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V/0728/2005

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Projektförderung 2005-

Vorlage 02.09.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2005, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2656 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der 
Projektförderung 2005 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Im Rahmen der Projektförderung 2005 werden entsprechend der Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 13.09.2005 folgende Zuschüsse bewilligt: 
 
 
 
 
Lfd. Nr. 
 
Antragsteller 
 
Betrag 
 
 
geplantes Projekt 
35 Somaliland 
e.V. 
1.200 € Erstellung einer Informationsbroschüre über Somali-
land 
 
39 Bischöfliches 
Generalvikariat  
2.600 € Tag in Münster – Internationale Begegnung anläss-
lich des Weltjugendtages am 14.08.2005 
 
43 Ökumenischer 
Eine-Welt-
Kreis St. Niko-
laus e.V. 
1.200 € 15-jährige Partnerschaft zwischen dem Ökumeni-
schen Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus und der Diözese 
Umuahia/Nigeria 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0728/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten i.H.v. 5.000 €, aber keine Folgekosten entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0020.718.5000.4 Kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit 
 
2005 5.000 €  
     
 
Insgesamt: 5.000 €  
 
 
Begründung: 
 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der 
vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler 
Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förde-
rung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung 
stehenden Mittel.  
 
Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die 
Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer-
den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 13.09.2005 be-
schlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu ent-
scheiden. 
 
 
Gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (1)

21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0728/2005
Typ
Vorlage
Datum
02.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37