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Nachbesetzung stellvertretende sachkundige Einwohnerin für den Jugendhilfeausschuss auf Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1004/2024 vom 21.03.2024

Stand: Am 16.05.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1, Auszug Beschlussprotokoll Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024

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    Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 13.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 12.03.2024 öffentlich 2.1 Nachbesetzung stellvertretende*r sachkundige*r Einwohner*in für den Jugendhilfeausschuss hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Ellen Kuhn Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat folgenden Be- schluss zu fassen: Der Rat bestellt gemäß § 23a Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Köln auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Helga Mesmer als stellvertretende sach- kundige Einwohnerin gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in den Jugendhilfeausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 1004/2024 Freigabedatum 21.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachbesetzung stellvertretende sachkundige Einwohnerin für den Jugendhilfeausschuss auf Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Gemäß § 23a Absatz 3 Hauptsatzung der Stadt Köln i. V. m. § 58 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW wählt der Rat der Stadt Köln auf Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik Helga Mesmer als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Jugendhilfeausschuss. Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 23 a Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köln kann die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Mitglieder der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen als sachkundige Einwohner*innen in die für die Themen Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung so- wie Kin der- und Jugendhilfeangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen. Für den Verhinderungsfall ist jeweils eine Stellvertretung zu bestimmen. Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wählt der Rat die vorgeschlagenen Personen als sachkundige Einwohner*innen gemäß § 58 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Ausschüsse. Frau Lydia Richter, die bisher für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die Position der stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im Jugendhilfeausschuss wahrgenommen hat, ist zum 31.12.2023 aus dieser ehrenamtlichen Aufgabe ausgeschieden. Helga Mesmer hat sich für die Nachfolge beworben. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat, Helga Mesmer als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Anlagen: Anlage 1, Auszug Beschlussprotokoll Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2024

    Rat

    TOP 17.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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