SV-2012/0073
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 28.11.2012 betr. Fluglärm
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SV-2012/0073
2889 Zeichen
Darmstadt-Wixhausen
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen
betr. Fluglärm
Darmstadt, 28.11.2012
Der Magistrat wird beauftragt, die bereits am 09.12.2010 von der Stadtverordnetenversammlung
verabschiedete Studie zu den Auswirkungen einer Streuung der Flugroute „König kurz“ nach
Auswertung des zurzeit beim Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt vorliegenden
Zahlenmaterials, spätestens jedoch zum 01.04.2013 in Auftrag zu geben.
Begründung:
Zurzeit sind die nördlichen Stadtteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt einer erheblichen Belastung
durch Fluglärm ausgesetzt. Negative Auswirkungen hat der Lärm dabei nicht nur auf die Bevölkerung
– auch die Stadtentwicklung wird im Norden durch die Bauverbote erheblich beeinträchtigt.
Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass laut Auskunft der Sozialdezernentin seit Monaten ein
Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte
(U3-Betreuung) in Wixhausen beim Regierungspräsidenten vorliegt, der nach unserem
Erkenntnisstand bis heute nicht positiv entschieden ist.
Ein unhaltbarer Zustand in Anbetracht des erheblichen Bevölkerungsdrucks. Deshalb hat die Stadt
Darmstadt bereits vor mehreren Jahren eine Streuung der Flugrouten über dem Stadtgebiet
beantragt.
Am 09.12.2010 stimmte das Stadtparlament mit breiter Mehrheit für die Erstellung einer eigenen
Studie mit städtischen Geldern. Diese Studie sollte Aufschluss über die Auswirkungen einer Streuung
der Flugrouten über dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt bringen. Leider wurden mit
diesem Antrag keine Geldmittel verabschiedet, so dass zunächst Gelder innerhalb der Verwaltung
angespart werden mussten.
Auch schien es zunächst aus fachlicher Sicht angebracht, das Urteil aus Leipzig bezüglich des
Nachtflugverbots abzuwarten, um mit gesicherten Rahmenbedingungen arbeiten zu können. Nach
ergangenem Urteil sollte dann die Urteilsbegründung abgewartet werden. Auch diese
Urteilsbegründung liegt inzwischen vor.
Aus Sicht des Antragstellers gibt es deshalb keine sachlichen Gründe weshalb die 50.000 Euro, die
laut Aussage des Fluglärmbeauftragten in der Zwischenzeit durch die Verwaltung aus
Haushaltsausgaberesten angespart wurden, nicht für die Erstellung des Gutachtens verausgabt
werden sollten.
Einen Hinweis auf die aktuell durch das Forum Flughafen und Region angestellten Überlegungen
hinsichtlich einer Verschiebung der Flugroute „König kurz“ nach Norden,
sehen wir als nicht maßgeblich an. Das Ziel aller Bestrebungen hinsichtlich des Fluglärms muss eine
möglichst geringe Belastung durch den Flughafen und eine gleichzeitig zu erfolgende möglichst
gerechte Verteilung der Restbelastung sein. Ein einfaches Verschieben der „Minimal Noise“-
Flugroute, das zwangsläufig neue schwer Betroffene schafft, wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0073
- Typ
- Antrag
- Datum
- 07.12.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00