Mandari Insight

SV-2012/0073

Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 28.11.2012 betr. Fluglärm

Antrag 07.12.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

SV-2012/0073

8.4 KB · application/pdf

Ansehen

SV-2012/0073

2889 Zeichen

Darmstadt-Wixhausen 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen 
betr. Fluglärm 
     
Darmstadt, 28.11.2012 
 
Der Magistrat wird beauftragt, die bereits am 09.12.2010 von der Stadtverordnetenversammlung 
verabschiedete Studie zu den Auswirkungen einer Streuung der Flugroute „König kurz“ nach 
Auswertung des zurzeit beim Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt vorliegenden 
Zahlenmaterials, spätestens jedoch zum 01.04.2013 in Auftrag zu geben.  
 
Begründung:  
 
Zurzeit sind die nördlichen Stadtteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt einer erheblichen Belastung 
durch Fluglärm ausgesetzt. Negative Auswirkungen hat der Lärm dabei nicht nur auf die Bevölkerung 
– auch die Stadtentwicklung wird im Norden durch die Bauverbote erheblich beeinträchtigt. 
 
Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass laut Auskunft der Sozialdezernentin seit Monaten ein 
Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte 
(U3-Betreuung) in Wixhausen beim Regierungspräsidenten vorliegt, der nach unserem 
Erkenntnisstand bis heute nicht positiv entschieden ist. 
 
Ein unhaltbarer Zustand in Anbetracht des erheblichen Bevölkerungsdrucks. Deshalb hat die Stadt 
Darmstadt bereits vor mehreren Jahren eine Streuung der Flugrouten über dem Stadtgebiet 
beantragt.   
 
Am 09.12.2010 stimmte das Stadtparlament mit breiter Mehrheit für die Erstellung einer eigenen 
Studie mit städtischen Geldern. Diese Studie sollte Aufschluss über die Auswirkungen einer Streuung 
der Flugrouten über dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt bringen. Leider wurden mit 
diesem Antrag keine Geldmittel verabschiedet, so dass zunächst Gelder innerhalb der Verwaltung 
angespart werden mussten.  
 
Auch schien es zunächst aus fachlicher Sicht angebracht, das Urteil aus Leipzig bezüglich des 
Nachtflugverbots abzuwarten, um mit gesicherten Rahmenbedingungen arbeiten zu können. Nach 
ergangenem Urteil sollte dann die Urteilsbegründung abgewartet werden. Auch diese 
Urteilsbegründung liegt inzwischen vor.  
 
Aus Sicht des Antragstellers gibt es deshalb keine sachlichen Gründe weshalb die 50.000 Euro, die 
laut Aussage des Fluglärmbeauftragten in der Zwischenzeit durch die Verwaltung aus 
Haushaltsausgaberesten angespart wurden, nicht für die Erstellung des Gutachtens verausgabt 
werden sollten.  
 
Einen Hinweis auf die aktuell durch das Forum Flughafen und Region angestellten Überlegungen 
hinsichtlich einer Verschiebung der Flugroute „König kurz“ nach Norden,  
sehen wir als nicht maßgeblich an. Das Ziel aller Bestrebungen hinsichtlich des Fluglärms muss eine 
möglichst geringe Belastung durch den Flughafen und eine gleichzeitig zu erfolgende möglichst 
gerechte Verteilung der Restbelastung sein. Ein einfaches Verschieben der „Minimal Noise“-
Flugroute, das zwangsläufig neue schwer Betroffene schafft, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Beratungsverlauf (1)

TOP 38.5

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0073
Typ
Antrag
Datum
07.12.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00