2227/2025
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2227/2025 Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 17.11* Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsför- derungs-GmbH: 1) Ralf Mayer (Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister oder von ihr / ihm vorgeschlagene(r) Bedienstete(r) der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 2) ____________________________ 3) ____________________________ 4) ____________________________ 5) ____________________________ 6) ____________________________ 7) ____________________________ 8) ____________________________ 9) ____________________________ 10) ____________________________ 11) ___________________________ 12) ____________________________ 13) ___________________________ 14) ____________________________ Rat 20.11.2025 2 II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer- den. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß- geblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürger- meisterin / dem Oberbürgermeister bzw. der/ dem von ihr / ihm vorgeschlagenen Be- diensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied- schaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach 15 Mitglieder an: a) die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister oder eine von ihr / ihm vorgeschlagene Beamtin oder Angestellte oder ein von ihr / ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde, b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäf- tigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Ar- beitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver- treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be- teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür- germeisterin oder der Oberbürgermeister oder die/der von ihr / ihm vorgeschlagene Bediens- tete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbür- germeisters oder der/ des von ihr bzw. ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin bzw. des Arbeitnehmervertreters erfolgt mittels ge- sonderter Beschlussvorlage. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 4 Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebs- wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderli- chen betriebswirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklä- rung abzugeben. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG)). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Abs. 7 LGG).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2227/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.11.2025
- Erstellt
- 08.07.2025 13:23