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1766/2017

Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.06.2017

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorab-Auszug Nds IR 19062017

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Anlage 1

4002 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt an folgende Projektträger: 
 
Nr. 1  9.000 € Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-
Dokumentationszentrum 
für die Veröffentlichung der Broschüre „Zivilgesellschaftliche Aktivitäten 
und Initiativen gegen Rechtsextremismus und Rassismus. 
Engagement für Demokratie in Köln“ 
 
 für die Zielgruppe 
 Akteure in zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen 
Rechtsextremismus, Rassismus und für Demokratie 
 Multiplikator-/innen 
 Mitarbeiter/-innen von Regelstrukturen 
 mit der Zielsetzung  
 das Engagement für Vielfalt sowie für ein gleichberechtigtes 
Zusammenleben in Köln und Umgebung zu fördern 
 Multiplikator/-innen eine Übersicht über die Vielfalt der Ansätze 
der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und für 
Demokratie in Köln und Umgebung zu geben 
 den Engagierten in Köln und Umgebung eine bessere 
Vernetzung zu ermöglichen 
 Interessierten Ideen und Anregungen für ihre Praxis zu 
vermitteln 
 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Projekten eine Möglichkeit 
der Selbstdarstellung zu verschaffen 
 mit den zentralen Inhalten 
 Vorstellung von mindestens 15 verschiedenen Ansätzen der 
Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und für 
Demokratie 
 Umfassendes Verzeichnis der in Köln und Umgebung tätigen 
Initiativen und Projekte. 
 
Nr. 2..5.000 €  Förderverein des Kölner Runden Tischs für Integration  
für die Durchführung des Projektes „Dialog und Verständigung 
zwischen und mit Eingewanderten aus der Türkei“ 
 für die Zielgruppe 
 Persönlichkeiten und Repräsentant/-innen von Vereinen, 
Gruppen und Initiativen und Organisationen von 
zugewanderten Menschen, die an einem solchen Dialog 
interessiert sind 
 Akteure der Kölner Stadtgesellschaft, die am Kölner Runden 
Tisch für Integration mitwirken 
 mit der Zielsetzung 
 einen Dialog auf gleicher Augenhöhe zwischen 
Persönlichkeiten und Repräsentant/-innen von Vereinen, 
Gruppen und Initiativen von Eingewanderten aus der Türkei 
untereinander und mit ausgewählten Aktiven am Runden Tisch 
zu ermöglichen  
 um Konflikte und Spannungen abzubauen, vorhandene 
Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu benennen,

Strategien zu ihrer Überwindung zu erarbeiten und ggfs. 
Vereinbarungen zur Umsetzung dieser Strategien zu treffen 
 eine neue Kultur des moderierten Dialoges und der 
Konfliktbewältigung einzuführen und ihn als Instrument zur 
Verständigung zwischen den Konfliktparteien in der 
Stadtgesellschaft zu erproben  
 in Form von 
 Diskussion von vorformulierten Leitfragen auf der Basis von 
Expertise aus der Migrations- und Konfliktforschung in drei 
moderierten und dokumentierten Expertengesprächen 
 Diskussion der Ergebnisse der Expertengespräche in einer 
moderierten Abschlusstagung des Runden Tisches 
 
Nr. 3  2.960 €  Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG) e.V. 
für die Durchführung einer öffentlichen Bildungs-und 
Informationsveranstaltung. „25 Jahre Antidiskriminierungsarbeit in 
Köln“ 
 für die Zielgruppe 
 ehemaliger und aktueller Mitstreiter/-innen vom 
Antidiskriminierungsbüro Köln von ÖgG e.V. sowie von 
Fachkräften und Multiplikator/-innen, die an einer Vernetzung 
mit dem Antidiskriminierungsbüro und an einer Nutzung seines 
Angebots interessiert sind,  
 Politiker/-innen und interessierte Einwohner/-innen 
 mit der Zielsetzung, 
 die Kölner Öffentlichkeit auf die Arbeit und das Angebot des 
Antidiskriminierungsbüros aufmerksam zu machen  
 rückblickend auf die letzten 25 Jahre Probleme in der 
Stadtgesellschaft zu benennen und daraus resultierende 
Handlungsbedarfe für die Antidiskriminierungsarbeit zu 
benennen 
 das Antidiskriminierungsnetzwerk vor Ort nachhaltig zu stärken 
 in Form von 
 Impulsvortrag bzw. einer Lesung zum Thema 
„Alltagsdiskriminierung und Rassismuskritik“  
 Podiumsgespräch mit Vertreter/-innen aus Politik, Wissenschaft 
und Praxis über Antidiskriminierungs- und rassismuskritische 
Arbeit als kommunale Herausforderung  
 rassismuskritischem Kabarett.

Beschlussvorlage Rat

8599 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1766/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hil-
fen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe 
von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbe-
schluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training 
zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfü-
gung stehen. 
 
In seinen Sitzungen am 04.04.2017 und am 18.05.2017 hat der Rat beschlossen, aus diesen Mitteln 
insgesamt 17.765 € an vier Projektträger zu vergeben.  
 
Der Rat beschließt, aus den verbliebenen Mitteln in Höhe von 32.235 € in einem dritten Schritt Mittel 
in Höhe von 16.960 € an Träger von drei weiteren Projekten gemäß Anlage 1 zu vergeben. 
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 15.275 € werden in weiteren Schritten vergeben. 
 
 
Integrationsrat 19.06.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  16.960 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismus-Training. Sowohl die 
zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli-
chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der 
bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen 
in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me-
thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den verstärkten 
Zuzug von Geflüchteten nach Deutschland und auch nach Köln in den letzten Monaten zeigt, dass 
der Bedarf nach solchen Maßnahmen nach wie vor hoch ist.  
 
Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar-
über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver-
anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus-
Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf-
stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 
20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Davon 
wurden per Ratsbeschlüsse vom 04.04.2017 und vom 18.05.2017 insgesamt 17.765 € bereits verge-
ben. 
 
Die Träger der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte verfügen über eine langjährige Erfahrung auf 
dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit; die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit 
sind ihre zentralen Aufgaben beziehungsweise gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum. Eine 
breite Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über Grenzen der 
Stadt hinaus charakterisiert die Aktivitäten der Träger. 
 
Die Maßnahmen zeichnen sich durch einen interkulturellen Ansatz aus und zielen auf die Sensibilisie-
rung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen Rassismus und ethni-
sche Diskriminierung und für ein gleichberechtigtes Miteinander tätig zu werden, aus. Das Sichtbar-

3 
machen bestehender Strukturen und des zivilgesellschaftlichen Engagements sowie die Rolle der 
Beteiligung der Stadtgesellschaft in diesem Kontext stehen im Vordergrund der Projekte. 
 
Das Projekt Nr. 1 (Fördersumme 9.000 €) geht auf die sich in Köln manifestierenden gesellschaftli-
chen Umbrüche ein: Neben zunehmenden Aktivitäten extrem rechter und rechtspopulistischer Akteu-
re wird eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung und für ein 
gleichberechtigtes Miteinander einsetzt, im zunehmenden Maße aktiv. Dieses Engagement sichtbar 
zu machen, Vernetzung der Aktivitäten zu unterstützen und Anregungen für weitere Aktivitäten zu 
bieten, ist das Ziel des Projektes, das seine nachhaltige Wirkung durch die Form einer Veröffentli-
chung sichern will. 
 
Das Projekt Nr. 2 (Fördersumme 5.000 €) greift die im Zusammenhang mit der politischen Entwick-
lung in der Türkei stehenden Spannungen und Konflikte unter den von dort zugewanderten Menschen 
und deren Auswirkungen auf das Zusammenleben der gesamten Kölner Stadtgesellschaft auf. Es 
strebt den Dialog sowohl über Konflikte zwischen den Zugewanderten als auch über Vorbehalte aus 
der Stadtgesellschaft, die sich darauf beziehen und rassistische Vorurteile befördern können, an. Die 
Methode des moderierten Dialogs zielt nicht nur auf die aktuelle Konfliktbeilegung ab, sondern kann 
auch in Zukunft als Dialogformat bei anderen Konflikten im und um den Integrationsprozess zu deren 
Lösung beitragen. 
 
Das Projekt Nr. 3 (Fördersumme 2.960 €) resultiert aus der 25-jährigen Erfahrung des Trägers in der 
Antidiskriminierungsarbeit, dass die Tabuisierung von Rassismus in der deutschen Gesellschaft noch 
immer vorhanden ist, dass viele Menschen, die rassistische Erfahrungen machen oder rassistische 
Handlungen beobachten, nicht über die Beratungs- und Unterstützungsangebote informiert sind und 
dass eine Stärkung der Antidiskriminierungsstrukturen nötiger denn je ist. Daher zielt der Träger als 
eines der zwei von der Stadt Köln geförderten Antidiskriminierungsbüros nicht nur auf die Stärkung 
seiner eigenen Aktivitäten, sondern auch auf die Vernetzung und Stärkung der gesamten lokalen und 
regionalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit ab.  
 
Von den vorgeschlagenen Projekten wird präventive Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung 
in Köln erwartet. Die Maßnahmen werden als Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Kon-
zeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft gewertet. 
Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die Förderung der Projekte gemäß dem Be-
schlussvorschlag vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht 
erzielte und (längerfristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. 
 
Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) 
Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos-
senen Fassung: 
„(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über 
alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun-
gen machen. 
Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei-
ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb-
ständig vergeben kann. 
Dabei handelt es sich insbesondere um 
• Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In-
tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, 
• Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des 
friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die 
Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich 
zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ 
 
Zur Dringlichkeit:  
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorgesehenen kurzfristigen Beginn der Maßnahmen. Beschluss-

4 
fassung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen soll den 
auf die Deckung der Kosten aus dem städtischen Zuschuss dringend angewiesenen Trägern die Pla-
nungssicherheit für den erforderlichen Vorlauf zur Maßnahmenvorbereitung geben. 
 
 
 
Anlage 1

Anlage 2 Vorab-Auszug Nds IR 19062017

1952 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Ehinger 
Telefon:  (0221) 0221/221-29580  
Fax       :  (0221) 0221/221-29166 
E-Mail:  Simone.Ehinger@STADT-KOELN.DE 
Datum: 20.06.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Integrationsrates vom 19.06.2017 
öffentlich 
8.5 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 
1766/2017 
 
RM Herr Erkelenz erkundigt sich, ob die auf Seite 3 der Vorlage genannte Betrag zur 
Fördersumme Nr. 1 nicht 9.000 € statt 4.850 € betragen muss.  
 
Die Verwaltung Frau Rehberg bestätigt, dass es sich bei der genannten Summe von 
4.850 € um einen Schreibfehler handelt und es richtigerweise 9.000 € heißen muss. 
In der Anlage 1 wurden die Beträge korrekt benannt. 
 
Der Vorsitzende Herr Keltek lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.  
 
 
Beschluss: 
Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und 
interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Anti-
rassismus-Training 2017 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind 
Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage 
3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training zu verwenden, so 
dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfü-
gung stehen. 
 
In seinen Sitzungen am 04.04.2017 und am 18.05.2017 hat der Rat beschlossen, 
aus diesen Mitteln insgesamt 17.765 € an vier Projektträger zu vergeben.  
 
Der Rat beschließt, aus den verbliebenen Mitteln in Höhe von 32.235 € in einem drit-
ten Schritt Mittel in Höhe von 16.960 € an Träger von drei weiteren Projekten gemäß 
Anlage 1 zu vergeben.

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 15.275 € € werden in weiteren Schritten verge-
ben. 
 
In der Begründung wurde auf Seite 3, 1. Absatz, die Fördersumme des Projek-
tes Nr. 1 korrigiert. Sie lautet richtig: 9.000 €. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (4)

19.06.2017 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.8 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1766/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27