A-R/0009/2022
Chaos bei E-Scootern regeln – Stellflächen ausweisen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0009-2022-CDU,Chaos bei E-Scootern regeln Stellflächen ausweisen
1489 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2022 22. März 2022 RATSANTRAG Chaos bei E-Scootern regeln – Stellflächen ausweisen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ordnungsverfügung zu erlassen, die das Abstellen von E-Scootern und E-Fahrrädern, welche von kommerziellen Anbietern vermietet werden, im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlichen Gehwegen unterbindet und klar regelt, wo und wie diese Fahrzeuge abzustellen sind. In der Verfügung sind konkrete Stellflächen im gesamten Stadtgebiet auszuweisen. Begründung: Viele Nutzer stellen E-Scooter und E-Fahrräder kommerzieller Anbieter nach der Nutzung im öffentlichen Straßenraum und auf Gehwegen derart achtlos ab, dass sich daraus oftmals eine konkrete Gefährdung für Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer ergibt. Insbesondere Rollstuhlfahrer, körperlich eingeschränkte Personen, ältere Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen sind davon betroffen. Die Selbstverpflichtungen der kommerziellen Anbieter haben die Situation bisher nicht ausreichend verbessert. Daher ist es geboten, ordnungsrechtlich vorzugehen. Uns geht es in diesem Zusammenhang auch darum, ein Verbot solcher Fahrzeuge zu vermeiden, deren ökologischer Nutzen sich zwar in engen Grenzen hält, die „für die letzte Meile“ aber durchaus eine Berechtigung in einem Verkehrsmix haben, in dem das Auto zunehmend eine kleinere Rolle spielt. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0009/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 14:57