2017/0342
Sperrung der Wittmannstraße Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122
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anlage 4
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Punkt 13: Sperrung der Wittmannstraße Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122 (V-Nr. 2017/0342) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, UWIGA, 3 Stimmen aus FDP und 1 Stimme aus AfD Stimmenthaltung: 4 Stimmen aus Die Linke.
anlage 2
3294 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0342
Magistratsbeschluss -Nr.
403
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-103-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6065000
Betreff: Sperrung der Wittmannstraße
Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122
Vorlage vom: 26.09.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der dauerhaften Sperrung der Wittmannstraße im Bereich Paulusplatz
für den Kfz-Verkehr nach Beendigung der laufenden Probesperrung zu. Die Straße bleibt
durchgängig für den Fuß - und Radverkehr nutzbar.
2. Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt wird damit beauftragt, eine entsprechende Abpollerung
umzusetzen.
Anlagen: Übersichtsplan dauerhafte Sperrung der Wittmannstraße
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Sept. 2017
Anlass
Bei einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung am 29. April 2015 war es expliziter Wunsch der
Anwohnerschaft, die Wittmannstraße (im Bereich der Spange zwischen dem Niebergallweg am
Paulusplatz) auch nach Ende der Landschaftsbauarbeiten zumindest probeweise abzupollern
und eine Durchfahrt und somit auch ein Parken zu verhindern. Für den Fuß- und
Radfahrverkehr bleibt dieser Abschnitt weiterhin nutzbar und es entsteht durch die
Herausnahme des Fahrverkehrs ein gesicherter Bewegungsraum.
Evaluation
Die derzeitige probeweise Sperrung der Wittmannstraße mit Beschluss des Magistrats vom
24.05.2017, Magistratsvorlage Nr. 2017/0122, Magistratsbeschluss-Nr. 195, wurde bislang
im laufenden Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern positiv bewertet. Dies kann anhan d
der durchweg positiven eingegangenen Anschreiben aus der Bevölkerung dokumentiert werden.
Eine dauerhafte Sperrung wird vom Grünflächenamt empfohlen und vom Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt als unproblematisch angesehen.
Finanzierung
Die erforderlichen Mittel zur dauerhaften Abpollerung des Straßenabschnitts der
Wittmannstraße stehen im Haushalt des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes unter der Kosten-
stelle 066-103-1000 -Verkehrstechnik, Sachkonto 6065000, Kostenträger 5410-11, zur Ver-
fügung. Die Kosten für Abpollerung und Beschilderung belaufen sich auf max. 6.000,00 Euro.
Aufgestellt:
Darmstadt, 26. Sept. 2017
67-13 SW 39 42
Anlage
Lageplan mit genauer Abgrenzung des von der Sperrung betroffenen Bereiches der
Wittmannstraße
Dezernat III Dezernat IV
i. V. i. V.
Rafael Reißer Rafael Reißer
Bürgermeister Bürgermeister
anlage 3
379 Zeichen
Punkt 6: Sperrung der Wittmannstraße Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122 (V-Nr. 2017/0342) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen AfD, FDP und UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und Die Linke.
2017/0342
3239 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0342
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-103-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6065000
Betreff: Sperrung der Wittmannstraße
Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der Stadtverordnetenversam m-
lung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122
Vorlage vom: 26.09.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der dauerhaften Sperrung der Wittmannstraße im Bereich Paulusplatz
für den Kfz-Verkehr nach Beendigung der laufenden Probesperrung zu. Die Straße bleibt
durchgängig für den Fuß - und Radverkehr nutzbar.
2. Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt wird damit beau ftragt, eine entsprechende Abpollerung
umzusetzen.
Anlagen: Übersichtsplan dauerhafte Sperrung der Wittmannstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Sept. 2017
Anlass
Bei einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung am 29. April 2015 war es expliziter Wunsch der A n-
wohnerschaft, die Wittmannstraße (im Bereich der Spange zwischen dem Niebergallweg am
Paulusplatz) auch nach Ende der Landschaftsbauarbeiten zumindest probeweise abzupollern
und eine Durchfahrt und somit auch ein Parken zu verhindern. Für den Fuß- und Radfahrver-
kehr bleibt dieser Abschnitt weiterhin nutzbar und es entsteht durch die Herausnahme des
Fahrverkehrs ein gesicherter Bewegungsraum.
Evaluation
Die derzeitige probeweise Sperrung der Wittmannstraße mit Beschluss des Magistrats vom
24.05.2017, Magistratsvorlage Nr. 2017/0122, Magistratsbeschluss-Nr. 195, wurde bislang
im laufenden Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern positiv bewertet. Dies kann anhan d
der durchweg positiven eingegangenen Anschreiben aus der Bevölkerung dokumentiert werden.
Eine dauerhafte Sperrung wird vom Grünflächenamt empfohlen und vom Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt als unproblematisch angesehen.
Finanzierung
Die erforderlichen Mittel zur dauerhaften Abpollerung des Straßenabschnitts der Wittmann-
straße stehen im Haushalt des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes unter der Kosten-
stelle 066-103-1000 -Verkehrstechnik, Sachkonto 6065000, Kostenträger 5410-11, zur Ver-
fügung. Die Kosten für Abpollerung und Beschilderung belaufen sich auf max. 6.000,00 Euro.
Aufgestellt:
Darmstadt, 26. Sept. 2017
67-13 SW 39 42
Anlage
Lageplan mit genauer Abgrenzung des von der Sperrung betroffenen Bereiches der Wittman n-
straße
Dezernat III Dezernat IV
i. V. i. V.
Rafael Reißer Rafael Reißer
Bürgermeister Bürgermeister
anlage 1
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Dauerhafte Sperrung der Wittmannstraße - Teilabschnitt am Niebergallweg, Stand Sept. 2017 r h a f Du c g ng nur ür ß r u ß er Fu gänge innen nd Fu gäng s e ü f r owi f r Rad ah ende
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Wittmannstraße 3
- Niebergallweg
- Paulusplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0342
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00