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2017/0342

Sperrung der Wittmannstraße Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122

Magistratsvorlage 26.09.2017

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342 Zeichen

Punkt 13: Sperrung der Wittmannstraße 
Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der 
Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122  
 (V-Nr. 2017/0342) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, UWIGA, 3 Stimmen aus FDP und 1 Stimme aus AfD  
Stimmenthaltung: 4 Stimmen aus Die Linke.

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3294 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0342 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
403 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-103-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6065000 
 
Betreff: Sperrung der Wittmannstraße  
Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der 
Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122  
 
Vorlage vom: 26.09.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der dauerhaften Sperrung der Wittmannstraße im Bereich Paulusplatz  
    für den Kfz-Verkehr nach Beendigung der laufenden Probesperrung zu. Die Straße bleibt  
    durchgängig für den Fuß - und Radverkehr nutzbar.  
2. Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt wird damit beauftragt, eine entsprechende Abpollerung  
    umzusetzen. 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan dauerhafte Sperrung der Wittmannstraße

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Sept. 2017  
 
 
Anlass 
Bei einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung am 29. April 2015 war es expliziter Wunsch der 
Anwohnerschaft, die Wittmannstraße (im Bereich der Spange zwischen dem Niebergallweg am 
Paulusplatz) auch nach Ende der Landschaftsbauarbeiten zumindest probeweise abzupollern 
und eine Durchfahrt und somit auch ein Parken zu verhindern. Für den Fuß- und 
Radfahrverkehr bleibt dieser Abschnitt weiterhin nutzbar und es entsteht durch die 
Herausnahme des Fahrverkehrs ein gesicherter Bewegungsraum. 
 
Evaluation 
Die derzeitige probeweise Sperrung der Wittmannstraße mit Beschluss des Magistrats vom 
24.05.2017, Magistratsvorlage Nr. 2017/0122, Magistratsbeschluss-Nr. 195, wurde bislang 
im laufenden Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern positiv bewertet. Dies kann anhan d 
der durchweg positiven eingegangenen Anschreiben aus der Bevölkerung dokumentiert werden. 
Eine dauerhafte Sperrung wird vom Grünflächenamt empfohlen und vom Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt als unproblematisch angesehen. 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen Mittel zur dauerhaften Abpollerung des Straßenabschnitts der 
Wittmannstraße stehen im Haushalt des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes unter der Kosten- 
stelle 066-103-1000 -Verkehrstechnik, Sachkonto 6065000, Kostenträger 5410-11, zur Ver- 
fügung. Die Kosten für Abpollerung und Beschilderung belaufen sich auf max. 6.000,00 Euro.  
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 26. Sept. 2017  
67-13 SW              39 42 
 
 
 
Anlage 
Lageplan mit genauer Abgrenzung des von der Sperrung betroffenen Bereiches der 
Wittmannstraße 
 
 
 
Dezernat III  Dezernat IV 
i. V.  i. V. 
 
 
Rafael Reißer     Rafael Reißer 
Bürgermeister     Bürgermeister

anlage 3

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Punkt 6: Sperrung der Wittmannstraße 
Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der 
Stadtverordnetenversammlung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122  
 (V-Nr. 2017/0342) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen AfD, FDP und UWIGA 
Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und Die Linke.

2017/0342

3239 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0342 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-103-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6065000 
 
Betreff: Sperrung der Wittmannstraße  
Bezug: Beschluss des Magistrats vom 24.5.2017 und der Stadtverordnetenversam m-
lung vom 13.6.2017 zur Magistratsvorlage Nr. 2017/0122  
 
Vorlage vom: 26.09.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der dauerhaften Sperrung der Wittmannstraße  im Bereich Paulusplatz  
    für den Kfz-Verkehr nach Beendigung der  laufenden Probesperrung zu.  Die Straße bleibt  
    durchgängig für den Fuß - und Radverkehr nutzbar.  
2. Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt wird damit beau ftragt, eine entsprechende Abpollerung  
    umzusetzen. 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan dauerhafte Sperrung der Wittmannstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Sept. 2017  
 
 
Anlass 
Bei einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung am 29. April 2015 war es expliziter Wunsch der A n-
wohnerschaft, die Wittmannstraße (im Bereich der Spange zwischen dem Niebergallweg am 
Paulusplatz) auch nach Ende der Landschaftsbauarbeiten zumindest probeweise abzupollern 
und eine Durchfahrt und somit auch ein Parken zu verhindern. Für den Fuß- und Radfahrver-
kehr bleibt dieser Abschnitt weiterhin nutzbar und es entsteht durch die Herausnahme des 
Fahrverkehrs ein gesicherter Bewegungsraum. 
 
Evaluation 
Die derzeitige probeweise Sperrung der Wittmannstraße mit Beschluss des Magistrats vom 
24.05.2017, Magistratsvorlage Nr. 2017/0122, Magistratsbeschluss-Nr. 195, wurde bislang 
im laufenden Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern positiv bewertet. Dies kann anhan d 
der durchweg positiven eingegangenen Anschreiben aus der Bevölkerung dokumentiert werden. 
Eine dauerhafte Sperrung wird vom Grünflächenamt empfohlen und vom Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt als unproblematisch angesehen. 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen Mittel zur dauerhaften Abpollerung des Straßenabschnitts der Wittmann-
straße stehen im Haushalt des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes unter der Kosten- 
stelle 066-103-1000 -Verkehrstechnik, Sachkonto 6065000, Kostenträger 5410-11, zur Ver- 
fügung. Die Kosten für Abpollerung und Beschilderung belaufen sich auf max. 6.000,00 Euro.  
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 26. Sept. 2017  
67-13 SW              39 42 
 
 
 
Anlage 
Lageplan mit genauer Abgrenzung des von der Sperrung betroffenen Bereiches der Wittman n-
straße 
 
 
 
Dezernat III  Dezernat IV 
i. V.  i. V. 
 
 
Rafael Reißer     Rafael Reißer 
Bürgermeister     Bürgermeister

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Dauerhafte Sperrung der Wittmannstraße - Teilabschnitt am Niebergallweg, Stand Sept. 2017
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Beratungsverlauf (4)

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TOP 13
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Orte (3)

  • Wittmannstraße 3
  • Niebergallweg
  • Paulusplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0342
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.09.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00