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Schulwegsicherung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0960/2019 vom 22.03.2019

Stand: Am 06.05.2019 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 22.03.2019 0960/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.05.2019 Schulwegsicherung hier: Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 18.03.2019, TOP 3.2.2 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Inwieweit beabsichtigt die Verwaltung, auch an Kölner Grundschulen Elternhaltestellen einzurich- ten?“ Antwort der Verwaltung: Generell ist nicht vorgesehen, sogenannte Elternhaltestellen (Phantasiebeschilderung) im Umfeld von Grundschulen einzurichten. Solche Haltestellen sieht die StVO nicht vor. Im Bereich von einigen Köl- ner Grundschulen wurden Ladezonen entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Verkehrszeichen 286 StVO eingerichtet. Eltern können diese Ladezonen nutzen, um die Kinder ein- bzw. aussteigen zu lassen. Frage 2: „An welchen Kölner Grundschulen ist die Einrichtung von Elternhaltestellen möglich (Auflistung nach Bezirken) und sinnvoll?“ Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort 1. Frage 3: „Welche weiteren Maßnahmen sieht die Verwaltung für die Schulwegsicherung vor?“ Antwort der Verwaltung: Es finden nach Bedarf bzw. auf Anfrage regelmäßig Überprüfungen von Schulwegen im Stadtgebiet Köln statt. Sollten diese Überprüfungen ergeben, dass bestimmte Bereiche besonders abgesichert werden sollen, möglicherweise ein Fußgängerüberweg einzurichten ist, werden diese Maßnahmen in den Örtlichkeiten umgesetzt. Es werden jedes Jahr, insbesondere zu Schulbeginn, Elternbefragungen durchgeführt. Sich hieraus ergebende Mängel zum Schulweg werden überprüft und behoben. 2 Frage 4: „Inwieweit unterstützt die Stadt Köln alternative Möglichkeiten, einen sicheren Schulweg ohne elterli- ches Auto zu ermöglichen? (Trainings, Informationen etc.)“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung, insbesondere das Schulamt, die Polizei, die Verkehrswacht Köln e.V. und der ADAC, arbeiten im „Arbeitskreis Verkehrserziehung Köln“ zusammen. Gemeinsam mit den Schulen werden zum Beispiel Schulwegs- und Radfahrtraining angeboten. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist lehrplanmäßig Bestandteil des Schulunterrichtes. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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