Anfrage zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen (KIM)“
Gem. Anfrage nach § 4 (Rat) AN/0260/2026 vom 11.02.2026
Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)
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Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 AN/0260/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Anfrage zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Kommunales Integrationsmanage- ment Nordrhein-Westfalen (KIM)„ Sehr geehrter Herr Keltek, im Jahre 2020 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) ins Leben gerufen und das entsprechende Handlungskonzept entwickelt. Laut dem Baustein 3 „Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen und den Aus- länder- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländi- scher Menschen mit besonderen Integrationsleistungen“ des Konzepts (Stand 16.04.2021) gewährt das Land entsprechende Finanzmittel „[…] im Rahmen einer fachbezogenen Pau- schale […] für 81 0,75 Personenstellen […] an alle Kommunen in NRW mit einer eigenen Ausländerbehörde […]“. Außerdem hat das Land 84 weiteren 0,75 Stellen in allen Einbürge- rungsbehörden vorgesehen. Darüber hinaus werden 35 halbe Stellen „[…] an die Kommunen verteilt, in deren Gebiet laut Ausländerzentralregister (AZR) der größte Anteil der Ausländer mit einem erlaubten Aufenthalt von mindestens 8 Jahre lebt.“ Unserer Schätzung nach hat Köln Anspruch auf solche zusätzlichen Personalstellen in allen o.g. Bereichen. - 2 - Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist in unserer Stadt o.g. Handlungskonzept in Bezug auf zusätzliche P ersonalstellen ungesetzt? Wenn „Ja“ um welchen Stellenumfang geht es und in welchen Abteilungen der Ausländerbehörde sind diese Personen eingestellt. Wenn „Nein“, warum? 2. Falls solche Umsetzung stattfand, welche qualitative und quantitative Auswirkung hat diese Maßnahme auf die Arbeit der Ausländerbehörde? Mit freundlichen Grüßen Kemal Sovuksu
Beratungsverlauf
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21.04.2026
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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