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AN/0260/2026

Anfrage zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen (KIM)“

Gem. Anfrage nach § 4 (Rat) 11.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026

Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)

2183 Zeichen

Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für  
Chancengerechtigkeit und Integration 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates  
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 
 
AN/0260/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
 
Anfrage zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Kommunales Integrationsmanage-
ment Nordrhein-Westfalen (KIM)„ 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
 
im Jahre 2020 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes 
Nordrhein-Westfalen das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) ins Leben gerufen und 
das entsprechende Handlungskonzept entwickelt. 
 
Laut dem Baustein 3 „Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen und den Aus-
länder- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländi-
scher Menschen mit besonderen Integrationsleistungen“ des Konzepts (Stand 16.04.2021) 
gewährt das Land entsprechende Finanzmittel „[…] im Rahmen einer fachbezogenen Pau-
schale […] für 81 0,75 Personenstellen […] an alle Kommunen in NRW mit einer eigenen 
Ausländerbehörde […]“. Außerdem hat das Land 84 weiteren 0,75 Stellen in allen Einbürge-
rungsbehörden vorgesehen. Darüber hinaus werden 35 halbe Stellen „[…] an die Kommunen 
verteilt, in deren Gebiet laut Ausländerzentralregister (AZR) der größte Anteil der Ausländer 
mit einem erlaubten Aufenthalt von mindestens 8 Jahre lebt.“ 
 
Unserer Schätzung nach hat Köln Anspruch auf solche zusätzlichen Personalstellen in allen 
o.g. Bereichen.

- 2 - 
 
Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
1. Ist in unserer Stadt o.g. Handlungskonzept in Bezug auf zusätzliche P ersonalstellen 
ungesetzt? Wenn „Ja“ um welchen Stellenumfang geht es und in welchen Abteilungen 
der Ausländerbehörde sind diese Personen eingestellt. Wenn „Nein“, warum? 
2. Falls solche Umsetzung stattfand, welche qualitative und quantitative Auswirkung hat 
diese Maßnahme auf die Arbeit der Ausländerbehörde?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Kemal Sovuksu

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0260/2026
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)
Datum
11.02.2026
Erstellt
11.02.2026 11:11