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0055/2023

Förderung des Kölner Flüchtlingsrates e.V.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.05.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

11224 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0055/2023 
Freigabedatum 
11.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Kölner Flüchtlingsrates e.V.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufstockung der Förderung des Kölner Flücht-
lingsrates e.V. in 2023 mit 100.000 € und in 2024 mit 101.600 €, um die zur Stärkung 
der Kölner Geflüchtetenberatung durch Fortbildungen, Fachtagungen, Bereitstellung 
von Informationsmaterialien bedarfsgerecht anzupassen und deren Weiterentwicklung 
langfristig zu sichern.  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Frei-
willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen (2023: 100.000 €; 2024: 101.600 €) im Haushaltsplan 2023/2024 
zur Verfügung. 
 
Integrationsrat 23.05.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 05.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
(2023) 101.600 € (2024) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Kurzfassung in einfacher Sprache: 
Der Kölner Flüchtlingsrat ist ein sehr wichtiger Partner bei der Beratung und Beglei-
tung von Geflüchteten in Köln. Er führt selber viele Projekte durch und berät auch die 
Politik und Verwaltung in Köln. Damit auch zukünftig die Organisation der vielen Pro-
jekte und Angebote bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates gut gelingen kann, 
sollen die Mittel von bisher 30.500 € im Jahr auf 100.000 € im Jahr 2023 und 101.600 
€ im Jahr 2024 erhöht werden. 
 
Begründung:  
Struktur und Aufgaben des Kölner Flüchtlingsrats e.V. 
Der Kölner Flüchtlingsrat wird durch Leistung des Vereins hinsichtlich der Stärkung 
der Geflüchtetenberatung durch Fortbildungen, Fachtagungen, Bereitstellung von In-
formationsmaterialien etc. für die Kölner Beratungslandschaft und deren Weiterent-
wicklung gefördert.

3 
In den vergangenen 16 Jahren hat sich der Kölner Flüchtlingsrat e.V., bezüglich der 
asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Probleme und Fragestellungen zunehmend 
für (Beratungs-)Träger, Ehrenamtliche und nicht zuletzt für die Verwaltung und Polit ik 
in Köln zu einer unverzichtbaren, zuverlässigen und äußerst fachkompetenten Institu-
tion in Köln entwickelt.  
Der Verein unterhält nach eigener Angabe mittlerweile 47 Beschäftigungsverhältnisse, 
der Großteil der Mitarbeitenden kann aufgrund von Projektfinanzierungen nur befristet 
beschäftigt werden, in der Regel mit Arbeitsverträgen zwischen 1 und 3 Jahren.  
 
Der Kölner Flüchtlingsrat hat folgende Arbeitsbereiche  
 Beratung (mit sechs Beratungsstellen zur Rechtsberatung von Geflüchteten), 
 Auszugsmanagement/Wohnen (Unterstützung von geflüchteten Menschen im 
Stadtgebiet Köln bei der Wohnungssuche und dem Auszug aus den städti-
schen Flüchtlingsunterkünften),  
 Freiwilligenarbeit (Initiierung, Förderung und Unterstützung des freiwilligen En-
gagements für die Belange von Flüchtlingen),  
 Jugend- und Bildungsarbeit (Durchführung von Projekten und Angeboten für 
Jugendliche und junge Erwachsene im schulischen und außerschulischen Be-
reich),  
 Flüchtlingszentrum Fliehkraft (Angebote für Geflüchtete wie Sprachkurse, Bil-
dungsförderung für Kinder, Frauengruppen etc.) und die  
 Ombudsstelle (zentrale und unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Be-
schwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln). 
Der Verein ist von Beginn an als gemeinnützig anerkannt und gehört keinem Wohl-
fahrtsverband an. 
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. berät Multiplikator*innen aus den verschiedensten Be-
reichen der Stadt und sorgt damit für eine große Fachlichkeit in den Trägernetzwer-
ken, bei entsprechenden Unterstützungsprogrammen und Projekten.  
Er übernimmt in vielfacher Hinsicht die zentrale Vertretung des Themas ‚Flucht‘ in den 
Trägernetzwerken, Gremien und Arbeitskreisen wie im Integrationsrat, im Runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen, dem Kölner Runden Tisch für Integration, dem Kölner Fo-
rum gegen Rassismus und Diskriminierung, im Bündnis „Köln zeigt Haltung“ sowie der 
Ausländerrechtlichen Beratungskommission. Hinzu kommen die Lenkungskreise des 
Bleiberechtprogramms sowie des KIM – Kommunalen Integrationsmanagements. Seit 
2022 wirkt er auch am Begleitgremium „Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde“ 
mit. Die Geschäftsführung selbst wirkt an insgesamt 18 Gremien mit. Darüber hinaus 
ist und war der Kölner Flüchtlingsrat e.V. an der Erarbeitung verschiedener Konzepte 
fachlich beteiligt, so u.a. Richtlinien und Mindeststandards für die Unterbringung Ge-
flüchteter, Gewaltschutzkonzept, Anonymer Krankenschein, Bleiberechtsprogramm 
u.v.m. 
Der Verein unterstützt die haupt- und ehrenamtlichen Beratungsstrukturen der Kölner 
Trägerlandschaft mit Fortbildungsangeboten, Fachtagungen und Diskussionsveran-
staltungen. Allein im Jahr 2021 wurden durch die Geschäftsführung insgesamt 22 
Fortbildungsveranstaltungen organisiert.  
Die Expertise des Kölner Flüchtlingsrats e.V. ist auf Landes- und Bundesebene ge-
fragt und er transportiert damit auch die Belange Kölns in Richtung Land und Bund.  
Köln als bundesweit viertgrößte Stadt und größte Stadt in NRW braucht einen starken 
kommunalen Flüchtlingsrat, um den dauerhaften Aufgaben der kommunalen Geflüch-

4 
tetenarbeit gerecht zu werden. In der Folge der Fluchtbewegungen in 2015/16 sowie 
auch aktuell vor dem Hintergrund der hohen Geflüchtetenzahlen seit Beginn des Ukra-
ine-Krieges, der Problematik der Ungleichbehandlung der sogenannten „Drittstaat-
ler*innen“ und der erneut steigenden Zahlen der Geflüchteten aus den Westbalkan-
staaten im Herbst 2022 ist der Kölner Flüchtlingsrat e.V. gegenüber Politik und Ver-
waltung ein wichtiger Gesprächspartner in strategischen wie auch operativen Fragstel-
lungen. 
 
Finanzierungsstruktur des Kölner Flüchtlingsrates e.V. 
Der Verein finanziert sich nach eigenen Angaben in der Hauptsache aus öffentlichen 
Mitteln im Rahmen befristeter Projektförderungen. Die wichtigsten Mittelgeber sind die 
Stadt Köln, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bezirksregierung 
Arnsberg. Weitere temporäre Mittelgeber sind z.B. UN-Flüchtlingshilfe e.V. und Stif-
tungen.   
Insgesamt betrug der Personalaufwand im Jahr 2021 ca. 1,33 Mio. €. (= Projektbezo-
genes Personal). 
Die allgemeinen Verwaltungskosten für die Geschäftsstelle (= Gesamtsteuerung aller 
Leistungen der hauptamtlichen Struktur des Kölner Flüchtlingsrates) betrugen im glei-
chen Jahr ca. 117.000 € (Gehälter für Geschäftsführung und Datenschutzbeauftragte, 
Miete Geschäftsstelle, Buchhaltung und Steuerberatung, Berufsgenossenschaft, Ver-
sicherungen, Betriebsmedizin- und Arbeitsschutzkosten, Abgaben wie Künstlersozial-
kasse u.a.). Die bisherige Förderung der allgemeinen Verwaltungskosten durch die 
Stadt Köln in Höhe von 30.500 € deckt diese Kosten lediglich zu rund einem Viertel. 
In der Regel liegt die Quote der zu erbringenden Eigenmittel im Rahmen von Projekt- 
oder Maßnahmenförderungen bei 20%, die der Verein aus den Verwaltungskosten 
aufzubringen hat. Durch den häufigen Ausschluss von Sachkostenrechnungen und 
allgemeinen Verwaltungskosten (mangelnde Förderfähigkeit) bei einzelnen Projekten 
bzw. Projektförderungen erhöht sich diese Quote noch. Allgemeine Verwaltungskos-
ten werden im Rahmen der Landesförderung „Soziale Beratung von Geflüchteten“ 
komplett als nicht förderfähig ausgeschlossen. 
Der Verein versuchte in der Vergangenheit diese Kosten durch Erträge aus Spenden 
und Bußgeldern bzw. aus Mitgliedsbeiträgen zu decken. Dies kann keine tragfähige 
dauerhafte Finanzierungslösung sein.  
So berichtet der Flüchtlingsrat, dass das Spendenaufkommen stark zurückgegangen 
ist (es wird vermutet, dass aktuell mehr für die Ukraine gespendet wird) und sich auch 
die Zuweisungen der Gerichte aus Bußgeldfern reduziert hat (die Gerichte sind völlig 
frei in ihrer Entscheidung wohin die Bußgelder fließen) Die Mitgliedsbeiträge sind auf-
grund der geringen Höhe finanziell nicht maßgeblich. Die Geschäftsstelle des Vereins 
muss unabhängig von temporären Programmen und Projekten auch in 2023 und 2024 
finanziell abgesichert sein, damit der Kölner Flüchtlingsrat für alle oben genannten 
Aufgaben, lokalen Akteur*innen und auch für die Kommunalpolitik und Verwaltung ein 
starker Partner bleiben kann. Eine auskömmliche kommunale Förderung ist aufgrund 
des Alleinstellungsmerkmals des Vereins mit seiner sehr spezifischen Expertise für 
das oben beschriebene Aufgabenportfolio daher unverzichtbar. 
 
Projektförderungen an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. durch die Stadt Köln im Jahr 
2022

5 
Titel der Maßnahme  
(wie im städtischen Haushalt veran-
schlagt) 
Städtische 
Förderung von 
Personal 
davon Verwaltungs- 
und Arbeitsplatzkosten 
für die in den Projekten 
tätigen Mitarbeitenden, 
soweit jeweils anre-
chenbar 
 
Ergebnisoffene Perspektivberatung Ge-
flüchteter 
82.972,40 € 16.594,48 € (max. 20%) 
Beratung von „Menschen ohne Papiere“ 12.955,20 € 2.591,04 € (max. 20%) 
Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“  82.123 € 16.425 € (max. 20 %) 
Programm Bleibeperspektiven in Köln  72.000 €  0 € 
Beratungsangebot für unerlaubt einge-
reiste Personen 
 
78.000 € 0 €  
Brückenbauer 46.658 €  9.331,70 (max. 20% 
Sachkosten) 
Schulpatenprojekt 47.188,50 €  9.437,70 (max. 20 % 
Sachkosten) 
Kooperationsprojekt „Forum für Will-
kommenskultur“ 
61.131 € 12.226,20 € (max. 20%) 
Verlängerung Auszugsmanagement 
2022/23 
170.344 € 0 € 
Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln 107.000 € 6.420 € (ca. 6%) 
Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung 
für Geflüchtete (2. Halbjahr 2022) 
40.387,50 € 8.077,50 € (max. 20%) 
Stärkung des Auszugsmanagements 11.000,00 € Pauschalzuschuss  
Gesamt 811.759,6 € 81.103,62  
 
Finanzierung:  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Frei-
willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
(2023: 100.000 €; 2024: 101.600 €) im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Die 
Erhöhung der Mittel für das Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 
basiert auf einer Berücksichtigung von Tarifsteigerungen.

Beratungsverlauf (4)

23.05.2023 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.06.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0055/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.05.2023
Erstellt
04.01.2023 19:18