0055/2023
Förderung des Kölner Flüchtlingsrates e.V.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 0055/2023 Freigabedatum 11.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufstockung der Förderung des Kölner Flücht- lingsrates e.V. in 2023 mit 100.000 € und in 2024 mit 101.600 €, um die zur Stärkung der Kölner Geflüchtetenberatung durch Fortbildungen, Fachtagungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien bedarfsgerecht anzupassen und deren Weiterentwicklung langfristig zu sichern. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Frei- willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2023: 100.000 €; 2024: 101.600 €) im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Integrationsrat 23.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 05.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € (2023) 101.600 € (2024) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Kurzfassung in einfacher Sprache: Der Kölner Flüchtlingsrat ist ein sehr wichtiger Partner bei der Beratung und Beglei- tung von Geflüchteten in Köln. Er führt selber viele Projekte durch und berät auch die Politik und Verwaltung in Köln. Damit auch zukünftig die Organisation der vielen Pro- jekte und Angebote bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates gut gelingen kann, sollen die Mittel von bisher 30.500 € im Jahr auf 100.000 € im Jahr 2023 und 101.600 € im Jahr 2024 erhöht werden. Begründung: Struktur und Aufgaben des Kölner Flüchtlingsrats e.V. Der Kölner Flüchtlingsrat wird durch Leistung des Vereins hinsichtlich der Stärkung der Geflüchtetenberatung durch Fortbildungen, Fachtagungen, Bereitstellung von In- formationsmaterialien etc. für die Kölner Beratungslandschaft und deren Weiterent- wicklung gefördert. 3 In den vergangenen 16 Jahren hat sich der Kölner Flüchtlingsrat e.V., bezüglich der asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Probleme und Fragestellungen zunehmend für (Beratungs-)Träger, Ehrenamtliche und nicht zuletzt für die Verwaltung und Polit ik in Köln zu einer unverzichtbaren, zuverlässigen und äußerst fachkompetenten Institu- tion in Köln entwickelt. Der Verein unterhält nach eigener Angabe mittlerweile 47 Beschäftigungsverhältnisse, der Großteil der Mitarbeitenden kann aufgrund von Projektfinanzierungen nur befristet beschäftigt werden, in der Regel mit Arbeitsverträgen zwischen 1 und 3 Jahren. Der Kölner Flüchtlingsrat hat folgende Arbeitsbereiche Beratung (mit sechs Beratungsstellen zur Rechtsberatung von Geflüchteten), Auszugsmanagement/Wohnen (Unterstützung von geflüchteten Menschen im Stadtgebiet Köln bei der Wohnungssuche und dem Auszug aus den städti- schen Flüchtlingsunterkünften), Freiwilligenarbeit (Initiierung, Förderung und Unterstützung des freiwilligen En- gagements für die Belange von Flüchtlingen), Jugend- und Bildungsarbeit (Durchführung von Projekten und Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene im schulischen und außerschulischen Be- reich), Flüchtlingszentrum Fliehkraft (Angebote für Geflüchtete wie Sprachkurse, Bil- dungsförderung für Kinder, Frauengruppen etc.) und die Ombudsstelle (zentrale und unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Be- schwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln). Der Verein ist von Beginn an als gemeinnützig anerkannt und gehört keinem Wohl- fahrtsverband an. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. berät Multiplikator*innen aus den verschiedensten Be- reichen der Stadt und sorgt damit für eine große Fachlichkeit in den Trägernetzwer- ken, bei entsprechenden Unterstützungsprogrammen und Projekten. Er übernimmt in vielfacher Hinsicht die zentrale Vertretung des Themas ‚Flucht‘ in den Trägernetzwerken, Gremien und Arbeitskreisen wie im Integrationsrat, im Runden Tisch für Flüchtlingsfragen, dem Kölner Runden Tisch für Integration, dem Kölner Fo- rum gegen Rassismus und Diskriminierung, im Bündnis „Köln zeigt Haltung“ sowie der Ausländerrechtlichen Beratungskommission. Hinzu kommen die Lenkungskreise des Bleiberechtprogramms sowie des KIM – Kommunalen Integrationsmanagements. Seit 2022 wirkt er auch am Begleitgremium „Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde“ mit. Die Geschäftsführung selbst wirkt an insgesamt 18 Gremien mit. Darüber hinaus ist und war der Kölner Flüchtlingsrat e.V. an der Erarbeitung verschiedener Konzepte fachlich beteiligt, so u.a. Richtlinien und Mindeststandards für die Unterbringung Ge- flüchteter, Gewaltschutzkonzept, Anonymer Krankenschein, Bleiberechtsprogramm u.v.m. Der Verein unterstützt die haupt- und ehrenamtlichen Beratungsstrukturen der Kölner Trägerlandschaft mit Fortbildungsangeboten, Fachtagungen und Diskussionsveran- staltungen. Allein im Jahr 2021 wurden durch die Geschäftsführung insgesamt 22 Fortbildungsveranstaltungen organisiert. Die Expertise des Kölner Flüchtlingsrats e.V. ist auf Landes- und Bundesebene ge- fragt und er transportiert damit auch die Belange Kölns in Richtung Land und Bund. Köln als bundesweit viertgrößte Stadt und größte Stadt in NRW braucht einen starken kommunalen Flüchtlingsrat, um den dauerhaften Aufgaben der kommunalen Geflüch- 4 tetenarbeit gerecht zu werden. In der Folge der Fluchtbewegungen in 2015/16 sowie auch aktuell vor dem Hintergrund der hohen Geflüchtetenzahlen seit Beginn des Ukra- ine-Krieges, der Problematik der Ungleichbehandlung der sogenannten „Drittstaat- ler*innen“ und der erneut steigenden Zahlen der Geflüchteten aus den Westbalkan- staaten im Herbst 2022 ist der Kölner Flüchtlingsrat e.V. gegenüber Politik und Ver- waltung ein wichtiger Gesprächspartner in strategischen wie auch operativen Fragstel- lungen. Finanzierungsstruktur des Kölner Flüchtlingsrates e.V. Der Verein finanziert sich nach eigenen Angaben in der Hauptsache aus öffentlichen Mitteln im Rahmen befristeter Projektförderungen. Die wichtigsten Mittelgeber sind die Stadt Köln, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bezirksregierung Arnsberg. Weitere temporäre Mittelgeber sind z.B. UN-Flüchtlingshilfe e.V. und Stif- tungen. Insgesamt betrug der Personalaufwand im Jahr 2021 ca. 1,33 Mio. €. (= Projektbezo- genes Personal). Die allgemeinen Verwaltungskosten für die Geschäftsstelle (= Gesamtsteuerung aller Leistungen der hauptamtlichen Struktur des Kölner Flüchtlingsrates) betrugen im glei- chen Jahr ca. 117.000 € (Gehälter für Geschäftsführung und Datenschutzbeauftragte, Miete Geschäftsstelle, Buchhaltung und Steuerberatung, Berufsgenossenschaft, Ver- sicherungen, Betriebsmedizin- und Arbeitsschutzkosten, Abgaben wie Künstlersozial- kasse u.a.). Die bisherige Förderung der allgemeinen Verwaltungskosten durch die Stadt Köln in Höhe von 30.500 € deckt diese Kosten lediglich zu rund einem Viertel. In der Regel liegt die Quote der zu erbringenden Eigenmittel im Rahmen von Projekt- oder Maßnahmenförderungen bei 20%, die der Verein aus den Verwaltungskosten aufzubringen hat. Durch den häufigen Ausschluss von Sachkostenrechnungen und allgemeinen Verwaltungskosten (mangelnde Förderfähigkeit) bei einzelnen Projekten bzw. Projektförderungen erhöht sich diese Quote noch. Allgemeine Verwaltungskos- ten werden im Rahmen der Landesförderung „Soziale Beratung von Geflüchteten“ komplett als nicht förderfähig ausgeschlossen. Der Verein versuchte in der Vergangenheit diese Kosten durch Erträge aus Spenden und Bußgeldern bzw. aus Mitgliedsbeiträgen zu decken. Dies kann keine tragfähige dauerhafte Finanzierungslösung sein. So berichtet der Flüchtlingsrat, dass das Spendenaufkommen stark zurückgegangen ist (es wird vermutet, dass aktuell mehr für die Ukraine gespendet wird) und sich auch die Zuweisungen der Gerichte aus Bußgeldfern reduziert hat (die Gerichte sind völlig frei in ihrer Entscheidung wohin die Bußgelder fließen) Die Mitgliedsbeiträge sind auf- grund der geringen Höhe finanziell nicht maßgeblich. Die Geschäftsstelle des Vereins muss unabhängig von temporären Programmen und Projekten auch in 2023 und 2024 finanziell abgesichert sein, damit der Kölner Flüchtlingsrat für alle oben genannten Aufgaben, lokalen Akteur*innen und auch für die Kommunalpolitik und Verwaltung ein starker Partner bleiben kann. Eine auskömmliche kommunale Förderung ist aufgrund des Alleinstellungsmerkmals des Vereins mit seiner sehr spezifischen Expertise für das oben beschriebene Aufgabenportfolio daher unverzichtbar. Projektförderungen an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. durch die Stadt Köln im Jahr 2022 5 Titel der Maßnahme (wie im städtischen Haushalt veran- schlagt) Städtische Förderung von Personal davon Verwaltungs- und Arbeitsplatzkosten für die in den Projekten tätigen Mitarbeitenden, soweit jeweils anre- chenbar Ergebnisoffene Perspektivberatung Ge- flüchteter 82.972,40 € 16.594,48 € (max. 20%) Beratung von „Menschen ohne Papiere“ 12.955,20 € 2.591,04 € (max. 20%) Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“ 82.123 € 16.425 € (max. 20 %) Programm Bleibeperspektiven in Köln 72.000 € 0 € Beratungsangebot für unerlaubt einge- reiste Personen 78.000 € 0 € Brückenbauer 46.658 € 9.331,70 (max. 20% Sachkosten) Schulpatenprojekt 47.188,50 € 9.437,70 (max. 20 % Sachkosten) Kooperationsprojekt „Forum für Will- kommenskultur“ 61.131 € 12.226,20 € (max. 20%) Verlängerung Auszugsmanagement 2022/23 170.344 € 0 € Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln 107.000 € 6.420 € (ca. 6%) Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete (2. Halbjahr 2022) 40.387,50 € 8.077,50 € (max. 20%) Stärkung des Auszugsmanagements 11.000,00 € Pauschalzuschuss Gesamt 811.759,6 € 81.103,62 Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Frei- willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen (2023: 100.000 €; 2024: 101.600 €) im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Die Erhöhung der Mittel für das Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 basiert auf einer Berücksichtigung von Tarifsteigerungen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0055/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.05.2023
- Erstellt
- 04.01.2023 19:18