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BV3/089/2025

Fleher Straße – Optimierung Schulbushaltestelle (Bonifatiusschule)

Bezirksvertretung Informationsvorlage 30.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 13.05.2025, TOP 10.3

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Informationsvorlage BV

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Ausführungs- und Lageplan

846 Zeichen

Datum Angabe der ÄnderungParaphe
informiert,  BV 3     am
VIA Nr.PLAN Nr.Maßstab:
25.03.2025
Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, den 17.03.2025Der OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A. gez. Metzker
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
07.03.202510.03.202513.03.202513.03.202513.03.202517.03.2025
-/-DatumUnterschriftAbt.
Fleher StraßeOptimierung Schulbushaltestelle (Bonifatiusschule)Ausführungsplanung  -  Lageplan
2025 / 00028S 1638 / 1221 : 10066/2.266/2.266/266/366/466/566/6
-/-gez. M. Henselgez. C. Knochgez. Kentenich gez. Müllergez. Schmitzgez. Mellergez. Poppenborg
205209-10
GGWWWW
FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand
xxxxx
MM
EEee
PPPP
RBGRBG TaHHHH
LL
Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung
PP-Nr.PolygonpunktRechtswertHochwertü. N.N Liste der Polygonpunkte
Geländer, Bestand + Planung

Informationsvorlage BV

2532 Zeichen

BV3/089/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Fleher Straße – Optimierung Schulbushaltestelle (Bonifatiusschule) 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 3 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 13.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Ich bitte Sie, der Bezirksvertretung 3 Folgendes mitzuteilen und die beigefügte 
Planung zur Kenntnis zu geben: 
 
Zur morgendlichen Schulanfangszeit kommt es vor der Bonifatiusschule an der 
Fleher Straße im Bereich der Schulbushaltestelle zu Behinderungen durch senkrecht 
parkende Elterntaxiverkehre. Insbesondere der mit einer Zick -Zack-Markierung 
versehene Fahrbahnbereich unmittelbar vor dem beginnenden Halteverbot wird zum 
Teil illegal beparkt. Dies führt zum einen zu Sichtbehinderungen beim Zurücksetzen 
der Fahrzeuge und zur Blockade des Radschutzstreifens. Zum anderen wird durch die 
Senkrechtparker auch die Anfahrba rkeit der Schulbushaltestelle beeinträchtigt, 
sodass sich der Schulbus nicht wie vorgesehen längs in der Haltebucht aufstellen 
kann.  
 
Als kurzfristige Optimierung der verkehrlichen Situation sieht die Planung S -1638-
122 vor, die Schulbushaltestelle mit ei ner Breitstrich- und „BUS“-Markierung optisch 
hervorzuheben. Zur Verbesserung der Anfahrbarkeit und Verbesserung der 
Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern wird vor Beginn des 
Haltestellenbereiches zudem eine Sperrfläche angeordnet und abgepolle rt. Der 
zwischen Kfz -Fahrstreifen und Schulbushaltestelle liegende Schutzstreifen wird 
verbreitert und die Radverkehrsführung mittels Blockmarkierung und Roteinfärbung 
sowie Fahrradpiktogrammen zur Aufmerksamkeitserhöhung verdeutlicht.  
 
Die Fahrbahn wird im Bereich der Mittelinsel mit einer Sperrfläche optisch eingeengt 
und mit einer Fahrstreifenbreite von jeweils 3,25 m für beide Fahrtrichtungen neu 
markiert. Am gegenüber der Schule liegenden Fahrbahnrand erfolgen weitere 
Begleitmaßnahmen zugunsten der Au fmerksamkeitserhöhung sowie zur Einrichtung 
eines 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifens zwischen Parkstreifen und 
Schutzstreifen. Der Einmündungsbereich der Stichstraße („Zur Max-Brandts-Straße“) 
wird neben einer Roteinfärbung zur Verdeutlichung der Rad verkehrsanlage durch die 
Einrichtung von zwei Steckpfosten, rot -weiß, zur Optimierung der Sichtbeziehungen 
gegen illegales Parken gesichert.

Seite 2 
Die Umsetzung erfolgt im Laufe des 1. Halbjahres 2025.  
 
 
 
Metzker 
 
 
 
Anlagen: 
Ausführungs- und Lageplan

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 10.3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/089/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
30.04.2025
Erstellt
30.04.2025 13:08