A-R/0034/2015
Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen
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a-r-0034-2015-weniger Kosten, weniger Sorgen-KiTa-Investorenmodelle ermögllichen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2015 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp -ms.de Münster, 03.06.2015 Die FDP-Ratsfraktion stellt erneut folgenden Antrag: Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen Der Rat möge beschließen: 1. Um den städtischen Haushalt von hohen Investitio ns-, Finanzierungs- und Abschreibungskosten zu entlasten, wird die Verwaltu ng beauftragt, die Verfahren bei Neubauten und möglichst auch bei Erweiterungsbauten von KiTas regelmäßig so zu ändern, dass bei der Bauentscheidung Investorenmodelle umgesetzt werden können. 2. Art, Umfang und Qualität der Bauausführung und B auausstattung der KiTas nach Investorenmodell richten sich nach den einschlägige n Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen. 3. Die im Rahmen von Investorenmodellen gebauten Ki Tas werden von der Stadt für den Zeitraum ihres Betriebs angemietet. Obergrenze der Miete ist der vom LWL zu zahlende pauschale Mietzuschuss gem. Kinderbildungs gesetz und Durchführungs- verordnung dazu (derzeit 10,06 Euro / qm, Erhöhung um 1,5 % pro Jahr ab dem KiTa- Jahr 2015/2016). 4. Die Verwaltung begründet im Einzelfall, wenn KiT as nicht nach dem Investorenmodell gebaut oder erweitert werden. Begründung: Der Bau von Kindertagesstätten zieht neben den enor men Investitionskosten auch hohe Abschreibungskosten nach sich. Weil aber bis zur be darfsgerechten Versorgung gerade im Bereich der U3-Betreuung dringend weitere Plätze gebraucht werden, um den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können, sind auf absehbare Zeit. Neubauten im KiTa-Bereich zwingend notwendig. Für Münster wird derzeit eine notwendige Betreuungs -Quote von mindestens 50% im U3- Bereich prognostiziert. Um dem Ratsbeschluss eines bedarfsgerechten Ausbaus der KiTas im U3-Bereich nachkommen zu können, müssen in Münster mehr KiTa-Gebäude errichtet werden, als mit Blick auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 von der Stadt selbst gebaut und finanziert werden k önnen. Es ist daher notwendig, andere Beschaffungs-Modelle ins Auge zu fassen. - 2 - Hier bietet sich auch ein Investorenmodell an, bei dem entweder die Stadt oder ein Dritter ein Grundstück an den Investor verkauft, dieser ent sprechend der städtischen Bedarfe eine KiTa errichtet und sie an die Stadt nach ihrem Bedarf für eine Laufzeit von zehn oder mehr Jahren vermietet. Gegebenenfalls können Verlän gerungsoptionen vereinbart werden. Wird das Gebäude nach Ablauf der Mietzeit nicht meh r als KiTa benötigt, etwa weil in dem Bereich nicht mehr die entsprechende Anzahl von Kin dern lebt, kann es durch den Investor anderweitig, z.B. für Mietwohnungen, genu tzt werden. Damit wird die Stadt von der weiteren Gebäudenutzung und -unterhaltung entlastet. Beispiele aus dem Münsterland zeigen, dass auf dies e Weise KiTas sehr schnell errichtet werden können. Zudem kann der Investor durch bessere Planungs- und Baumöglichkeiten Preisvorteile erzielen und diese im Wege einer nied rigeren Miete an die Stadt weitergeben. Dabei werden keine 08/15-Billigbauten errichtet, so ndern KiTa - Gebäude entsprechend aller einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtli nien und DIN-Normen, die darüber hinaus so intelligent und vorausschauend geplant si nd, dass eine spätere Wohnnutzung nach einer kurzen Umbauphase problemlos möglich ist . Die von Investoren im Münsterland errichteten Kita-Gebäude passen sich da bei harmonisch in die umgebende Bebauung ein. Der Wettbewerb unter Investoren sorgt hier für überzeugende architektonische Lösungen. Entsprechend des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und der Durchführungsverordnung dazu (DVO KiBiz, Fassung vom 10.12.2014) wird vom L WL an die Stadt im Fall der Anmietung von KiTas ein pauschaler Mitzuschuss geza hlt, der derzeit 10,06 Euro / qm beträgt und ab dem KiTa-Jahr 2015 / 2016 pro Jahr u m 1,5 Prozent erhöht wird. Dieser pauschale Mietzuschuss wird von hinreichend vielen Investoren als auskömmliche Miete bezeichnet. So braucht die Stadt nicht selbst ein Gebäude zu er richten, das über seinen Lebenszyklus betrachtet trotz eines nach KiBiz möglichen Investi tionszuschusses von 20.000 Euro pro geschaffenem KiTa-Platz wesentlich höhere Kosten ve rursacht, als eine Mietlösung. Zumal eine Beschaffung durch die Stadt vollständig Kredit finanziert wäre. Es fallen für das Gebäude keine zusätzlichen Investitionskosten an. Damit überwiegen die Vorteile von Investorenmodelle n in der gegenwärtigen angespannten Haushaltslage der Stadt Münster so seh r, dass eine besondere Begründungspflicht für die Verwaltung gerechtfertig t ist, sollte sie dennoch in Einzelfällen an der bisherigen Praxis festhalten wollen, die KiTas selbst zu bauen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0034/2015
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37