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A-R/0034/2015

Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen

Antrag an den Rat 03.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 49.2

a-r-0034-2015-weniger Kosten, weniger Sorgen-KiTa-Investorenmodelle ermögllichen

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a-r-0034-2015-weniger Kosten, weniger Sorgen-KiTa-Investorenmodelle ermögllichen

4965 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp -ms.de  
 
 
 
 
  
 Münster, 03.06.2015 
 
 
Die FDP-Ratsfraktion stellt erneut folgenden Antrag:  
 
Weniger Kosten, weniger Sorgen - 
KiTa-Investorenmodelle ermöglichen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Um den städtischen Haushalt von hohen Investitio ns-, Finanzierungs- und 
Abschreibungskosten zu entlasten, wird die Verwaltu ng beauftragt, die Verfahren bei 
Neubauten und möglichst auch bei Erweiterungsbauten  von KiTas regelmäßig so zu 
ändern, dass bei der Bauentscheidung Investorenmodelle umgesetzt werden können. 
2. Art, Umfang und Qualität der Bauausführung und B auausstattung der KiTas nach 
Investorenmodell richten sich nach den einschlägige n Gesetzen, Verordnungen, 
Richtlinien und DIN-Normen. 
3. Die im Rahmen von Investorenmodellen gebauten Ki Tas werden von der Stadt für den 
Zeitraum ihres Betriebs angemietet. Obergrenze der Miete ist der vom LWL zu 
zahlende pauschale Mietzuschuss gem. Kinderbildungs gesetz und Durchführungs-
verordnung dazu (derzeit 10,06 Euro / qm, Erhöhung um 1,5 % pro Jahr ab dem KiTa-
Jahr 2015/2016). 
4. Die Verwaltung begründet im Einzelfall, wenn KiT as nicht nach dem Investorenmodell 
gebaut oder erweitert werden. 
 
 
Begründung: 
Der Bau von Kindertagesstätten zieht neben den enor men Investitionskosten auch hohe 
Abschreibungskosten nach sich. Weil aber bis zur be darfsgerechten Versorgung gerade 
im Bereich der U3-Betreuung dringend weitere Plätze  gebraucht werden, um den 
Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können, sind auf absehbare Zeit. Neubauten im 
KiTa-Bereich zwingend notwendig. 
Für Münster wird derzeit eine notwendige Betreuungs -Quote von mindestens 50% im U3-
Bereich prognostiziert. Um dem Ratsbeschluss eines bedarfsgerechten Ausbaus der 
KiTas im U3-Bereich nachkommen zu können, müssen in  Münster mehr KiTa-Gebäude 
errichtet werden, als mit Blick auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 
von der Stadt selbst gebaut und finanziert werden k önnen. Es ist daher notwendig, andere 
Beschaffungs-Modelle ins Auge zu fassen.

- 2 - 
Hier bietet sich auch ein Investorenmodell an, bei dem entweder die Stadt oder ein Dritter 
ein Grundstück an den Investor verkauft, dieser ent sprechend der städtischen Bedarfe 
eine KiTa errichtet und sie an die Stadt nach ihrem  Bedarf für eine Laufzeit von zehn oder 
mehr Jahren vermietet. Gegebenenfalls können Verlän gerungsoptionen vereinbart 
werden. 
Wird das Gebäude nach Ablauf der Mietzeit nicht meh r als KiTa benötigt, etwa weil in dem 
Bereich nicht mehr die entsprechende Anzahl von Kin dern lebt, kann es durch den 
Investor anderweitig, z.B. für Mietwohnungen,  genu tzt werden. Damit wird die Stadt  von 
der weiteren Gebäudenutzung und -unterhaltung entlastet. 
Beispiele aus dem Münsterland zeigen, dass auf dies e Weise KiTas sehr schnell errichtet 
werden können. Zudem kann der Investor durch bessere Planungs- und Baumöglichkeiten 
Preisvorteile erzielen und diese im Wege einer nied rigeren Miete an die Stadt 
weitergeben. 
Dabei werden keine 08/15-Billigbauten errichtet, so ndern KiTa - Gebäude entsprechend 
aller einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtli nien und DIN-Normen, die darüber 
hinaus so intelligent und vorausschauend geplant si nd, dass eine spätere Wohnnutzung 
nach einer kurzen Umbauphase problemlos möglich ist . Die von Investoren im 
Münsterland errichteten Kita-Gebäude passen sich da bei harmonisch in die umgebende 
Bebauung ein. Der Wettbewerb unter Investoren sorgt  hier für überzeugende 
architektonische Lösungen. 
Entsprechend des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und  der Durchführungsverordnung 
dazu (DVO KiBiz, Fassung vom 10.12.2014) wird vom L WL an die Stadt im Fall der 
Anmietung von KiTas ein pauschaler Mitzuschuss geza hlt, der derzeit 10,06 Euro / qm 
beträgt und ab dem KiTa-Jahr 2015 / 2016 pro Jahr u m 1,5 Prozent erhöht wird. Dieser 
pauschale Mietzuschuss wird von hinreichend vielen Investoren als auskömmliche Miete 
bezeichnet. 
So braucht die Stadt nicht selbst ein Gebäude zu er richten, das über seinen Lebenszyklus 
betrachtet trotz eines nach KiBiz möglichen Investi tionszuschusses von 20.000 Euro pro 
geschaffenem KiTa-Platz wesentlich höhere Kosten ve rursacht, als eine Mietlösung. 
Zumal eine Beschaffung durch die Stadt vollständig Kredit finanziert wäre. Es fallen für 
das Gebäude keine zusätzlichen Investitionskosten an. 
Damit überwiegen die Vorteile von Investorenmodelle n in der gegenwärtigen 
angespannten Haushaltslage der Stadt Münster so seh r, dass eine besondere 
Begründungspflicht für die Verwaltung gerechtfertig t ist, sollte sie dennoch in Einzelfällen 
an der bisherigen Praxis festhalten wollen, die KiTas selbst zu bauen. 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen 
Jörg Berens Jürgen Reuter

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Rat
TOP 49.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0034/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37