Mandari Insight

V/0524/2021

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 23.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 28.09.2021, TOP 11.14

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1809 Zeichen

Anlage A zur V/0524/2021
Kurzüberblick
Gemäß § 12 lit. h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die
Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach
dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag
durch den Aufsichtsrat erfolgen.
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des AWLFW notwendig.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich innerhalb
der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der
Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die
Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an
sonstigen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck
zu fördern, sowie die T elekommunikationund damit im Zusammenhang stehende
Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar
oder unmittelbar dienen.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
k.A.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Beschlussvorlage

2069 Zeichen

V/0524/2021
V/0524/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 der Stadtwerke Münster GmbH
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:
Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Stadtwerke
Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wird die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG aus Dortmund gewählt.
Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen.
Begründung:
Gemäß § 12 lit. h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die
Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Münster GmbH. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen
(KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsichtsrat erfolgen.
Nach dem i.d.R. fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex
(Beteiligungsgrundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) wurde die BKP
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund erstmals mit den
Jahresabschlussprüfungen 2020 (Einzel- und Konzernabschluss) der Stadtwerke Münster GmbH
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
01.07.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
T elefon:492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0524/2021
beauftragt. Die BKP soll nun zum zweiten Mal mit den Prüfungen für das Geschäftsjahr 2021
beauftragt werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Münster GmbH mit seinem Aufsichtsratsbeschluss Nr. 11/2021 in der Sitzung am
18.06.2021 die erneute Wahl der BKP empfohlen.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0524/2021
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2021
Erstellt
23.06.2021 13:50