0311/2021
Sanierungskonzept, Nutzungskonzept und Betreiberkonzept für das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen - Planungsbeschluss
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Anlage Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1853 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Bei den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen im Bestand. Ein Gestaltungsspielraum ist nicht gegeben. Die Wirtschaftseinheit „Gut Leidenhausen“ befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Die Maßnahmen tangieren stadtinterne Mietverträge und Untermietverträge. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4598 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0311/2021
Stand: 03.07.2026
Sachstandsbericht
Sanierungskonzept, Nutzungskonzept und Betreiberkonzept für das
Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen - Planungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch
den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft - das Sanierungskonzept für das Gut Leidenhau-
sen. Er fordert die Verwaltung auf, die Planung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanie-
rungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen. Für die Planung entstehen Kosten in Höhe
von 415.000 Euro, die im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft vorfinanziert werden.
2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stimmt dem vorgelegten Entwurf für ein ganzheitli-
ches Nutzungskonzept für das Hofgut als Umweltbildungszentrum Köln und der vorgeschla-
genen Priorisierung zu. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kosten einer Umsetzung des
Konzeptes unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung zu ermitteln.
Sobald die Kostenermittlung erfolgt ist, wird der Ausschuss erneut beteiligt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch für Teile des Komplexes bestehenden privaten
Mietverhältnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, damit das neue Nutzungskon-
zept umgesetzt werden kann.
3. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün befürwortet, dass das Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen sämtliche Gebäudeflächen entsprechend dem vorgelegten Betreiberkon-
zept von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anmietet.
Die Gebäudewirtschaft führt die Aufgaben der Betreiberverantwortung und der Instandhaltung
sowie Sanierung weiter aus. Die Kosten werden im Rahmen der Miete mit der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln anhand des Flächenverrechnungspreises verrechnet und sind im Teiler-
gebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berück-
sichtigen. Die Anmietung erfolgt sukzessive nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in den
einzelnen Gebäudeteilen.
Nutzerwünsche können als Service zusätzlich beauftragt werden.
Das zuständige Dezernat (derzeit Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirt-
schaft) wird im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorse-
hen. Konkret sind Umschichtungen innerhalb des zuständigen Amtes vorgesehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1.)
Die Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen aus dem vorgelegten Sanierungskonzept
wurden geplant und in Teilprojekte gegliedert.
Folgende Sanierungsarbeiten wurden bereits fertiggestellt:
- Dachsanierung
- Löschwasserversorgung
- Anschluss an das Breitband-/Glasfasernetz
- Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse (Sofortmaßnahme)
- Erweiterung der Waldschule im Haus des Waldes
Zu 2.)
Die folgenden Sanierungsarbeiten sind Bestandteil des Teilprojektes Umweltbildungszent-
rum:
- Elektroinstallation
- Trinkwasserversorgung
- Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse, Pumpstationen, Entsiegelungsflächen
- Fassaden
Zudem sollen im Projekt „Umweltbildungszentrum“ die erforderlichen Umbauten der für den
Betrieb des Umweltbildungszentrums benötigten Räumlichkeiten erfolgen.
Nach vorläufiger Kostenschätzung fallen für die Gesamtmaßnahme rund 3 Mio. Euro brutto für
die Bedarfsermittlung und Planung im Rahmen der Leistungsphasen 1-3 an. Diese Planungs-
kosten wurden im Juli 2025 mit der Vorlage 0464/2025 zur Beschlussfassung durch die zu-
ständigen Ausschüsse sowie den Rat der Stadt Köln eingereicht.
Die privaten Mietverhältnisse, welche im Jahr 2021 noch für Teile des Komplexes bestanden,
wurden aufgelöst, sodass das neue Nutzungskonzept umgesetzt werden kann.
Bearbeitungsstand des Projektes „Umbau und Sanierung des Umweltbildungszentrums im
Gut Leidenhausen“:
Am 29.09.2025 wurde eine Eilentscheidung durch den Hauptausschuss zum Umwelt-
bildungszentrum eingeholt (Vorlage 0464/2025), die vom Rat der Stadt Köln in seiner
Sitzung am 06.11.2025 bestätigt wurde.
Die Kämmerei hat die Re-Finanzierung geprüft und genehmigt.
Nachdem der Wirtschaftsplan 2026 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom Rat der
Stadt Köln am 02.07.2026 genehmigt wurde, kann das Projekt fortgeführt werden.
Nächste Schritte:
- Wiederaufnahme der Planung beziehungsweise Bauteiluntersuchungen und Bestands-
aufnahmen mit mindestens sechs Monaten Vorlauf
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
03.07.2027
Beschlussvorlage Ausschuss
18968 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0311/2021
Freigabedatum
14.07.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Sanierungskonzept, Nutzungskonzept und Betreiberkonzept für das Umweltbildungszentrum
Gut Leidenhausen - Planungsbeschluss
Beschlussorgan
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft - das Sanierungskonzept für das Gut Leidenhausen. Er fordert
die Verwaltung auf, die Planung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen un-
verzüglich durchzuführen. Für die Planung entstehen Kosten in Höhe von 415.000 Euro, die im Wirt-
schaftsplan der Gebäudewirtschaft vorfinanziert werden.
2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stimmt dem vorgelegten Entwurf für ein ganzheitliches
Nutzungskonzept für das Hofgut als Umweltbildungszentrum Köln und der vorgeschlagenen Priori-
sierung zu. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kosten einer Umsetzung des Konzeptes unter Be-
rücksichtigung der Prioritätensetzung zu ermitteln.
Sobald die Kostenermittlung erfolgt ist, wird der Ausschuss erneut beteiligt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch für Teile des Komplexes bestehenden privaten Mietver-
hältnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, damit das neue Nutzungskonzept umgesetzt
werden kann.
3. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün befürwortet, dass das Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen sämtliche Gebäudeflächen entsprechend dem vorgelegten Betreiberkonzept von der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anmietet.
Die Gebäudewirtschaft führt die Aufgaben der Betreiberverantwortung und der Instandhaltung sowie
Sanierung weiter aus. Die Kosten werden im Rahmen der Miete mit der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln anhand des Flächenverrechnungspreises verrechnet und sind im Teilergebnisplan 1301 Öffentli-
ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berücksichtigen. Die Anmietung erfolgt
sukzessive nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in den einzelnen Gebäudeteilen.
Nutzerwünsche können als Service zusätzlich beauftragt werden.
Das zuständige Dezernat (derzeit Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft) wird
im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Konkret sind Um-
schichtungen innerhalb des zuständigen Amtes vorgesehen.
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.09.2021
Finanzausschuss 13.09.2021
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021
2
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Reinigung und sonstige Nebenkosten)
erfolgt nach Bauabschnitten
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Geringerer Heizungsbedarf durch Wärmedämmung. Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in
enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz in Anlehnung an den Passivhausstandard erfolgt.
Die CO²-Bilanz der Gebäude wird verbessert.
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Mit Beschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27. August 2020 und des Betriebsaus-
schuss der Gebäudewirtschaft vom 31. August 2020 (Vorlagen-Nummer AN/1079/2020) wurde die
Verwaltung aufgefordert,
- ein Sanierungskonzept vorzulegen,
- ein ganzheitliches Nutzungskonzept als Umweltbildungszentrum Köln zu erarbeiten und
- ein Betreiberkonzept zu erarbeiten und von den Fachausschüssen beschließen zu lassen.
1. Sanierungskonzept
Für das Objekt besteht schon seit längerer Zeit ein erheblicher Sanierungsbedarf. Der Sanierungsbe-
darf umfasst Dach-, Fassaden- und Elektrosanierungen. Weiterhin müssen umfangreiche Schutz-
maßnahmen gegen Starkregenereignisse geplant und umgesetzt werden. Dies umfasst auch die Pla-
nung von eventuellen Pumpstationen zur Vermeidung von Überflutungen.
4
A
Folgende Maßnahmen werden bereits geplant und voraussichtlich bis 2024 umgesetzt:
- Dachsanierung: Das Projekt Dachsanierung ist derzeit in Leistungsphase (LPH) 3.
Der Baubeginn ist in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und
unterer Beachtung des Artenschutzes zum Sommer 2022 geplant. Die Fertigstellung der Gesamt-
maßnahme soll im Jahr 2024 erfolgen. Die Arbeiten erfolgen in getrennten Bauabschnitten.
-Die Elektroinstallation zu den einzelnen Bauteilen (neue Erschließung) wird überarbeitet bezie-
hungsweise ertüchtigt. Die Gesamtfertigstellung dieser Maßnahme wird Ende 2024 erfolgen.
-Eine neue Löschwasser- und Trinkwasserversorgung ist geplant und wird in enger Abstimmung
mit der RheinEnergie GmbH sowie der Feuerwehr der Stadt Köln geplant und hergestellt. Die Ge-
samtfertigstellung dieser Maßnahme wird Ende 2024 erfolgen.
- Der Anschluss von Gut Leidenhausen an das Breitband-/Glasfasernetz muss weiter untersucht
werden. Eine grobe Kostenkalkulation liegt vor.
Die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden mit den unter B und C genannten Maßnahmen ab-
gestimmt.
B
- Es müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse geplant und umge-
setzt werden. Dies umfasst unter anderem die Planung von eventuellen Pumpstationen und Entsie-
gelungsflächen zur Vermeidung von Überflutungen.
- Die Fassaden werden im Rahmen der einzelnen Bauabschnitte mit berücksichtigt.
C
- Erweiterung der Waldschule im Haus des Waldes (Beschluss-Nummer 3043/2018/1; Beschluss-
Nummer 3522/2019: Entfall der Dachgaube): Der Bauantrag zur Erweiterung der Waldschule liegt zur
Zeit zur Genehmigung bei der Bauaufsicht. Der Baubeginn wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 er-
folgen und im Sommer 2023 ist die Fertigstellung geplant.
- Umweltbildungszentrum (Beschluss-Nummer 2304/2017): Der Rat der Stadt Köln hat das Ge-
samtkonzept zur Entwicklung von Gut Leidenhausen zum Umweltbildungszentrum beschlossen.
Die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte (Ar-
tenschutz, gebäudebezogene Nisthilfen und so weiter) und in enger Abstimmung mit den Mie-
ter*innen/Nutzer*innen durchgeführt.
2. Nutzungskonzept
Gut Leidenhausen war bis 1964 ein großer Bauernhof. Der heutige Gebäudekomplex erhielt seine
Gestalt im Wesentlichen in der Zeit der Freiherrn von Hatzfeld im 16. / 17. Jahrhundert, der Freiher-
ren von Weichs und der Grafen von Mirbach-Harff im 18. / 19. Jahrhundert.
Das Gelände wurde in den 1970er´Jahren zu einem Erholungsschwerpunkt ausgebaut. Als besonde-
re Anziehungspunkte entstanden ein Wildgatter für Rotwild und Wildschweine und eine Station zur
Pflege verletzter Greifvögel und Eulen.
1982 wurde im östlichen Scheunentrakt das Naturmuseum "Haus des Waldes" eingerichtet, dessen
museumspädagogischen Raum die Waldschule der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald nutzt.
1984 wurde die Waldschule Köln durch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. gegründet.
Das Hofgut Leidenhausen und die angrenzenden Flächen befinden sich seit 1963 im Eigentum der
Stadt Köln. Die Gebäude werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verwaltet, die Freiflächen
vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.
Die Gebäudeteile des Hofguts werden von den verschiedensten Vereinen und Institutionen in unter-
schiedlicher Weise genutzt. Teilbereiche werden für privates Wohnen genutzt (siehe Skizze unten).
Räume, die auch für Veranstaltungen genutzt werden können, befinden sich im Haus des Waldes, im
Portal und im Gebäudeteil der Kölner Jägerschaft. Darüber hinaus stehen mit dem Seminarraum des
NABU und im Haus des Waldes auch kleinere Seminarräume zur Verfügung.
Das Hauptgebäude (Herrenhaus), die große Scheune sowie verschiedene Lagerräume werden durch
die städtische Forstverwaltung genutzt.
Mit der Eröffnung des Heideportals konnte ein Bistro/Café eingerichtet werden, das wesentlich zur
Attraktivitätssteigerung beigetragen hat. Die Betreiber führen nicht nur das Bistro/Café, sondern sie
bieten darüber hinaus auch Cateringleistungen für Veranstaltungen an. Seit 2018 ist das Gut Leiden-
5
hausen Umweltbildungszentrum der Stadt Köln.
Räumlichkeiten im Umweltbildungszentrum Köln auf Gut Leidenhausen werden von folgenden Verei-
nen und Institutionen genutzt:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Forstverwaltung
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen unterhält einen Teil des rechtsrheinischen Be-
triebshofes der Forstverwaltung auf Gut Leidenhausen. Darüber hinaus bewohnt der Leiter der Forst-
verwaltung eine Dienstwohnung.
Freundeskreis Haus des Waldes e.V.
Der Verein betreibt das 1982 gegründete Naturmuseum "Haus des Waldes". Eine Dauerausstellung
informiert über die Bedeutung und Entwicklung des Waldes in Köln. Sonderausstellungen, Vorträge,
Seminare und Veranstaltungen rund um das Thema Wald ergänzen das Angebot.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V.
Der Verein setzt sich für den Erhalt und die Mehrung des Waldes ein. Er fördert das Interesse und
das Wissen der Bevölkerung am und über den Wald, seine Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen
sowie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er betreibt die Waldschule Köln, die
Greifvogelschutzstation Köln und das Obst-Arboretum.
Heideportal Gut Leidenhausen e.V.
Das Heideportal Gut Leidenhausen ist eines von vier Portalen, die im Rahmen der Regionale 2010 im
Bereich Wahner Heide / Königsforst gegründet wurden. Das Informationszentrum bietet umfassende
Informationen über die Naturschutzgebiete Wahner Heide / Königsforst.
Träger des Portals ist ein Verein, in dem die Vereine auf Gut Leidenhausen, der Flughafen Köln
Bonn, die Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und der Kölner Eifelverein zu-
sammengeführt sind. Im Heideportal ist die Geschäftsführung des Umweltbildungszentrums angesie-
delt.
Café
Das Café bietet für die Erholungssuchenden Erfrischungen an und stellt Cateringleistungen für Ver-
anstaltungen.
Kölner Jägerschaft e.V.
Die Kölner Jägerschaft e.V. repräsentiert mit mehr als 1.000 Mitgliedern den Großteil der im Kölner
Stadtgebiet ansässigen Jäger*innen und vertritt ihre Interessen. Daneben bietet sie Jäger*innen, Bür-
ger*innen und auch Kindern interessante Angebote von jagdlicher Aus- und Weiterbildung bis hin zu
allgemeiner Umweltbildung in der "Rollenden Waldschule".
Bienenzuchtverein Köln Porz e.V.
Der Bienenzuchtverein engagiert sich in Umweltthemen, bietet Imkerpatenschaften, Führungen und
vieles mehr an. Der Verein zählt rund 150 Mitglieder im Alter zwischen 11 und 86 Jahren. Die Im-
ker*innen betreuen rund 500 Bienenvölker. Diese stehen in der Wahner Heide, in Kleingartenanlagen,
im städtischen Wald, in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen oder in privaten Gärten.
NABU-Stadtverband Köln
Der NABU-Stadtverband Köln hat auf Gut Leidenhausen im NABU-Seminarraum ein umweltpädago-
gisches Büro eingerichtet. Von hier aus will der NABU bei Walderlebnisspaziergängen, Forscherauf-
trägen oder Aktionen für die Natur und deren Schutz Interesse wecken, Erlebnisse ermöglichen und
Aktivitäten initiieren.
6
Private
Darüber hinaus gibt es zwei Mietverhältnisse mit privaten Wohnungsmieter*innen. Wenn diese Miet-
verhältnisse innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen gekündigt würden, könnten die Flächen
ebenfalls für das Umweltbildungszentrum Köln genutzt werden.
Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse wurden, unter Beteiligung aller handelnden Akteure vor
Ort, die Bedarfe der jeweiligen Vereine / Institutionen ermittelt und in einer Übersicht dargestellt. Als
zurzeit mindergenutzte Gebäude oder Gebäudeteile wurden der sogenannte Schweinestall, das Ne-
bengebäude Herrenhaus, die Remise und der ehemalige privat genutzte Wohnungsbereich identifi-
ziert.
In der nachfolgenden Tabelle wird dargestellt, wie sich die aufgeführten Bedarfe auf die Gebäudeteile
verteilen.
7
Übersichtsskizze / Beabsichtigtes Nutzungskonzept
Institution/Verein Bedarf Nutzungskonzept (Entwurf,
finale Version wird im
Rahmen der Planung er-
stellt)
Stadt Köln / Forst wie Bestand:
Büro
Dienstwohnung
Maschinenhalle
Werkstatt
Lager
neu: Verlagerung der Werk-
statt in Maschinenhalle
neu: Remise und EG-
Schweinestall als Lager
Haus des Waldes
HDW
Waldschule
wie Bestand:
Haus des Waldes
Weiterer Bedarf:
Waldschule
neu: Erweiterung Waldschule
Schutzgemeinschaft
SDW
wie Bestand:
Büroräume
Auffangstation und Ratten-
stall für Greifvogelstation
neu: Verlagerung der gesam-
ten Räume in ehemaligem
privaten Wohnungsbereich
Vorteil: Bezug zur Greifvogel-
station
Portal/UBZ wie Bestand:
Ausstellungsraum (Portal)
weiterer Bedarf:
Büroräume
Seminarräume
Sanitärräume
Lagerräume
Übernachtungsmöglichkeiten
neu: Büroräume in Nebenge-
bäude Herrenhaus
neu: Seminarräume und Sa-
nitärräume in OG-
Schweinestall
neu: Lagerräume im UG-
Schweinestall
neu: Übernachtungsmöglich-
keiten
Café wie Bestand:
Gastronomieräume
Weiterer Bedarf:
Sozialräume
Lagerräume
neu: Sozial- und Lagerräume
in heutigen SDW Räumen
2
4
3
1
6
9
7
3
1
5
1
8
4
4
6
1
1
2
3
4
5
8
Jäger wie Bestand:
Büroräume
Seminarraum
neu: Büroräume in Nebenge-
bäude Herrenhaus
Imker weiterer Bedarf:
Schleuder- und Werkraum
neu: Schleuderraum in UG-
Schweinestall
NABU wie Bestand:
Seminarraum
keine Veränderung
Private keine Angaben Bei fristgerechter Kündigung
als zusätzliche Fläche nutz-
bar.
Für das Gut Leidenhausen soll das gesamte Zielkonzept bis 2030 umgesetzt werden.
Neben den oben aufgeführten Sanierungsbedarfen ergeben sich aus dem dargestellten Nutzungs-
konzept weitere Umbau-/Sanierungsbedarfe, die in Prioritäten eingeteilt werden.
Diese Prioritäten orientieren sich sowohl an schon gefassten Beschlüssen, als auch an praktischen
Vorgaben, wie zum Beispiel der Beseitigung von Leerständen. Die rot markierten Zahlen beziehen
sich auf die genannten Nutzer*innen beziehungsweise Akteur*innen.
Priorisierung / voraussichtliche Zeitschiene
Priorität 1
Umbau des Haus des Waldes / Waldschule. Hier liegt ein Ratsbeschluss über die Finanzierung und
den Ausbau vor (Beschluss-Nummern 3043/2018/1 und 3522/2019).
Die erforderlichen Bauanträge sind eingereicht. Mit dem Umbau soll im Frühjahr 2022 begonnen wer-
den.
Priorität 2
Verlagerung der gesamten SDW Räume in den ehemals privat genutzten Wohnungsbereich; Ausbau
Nebengebäude Herrenhaus für Büroräume UBZ / Jäger
Priorität 3
Umbau des ehemaligen Schweinestalls für weitere Seminarräume, Sanitärräume UBZ, Lagerräume
Stadt Köln / Forst und Schleuderraum Imker
Priorität 4
Nutzung ehemalige Räume SDW durch Bistro/Café für Sozial- und Lagerräume, Ausbau Übernach-
tungsmöglichkeiten UBZ
Priorität 5
Verlagerung Werkstatt Stadt / Köln Forst in Maschinenhalle, Ausbau Remise und EG-Schweinestall
als Lager
3. Betreiberkonzept
Die Betreiberverantwortung verbleibt bei der Gebäudewirtschaft.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird sämtliche Gebäudeflächen sukzessive nach
Umsetzung der Sanierungsarbeiten und des Nutzungskonzeptes von der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln anmieten.
Die Kosten werden im Rahmen der Miete mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anhand des Flä-
chenverrechnungspreises verrechnet und sind im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald-
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berücksichtigen. Nutzerwünsche können als Service zu-
sätzlich beauftragt werden.
6
7
8
9
9
Finanzierung:
Die Finanzierung der voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2022 ergebniswirksam werdenden Planungs-
kosten in Höhe von 415.000 Euro erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt jeweils nach Fertigstellung
der einzelnen Baumaßnahmen über entsprechende Mietzahlungen im Teilergebnisplan 1301 Öffentli-
ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Die Anmietfläche erhöht sich nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen
um 1.645,82 m². Unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Flächenverrechnungspreises der Spar-
te Grün für 2022 ergäbe sich eine Erhöhung der jährlichen Miete um rund 160.000 Euro.
Das zuständige Dezernat (derzeit Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft) wird
im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Konkret sind Um-
schichtungen innerhalb des zuständigen Amtes vorgesehen.
Weiterer Ablauf:
Die Planung und die Umsetzung in allen Leistungsphasen für die aufgeführten Einzelmaßnahmen des
Nutzungskonzeptes werden entsprechend der dargestellten Priorisierung unverzüglich aufgenom-
men, um die Kosten zu ermitteln.
Sobald die Kostenermittlung erfolgt ist, wird der Ausschuss erneut beteiligt.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt
dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leis-
tungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein.
Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnis-
se der Planung, der gesetzlichen Grundlagen und in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirt-
schaftlichkeitsberechnung im weiteren Verfahren durch den Rat der Stadt Köln erfolgen.
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise
Für das Objekt besteht schon seit längerer Zeit ein erheblicher Sanierungsstau. Die Elektrosanierung
und die Planung und Erneuerung der Trink- und Löschwasserversorgung sind im Rahmen der Betrei-
berverantwortung verpflichtend. Es muss ein umfassendes Sanierungskonzept erstellt werden, um
weitere Gebäudeschäden zu verhindern. Zur Setzung entsprechender Investitionsprioritäten muss
Klarheit über die Art und den Umfang der zukünftigen Nutzung herrschen.
Anlagen:
Anlage 1 – Luftbild
Anlage 2 – Lageplanausschnitt
Anlage 2 - Lageplan
94 Zeichen
Anlage 2 – Lageplanausschnitt (entnommen aus dem Bauantrag zur „Erweiterung Haus des Waldes“)
Anlage 1 - Luftbild
19 Zeichen
Anlage 1 – Luftbild
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0311/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.09.2021
- Erstellt
- 28.01.2021 07:05