Sanierungskonzept, Nutzungskonzept und Betreiberkonzept für das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen - Planungsbeschluss
Beschlussvorlage Ausschuss 0311/2021 vom 03.09.2021
Stand: Am 04.11.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) mit Änderungen empfohlen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 2 - Lageplan
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 2 – Lageplanausschnitt (entnommen aus dem Bauantrag zur „Erweiterung Haus des Waldes“) -
Anlage Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Bei den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen im Bestand. Ein Gestaltungsspielraum ist nicht gegeben. Die Wirtschaftseinheit „Gut Leidenhausen“ befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Die Maßnahmen tangieren stadtinterne Mietverträge und Untermietverträge. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0311/2021 Stand: 03.07.2026 Sachstandsbericht Sanierungskonzept, Nutzungskonzept und Betreiberkonzept für das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen - Planungsbeschluss Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft - das Sanierungskonzept für das Gut Leidenhau- sen. Er fordert die Verwaltung auf, die Planung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanie- rungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen. Für die Planung entstehen Kosten in Höhe von 415.000 Euro, die im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft vorfinanziert werden. 2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stimmt dem vorgelegten Entwurf für ein ganzheitli- ches Nutzungskonzept für das Hofgut als Umweltbildungszentrum Köln und der vorgeschla- genen Priorisierung zu. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kosten einer Umsetzung des Konzeptes unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung zu ermitteln. Sobald die Kostenermittlung erfolgt ist, wird der Ausschuss erneut beteiligt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch für Teile des Komplexes bestehenden privaten Mietverhältnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, damit das neue Nutzungskon- zept umgesetzt werden kann. 3. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün befürwortet, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sämtliche Gebäudeflächen entsprechend dem vorgelegten Betreiberkon- zept von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anmietet. Die Gebäudewirtschaft führt die Aufgaben der Betreiberverantwortung und der Instandhaltung sowie Sanierung weiter aus. Die Kosten werden im Rahmen der Miete mit der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln anhand des Flächenverrechnungspreises verrechnet und sind im Teiler- gebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berück- sichtigen. Die Anmietung erfolgt sukzessive nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in den einzelnen Gebäudeteilen. Nutzerwünsche können als Service zusätzlich beauftragt werden. Das zuständige Dezernat (derzeit Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirt- schaft) wird im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorse- hen. Konkret sind Umschichtungen innerhalb des zuständigen Amtes vorgesehen. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1.) Die Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen aus dem vorgelegten Sanierungskonzept wurden geplant und in Teilprojekte gegliedert. Folgende Sanierungsarbeiten wurden bereits fertiggestellt: - Dachsanierung - Löschwasserversorgung - Anschluss an das Breitband-/Glasfasernetz - Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse (Sofortmaßnahme) - Erweiterung der Waldschule im Haus des Waldes Zu 2.) Die folgenden Sanierungsarbeiten sind Bestandteil des Teilprojektes Umweltbildungszent- rum: - Elektroinstallation - Trinkwasserversorgung - Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse, Pumpstationen, Entsiegelungsflächen - Fassaden Zudem sollen im Projekt „Umweltbildungszentrum“ die erforderlichen Umbauten der für den Betrieb des Umweltbildungszentrums benötigten Räumlichkeiten erfolgen. Nach vorläufiger Kostenschätzung fallen für die Gesamtmaßnahme rund 3 Mio. Euro brutto für die Bedarfsermittlung und Planung im Rahmen der Leistungsphasen 1-3 an. Diese Planungs- kosten wurden im Juli 2025 mit der Vorlage 0464/2025 zur Beschlussfassung durch die zu- ständigen Ausschüsse sowie den Rat der Stadt Köln eingereicht. Die privaten Mietverhältnisse, welche im Jahr 2021 noch für Teile des Komplexes bestanden, wurden aufgelöst, sodass das neue Nutzungskonzept umgesetzt werden kann. Bearbeitungsstand des Projektes „Umbau und Sanierung des Umweltbildungszentrums im Gut Leidenhausen“: Am 29.09.2025 wurde eine Eilentscheidung durch den Hauptausschuss zum Umwelt- bildungszentrum eingeholt (Vorlage 0464/2025), die vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.11.2025 bestätigt wurde. Die Kämmerei hat die Re-Finanzierung geprüft und genehmigt. Nachdem der Wirtschaftsplan 2026 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom Rat der Stadt Köln am 02.07.2026 genehmigt wurde, kann das Projekt fortgeführt werden. Nächste Schritte: - Wiederaufnahme der Planung beziehungsweise Bauteiluntersuchungen und Bestands- aufnahmen mit mindestens sechs Monaten Vorlauf Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 03.07.2027 -
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0311/2021 Freigabedatum 14.07.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierungskonzept, Nutzungskonzept und Betreiberkonzept für das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen - Planungsbeschluss Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft - das Sanierungskonzept für das Gut Leidenhausen. Er fordert die Verwaltung auf, die Planung der erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen un- verzüglich durchzuführen. Für die Planung entstehen Kosten in Höhe von 415.000 Euro, die im Wirt- schaftsplan der Gebäudewirtschaft vorfinanziert werden. 2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stimmt dem vorgelegten Entwurf für ein ganzheitliches Nutzungskonzept für das Hofgut als Umweltbildungszentrum Köln und der vorgeschlagenen Priori- sierung zu. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kosten einer Umsetzung des Konzeptes unter Be- rücksichtigung der Prioritätensetzung zu ermitteln. Sobald die Kostenermittlung erfolgt ist, wird der Ausschuss erneut beteiligt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch für Teile des Komplexes bestehenden privaten Mietver- hältnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, damit das neue Nutzungskonzept umgesetzt werden kann. 3. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün befürwortet, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sämtliche Gebäudeflächen entsprechend dem vorgelegten Betreiberkonzept von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anmietet. Die Gebäudewirtschaft führt die Aufgaben der Betreiberverantwortung und der Instandhaltung sowie Sanierung weiter aus. Die Kosten werden im Rahmen der Miete mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anhand des Flächenverrechnungspreises verrechnet und sind im Teilergebnisplan 1301 Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berücksichtigen. Die Anmietung erfolgt sukzessive nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in den einzelnen Gebäudeteilen. Nutzerwünsche können als Service zusätzlich beauftragt werden. Das zuständige Dezernat (derzeit Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft) wird im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Konkret sind Um- schichtungen innerhalb des zuständigen Amtes vorgesehen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Reinigung und sonstige Nebenkosten) erfolgt nach Bauabschnitten c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Geringerer Heizungsbedarf durch Wärmedämmung. Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz in Anlehnung an den Passivhausstandard erfolgt. Die CO²-Bilanz der Gebäude wird verbessert. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27. August 2020 und des Betriebsaus- schuss der Gebäudewirtschaft vom 31. August 2020 (Vorlagen-Nummer AN/1079/2020) wurde die Verwaltung aufgefordert, - ein Sanierungskonzept vorzulegen, - ein ganzheitliches Nutzungskonzept als Umweltbildungszentrum Köln zu erarbeiten und - ein Betreiberkonzept zu erarbeiten und von den Fachausschüssen beschließen zu lassen. 1. Sanierungskonzept Für das Objekt besteht schon seit längerer Zeit ein erheblicher Sanierungsbedarf. Der Sanierungsbe- darf umfasst Dach-, Fassaden- und Elektrosanierungen. Weiterhin müssen umfangreiche Schutz- maßnahmen gegen Starkregenereignisse geplant und umgesetzt werden. Dies umfasst auch die Pla- nung von eventuellen Pumpstationen zur Vermeidung von Überflutungen. 4 A Folgende Maßnahmen werden bereits geplant und voraussichtlich bis 2024 umgesetzt: - Dachsanierung: Das Projekt Dachsanierung ist derzeit in Leistungsphase (LPH) 3. Der Baubeginn ist in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und unterer Beachtung des Artenschutzes zum Sommer 2022 geplant. Die Fertigstellung der Gesamt- maßnahme soll im Jahr 2024 erfolgen. Die Arbeiten erfolgen in getrennten Bauabschnitten. -Die Elektroinstallation zu den einzelnen Bauteilen (neue Erschließung) wird überarbeitet bezie- hungsweise ertüchtigt. Die Gesamtfertigstellung dieser Maßnahme wird Ende 2024 erfolgen. -Eine neue Löschwasser- und Trinkwasserversorgung ist geplant und wird in enger Abstimmung mit der RheinEnergie GmbH sowie der Feuerwehr der Stadt Köln geplant und hergestellt. Die Ge- samtfertigstellung dieser Maßnahme wird Ende 2024 erfolgen. - Der Anschluss von Gut Leidenhausen an das Breitband-/Glasfasernetz muss weiter untersucht werden. Eine grobe Kostenkalkulation liegt vor. Die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden mit den unter B und C genannten Maßnahmen ab- gestimmt. B - Es müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse geplant und umge- setzt werden. Dies umfasst unter anderem die Planung von eventuellen Pumpstationen und Entsie- gelungsflächen zur Vermeidung von Überflutungen. - Die Fassaden werden im Rahmen der einzelnen Bauabschnitte mit berücksichtigt. C - Erweiterung der Waldschule im Haus des Waldes (Beschluss-Nummer 3043/2018/1; Beschluss- Nummer 3522/2019: Entfall der Dachgaube): Der Bauantrag zur Erweiterung der Waldschule liegt zur Zeit zur Genehmigung bei der Bauaufsicht. Der Baubeginn wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 er- folgen und im Sommer 2023 ist die Fertigstellung geplant. - Umweltbildungszentrum (Beschluss-Nummer 2304/2017): Der Rat der Stadt Köln hat das Ge- samtkonzept zur Entwicklung von Gut Leidenhausen zum Umweltbildungszentrum beschlossen. Die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte (Ar- tenschutz, gebäudebezogene Nisthilfen und so weiter) und in enger Abstimmung mit den Mie- ter*innen/Nutzer*innen durchgeführt. 2. Nutzungskonzept Gut Leidenhausen war bis 1964 ein großer Bauernhof. Der heutige Gebäudekomplex erhielt seine Gestalt im Wesentlichen in der Zeit der Freiherrn von Hatzfeld im 16. / 17. Jahrhundert, der Freiher- ren von Weichs und der Grafen von Mirbach-Harff im 18. / 19. Jahrhundert. Das Gelände wurde in den 1970er´Jahren zu einem Erholungsschwerpunkt ausgebaut. Als besonde- re Anziehungspunkte entstanden ein Wildgatter für Rotwild und Wildschweine und eine Station zur Pflege verletzter Greifvögel und Eulen. 1982 wurde im östlichen Scheunentrakt das Naturmuseum "Haus des Waldes" eingerichtet, dessen museumspädagogischen Raum die Waldschule der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald nutzt. 1984 wurde die Waldschule Köln durch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. gegründet. Das Hofgut Leidenhausen und die angrenzenden Flächen befinden sich seit 1963 im Eigentum der Stadt Köln. Die Gebäude werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verwaltet, die Freiflächen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Gebäudeteile des Hofguts werden von den verschiedensten Vereinen und Institutionen in unter- schiedlicher Weise genutzt. Teilbereiche werden für privates Wohnen genutzt (siehe Skizze unten). Räume, die auch für Veranstaltungen genutzt werden können, befinden sich im Haus des Waldes, im Portal und im Gebäudeteil der Kölner Jägerschaft. Darüber hinaus stehen mit dem Seminarraum des NABU und im Haus des Waldes auch kleinere Seminarräume zur Verfügung. Das Hauptgebäude (Herrenhaus), die große Scheune sowie verschiedene Lagerräume werden durch die städtische Forstverwaltung genutzt. Mit der Eröffnung des Heideportals konnte ein Bistro/Café eingerichtet werden, das wesentlich zur Attraktivitätssteigerung beigetragen hat. Die Betreiber führen nicht nur das Bistro/Café, sondern sie bieten darüber hinaus auch Cateringleistungen für Veranstaltungen an. Seit 2018 ist das Gut Leiden- 5 hausen Umweltbildungszentrum der Stadt Köln. Räumlichkeiten im Umweltbildungszentrum Köln auf Gut Leidenhausen werden von folgenden Verei- nen und Institutionen genutzt: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Forstverwaltung Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen unterhält einen Teil des rechtsrheinischen Be- triebshofes der Forstverwaltung auf Gut Leidenhausen. Darüber hinaus bewohnt der Leiter der Forst- verwaltung eine Dienstwohnung. Freundeskreis Haus des Waldes e.V. Der Verein betreibt das 1982 gegründete Naturmuseum "Haus des Waldes". Eine Dauerausstellung informiert über die Bedeutung und Entwicklung des Waldes in Köln. Sonderausstellungen, Vorträge, Seminare und Veranstaltungen rund um das Thema Wald ergänzen das Angebot. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Der Verein setzt sich für den Erhalt und die Mehrung des Waldes ein. Er fördert das Interesse und das Wissen der Bevölkerung am und über den Wald, seine Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen sowie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er betreibt die Waldschule Köln, die Greifvogelschutzstation Köln und das Obst-Arboretum. Heideportal Gut Leidenhausen e.V. Das Heideportal Gut Leidenhausen ist eines von vier Portalen, die im Rahmen der Regionale 2010 im Bereich Wahner Heide / Königsforst gegründet wurden. Das Informationszentrum bietet umfassende Informationen über die Naturschutzgebiete Wahner Heide / Königsforst. Träger des Portals ist ein Verein, in dem die Vereine auf Gut Leidenhausen, der Flughafen Köln Bonn, die Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und der Kölner Eifelverein zu- sammengeführt sind. Im Heideportal ist die Geschäftsführung des Umweltbildungszentrums angesie- delt. Café Das Café bietet für die Erholungssuchenden Erfrischungen an und stellt Cateringleistungen für Ver- anstaltungen. Kölner Jägerschaft e.V. Die Kölner Jägerschaft e.V. repräsentiert mit mehr als 1.000 Mitgliedern den Großteil der im Kölner Stadtgebiet ansässigen Jäger*innen und vertritt ihre Interessen. Daneben bietet sie Jäger*innen, Bür- ger*innen und auch Kindern interessante Angebote von jagdlicher Aus- und Weiterbildung bis hin zu allgemeiner Umweltbildung in der "Rollenden Waldschule". Bienenzuchtverein Köln Porz e.V. Der Bienenzuchtverein engagiert sich in Umweltthemen, bietet Imkerpatenschaften, Führungen und vieles mehr an. Der Verein zählt rund 150 Mitglieder im Alter zwischen 11 und 86 Jahren. Die Im- ker*innen betreuen rund 500 Bienenvölker. Diese stehen in der Wahner Heide, in Kleingartenanlagen, im städtischen Wald, in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen oder in privaten Gärten. NABU-Stadtverband Köln Der NABU-Stadtverband Köln hat auf Gut Leidenhausen im NABU-Seminarraum ein umweltpädago- gisches Büro eingerichtet. Von hier aus will der NABU bei Walderlebnisspaziergängen, Forscherauf- trägen oder Aktionen für die Natur und deren Schutz Interesse wecken, Erlebnisse ermöglichen und Aktivitäten initiieren. 6 Private Darüber hinaus gibt es zwei Mietverhältnisse mit privaten Wohnungsmieter*innen. Wenn diese Miet- verhältnisse innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen gekündigt würden, könnten die Flächen ebenfalls für das Umweltbildungszentrum Köln genutzt werden. Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse wurden, unter Beteiligung aller handelnden Akteure vor Ort, die Bedarfe der jeweiligen Vereine / Institutionen ermittelt und in einer Übersicht dargestellt. Als zurzeit mindergenutzte Gebäude oder Gebäudeteile wurden der sogenannte Schweinestall, das Ne- bengebäude Herrenhaus, die Remise und der ehemalige privat genutzte Wohnungsbereich identifi- ziert. In der nachfolgenden Tabelle wird dargestellt, wie sich die aufgeführten Bedarfe auf die Gebäudeteile verteilen. 7 Übersichtsskizze / Beabsichtigtes Nutzungskonzept Institution/Verein Bedarf Nutzungskonzept (Entwurf, finale Version wird im Rahmen der Planung er- stellt) Stadt Köln / Forst wie Bestand: Büro Dienstwohnung Maschinenhalle Werkstatt Lager neu: Verlagerung der Werk- statt in Maschinenhalle neu: Remise und EG- Schweinestall als Lager Haus des Waldes HDW Waldschule wie Bestand: Haus des Waldes Weiterer Bedarf: Waldschule neu: Erweiterung Waldschule Schutzgemeinschaft SDW wie Bestand: Büroräume Auffangstation und Ratten- stall für Greifvogelstation neu: Verlagerung der gesam- ten Räume in ehemaligem privaten Wohnungsbereich Vorteil: Bezug zur Greifvogel- station Portal/UBZ wie Bestand: Ausstellungsraum (Portal) weiterer Bedarf: Büroräume Seminarräume Sanitärräume Lagerräume Übernachtungsmöglichkeiten neu: Büroräume in Nebenge- bäude Herrenhaus neu: Seminarräume und Sa- nitärräume in OG- Schweinestall neu: Lagerräume im UG- Schweinestall neu: Übernachtungsmöglich- keiten Café wie Bestand: Gastronomieräume Weiterer Bedarf: Sozialräume Lagerräume neu: Sozial- und Lagerräume in heutigen SDW Räumen 2 4 3 1 6 9 7 3 1 5 1 8 4 4 6 1 1 2 3 4 5 8 Jäger wie Bestand: Büroräume Seminarraum neu: Büroräume in Nebenge- bäude Herrenhaus Imker weiterer Bedarf: Schleuder- und Werkraum neu: Schleuderraum in UG- Schweinestall NABU wie Bestand: Seminarraum keine Veränderung Private keine Angaben Bei fristgerechter Kündigung als zusätzliche Fläche nutz- bar. Für das Gut Leidenhausen soll das gesamte Zielkonzept bis 2030 umgesetzt werden. Neben den oben aufgeführten Sanierungsbedarfen ergeben sich aus dem dargestellten Nutzungs- konzept weitere Umbau-/Sanierungsbedarfe, die in Prioritäten eingeteilt werden. Diese Prioritäten orientieren sich sowohl an schon gefassten Beschlüssen, als auch an praktischen Vorgaben, wie zum Beispiel der Beseitigung von Leerständen. Die rot markierten Zahlen beziehen sich auf die genannten Nutzer*innen beziehungsweise Akteur*innen. Priorisierung / voraussichtliche Zeitschiene Priorität 1 Umbau des Haus des Waldes / Waldschule. Hier liegt ein Ratsbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau vor (Beschluss-Nummern 3043/2018/1 und 3522/2019). Die erforderlichen Bauanträge sind eingereicht. Mit dem Umbau soll im Frühjahr 2022 begonnen wer- den. Priorität 2 Verlagerung der gesamten SDW Räume in den ehemals privat genutzten Wohnungsbereich; Ausbau Nebengebäude Herrenhaus für Büroräume UBZ / Jäger Priorität 3 Umbau des ehemaligen Schweinestalls für weitere Seminarräume, Sanitärräume UBZ, Lagerräume Stadt Köln / Forst und Schleuderraum Imker Priorität 4 Nutzung ehemalige Räume SDW durch Bistro/Café für Sozial- und Lagerräume, Ausbau Übernach- tungsmöglichkeiten UBZ Priorität 5 Verlagerung Werkstatt Stadt / Köln Forst in Maschinenhalle, Ausbau Remise und EG-Schweinestall als Lager 3. Betreiberkonzept Die Betreiberverantwortung verbleibt bei der Gebäudewirtschaft. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird sämtliche Gebäudeflächen sukzessive nach Umsetzung der Sanierungsarbeiten und des Nutzungskonzeptes von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anmieten. Die Kosten werden im Rahmen der Miete mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln anhand des Flä- chenverrechnungspreises verrechnet und sind im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berücksichtigen. Nutzerwünsche können als Service zu- sätzlich beauftragt werden. 6 7 8 9 9 Finanzierung: Die Finanzierung der voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2022 ergebniswirksam werdenden Planungs- kosten in Höhe von 415.000 Euro erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt jeweils nach Fertigstellung der einzelnen Baumaßnahmen über entsprechende Mietzahlungen im Teilergebnisplan 1301 Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Anmietfläche erhöht sich nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen um 1.645,82 m². Unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Flächenverrechnungspreises der Spar- te Grün für 2022 ergäbe sich eine Erhöhung der jährlichen Miete um rund 160.000 Euro. Das zuständige Dezernat (derzeit Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft) wird im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Konkret sind Um- schichtungen innerhalb des zuständigen Amtes vorgesehen. Weiterer Ablauf: Die Planung und die Umsetzung in allen Leistungsphasen für die aufgeführten Einzelmaßnahmen des Nutzungskonzeptes werden entsprechend der dargestellten Priorisierung unverzüglich aufgenom- men, um die Kosten zu ermitteln. Sobald die Kostenermittlung erfolgt ist, wird der Ausschuss erneut beteiligt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leis- tungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnis- se der Planung, der gesetzlichen Grundlagen und in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirt- schaftlichkeitsberechnung im weiteren Verfahren durch den Rat der Stadt Köln erfolgen. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Für das Objekt besteht schon seit längerer Zeit ein erheblicher Sanierungsstau. Die Elektrosanierung und die Planung und Erneuerung der Trink- und Löschwasserversorgung sind im Rahmen der Betrei- berverantwortung verpflichtend. Es muss ein umfassendes Sanierungskonzept erstellt werden, um weitere Gebäudeschäden zu verhindern. Zur Setzung entsprechender Investitionsprioritäten muss Klarheit über die Art und den Umfang der zukünftigen Nutzung herrschen. Anlagen: Anlage 1 – Luftbild Anlage 2 – Lageplanausschnitt -
Anlage 1 - Luftbild
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 1 – Luftbild
Beratungsverlauf
-
02.09.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen -
06.09.2021
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
04.11.2021 zuletzt
TOP 7.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz