mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Colonius – Prüfung einer Wiedereröffnung

Gem. Antrag nach § 3 (GUT) AN/0944/2019 vom 27.06.2019

Stand: Am 09.07.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Antrag nach § 3 (GUT)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Antrag nach § 3 (GUT)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.06.2019 AN/0944/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.07.2019 Colonius – Prüfung einer Wiedereröffnung Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die Antragsteller bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 9. Juli 2019 zu set- zen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeit einer Wiedereröffnung des Kölner Fernsehturmes "Colonius" zu prüfen. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung gemeinsam mit einem externen Gutachter und der Deut- schen Funkturm GmbH eine erste Einschätzung erarbeiten. Dabei soll ergebnisoffen, aber lösungsorientiert untersucht werden:  Welche Bedeutung und Potentiale hat der Colonius für Köln? (zur Identifikation, für den Tourismus, als mögliche Bildungseinrichtung …)  Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln auf die Deutsche Funkturm GmbH einzuwirken, mit dem Ziel die Aussichtsplattformen im Colonius wieder öffentlich zugänglich zu machen?  Gibt es im Rahmen der Wirtschaftsförderung Möglichkeiten, private Investoren bei vorge- schriebenen Sanierungsmaßnahmen zu fördern?  Welche Kosten würden auf die Stadt Köln zukommen, wenn sie selbst als Pächterin auftreten würde?  Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch Land/Bund/EU? Wäre es in diesem Zusammen- hang sinnvoll den Colonius unter Denkmalschutz zu stellen? 2. Anhand der Ergebnisse wird die Verwaltung dem Rat bis zum ersten Quartal 2020 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu einer möglichen Wiedereröffnung des Colonius vorlegen. - 2 - Begründung: Obwohl der Colonius seit Jahren geschlossen ist, ist er bis heute, neben dem Dom, das Wahrzeichen unserer Stadt. Die großen Schwierigkeiten (und Kosten) für eine Wiedereröffnung sind bekannt, den- noch wollen sich die Antragsteller mit dem Status Quo nicht zufrieden geben. Daher wollen wir die Verwaltung beauftragen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Teilplan 1501, OB, wurden dafür auch Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt. In vielen anderen Städten Deutschlands erfahren die Fernsehtürme eine Renaissance, manche wur- den auch mit Mitteln des Bundes saniert. Warum soll es in Köln keine Lösungsmöglichkeiten geben? Die Antragsteller sehen im Colonius ein reizvolles Kulturangebot für die Stadt, nicht allein für Touris- ten, sondern gerade für Kölns Einwohnerinnen und Einwohner. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2019

    Rat

    TOP 3.1.8, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz