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V/0692/2011

Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Münster

Vorlagen 08.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 10.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5625 Zeichen

V/0692/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Münster 
wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Bera-
tung überwiesen. 
 
Begründung: 
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus-
haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung zuzu-
leiten.  
 
Produktplan
 
 
Der Haushaltsplan der Stadt Münster ist unterteilt in die gesetzlich vorgeschriebenen 17 Produktberei-
che sowie in 70 Produktgruppen und 187 Produkte. 
 
Neben dem Produktplan und den Produktbeschreibungen, die weitgehend eine informatorische Funk-
tion haben, sollen künftig Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung werden 
(siehe auch § 4 und § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie § 41 Abs. 1 t Gemeindeordnung 
NRW).  
 
Ergebnisplan
 
 
Der für den Haushaltsausgleich wesentliche Ergebnisplan, in dem die Erträge und Aufwendungen
 
veranschlagt werden, ist weiterhin weder im Haushaltsjahr 2012 noch in den Jahren der Ergebnis- und 
Finanzplanung originär ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2012 übersteigen die Aufwendungen die Er-
träge um rd. 11,3 Mio. €. In den Jahren 2013 bis 2015 muss nach heutigem Kenntnisstand mit weite-
ren Defiziten von insgesamt rd. 65 Mio. € gerechnet werden.  
 
Zum fiktiven Ausgleich des Haushaltsdefizits von 11,3 Mio. € im Jahr 2012 stehen haushaltstechnisch 
noch Mittel der Ausgleichsrücklage zur Verfügung. Aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung der 
Defizite in den nächsten Jahren wird die Ausgleichsrücklage im Jahr 2013 aufgezehrt sein, so dass 
die allgemeine Rücklage als weiterer Teil des bilanziellen Eigenkapitals zumindest teilweise in An-
spruch genommen werden muss.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0692/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0692/2011 
 
Die vom Rat der Stadt Münster im Dezember 2009 gefassten Grundsatzbeschlüsse zur strategischen 
Haushaltsentwicklung (Vorlage V/0743/2009), wie die Begrenzung des strukturellen Defizits bis zum 
Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. € sowie ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt spätestens ab 2020, 
sind aus heutiger Sicht nur zu erreichen, wenn  
 
a) die beschlossene Haushaltskonsolidierung weiter konsequent umgesetzt wird, 
b) weitere den Haushalt belastende Maßnahmen / Projekte möglichst an anderer  
  Stelle kompensiert werden, 
c) keine belastenden Beschlüsse auf Bundes- und/oder Landesebene getroffen werden, 
d) ggf. weitere Haushaltskonsolidierung smaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. 
 
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass sich aus dem vom Land beabsich-
tigten Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) für die Stadt Münster erhebliche zusätzli-
che Belastungen ergeben können. An erster Stelle ist hier die ab dem Jahr 2014 geplante zusätzliche 
Umlage, die „Solidaritätsumlage“ zu nennen. Über die finanzielle Höhe der Auswirkungen insgesamt 
lassen sich zurzeit noch keine genauen Aussagen treffen. 
 
Die Verwaltung wird daher die weitere Entwicklung der finanzwirtschaftlichen Eckdaten und der Ent-
scheidungen auf Bundes- und Landesebene sehr sorgfältig beobachten und die Gremien zeitnah – 
auch unterjährig – informieren und ggf. Handlungsbedarfe benennen, wenn nach Einschätzung der 
Verwaltung die Ziele der strategischen Haushaltsentwicklung nachhaltig gefährdet sind. 
 
Finanzplan
 
 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme  der Haushaltsjahre 2012 bis 2015 abge-
bildet. Im Jahr 2012 übersteigen die laufenden Einzahlungen in Höhe von 832,2 Mio. € die laufenden 
Auszahlungen von 807,9 Mio. €. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist damit einen posi-
tiven Wert von 24,3 Mio. € aus. Dieser Liquiditätsüberschuss aus dem laufenden Betrieb setzt sich in 
den Jahren 2013 bis 2015 mit insgesamt rd. 54,4 Mio. € fort. Haushaltstechnisch wird dieser Betrag 
mit zur Finanzierung der laufenden Tilgung von Krediten eingesetzt, für die in den Jahren 2012 bis 
2015 insgesamt 120 Mio. € veranschlagt sind.  
 
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit und der Tilgung von Kre-
diten wird im Finanzplan auch der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf für Investitionen
 ausgewie-
sen. Für das Jahr 2012 werden zusätzliche Kredite von 36,8 Mio. € benötigt, für die Jahre 2013 bis 
2015 sind insgesamt weitere 104,4 Mio. € vorgesehen. Die Höhe des Kreditbedarfs für Investitionen 
ist damit gegenüber der bisherigen Finanzplanung deutlich gestiegen.  
 
Die Neuverschuldung
 aufgrund des Kreditbedarfs für Investitionen wird nach Abzug der planmäßigen 
Tilgung in den Jahren 2012 – 2014 um insgesamt 27,3 Mio. € auf dann rd. 765 Mio. € steigen. Erst ab 
dem Jahr 2015 übersteigt die Kredittilgung die Kreditneuaufnahme (um 6,3 Mio. €).  
 
Auch bei den Krediten zur Liquiditätssicherung
 (sog. Kassenkredite) zeichnet sich ein zusätzlicher 
Bedarf ab. Der Bestand wird zum Jahresende 2011 voraussichtlich rd. 34,7 Mio. € betragen. In der 
Finanzplanung ist vorgesehen, im Jahr 2014 rd. 6 Mio. € und im Jahr 2015 weitere 21 Mio. € an Kas-
senkrediten aufzunehmen.  
 
I.V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage:  
Haushaltsplan 2012 (Entwurf), Band 1 + 2

Beratungsverlauf (1)

21.09.2011 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0692/2011
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37