V/0692/2011
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0692/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Münster Beratungsfolge 21.09.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Münster wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Bera- tung überwiesen. Begründung: Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus- haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung zuzu- leiten. Produktplan Der Haushaltsplan der Stadt Münster ist unterteilt in die gesetzlich vorgeschriebenen 17 Produktberei- che sowie in 70 Produktgruppen und 187 Produkte. Neben dem Produktplan und den Produktbeschreibungen, die weitgehend eine informatorische Funk- tion haben, sollen künftig Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung werden (siehe auch § 4 und § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie § 41 Abs. 1 t Gemeindeordnung NRW). Ergebnisplan Der für den Haushaltsausgleich wesentliche Ergebnisplan, in dem die Erträge und Aufwendungen veranschlagt werden, ist weiterhin weder im Haushaltsjahr 2012 noch in den Jahren der Ergebnis- und Finanzplanung originär ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2012 übersteigen die Aufwendungen die Er- träge um rd. 11,3 Mio. €. In den Jahren 2013 bis 2015 muss nach heutigem Kenntnisstand mit weite- ren Defiziten von insgesamt rd. 65 Mio. € gerechnet werden. Zum fiktiven Ausgleich des Haushaltsdefizits von 11,3 Mio. € im Jahr 2012 stehen haushaltstechnisch noch Mittel der Ausgleichsrücklage zur Verfügung. Aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung der Defizite in den nächsten Jahren wird die Ausgleichsrücklage im Jahr 2013 aufgezehrt sein, so dass die allgemeine Rücklage als weiterer Teil des bilanziellen Eigenkapitals zumindest teilweise in An- spruch genommen werden muss. Vorlagen-Nr.: V/0692/2011 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 09.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0692/2011 Die vom Rat der Stadt Münster im Dezember 2009 gefassten Grundsatzbeschlüsse zur strategischen Haushaltsentwicklung (Vorlage V/0743/2009), wie die Begrenzung des strukturellen Defizits bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. € sowie ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt spätestens ab 2020, sind aus heutiger Sicht nur zu erreichen, wenn a) die beschlossene Haushaltskonsolidierung weiter konsequent umgesetzt wird, b) weitere den Haushalt belastende Maßnahmen / Projekte möglichst an anderer Stelle kompensiert werden, c) keine belastenden Beschlüsse auf Bundes- und/oder Landesebene getroffen werden, d) ggf. weitere Haushaltskonsolidierung smaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass sich aus dem vom Land beabsich- tigten Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) für die Stadt Münster erhebliche zusätzli- che Belastungen ergeben können. An erster Stelle ist hier die ab dem Jahr 2014 geplante zusätzliche Umlage, die „Solidaritätsumlage“ zu nennen. Über die finanzielle Höhe der Auswirkungen insgesamt lassen sich zurzeit noch keine genauen Aussagen treffen. Die Verwaltung wird daher die weitere Entwicklung der finanzwirtschaftlichen Eckdaten und der Ent- scheidungen auf Bundes- und Landesebene sehr sorgfältig beobachten und die Gremien zeitnah – auch unterjährig – informieren und ggf. Handlungsbedarfe benennen, wenn nach Einschätzung der Verwaltung die Ziele der strategischen Haushaltsentwicklung nachhaltig gefährdet sind. Finanzplan Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme der Haushaltsjahre 2012 bis 2015 abge- bildet. Im Jahr 2012 übersteigen die laufenden Einzahlungen in Höhe von 832,2 Mio. € die laufenden Auszahlungen von 807,9 Mio. €. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist damit einen posi- tiven Wert von 24,3 Mio. € aus. Dieser Liquiditätsüberschuss aus dem laufenden Betrieb setzt sich in den Jahren 2013 bis 2015 mit insgesamt rd. 54,4 Mio. € fort. Haushaltstechnisch wird dieser Betrag mit zur Finanzierung der laufenden Tilgung von Krediten eingesetzt, für die in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 120 Mio. € veranschlagt sind. Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit und der Tilgung von Kre- diten wird im Finanzplan auch der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf für Investitionen ausgewie- sen. Für das Jahr 2012 werden zusätzliche Kredite von 36,8 Mio. € benötigt, für die Jahre 2013 bis 2015 sind insgesamt weitere 104,4 Mio. € vorgesehen. Die Höhe des Kreditbedarfs für Investitionen ist damit gegenüber der bisherigen Finanzplanung deutlich gestiegen. Die Neuverschuldung aufgrund des Kreditbedarfs für Investitionen wird nach Abzug der planmäßigen Tilgung in den Jahren 2012 – 2014 um insgesamt 27,3 Mio. € auf dann rd. 765 Mio. € steigen. Erst ab dem Jahr 2015 übersteigt die Kredittilgung die Kreditneuaufnahme (um 6,3 Mio. €). Auch bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (sog. Kassenkredite) zeichnet sich ein zusätzlicher Bedarf ab. Der Bestand wird zum Jahresende 2011 voraussichtlich rd. 34,7 Mio. € betragen. In der Finanzplanung ist vorgesehen, im Jahr 2014 rd. 6 Mio. € und im Jahr 2015 weitere 21 Mio. € an Kas- senkrediten aufzunehmen. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Haushaltsplan 2012 (Entwurf), Band 1 + 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0692/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37