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RAT/365/2025

Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Beschlussvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 46

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2931 Zeichen

RAT/365/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen 
Fachbereich: 
20 - Kämmerei     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin  Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 
GO NRW, 
 
     Oberbürgermeister oder die/der von  
1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis  ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. 
     § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
 
in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der 
Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor,  
 
2.  
 
 
 
 
3. 
 
 
 
 
 
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der AWISTA 
Kommunal GmbH zu wählen und beauftragt die/den städtischen Kapitalvertreter/in, 
in der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH, den 
entsprechenden Beschluss zu fassen. 
 
Die Entsendung bzw. der Vorschlag an die Gesellschafterversammlung gelten bis zur 
Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode – vorbehaltlich einer 
Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die

Seite 2 
bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates 
weiter aus. 
 
Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder 
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, 
so gelten diese Entsendung und dieser Vorschlag auch für die dann anstehende 
Konstituierung des Aufsichtsrates.  
 
Sachdarstellung: 
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den Vorschriften des 
Drittelbeteiligungsgesetzes, den danach anzuwendenden Vorschriften des 
Aktiengesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags. 
 
Der Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Hiervon 
wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere 
Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht 
zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/ 
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der 
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. 
Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der 
Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren 
Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ -
innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft.  
 
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Aufsichtsratsmandate bei der AWISTA Kommunal GmbH wahr: 
 
 
1. Frau Dr. 
Kristina Neven-Daroussis, 
Büroleitung 
des Oberbürgermeisters 
 
 
gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
 
2. Herr  
 
 
3. Frau 
Rolf Buschhausen 
 
 
Sarah Löffler

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/365/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
20.10.2025 09:08