RAT/365/2025
Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
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Beschlussvorlage
2931 Zeichen
RAT/365/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Fachbereich:
20 - Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3
GO NRW,
Oberbürgermeister oder die/der von
1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis ihm vorgeschlagene Bedienstete gem.
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW
in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der
Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor,
2.
3.
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der AWISTA
Kommunal GmbH zu wählen und beauftragt die/den städtischen Kapitalvertreter/in,
in der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH, den
entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die Entsendung bzw. der Vorschlag an die Gesellschafterversammlung gelten bis zur
Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode – vorbehaltlich einer
Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die
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bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates
weiter aus.
Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates,
so gelten diese Entsendung und dieser Vorschlag auch für die dann anstehende
Konstituierung des Aufsichtsrates.
Sachdarstellung:
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den Vorschriften des
Drittelbeteiligungsgesetzes, den danach anzuwendenden Vorschriften des
Aktiengesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags.
Der Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Hiervon
wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere
Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht
zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.
Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der
Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren
Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ -
innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft.
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Aufsichtsratsmandate bei der AWISTA Kommunal GmbH wahr:
1. Frau Dr.
Kristina Neven-Daroussis,
Büroleitung
des Oberbürgermeisters
gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW
2. Herr
3. Frau
Rolf Buschhausen
Sarah Löffler
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/365/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 09:08