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V/0356/2008

Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen/GAL" an den Rat (A-R/0011/2008)

Vorlagen 25.04.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.05.2008, TOP 2.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4850 Zeichen

V/0356/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen/GAL" an den Rat (A-R/0011/2008) 
"Elementarbildung braucht genug Personal - Kinder brauchen verlässliche Betreuung: Die kleinen 
altersgemischten Gruppen in ihrer bisherigen Ausstattung weiterführen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Grundintention des Antrages der Fraktion 
"Bündnis 90/Die Grünen/GAL" an den Rat der Stadt Münster - "Elementarbildung braucht 
genug Personal - Kinder brauchen verlässliche Betreuung: Die kleinen altersgemischten 
Gruppen in ihrer bisherigen Ausstattung weiterführen" – bereits im Rahmen der Vorlage zur 
Umsetzung des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) in Münster aufgegriffen worden ist. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Rat der Stadt Münster die Rahmenstruktur der 
Kindertagesbetreuung und deren Finanzierung für das Kindergartenjahr 2008/2009 be-
schlossen hat (s. Vorlage/0105/2008 vom 31.01.2008 – „Umsetzung des Kinderbildungs-
gesetz in Münster“). Eine weitergehende Förderung über die o.g. Ratsvorlage hinaus ist 
nicht vorgesehen. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antragslage
 
 
Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt in Ihrem Antrag an den Rat Nr. A-
R/0011/2008 (s. Anlage), der Rat möge beschließen: 
 
„1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept zu entwickeln, das die Fortführung 
der bestehenden kleinen altersgemischten Gruppen ermöglicht. Dem Rat werden dieses Konzept 
und seine Kosten zur Beschlussfassung rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr vorgelegt“. 
 
„2) Die Stadt Münster kann allerdings nicht alleiniger Ausfallbürge für Versäumnisse der Landespo-
Vorlagen-Nr.: 
V/0356/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0356/2008 
litik bei der qualitativen Weiterentwicklung von Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in 
Tageseinrichtungen sein. Deswegen ist die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 
drei Jahren innerhalb der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW umzusetzen. Etwaige fi-
nanzielle Spielräume, z.B. durch die angekündigten Zuschüsse des Bundes, sollten auch zur Ver-
besserung der Standards gegenüber dem Kinderbildungsgesetz verwendet werden“. 
 
„3) Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, sich über den Städtetag auch künftig für bes-
sere Standards in der Kinderbetreuung einzusetzen, als das Kinderbildungsgesetzt sie bietet. Die 
kleine altersgemischte Gruppe setzt dabei die richtigen Maßstäbe.“ 
 
 
 
2. Umsetzung des „KiBiz“ in Münster
 
 
Die Verwaltung hat Ende 2007 und Anfang 2008 mit allen 170 Kindertageseinrichtungen und de-
ren Trägern Gespräche geführt. 
 
Die Gespräche hatten zum Ziel, in Münster das KiBiz bedarfsgerecht und für die Einrichtungen  im 
möglichen pädagogischen und finanziellen Rahmen umzusetzen. 
 
Die Ergebnisse dieser Gespräche sind bezogen auf die jeweilige Rahmenstruktur (Plätze, Alters-
gruppen und Buchungszeiten) und deren Finanzierung abschließend für das Kindergartenjahr 
2008/2009 vom Rat der Stadt Münster am 12.03.2008 beschlossen worden (s. V/0105/2008) 
 
Die jeweilige Rahmenvereinbarung mit den Trägern der Einrichtungen beinhaltet zu einem großen 
Teil die bisherigen Strukturen der „Kleinen Altersgemischten Gruppen“ insbesondere bei den 1-
Gruppen-Einrichtungen in der Trägerschaft von Elterninitiativen. 
Bei diesen Einrichtungen sind die „Kleinen Altersgemischten Gruppen“ im Verhältnis von in der 
Regel 7 Plätzen für u3-Kinder und 8 Plätzen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren auf die entspre-
chenden „KiBiz“-Gruppentypen aufgeteilt worden, so dass diese Gruppen in der Struktur wie bisher 
auch bestehen bleiben können. 
 
Zusätzlich zu den dafür vorgesehenen Kindpauschalen wird den 1-Gruppen-Einrichtungen ein 
Ausgleichszuschuss in Höhe von 15.000 € aus Landesmitteln gewährt. 
 
Mit der so geregelten Rahmenstruktur können diese Einrichtungen entsprechend den Vorgaben 
des „KiBiz“ weiterhin im Bereich der Kindertagesbetreuung tätig sein. 
 
 
3. Weitere Perspektiven
 
 
Der Finanzierungsrahmen und die konzeptionelle Umstrukturierung der Kita-Gruppen wurden 
durch das KiBiz festgelegt. 
Die differenzierte Angebotsstruktur wird im Kindertagesbetreuungsbericht dargelegt. Zurzeit wird 
der Bericht für das Kindergartenjahr 2008/2009 erstellt. 
 
Weitergehende Finanzierungsregelungen sind aufgrund der Haushaltslage der Stadt Münster nicht 
angezeigt und nicht möglich. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Beigeordnete

- 3 - 
V/0356/2008 
 
 
Anlage: Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2008

Beratungsverlauf (1)

07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0356/2008
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37