2017/0066
Betriebskommission Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2017/0066
2939 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0066
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Betriebskommission Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 07.03.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, da ss Oberbürgermeister Partsch seine
Vertretungs regelung in der Betriebskommission des Eigenbetriebs aufhebt und zukünftig
Kraft Amtes Mitglied der Betriebskommission ist.
2. Der Magistrat wählt Bürgermeister Reißer als neues Mitglied der Betriebskommission .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.03.2017
Mit Organisationsverfügung vom 01.03.2017 hat der Oberbürgermeister von seinem
Dezernatsverteilungsrecht Gebrauch gemacht und ist nunmehr Fachdezernent für den
Bereich Eigenbetrieb Immobilien management der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Gemäß § 7 Nr. 2 der Eigenbetriebssatzung ist der Oberbürgermeister Kraft Amtes Mitglied
der Betriebskommission. Gleiches gilt für den Fachdezernenten und den für die Finanzen
zuständigen Dezernenten. Der Oberbü rgermeister hat sich bisher durch Bürgermeister
Reißer vertreten lassen, der bislang auch den Vorsitz der Betriebskommission führte.
Durch die Änderung der Zuständigkeiten ist es unablässig, dass der Oberbürgermeister und
Fachdezernent selbst Mitglied der Betriebskommission ist.
Für den nun eingetretenen Fall, dass ein Magistratsmitglied mehrere der in der
Eigenbetriebssatzung genannten Funktionen in Personalunion wahrnimmt, sieht die
Eigenbetriebssatzung im letzten Satz der oben angeführten Nr. 2 des § 7 vor, dass der
Magistrat ein weiteres Magistratsmitglied in die Betriebskommission entsendet.
Um die Erfahrungen von Bürgermeister Reißer als bisheriger Vorsitzender der
Betriebskommission auch weiterhin in die Entscheidungsprozesse des Eige nbetriebs
einfließen zu lassen ist es sinnvoll , Bürgermeister Reißer nunmehr per Magistratsbeschluss
in die Betriebskommission zu entsenden.
Es handelt sich hierbei um eine unbesoldete Stelle, die gemäß § 55 Absatz 4 HGO durch eine
Mehrheitswahl zu besetz ten ist.
Darmstadt, 07.03.2017
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0066
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00