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2017/0066

Betriebskommission Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 07.03.2017

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2017/0066

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2017/0066

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0066 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Betriebskommission Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 07.03.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, da ss Oberbürgermeister Partsch seine 
Vertretungs regelung in der Betriebskommission des Eigenbetriebs aufhebt und zukünftig 
Kraft Amtes Mitglied der Betriebskommission ist.  
 
2. Der Magistrat wählt Bürgermeister Reißer als neues Mitglied der Betriebskommission . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.03.2017 
 
Mit Organisationsverfügung vom 01.03.2017 hat der Oberbürgermeister von seinem 
Dezernatsverteilungsrecht Gebrauch gemacht und ist nunmehr Fachdezernent für den 
Bereich Eigenbetrieb Immobilien management der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Gemäß § 7 Nr. 2 der Eigenbetriebssatzung ist der Oberbürgermeister Kraft Amtes Mitglied 
der Betriebskommission. Gleiches gilt für den Fachdezernenten und den für die Finanzen 
zuständigen Dezernenten. Der Oberbü rgermeister hat sich bisher durch Bürgermeister 
Reißer vertreten lassen, der bislang auch den Vorsitz der Betriebskommission führte.  
 
Durch die Änderung der Zuständigkeiten ist es unablässig, dass der Oberbürgermeister und 
Fachdezernent selbst Mitglied der  Betriebskommission ist.  
 
Für den nun eingetretenen Fall, dass ein Magistratsmitglied mehrere der in der 
Eigenbetriebssatzung genannten Funktionen in Personalunion wahrnimmt, sieht die 
Eigenbetriebssatzung im letzten Satz der oben angeführten Nr. 2 des § 7  vor, dass der 
Magistrat ein weiteres Magistratsmitglied in die Betriebskommission entsendet.  
 
Um die Erfahrungen von Bürgermeister Reißer als bisheriger Vorsitzender der 
Betriebskommission auch weiterhin in die Entscheidungsprozesse des Eige nbetriebs 
einfließen zu lassen ist es sinnvoll , Bürgermeister Reißer nunmehr per Magistratsbeschluss 
in die Betriebskommission zu entsenden.  
 
Es handelt sich hierbei um eine unbesoldete Stelle, die gemäß § 55 Absatz 4 HGO durch eine 
Mehrheitswahl zu besetz ten ist. 
 
Darmstadt, 07.03.2017  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0066
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00