2548/2021
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln
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Anlage 1-Luftreinhalteplan-Köln-03-Fortschreibung-2021
160204 Zeichen
Bezirksregierung Köln
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
www.brk.nrw.de
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln
Dritte Fortschreibung 2021
Anlage 1
2 Impressum
Planaufstellende Behörde und Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Redaktionelle Bearbeitung, Abbildungen,
Gestaltung und Mitwirkung
Bezirksregierung Köln
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Stadt Köln, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz
Willy-Brandt-Platz 2; 50679 Köln
Informationen zum Luftreinhalteplan
Bezirksregierung Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-4168
lrp@brk.nrw.de
Stadt Köln
T elefon 0221/221-0
Stand: 1/2021
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 3
Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ..... 5
2. Grundlagen ................................ ................................ ................................ ................. 7
2.1. Verpflichtung zur Planänderung ................................ ................................ ............ 7
2.2. Verfahrensablauf ................................ ................................ ................................ ... 7
2.3. Inhaltliche Anforderungen ................................ ................................ ..................... 9
2.4. Gesundheitliche Bewertung des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid NO2 ............... 11
2.5. Ausgangssituation in Köln ................................ ................................ ................... 13
2.6. Beschreibung des betrachteten Stadtgebietes ................................ .................... 14
2.6.1. Entwicklung der Belastungssituation ....................................................................... 14
2.6.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen
Randbedingungen .................................................................................................... 18
2.7. Bezugsjahre ................................ ................................ ................................ ........ 20
3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung im Bezugsjahr 2019 ..........................21
3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissionssituation ................................ .... 21
3.2. Emissionen lokaler Quellen ................................ ................................ ................. 23
3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten ............................................................. 23
3.2.2. Emittentengruppe Verkehr ....................................................................................... 24
3.3. Ursachenanalyse ................................ ................................ ................................ 35
4. Voraussichtliche Entwicklung der Belastung im Jahr 2020 ohne weitere
Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ...............39
4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des Emissionsszenarios ........ 39
5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung................................ ................................ .........45
5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung ................................ .......................... 45
5.1.1 Regionale Beiträge ................................................................................................... 45
5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung................................ ............................ 46
6. Prognose der Schadstoffbelastung unter Berücksichtigung der geplanten
Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ...............62
7. Auswahl und Festlegung von Maßnahmen ................................ .............................69
7.1. Ausgewählte Maßnahmen................................ ................................ ................... 70
7.2. Bewertung der Immissionssituation ................................ ................................ ..... 72
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 4
8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5, 5a
BImSchG ................................ ................................ ................................ ....................74
9. Maßnahmenverbindlichkeit ................................ ................................ ......................75
10. Erfolgskontrolle ................................ ................................ ................................ .........76
10.1. Umsetzungskontrolle ................................ ................................ ................. 76
10.2. Wirkungskontrolle ................................ ................................ ...................... 76
11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten ................................ ................................ ...................78
Anhänge ................................ ................................ ................................ .............................. 79
Anhang 1: Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ............ 79
Anhang 2: Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................ 79
Anhang 3: Glossar ................................ ................................ ................................ ... 80
Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen ................................ ... 91
Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen ................................ ................................ ... 95
Anhang 6: Messverfahren ................................ ................................ ........................ 96
Anhang 7: Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung .......................... 97
Anhang 8: Strategische Umweltprüfung ................................ ................................ ... 98
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 5
1. Zusammenfassung
Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) wurde in Köln im
Jahr 2019, dem Basisjahr für diese Fortschreibung, an zwei Messstellen nicht erreicht.
Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
17.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa und dem daraus in deutsches
Recht umgesetzten fünften Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat
die zuständige Behörde bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte
für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen.
Der Luftreinhalteplan enthält dabei die Maßnahmen, die zu einer dauerhaften
Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter Grenzwert zu führen.
Relevant ist der Schadstoff NO2 mit einem Jahresgrenzwert von 40 µg/m³.
Im Rahmen des zum 31.10.2006 aufgestellten und am 01.04.201 2 sowie am
01.04.2019 fortgeschriebenen Luftreinhalteplans für Köln, konnten bereits gute Erfolge
erzielt werden. So konnte für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an allen
Messstellen eine Absenkung der Belastung erreicht werden. Auf dieser Basis wu rde
die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln vom 01.04.2019 ein weiteres Mal
fortgeschrieben.
Die verschiedenen Emittentengruppen Verkehr (Straßen -, Schienen-, Flug-, Schiffs-
und Offroadverkehr), Industrie und Kleinfeuerungsanlagen tragen zu unte rschied-
lichen Anteilen zur Belastung im Stadtgebiet bei. Insgesamt hat an allen von
Grenzwertüberschreitung betroffenen Messstellen der Emissionsanteil des Straßen -
verkehrs den höchsten Anteil an der bestehenden Belastungssituation. Ein großer
Anteil resultiert hierbei aus den Stickstoffdioxidemissionen von Dieselfahrzeugen.
Diese dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln basiert auf dem Prozess der
Vergleichsverhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen. Die entwickelten Maßnahmen wurden
hinsichtlich ihrer Stickstoffdioxid mindernden Wirkung fachlich und hinsichtlich ihrer
rechtlichen und tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit geprüft und bewertet. Im Ergebnis
bündelt dieser Plan die wirks amen und umsetzbaren Maßnahmen in einem
Gesamtkonzept und prognostiziert die Entwicklung der zukünftigen Luftbe lastung mit
dem Jahr der Grenzwerteinhaltung im Stadtgebiet Köln.
Durch die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln werden insbesonder e die
folgenden zusätzlichen Maßnahmenpakete eingeleitet, um- und fortgesetzt:
Da der Straßenverkehr – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der
Belastungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 6
Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen. Herauszustellen sind hierbei
insbesondere:
Busse umrüsten
Radverkehr ausbauen
Individualverkehr steuern
Durch die geplanten Maßnahmen werden weitere Reduktionen der NO2-Konzentration
in der Außenluft erreicht.
In Jahr 2020 wurde an allen Messstellen eine Grenzwerteinhaltung erreicht. Für eine
weitergehende Verbesserung der Luftqualität und dauerhafte Sicherstellung der
Grenzwerteinhaltung werden weitere Maßnahmen in diesem Plan aufgeführt.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 7
2. Grundlagen
2.1. Verpflichtung zur Planänderung
Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten
Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzu -
stellen oder fortzuschreiben. Da in Köln im Jahr 2019 an zwei Messstellen der
festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten worden ist, besteht
die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern und weitere Maßnahmen zu
ergreifen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu erreichen und dauerhaft
sicherzustellen.
2.2. Verfahrensablauf
Planaufstellende Behörde ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung
(§ 1 Abs. 1 i. V. m. Nr. 10.6 des Anhangs 2 der Zuständigkeitsverordnung Umwelt -
schutz – ZustVU)1.
Bei der Erstellung des Luftreinhalteplans sind alle potentiell betroffenen Behörden und
Einrichtungen einzubeziehen (Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger,
Polizei, Landesbetrieb Straßenbau NRW etc.). Da diese Fachbehörden für die Um -
setzung und Kontrolle vieler dieser Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge
Abstimmung des Planinhaltes erforderlich.
Gerade der betroffenen Kommunalverwaltung (hier: Stadt Köln) kommt aufgrund ihrer
örtlichen Zuständigkeit bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung im Hinblick auf die
spätere Maßnahmenumsetzung eine erhebliche Bedeutung zu. Maßnahmen, die den
Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Straßenbau - und
Straßenverkehrsbehörden festzulegen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Schwerpunkt -
mäßig waren das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, das Amt für Verkehrs -
management und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung stark involviert.
Nach Inkrafttreten des Plans, sind die Maßnahmen durch die zuständigen Fach -
behörden umzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). Diese müssen auch die Umsetzung
einschließlich der Einhaltung des hier für festgelegten Zeitrahmens überwachen und
deren Finanzierung sicherstellen. Bei der Überwachung straßenverkehrsrechtlicher
Maßnahmen werden die Städte von der Polizei unterstützt.
1 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 31. März 2015 (GV.NRW.2015 S.286), i. d. z. Zt.
gültigen Fassung
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 8
Im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Beteiligung der Öffent-
lichkeit durch verschiedene gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Das Beteiligungs -
gebot betrifft sowohl das Aufstellungsverfahren in der Entwurfsphase als auch die
rechtsverbindliche Einführung.
Nach § 47 Abs. 5 BImSchG sind die Aufstellung oder Änd erung eines Luftreinhalte -
plans sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren im amtlichen Veröffent -
lichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen. Danach
ist der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplans einen Monat zur Einsicht
auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann jeder schriftlich
oder elektronisch zu dem Entwurf Stellung nehmen (§ 47 Absatz 5a Satz 1 -3
BImSchG).
Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Stellungnahme im Luftreinhalteplan
besteht nicht. Allerdings erfolgt durch die planaufstellende Behörde eine Bewertung
und Berücksichtigung bei der Planerstellung.
Der endgültige Plan wird anschließend ebenfalls im amtlichen Veröffentlichungsblatt
und auf andere geeignete Weise ö ffentlich bekannt gemacht und zwei Wochen zur
Einsicht ausgelegt (§ 47 Abs. 5a Satz 4 – 7 BImSchG).
Die Bekanntmachung muss das überplante Gebiet und eine Übersicht der wesent -
lichen Maßnahmen enthalten. Eine Darstellung des Ablaufs des Beteiligungs -
verfahrens sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Ent -
scheidungen beruhen, sind mit der Auslegung des Plans öffentlich zugänglich zu
machen.
Sowohl der Entwurf als auch die Schlussfassung des LRP werden im Amtsblatt der
Bezirksregierung öffen tlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird durch Pressemit -
teilungen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung auf die
Bekanntmachung hingewiesen.
Von der Homepage der Bezirksregierung kann der Planentwurf während der
Auslegungsfristen sowie die Schlussfassung des Plans nach Inkrafttreten dauerhaft
als Download abgerufen werden. Mit der Auslegung der Schlussfassung wird den
gesetzlichen Forderungen nach Informationen für die Öffentlichkeit über den Ablauf
des Beteiligungsverfahrens sow ie über die Gründe und Erwägungen, auf denen die
getroffene Entscheidung beruht, entsprochen.
Neben dem unmittelbar aus dem BImSchG wirkenden Beteiligungsgebot hat die
Öffentlichkeit auch nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 9
Landes (UIG NRW)2 Anspruch auf eine umfassende Darstellung der Luftreinhalte -
planung und der vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen.
Auf der Grundlage des § 2 UIG NRW i. V. m. § 10 des Umweltinformationsgesetzes
des Bundes (UIG)3 müssen die Bezirksregierungen die Öffentlichkeit u. a. über Pläne
mit Bezug zur Umwelt in angemessenem Umfang aktiv und systematisch unterrichten
(§ 10 Abs. 1 u. 2 Nr. 2 UIG).
Die Umweltinformationen sollen in verständlicher Darstellung, leicht zugänglichen
Formaten und möglichst unter Verw endung elektronischer Kommunikationsmittel
verbreitet werden (§ 10 Abs. 3 u. 4 UIG). Dem Informationsanspruch wird durch
Verknüpfung zu fachlichen Internet-Seiten entsprochen.
Diese Anforderungen erfüllt die Bezirksregierung regelmäßig sowohl durch das Ein -
stellen der Entwurfs -/Schlussfassung des Luftreinhalteplans auf ihrer Homepage als
auch durch die dazu herausgegebenen Pressemitteilungen.
Für die Bereitstellung individueller Informationen auf der Grundlage eines Antrags
nach § 4 UIG werden von der Bezirksregierung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 4 erhoben; mündliche und
einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei.
2.3. Inhaltliche Anforderungen
Bei der Fortschreibung des LRP Köln berücksichtigt die Bezir ksregierung Köln neben
den gesetzlichen Vorschriften sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung, ohne
dass die gesamte Judikatur nochmals explizit dar gestellt wird. Davon ausgehend hat
sich die Bezirksregierung Köln von folgenden Erwägungen leiten lassen.
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 Abs. 1 S. 1 BImSchG, liegt
eine gebundene Entscheidung vor. Insofern hat die Bezirksregierung Köln den LRP
fortzuschreiben. Dagegen liegt die Gestaltung des LRP im Planungsermessen der
Behörde. Hierbei handelt es sich um einen komplexen, mehrdimensionalen
Abwägungsprozess zwischen widerstreitenden Interessen, bei dem auch Verhält -
nismäßigkeitserwägungen zu berücksichtigen sind.
Nach der grundlegenden Vorschrift in § 47 BImSchG muss der Luftreinhalteplan die
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen
festlegen. Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und
2 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen v. 29. März 2007 (GV. NRW. 2007 S. 142 / SGV. NRW.
2129), i. d. z. Zt. gültigen Fassung
3 Umweltinformationsgesetz v. 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), i. d. z. Zt. gültigen Fassung
4 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung v. 3. Juli 2001 (GV. NRW. 2001 S. 262 / SGV. NRW. 2011), in der
zurzeit geltenden Fassung
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 10
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacher -
anteils gegen al le Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner geeignet
sein, den Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissi -
onsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Daraus folgt bei der Ausübung des
Planungsermessens eine zweistufige Vorge hensweise. Auf der ersten Stufe müssen
alle grundsätzlich geeigneten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden.
Auf der zweiten Stufe müssen die Maßnahmen ausgewählt werden, mit denen der
Jahresmittelwert am schnellsten erreicht werden kann (Minimi erungsgebot). Das
Gebot, Luftschadstoffe bis zur gesetzlich festgelegten Grenze zu minimieren, enthält
eine zeitliche Vorgabe, die nicht in Disposition der Planungsbehörde steht. Danach ist
die Schadstoffbelastung im Sinne eines effektiven Gesundheitsschut zes möglichst
schnell auf den vorgegebenen Grenzwert zu reduzieren.
Inhaltliches Kernstück der Luftreinhaltung sind folglich Maßnahmen, die dazu dienen,
den Grenzwert möglichst schnell und dauerhaft einzuhalten. Da allerdings
Maßnahmen wie z.B. Fahrverbote mit den Grundrechten und Interessen der von einem
Fahrverbot Betroffenen kollidieren können, sind alle Maßnahmen nach § 47 Abs. 4 S.
1 BImSchG entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittente n zu richten, die zum Überschreiten der
Immissionswerte beitragen. Da die Luftreinhalte-planung ein Planungsvorgang ist, der
aus vielen Einzelschritten besteht, müssen Verhältnismäßigkeitserwägungen an allen
Stellen im Planungsprozess beachtet werden, an d enen Maßnahmen und Interessen
der Betroffenen kollidieren können. Die in diesem Kontext durchzu führende
Verhältnismäßigkeitsprüfung orientiert sich an folgenden Grundprinzipien.
1. Ist die Maßnahme zur Erreichung der Grenzwerteinhaltung geeignet?
2. Ist die Ma ßnahme erforderlich? Bei der Erforderlichkeit werden geeignete
alternative Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung aufgezeigt und in ihrer
Belastungsintensität verglichen. Vorrang hat das gleich effektive Mittel mit der
geringsten Belastung.
3. Ist die Maßnahme ang emessen (Verhältnismäßig i.e.S.)? Hierbei werden die
Verhältnismäßigkeit von Belastung durch Maßnahmen und der mit der LRP -
Fortschreibung verfolgte Zweck anhand folgender Schritte geprüft:
a) sind die mit Belastungen verbundenen Maßnahmen und der mit der Fort -
schreibung des LRP verfolgte Zweck gleichwertig oder gibt es einen
Abwägungsvorsprung?
b) wie konkret schwer ist die Belastung durch die Maßnahme, gibt es ab -
mildernde Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen? Wie wahrschein -
lich ist die Grenzwerteinhaltung?
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 11
c) Abwägung der widerstreitenden Belange, für den Fall, dass Maßnahmen
zwar wirksam sind, allerdings eine hohe Belastung für eine Gruppe von
Betroffenen darstellen, muss eine Abwägung widerstreitender Belange
erfolgen. Dies ist in diesem Plan nicht der Fall.
2.4. Gesundheitliche Bewertung des Luftschadstoffes
Stickstoffdioxid NO2
Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas und wirkt als sehr reaktive Verbindung besonders
an den unteren Atemwegen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Der
überwiegende An teil des eingeatmeten NO 2 gelangt in tiefere Bereiche des
Atemtrakts, wo es Zellschäden und entzündliche Prozesse auslösen kann.
Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. Zu den
gesundheitsschädlichen Wirkungen nach inhalativer Aufnahme von Stickstoffdioxid
liegen eine Vielzahl von einzelnen Untersuchungen und eine ganze Reihe von
Übersichtsarbeiten1,2,3,4,5,6 vor. Die Erkenntnisse zu den Kurz- und Langzeitwirkungen
durch Stickstoffdioxid wurden anhand von Tierversuchen, humanex perimentellen
Untersuchungen sowie aus umweltepidemiologischen Studien gewonnen.
Hinsichtlich Kurzzeitwirkungen konnten in Studien Zusammenhänge zwischen einer
Erhöhung der NO 2-Belastung und einer Zunahme der Gesamtsterblichkeit sowie der
Sterblichkeit au fgrund von Atemwegs - und Herz -Kreislauf-Erkrankungen gezeigt
werden. Ebenso ist ein Anstieg der Krankenhausaufnahmen aufgrund von
Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma) als auch Herzinfarkten mit NO 2 verknüpft.
Zudem traten bei erhöhten NO2-Werten vermehrt Herz und Lunge betreffende Notfälle
auf7.
________________________________
1 United States Environmental Protection Agency (EPA) (2016): Integrated Science Assessment for Oxides of
Nitrogen – Health Criteria. EPA/600/R-15/068, January 2016. www.epa.gov/isa.
2 Hoek, G. et al. (2013): Long-term air pollution exposure and cardio-respiratory mortality: A Review. Environ Health
12, No. 1 (2013): 43.
3 Kutlar Joss, M., Dyntar, D. und Rapp, R. (2015): Gesundheitliche Wirkungen der NO2 -Belastung auf den
Menschen. Syn these der neueren Literatur auf Grundlage des WHO -REVIHAAP Berichts. Schweizerisches
Tropen- und Public Health-Institut. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Mai 2015.
4 Health Canada (2016): Human Health Risk Assessment for Ambient Nitrogen Dioxide.
5 Wichmann, H. E.: Gesundheitliche Risiken von Stickstoffdioxid im Vergleich zu Feinstaub und anderen
verkehrsabhängigen Luftschadstoffen. Umwelt – Hygiene – Arbeitsmed 23 (2), 57-71 (2018).
6 World Health Organization (WHO) (2013): Review of evidence on health aspects of air pollution - REVIHAAP.
Technical Report. WHO Regional Office for Europe, Copenhagen.
7 Umweltbundesamt (UBA) (2018): Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der
Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland. Umwelt & Gesundheit 01/2018. Umweltforschungsplan des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3715 61 201 0
UBA-FB 002600. Abschlussbericht, überarbeitete Version (Februar 2018).
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 12
In Langzeitstudien konnte ein Zusammenhang zwischen der langfristigen NO 2-
Belastung und der Sterblichkeit (Gesamtsterblichkeit, Atemwegs- und Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, Lungenkrebs), der Häufigkeit von Lungenkrebs -Erkrankungen sowie
der Entstehung chronischer Atemwegsbeschwerden (z. B. Asthmaentstehung) bei
Erwachsenen und Kindern festgestellt werden. Zudem zeigte sich eine beeinträchtigte
Lungenfunktion bei Erwachsenen bzw. ein beeinträchtigtes Lungenwachstum bei
Kindern in Assoziation mit einer NO 2-Exposition. Weiterhin verdichten sich die
Hinweise auf einen Zusammenhang von hoher NO 2-Belastung und niedrigerem
Geburtsgewicht. Gleiches gilt auch für den Zusammenhang mit Diabetes Typ 28.
Für NO2 konnte bisher kein Schwellenwert ermittelt werden, bei dessen Unterschreiten
langfristige Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Die
beobachteten gesundheitsschädlichen Effekte wurden in umweltepidemiologischen
Studien festgestellt, in denen die NO 2-Konzentrationen oftmals unterhalb der
bestehenden Grenzwerte lagen. Die beobachteten Wirkungen konnten nicht in jedem
Fall NO 2 allein zugeschrieben werden. NO 2 wird auch als Leitsubstanz für
Verkehrsemissionen betrachtet. Es ist aber davon auszugehen, dass NO 2 einen
wesentlichen Beitrag zu den schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen leistet.
Daher tragen auch vergleichsweise geringfügige Reduzierungen der Belastung zu
einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei.
Da Stickstoffdioxid als ein gesundheitlicher Indikator für verkehrsbedingte Emissionen
gilt, werden durch Vermi nderung der NO 2-Einträge in die Umwelt auch andere
wirkungsrelevante Schadstoffe aus dem Straßenverkehr verringert.
NO2 ist eine wesentliche Komponente bei der atmosphärischen Bildung von
bodennahem Ozon und Feinstaub, welche als gesundheitsschädliche Luftschadstoffe
eingestuft sind.
________________________________
8 Umweltbundesamt (UBA) (2018): Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der
Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland. Umwelt & Gesundheit 01/2018. Umweltforschungsplan des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3715 61 201 0
UBA-FB 002600. Abschlussbericht, überarbeitete Version (Februar 2018).
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 13
2.5. Ausgangssituation in Köln
Die Luftqualität in Köln wurde viele Jahre - wie in vielen anderen europäischen Städten
auch - im Wesentlichen durch Stickstoffdioxid (NO 2) erheblich belastet. Die Situation
hat sich in den vergangenen Jahren bereits deutlich verbessert und im vergangenen
Jahr 2020 wurde das erste Mal der Grenzwert an allen Messstationen in NRW
eingehalten.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt seit
vielen Jahren Messungen und Kartierungen durch, um Aufschlüsse über die Luft -
belastungssituation zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden sow ohl für Maßnahmen
zur Luftreinhaltung als auch der Stadtentwicklung genutzt.
Auch das regionale Hintergrundniveau der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid war lange
Jahre hoch. Dieser Anteil der Schadstoffbelastung ist durch lokale Maßnahmen nicht
so stark beeinflussbar. Deshalb sind hier weitere nationale und europaweite Schritte
ebenso notwendig wie die Fortschreibung der lokalen Maßnahmen des
Luftreinhalteplans, um eine dauerhafte Einhaltung der Immissionsgrenzwerte so
schnell wie möglich herbeizuführen. Im Jahr 2020 sind auch die Hintergrundwerte
deutlich gesunken.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 14
2.6. Beschreibung des betrachteten Stadtgebietes
2.6.1. Entwicklung der Belastungssituation
Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m³ als
Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2019 an zwei Messstellen in Köln überschritten. Dabei
handelt es sich um die Verkehrsmessstellen am Clevischen Ring (Kennung: VKCL)
und der Justinianstraße (Kennung: KJUS). An den übrigen Messstellen wurde der
NO2-Grenzwert eingehalten.
Im Jahr 2020 werden die Grenzwerte an allen Messstellen eingehalten. Die
Messergebnisse für 2020 sind allerdings von den pandemiebedingten
Einschränkungen geprägt und eignen sich daher nur bedingt als Indikator für eine
dauerhafte Einhaltung.
Die Abb. 1 zeigt die Standorte der Messstellen in Köln.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 15
Abb. 1 Messstellen des LANUV NRW in Köln
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 16
In Abb. 2 ist der Trend der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) für die im Jahr
2019 betriebenen Messstandorte ab dem Jahr 2015 dargestellt. Die Jahresmittelwerte
der Messungen für die Jahre 2019 und 2020 sind in Tab. 1 aufgeführt.
Abb. 2 Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstellen des LANUV NRW in Köln
in den Jahren 2015 bis 2019
Der NO 2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ wird weiterhin an zwei durch den Kfz -
Verkehr belasteten Standorten in Köln überschritten. Mit Ausnahme der
Hintergrundstation Köln-Chorweiler ist bei allen Messstellen im dargestellten Zeitraum
grundsätzlich ein abnehmender Trend der Stickstoffdioxidbelastung erkennbar.
Im Jahr 2019 lagen die Jahresmittelwerte an den Messstellen Justinianstraße und
Clevischer Ring über dem Grenzwert.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 17
Tab. 1 LANUV Messwerte 2019 und 2020. Überschreitungen des NO2-Jahresgrenz-
wertes sind fett markiert
Messstation Standort
LANUV Messwerte NO2
[µg/m³]
LANUV Messwerte NO2
[µg/m³]*
2019 2020
KJUS Justinianstraße 43 34
KLLW Lindweilerweg,
Longerich 34 29
KMEB Brühler Landstraße,
Meschenich 32 26
KNEU Neumarkt 40 32
KOBG Bergisch-Gladbacher
Straße 35 28
KODH Dellbücker
Hauptstraße 33 28
KOHA Hauptstraße, Porz 35 32
KWEI Aachener Straße,
Weiden 40 34
VKLS Luxemburger Straße 39 33
VKCL Clevischer Ring 44 35
VKTU Turiner Straße 37 31
CHOR Köln-Chorweiler 23 20
RODE Köln-Rodenkirchen 26 22
* Di e Messwerte des Jahres 2020 sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu
betrachten.
Feinstaub
Der PM 10-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) wurde an allen Messstellen in Köln
eingehalten. Seit dem Jahr 2009 wird auch der PM 10-Tagesmittelgrenzwert (maximal
35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes 50 µg/m³) eingehalten. Deshalb bedarf es
keiner weiteren Berücksichtigung von Feinstaub bei der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 18
2.6.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und
klimatischen Randbedingungen
Die Stadt Köln ist mit ca. 1.085.000 Einwohnern die größte Stadt in Nordrhein -
Westfalen (Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Köln 2017). Bei einer Gesamt -
fläche von 405,17 km² liegt die Bevölkerungsdichte in Köln bei 2536 Einwohn ern je
km². Ca. 200 km² sind bebaut. Parks und Grünanlagen sind auf über 47 km² verteilt.
Die Landwirtschaft nutzt 71 km². Das Kölner Waldgebiet breitet sich auf über 62 km²
aus.
Die Stadt ist in neun Stadtbezirke unterteilt:
Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und
Mülheim.
Weitere Unterteilungen finden in Stadtteile und dann in Stadtviertel statt.
Abb. 3 Verteilung der Flächennutzung auf dem Kölner Stadtgebiet
Als Oberzentrum in der M etropolregion nimmt die Stadt Köln zentrale Versorgungs -
aufgaben wahr. Sie ist Standort zentrale Gesundheitseinrichtungen, der Versorgung,
des Handels, von Bildungseinrichtungen, von bedeutenden Kultureinrichtungen und
Standort von zahlreichen Behörden.
Zahlreiche Straßen sind aufgrund ihrer Netzfunktion als Bundes - und Landesstraßen
klassifiziert und weisen somit für das Verkehrsnetz als auch für die Erreichbarkeit des
Gebäude- und
Betriebsfläche
33,4%
Verkehrsfläche
15,8%Erholungsflächen
und Friedhöfe
11,7%
Landwirtschaft
17,5%
Wasserfläche
5,0%Waldfläche
15,4%
sonstige
1,2%
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 19
Oberzentrums entsprechende Bedeutung auf. Im Ergebnis hat die verkehrliche
Funktion eine hohe Bedeutung für Stadt und Umland, also für ca. 2,5 Mio. Menschen.
Häfen, Containerterminal der Bahn, Bahnhöfe und Flughafen sind
Verknüpfungspunkte im internationalen Verkehr.
Die Wirtschaft in Köln und Umgebung ist durch eine Mischung sehr verschiede ner
Branchen gekennzeichnet. Besonders wichtig ist die chemische Industrie, die
bedeutende Standorte in der Region hat. Aber auch als Handelsmetropole hat Köln
eine lange Tradition. Neben den Schwerpunkten Dienstleistung und Logistik sind auch
die modernen Medien in Köln als starker Wirtschaftszweig angesiedelt. Die Messe
Köln in zentraler Stadtlage ist Standort national und internationaler Messen und
Veranstaltungen.
Kenntnisse über die Luftqualität in Köln liegen an den Belastungsschwerpunkten vor,
die sich im Gegensatz zu den Untersuchungen des Luftreinhalteplans von 2006 über
die Innenstadt hinaus ausdehnen. Es wurden Grenzwertüberschreitungen außerhalb
der bestehenden Umweltzone festgestellt.
Die Lage der als belastet ermittelten Gebiete erstreckt sic h auf die Innenstadt, einen
größeren Bereich um die Innenstadt herum und einzelne Gebiete in den äußeren
Stadtteilen von Köln. Geschätzt erstrecken sich die Gebiete, in denen erhöhte
Belastungen auftreten, auf eine Fläche von ca. 60 km2.
Von den insgesamt ca. 1,08 Mio. Einwohnern Kölns leben ca. 127.000 Einwohner im
Stadtbezirk Innenstadt. In Köln waren 2010 ca. 462.600 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte registriert. Davon waren 224.000 Einpendler. Köln wird jährlich von ca.
2,5 Mio. Gästen als Touristen/Besucher aufgesucht.
All diese Menschen sind als Betroffene anzusehen. Krankenhäuser, Kindergärten,
Alten- und Pflegeheime sind als Orte besonders schützenswerter Nutzung in die
Betrachtungen eingeschlossen.
Die Stadt Köln liegt in der Niederrheinisc hen Bucht. Die Geländehöhen betragen im
Bereich der Tal-Aue des Rheins 40 bis 45 m ü NHN. Die Tal-Aue ist zwischen 0,5 und
2,5 Kilometer breit und wird von wenige Meter mächtigen kalkhaltigen Auenlehmen
und Auensanden bedeckt. Westlich und östlich der Tal -Aue folgt nach einer
Geländestufe von 2-3m Höhe die Niederterrasse des Rheins. Auf ihr liegen die größten
Teile der Stadt Köln. Hier betragen die Geländehöhen zwischen 45 und 48m NN. Die
Niederterrasse wird an der Oberfläche von meist 1 -3 m mächtigen Hochf lutlehmen,
vereinzelt auch von Hochflutsanden bedeckt.
Köln selbst weist kein ausgeprägtes Relief auf. Anders sieht die Situation jedoch im
Umland aus, hier sind erwähnenswert:
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 20
der "Bergische Höhenrand“,
das "Rheintal" im weiteren Verlauf nach Süden, welch es kanalisierend wirkt,
und
der tektonische Horst der "Ville", welcher von Süden nach Norden sanft
abfallend quer zu westlichen Windrichtungen liegt, und zwar etwa von 130 m im
Süden bei Brühl bis etwa 85 m bei Chorweiler.
Die Kölner Bucht zählt zu den wär msten Regionen Deutschlands. Während die
Sommer am Oberrhein noch relativ warm sind, sind die Winter so mild, dass
Schneefälle, die über mehrere Tage liegen bleiben, als Ausnahme gelten können.
Durch Steigungsregen der umgebenden Höhenzüge ist das Klima au ßerdem relativ
feucht. In Kombination mit den wertvollen Lößböden machen diese Faktoren die
Kölner Bucht zu einer der fruchtbarsten Regionen Deutschlands.
Im Raum Köln herrschen westliche Windrichtungen (NW - SW) vor. In Bodennähe wird
die Windrichtung jed och stark durch den Verlauf des Rheintals bestimmt. Dadurch
treten verstärkt südöstliche Windrichtungen auf.
2.7. Bezugsjahre
Die Immissionsmessungen des LANUV NRW in Köln zeigen für das Jahr 2019 an zwei
Messstellen Überschreitungen des NO 2-Jahresmittelgrenzwertes. Die Grenzwerte für
die Feinstaubimmission PM 10 werden seit dem Jahr 2009 eingehalten. Da die im
Luftreinhalteplan Köln vom 01.04.2019 beschlossenen Maßnahmen, die zur
Einhaltung des NO 2-Grenzwertes führen sollten, nicht ausreichen, ist eine weitere
Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans erforderlich. Das zur
Fortschreibung herangezogene Bezugsjahr ist 2019.
Daten, die zur Beschreibung der Ausgangssituation, z. B. Emissionsdaten, Angaben
zur Verkehrsstärke oder Daten zur Berechnung der Belastungssituation herangezogen
werden, beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2019. In Fällen, in denen diese Daten
nicht zur Verfügung stehen, wird auf die jeweils aktuell vorliegenden Zahlen
zurückgegriffen, das Bezugsjahr wird jeweils angegeben.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 21
3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung im
Bezugsjahr 2019
3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissions-
situation
Die NO 2-Gesamtbelastung in einer Stadt entspricht der Summe aus regionalem
Hintergrundniveau, dem städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau und d er
verkehrlichen Zusatzbelastung in der betrachteten Straße.
Das regionale Hintergrundniveau für das Rhein-Ruhr-Gebiet wird aus Messwerten der
in Tab. 2 zusammengestellten LANUV NRW Messstationen ermittelt. Der stä dtische
Beitrag zum Hintergrundniveau ergibt sich über eine Immissions modellierung, in die
die Emissionsdaten der im Stadtgebiet einwirkenden Emissionsquellen einfließen. Die
Summe aus regionalem Hintergrundniveau und städtischem Beitrag zum
Hintergrundniveau ist das städtische Hintergrundniveau.
Das regionale Hintergrundniveau im Luftreinhaltegebiet wird durch die regionalen wie
auch z. T. länderübergreifenden Schadstofffreisetzungen verursacht. Über
meteorologische Transportvorgänge erfolgt z. T. ein Tr ansport der Schadstoffe über
weite Entfernungen verbunden mit einer Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen.
Das großräumig vorhandene Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau) lässt
sich aus den Ergebnissen der über mehrere Jahre am geringsten belasteten, regional
verteilten Stationen des LUQS -Messnetzes berechnen. Die Ergebnisse der
Waldstationen in der Eifel und im Rothaargebirge werden nicht zur Bestimmung des
Hintergrundniveaus herangezogen. Sie repräsentieren die Belastungssituation im
ländlichen Raum und sind deshalb nicht mit den vorstädtischen Hintergrundstationen
vergleichbar. Bei der Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus wird
berücksichtigt, dass regionale Unterschiede in der Höhe der Immissionsbelastung
auftreten. In NRW wird desha lb für die Gebiete Rhein -Ruhr, Münsterland/Westfalen
und den Großraum Aachen das regionale Hintergrundniveau differenziert ermittelt.
Das Stadtgebiet Köln ist dem Rhein-Ruhr-Gebiet zuzurechnen. Für diesen Großraum
ist ein NO2-Jahresmittelwert von 20 µg/m³ (2019) für das regionale Hintergrundniveau
ermittelt worden.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 22
Die zur Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus verwendeten Messwerte der
Stationen im Jahr 2019 sind in der Tab. 2 aufgeführt.
Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2019 im Rhein-Ruhr-Gebiet
Station Stations-
kennung
Stationstyp,
Gebiets-
charakteristik
NO2-Jahresmittel
[µg/m³]
Wesel-Feldmark WESE vorstädtisch,
Hintergrund 19
Hattingen-Blankenstein HATT vorstädtisch,
Hintergrund 16
Datteln-Hagem DATT vorstädtisch,
Hintergrund 17
Düsseldorf-Lörick LOER vorstädtisch,
Hintergrund 22
Köln-Chorweiler CHOR vorstädtisch,
Hintergrund 23
Hürth HUE2 vorstädtisch,
Hintergrund 20
Mittelwert Regionales Hintergrundniveau 2019 20
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 23
3.2. Emissionen lokaler Quellen
3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten
Zur Identifikation der relevanten Emittenten wird das Emissionskataster 5 Luft NRW
herangezogen. Hierin sind folgende Emittentengruppen erfasst:
Verkehr (Straßen-, Flug-, Schiffs-, Schienen- und Offroad-Verkehr)
Industrie (genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV6),
Landwirtschaft (Ackerbau und Nutztierhaltung),
nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Gewerbe und Kleinfeuerungs-
anlagen),
sonstige anthropogene und natürliche Quellen.
Der vorliegende Luftreinhalteplan bezieht sich auf die Komponente Stickstoffdioxid
(NO2). Die Auswertung des Emissionskatasters umfasste deshalb die Untersuchung
der hierfür relevanten Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungs -
anlagen.
Während die Schadstoffbelastung bei der Beurteilung der Immissionssituation als NO2
angegeben wird, werden Emissionen immer als NO x betrachtet. Dies entspricht den
tatsächlichen Gegebenheiten: emittiert wird generell ein Gemisch aus NO und NO 2
(Stickstoffoxide NOx). Bei industriellen Emittenten und Kleinfeuerungsanlagen ist in der
Regel das Verhältnis der beiden Verbindungen stabil. Im Verkehrsbereich ändert sich
jedoch das Verhältnis von NO zu NO2 je nach Belastungs- und Betriebszustand sowie
der verwendeten Abga sreinigungstechnik der Kraftfahrzeuge stark. In der Luft wird
durch chemische Prozesse NO in NO2 umgewandelt.
Einen wesentlichen Einfluss auf die Relevanz der Emissionen bezüglich der
Immissionen im Überschreitungsbereich hat die Freisetzungs-(Quell-)Höhe. So wirken
sich bodennahe Emissionen z. B. aus dem Straßenverkehr, von Gewerbe und
Kleinfeuerungsanlagen, eher im Nahbereich der jeweiligen Quelle aus. Emissionen
aus Industrieanlagen haben deutlich seltener niedrige Quellhöhen; normalerweise
handelt es si ch in solchen Fällen um diffuse Quellen (wie z. B. Abwehungen). Der
5 vgl. Anhang 3 - Glossar
6 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) i. d. F. d. Bek. d. Neufassung v. 31. Mai 2017 (BGBl. I S.
1440)
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 24
größte Teil industrieller Emissionen wird über hohe Schornsteine freigesetzt und
verursacht Immissionen mit breiter Streuung und Aufpunktmaxima in größerer
Entfernung von der Emissionsquelle.
3.2.2. Emittentengruppe Verkehr
Straßenverkehr
Ausgangspunkt für die Untersuchung der Verkehrsdaten und der Verkehrsemissionen
im Stadtgebiet Köln war das landesweite Emissionskataster Straßenverkehr NRW. Zur
Planaufstellung wurden die Verkehrsbelastung und die Emissionsmengen für das Jahr
2019 gutachterlich ermittelt. Bei der Modellierung der NO X-Emissionen ist das
Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, HBEFA 4.17 zur Anwendung
gekommen.
Im Stadtgebiet Köln wird insgesamt eine Jahresfahrleistun g von ca. 6.643 Mio.
FZkm/a8 erbracht. Der höchste Anteil (ca. 85 %) davon besteht aus Pkw-Verkehr, der
ca. 61 % der NOX-Emissionen verursacht. Ungefähr 80 % dieser Emissionen entfallen
auf Diesel-Pkw. Die Gesamtmenge der NOX-Emissionen des Straßenverkehrs beträgt
3.376,8 t/a.
Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) erbringen
zusammen ca. 8,9 % der Jahresfahrleistung. Den Rest bilden die leichten
Nutzfahrzeuge (5 %) und Kräder. Mit 8,6 % Jahresfahrleistung verursachen die
schweren Nutzfahrzeuge (ohne Busse) ca. 27 % der NO X-Emissionen des
Straßenverkehrs.
Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO X-Emissionen auf die einzelnen
Fahrzeuggruppen ist in der folgenden Tab. 3 dargestellt.
7 HBEFA: Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, The Handbook of Emission Factors for Road Transport;
Version 4.1; Umweltbundesamt; Dessau; 2019
8 siehe Anhang 4 – Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 25
Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Stadtgebiet Köln nach Fahrzeuggruppen, 2019
Jahresfahrleistung1) NOX1)
[Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%]
Pkw 5.617,6 84,6 2.053,4 60,8
Leichte
Nutzfahrzeuge
(lNfz)
351 5,3 362,7 10,7
Busse 17,6 0,3 34,5 1,0
Kräder 85,6 1,3 10 0,3
Schwere
Nutzfahrzeuge
ohne Busse
571,6 8,6 916,3 27,1
Kfz 6.643,4 100 3.376,8 100
1) Modellierung mit HBEFA 4.1
Schiffsverkehr
Die Emissionen des Schiffsverkehrs betrugen ca. 1.391,3 t NOX. Die Daten stammen
aus dem Emissionskataster Schiffsverkehr mit Stand 2012.
Schienenverkehr
Die Angaben zum Schienenverkehr für das Stadtgebiet Köln wurden dem
Emissionskataster Schienenverkehr mit Stand 2013 entnommen. Sie enthalten die
Abgasemissionen des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (DB AG).
Im Luftreinhalteplangebiet wurden im Jahr 2013 durch den DB AG -Schienenverkehr
ca. 178,2 t NOX emittiert.
Flugverkehr
Die Emissionen des Flugverkehrs (im LTO -Zyklus9 bis zu einer Höhe bis zu 3.000 ft,
das entspricht ca. 950 m) können dem Emissionskataster mit Stand 2013 entnommen
werden. Danach trägt der Flugverkehr mit rd. 342,9 t NOX zur Emissionsbilanz bei.
9 LTO-Zyklus: Start-Lande-Zyklus (Landing and Take Off Cycle)
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 26
Offroad-Verkehr
Der Emissionsanteil des Offroad -Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den
Verkehr von Baumaschinen, Verkehr in Land - und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege
und Hobby, durch Militär - (außer Flugverkehr) und durch industriebedingten Verkehr
(außer Triebfahrzeugen) verursacht wird. Zur Auswertung wurde das Emissions -
kataster Offroad-Verkehr mit Stand 2012 herangezogen. Die Emissionen aus diesem
Bereich betragen ca. 157,6 t NOX.
Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor
Das Bezugsjahr der Kataster für die verschiedenen Verkehrsträger ist wegen der
unterschiedlichen Fortschre ibezyklen nicht einheitlich. Auch wenn den Daten der
Verkehrsträger im Verkehrskataster nicht dasselbe Bezugsjahr zugrunde liegt, so
können doch zumindest die Größenordnungen der Emissionen der unterschiedlichen
Verkehrsträger verglichen werden (siehe Tab. 4). Auf eine Trenddarstellung in der
Fortschreibung der jeweiligen Kataster wird wegen wechselnder
Berechnungsgrundlagen der Kataster und der damit nicht direkten Vergleichbarkeit
verzichtet.
Tab. 4 NOX-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Köln
NOX-Emissionen des Verkehrs [t/a]
Verkehrsträger
Bezugsjahr
Straße
2019
Schiff
2012
Schiene
2013
Flug
2013
Offroad
2012
Gesamt
3.376,8 1.391,3 178,2 342,9 157,6 5.446,8
Der Straßenverkehr verursacht im Stadtgebiet Köln den größten Anteil der
verkehrsbedingten NO X-Emissionen (62 %), gefolgt vom Schiffs -Verkehr (26 %). An
dritter Stelle steht der Flug-Verkehr mit 6 % des Gesamtvolumens.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 27
3.2.3 Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind in besonderem Maße geeignet, schädliche
Umwelteinwirkungen hervorzurufen, z. B. durch Emissionen Luft verunreinigender
Stoffe. Sie sind im Anhang zur 4. Verordnung zum BImSchG aufgeführt.
Gemäß der 11. BImSchV10 sind Betreiber genehmigungspfli chtiger Anlagen, dazu
verpflichtet, Luft verunreinigende Stoffe in Menge, räumlicher und zeitlicher Verteilung
anzugeben.
Die neuesten zur Verfügung stehenden Daten für Köln stammen aus den
Emissionserklärungen für den Erklärungszeitraum 2016.
Anlagenstruktur im Luftreinhalteplangebiet Köln
Das Plangebiet des LRP Köln (Stadtgebiet Köln) ist durch eine starke Industrialisierung
geprägt. Insgesamt sind hier 248 genehmigungsbedürftige Anlagen registriert, von
denen 169 gemäß der 11. BImSchV vollständig zu erklären waren. 53 dieser Anlagen
sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) der 4. BImSchV
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) zugeordnet, 44 Anlagen der
Obergruppe 04 (Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination) sowie 33
Anlagen der Obergruppe 09 (Lagerung, Be- und Entladen). Die restlichen 39 Anlagen
verteilen sich auf sechs weitere Obergruppen der 4. BImSchV (siehe Abb. 4).
10 Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen -11.
BImSchV) i. d. F. d. Bek. v. 5. März 2007 (BGBl. I S. 289), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 V v. 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643)
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 28
Abb. 4 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im
Luftreinhalteplangebiet Köln
Struktur der Stickstoffoxide (NOX)-emittierenden Anlagen im
Luftreinhalteplangebiet Köln
Im Plangebiet emittieren 89 Anlagen relevante Mengen an Stickstoffoxiden. 46 dieser
Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeer zeugung, Bergbau, Energie) der
4. BImSchV zugeordnet und 20 Anlagen der Obergruppe 04 (Chemische Erzeugnisse,
Arzneimittel, Mineralölraffination).
Die 14 größten NO X-Emittenten (= Arbeitsstätten bzw. Anlagen) der Industrie sind in
der nachfolgenden Karte (Abb. 5) dargestellt und benannt.
53
9 6
44
6 0 3 7
33
8
0
10
20
30
40
50
60
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Anzahl der emissionerklärungs-
pflichtigen Anlagen gemäß der
11.BImSchV
Obergruppen der 4. BImSchV:
1 - Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
2 - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
3 - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung
4 - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination
5 - Oberflächenbehandlung mit organ. Stoffen
6 - Holz, Zellstoff
7 - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel
8 - Verwertung und Beseitigung von Abfällen u. sonst. Stoffen
9 - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen u. Gemischen
10 - Sonstige Anlagen
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 29
Abb. 5 Die vierzehn größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG
genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Köln.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 30
Die bisherige Betrachtungsweise, die jeweils lediglic h die Anzahl der Anlagen
berücksichtigt, lässt jedoch keine Aussage zur Emissionsrelevanz der Anlagen zu.
Die Emissionen der einzelnen Quellgruppen im Plangebiet sind in der Tab. 5
differenziert aufgeführt.
Tab. 5 NOX-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Köln
Obergruppe nach 4. BImSchV
NOX-Emissionen
[t/a] [%]
01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 1.915,8 36,2
02 Steine und Erden, Glas, Keramik,
Baustoffe 412,0 7,8
03 Stahl, Eisen und sonstige Metalle
einschl. Weiterverarbeitung 33,3 0,6
04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel 2.697,2 51,0
05 Oberflächenbehandlung mit
organischen Stoffen… 3,4 0,1
07 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel 4,5 0,1
08 Verwertung und Beseitigung von
Abfällen 202,3 3,8
09 Lagerung, Be- und Entladen von
Stoffen 17,9 0,3
10 Sonstige Anlagen 0,1 0,0
Gesamt 5.286,5 100,0
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 31
3.2.4 Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen - nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen
Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlichen nicht genehmigungs bedürftigen
Anlagen sind für das Luftreinhalteplangebiet die Kleinfeuerungsanlagen als weitere
NOX-Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2012 betragen die Emissionen im gesamten
Stadtgebiet insgesamt rd. 593,5 t/a NOX.
3.2.5 Weitere Emittentengruppen
Weitere Emittentengruppen sind die Landwirtschaft, natürliche Quellen sowie sonstige
Emittenten. Diese Emittentengruppen haben für die Belastungssituation auf den
innerstädtischen Straßen keine Relevanz.
3.2.6 Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen
In der Tab. 6 werden die Emissionen der für den Luftreinhalteplan Köln untersuchten
Emittentengruppen im Stadtgebiet dargestellt.
Die Jahres-Gesamtemissionen für NO X betragen ca. 11.326,8 t/a, wovon ca. 48,1 %
vom Verkehr, ca. 46,7 % aus Industrieanlagen un d ca. 5,2 % aus
Kleinfeuerungsanlagen emittiert werden.
Tab. 6 Gesamtvergleich der NOX-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie,
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Köln
Industrie
2016
Kleinfeuerungsanlagen
2015
Verkehr
1) 2)
NOX-Emissionen
[t/a]
5.286,5 593,5 5.446,8
1) Bezugsjahre „Verkehr“: Straßenverkehr: 2019; Schienenverkehr 2013, Schiffsverkehr sowie
Offroad: 2012
2) Straßenverkehr berechnet mit HBEFA 4.1
Bei der Beurteilung der Emissionen ist zu b eachten, dass die meisten industriellen
Emissionen über hohe Quellen (Schornsteine) emittiert werden. Diese Emissionen
wirken sich, da sie weit getragen werden, auf den regionalen Hintergrund aus. Bei der
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 32
Betrachtung der Immissionsbelastung in Straßenschlu chten sind hingegen niedrige
nahe gelegene Quellen relevant.
3.2.7 Emissionsseitige Untersuchung an den Verdachtsstellen
Die emissionsseitigen Untersuchungen wurden zusätzlich zu der
stadtgebietsbezogenen Gesamtbetrachtung an für das Kölner Stadtgebiet
repräsentativen Belastungspunkten vorgenommen. Die Stadtverwaltung und die
Bezirksregierung meldeten ergänzend einige Stellen, an denen der Verdacht auf
Grenzwertüberschreitung besteht (Verdachtsstelle). Dies sind beispielsweise Stellen
mit besonderer Verkehrsdichte und enger Randbebauung. Die endgültige Festlegung
der zu untersuchenden Streckenabschnitte (siehe Tab. 3.2.7/1) erfolgte
einvernehmlich zwischen der Bezirksregierung Köln, der Stadtverwaltung Köln und
dem LANUV NRW (siehe auch Kapitel 2. 6). Die Wa hl der Version des HBEFA,
welches den Modellrechnungen zu Grunde gelegt wurde, richtete sich nach der
Methode, die zur Ermittlung des lokalen Beitrags der Immissionsbelastung angewandt
wurde (siehe Kapitel 6.2). Für die Belastungsschwerpunkte, an denen das LANUV
Messungen der Luftqualität durchführt, wurde als Emissionsdatenbasis das
HBEFA 4.1 verwendet. Für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße basieren die
Modelrechnungen auf der Emissionsdatenbasis des HBEFA 3.3. Die
Verkehrsbelastung und Emissionsbilanz stellen sich wie in Tab. 7 aufgeführt dar.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 33
Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen
Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOX-Emissionen des
Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten
(Verdachtsstellen), 2019, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere
Nutzfahrzeuge ohne Busse > 3,5 t)
Untersuchte Streckenabschnitte 2019 DTV NOX
Pkw
[%]
lNfz
[%]
Kräder
[%]
sNoB
[%]
Busse
[%] [kg/km*a]
Clevischer Ring (VKCL)
37.794
6.206,6* 87,2 6,1 3,0 3,3 0,5
Justinianstraße (KJUS) 16.221 2.928,9* 87,5 6,1 1,0 4,8 0,6
Aachener Straße (KWEI)
23.103
4.247,0* 90,5 4,7 0,4 3,3 1,1
Neumarkt (KNEU)
15.691
2.774,2* 88,4 4,9 1,6 4,0 1,1
Luxemburger Straße (VKLS) 15.774 2.829,9* 84,1 7,8 2,9 4,4 0,7
Turiner Straße (VKTU)
26.171
4.299,8* 91,4 5,2 1,1 2,3 0
Subbelrather Straße (Verdachtsstelle)
12.942
1.419,6** 87,5 7,8 1,3 2,1 1,3
*) Emissionen auf Basis HBEFA 4.1 berechnet
**) Emissionen auf Basis HBEFA 3.3 berechnet
In der Abb. 6 sind die untersuchten Streckenabschnitte sowie die herangezogenen
Messstellen abgebildet.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 34
Abb. 6 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Köln.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 35
3.3. Ursachenanalyse
Der Grenzwert für den NO 2-Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³ und ist seit dem Jahr
2010 einzuhalten. Dieser Wert wurde im Basisjahr 2019 an den LANUV -Messstellen
Justinianstraße (KJUS) mit 43 µg/m³ und Clevischer Ring (VKCL) mit 44 µg/m³
überschritten. An den übrigen LANUV-Messstellen wurde der Grenzwert im Jahr 2019
eingehalten.
Das regionale Hintergrundniveau von 20 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr
2019 wurde aus Messungen der Luftqualitätsüberwachungsstationen berechnet (siehe
Kapitel 3.1).
Neben dem regionalen Hintergrund und dem lokalen Kfz-Verkehr tragen noch weitere
urbane Quellen zur Luftbelastung in den Straßen bei. Bei diesen Quellen handelt es
sich um Flug-, Offroad-, Schienen- und Schiffsverkehr, Industrie und Quellen aus nicht
genehmigungsbedürftigen Kleinfeue rungsanlagen (HuK). Dazu kommen noch die
Anteile des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in der betrachteten Straße fährt
(Kfz-urban). Diese urbanen Verursacheranteile wurden mit dem Modell LASAT
ermittelt. LASAT (Lagrange -Simulation von Aerosol -Transport) ist ein Partikelmodell
nach Lagrange11. Das Modellgebiet umfasst ein Gebiet mit der Größe von 38 x 40 km²
und deckt ein Rechteck ab, in dem das Kölner Stadtgebiet (inkl. umlaufenden Rand
von 1 km) liegt.
Alle urbanen Quellen bestimmen den städtischen Be itrag zum Hintergrundniveau.
Emissionen der einzelnen Verursachergruppen sind nicht gleichmäßig im Stadtgebiet
verteilt, daher ist das Hintergrundniveau nicht im gesamten Stadtgebiet konstant.
Der Anteil des lokalen Kfz -Verkehrs wurde für die LANUV -Messstellen mit einem
vereinfachten Verfahren 12 abgeschätzt. Dieses Verfahren darf nur für
Straßenabschnitte angewendet werden, bei denen die Immissionszusatzbelastung
ausschließlich durch die Emissionen des Straßenabschnitts verursacht wird
(Straßenschlucht). Diese Erkenntnis basiert auf den Untersuchungen zum vorherigen
Luftreinhalteplan (Luftreinhalteplan Köln 2019) und wird hier nach Betrachtung aller
11 Janicke, L., 1983: Particle simulation of inhomogeneous turbulent diffusion. – Air Pollution Modelling and its Application II,
Plenum Press, New York, S. 527-535
12 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8
Juli/August
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 36
Emissionsquellen berücksichtigt. Der Immissionsbeitrag durch den lokalen
Straßenverkehr wird aus der Differenz der NO X-Immissionsbelastung und der NO X-
Hintergrundbelastung abgeschätzt. Die Anteile des lokalen Straßenverkehrs wurden
nach den Fahrzeugarten Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (lNfz), schwere Nutzfahrzeuge
ohne Busse (sNoB), Busse (Bus) und Motorrad (Krad) aufgelöst bestimmt.
In Abb. 7 sind die berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen
Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für NOX für die beiden
LANUV-Messstationen Clevischer Ring (VKCL) und Justinianstraße (KJUS), die 2019
über dem Grenzwert lagen, dargestellt. Die Verursacheranteile werden hier als NO X
und nicht, wie sonst für Immissionen üblich, als NO 2 angegeben, da es sich bei den
Eingangsdaten der Berechnungen auch um Emissionen (angegeben als NOX) handelt
(vgl. auch Kapitel 3.2.1). Dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen
konstanten Faktor für die Anteile von NO2 in NOX gibt.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 37
Abb. 7 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge 2019 der verschiedenen
Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NOX-Belastung
Legende zur Abb. 7
Pkw = Personenkraftwagen
sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse
lNfz = leichte Nutzfahrzeuge
Krad = Krafträder
Kfz-urban = Beitrag des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in dem
untersuchten Straßenabschnitt fährt
Sonstiger Verkehr = Schienen-, Offroad- und Flugverkehr
HuK = Hausbrand und Kleinfeuerungen
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 38
Das regionale Hintergrundniveau, der lokale Straßenverkehr und der durch den
Verkehr im gesamten Stadtgebiet erzeug te Kfz -urban haben im Jahr 2019 an den
beiden Belastungsschwerpunkten mit Grenzwertüberschreitung die höchsten Anteile
an der NO X-Belastung. Am Clevischen Ring beträgt der Anteil für den regionalen
Hintergrund 35 %, für den lokalen Verkehr 30 % und für den Kfz-urban 15 %. In der
Justinianstraße entfallen 36 % der NO X-Belastung auf den regionalen Hintergrund,
26 % auf den lokalen Verkehr und 18 % auf den Kfz-urban.
Im Einzelnen stellt sich die Verursachersituation des lokalen Verkehrs wie folgt dar:
Am Clevischen Ring leisten die Pkw mit 21 % den höchsten Beitrag aus der Gruppe
des lokalen Kfz-Verkehrs, gefolgt von den sNoB mit 6%. In der Justinianstraße tragen
Pkw 16 % und sNoB 7 % zur NOX-Belastung bei.
Krafträder, Busse und lNfz haben an beiden Belastungss chwerpunkten jeweils
weniger als 5 % Anteil an der NOX-Belastung.
Von den übrigen Verursachern im großflächigen städtischen Hintergrund sind die
größten Beiträger der Schiffsverkehr mit 8 % am Clevischen Ring und 9 % in der
Justinianstraße und Hausbrand- und Kleinfeuerungen mit entsprechend 6 % und 5 %.
Auf Industrie und den sonstigen Verkehr (Schienen, Offroad - und Flugverkehr)
entfallen jeweils weniger als 5 % der Stickstoffoxidbelastung.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 39
4. Voraussichtliche Entwicklung der Belastung
ohne weitere Maßnahmen
4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des
Emissionsszenarios
Wie zuvor beschrieben, war im Wesentlichen der lokale Straßenverkehr in Bezug auf
die Überschreitung der zulässigen Belastung im Referenzjahr relevant. Deshalb wird
für die Prognose der E ntwicklung der Belastung im Folgenden auch hauptsächlich
diese Quellgruppe betrachtet.
Verkehr
Straßenverkehr
Die hier verwendeten Daten für Köln stammen aus aktuellen Berechnungen mit dem
städtischen Verkehrsmodell und Erhebungen des beauftragten Ingenieurbüros AVISO
GmbH. Eventuelle Veränderungen der Verkehrsstärken durch die Auswirkungen der
„Corona-Pandemie“ sind in den Modellierungen nicht berücksichtigt.
Im Untersuchungsgebiet ist der Prognose zufolge im Jahr 2020 insgesamt eine
Jahresfahrleistung von ca. 6.639 Mio. FZkm/a erbracht worden. Den höchsten Anteil
(ca. 84 %) davon hat der Pkw -Verkehr. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw,
Lastzüge, Sattelzüge und Busse) sollen zusammen ca. 9 % der Jahresfahrleistung
erbringen. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge und Kräder. Mit rund 9 %
Jahresfahrleistung sollen die schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse ca. 28 % der NOX-
Emissionen verursachen. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO X-
Emissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist für die Pr ognose 2020 in der
Tab. 8 dargestellt.
Prognostiziert wurde, dass die Fahrleistung der Pkw um rund 0,3 % abnimmt, die der
leichten Nutzfahrzeuge um ca. 1,6 % und die der schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse
um rund. 1,1 % zunimmt. Insgesamt ergibt sich eine Abnahme der Fahrleistung um
rund. 0,1 %.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 40
Die NO X-Emissionen des Straßenverkehrs hingegen verringern sich im gesamten
Stadtgebiet von 3.377 t im Jahr 2019 auf 3.034 t im Jahr 2020. Dies entspricht einer
Reduktion um ca. 10 %.
Dieser prognostizierte Rückgan g ist die Folge der fortschreitenden technischen
Flottenentwicklung (natürliche Flottenmodernisierung/ -erneuerung einschließlich
Software-Update) nach HBEFA.
Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Untersuchungsgebiet nach Fahrzeuggruppen für das Jahr
2020
Jahresfahrleistung1) NOX 1)
[Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%]
Pkw 5.601 84,4 % 1.833,7 60,4 %
Leichte
Nutzfahrzeuge (lNfz)
356,8 5,4% 327 10,8 %
Busse 17,6 0,3% 25,1 0,8 %
Kräder 85,7 1,3% 9,6 0,3 %
Schwere Nutzfahrzeuge
ohne Busse
577,8 8,7% 838,7 27,6 %
Kfz 2) 6.638,8 100,0 % 3.034,2 100,0 %
1) Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung
mit HBEFA 4.1
2) Abweichung durch Rundungen
Ergänzend wird in Tab. 9 die Veränderung der Jahresfahrleistung und der NO X-
Emission vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 dargestellt.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 41
Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOX-Emissionen im
Vergleich der Jahre 2019/2020
Fahrzeuggruppe Veränderung 2019/2020 [%]
Jahresfahrleistung NOX
Pkw -0,3 % -10,7 %
Leichte Nutzfahrzeuge (lNfz) 1,6 % -9,8 %
Busse 0,0 % -27,1 %
Kräder 0,1 % -4,5 %
Schwere Nutzfahrzeuge ohne
Busse (sNoB)
1,1 % -8,5 %
Kfz -0,1 % -10,1 %
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 42
Schiffs-, Schiene-, Offroad-, Flugverkehr
In der Richtlinie 2016/1628 13 legt die EU schärfere Abgasgrenzwerte für neue
Verbrennungsmotoren fest, die in mobilen Maschinen und Geräten eingebaut und
nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind. So müssen neue Binnenschiff e ab 2019
und neue Lokomotiven/Triebfahrzeuge ab 2021 strengere Abgasgrenzwerte einhalten.
Neue Motoren des Sektors Offroad -Verkehr sind ab 2019 diesen Regelungen
unterworfen.
Die Abgasemissionen des Flugverkehrs werden international durch die ICAO
(International Civil Aviation Organisation) 14 im Committee on Aviation Environmental
Protection-Process (CAEP -Prozess) festgelegt. Zuletzt wurden die Stickoxid -
Grenzwerte im Jahr 2010 verschärft und mussten ab dem Jahr 2013 von neuen
Flugzeugtriebwerken eingehalten werden.
Auch wenn die Einführung und Verschärfung der Abgasgrenzwerte bei
gleichbleibender Verkehrsleistung zur allmählichen Abnahme der Emissionsmenge im
Plangebiet führen wird, werden im Folgenden die Emissionen zwischen den
Bezugsjahren der jeweiligen Emissionskataster und dem Prognosejahr 2020 als
konstant angesehen.
Industrie
Wie in Kapitel 3.2.3 bereits dargestellt, betrugen die industriell bedingten NO X-
Emissionen ca. 5.286,5 t/a. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung der
Emissionen für das J ahr 2020 ist nicht möglich, da insbesondere die industriellen
Emissionen stark von der konjunkturellen Entwicklung und damit einhergehend mit der
Auslastung und Produktionskapazität der einzelnen Anlagen zusammenhängen.
Mit dem Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere mit der Stilllegung von
Kohlekraftwerken ist ein abnehmender Trend bei den Emissionen zu erwarten. Der
13 Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.09.2016 über die Anforderungen in Bezug
auf die Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die
Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie
97/68/EG, ABl. L 252/53 vom 16.09.2016
14 Annex 16 - Environmental Protection, Volume II - Aircraft Engine Emissions to the Convention on International Civil Aviation,
aktuelle Ausgabe
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 43
abnehmende Trend ist aber auch eine Folge der seit vielen Jahrzehnten bestehenden
Verpflichtung in der Industrie, stets den besten Stand der Technik zur Anwendung zu
bringen.
Kleine und mittlere Feuerungsanlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Erkenntnisse über wesentliche Änderungen der Emissionen aus der Quellgruppe
„nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ bis zum Jahr 2020 liegen für das Gebiet nicht
vor. Im Jahr 2010 wurde die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV)
novelliert. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurden die Abgasgrenzwerte für
bestehende Anlagen und Neuanlagen verschärft. Zwar betrifft dies vorrangig die
Emissionen von Feinstaub, allerdings wurde auch der Grenzwert für Stickoxide für
bestimmte Anlagen gesenkt. So müssen Öl - und Gasfeuerungen, die vor dem Jahr
2010 errichtet wurden und ausgetauscht werden, geringere NO X-Emissionswerte
einhalten. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Emissionen aus diesem Sektor in den
kommenden Jahren (mittelfristig) zurückgehen werden.
Im Zuge der Entwicklung zur Energieeinsparung an Gebäuden (z. B.
Wärmedämmung, Wärmepumpen) ist zusätzlich von einer Reduktion der NO X-
Emissionen auszugehen.
4.2 Erwartete Immissionswerte
4.2.1 Erwartetes Hintergrundniveau
Auswertungen der gemessenen Trends und Berechnungen des LANUV NRW zufolge
beträgt derzeit die jährliche Abnahme der NO 2-Konzentration für ganz Nordrhein -
Westfalen ein bi s zwei Prozent. Bezogen auf das Rhein -Ruhr-Gebiet ergibt sich auf
Basis der Messungen der Jahre 2015 bis 2019 eine jährliche Abnahme der NO 2-
Konzentration von gut 2 %.
Wie in Kapitel 4.1 dargestellt, liegen hinsichtlich der urbanen Quellen Prognosen für
das Jahr 2020 für die Quellgruppe Straßenverkehr vor. Für die NO X-Emissionen des
Straßenverkehrs im Kölner Stadtgebiet wird vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2020
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 44
aufgrund der Flottenerneuerung/ -modernisierung eine Abnahme um 10 %
prognostiziert (vgl. Kapitel 4.1). Das ist die Summe für das gesamte Stadtgebiet. Die
Änderungen variieren lokal. Daher wurde in diesem Fall auch für das Jahr 2020 der
Beitrag des Straßenverkehrs zum städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau mit dem
Ausbreitungsmodell LASAT (s. Kapitel 3.3) ermittelt.
Aus den Berechnungen unter Berücksichtigung der Reduktion des städtischen
Hintergrundniveaus (also regionales Hintergrundniveau und städtischer Beitrag zum
Hintergrundniveau) ergibt sich insgesamt, umgerechnet in NO 2, eine Minderung von
2019 auf 2020 von etwa 2 µg/m³.
4.2.2 Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet
Aus den Berechnungen des LANUV NRW ergibt sich allgemein für die betrachteten
Belastungsschwerpunkte: Die zu erwartende NO 2-Belastung sinkt vom Jahr 2019 bis
zum Jahr 2020 um 3 % bis 7 % bzw. bis zum Jahr 2021 um 6 % bis 12 % als Folge
der lokalen Entwicklungen (Modernisierung der Fahrzeugflotte einschließlich
Software-Update) sowie der in den Prognosejahren umgesetzten verkehrslenkenden
und verkehrsverflüssigenden Maßnahmen und d urch die Abnahme des regionalen
Hintergrundniveaus. Dies entspricht für das Prognosejahr 2020 einer Reduktion von
1 µg/m³ bis 3 µg/m³ und für das Prognosejahr 2021 einer Reduktion von 2 µg/m³ bis
5 µg/m³. Die Ergebnisse, der Prognoseberechnungen sind in Ka pitel 6 im Einzelnen
dargestellt.
Im Rahmen der Fortschreibung des LRP Köln wurden Berechnungen der Emissionen
für das Bezugsjahr 2019 und die Prognosejahre 2020 und 2021 durchgeführt. Darauf
aufbauend wurde auch die Immissionsbelastung für die Jahre 2020 und 2021
abgeschätzt. Diese Prognosen wurden ausgehend von den Messwerten des
Bezugsjahres 2019 und unter Verwendung der Emissionen des Bezugsjahres 2019
ermittelt.
An den betrachteten verkehrsnahen LANUV-Messstationen in Köln zeigt sich auf lange
Sicht, dass die Messwerte kontinuierlich sinken und zeitnah der Grenzwert eingehalten
wird. Dies spiegelt sich in den aktuellen Messwerten wider.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 45
5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung
5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung
Im Rahmen der Diskussion um die bis 2019 übe rschrittenen Grenzwerte, der
Gerichtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Deutschland, die bezüglich der
in NRW verklagten Kommunen bereits durch Vergleich eingestellt wurden, sowie des
laufenden Vertragsverletzungs - bzw. Klageverfahrens der EU geg en die
Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere in den letzten Jahren auf bundes -,
landes- und kommunalpolitische Ebene eine Vielzahl von Aktivitäten angestoßen
worden, die im Zusammenspiel als Gesamtstrategie zu einem Rückgang der
Belastung und einer Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid geführt haben.
Hinzu kommen weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene, die ebenfalls zu einer
Verringerung der Emissionen verschiedener Emittentengruppen führen. Diese
Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene wurden in der Planfortschreibung
von 2019 ausführlich diskutiert.
5.1.1 Regionale Beiträge
Auch auf Landesebene wurden und werden weiterhin zur Absenkung der bestehenden
Stickstoffdioxid-Belastung Fördergelder bereitgestellt. Durch das Kommunal -
investitionsförderungsgesetz wurde auch Kommunen in Haushaltssicherung in
unserer Region die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Reduzierung der
Luftbelastung durchführen 15 zu können, z. B. den Austausch der kommunalen
Fahrzeugflotte, die Erneuerung und der Ausbau von Radwegen oder die Verflüssigung
des Verkehrs durch den Rückbau von Querungen. Im Programm für rationelle
Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) wird im
Rahmen des „Sofortprogramms Elektromobilität“ eine Förderung der Ladeinfrastruktur
für Elektromobilität für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen
und Privatpersonen ermöglicht.
Links: https://www.energieagentur.nrw/foerderung/progres.nrw
https://www.elektromobilitaet.nrw.de
Das Förderprojekt „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ fördert die Umsetzung von
Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune
verringern. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs
bei Gebäuden. Ergänzend werden im Förderbereich des Modellvorhabens
„Emissionsfreie Innenstadt“ konkrete Mobilitätslösungen umgesetzt, die zu einer
15 Siehe auch https://www.mhkbg.nrw/kommunales/Kommunale-
Finanzen/Einzelthemen/Kommunalinvestitionsfoerderungsgesetzes/index.php
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 46
Unabhängigkeit von fossilen Kraftstof fen im Verkehrssystem führen sollen. Durch
einen Ausbau des ÖPNV auch in der Breite, der durch die aktuellen Förderprogramme
unterstützt wird, sind zusätzliche Impulse zu einem Wechsel der Verkehrsträger auf
den ÖPNV zu erwarten. Dies soll zu einem nachhal tigeren Verkehr in den Städten,
aber auch zu einer Verbesserung der Stadt -Umland-Beziehungen in der
Verkehrsvernetzung des ÖPNV beitragen.
Link: https://www.leitmarktagentur.nrw/klimaschutz/kommunalerklimaschutz
Auch die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad, die im innerstädtischen Verkehr eine
Entlastung bewirken kann, wird durch das Land in den Fokus genommen. Durch die
Förderrichtlinie für die Nahmobilität werden Investitio nen in die Infrastruktur, wie
beispielsweise in die vielerorts geplanten Radschnellwege, den Service und die
Information der Öffentlichkeit im Bereich der Nahmobilität unterstützt.
Zudem setzt das Land bei der Erneuerung des Fuhrparks der Landesverwaltung auf
einen aktuellen Stand der Abgasreinigungstechnik. Im Pkw -Fuhrpark des Landes
werden nahezu ausschließlich Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6, sowie E - und
Hybrid-Fahrzeuge vorgehalten. Durch einen regelmäßigen Flottenaustausch ist eine
Anpassung an den Entwicklungsstand der Abgasreinigungstechnik automatisch
gegeben. Bereits heute fahren rund 5 % der Pkw der Landesfahrzeuge auf E - oder
Hybrid-Basis. Diese Quote soll in den kommenden Jahren stark erhöht werden.
Die durch das Land Nordrhein -Westfalen a ngebotenen Förderungen und Maßnah -
men, wie die Umstellung der Fahrzeugflotte, werden zu einem weiteren Rückgang der
NO2-Belastung beitragen und sind in die Gesamtstrategie des Bundes eingebettet.
Eine konkrete Aussage zu der Minderungswirkung kann zu diese m Zeitpunkt nicht
vorgenommen werden.
5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung
Bereits in der Erstaufstellung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Köln vom
01.10.2006, in der ersten Fortschreibung vom 01.04.2012 sowie der zweiten
Fortschreibung vom 01. 04.2019 wurden zahlreiche Maßnahmen festgelegt, die zu
einer Verringerung der Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid geführt
haben. Dieses Maßnahmenkonzept wird durch die in der Luftreinhalteplanung tätigen
Akteure weiterhin umgesetzt. Der jeweilige Stand der Maßnahmenumsetzung (jährlich
aktualisiert) kann dem Internet unter folgender Adresse entnommen werden:
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/index.html
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 47
Darüber hinaus werden zur dauerhaften Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für
NO2 folgende Maßnahmen festgelegt.
1. Clevischer Ring, MIV
Sperrung einer Fahrspur auf der Mül heimer Brücke und Lastbegrenzung für
LKW auf max. 2,8 t im April 2019
Seit April 2019 haben die Baumaßnahmen zur Sanierung der Mülheimer Brücke
begonnen, die je Fahrrichtung die Reduktion auf einen Fahrstreifen und eine
Lastbegrenzung auf 2,8 t vorsehen. B egleitend hierzu wurde im Bereich der
rechts- und linksrheinischen Brückenauffahrt als auch im Zufluss in Höhe
Mülheimer Zubringer die Verkehrsführung geändert.
Die Änderung der Verkehrsführung zusammen mit den Verkehrsbe -
schränkungen haben auf dem Clevisc hen Ring zu einer Abnahme der
Verkehrsbelastungen um 9.000 Kfz/24h geführt. Das entspricht einem
Rückgang um 20 %.
Die Baustellensituation wird absehbar bis 2025 andauern. Nach Abschluss der
Bauarbeiten wird eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Die Stadtverwaltung hat
den Auftrag, vor Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, ob es aus
verkehrlicher Sicht möglich ist, auf eine Kfz -Fahrspur je Richtung zu Gunsten
des Radverkehrs zu verzichten.
2. Clevischer Ring, Radverkehr
Folgende Verbesserungen fü r den Radverkehr entlang des Clevischen Rings
sind vorgesehen (Beschlussfassung in 2020, Umsetzung aller Maßnahmen
zum Ende 2021):
Zwischen Clevischer Ring 121b und Böckingpark: Sanierung des baulichen
Radweges, Anbringen von „Frankfurter Hüten“
Entlang B öckingpark bis Dünnwalder Straße: Neuordnung des ruhenden
Verkehrs und Optimierung der Radverkehrsführung (geplant Ende 2020)
Zwischen Dünnwalder Straße und Markgrafenstraße: Markierung einer Busspur
mit Freigabe für den Radverkehr, Schaffung einer neuen
Radverkehrsverbindung
Zwischen Markgrafenstraße und Langemaß: Neuordnung des ruhenden
Verkehrs, Markierung eines Schutzstreifens (bereits 2020 umgesetzt)
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 48
3. Aachener Straße (Weiden): Expressbusspur
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden zwei neue B uslinien
eingeführt, welche auf der Aachener Straße zur Beschleunigung überwiegend
auf einer Busspur geführt werden. Die Linien beginnen in den Wohngebieten
Widdersdorf/Lövenich bzw. Weiden/Junkersdorf und werden über die Aachener
Straße in Richtung Innens tadt geführt. Als attraktive Umstiege zum SPNV
werden u. a. der Bahnhof West und als Endhaltestelle der Kölner Hauptbahnhof
angefahren. Die Linien verkehren in den Hauptverkehrszeiten werktags
zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr. Anhand der
Fahrgastzahlen aus Januar und Februar 2020 ist mit einem Anstieg von ca. 27
% der durchschnittlichen Fahrgäste pro Tag (Januar: 1.706; Februar: 2.172)
bereits eine positive Tendenz der Nutzung erkennbar. Zur Förderung von
Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist die Busspur (neben Taxen) auch für
E-Fahrzeuge freigegeben.
Um die Attraktivität der Linien weiter zu steigern, werden derzeit bauliche und
betriebliche Optimierungsmöglichkeiten untersucht und bei positiver Bewertung
umgesetzt.
Durch die Pandemiesituation hat der ÖPNV im Jahr 2020 starke Einbrüche bei
den Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Dies hat sich auch auf die Fahrgastzahlen
der Expressbuslinien ausgewirkt. Zurzeit lässt sich die Wirkung der
Expressbuslinien nicht realistisch bewerten.
4. Aachener Straße seit Ende 2019: Zuflussdosierung
Im werktäglichen Tagesverkehr wurde im Oktober 2019 auf der Aachener
Straße in Höhe der P+R Anlage Weiden West an einer bestehenden
Lichtsignalanlage die Grünzeit reduziert, um einen Zielwert von maximal 700
Kfz/h zu erreichen. In der morgendlichen Spitzenstunde wurde vormals ein
Zufluss von 1080 Kfz/ Spitzenstunde ermittelt. Mit der Zuflussdosierung wird der
positive Effekt bewirkt, dass der Verkehrsfluss im Bereich der Aachener Straße
verbessert wird, so die Abwicklu ng des Busverkehrs beschleunigt ist und
emissionssteigernde Fahrvorgänge von Stop and Go vermieden werden. Der
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 49
Verkehrsteilnehmer wird zur modalen oder zeitlichen Verlagerung seiner
Fahrten angeregt.
5. Neumarkt
Wegnahme der Rechtsabbiegerspur vom Neumarkt in die Fleischmengergasse
seit Herbst 2019.
Die Sperrung des Rechtsabbiegers vom Neumarkt in die Fleischmengergasse
ist im Oktober 2019 umgesetzt worden. Beobachtungen lassen erkennen, dass
die Maßnahme wesentlich dazu beiträgt, den bisher vorhandenen Konfl ikt an
diesem Knoten zwischen Pkw, Fahrrad und Fußgängern deutlich zu
entschärfen. Die Maßnahme stärkt somit den nicht motorisierten Verkehr, und
verbessert den Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge auf der Ost-West-Achse.
6. Luxemburger Straße
LSA-Erneuerung und –Optimierung Insgesamt wurden bis Ende 2019 zwanzig
Ampelanlagen erneuert. Im Rahmen der Arbeiten wurden akustische und taktile
Signalisierungen für sehbehinderte Personen inklusive taktiler Leitelemente im
Boden, Video-Detektion zur Verlängerung der Grünphasen für Fußgängerinnen
und Fußgänger in Schul - und Kindergartennähe sowie Detektoren zur
Erfassung des Verkehrs auf den Fahrbahnen eingeführt.
Zudem wurden im Rahmen der Umbaumaßnahmen die Fahrbahnen der
Luxemburger Straße neu geordnet, um den Radverkeh r zu integrieren und die
Attraktivität für den Fußverkehr sowie die Fahrgäste des ÖPNV zu steigern.
Eine erweiterte Sensorik der neuen Ampelanlagen verbessert den
Verkehrsfluss und reduziert die Wartezeiten für den Fuß -, Rad - und
motorisierten Verkehr, der die Luxemburger Straße quert. Durch eine
modernisierte Verkehrssteuerung mit an die Verkehrsnachfrage angepassten
Schaltprogrammen wird zudem ein Beitrag zur Minderung der
Luftschadstoffbelastung geleistet. Die neuen Ampelanlagen wurden an den
zentralen V erkehrsrechner angeschlossen, was insbesondere bei Störungen
ein schnelles Eingreifen ermöglicht.
Ab Anfang des Jahres 2020 werden tageszeitlich variierende Signalprogramme
geschaltet, die den unterschiedlichen Verkehrsbelastungen gerecht werden.
Durch die Anpassung an den einzelnen Kreuzungen wurden die
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 50
Rahmenbedingungen für den Fuß - und Radverkehr sowie den ÖPNV
verbessert. Die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen sind nun
ebenfalls berücksichtigt worden, so dass die Maßnahme einen Beitrag zur
Änderung des Modal-Split und zur Förderung der Nahmobilität darstellt.
Die Optimierung der Lichtsignalanlagen hat zur Folge, dass Wartezeiten und
die Stauhäufigkeit und somit Stop-Go-Verkehr vermieden wird und auch durch
eine Änderung des Level -of-Service die Emissionsbelastung gemindert wird.
Mit der geänderten Koordinierung und Schaltung situationsangepasster
Programme wurden weitere Verbesserungen in 2020 wirksam.
7. Justinianstraße, Baustelle
Baustelle Deutz -Mülheimer Straße mit verkehrsminderndem Einflus s auf die
Justinianstraße:
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt in Folge über die nächsten 10 Jahre die
Überführungsbauwerke über die Deutz -Mülheimer Straße im Einzugsbereich
der Justinianstraße nacheinander zu sanieren bzw. zu erneuern. Die DB Netz
AG hat den Beginn der Hauptbaumaßnahme für den 14.06.2020 angezeigt, die
Maßnahmen wurde zeitgerecht begonnen. Im Zuge dieser Bauarbeiten kommt
es zu Verkehrseinschränkungen. Mit der Genehmigungsbehörde im Amt für
Verkehrsmanagement ist zu der Verkehrsführung und d em Zeitpunkt der
Durchführung Einvernehmen hergestellt worden.
Um die entsprechenden Baustellenbewegungsräume zu schaffen ist die
Einziehung eines Fahrstreifens in jede Fahrrichtung erforderlich.
Die stadtauswärtige Richtung entfaltet jedoch keine kapazitäts-einschränkende
Wirkung, da die Deutz-Mülheimer Straße in dieser Richtung von dreispurig auf
zweispurig vermindert wird, der jeweilige Zufluss aus der Opladener Straße
ebenfalls zweispurig und der Zufluss aus der Justinianstraße nur einspurig
erfolgt. Di e Minderung der Verkehrsbelastung erfolgt ausschließlich auf der
stadteinwärtigen Richtung der Justinianstraße.
Durch Verkehrserhebung am 29.10.2019 wurde die Querschnittsbelastung an
der Messstelle ermittelt, die gegenüber der Verkehrserhebung aus dem J ahr
2015 eine geringfügig höhere Verkehrsbelastung aufweist. Zur Ermittlung der
Minderung der Verkehrsbelastung wurde besagte letztmalig im Jahr 2015 an
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 51
der Kreuzung Opladener Straße/Justinianstraße/Deutz -Mülheimer Straße
durchgeführte Knotenstromerhebung genutzt, anhand derer die Auswirkungen
der Minderung der Durchflusskapazität auf den Messquerschnitt
Justinianstraße hergeleitet wurden.
Auf Grundlage der Verkehrserhebung vom 12.11.2015 wurden im Zuge der
Baustellenplanung folgende Verkehrsreduzierungen prognostiziert: durch den
verminderten Zufluss von der Deutz -Mülheimer-Straße in die Justinianstraße
vermindert sich das Verkehrsaufkommen in der Justinianstraße um 3.900
Kfz/24h. Dies entspricht einem Rückgang um 24 %.
8. Justinianstraße, LSA
Zusätzlich zu der Baumaßnahme wird die LSA -Steuerung der Kreuzung
Justinianstraße/Deutz-Kalker Straße digitalisiert und optimiert. Damit wird der
Abfluss aus der Justinianstraße insbesondere im belasteten Straßenabschnitt
verbessert. Die Umsetzung wurde wegen der aktuellen Einschränkungen durch
die Pandemie auf das II. Quartal 2021 verschoben.
9. Maßnahmen mit stadtweitem Effekt
a) Einführung eines Lkw-Transitverbotes in der Innenstadt seit August 2019
Eine Minderung des Lkw -Verkehrsaufkommens wird durch das Lkw -
Transitverbot für LWK ab 7,5 t erreicht. Das Verbot gilt für den Kölner
Innenstadtbereich seit August 2019. Lkw -Fahrzeuge, die die Euro -VI-Norm
erfüllen, sind von dem Verbot nicht erfasst. Eine Karte befindet sich in Anhang
10.
b) Erweiterung der Grünen Umweltzone seit Oktober 2019
Die Ausweitung der Grünen Umweltzone insbesondere im rechtsrheinischen
Stadtbereich führt zu einer weiteren Reduzierung der Emissionen und damit zu
einer Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet führen. Eine Karte befindet
sich in Anhang 9.
c) Förderung des Umweltverbundes, insbesondere des Radverkehrs allgemein
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 52
Eine Flächenumverteilung durch Umwandlung von Kfz -Fahrspuren in
Radspuren auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses zum
Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) vom 14.06.2016 ist teilweise bereits
umgesetzt oder noch geplant, v.a.:
Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen auf Grundlage von
konkretisierenden Beschlüssen des Verkehrsausschusses vom
05.12.2017 und 09.07.2019 (umgesetzt: Theodor -Heuss-Ring 2018,
Hohenstaufenring -Nord 2018, Sachsenring 2019; geplant und umgesetzt
in 2020: Hohenstaufenring -Süd, Ubierring, Hohenzollernring Süd;
Umsetzung geplant ab 2021: Salierring, Hohenzollernring, Kaiser -
Wilhelm -Ring, Hansaring);
Radfahrstreifen auf der Nord -Süd-Fahrt mit bereits umge setzten
Maßnahmen auf Vorgebirgstraße (2016; 2019) der Ulrichgasse (2017;
2018) und einem Abschnitt der Tel -Aviv-Straße -Nord (umgesetzt 2020),
sowie geplanten Maßnahmen u.a. auf der Tel -Aviv-Straße-Süd (Lücken -
schluss zwischen Ulrichgasse und Tel -Aviv-Straße-Nord Umsetzung
geplant ab IV. Quartal 2020), der Riehler Straße und der Turiner Straße
(ab 2021), sowie kontinuierlich der verbleibenden Abschnitte;
Radfahrstreifen auf Hauptrouten in den Stadtteilen, u.a. auf der Achse
Friesenplatz / Zeughausstraße / A n der Burgmauer / Magnusstraße
(umgesetzt 2020) und der Achse Gladbacher Straße (umgesetzt 2018) /
Gereonstraße / Unter Sachsenhausen / An den Dominikanern
(umgesetzt 2020); Christophstraße (Umsetzung geplant in 2021)
Erarbeitung und Umsetzung von Radverke hrskonzepten und
Fahrradstraßennetzen für die Stadtbezirke sowie Einzelmaßnahmen in
den Kölner Stadtbezirken (kontinuierlich);
Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120
Fahrradabstellplätzen (Bau ab 2021 bis 2022).
Weitere Projekte wurden eingeleitet bzw. konkrete Ausführungsplanungen für
erste Umsetzungsschritte werden derzeit erarbeitet:
Neue Rheinquerungen in Höhe Bastei, Rheinauhafen;
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 53
Eine Vorlage für den Ausbau eines Radfahrstreifens auf der Aachener
Straße Richtung stadtauswärt s im Abschnitt Brabanter und Moltkestraße
ist aktuell in Beratung
Optimierungen vorhandener Rheinbrücken (Zweirichtungsradwege,
Anschlussrampen), aktuell Mülheimer Brücke, Hohenzollernbrücke;
Schaffung von hochwertigen rd. 4.000 Fahrradabstellplätzen an
Haltestellen des ÖPNV zur Förderung von Bike -and-Ride
(Fahrradsammelgaragen und überdachte Doppelstockparker);
Erarbeitung einer Radschnellwegkonzeption für das Kölner Stadtgebiet;
das Konzept wird voraussichtlich bis Mitte 2021 vorliegen;
Die Beteiligten de s Vergleichs befürworten das laufende Projekt eines
Radschnellweges Frechen – Köln; die Umplanungen sind noch nicht
abgeschlossen, werden aber mit Nachdruck verfolgt; nach Abschluss der
Planungen werden zügig Förderanträge beim Land Nordrhein -Westfalen
gestellt;
Fortführung der überregionalen Zusammenarbeit der Machbarkeitsstudie
Rad - Pendler - Routen im rechtsrheinischen Köln und den Kreisen und
Kommunen;
Fortführung und Ausweitung des Fahrradverleihsystems der Kölner
Verkehrsbetriebe;
Erarbeitung von Rad verkehrshauptnetzen für die Stadtbezirke u.a.
Einführung eines stadtweiten Fahrradverleihsystems mit tariflicher
Integration für ÖPNV -Abokunden (30 Minuten kostenlos fahren) und
Ausweisung von ca. 13 Mobilstationen.
Der Verkehrsausschuss des Rates der Stad t Köln hat einen Prüfauftrag
erteilt, in welcher Weise im Bereich der Aachener Straße vom Neumarkt
bis zur Moltkestraße stadtauswärts ein geschützter Radverkehrsstreifen
eingerichtet werden kann. Wenn der Verkehrsausschuss zu einem
Baubeschluss gelangt, wi rd die Stadt Köln die Maßnahme zügig
umsetzen.
Die Stadt Köln wird zweimal im Jahr den Radfahrverbänden ein
Gesprächsangebot machen, um sich gemeinsam über die
Radverkehrssicherheit in der Stadt Köln auszutauschen.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 54
d) Umstellung der ÖPNV-Busflotte:
Die Stadt Köln vergibt die ihr zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel
für den Busverkehr bereits seit einigen Jahren nach emissionsspezifischen
Kriterien. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass verstärkt Busse mit der
aktuellen Abgasnorm Euro VI oder Elekt robusse angeschafft wurden, um die
Fördermittel zu erhalten. Für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro IV werden
bereits seit 2018 keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Seit der Verschärfung der
Förderrichtlinie im Jahr 2019 werden im aktuellen Förderjahr 2020
ausschließlich Fahrzeuge mit der Euro VI Norm gefördert.
Zudem verfolgt die Stadt Köln im Rahmen ihres im Jahr 2018 verabschiedeten
Green-City-Masterplans eine umfangreiche Strategie zur Minderung der lokalen
Luftschadstoffemissionen. Die Erneuerung der Bus flotte im ÖPNV bildet eine
wichtige Maßnahme innerhalb dieser Strategie.
Es wurden im Jahr 2019 alle von der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB)
eingesetzten Busse (inklusive derer von Auftragsunternehmen), die der Norm
EURO V entsprachen, mit SCRT-Filtern ausgerüstet, so dass auch diese Busse
Schadstoffcharakteristika der Norm EURO VI aufweisen.
Im Jahr 2019 wurden durch die KVB und ihre Tochterunternehmen der
Schilling-Gruppe noch 14 Fahrzeuge der Klasse Euro IV eingesetzt. Diese
Fahrzeuge wurden im Jahr 2020 durch Euro-VI-Fahrzeuge ersetzt.
Die aktuellen Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren
Subunternehmen können der folgenden Tab. 10 entnommen werden.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 55
Tab. 10 Aktuelle Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren
Subunternehmen
EURO
III
EURO
IV EEV EURO VI und E-
Busse
EEV mit Nox
Filter
Fahrzeuge KVB 0 0 18 245 9
Davon: Reserve-
fahrzeuge
GL 14 170 9
Solo 4 74
Mini 1
Fahrzeuge
Nachunternehmer 1 i. A.
der KVB
0 0 122
Fahrzeuge
Nachunternehmer 2 i. A.
der KVB
10
Fahrzeuge
Nachunternehmer 3 i. A.
der KVB
0 5
Zudem ist vorgesehen, die Busflotte der KVB bis zum Jahr 2030 komplett auf
Elektrobusse umzustellen. Hierzu hat der Rat der Stadt Köln am 27.09.2018
einen entsprechenden Beschluss gefasst (vgl. Vorlage -Nr. 1094/2018,
Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen). Es laufen
derzeit umfangreiche Planungen dazu. Darüber hinaus setzt die im Stadt -
Umland-Verkehr tätige Regionalverkehr Köln Gm bH zunehmend mit
Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenbusse ein.
Die Umstellung der KVB -Busflotte auf Elektroantriebe hat Ende des Jahres
2016 begonnen. Seitdem werden auf der Innenstadtlinie 133 acht Elektrobusse
im täglichen Linienverkehr eingesetzt. Die auf dieser Linie gemachten positiven
Erfahrungen haben zu dem Plan geführt, bis zum Jahr 2030 alle KVB-Buslinien
auf batterieelektrische Antriebe umzurüsten.
Die ab Ende des Jahres 2020 geplante Auslieferung von 53 weiteren
Elektrobussen wird sich aufgr und von Lieferengpässen verzögern. Die
bestellten Busse sollen auf sechs Linien zum Einsatz kommen. Zur Umrüstung
dieser sechs Linien werden zurzeit die entsprechenden
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 56
Infrastrukturanpassungen (z. B. durch Einrichtung von Ladestationen) geplant
und umgeset zt. Bereits jetzt laufen die Planungen für die darauffolgende
Ausbaustufe, für die weitere 51 Elektrobusse beschafft werden sollen. Mit Hilfe
dieser 51 Busse sollen ab dem Jahr 2022 sechs weitere Buslinien elektrifiziert
werden.
e) Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes
Die Stadt Köln bemüht sich um eine zukunftsgerichtete Tarifgestaltung, die
Anreize zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bietet.
Das Angebot im ÖPNV wird fortlaufend geprüft und mindestens zum jährlichen
Fahrplanwechsel w erden den politischen Beschlussgremien Vorschläge zur
Verbesserung und Erweiterung vorgelegt.
Die aktuellen Erweiterungen im ÖPNV-Angebot, die zum Fahrplanwechsel am
13.12.2020 eingeführt wurden, können den Ratsbeschlüssen vom 18.06.2020
entnommen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020 und 0705/2020).
Als vierjähriges Pilotprojekt wurde ein On-Demand-Angebot in Ergänzung zum
bestehenden ÖPNV -Angebot ebenfalls zum letzten Fahrplanwechsel
eingeführt; Vergleiche hierzu den Beschluss zu Vorlagen-Nr. 1089/2020.
Unabhängig von den Angebotsausweitungen im Dezember 2020, wurden
insbesondere im Busverkehr aufgrund von Corona die Schülerfahrten deutlich
verstärkt, um die Übertragungswege möglichst zu minimieren.
Im zuständigen Verkehrsverbund Rhein -Sieg wird aktuell an einer
Überarbeitung der Tarifstruktur gearbeitet. Die Oberbürgermeisterin setzt sich
u.a. für die Einführung eines 365 Euro-Tickets ein.
f) Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge
Die Stadt Köln wird unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und
technischen Grün den alle kommunalen Fahrzeuge unverzüglich nachrüsten,
die förderfähig sind.
g) Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen
Im Vergleich vom 31.12.2018 zum 31.12.2019 ist die Anzahl an bewirt -
schafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten um 2.109 auf 53.389 Parkstände
gestiegen.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 57
Durch die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Lindenthal-Nord III im Juli
2019 sowie die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I bis IV
wurden 3.370 Parkmöglichkeiten im Jahr 2019 neu in die Bewirtsc haftung
aufgenommen.
Gleichzeit entfielen innerhalb des Zeitraums 1.262 Parkmöglichkeiten. Der
Rückbau von Stellplätzen erfolgte insbesondere zu Gunsten von:
Fahrradstraßen
Fahrradschutzstreifen
Fahrradabstellmöglichkeiten
Ausweitung Leihradangebot
Außenga stronomie auf Stellplätzen
Baumpflanzungen
Einrichtung von allgemeinen und personenbezogenen
Schwerbehindertenstellplätzen
Sonstige politische Beschlüsse zur Stärkung der
Aufenthaltsqualität für Radfahrende und zu Fuß Gehende.
Durch die Einrichtung von Be wohnerparkgebieten außerhalb der Innenstadt
wird in der Fläche die Parksituation für Bewohnende verbessert, gleichzeitig
stehen diese Stellplätze externen Parkraumnachfragenden nur noch gegen
Gebühr zur Verfügung. Bewohnerparkgebiete haben somit einen großen Anteil
an der angestrebten Verkehrswende weg vom eigenen Kfz hin zu den
Verkehrsmitteln des Umweltverbundes.
Der Wegfall der 1.262 Parkplätze erfolgte hauptsächlich im Innenbereich,
insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Zu nennen
ist hier die Umgestaltung der Kölner Ringe analog des Pilotprojektes „Ring frei“
zwischen Zülpicher Platz und Lindenstraße. Im Laufe des Jahres 2020 wurden
weitere Parkmöglichkeiten zu Gunsten anderen Nutzungen zurückgebaut.
Das „Verkehrskonzept Altstadt“ wird das Grundgerüst für die verkehrliche
Entwicklung der Altstadt vorgeben. Das Konzept (Beschlussvorlage
Verkehrsführungskonzept Altstadt – beschlossen im Verkehrsausschuss am
26.03.2019) verfolgt folgende Ziele: die Umgestaltung und Aufwertung des
öffentlichen Straßenlandes, Stärkung des Fußgänger - und Radverkehrs,
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 58
Reduzierung des Parkens im öffentlichen Raum und die Senkung des
Verkehrsaufkommens. Durch die Wegnahme von Stellplätzen im öffentlichen
Straßenraum wird der Parksuchverkehr reduziert.
Bereits im Jahr 2020 wurden ca. 300 Stellplätze dem Kfz-Verkehr entzogen und
durch Folgenutzungen wie Radabstellanlagen, Sharing-Angeboten (E-Scooter,
Leihräder, Lastenräder) oder Bänke und Begrünungen umgestaltet.
Weiterhin werden die Fahrradstraßen entlang der Wälle ausgebaut, auch dort
werden Hunderte von Stellplätzen entfallen.
Mit einer neuen Stellplatzsatzung, die sich nun im politischen Beratungsgang
befindet, beabsichtigt die Stadt, die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen bei
neuen Vorhaben insgesamt zu reduzieren. Dies wirkt sich mittel- bis langfristig
positiv auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohnerinnen und Bewohner und damit
auch auf den Pkw-Besitz und eine verminderte Nutzung des Pkw aus.
h) Erhöhung der Parkgebühren
Die vom Rat der Stadt Köln beschl ossene Erhöhung der Parkgebühren ist
inzwischen stadtweit (Beginn Februar 2020) umgesetzt (Beschlussvorlage
Parkgebührenordnung 2019 – Ratsbeschluss vom 26.09.2019). In der
Innenstadt ist die Gebühr um 1/3 auf 4,00 € pro Stunde angehoben worden. In
den Bez irken ebenfalls, allerdings auf nunmehr 2,00 € pro Stunde. Die
Mehreinnahmen sind zweckgebunden für die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse des ÖPNV vorgesehen. Mit der Erhöhung der
Parkgebühren in Verbindung mit der Reduzierung an Stellplätzen im
öffentlichen Straßenland erhofft sich die Stadt eine Verringerung der
Parksuchverkehre und eine verminderte Nutzung des Pkw für Fahrten in
hochverdichtete Bereiche der Stadt.
i) Förderung der E-Mobilität
Ein wesentliches Instrument, um den Kraftfahrzeugverkehr in Köln
umweltfreundlicher zu gestalten, bildet der Aufbau eines flächendeckenden
Netzes von Elektroladesäulen im öffentlichen Straßenraum. Die Stadtwerke
Köln GmbH (SWK) hat im Auftrag der Stadt ein Standortkonzept entwickelt, bei
dem zunächst 200 Ladestatio nen mit 400 Ladepunkten und einem Anteil von
20 % Schnellladesäulen flächendeckend im Kölner Stadtgebiet aufgebaut
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 59
werden sollen, und wurde vom Rat mit der Umsetzung beauftragt. Der
entsprechende Beschluss des Rates wurde am 04.04.2019 gefasst (vgl.
Vorlage-Nr. 3677/2018, „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der
Stadt Köln (LIS -Köln): Standortkonzept“.) Die 200 Ladesäulen sollen im
Zeitraum Mitte 2020 bis Ende 2021 installiert werden. Schon jetzt ist angedacht,
das Ladesäulennetz ab dem Jahr 2022 weiter zu verdichten.
j) Festschreibung Tempo 30 in Teilen der Innenstadt
Ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Köln im
Gebiet zwischen den Kölner Ringen und dem Rhein fast flächendeckend
Tempo 30 einzurichten.
Insgesamt wurden von de r Stadt Köln in 3 Varianten und einer Untervariante
makroskopische Netzmodelluntersuchungen vorgenommen. Aufgezeigt
werden die Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsmengen und Verlagerungen des
Verkehrs auf Alternativrouten:
Variante 1:
Simulation von 30 km/h bei bestehender Spurigkeit an definierten
Streckenabschnitten und folgenden Durchfahrtsstraßen: Gereonstraße,
Magnusstraße, Heumarkt über Hahnenstraße bis zum inneren Ring.
Variante 2:
Simulation von 30 km/h an definierten Streckenabschnitten wie in
Variante 1 plus Kyotostraße und Reduzierung der Spurigkeit an der
Nord-Süd-Fahrt zu Gunsten der Radverkehrsinfrastruktur.
Variante 2B:
Simulation von 30 km/h an definierten Streckenabschnitten bei
bestehender Spurigkeit wie in Variante 2. Nord-Süd-Fahrt verbleibt bei
50 km/h bei Umwidmung einer Kfz-Spur zu Gunsten der
Radverkehrsinfrastruktur.
Variante 3:
Simulation modaler Verkehrsverlagerungen mit Reduzierung
des Kfz-Verkehrsaufkommen in der linksrheinischen Innenstadt um 10
%.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 60
In allen Modellen erg ibt sich an den innerstädtischen Messstellen (Neumarkt,
Turiner Straße) eine Verkehrsreduktion.
In den Varianten 1 bis 2B ergibt sich aus den Simulationen eine Verminderung
des Verkehrsaufkommens an der Messstelle Neumarkt um ca. -5000 Kfz/24h.
Dies entspricht ca. 30% des Verkehrsaufkommens. Für die Messstelle Turiner
Straße ergibt sich ein differenzierteres Bild mit Verminderungen von ca. -2500
Kfz/24h (9 %) in Variante 1 über ca. -9800 Kfz/24h (34 %) in
Variante 2B bis ca. -5400 Kfz/24h (19 %) in Variante 2.
Dagegen wird auf anderen Hauptverkehrsachsen eine Verkehrszunahme
dargestellt. Dies bezieht sich auf die Rheinuferstraße, Innere Kanalstraße,
Innerer und äußerer Ring, Neue Weyerstraße/Rothgerberbach und den
Perlengraben. In Variante 1 erfolgt eine Erhöhung um 2000 - 5000 Kfz/24 h (3
bis 15 %) in verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten, in Variante 2 und
2B um 3000 - 8000 Kfz/24h (5 bis 30 %) in verschiedenen Straßen bzw.
Straßenabschnitten.
Für alle Varianten von 1 - 2B sind weitergehende Leistungsfähigkeitsunter-
suchungen für den Bereich Barbarossaplatz erforderlich.
Variante 3 ist ein vermindertes Verkehrsaufkommen von 10 % zugrunde gelegt.
Dies entspricht bezogen auf das Ziel -, Quell und Binnenverkehrsaufkommen
der gesamten Stadt einer Ve rringerung von 16.000 Kfz/24h. Bezogen auf die
Reduzierung des Gesamtverkehrs der Stadt sind das 0,8 %. Auch hier ergeben
sich Verkehrsverminderungen an den innerstädtischen Messstellen Neumarkt
und Turiner Straße im geringen Umfang (Neumarkt -200 Kfz/24h und Turiner
Straße -700 Kfz/24h. Allerdings gibt es bei dem Modell auch geringe
Verkehrsverminderungen auf beinahe allen anderen innerstädtischen
Streckenabschnitten. In wenigen Einzelfällen kommt es zu geringen
Verkehrserhöhungen.
k) Emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr –Hub- and Spoke System
für die Rheinhäfen (Bahnshuttle als Lkw-Ersatz):
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 61
Es werden aktuell Kooperationspartner für eine Verlagerung auf die Schiene
gesucht und ggf. eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung der Stadt Köln
erstellt.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 62
6. Prognose der Schadstoffbelastung unter
Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen
Von der Bezirksregierung Köln wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Köln
im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein Maßnahmenkatalog (siehe
Kapitel 5) zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aufgestellt. In Kapitel 6.1 wird die
zukünftige Belastungsentwicklung im Kölner Stadtgebiet sowie ausgewählte
Maßnahmen, deren Wirkungen mit den der Prognose zu Grunde liegen den Modellen
bewertet werden können, beschrieben. Für die Gesamtheit der berücksichtigten
Maßnahmen wird eine emissions- und immissionsseitige Wirkungsprognose auf Basis
von Berechnungen vorgenommen. Die Ergebnisse der immissionsseitigen
Wirkungsprognose sind im Kapitel 6.2 dargelegt.
6.1 Belastungsentwicklung und Maßnahmenkatalog
6.1.1 Belastungsentwicklung (Prognose)
Der EU -Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung von 40 μg/m³ ist seit dem Jahr
2010 verbindlich einzuhalten. Dieser Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Jahr 2019
an den Messstellen Justinianstraße (KJUS) und Clevischer Ring VKCL) überschritten.
Grundsätzlich ist ein abnehmender Trend an den Messstellen erkennbar (s. Abb. 2)
und der Grenzwert wird bereits im Jahr 2020 an allen Messstellen in Köln eingehalten.
Die Messergebnisse für 2020 sind allerdings von den pandemiebedingten
Einschränkungen geprägt und eignen sich daher nur bedingt als Indikator für die
dauerhafte Einhaltung.
Es wurde erwartet, dass sich das Hintergrundniveau in Köl n von 2019 bis 2020 um
rund 2 µg/m³ NO2 verringern wird (siehe Kapitel 4.2.1). Dies stimmt mit den aktuellen
Messergebnissen grundsätzlich überein.
6.1.2 Beschreibung der berücksichtigten Maßnahmen
Allgemein: Die Situation für das Prognosejahr 2020 und das Prognosejahr 2021 wird
für die einzelnen Belastungsschwerpunkte, an denen durch das LANUV Messungen
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 63
der Luftqualität durchgeführt werden, auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren
(HBEFA 4.1) modelliert. Für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße, für die keine
Messwerte im Analysejahr vorliegen, wurde die Modellierung auf Basis des HBEFA 3.3
durchgeführt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte ist eine allgemeine
Flottenmodernisierung berücksichtigt.
Die Prognoseberechnungen erfolgten auf Grundlage aktueller von der Stadt Köln
mittels des städtischen Verkehrsmodells für das Analysejahr 2019 und die
Prognosejahre 2020 und 2021 ermittelten Verkehrsdaten. Diese berücksichtigen die
zum jeweiligen Zei thorizont umgesetzten Maßnahmen. Dies schließt
Großbauvorhaben ein, die im jeweiligen Prognosejahr mindestens ein halbes Jahr
bestehen.
Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die in die Prognoseberechnungen
des Verkehrsmodells eingegangen sind.
Tab. 11 fasst im Überblick die berücksichtigten Großbauvorhaben zusammen.
Tab. 11 Übersicht der berücksichtigten Bauvorhaben
Bezeich-
nung
Baumaßnahme Analyse Prognose
2019 2020 2021
BAB-3 A1, Leverkusener Brücke, Neubau X X X
BAB-7 A1/A57, Autobahnkreuz Köln-Nord, Umbau
Zentralbauwerk
X
BAB-11.1 A4, Rampe (Fahrtrichtung von Aachen nach
Oberhausen), Neubau Rampe und KVB-
Bauwerke
X
BAB-20 A4, Abschnitt zwischen AS Merheim bis AK
Köln-Ost, Lärmschutz u. Fahrbahnsanierung
X X
BAB-21 A4, Brücke Frankfurter Straße, Neubau
Brücke
X X
BAB-22 A59, Anschlussstelle Wahn,
Brückensanierung über Heidestraße L489
X X X
BAB-26 A3, Brücke Eiler Straße, Ersatzneubauwerk X X X
DB-1 Deutz-Mülheimer Straße, Erneuerung 5 DB-
Brücken
X X
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 64
DB-8 Hornstraße, Sanierung DB-Brücke X
Ste-4 Industriestraße/Emdener Straße, Neubau
Straßenentwässerung
X
Ste-5 Industriestraße/ Oranjehofstraße, Neubau
Straßenentwässerung
X
Ste-6 Ostheimer Straße/ Vingster Ring,
Kanalneubau
X X
Ste-7 Universitätsstraße (Höhe Aachener Weiher),
Kanalneubau
X
Ste-11 Loorweg, Kanalneubau X X
66-3 Berrenrather Straße, Umgestaltung:
Neuenhöfer Allee bis Sülzgürtel
(Bauabschnitt I)
X
66-4 Vogelsanger Straße, Straßenarbeiten im
Abschnitt:
Oskar-Jäger-Straße bis Heliosstraße X
Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße X
Rothehausstraße bis Mechternstraße
(Bauabschnitt II und III)
X
Mechternstraße bis Innere Kanalstraße
(Bauabschnitt IV bis VI)
X
66-5 Geestemünder Straße, Umbau im Abschnitt
Industriestraße und Neusser Landstraße
X
69-3 Tunnel Herkulesstraße, Sanierung X
69-5 Mülheimer Brücke, Generalsanierung X X X
69-12 Tunnel Bahndammstraße, Sanierung X X X
69-22 Bonner Straße: von Schönhauser Straße bis
Verteilerkreis, 3. Baustufe Nord-Süd-Bahn
X X X
Die Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen der geplanten
Großbaumaßnahmen im Prognosenetzmodell wurde durch Anpassung folgender
Parameter simuliert:
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 65
- Einschränkung der Kapazität und Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt der betreffenden Maßnahme.
- Bei geplanter Unterbindung einer Fahrtrichtung und/oder der Umsetzung von
Abbiegeverboten während des Bauvorhabens (z. B. Vogelsanger Straße oder
Berrenrather Straße) wurde diese Fahrtrichtung und/oder die verbotene
Fahrbeziehung im Prognosemodell herausgenommen.
Darüber hinaus wurden die Anordnung eines Tempolimits auf 30 km/h an den Ringen
südlich des Rudolfplatzes bis zum Agrippinaufer und an der Bergisch Gladbacher
Straße sowie die Pförtnerampel an der Aachener Straße (Zuflu ssdosierung) bei der
Ermittlung der Verkehrsdaten für die Prognosejahre 2020 und 2021 im Verkehrsmodell
einbezogen.
Zudem wurden bei den Emissionsberechnungen die verkehrsverflüssigenden
Maßnahmen an der Luxemburger Straße (Erneuerung und Optimierung der
Lichtsignalanlagen), der Justinianstraße (Erneuerung und Optimierung der
Lichtsignalanlage) und der Aachener Straße (Zuflussdosierung) für die Prognosejahre
2020 und 2021 und die Erweiterung der grünen Umweltzone berücksichtigt.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 66
6.2 Übersicht über die immissionsseitigen Wirkungen nach
Berechnungen des LANUV
Die immissionsseitigen Wirkungen der Maßnahmen wurden für alle betrachteten
Belastungsschwerpunkte, an denen das LANUV Messungen der Luftqualität
durchführt, mit einem vereinfachten Verfahren 16 unter Berücksichtigung der
Photochemie17 abgeschätzt. Das Verfahren darf nur für Straßenabschnitte
angewendet werden, bei denen die Immissionszusatzbelastung ausschließlich durch
die Emissionen des Straßenabschnitts verursacht wird (Straßenschlucht), sodass
Änderungen der Emissionen direkt in entsprechenden Änderungen der
Zusatzimmissionsbelastung zu sehen sind. Im Rahmen der Abschätzung der
immissionsseitigen Wirkungen der betrachteten Maßnahmen wurde angenommen,
dass sich die relativen Änderungen der NOX-Emissionen in der NOX-Zusatzbelastung
zeigen.
Da für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße keine Messwerte im Analysejahr
vorlagen, wurden hierfür -zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der
Maßnahmen- Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft (Screening-Modell)18
durchgeführt.
In Tab. 12 werden die für das Analysejahr 2019 gemessenen NO 2-Konzentrationen
und die Trendprognose für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt. Bei der
Trendprognose für das Jahr 2021 wird jeweils die Minderung in µg/m³ gegenüber der
Trendprognose für das Jahr 2020 in der Tabelle oben angegeben, darunter ist die
prozentuale Minderung gegenüber der Trendprognose 2020 ausgewiesen. In der
jeweils dritten Zeile ist der erwartete NO2-Jahresmittelwert für die Trendprognose 2021
aufgeführt.
16 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8-
Juli/August
17 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model
under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073
18 Diegmann, V., 1999: Vergleich von Messungen der Luftschadstoffbelastungen im Straßenraum mit Berechnungen des
Screening-Modells IMMISluft. Immissionsschutz, 3, S. 76-83.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 67
Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen bezogen auf
das Prognosejahr 2020, ausgehend vom Jahr 2019. Alle Werte auf ganze
Zahlen gerundet.
Minderung in µg/m³,
Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020,
erwarteter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
Straßenabschnitt
2019
Prognose 2020
Prognose 2021
[µg/m³]
[µg/m³] [µg/m³] [%]
[µg/m³]
Clevischer Ring (VKCL) 441
41
2
4
40
Justinianstraße (KJUS) 431
40
2
4
39
Luxemburger Straße (VKLS) 391 37
1
3
36
Neumarkt (KNEU) 401 38
1
4
37
Aachener Straße (KWEI) 401 37
2
4
37
Turiner Straße (VKTU) 371 36
1
3
35
Subbelrather Straße 412 39
2
4
37
1 Messung
2 Modellrechnung (HBEFA 3.3)
Aus Tab. 12 wird deutlich, dass für alle betrachteten Straßenabschnitte bis auf den
Clevischen Ring eine Einhaltung des NO 2-Grenzwerts im Jahr 2020 prognostiziert
wird. Für den Clevischen Ring zeigt die Modellbetrachtung einen Wert von 41 µg/m³
für das Jahr 2020 und 40 µg/m³ für das Jahr 2021.
Die gemessenen Werte für die Jahre 2019 und 2020 sind in Tabelle 1 und 13
dargestellt.
Die Modellberechnung mit Immis luft für den LRP Köln auf Basis HBEFA 3.3 für die
Verdachtsstelle Subbelrather Straße zeigt für das Jahr 201 9 eine
Grenzwertüberschreitung und für das Jahr 2020 eine Grenzwerteinhaltung (39 µg/m3
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 68
NO2). Untersuchungen mit einem kleinskaligen Ausbreitungsmodell auf Basis HBEFA
4.1 ergaben ebenfalls, dass für das Jahr 2019 eine Grenzwertüberschreitung nicht
ausgeschlossen werden konnte. Um die aktuelle Belastungssituation an der
Subbelrather Straße bestmöglich aufzuklären, wird eine Messstelle für orientierende
NO2-Messungen eingerichtet.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 69
7. Auswahl und Festlegung von Maßnahmen
Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit 2010 der über ein Kalenderjahr
gemittelte Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 (§ 47 Abs. 1 Bundes - Immissions-
schutzgesetz - BImSchG, § 3 Abs. 2 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(39. BImSchV)). Nach § 47 Abs. 1 BImSchG sind Luftreinhaltepläne aufzustellen oder
fortzuschreiben, wenn der festgelegte Grenzwert für NO2 überschritten wird. Um den
Grenzwert einzuhalten, sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass der
Zeitraum der Überschreitung des einzuhaltenden Immissionsgrenzwe rts für NO2 so
kurz wie möglich gehalten wird.
Es liegt eine schwierige Verkehrssituation in der Millionenstadt Köln vor, die geprägt
ist von einer Vielzahl von Einschränkungen (z.B. Großbaustellen, Einschränkungen
durch bestehende Luftreinhaltepläne), di e zu erheblichen Umleitungs verkehren
führen. Mit der Sperrung der A 1-Rheinbrücke für schwere LKW hat der
Schwerlastverkehr im Bereich der Messstelle Clevischer Ring erheblich zugenommen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hatte bereits im Jahr 2015 den dama ls aktuellen
Luftreinhalteplan für Köln auf Grenzwerteinhaltung beklagt. Da zum Zeitpunkt des In -
Kraft-Tretens des Luftreinhalteplans 2019 noch keine vollständige Grenzwert -
einhaltung vorlag, wurde für die Vergleichsverhandlungen mit der DUH ein
Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Köln erarbeitet.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 70
7.1. Ausgewählte Maßnahmen
Nun besteht noch Handlungsbedarf, um die Unterschreitung des Grenzwertes an allen
Messstellen langfristig sicherzustellen. Dafür wurde ein umfangreiches
Maßnahmenpaket entwickelt (vgl. Kapitel 5.2). Die Maßnahmen aus diesem Paket
wurden jeweils als einzelne Maßnahme sowie in Kombination auf ihre
Minderungswirkung berechnet (siehe Kapitel 6).
Wie vorstehend ausgeführt wurde, können in einen Luftreinhalteplan nur solc he
Maßnahmen aufgenommen werden, die rechtlich zulässig sind, deren Umsetzung
tatsächlich möglich ist und die in ihrer Wirkung die Luftqualität verbessern. Davon
ausgehend werden die folgenden kommunalen Maßnahmen als geeignet, erforderlich
und angemessen angesehen:
Optimierung von Lichtsignalanlagen
Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen
Erhöhung der Parkgebühren
Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes
Verbesserungen für den Radverkehr
Förderung der E-Mobilität
Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge
Einrichtung einer Expressbusspur auf der Aachener Straße
Zuflussdosierung Aachener Straße
Einrichtung einer Lichtsteuerungsanlage auf der Luxemburger Straße
Busflottenerneuerung
Baustelle Deutz -Mülheimer Straße mit verk ehrsminderndem Einfluss auf die
Justinianstraße
2014 hatte die Stadt Köln in ihrem Strategiepapier "Köln mobil 2025" das ambitionierte
Ziel ausgegeben, den Pkw -Anteil im Verkehrsmittelmix von 43 Prozent im Jahr 2006
auf 33 Prozent für den Zeitraum 2025 bis 2030 zu reduzieren.
Die aktuelle vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in mehrjährigen
Abständen beauftragte bundesweite Studie zum Mobilitätsverhalten liegt mit ersten
Ergebnissen vor. Durch weitere Erhebungen enthält die Studie mit dem Titel "Mobilität
in Deutschland 2017" zusätzlich die auf regionaler oder kommunaler Ebene erhobenen
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 71
Daten. Für Köln ist dabei eine deutliche Bewegung im Mobilitätsverhalten der
Bürgerinnen und Bürger festzustellen.
Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist bereits von 43 Prozent (2006)
auf 35 Prozent (2017) gesunken und liegt damit nur noch zwei Prozentpunkte über
dem Zielwert für 2025/2030. Dies ist insbesondere auf eine deutliche Zunahme des
Radverkehrs zurückzuführen, dessen Anteil von 12 Prozent (2006) auf 19 Prozent
deutlich zugelegt hat bei gleichzeitiger deutlicher Abnahme des MIV. Der prozentuale
Anteil der zu Fuß Gehenden sowie der Nutzer des ÖPNV hat sich im Vergleich zu
2006 nur unwesentlich verändert.
Abb. 8 Entwicklung des Modal Split in Köln, Kölner und Kölnerinnen ab 6 Jahren, montags bis
freitags
Die Ergebnisse sind veröffentlicht unter folgendem Link:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mobilitaetswende-auch-
koeln-vollem-gang
Die Zunahme insbesondere des Radverkehrs wird von der Stadt Köln im Rahmen
„Köln mobil 2025“ stark gefördert (siehe Kapitel 5.2).
Wichtige Maßnahm en sind bereits im Laufe des Jahres 2019 und 2020 umgesetzt
worden. Zusammen mit den Maßnahmen aus der vorherigen Planfortschreibung
zeigen sie den gewünschten luftschadstoffsenkenden Effekt, der zur einer Einhaltung
des Grenzwertes an allen Messstellen führt.
Das in Kapitel 5.2. dargestellte Maßnahmenpaket erweist sich in der Prognose als
effektiv und weist weitere Minderungswirkungen auf. Damit kommt es zu einer
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 72
Verbesserung der Immissionssituation und damit der Gesundheitssituation. Viele der
oben aufgelisteten Maßnahmen sind dabei in der Prognose nicht enthalten, da ihre
Wirkung nicht zuverlässig genug abgeschätzt werden kann. Dennoch kann von ihnen
ein positiver Effekt auf die Luftqualität erwartet werden, der einen zusätzlich Beitrag zu
dem prognostizierten Effekt leistet.
Zur Absicherung wurden im Vergleichsvertrag mit der DUH zwei weitere Straßenzüge
bestimmt, an denen Passivsammler aufgebaut werden sollten. Es handelt sich um
dichtbebaute Abschnitte der Luxemburger Straße (im Abschnitt zwischen
Gabelsberger Straße und Luxemburger Wall) und der Hahnenstraße (im Abschnitt
insbesondere zwischen Pfeilstraße und Benesisstraße). Die Einrichtung der
Passivsammler ist im September des Jahres 2020 erfolgt (Luxemburger Straße
(KNLS), Hahnenstraße (KAHA)). Erste Ergebnisse zeigen keine Überschreitung des
Grenzwertes an. Eine genaue Beurteilung erfolgt erst, wenn ein Jahreswert vorliegt.
Da die Messstellen unterjährig eingerichtet wurden, wird eine Auswertung nach
Vorlage von Messergebnissen über 12 Monate erfolgen.
7.2. Bewertung der Immissionssituation
Die bereits durchgeführten Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren (siehe
auch Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, 2. Fortschreibung 2019) bis heute in
Köln bereits eine erhebliche Verbesserung der lufthygienischen Situation bewirkt.
Bereits im Jahr 2019 konnte eine deutliche Verbesserung der Luftqualität erreicht
werden. Der Trend setzte sich im Jahr 2020 fort und führte zu einer
Grenzwerteinhaltung an allen Messstellen.
Der erste Meilenstein der Luftreinhalteplanung ist erfolgreich abgeschlossen, nämlich
zu erreichen, dass an allen Messstellen im Stadtgebiet Köln der Grenzwert eingehalten
wird.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 73
Tab. 13 Entwicklung der Belastungssituation von Messstellen mit Überschreitung seit
dem Jahr 2016
Straßenabschnitt
2016
2017
2018
2019
2020*
[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]
Clevischer Ring (VKCL) 63 62 59 44 35
Justinianstraße (KJUS) 53 50 48 43 34
Aachener Straße,
Weiden (KWEI) 53 50 46 40 34
Neumarkt (KNEU) 52 47 -46 40 32
Luxemburger Straße
(VKLS) 49 46 45 39 33
Turiner Straße (VKTU) 43 43 42 37 31
Hauptstraße, Porz
(KOHA) 41 39 41 35 32
Bergisch-Gladbacher
Straße (KOBG) 41 40 39 35 28
Lindweilerweg,
Longerich (KLLW) 43 40 40 34 29
Dellbrücker Hauptstraße
(KODH) 40 38 39 33 28
Brühler Landstraße,
Meschenich (KMEB) 40 38 37 32 26
Rodenkirchen (RODE) 30 29 29 26 22
Chorweiler (CHOR) 25 23 24 23 20
* Die Messwerte des Jahres 2020 sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu betrachten.
≤ Grenzwert ≤ 40 µg/m³
≤ 10 % Überschreitung 41 – 44 µg/m³
> 10 % Überschreitung 45 – 50 µg/m³
> 25 % Überschreitung 51 – 60 µg/m³
> 50 % Überschreitung > 60 µg/m³
Andererseits gilt ein Grenzwert erst als sicher eingehalten, wenn er drei Jahre
hintereinander eingehalten wurde.
Der zweite Meilenstein wird sein, den Zustand der Grenzwerteinhaltung langfristig zu
sichern, sowie die Luftqualität darüber hinaus zu verbessern. Für eine dauerhafte
Einhaltung des Grenzwertes stellt diese Fortschreibung de s Luftreinhalteplans die
Grundlage dar.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 74
8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG
Das gesetzlich geforderte Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Luftrein -
halteplan Köln wurde auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG im
nachfolgend genannten Zeitraum durchgeführt:
29.03.2021 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung
Köln und den örtlichen Tageszeitungen mit der Ankündigung des Beginns der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum 30.03.2021
30.03.2021 bis 30.04.2021 Beginn der öffentlichen Auslegung und Ende der
öffentlichen Auslegungsfrist des Planentwurfs.
14.05.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen.
Der Entwurf lag im Verwaltungsgebäude der Bezirksregierung Köln, Zeughausst raße
2-10, Raum K 131 nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme aus. Zudem war der
Entwurf von Beginn der öffentlichen Auslegungsfrist bis Ende der Frist zur Einreichung
von Stellungnahmen auf der Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar.
Fristgerecht sind x Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf des
Luftreinhalteplans Köln eingegangen. Ihr Inhalt ist in die abschließende
Planaufstellung eingeflossen. Soweit die Einwendungen berechtigt waren wurden sie
in die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln eingearbeitet.
Inhalt der Anregungen waren:
Hierzu nimmt die Stadt Köln/die Bezirksregierung Köln folgendermaßen Stellung:
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 75
9. Maßnahmenverbindlichkeit
Nach § 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG sind die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet,
die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen und sonstige
Entscheidungen (z. B. Genehmigungen, Untersagungen, Neben bestimmungen)
durchzusetzen.
Für den Bereich des Straßenverkehrs ergibt sich die Umsetzungspflicht der Straßen -
verkehrsbehörden aus § 40 Abs. 1 S. 1 BImSchG. Den Straßenverkehrsbehörden
steht bei der Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen kein
Ermessen zu. Der integrative, verschiedene Umweltschadstoffe und Verursacher -
beiträge berücksichtigende An satz des Luftreinhalteplanes würde ver hindert, wenn
einzelne Behörden nach eigenem Ermessen entscheiden könnten, ob und in welcher
Weise sie den Plan befolgen19.
Für planungsrechtliche Festlegungen (z. B. Bebauungspläne, Planfeststellungen) gilt
gemäß § 47 Abs. 6 S. 2 BImSchG, dass die Vorgaben des Luftreinhalteplanes von den
Behörden in Betracht zu ziehen sind. Sie müssen also im jeweiligen Entschei -
dungsprozess berücksichtigt werden und gebieten eine Abwägung mit anderweitigen
öffentlichen und privaten Belangen.
Der Luftreinhalteplan Köln enthält keine konkreten planungsrechtlichen Vorgaben für
Vorhaben nach Anlage 1 zum UVP-Gesetz. Ebenfalls werden durch ihn keine anderen
rechtlichen Vorgaben gesetzt, die ebenfalls zwingend Auswirkungen auf Vorhaben
dieser Art haben. Er enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung
der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutungen für
spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit besteht keine
Verpflichtung zur Durchfü hrung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bei der
Aufstellung dieses Plans.
Die Bürgerinnen und Bürger selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht
unmittelbar verpflichtet 20. Sie können aber infolge des Luftreinhalteplanes zu
Adressaten konkreter Pflichten werden, wenn die zuständigen Behörden in Umsetzung
der im Luftreinhalteplan festgesetzten Maßnahmen verbindliche Anordnungen treffen,
z. B. durch die Aufstellung von Verkehrszeichen.
19 vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09
20 vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 76
10. Erfolgskontrolle
Die Erfolgskontrolle setzt sich aus einer Ums etzungskontrolle und einer Wirkungs -
kontrolle zusammen.
Mit einer periodisch durchgeführten Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob die von
verschiedenen Partnern in eigener Verantwortung umzusetzenden Maßnahmen
tatsächlich realisiert (= Umsetzungskont rolle) und inwieweit die angestrebten Ziele
erreicht worden sind (= Wirkungskontrolle).
10.1. Umsetzungskontrolle
Die Standortbestimmung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Vollzugsebene
bedingt eine periodische Überprüfung des Umsetzungs- und Vollzugsstandes. Da sich
die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Umsetzung von Maßnahmen
verändern können, ist die Möglichkeit von flexiblen Anpassungen offen zu halten. Dies
kann beispielsweise eine Intensivierung der Anstrengungen, eine Ände rung des
Umsetzungszeitplans oder auch einen Verzicht auf die Weiterführung einer
Maßnahme bedeuten.
Aus diesen Gründen berichten die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln regelmäßig über den Stand der Maß -
nahmenumsetzung. Hierbei sind die konkreten Umsetzungen zu benennen und zu
beschreiben.
Berichtstermin ist der 01.03. eines Jahres über den Stand der Maßnahmen -
umsetzungen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres.
10.2. Wirkungskontrolle
Das Messen und Beurteilen von Emissionen und I mmissionen stellt die wesentliche
Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der NO 2-Reduzierungen zu überprüfen.
Damit ist es möglich, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und
gegebenenfalls die Maßnahmen anzupassen.
Die Wirkungskontrolle best eht somit hauptsächlich darin, die Auswirkungen der ver -
schiedenen Maßnahmen auf die Luftqualität kontinuierlich zu beobachten. Die Kon -
trolle der Wirksamkeit besteht in der Erhebung der aktuellen Immissionssituation und
deren Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Grenzwerte. Die Daten -
erhebung erfolgt durch Immissionsmessungen und / oder Modellierungen.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 77
Zunächst werden die fortlaufenden Messungen des LANUV zur Wirkungsbetrachtung
herangezogen. Dabei müssen die Messstationen berücksichtigt w erden, die zur Er -
mittlung der Hintergrundbelastung dienen, um so meteorologische Einflüsse erkennen
zu können. Modellrechnungen liefern ebenso geeignete Beurteilungskriterien, um die
Messungen zu ergänzen oder Gebiete zu beurteilen, für die keine Messwert e
vorliegen. Eine entsprechende Wirkungskontrolle ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Hierfür können auch neue Modellierungen zur Beurteilung der Maßnahmenwirksam -
keit erforderlich werden.
Als erfolgreich gilt eine Maßnahme oder die Summe verschiedener Einze lmaßnah-
men, wenn eine Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft festgestellt wird. Die
Maßnahme muss für eine aussagefähige Erfolgskontrolle ihre volle Wirksamkeit
mindestens über ein volles Kalenderjahr entfaltet haben, damit die Messungen des
LANUV EU-Richtlinienkonform und die Ergebnisse direkt mit den Ausgangsdaten aus
dem Referenzjahr des Luftreinhalteplans vergleichbar sind. Das LANUV wird deshalb
die Immissionssituation zur Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen beurteilen und
die Ergebnisse an die EU-Kommission berichten.
Sollten die prognostizierten Reduktionen der Schadstoffbelastung nicht eintreffen und
die weiteren noch nicht genauer absehbaren Maßnahmen, bspw. im Bereich der
Förderung und der Hardware -Nachrüstung von Fahrzeugen, nich t greifen, ist im
Rahmen der Evaluation eine Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans in
Betracht zu ziehen, der weitere, bisher möglicherweise ausgeschlossene, Maß -
nahmen aufnimmt und deren Umsetzung festschreibt. Dafür ist der Umsetzungsstand
der beschriebenen Maßnahmen zusammen mit den jährlichen Messungen zeitnah zu
evaluieren.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 78
11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Der Luftreinhalteplan Köln, 3. Fortschreibung tritt zum xx.xx.2021 in Kraft.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 79
Anhänge
Anhang 1: Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Messstellen des LANUV NRW in Köln ...................................................... 15
Abb. 2 Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstellen des LANUV
NRW in Köln in den Jahren 2015 bis 2019 ............................................................... 16
Abb. 3 Verteilung der Flächennutzung auf dem Kölner Stadtgebiet ..................... 18
Abb. 4 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im
Luftreinhalteplangebiet Köln ..................................................................................... 28
Abb. 5 Die vierzehn größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG
genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Köln. ...................... 29
Abb. 6 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Köln. ....................... 34
Abb. 7 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge 2019 der
verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die
NOX-Belastung ......................................................................................................... 37
Abb. 8 Entwicklung des Modal Split in Köln, Kölner und Kölnerinnen ab 6 Jahren,
montags bis freitags ................................................................................................. 71
Anhang 2: Tabellenverzeichnis
Tab. 1 LANUV Messwerte 2019 und 2020. Überschreitungen des NO2-
Jahresgrenzwertes sind fett markiert ........................................................................ 17
Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2019 im Rhein-Ruhr-Gebiet ...................... 22
Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Stadtgebiet Köln nach Fahrzeuggruppen, 2019 ............................... 25
Tab. 4 NOX-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Köln ............. 26
Tab. 5 NOX-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Köln . 30
Tab. 6 Gesamtvergleich der NOX-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie,
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Köln ................................. 31
Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen
Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOX-Emissionen des
Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten
(Verdachtsstellen), 2019, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere
Nutzfahrzeuge ohne Busse > 3,5 t) .......................................................................... 33
Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Untersuchungsgebiet nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020 ..... 40
Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOX-Emissionen im
Vergleich der Jahre 2019/2020 ................................................................................. 41
Tab. 10 Aktuelle Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren
Subunternehmen ...................................................................................................... 55
Tab. 11 Übersicht der berücksichtigten Bauvorhaben ................................... 63
Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen
bezogen auf das Prognosejahr 2020, ausgehend vom Jahr 2019. Alle Werte auf
ganze Zahlen gerundet. Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den
Jahresmittelwert 2020, erwarteter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ ............................ 67
Tab. 13 Entwicklung der Belastungssituation von Messstellen mit
Überschreitung seit 2016 .......................................................................................... 73
Tab. 14 Messstandorte des LANUV in Köln. ................................................. 95
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 80
Anhang 3: Glossar
Aktionsplan Bis August 2010 gemäß der bis dahin geltenden Fas-
sung des § 47 Abs. 2 BImSchG von der zuständigen
Behörde zu erstellen bei Überschreitung einer Alarm-
schwelle oder der Gefahr der Überschreitung einer
Alarmschwelle oder bei der Gefahr der
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ab 2005
bzw. 2010 zu erstellender Plan. Die hierin
beschriebenen Maßnah men waren kurzfristig zu
ergreifen mit dem Ziel, die Gefahr der Überschreitung
von Grenzwerten zu ver ringern oder deren Dauer zu
verkürzen.
Der Begriff „Aktionsplan“ wurde durch das 8. Ände -
rungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz
ersetzt durch die Formulierung „Plan für kurzfristig zu
ergreifende Maßnahmen“.
Alarmschwelle Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Ex -
position eine Gefahr für die menschliche Gesundheit
besteht und bei dem die Mitgliedstaaten der Europäi -
schen Union auf Grund der Luftqualitätsrichtlinie um -
gehend Maßnahmen ergreifen.
Analysator Messgerät zur Messung von Immissionskonzen tra-
tionen in der Luft.
Anlagen Ortsfeste Einrichtungen wie Fabriken, Lagerhallen,
sonstige Gebäude und andere mit dem Grund und
Boden auf Dauer fest verbundene Gegenstände.
Ferner gehören dazu alle ortsveränderlichen
technischen Einrichtungen wie Maschinen, Geräte,
Fahrzeuge und Grundstücke ohne besondere
Einrichtungen, sofern dort Stoffe gelagert oder
Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verur -
sachen können; ausgenommen sind jedoch
öffentliche Verkehrswege.
Basisniveau Schadstoffkonzentration, die in dem Jahr zu erwarten
ist, in dem der Grenzwert in Kraft tritt und außer bereits
vereinbarten oder aufgrund bestehender
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 81
Rechtsvorschriften erforderlichen Maßnahmen keine
weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Beurteilung Alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage
oder Schätzung der Schadstoffwerte in der Luft.
CRT-Filter Continous Regenerating Trap. Modernes Abgasreini -
gungssystem u. a. bei Autobussen, bestehend aus
Oxydationskatalysatoren und Partikelfiltern,
serienmäßig im Einsatz seit Ende der neunziger
Jahre.
Emissionen Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Strahlen,
Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinun -
gen, die von einer Anlage (z. B. Kraftwerk, Müll ver-
brennungsanlage, Hochofen) ausgehen oder von Pro-
dukten (z. B. Treibstoffe, Kraftstoffzusätze) an die
Umwelt abgegeben werden.
Emissionsdaten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche
Verteilung von Emissionen aus einer Anlage.
Emissionserklärung Erklärung der Betreiber genehmigungsbedürftiger An-
lagen gem. der 4.BImSchV über aktuelle Emissions -
daten an die zuständige Überwachungsbehörde;
erfolgt im Vierjahresrhythmus.
Emissionskataster Räumliche Erfassung bestimmter Schadstoffquellen
(Anlagen und Fahrzeuge). Das Emissionskataster
enthält Angaben über Art, Menge, räumliche und zeit-
liche Verteilung und die Ausbreitungsbedingungen
von Luftverunreinigungen. Hierdurch wird
sichergestellt, dass die für die Luftverunreinigung
bedeutsamen Stoffe erfa sst werden. Regelungen
hierzu enthält die 5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Emissionswerte Im Bereich der Luftreinhaltung in der TA Luft festge -
setzte Werte. Dabei handelt es sich um Werte, deren
Überschreitung nach dem Stand der Technik vermeid-
bar ist; sie dienen der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch dem Stand der Technik
entsprechende Emissionsbegrenzungen. Von den
Emissionsbegrenzungen kommen in der Praxis im
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 82
Wesentlichen in Frage: zulässige Massenk onzen-
trationen und -ströme sowie zulässige Emissions -
grade und einzuhaltende Geruchsminderungsgrade.
Epidemiologische Unter-
suchungen
Untersuchung der Faktoren, die zur Gesundheit und
Krankheit von Individuen und Populationen beitragen.
EU- Baseline-Szenario Dieses Szenario beschreibt die Situation im Hinblick
auf die Menge von Schadstoffen, wie sie für die Jahre
2000, 2010, und 2020 unter der Annahme erwartet
werden, dass keine weiteren spezifischen Maßnah -
men über die auf Gemeinschaftsebene und in den
Mitgliedstaaten derzeit in Kraft oder in Vorbereitung
befindlichen gesetzlichen, administrativen und
freiwilligen Maßnahmen hinaus getroffen werden.
EURAD Europäisches Ausbreitungs- und Despositionsmodell
des Rheinischen Institutes für Umweltforschung (RIU)
an der Universität zu Köln.
Feinstaub (Particulate Matter - PM) Luftgetragene Partikel defi -
nierter Größe. Sie werden nur bedingt von den
Schleimhäuten in Nase und Mund zurückgehalten und
können je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder
Lungenbläschen vordringen. Siehe auch PM10
Gesamthintergrund Immissionsniveau, das sich in einer Stadt ohne
direkten Einfluss lokaler Quellen ergibt (bei hohen
Kaminen innerhalb von ca. 5 km, bei niedrigen
Quellen innerhalb von ca. 0,3 km; diese Entfernung
kann - z. B. bei Gebieten mit Wohnraumbeheizung -
kleiner oder - z. B. bei Stahlmühlen - größer sein).
Bei dem Gesamthintergrundniveau ist das regionale
Hintergrundniveau einbezogen. In der Stadt ist der
Gesamthintergrund der städtische Hintergrund, d. h.
der Wert, der in Abwesenheit signifikanter Quellen in
nächster Umgebung ermittelt würde. In ländlichen
Gebieten entspricht der Gesamthintergrund in etwa
dem regionalen Hintergrundniveau.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 83
Genehmigungsbedürftige
Anlagen
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind,
schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefah-
ren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigun -
gen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit her-
beizuführen. Die genehmigungsbedürftigen Anlagen
sind im Anhang der 4. BImSchV festgelegt.
Grenzwert Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse
mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt
insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin -
gern, und der innerhalb eines bestimmten Zei traums
erreicht werden muss und danach nicht überschritten
werden darf.
Hintergrund vgl. „Hintergrundniveau“
Hintergrundniveau Schadstoffkonzentration in einem größeren Maßstab
als dem Überschreitungsgebiet. Es handelt sich hier -
bei um das großräumige Im missionsniveau ohne
direkten Einfluss lokaler Quellen.
Hintergrundstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS -Mess-
netzes) die Aufgrund ihres Standortes Messwerte
liefert, die repräsentativ für die Bestimmung des Hin -
tergrundniveaus sind.
Hochwert Bestandteil der Koordinaten im Gauß -Krüger-Koordi-
natensystem (neben dem Rechtswert). Er gibt die
Entfernung des Punktes zum Äquator an.
Hot Spot Belastungsschwerpunkt
IMMISLuft Landesweites kommunales Luftschadstoffscreening
in NRW nach der aktuellen EU -Richtlinie. Das
Screeningmodell ist ein Computerprogramm, das in
der Lage ist, die Konzentration von Stickstoffdioxid
und Feinstaub mit relativ geringem Aufwand
rechnerisch zu ermitteln.
Immissionen Auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Atmosphäre und Sachgüter einwirkende Luftver -
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 84
unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,
Wärme, Strahlen.
Gemessen wird die Konzentration eines Schadstoffes
in der Luft, bei Staub auch die Niederschlagsmenge
pro Tag auf einer bestimmten Fläche.
Immissionskataster Räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb
eines bestimmten Gebietes, unterteilt nach Spitzen -
und Dauerbelastungen. Immissionskataster bilden
eine wichtige Grundlage für Luftreinhaltepläne und
andere Luftreinhaltemaßnahmen.
Immissionsbelastung Maß der Belastung der Atemluft mit Schadstoffen.
Immissionsgrenzwert vgl. Grenzwert
Infektionsresistenz Widerstandskraft eines Organismus gegen äußere
Einflüsse.
Interpolation Bestimmung von Werten aufgrund einer Reihe
bekannter Zahlenwerte.
Inversionswetterlage »Austauscharme« Wetterlage, bei der die normalen
Luftverhältnisse umgekehrt sind: wärmere Luft unten,
kältere Luft oben und bei der kein oder fast kein Wind
weht. Es findet also keinerlei Luftdurchmischung mehr
statt. Vielmehr legt sich die warme Luftschicht wie ein
Deckel über die kältere Luftschicht am Boden. In
dieser kälteren Luftschicht sammeln sich immer mehr
Schadstoffe an, weil sie nicht nach oben entweichen
können.
Jahresmittelwert Arithmetisches Mittel der gültigen Stundenmittelwerte
eines Kalenderjahres (soweit nicht anders ange -
geben).
Langzeit-Exposition Aussetzung des Körpers gegenüber
Umwelteinflüssen über einen längeren Zeitraum.
Linienquellenemissionen
Die Emissionen von Kraftfahrzeugen werden bei nicht
punktförmigen Quellen wie Straßen (Linienquellen) in
Masse pro zurück gelegtem Weg angegeben (gkm -1).
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 85
Luft Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an
Arbeitsplätzen (Gebrauch in Luftreinhalteplänen).
Luftreinhalteplan Gemäß § 47 Abs.1 BImSchG von den zuständigen
Behörden zu erstellender Plan, wenn die Immissions-
belastung die Summe aus Grenzwert und Toleranz -
marge überschreitet. Ziel ist - mit zumeist langfristigen
Maßnahmen - die Grenzwerte ab den in der 39.
BImSchV angegebenen Zeitpunkten nicht mehr zu
überschreiten und dauerhaft einzuhalten (§ 47 Abs. 2
BImSchG).
Luftverunreinigungen Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung
der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub,
Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe o.ä. Sie
können bei Menschen Belastungen sowie akute und
chronische Gesundheitsschädigungen hervorrufen,
den Bestand von Tieren und Pflanzen gefährden und
zu Schäden an Materialien führen.
Luftverunreinigungen werden vor allem durch industri-
elle und gewerbliche Anlagen, den Straßenverkehr
und durch Feuerungsanlagen verursacht.
LUQS Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes NRW,
das die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in
der Luft erfasst und untersucht. Das Messsystem inte-
griert kontinuierliche und diskontinuierliche Messun -
gen und bietet eine umfassende Darstellung der Luft-
qualitätsdaten.
mesoskalig In der Meteorologie wurden zwecks einer besseren
theoretischen Handhabung verschiedene Skalen -
bereiche bzw. Größenordnungen definiert, auf denen
atmosphärische Phänomene betrachtet werden.
Mesoskalige a tmosphärische Phänomene haben
dabei eine horizontale Erstreckung zwischen 2 und
2000 Kilometern.
Monitoring Unmittelbare systematische Erfassung, Beobachtung
oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses
mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beoba ch-
tungssysteme. Ziel des Monitorings ist, bei einem
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 86
beobachteten Ablauf bzw. Prozess steuernd einzu -
greifen, sofern dieser nicht den gewünschten Verlauf
nimmt bzw. bestimmte Schwellwerte unter- bzw. über-
schritten sind. Monitoring ist ein Sondertyp des
Protokollierens.
nicht genehmigungs-
bedürftige Anlagen
Alle Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt
sind oder für die in der 4. BImSchV bestimmt ist, dass
für sie eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
NO2 Stickstoffdioxid, in höheren Konzentrati onen
stechend-stickig riechendes Reizgas
NO2- Grenzwert vgl. Grenzwert
Notifizierung Mitteilung/Anzeige an die EU, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Antrag auf Verlängerung der
Fristen zur Einhaltung von Grenzwerten bezüglich
Feinstaub und Stickstoffdioxid
Offroad-Verkehr Verkehr auf nicht öffentlichen Straßen, z. B. Bau -
maschinen, Land - und Forstwirtschaft, Gartenpflege
und Hobbys, Militär.
Passivsammler Kleine mit Absorbermaterial gefüllte Röhrchen, die
ohne aktive Pumpen Schadstoffe aus der Luft über die
natürliche Ausbreitung und Verteilung (Diffusion) auf -
nehmen und anreichern. Sie werden in kleinen
Schutzgehäusen mit einer Aufhängevorrichtung z.B.
an Laternenpfählen montiert
Pläne für kurzfristig zu
ergreifende Maßnahmen
Neue Formulierung für d en bisherigen Begriff
„Aktionsplan“ (s. oben).
Plangebiet Gebiet des Luftreinhalteplans, bestehend aus dem
Überschreitungsgebiet und dem Verursachergebiet.
PM10 / Feinstaub Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aer odynamischen Durch -
messer von 10 μg eine Abscheidewirksamkeit von
50 % aufweist.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 87
Der Feinstaubanteil im Größenbereich zwischen 0,1
und 10 μg ist gesundheitlich von besonderer Bedeu -
tung, weil Partikel dieser Größe mit vergleichs -weise
hoher Wahrscheinlichkeit vom Menschen eingeatmet
und in die tieferen Atemwege transportiert werden.
Rechtswert Bestandteil der Koordinaten im Gauß -Krüger-Koordi-
natensystem (neben dem Hochwert). Er gibt die Ent -
fernung des Punktes vom nächsten Mittelmeridian an.
Referenzjahr Bezugsjahr
Regionales Hintergrund-
niveau
Belastungsniveau, von dem in Abwesenheit von
Quellen innerhalb eines Abstands von 30 km
ausgegangen wird. Bei Standorten in einer Stadt wird
beispielsweise ein Hintergrundniveau angenommen,
das sich ergäbe, wenn keine Stadt vorhanden wäre.
Respiratorische Effekte Die Atmung betreffende Wirkungen.
Ruß Feine Kohlenstoffteilchen oder Teilchen mit hohem
Kohlenstoffgehalt, die bei unvollständiger Verbren -
nung entstehen.
Schadstoff Jeder vom Menschen direkt oder indi rekt in die Luft
emittierte Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt insge-
samt haben kann.
Schwebstaub Staub, der aus festen Teilchen besteht, die nach ihrer
Größe in Grob und Feinstaub unterteilt werden.
Während die Grobstäube nur für kurze Zeit in der Luft
verbleiben und dann als Staubniederschlag zum
Boden fallen, können Feinstäube längere Zeit in der
Atmosphäre verweilen und dort über große Strecken
transportiert werden. Das wichtigste
Unterscheidungsmerkmal der Partikel ist die
Teilchengröße. Schwebstaub hat eine Teilchengröße
von etwa 0,001 bis 15 μg. Unter 10 μg Teilchen -
durchmesser wird er als PM 10, unter 2,5 μg als PM 2,5
und unter 1 μg als PM 1 bezeichnet. Staub stammt
sowohl aus natürlichen als auch aus von Menschen
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 88
beeinflussten Quellen. Staub ist abhängig von der
Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder
weniger gesundheitsgefährdend.
Stand der Technik Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrich-
tungen oder Betriebsweisen, der die praktische
Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emis -
sionen gesichert erscheinen lässt.
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind
insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen
oder Betriebsweisen heranzuziehen, die im Betrieb
mit Erfolg erprobt worden sind.
Stickstoffdioxid In höheren Konzentrationen stechend -stickig
riechendes Reizgas, für das auf Grund seiner gesund-
heitlichen Wirkung Grenzwerte aufgestellt wurden.
Stick(stoff)-oxide Beim Verbrennen des Stickstoffs der Luft in Anlagen
oder Motoren entstehen Stickoxide. Diese bestehen
im Wesentlichen aus einer Mischung aus Stickstoff -
monoxid und Stickstoffdioxid, wobei das Verhältnis
dieser beiden Gase zueinander je nach Entstehungs -
vorgang (z.B. in Otto -Motoren und Dieselmotoren)
unterschiedlich ist. In weiteren chemischen Reak -
tionen in der Atmosphäre wird i -B. Stickstoff-monoxid
mit Ozon in Stickstoffdioxid umgesetzt. Während bei
Emissionsdaten die Summe der Stickoxide relevant ist
und berechnet wird, benötigt die Einschätzung der
Luftqualität insbesondere den Gehalt des gesund -
heitsschädlichen Stickstoffdioxids.
Strategische Umwelt-
prüfung
Systematisches Prüfungsverfahren mit dem Umwelt -
aspekte bei strategische Planungen untersucht
werden.
TA Luft Eine Norm konkretisierende und auch eine
ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift der
Bundesregierung zum BImSchG. Sie gilt für
genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält
Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge
gegen schädliche Umwelt -einwirkungen. Für die
zuständigen Behörden ist sie i n
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 89
Genehmigungsverfahren, bei nachträglichen Anord -
nungen nach § 17 und bei Ermittlungsanordnungen
nach §§ 26, 28 und 29 BImSchG bindend; eine
Abweichung ist nur zulässig, wenn ein atypischer
Sachverhalt vorliegt oder wenn der Inhalt
offensichtlich nicht (m ehr) den gesetzlichen
Anforderungen ent spricht (z. B. bei einer
unbestreitbaren Fortentwicklung des Standes der
Technik).
Bei behördlichen Entscheidungen nach anderen
Rechtsvorschriften, insbesondere bei Anordnungen
gegenüber nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen,
können die Regelungen der TA Luft entsprechend
herangezogen werden, wenn vergleichbare Fragen zu
beantworten sind.
Diesem Bericht liegt die TA Luft von 1986 zu Grunde.
Die TA Luft besteht aus vier Teilen: Teil 1 regelt den
Anwendungsbereich, Teil 2 enthält allgemeine Vor -
schriften zur Reinhaltung der Luft, Teil 3 konkretisiert
die Anforderungen zur Begrenzung und Feststellung
der Emissionen, und Teil 4 betrifft die Sanierung von
bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen (Alt -
anlagen).
Toxikologische
Untersuchung
Untersuchung der Wirkung von Stoffen auf lebende
Organismen.
Überschreitungsgebiet Gebiet, für das wegen der messtechnischen
Erhebung der Immissionsbelastung und / oder der
technischen Bestimmung (Prognoseberechnung in
die Fläche) von ei ner Überschreitung des
Grenzwertes bzw. der Summe aus Grenzwert +
Toleranzmarge auszugehen ist.
Umweltzone Definiertes Gebiet, in dem zum Schutz der Umwelt nur
Kfz, die eine bestimmte Emissionsnorm einhalten,
fahren dürfen.
Verursachergebiet Gebiet, in dem die Ursachen für die Grenzwert - bzw.
Summenwertüberschreitung im
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 90
Überschreitungsgebiet gesehen werden. Es bestimmt
sich nach der Ursa chenanalyse und aus der
Feststellung, welche Verursacher für die Belastung im
Sinne von § 47 Abs. 1 BImSchG mitverantwortlich sind
und zu Minderungs maßnahmen verpflichtet werden
können.
Verkehrsstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS -Mess-
netzes) mit einem Standort, dessen Immissionssitua -
tion durch Verkehr geprägt ist.
Wert Konzentration eines Schadstoffs in der Luft oder die
Ablagerung eines Schadstoffs auf bestimmten
Flächen in einem bestimmten Zeitraum.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 91
Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
AP Aktionsplan
Art. Artikel
ber. berichtigt
BGBl. I Bundesgesetzblatt, Teil I
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EG/EU Europäische Gemeinschaft/Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EMEP European Monitoring and Evaluation Programme
GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt (der Bundesministerien)
GUD-Anlage Gas- und Dampfturbinen- Anlage
GV.NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-
Westfalen
HuK Hausbrand und Kleinfeuerungen
i. d. F. d. Bek. v. in der Fassung der Bekanntmachung vom
IIASA International Institute for Applied Systems Analysis
IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen
IV Individualverkehr
Kennz. VO Kennzeichnungsverordnung
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 92
Kfz Kraftfahrzeug
LASAT Lagrange - Simulation von Aerosol-Transport
lNfz leichte Nutzfahrzeuge
LRP Luftreinhalteplan
LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
LUQS Luftqualitäts-Überwachungs-System
LZA Lichtzeichenanlage
MBl.NRW. Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
MUNLV NRW Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(früher MURL NRW)
NEC Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für be-
stimmte Luftschadstoffe (National Emission Ceilings)
NRW Nordrhein-Westfalen
NO2 Stickstoffdioxid
ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr
PM10 Partikel (Particulate Matter) mit einem Korngrößendurchmes-
ser von maximal 10 μg
RL 96/62/EG Europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie
RL 2008/50/EG Europäische Luftqualitätsrichtlinie
SG Schadstoffgruppe
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 93
SGV.NRW. Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes
Nordrhein-Westfalen
SMBl.NRW. Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes
Nordrhein-Westfalen
sNfz schwere Nutzfahrzeuge
sNoB schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse
SPNV Schienenpersonennahverkehr
StVO Straßenverkehrs - Ordnung
SUP Strategische Umweltprüfung
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
TNO Nederlandse Organisatie voor toegepast-
natuurweetenschappelijk onderzoek
UBA Umweltbundesamt
üNN über Normalnull
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 94
Stoffe, Einheiten und Messgrößen:
NO Stickstoffmonoxid
NO2 Stickstoffdioxid
NOx Stickstoffoxide
µg/m3 Mikrogramm (1 Millionstel Gramm) pro m3; 10-6 g/m3
kg/a Kilogramm (Tausend Gramm) pro Jahr
t/a Tonnen (Million Gramm) pro Jahr
kt/a Kilotonnen (Milliarde Gramm) pro Jahr
FZkm/a Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 95
Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen
Tab. 14 Messstandorte des LANUV in Köln.
Kürzel UTM
Ost
UTM
Nord
Standort Umgebung Stationsart EU-Code
KOBG 362914 5648347 Bergisch
Gladbacher
Straße 600
51067
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW358
VKCL 359878 5647588 Clevischer
Ring 3
51065
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW211
KODH 364585 5649173 Dellbrücker
Hauptstraße
132
51069
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW303
KOHA 363235 5638693 Hauptstraße
402
51143
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW332
KJUS 357927 5644907 Justinianstraße
13-15
50679
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW148
KLLW 352597 5651393 Lindweilerweg
144
50739
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW353
VKLS 354679 5642989 Luxemburger
Straße 181-
183
50939
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW336
KNEU 355810 5644666 Neumarkt 25 50667
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW151
VKTU 356533 5645947 Turiner Straße
19
50668
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW212
CHOR 351630 5654105 Fühlinger Weg 50765
Köln
städtisches
Gebiet
Hintergrund DENW053
KMEB 353948 5636203 Brühler
Landstraße
450
50997
Köln
vorstädtisches
Gebiet
Verkehr DENW297
RODE 358285 5639512 Friedrich-
Ebert-Straße
(Baumschule)
50996
Köln
vorstädtisches
Gebiet
Hintergrund DENW059
KWEI 347906 5645173 Aachener
Straße 1253
50858
Köln
städtisches
Gebiet
Verkehr DENW219
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 96
Anhang 6: Messverfahren
Im LUQS -Messnetz NRW werden sowohl automatische (kontinuierliche) als auch
laborbasierte (diskontinuierliche) Verfahren zur Bestimmung der St ickstoffdioxid-
belastung eingesetzt.
Das automatische NO 2-Messverfahren arbeitet nach dem Prinzip der
Chemilumineszenz und ist als Referenzverfahren anerkannt. Die Anforderungen der
EU an die Datenqualität für ortsfeste, kontinuierliche Messungen werden a uch
eingehalten, wenn sie über laborbasierte Verfahren (Passivsammler) ermittelt wurden.
Die mit laborbasierten Verfahren gewonnenen NO 2-Messergebnisse werden daher
auch im Rahmen der Luftreinhalteplanung in NRW verwendet.
In Köln werden im Jahr 2019 13 LA NUV-Messstation, an denen NO2 gemessen wird,
betrieben. Von diesen sind elf verkehrsnahe Messstationen. Bei den zwei Messstation
Clevischer Ring (VKCL) und Turiner Straße (VKTU) handelt es sich um kontinuierliche
Messungen. An den Messstellen Justinianstraße (KJUS), Lindweilerweg 144 (KLLW),
Köln-Meschenich Brühler Landstraße (KMEB), Neumarkt (KNEU), Bergisch -
Gladbacher Straße (KOBG), Dellbücker Hauptstraße (KODH), Hauptstraße (KOHA),
Köln-Weiden (KWEI) und Luxemburger Straße (VKLS) sind Passivsammler installiert.
Informationen zum Passivsammlermessverfahren finden sich im Internet unter
folgendem Link: www.lanuv.nrw.de/luft/pdf/passivsammler.pdf
Informationen zum Chemilumineszensverfahren finden sich im Internet unter
folgendem Link: https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/kontinuierliche-
messungen/schadstoffe
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 97
Anhang 7: Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung
Von Straßen, Schienenwegen, Industrie- und Gewerbegebieten ausgehender Lärm ist
neben der Luftverschmutzung eines der vordringlichsten Umweltprobleme. Die
Lebensqualität von Städten als Wohn - und Aufenthaltsort und die Qua lität der städti-
schen Umwelt wird maßgeblich durch die Lärmbelastung geprägt.
Lärm wird von der Bevölkerung als noch belastender wahrgenommen als die
Verschmutzung der Luft.
Das Europäische Parlament hat die „Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) am 18. Juli 2002
in Kraft gesetzt. Sie war der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung
der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Hiernach sind auch Pläne, welche den
Luftreinhalteplänen n ach § 47 BImSchG nahekommen, unter Beteiligung der
Öffentlichkeit auf Basis strategischer Lärmkarten zu erstellen.
In vielen Fällen haben Lärm und Luftverunreinigungen die gleichen Ursachen und
können auch mit den gleichen Maßnahmen bekämpft werden. Maßnah men zur
Verbesserung der Luftqualität sollen auch die Auswirkungen auf den Lärm im Sinne
einer qualitativen Betrachtung berücksichtigen.
Dabei ist zu beachten, dass die Verbesserung der Luftqualität nicht mit einer
Verschlechterung des Lärmschutzes einhergeht.
Die Lärmsituation wird nach einer qualitativen Abschätzung der beschriebenen Maß -
nahmen in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan Köln nicht im negativen Sinne
beeinflusst.
LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 98
Anhang 8: Strategische Umweltprüfung
Bei der Planaufstellung ist auf d er Grundlage des Umweltverträglichkeitsprüfungs -
gesetzes (UVPG) 21 zu untersuchen, ob eine „Strategische Umweltprüfung" (SUP)
durchgeführt werden muss.
§ 14b, Abs. 1, Nr. 2 UVPG sieht eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und
Programmen vor, die
1. entweder in der Anlage 3, Nr. 1 aufgeführt sind oder
2. in der Anlage 3, Nr. 2 aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zuläs -
sigkeit von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die nach
Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vo rprüfung des
Einzelfalls bedürfen, einen Rahmen setzen.
Pläne und Programme setzen nach § 14 b, Abs. 3 UVPG einen Rahmen für die Ent -
scheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung
für spätere Zulassungsentscheidungen en thalten. Diese betreffen insbesondere
Bedarf, Größe, Standort, Beschaffenheit, Betriebsbedingungen von Vorhaben oder die
Inanspruchnahme von Ressourcen.
Dieser Luftreinhalteplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben
nach Anlage 1. Ebenfal ls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch die
Fortführung des Luftreinhalteplans Overath gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf
Vorhaben nach Anlage 1 haben.
Der Luftreinhalteplan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung
der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere
Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Somit besteht keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung dieses
Luftreinhalteplans.
21 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden
ist
19
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
eMail poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Beschlussvorlage Rat
6918 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 2548/2021 Freigabedatum 27.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln (Anlage 1) zur Kenntnis und genehmigt die abgegebene Stellungnahme (Anlage 3). Verkehrsausschuss 31.08.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Trotz der eingeleiteten Maßnahmen nach Aufstellung des 1. Luftreinhalteplans für die Stadt Köln im Jahr 2006 und deren 1. Fortschreibung im Jahre 2012 ist es mehrjährig nicht gelungen, die Grenz- werte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Deswegen hat das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln veranlasst, die im Jahr 2019 in Kraft getreten ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits am 19.11.2015 Klage gegen das Land Nordrhein- Westfalen erhoben mit dem Ziel, den für die Stadt Köln geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalender- jahr gemittelten Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Köln festschreibt. Das Land Nord- rhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe haben 2020 mit einem außergerichtli- chen Vergleich die Klage zum Luftreinhalteplan Köln beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und die Erledi- gung des Rechtsstreits erklärt (s.: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/luft- umweltzone/aktuelles-zur-luftreinhaltung). Mit den aktuellen Erkenntnissen und mit den in dem Vergleich vereinbarten Inhalten erfolgte nunmehr die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die Stadt Köln stand hierbei in regelmäßigem Austausch mit der Bezirksregierung Köln und lieferte für die Prognoseberechnung notwendige Daten zu. Der Entwurf wurde im Zeitraum vom 30.03.2021 bis zum 30.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die Stadt Köln hat auf Grundlage bestehender Beschlussfassungen zu dort vorgesehenen Maßnah- men Stellung genommen (Anlage 3). Folgende z.T. nach der 2. Fortschreibung schon in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen werden im Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (s. Anlage 1) berücksichtigt und als verbindli- che Maßnahmen aufgenommen: - Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes - Verbesserungen für den Radverkehr - Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen - Erhöhung der Parkgebühren - Förderung der E-Mobilität - Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge - Busflottenerneuerung - Expressbus auf der Aachener Straße - Zuflussdosierung Aachener Straße - Optimierung von Lichtsignalanlagen u.a. Luxemburger Straße - verkehrseinschränkende baustellenbezogene Verkehrsregelung Deutz-Mülheimer-Straße mit verkehrsminderndem Einfluss auf die Justinianstraße Inhaltliche Beiträge der Stadt Köln, die entsprechend einer Mitteilung der Bezirksregierung (Anlage 4) jedoch nicht mehr aufgenommen wurden, die aber aus Sicht der Stadtverwaltung eine weitergehende 3 Verbesserung der Grenzwerte ermöglicht hätten, sind: a.) Hinweis zu Kap. 4.1 und 5.2, dass hier kein hinreichender Datenabgleich zum tatsächli- chen Einsatz emissionsarmer/-freier Busse im Linienverkehr erfolgte. b.) Hinweis zu Kap. 5.2, dass eine Wirkungsabschätzung zu den von der Stadt Köln vorgeleg- ten Varianten der flächenhaften Einführung von Tempo 30 im Innenstadtbereich hätte er- folgen sollen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des o. g. Vergleichs. c.) Hinweis zu Kap. 5.2, dass die Steuerung des touristischen Reisebusverkehrs für Tages- fahrten vorzusehen ist, welcher im Bereich der Altstadt einen Emissionsanteil einbringt, der wiederum durch einen emissionsfreien Shuttle-Verkehr, wie ihn die Stadt Köln plant, vermieden werden kann. Die Bezirksregierung Köln führte die Prognoseberechnung für die Luftqualität an den Messpunkten auf Basis einer Analyse aus 2019 durch, bei der die vorgenannten Veränderungen (Punkte b. und c.) und bereits umgesetzte Maßnahmen (Punkt a.) nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die Berech- nung auf Basis dieses methodischen Vorgehens ergab, dass die dauerhafte Einhaltung der Grenz- werte bereits unter Umsetzung der verbindlich festgesetzten Maßnahmen und ohne die Berücksichti- gung der zuvor genannten Punkte erreicht wird. Aus Sicht der Bezirksregierung ist damit keine Rechtsgrundlage für noch weitergehende Maßnahmen vorhanden. In Überlagerung mit den temporären Effekten der Mobilitätseinschränkungen in der Corona-Pandemie im Jahr 2020 weist die Prognose für 2020 (Kap. 6.2, Tabelle 12) gegenüber den tatsächlichen ge- messenen Jahresmittelwerten (Anlage 2) Abweichungen auf. Letztere zeigen, dass die Grenzwerte – abweichend von der Prognoseberechnung - bereits im Jahr 2020 eingehalten wurden. Die Fortschrei- bung des Luftreinhalteplanes dient dazu, dies dauerhaft zu gewährleisten. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen fördern eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsab- wicklung. Somit trägen diese zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt können die im Luftreinhalteplan dargestellten Maßnahmen auch als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Begründung der Dringlichkeit Im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe haben sich die Parteien darauf verständigt die laufende Fortschreibung des Luftreinhalteplans schnellstmöglich abzuschließen (vgl. § 2: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/vergleich_lrp_koeln_vergleichstext.pdf). Aufgrund der zugehörigen Abstimmungen nach Offenlage des Entwurfes war eine Beschlussfassung zu geplanten Sitzungen der Gremien des Rates vor der Sommerpause nicht mehr möglich. So ist es nunmehr notwendig, um den Festlegungen im Vergleich zu entsprechen, dass die Vorlage als Dring- lichkeitsvorlage eingebracht wird. Die bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung standen jeweils unter entsprechendem Gremienvorbehalt. Auf Grund der unabsehbar längeren verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Frist nicht eingehal- ten werden. Anlagen Anlage 1 – Luftreinhalteplan Köln 3. Fortschreibung Anlage 2 – Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln Anlage 3 – Stellungnahme der Stadt Köln Anlage 4 – Erwiderung der Bezirksregierung Köln
Anlage 2-Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln
1420 Zeichen
Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln (Angaben in µg/m³), Stand 02.02.2021 Mittelwert 2020 Monatsmittelwerte 2020 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Passivsammler Köln Justinianstraße KJUS 34 41 37 33 36 34 31 30 35 40 32 31 31 Köln Lindweilerweg 144 KLLW 29 37 28 26 32 26 23 25 31 36 29 30 31 Köln-Meschenich Brühler Landstraße KMEB 26 35 25 27 29 26 26 21 26 28 24 24 26 Köln Neumarkt KNEU 32 42 34 27 28 26 31 25 39 38 34 30 30 Köln Bergisch-Gladbacher Straße KOBG 28 37 31 28 29 23 28 23 26 29 28 29 30 Köln Dellbücker Hauptstraße KODH 28 35 27 25 27 25 26 24 27 30 28 28 30 Köln Hauptstraße KOHA 32 38 28 32 37 30 32 27 36 37 30 29 30 Köln-Weiden KWEI 34 39 34 30 33 27 31 27 39 39 36 37 35 Köln Luxemburger Straße VKLS 34 42 32 28 34 30 33 26 39 39 37 33 34 Köln Luxemburger Straße 78 KNLS - - - - - - - - - - 37 32 31 Köln Hahnenstraße KAHA - - - - - - - - - - 35 32 32 Messcontainer Köln Clevischer Ring VKCL 35 40 33 33 36 31 32 32 37 46 34 36 34 Köln Turiner Straße VKTU 31 38 31 29 30 27 27 28 32 39 32 34 29 Köln-Chorweiler CHOR 20 27 17 18 20 15 13 14 17 25 19 25 27 Köln-Rodenkirchen RODE 22 25 20 22 25 21 17 19 20 27 18 23 23 Die Daten sind nicht endvalidiert und als vorläufig zu betrachten. Datenstand ist der 02.02.2021. Der Mittelwert 2020 ist das arithmetische Mittel der für das Jahr 2020 vorliegenden vorläufigen Monatswerte. Anlage 2
Anlage 4-Erwiderung der Bezirksregierung Köln
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung z.Hd. Herrn xxx Stadthaus Deutz -Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Aktueller Entwurf zur Planfortschreibung Ihre Stellungnahme vom 17.05.2021 Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2021. Die Anmerkungen zu den Punkten: Seite 2, Kap. 2 (Verfahrensablauf), Kap. 2.3 (Inhaltliche Anforderungen), Kap. 2.5 (Ausgangssituation in Köln}, Kap. 5.2 (9. Maßnahmen mit stadtweitem Effekt), Kap. 5.2 (9d) Umstellung der ÖPNV-Busflotte) werde ich gern berücksichtigen. Zu folgenden Punkte möchte ich mich wie folgt einlassen: Kap. 4.1 Tabelle 8 Die In Kapitel 4.1 dargestellte Fahrleistung stellt eine Eingangsgröße für die Modellbetrachtungen dar. Die Modellbetrachtungen wurden im Frühjahr 2020 vom LANUV durchgeführt. Die Werte für die eingesetzte Busflotte wurde mit der Stadt und dem Verkehrsbetrieb der Stadt Köln abgestimmt. Hiervon abweichende Werte wurden nicht mit der Bezirksregierung oder dem LAN UV kommuniziert. Der Wert der Fahrleistung für die Busse kann nicht mehr geändert werden, da in der Tabelle die Werte eingetragen sind, wie sie in die Modellbetrachtungen eingegangen sind. Datum: 08.6.2021 Seite 1 von 8 Aktenzeichen: 53.01 .12-LRP Köln Auskunft erteilt: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5, 16, 18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo, - do.: 8:30 -15:00 Uhr Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 - O Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Anlage 4
Anlage 3-Stellungnahme Stadt Köln
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1 Die Oberbürgermeisterin 1 Stadl Köln - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Stadt Köln Frau xxx Bezirksregierung Köln Dezernat 53 -Immissionsschutz 50606 Köln Vorab per E-Mail an: xxx@bezreg koeln.nrw.de Ihr Schreiben Mein Zeichen 111-66 Bi Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau xxx Telefon 0221 221-xxx, Telefax 0221 221-xxx E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@s tadt�koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena . Datum Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln von 2021 Sehr geehrte Frau xxx, aus Sicht der Stadtverwaltung Köln ist der Entwurf des novellierten Luftreinhalteplanes im Grundsatz zustimmungsfähig. Die Stellungnahme erfolgt unter dem Beschlussvorbehalt des Rates der Stadt Köln. Seitens der Verwaltung der Stadt Köln wird die entsprechende Vorlage in die Beratung eingebracht, wenn klar ist, wie die Bezirksregierung mit den Einwendungen der Verwaltung umgeht. Seite 2 Auf Seite 2 wird das Umwelt- und Verbraucherschutzamt redaktionell als mitarbeitende Dienststelle genannt. Da das Umwelt und Verbraucherschutzamt mit diesem Entwurf erstma lig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt wird, ist an dieser Stelle - auch wegen der internen Zuständigkeitsregelung - stattdessen das Dezernat III, Mobilität und Liegen schaften aufzuführen„ Kap. 2 - Verfahrensablauf-- Seite 7 Auf Seite 7 wird ebenfalls das Umwelt- und Verbraucherschutzamt als an dem Entwurf des Luftreinhalteplans beteiligte Dienststelle genannt. Aus oben aufgeführten Gründen ist diese Nennung zu streichen. Kap. 2.3 - Inhaltliche Anforderungen - Seite 9 In Kapitel 2.3 wird unter der Überschrift ,Inhaltliche Anforderungen' im vierten Absatz darauf hingewiesen, dass beispielsweise „Fahrverbote mit den Grundrechten und Interessen der von einem Fahrverbot Betroffenen kollidieren könne". Ein Grundrecht auf unbeschränktes Befahren jeglicher Bereiche des Stadtgebietes mit jedem zur Verfügung stehenden Fahrzeug besteht meines Wis.sens nicht. Daher ist dieser Satz auf die Benennung der Interessen und zustehende Rechte zu beschränken. Kap. 2.5 -Ausgangssituation in Köln - Seite 13 1 Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender /2 Anlage 3 Seite 4 Kap. 6.2 - Übersicht über die lmmissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des LANUV- Seite 66/67 Ergänzung der aktuellen Messwerte aus 2020 ist sinnvoll. In der Tabelle auf Seite 67 ist ergänzend ohne Herleitung eine neue Messstelle aufgeführt - Subbelrather Straße. Eine Beteiligung der Stadt Köln zur Einrichtung des Messpunktes ins besondere über eine explizite Aufnahme in den Luftreinhalteplan ist nicht erfolgt. Die Maß nahme erscheint daher willkürlich. Kap. 6.2 - Übersicht über die lmmissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des LAN UV - Seite 67, Tabelle 12 In Tabelle 12 weist die Prognoserechnung des LANUV für das Jahr 2020 eine Überschrei tung der Grenzwerte am Messpunkt Clevischer Ring aus, obwohl der gemessene gemesse ne Jahresmittelwert mit 35 µg/m3 deutlich darunter liegt. Eine solche Darstellungsform ver wundert und stellt in Frage, ob die Prognose- und Modellverfahren geeignet sind. Ein deutli cher Hinweis auf schwierige Einflüsse bezüglich der Prognoseberechnung durch derzeitige Mobilitätsein schränkungen als auch ein Verweis auf die tatsächlich festgestellten Werte ist als Begründung einer solchen Darstellung erforderlich. Kap. 7 - Auswahl und Festlegung der Maßnahmen - Seite 69 Die umfassende Beratung und Vereinbarung von Maßnahmen im Vergleich mit der DUH hat die aktuellen wirksamen Maßnahmen identifiziert und nur diese sind mit ihrer Wirksamkeit in dieser Fortschreibung berücksichtigt. Daher sollten die in vormaligen Luftreinhalteplanungen als umzusetzende Maßnahmen durch diese nun aktualisierten Maßnahmen aus dem aktuel len Vergleich ersetzt werden. Kap 7.1 -Ausgewählte Maßnahmen- Seite 70 Maßnahme Tempo 30 im Innenstadtbereich fehlt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 1 xxx Amtsle1te. r;,__Amt fur Straßen- und Verkehrsentwicklung,/
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2548/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 13.07.2021 07:44