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2548/2021

3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.08.2021

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Anlage 1-Luftreinhalteplan-Köln-03-Fortschreibung-2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2-Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln

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Anlage 4-Erwiderung der Bezirksregierung Köln

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Anlage 3-Stellungnahme Stadt Köln

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Anlage 1-Luftreinhalteplan-Köln-03-Fortschreibung-2021

160204 Zeichen

Bezirksregierung Köln
DIE  REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
DIE  REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
www.brk.nrw.de
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln
Dritte Fortschreibung  2021 
Anlage 1

2 Impressum
Planaufstellende Behörde und Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Redaktionelle Bearbeitung, Abbildungen,
Gestaltung und Mitwirkung
Bezirksregierung Köln
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Stadt Köln, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz
Willy-Brandt-Platz 2; 50679 Köln
Informationen zum Luftreinhalteplan
Bezirksregierung Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-4168
lrp@brk.nrw.de
Stadt Köln
T elefon 0221/221-0 
Stand: 1/2021

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 3 
Inhaltsverzeichnis 
1. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ..... 5 
2. Grundlagen ................................ ................................ ................................ ................. 7 
2.1. Verpflichtung zur Planänderung ................................ ................................ ............ 7 
2.2. Verfahrensablauf ................................ ................................ ................................ ... 7 
2.3. Inhaltliche Anforderungen ................................ ................................ ..................... 9 
2.4. Gesundheitliche Bewertung des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid NO2 ............... 11 
2.5. Ausgangssituation in Köln ................................ ................................ ................... 13 
2.6. Beschreibung des betrachteten Stadtgebietes ................................ .................... 14 
2.6.1. Entwicklung der Belastungssituation ....................................................................... 14 
2.6.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen 
Randbedingungen .................................................................................................... 18 
2.7. Bezugsjahre ................................ ................................ ................................ ........ 20 
3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung im Bezugsjahr 2019 ..........................21 
3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissionssituation ................................ .... 21 
3.2. Emissionen lokaler Quellen ................................ ................................ ................. 23 
3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten ............................................................. 23 
3.2.2. Emittentengruppe Verkehr ....................................................................................... 24 
3.3. Ursachenanalyse ................................ ................................ ................................  35 
4. Voraussichtliche Entwicklung der Belastung im Jahr 2020 ohne weitere
Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ...............39 
4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des Emissionsszenarios ........ 39 
5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung................................ ................................ .........45 
5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung ................................ .......................... 45 
5.1.1 Regionale Beiträge ................................................................................................... 45 
5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung................................ ............................ 46 
6. Prognose der Schadstoffbelastung unter Berücksichtigung der  geplanten
Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ...............62 
7. Auswahl und Festlegung von Maßnahmen ................................ .............................69 
7.1. Ausgewählte Maßnahmen................................ ................................ ................... 70 
7.2. Bewertung der Immissionssituation ................................ ................................ ..... 72

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 4 
8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5, 5a
BImSchG ................................ ................................ ................................ ....................74 
9. Maßnahmenverbindlichkeit ................................ ................................ ......................75 
10. Erfolgskontrolle ................................ ................................ ................................ .........76 
10.1. Umsetzungskontrolle ................................ ................................ ................. 76 
10.2. Wirkungskontrolle ................................ ................................ ...................... 76 
11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten ................................ ................................ ...................78 
Anhänge ................................ ................................ ................................ .............................. 79 
Anhang 1: Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ............ 79 
Anhang 2: Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................ 79 
Anhang 3: Glossar ................................ ................................ ................................ ... 80 
Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen ................................ ... 91 
Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen ................................ ................................ ... 95 
Anhang 6: Messverfahren ................................ ................................ ........................ 96 
Anhang 7: Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung .......................... 97 
Anhang 8: Strategische Umweltprüfung ................................ ................................ ... 98

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 5 
1. Zusammenfassung
Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) wurde in Köln im 
Jahr 2019, dem Basisjahr für diese Fortschreibung, an zwei Messstellen nicht erreicht. 
Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 
17.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa und dem daraus in deutsches 
Recht umgesetzten fünften Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat 
die zuständige Behörde bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte 
für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen. 
Der Luftreinhalteplan enthält dabei  die Maßnahmen, die zu einer dauerhaften 
Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter Grenzwert zu führen. 
Relevant ist der Schadstoff NO2 mit einem Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. 
Im Rahmen des zum 31.10.2006 aufgestellten und am 01.04.201 2 sowie am 
01.04.2019 fortgeschriebenen Luftreinhalteplans für Köln, konnten bereits gute Erfolge 
erzielt werden. So konnte für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an allen 
Messstellen eine Absenkung der Belastung erreicht werden. Auf dieser Basis wu rde 
die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln vom 01.04.2019 ein weiteres Mal 
fortgeschrieben. 
Die verschiedenen Emittentengruppen Verkehr (Straßen -, Schienen-, Flug-, Schiffs- 
und Offroadverkehr), Industrie und Kleinfeuerungsanlagen tragen zu unte rschied-
lichen Anteilen zur Belastung im Stadtgebiet bei. Insgesamt hat an allen von 
Grenzwertüberschreitung betroffenen Messstellen der Emissionsanteil des Straßen -
verkehrs den höchsten Anteil an der bestehenden Belastungssituation. Ein großer 
Anteil resultiert hierbei aus den Stickstoffdioxidemissionen von Dieselfahrzeugen. 
Diese dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln basiert auf dem Prozess der 
Vergleichsverhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits der Deutschen Umwelthilfe 
(DUH) und dem Land  Nordrhein-Westfalen. Die entwickelten Maßnahmen wurden 
hinsichtlich ihrer Stickstoffdioxid mindernden Wirkung fachlich und hinsichtlich ihrer 
rechtlichen und tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit geprüft und bewertet. Im Ergebnis 
bündelt dieser Plan die wirks amen und umsetzbaren Maßnahmen in einem 
Gesamtkonzept und prognostiziert die Entwicklung der zukünftigen Luftbe lastung mit 
dem Jahr der Grenzwerteinhaltung im Stadtgebiet Köln. 
Durch die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln werden insbesonder e die 
folgenden zusätzlichen Maßnahmenpakete eingeleitet, um- und fortgesetzt: 
Da der Straßenverkehr – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der 
Belastungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 6 
 
 
Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen. Herauszustellen sind hierbei 
insbesondere: 
 Busse umrüsten 
 Radverkehr ausbauen 
 Individualverkehr steuern 
Durch die geplanten Maßnahmen werden weitere Reduktionen der NO2-Konzentration 
in der Außenluft erreicht.  
In Jahr 2020 wurde an allen Messstellen eine Grenzwerteinhaltung erreicht.  Für eine 
weitergehende Verbesserung der Luftqualität und dauerhafte Sicherstellung der 
Grenzwerteinhaltung werden weitere Maßnahmen in diesem Plan aufgeführt.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 7 
 
 
2. Grundlagen 
2.1. Verpflichtung zur Planänderung 
Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten 
Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzu -
stellen oder fortzuschreiben. Da in Köln im Jahr 2019 an zwei Messstellen der 
festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten worden ist, besteht 
die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern und weitere Maßnahmen zu 
ergreifen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu erreichen und dauerhaft 
sicherzustellen. 
 
2.2. Verfahrensablauf 
Planaufstellende Behörde ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung 
(§ 1 Abs. 1 i. V. m. Nr. 10.6 des Anhangs 2 der Zuständigkeitsverordnung Umwelt -
schutz – ZustVU)1. 
Bei der Erstellung des Luftreinhalteplans sind alle potentiell betroffenen Behörden und 
Einrichtungen einzubeziehen (Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger, 
Polizei, Landesbetrieb Straßenbau NRW etc.). Da diese Fachbehörden für die Um -
setzung und Kontrolle vieler dieser Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge 
Abstimmung des Planinhaltes erforderlich. 
Gerade der betroffenen Kommunalverwaltung (hier: Stadt Köln) kommt aufgrund ihrer 
örtlichen Zuständigkeit bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung im Hinblick auf die 
spätere Maßnahmenumsetzung eine erhebliche Bedeutung zu. Maßnahmen, die den 
Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Straßenbau - und 
Straßenverkehrsbehörden festzulegen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Schwerpunkt -
mäßig waren das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, das Amt für Verkehrs -
management und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung stark involviert. 
Nach Inkrafttreten des Plans, sind die Maßnahmen durch die zuständigen Fach -
behörden umzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). Diese müssen auch die Umsetzung 
einschließlich der Einhaltung des hier für festgelegten Zeitrahmens überwachen und 
deren Finanzierung sicherstellen. Bei der Überwachung straßenverkehrsrechtlicher 
Maßnahmen werden die Städte von der Polizei unterstützt. 
                                            
1 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 31. März 2015 (GV.NRW.2015 S.286), i. d. z. Zt. 
gültigen Fassung

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 8 
 
 
Im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Beteiligung der Öffent-
lichkeit durch verschiedene gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Das Beteiligungs -
gebot betrifft sowohl das Aufstellungsverfahren in der Entwurfsphase als auch die 
rechtsverbindliche Einführung. 
Nach § 47 Abs. 5 BImSchG sind die Aufstellung oder Änd erung eines Luftreinhalte -
plans sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren im amtlichen Veröffent -
lichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen. Danach 
ist der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplans einen Monat zur Einsicht 
auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann jeder schriftlich 
oder elektronisch zu dem Entwurf Stellung nehmen (§ 47 Absatz 5a Satz 1 -3 
BImSchG). 
Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Stellungnahme im Luftreinhalteplan 
besteht nicht. Allerdings erfolgt durch die planaufstellende Behörde eine Bewertung 
und Berücksichtigung bei der Planerstellung. 
Der endgültige Plan wird anschließend ebenfalls im amtlichen Veröffentlichungsblatt 
und auf andere geeignete Weise ö ffentlich bekannt gemacht und zwei Wochen zur 
Einsicht ausgelegt (§ 47 Abs. 5a Satz 4 – 7 BImSchG). 
Die Bekanntmachung muss das überplante Gebiet und eine Übersicht der wesent -
lichen Maßnahmen enthalten. Eine Darstellung des Ablaufs des Beteiligungs -
verfahrens sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Ent -
scheidungen beruhen, sind mit der Auslegung des Plans öffentlich zugänglich zu 
machen. 
Sowohl der Entwurf als auch die Schlussfassung des LRP werden im Amtsblatt der 
Bezirksregierung öffen tlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird durch Pressemit -
teilungen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung auf die 
Bekanntmachung hingewiesen.  
Von der Homepage der Bezirksregierung kann der Planentwurf während der 
Auslegungsfristen sowie die Schlussfassung des Plans nach Inkrafttreten dauerhaft 
als Download abgerufen werden. Mit der Auslegung der Schlussfassung wird den 
gesetzlichen Forderungen nach Informationen für die Öffentlichkeit über den Ablauf 
des Beteiligungsverfahrens sow ie über die Gründe und Erwägungen, auf denen die 
getroffene Entscheidung beruht, entsprochen. 
Neben dem unmittelbar aus dem BImSchG wirkenden Beteiligungsgebot hat die 
Öffentlichkeit auch nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 9 
 
 
Landes (UIG  NRW)2 Anspruch auf eine umfassende Darstellung der Luftreinhalte -
planung und der vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen. 
Auf der Grundlage des § 2 UIG NRW i. V. m. § 10 des Umweltinformationsgesetzes 
des Bundes (UIG)3 müssen die Bezirksregierungen die Öffentlichkeit u. a. über Pläne 
mit Bezug zur Umwelt in angemessenem Umfang aktiv und systematisch unterrichten 
(§ 10 Abs. 1 u. 2 Nr. 2 UIG).  
Die Umweltinformationen sollen in verständlicher Darstellung, leicht zugänglichen 
Formaten und möglichst unter Verw endung elektronischer Kommunikationsmittel 
verbreitet werden (§ 10 Abs. 3 u. 4 UIG). Dem Informationsanspruch wird durch 
Verknüpfung zu fachlichen Internet-Seiten entsprochen. 
Diese Anforderungen erfüllt die Bezirksregierung regelmäßig sowohl durch das Ein -
stellen der Entwurfs -/Schlussfassung des Luftreinhalteplans auf ihrer Homepage als 
auch durch die dazu herausgegebenen Pressemitteilungen. 
Für die Bereitstellung individueller Informationen auf der Grundlage eines Antrags 
nach § 4 UIG werden von der Bezirksregierung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach 
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 4 erhoben; mündliche und 
einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. 
2.3. Inhaltliche Anforderungen 
Bei der Fortschreibung des LRP Köln berücksichtigt die Bezir ksregierung Köln neben 
den gesetzlichen Vorschriften sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung, ohne 
dass die gesamte Judikatur nochmals explizit dar gestellt wird. Davon ausgehend hat 
sich die Bezirksregierung Köln von folgenden Erwägungen leiten lassen. 
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 Abs. 1 S. 1 BImSchG, liegt 
eine gebundene Entscheidung vor. Insofern hat die Bezirksregierung Köln den LRP 
fortzuschreiben. Dagegen liegt die Gestaltung des LRP im Planungsermessen der 
Behörde. Hierbei  handelt es sich um einen komplexen, mehrdimensionalen 
Abwägungsprozess zwischen widerstreitenden Interessen, bei dem auch Verhält -
nismäßigkeitserwägungen zu berücksichtigen sind. 
Nach der grundlegenden Vorschrift in § 47 BImSchG muss der Luftreinhalteplan  die 
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen 
festlegen. Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und 
                                            
2  Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen v. 29. März 2007 (GV. NRW. 2007 S. 142 / SGV. NRW. 
2129), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 
3  Umweltinformationsgesetz v. 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 
4  Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung v. 3. Juli 2001 (GV. NRW. 2001 S. 262 / SGV. NRW. 2011), in der 
zurzeit geltenden Fassung

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 10 
 
 
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacher -
anteils gegen al le Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner geeignet 
sein, den Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissi -
onsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Daraus folgt bei der Ausübung des 
Planungsermessens eine zweistufige Vorge hensweise. Auf der ersten Stufe müssen 
alle grundsätzlich geeigneten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. 
Auf der zweiten Stufe müssen die Maßnahmen ausgewählt werden, mit denen der 
Jahresmittelwert am schnellsten erreicht werden kann (Minimi erungsgebot). Das 
Gebot, Luftschadstoffe bis zur gesetzlich festgelegten Grenze zu minimieren, enthält 
eine zeitliche Vorgabe, die nicht in Disposition der Planungsbehörde steht. Danach ist 
die Schadstoffbelastung im Sinne eines effektiven Gesundheitsschut zes möglichst 
schnell auf den vorgegebenen Grenzwert zu reduzieren. 
Inhaltliches Kernstück der Luftreinhaltung sind folglich Maßnahmen, die dazu dienen, 
den Grenzwert möglichst schnell und dauerhaft einzuhalten. Da allerdings 
Maßnahmen wie z.B. Fahrverbote mit den Grundrechten und Interessen der von einem 
Fahrverbot Betroffenen kollidieren können, sind alle Maßnahmen nach § 47 Abs. 4 S. 
1 BImSchG entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes 
der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittente n zu richten, die zum Überschreiten der 
Immissionswerte beitragen. Da die Luftreinhalte-planung ein Planungsvorgang ist, der 
aus vielen Einzelschritten besteht, müssen Verhältnismäßigkeitserwägungen an allen 
Stellen im Planungsprozess beachtet werden, an d enen Maßnahmen und Interessen 
der Betroffenen kollidieren können. Die in diesem Kontext durchzu führende 
Verhältnismäßigkeitsprüfung orientiert sich an folgenden Grundprinzipien. 
 
1. Ist die Maßnahme zur Erreichung der Grenzwerteinhaltung geeignet? 
2. Ist die Ma ßnahme erforderlich? Bei der Erforderlichkeit werden geeignete 
alternative Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung aufgezeigt und in ihrer 
Belastungsintensität verglichen. Vorrang hat das gleich effektive Mittel mit der 
geringsten Belastung. 
3. Ist die Maßnahme ang emessen (Verhältnismäßig i.e.S.)? Hierbei werden die 
Verhältnismäßigkeit von Belastung durch Maßnahmen und der mit der LRP -
Fortschreibung verfolgte Zweck anhand folgender Schritte geprüft: 
a) sind die mit Belastungen verbundenen Maßnahmen und der mit der Fort -
schreibung des LRP verfolgte Zweck gleichwertig oder gibt es einen 
Abwägungsvorsprung? 
b) wie konkret schwer ist die Belastung durch die Maßnahme, gibt es ab -
mildernde Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen? Wie wahrschein -
lich ist die Grenzwerteinhaltung?

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 11 
 
 
c) Abwägung der widerstreitenden Belange, für den Fall, dass Maßnahmen 
zwar wirksam sind, allerdings eine hohe Belastung für eine Gruppe von 
Betroffenen darstellen, muss eine Abwägung widerstreitender Belange 
erfolgen. Dies ist in diesem Plan nicht der Fall. 
 
 
2.4. Gesundheitliche Bewertung des Luftschadstoffes 
Stickstoffdioxid NO2 
Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas und wirkt als sehr reaktive Verbindung besonders 
an den unteren Atemwegen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Der 
überwiegende An teil des eingeatmeten NO 2 gelangt in tiefere Bereiche des 
Atemtrakts, wo es Zellschäden und entzündliche Prozesse auslösen kann. 
Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. Zu den 
gesundheitsschädlichen Wirkungen nach inhalativer  Aufnahme von Stickstoffdioxid 
liegen eine Vielzahl von einzelnen Untersuchungen und eine ganze Reihe von 
Übersichtsarbeiten1,2,3,4,5,6 vor. Die Erkenntnisse zu den Kurz- und Langzeitwirkungen 
durch Stickstoffdioxid wurden anhand von Tierversuchen, humanex perimentellen 
Untersuchungen sowie aus umweltepidemiologischen Studien gewonnen.  
Hinsichtlich Kurzzeitwirkungen konnten in Studien Zusammenhänge zwischen einer 
Erhöhung der NO 2-Belastung und einer Zunahme der Gesamtsterblichkeit sowie der 
Sterblichkeit au fgrund von Atemwegs - und Herz -Kreislauf-Erkrankungen gezeigt 
werden. Ebenso ist ein Anstieg der Krankenhausaufnahmen aufgrund von 
Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma) als auch Herzinfarkten mit NO 2 verknüpft. 
Zudem traten bei erhöhten NO2-Werten vermehrt Herz und Lunge betreffende Notfälle 
auf7. 
________________________________ 
1 United States Environmental Protection Agency (EPA) (2016): Integrated Science Assessment for Oxides of 
Nitrogen – Health Criteria. EPA/600/R-15/068, January 2016. www.epa.gov/isa. 
2 Hoek, G. et al. (2013): Long-term air pollution exposure and cardio-respiratory mortality: A Review. Environ Health 
12, No. 1 (2013): 43. 
3 Kutlar Joss, M., Dyntar, D. und Rapp, R. (2015): Gesundheitliche Wirkungen der NO2 -Belastung auf den 
Menschen. Syn these der neueren Literatur auf Grundlage des WHO -REVIHAAP Berichts. Schweizerisches 
Tropen- und Public Health-Institut. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Mai 2015. 
4 Health Canada (2016): Human Health Risk Assessment for Ambient Nitrogen Dioxide. 
5 Wichmann, H. E.: Gesundheitliche Risiken von Stickstoffdioxid im Vergleich zu Feinstaub und anderen 
verkehrsabhängigen Luftschadstoffen. Umwelt – Hygiene – Arbeitsmed 23 (2), 57-71 (2018). 
6 World Health Organization (WHO) (2013): Review of evidence on health aspects of air pollution - REVIHAAP. 
Technical Report. WHO Regional Office for Europe, Copenhagen. 
7 Umweltbundesamt (UBA) (2018): Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der 
Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland. Umwelt & Gesundheit 01/2018. Umweltforschungsplan des 
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3715 61 201 0 
UBA-FB 002600. Abschlussbericht, überarbeitete Version (Februar 2018).

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 12 
 
 
 
In Langzeitstudien konnte ein  Zusammenhang zwischen der langfristigen NO 2-
Belastung und der Sterblichkeit (Gesamtsterblichkeit, Atemwegs- und Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, Lungenkrebs), der Häufigkeit von Lungenkrebs -Erkrankungen sowie 
der Entstehung chronischer Atemwegsbeschwerden (z.  B. Asthmaentstehung) bei 
Erwachsenen und Kindern festgestellt werden. Zudem zeigte sich eine beeinträchtigte 
Lungenfunktion bei Erwachsenen bzw. ein beeinträchtigtes Lungenwachstum bei 
Kindern in Assoziation mit einer NO 2-Exposition. Weiterhin verdichten sich die 
Hinweise auf einen Zusammenhang von hoher NO 2-Belastung und niedrigerem 
Geburtsgewicht. Gleiches gilt auch für den Zusammenhang mit Diabetes Typ 28.  
 
Für NO2 konnte bisher kein Schwellenwert ermittelt werden, bei dessen Unterschreiten 
langfristige Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Die 
beobachteten gesundheitsschädlichen Effekte wurden in umweltepidemiologischen 
Studien festgestellt, in denen die NO 2-Konzentrationen oftmals unterhalb der 
bestehenden Grenzwerte lagen. Die beobachteten Wirkungen konnten nicht in jedem 
Fall NO 2 allein zugeschrieben werden. NO 2 wird auch als Leitsubstanz für 
Verkehrsemissionen betrachtet. Es ist aber davon auszugehen, dass NO 2 einen 
wesentlichen Beitrag zu den schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen leistet. 
Daher tragen auch vergleichsweise geringfügige Reduzierungen der Belastung zu 
einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei.  
Da Stickstoffdioxid als ein gesundheitlicher Indikator für verkehrsbedingte Emissionen 
gilt, werden durch Vermi nderung der NO 2-Einträge in die Umwelt auch andere 
wirkungsrelevante Schadstoffe aus dem Straßenverkehr verringert. 
NO2 ist eine wesentliche Komponente bei der atmosphärischen Bildung von 
bodennahem Ozon und Feinstaub, welche als gesundheitsschädliche Luftschadstoffe 
eingestuft sind. 
 
 
 
 
________________________________ 
8 Umweltbundesamt (UBA) (2018): Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der 
Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland. Umwelt & Gesundheit 01/2018. Umweltforschungsplan des 
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3715 61 201 0 
UBA-FB 002600. Abschlussbericht, überarbeitete Version (Februar 2018).

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 13 
 
 
2.5. Ausgangssituation in Köln 
Die Luftqualität in Köln wurde viele Jahre - wie in vielen anderen europäischen Städten 
auch - im Wesentlichen durch Stickstoffdioxid (NO 2) erheblich belastet. Die Situation 
hat sich in den vergangenen Jahren bereits deutlich verbessert und im vergangenen 
Jahr 2020 wurde das erste Mal der Grenzwert an allen Messstationen in NRW 
eingehalten. 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt seit 
vielen Jahren Messungen und Kartierungen durch, um Aufschlüsse über die Luft -
belastungssituation zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden sow ohl für Maßnahmen 
zur Luftreinhaltung als auch der Stadtentwicklung genutzt.  
Auch das regionale Hintergrundniveau der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid war lange 
Jahre hoch. Dieser Anteil der Schadstoffbelastung ist durch lokale Maßnahmen nicht 
so stark beeinflussbar. Deshalb sind hier weitere nationale und europaweite Schritte 
ebenso notwendig wie die Fortschreibung der lokalen Maßnahmen des 
Luftreinhalteplans, um eine dauerhafte Einhaltung der Immissionsgrenzwerte so 
schnell wie möglich herbeizuführen. Im Jahr 2020 sind auch die Hintergrundwerte 
deutlich gesunken.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 14 
 
 
2.6. Beschreibung des betrachteten Stadtgebietes 
2.6.1. Entwicklung der Belastungssituation 
Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40  µg/m³ als 
Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2019 an zwei Messstellen in Köln überschritten. Dabei 
handelt es sich um die Verkehrsmessstellen am Clevischen Ring (Kennung: VKCL) 
und der Justinianstraße (Kennung: KJUS). An den übrigen Messstellen wurde der 
NO2-Grenzwert eingehalten. 
Im Jahr 2020 werden die  Grenzwerte an allen Messstellen eingehalten. Die 
Messergebnisse für 2020 sind allerdings von den pandemiebedingten 
Einschränkungen geprägt und eignen sich daher nur bedingt als Indikator für eine 
dauerhafte Einhaltung. 
Die Abb. 1 zeigt die Standorte der Messstellen in Köln.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 15 
 
 
Abb. 1 Messstellen des LANUV NRW in Köln

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 16 
 
 
In Abb. 2 ist der Trend der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) für die im Jahr 
2019 betriebenen Messstandorte ab dem Jahr 2015 dargestellt. Die Jahresmittelwerte 
der Messungen für die Jahre 2019 und 2020 sind in Tab. 1 aufgeführt. 
 
Abb. 2 Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstellen des LANUV NRW in Köln 
in den Jahren 2015 bis 2019 
 
Der NO 2-Jahresmittelgrenzwert von 40  µg/m³ wird weiterhin an zwei durch den Kfz -
Verkehr belasteten Standorten in Köln überschritten. Mit Ausnahme der 
Hintergrundstation Köln-Chorweiler ist bei allen Messstellen im dargestellten Zeitraum 
grundsätzlich ein abnehmender Trend der Stickstoffdioxidbelastung erkennbar. 
Im Jahr 2019 lagen die Jahresmittelwerte an den Messstellen Justinianstraße und 
Clevischer Ring über dem Grenzwert.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 17 
 
 
 
Tab. 1 LANUV Messwerte 2019 und 2020. Überschreitungen des NO2-Jahresgrenz-
wertes sind fett markiert 
Messstation Standort 
LANUV Messwerte NO2 
[µg/m³] 
LANUV Messwerte NO2 
[µg/m³]* 
2019 2020 
KJUS Justinianstraße 43 34 
KLLW Lindweilerweg, 
Longerich  34 29 
KMEB Brühler Landstraße, 
Meschenich 32 26 
KNEU Neumarkt 40 32 
KOBG Bergisch-Gladbacher 
Straße 35 28 
KODH Dellbücker 
Hauptstraße 33 28 
KOHA Hauptstraße, Porz 35 32 
KWEI Aachener Straße, 
Weiden 40 34 
VKLS Luxemburger Straße 39 33 
VKCL Clevischer Ring 44 35 
VKTU Turiner Straße 37 31 
CHOR Köln-Chorweiler 23 20 
RODE Köln-Rodenkirchen 26 22 
* Di e Messwerte des Jahres 2020 sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu 
betrachten. 
 
Feinstaub 
Der PM 10-Jahresmittelgrenzwert (40  µg/m³) wurde an allen Messstellen in Köln 
eingehalten. Seit dem Jahr 2009 wird auch der PM 10-Tagesmittelgrenzwert (maximal 
35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes 50 µg/m³) eingehalten. Deshalb bedarf es 
keiner weiteren Berücksichtigung von Feinstaub bei der Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 18 
 
 
2.6.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und 
klimatischen Randbedingungen 
Die Stadt Köln ist mit ca. 1.085.000 Einwohnern die größte Stadt in Nordrhein -
Westfalen (Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Köln 2017). Bei einer Gesamt -
fläche von 405,17 km² liegt die Bevölkerungsdichte in Köln bei 2536 Einwohn ern je 
km². Ca. 200 km² sind bebaut. Parks und Grünanlagen sind auf über 47 km² verteilt. 
Die Landwirtschaft nutzt 71 km². Das Kölner Waldgebiet breitet sich auf über 62 km² 
aus.  
Die Stadt ist in neun Stadtbezirke unterteilt:  
Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und 
Mülheim. 
Weitere Unterteilungen finden in Stadtteile und dann in Stadtviertel statt.  
 
 
Abb. 3 Verteilung der Flächennutzung auf dem Kölner Stadtgebiet 
Als Oberzentrum in der M etropolregion nimmt die Stadt Köln zentrale Versorgungs -
aufgaben wahr. Sie ist Standort zentrale Gesundheitseinrichtungen, der Versorgung, 
des Handels, von Bildungseinrichtungen, von bedeutenden Kultureinrichtungen und 
Standort von zahlreichen Behörden.  
Zahlreiche Straßen sind aufgrund ihrer Netzfunktion als Bundes - und Landesstraßen 
klassifiziert und weisen somit für das Verkehrsnetz als auch für die Erreichbarkeit des 
Gebäude- und 
Betriebsfläche
33,4%
Verkehrsfläche
15,8%Erholungsflächen 
und Friedhöfe
11,7%
Landwirtschaft
17,5%
Wasserfläche
5,0%Waldfläche
15,4%
sonstige
1,2%

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 19 
 
 
Oberzentrums entsprechende Bedeutung auf. Im Ergebnis hat die verkehrliche 
Funktion eine hohe Bedeutung für Stadt und Umland, also für ca. 2,5 Mio. Menschen. 
Häfen, Containerterminal der Bahn, Bahnhöfe und Flughafen sind 
Verknüpfungspunkte im internationalen Verkehr. 
Die Wirtschaft in Köln und Umgebung ist durch eine Mischung sehr verschiede ner 
Branchen gekennzeichnet. Besonders wichtig ist die chemische Industrie, die 
bedeutende Standorte in der Region hat. Aber auch als Handelsmetropole hat Köln 
eine lange Tradition. Neben den Schwerpunkten Dienstleistung und Logistik sind auch 
die modernen  Medien in Köln als starker Wirtschaftszweig angesiedelt. Die Messe 
Köln in zentraler Stadtlage ist Standort national und internationaler Messen und 
Veranstaltungen.  
Kenntnisse über die Luftqualität in Köln liegen an den Belastungsschwerpunkten vor, 
die sich im Gegensatz zu den Untersuchungen des Luftreinhalteplans von 2006 über 
die Innenstadt hinaus ausdehnen. Es wurden Grenzwertüberschreitungen außerhalb 
der bestehenden Umweltzone festgestellt.  
Die Lage der als belastet ermittelten Gebiete erstreckt sic h auf die Innenstadt, einen 
größeren Bereich um die Innenstadt herum und einzelne Gebiete in den äußeren 
Stadtteilen von Köln. Geschätzt erstrecken sich die Gebiete, in denen erhöhte 
Belastungen auftreten, auf eine Fläche von ca. 60 km2. 
Von den insgesamt ca. 1,08 Mio. Einwohnern Kölns leben ca. 127.000 Einwohner im 
Stadtbezirk Innenstadt. In Köln waren 2010 ca. 462.600 sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte registriert. Davon waren 224.000 Einpendler. Köln wird jährlich von ca. 
2,5 Mio. Gästen als Touristen/Besucher aufgesucht.  
All diese Menschen sind als Betroffene anzusehen. Krankenhäuser, Kindergärten, 
Alten- und Pflegeheime sind als Orte besonders schützenswerter Nutzung in die 
Betrachtungen eingeschlossen. 
Die Stadt Köln liegt in der Niederrheinisc hen Bucht. Die Geländehöhen betragen im 
Bereich der Tal-Aue des Rheins 40 bis 45 m ü NHN. Die Tal-Aue ist zwischen 0,5 und 
2,5 Kilometer breit und wird von wenige Meter mächtigen kalkhaltigen Auenlehmen 
und Auensanden bedeckt. Westlich und östlich der Tal -Aue folgt nach einer 
Geländestufe von 2-3m Höhe die Niederterrasse des Rheins. Auf ihr liegen die größten 
Teile der Stadt Köln. Hier betragen die Geländehöhen zwischen 45 und 48m NN. Die 
Niederterrasse wird an der Oberfläche von meist 1 -3 m mächtigen Hochf lutlehmen, 
vereinzelt auch von Hochflutsanden bedeckt. 
Köln selbst weist kein ausgeprägtes Relief auf. Anders sieht die Situation jedoch im 
Umland aus, hier sind erwähnenswert:

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 20 
 
 
 der "Bergische Höhenrand“, 
 das "Rheintal" im weiteren Verlauf nach Süden, welch es kanalisierend wirkt, 
und 
 der tektonische Horst der "Ville", welcher von Süden nach Norden sanft 
abfallend quer zu westlichen Windrichtungen liegt, und zwar etwa von 130 m im 
Süden bei Brühl bis etwa 85 m bei Chorweiler. 
Die Kölner Bucht zählt zu den wär msten Regionen Deutschlands. Während die 
Sommer am Oberrhein noch relativ warm sind, sind die Winter so mild, dass 
Schneefälle, die über mehrere Tage liegen bleiben, als Ausnahme gelten können. 
Durch Steigungsregen der umgebenden Höhenzüge ist das Klima au ßerdem relativ 
feucht. In Kombination mit den wertvollen Lößböden machen diese Faktoren die 
Kölner Bucht zu einer der fruchtbarsten Regionen Deutschlands. 
Im Raum Köln herrschen westliche Windrichtungen (NW - SW) vor. In Bodennähe wird 
die Windrichtung jed och stark durch den Verlauf des Rheintals bestimmt. Dadurch 
treten verstärkt südöstliche Windrichtungen auf. 
 
2.7. Bezugsjahre 
Die Immissionsmessungen des LANUV NRW in Köln zeigen für das Jahr 2019 an zwei 
Messstellen Überschreitungen des NO 2-Jahresmittelgrenzwertes. Die Grenzwerte für 
die Feinstaubimmission PM 10 werden seit dem Jahr 2009 eingehalten. Da die im 
Luftreinhalteplan Köln vom 01.04.2019 beschlossenen Maßnahmen, die zur 
Einhaltung des NO 2-Grenzwertes führen sollten, nicht ausreichen, ist eine weitere 
Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans erforderlich. Das zur 
Fortschreibung herangezogene Bezugsjahr ist 2019. 
Daten, die zur Beschreibung der Ausgangssituation, z. B. Emissionsdaten, Angaben 
zur Verkehrsstärke oder Daten zur Berechnung der Belastungssituation herangezogen 
werden, beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2019. In Fällen, in denen diese Daten 
nicht zur Verfügung stehen, wird auf die jeweils aktuell vorliegenden Zahlen 
zurückgegriffen, das Bezugsjahr wird jeweils angegeben.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 21 
 
 
3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung im 
Bezugsjahr 2019 
3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissions-
situation 
Die NO 2-Gesamtbelastung in einer Stadt entspricht der Summe aus regionalem 
Hintergrundniveau, dem städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau und d er 
verkehrlichen Zusatzbelastung in der betrachteten Straße. 
Das regionale Hintergrundniveau für das Rhein-Ruhr-Gebiet wird aus Messwerten der 
in Tab. 2 zusammengestellten LANUV NRW Messstationen ermittelt. Der stä dtische 
Beitrag zum Hintergrundniveau ergibt sich über eine Immissions modellierung, in die 
die Emissionsdaten der im Stadtgebiet einwirkenden Emissionsquellen einfließen. Die 
Summe aus regionalem Hintergrundniveau und städtischem Beitrag zum 
Hintergrundniveau ist das städtische Hintergrundniveau. 
 
Das regionale Hintergrundniveau im Luftreinhaltegebiet wird durch die regionalen wie 
auch z.  T. länderübergreifenden Schadstofffreisetzungen verursacht. Über 
meteorologische Transportvorgänge erfolgt z.  T. ein Tr ansport der Schadstoffe über 
weite Entfernungen verbunden mit einer Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen. 
Das großräumig vorhandene Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau) lässt 
sich aus den Ergebnissen der über mehrere Jahre am geringsten belasteten, regional 
verteilten Stationen des LUQS -Messnetzes berechnen. Die Ergebnisse der 
Waldstationen in der Eifel und im Rothaargebirge werden nicht zur Bestimmung des 
Hintergrundniveaus herangezogen. Sie repräsentieren die Belastungssituation im 
ländlichen Raum und sind deshalb nicht mit den vorstädtischen Hintergrundstationen 
vergleichbar. Bei der Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus wird 
berücksichtigt, dass regionale Unterschiede in der Höhe der Immissionsbelastung 
auftreten. In NRW wird desha lb für die Gebiete Rhein -Ruhr, Münsterland/Westfalen 
und den Großraum Aachen das regionale Hintergrundniveau differenziert ermittelt. 
 
Das Stadtgebiet Köln ist dem Rhein-Ruhr-Gebiet zuzurechnen. Für diesen Großraum 
ist ein NO2-Jahresmittelwert von 20 µg/m³ (2019) für das regionale Hintergrundniveau 
ermittelt worden.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 22 
 
 
Die zur Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus verwendeten Messwerte der 
Stationen im Jahr 2019 sind in der Tab. 2 aufgeführt. 
Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2019 im Rhein-Ruhr-Gebiet 
Station Stations- 
kennung 
Stationstyp, 
Gebiets- 
charakteristik 
NO2-Jahresmittel 
 
[µg/m³] 
Wesel-Feldmark WESE vorstädtisch, 
Hintergrund 19 
Hattingen-Blankenstein HATT vorstädtisch, 
Hintergrund 16 
Datteln-Hagem DATT vorstädtisch, 
Hintergrund 17 
Düsseldorf-Lörick LOER vorstädtisch, 
Hintergrund 22 
Köln-Chorweiler CHOR vorstädtisch, 
Hintergrund 23 
Hürth HUE2 vorstädtisch, 
Hintergrund 20 
Mittelwert Regionales Hintergrundniveau 2019 20

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 23 
 
 
3.2. Emissionen lokaler Quellen 
3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten 
Zur Identifikation der relevanten Emittenten wird das Emissionskataster 5 Luft NRW 
herangezogen. Hierin sind folgende Emittentengruppen erfasst: 
 Verkehr (Straßen-, Flug-, Schiffs-, Schienen- und Offroad-Verkehr) 
 Industrie (genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV6), 
 Landwirtschaft (Ackerbau und Nutztierhaltung), 
 nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Gewerbe und Kleinfeuerungs-
anlagen), 
 sonstige anthropogene und natürliche Quellen.  
 
Der vorliegende Luftreinhalteplan bezieht sich auf die Komponente Stickstoffdioxid 
(NO2). Die Auswertung des Emissionskatasters umfasste deshalb die Untersuchung 
der hierfür relevanten Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungs -
anlagen. 
Während die Schadstoffbelastung bei der Beurteilung der Immissionssituation als NO2 
angegeben wird, werden Emissionen immer als NO x betrachtet. Dies entspricht den 
tatsächlichen Gegebenheiten: emittiert wird generell ein Gemisch aus NO und NO 2 
(Stickstoffoxide NOx). Bei industriellen Emittenten und Kleinfeuerungsanlagen ist in der 
Regel das Verhältnis der beiden Verbindungen stabil. Im Verkehrsbereich ändert sich 
jedoch das Verhältnis von NO zu NO2 je nach Belastungs- und Betriebszustand sowie 
der verwendeten Abga sreinigungstechnik der Kraftfahrzeuge stark. In der Luft wird 
durch chemische Prozesse NO in NO2 umgewandelt. 
Einen wesentlichen Einfluss auf die Relevanz der Emissionen bezüglich der 
Immissionen im Überschreitungsbereich hat die Freisetzungs-(Quell-)Höhe. So wirken 
sich bodennahe Emissionen z.  B. aus dem Straßenverkehr, von Gewerbe und 
Kleinfeuerungsanlagen, eher im Nahbereich der jeweiligen Quelle aus. Emissionen 
aus Industrieanlagen haben deutlich seltener niedrige Quellhöhen; normalerweise 
handelt es si ch in solchen Fällen um diffuse Quellen (wie z.  B. Abwehungen). Der 
                                            
5 vgl. Anhang 3 - Glossar 
6 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über 
genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) i. d. F. d. Bek. d. Neufassung v. 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 
1440)

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 24 
 
 
größte Teil industrieller Emissionen wird über hohe Schornsteine freigesetzt und 
verursacht Immissionen mit breiter Streuung und Aufpunktmaxima in größerer 
Entfernung von der Emissionsquelle. 
 
3.2.2. Emittentengruppe Verkehr 
Straßenverkehr 
Ausgangspunkt für die Untersuchung der Verkehrsdaten und der Verkehrsemissionen 
im Stadtgebiet Köln war das landesweite Emissionskataster Straßenverkehr NRW. Zur 
Planaufstellung wurden die Verkehrsbelastung und die Emissionsmengen für das Jahr 
2019 gutachterlich ermittelt. Bei der Modellierung der NO X-Emissionen ist das 
Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, HBEFA  4.17 zur Anwendung 
gekommen.  
Im Stadtgebiet Köln wird insgesamt eine Jahresfahrleistun g von ca.  6.643 Mio. 
FZkm/a8 erbracht. Der höchste Anteil (ca. 85 %) davon besteht aus Pkw-Verkehr, der 
ca. 61 % der NOX-Emissionen verursacht. Ungefähr 80 % dieser Emissionen entfallen 
auf Diesel-Pkw. Die Gesamtmenge der NOX-Emissionen des Straßenverkehrs beträgt 
3.376,8 t/a. 
Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) erbringen 
zusammen ca.  8,9 % der Jahresfahrleistung. Den Rest bilden die leichten 
Nutzfahrzeuge (5  %) und Kräder. Mit 8,6  % Jahresfahrleistung verursachen die 
schweren Nutzfahrzeuge (ohne Busse) ca.  27 % der NO X-Emissionen des 
Straßenverkehrs.  
Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO X-Emissionen auf die einzelnen 
Fahrzeuggruppen ist in der folgenden Tab. 3 dargestellt. 
 
  
                                            
7  HBEFA: Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, The Handbook of Emission Factors for Road Transport; 
Version 4.1; Umweltbundesamt; Dessau; 2019 
8  siehe Anhang 4 – Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 25 
 
 
Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Stadtgebiet Köln nach Fahrzeuggruppen, 2019 
 
Jahresfahrleistung1) NOX1) 
[Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%] 
Pkw 5.617,6 84,6 2.053,4 60,8 
Leichte  
Nutzfahrzeuge  
(lNfz) 
351 5,3 362,7 10,7 
Busse 17,6 0,3 34,5 1,0 
Kräder 85,6 1,3 10 0,3 
Schwere  
Nutzfahrzeuge  
ohne Busse 
571,6 8,6 916,3 27,1 
Kfz 6.643,4 100 3.376,8 100 
1) Modellierung mit HBEFA 4.1 
 
Schiffsverkehr 
Die Emissionen des Schiffsverkehrs betrugen ca. 1.391,3  t NOX. Die Daten stammen 
aus dem Emissionskataster Schiffsverkehr mit Stand 2012. 
 
Schienenverkehr 
Die Angaben zum Schienenverkehr für das Stadtgebiet Köln wurden dem 
Emissionskataster Schienenverkehr mit Stand 2013 entnommen. Sie enthalten die 
Abgasemissionen des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (DB AG). 
Im Luftreinhalteplangebiet wurden im Jahr 2013 durch den DB AG -Schienenverkehr 
ca. 178,2 t NOX emittiert.  
 
Flugverkehr 
Die Emissionen des Flugverkehrs (im LTO -Zyklus9 bis zu einer Höhe bis zu 3.000  ft, 
das entspricht ca. 950 m) können dem Emissionskataster mit Stand 2013 entnommen 
werden. Danach trägt der Flugverkehr mit rd. 342,9 t NOX zur Emissionsbilanz bei. 
 
                                            
9 LTO-Zyklus: Start-Lande-Zyklus (Landing and Take Off Cycle)

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 26 
 
 
Offroad-Verkehr 
Der Emissionsanteil des Offroad -Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den 
Verkehr von Baumaschinen, Verkehr in Land - und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege 
und Hobby, durch Militär - (außer Flugverkehr) und durch industriebedingten Verkehr 
(außer Triebfahrzeugen) verursacht wird. Zur Auswertung wurde das Emissions -
kataster Offroad-Verkehr mit Stand 2012 herangezogen. Die Emissionen aus diesem 
Bereich betragen ca. 157,6 t NOX. 
 
Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor 
Das Bezugsjahr der Kataster für die verschiedenen Verkehrsträger ist wegen der 
unterschiedlichen Fortschre ibezyklen nicht einheitlich. Auch wenn den Daten der 
Verkehrsträger im Verkehrskataster nicht dasselbe Bezugsjahr zugrunde liegt, so 
können doch zumindest die Größenordnungen der Emissionen der unterschiedlichen 
Verkehrsträger verglichen werden (siehe Tab.  4). Auf eine Trenddarstellung in der 
Fortschreibung der jeweiligen Kataster wird wegen wechselnder 
Berechnungsgrundlagen der Kataster und der damit nicht direkten Vergleichbarkeit 
verzichtet. 
 
Tab. 4 NOX-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Köln 
NOX-Emissionen des Verkehrs [t/a] 
Verkehrsträger 
Bezugsjahr 
Straße 
2019 
Schiff 
2012 
Schiene 
2013 
Flug 
2013 
Offroad 
2012 
Gesamt 
3.376,8 1.391,3 178,2 342,9 157,6 5.446,8 
 
Der Straßenverkehr verursacht im Stadtgebiet Köln den  größten Anteil der 
verkehrsbedingten NO X-Emissionen (62 %), gefolgt vom Schiffs -Verkehr (26 %). An 
dritter Stelle steht der Flug-Verkehr mit 6 % des Gesamtvolumens.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 27 
 
 
3.2.3 Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen 
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind in besonderem Maße geeignet, schädliche 
Umwelteinwirkungen hervorzurufen, z.  B. durch Emissionen Luft verunreinigender 
Stoffe. Sie sind im Anhang zur 4. Verordnung zum BImSchG aufgeführt. 
 
Gemäß der 11.  BImSchV10 sind Betreiber genehmigungspfli chtiger Anlagen, dazu 
verpflichtet, Luft verunreinigende Stoffe in Menge, räumlicher und zeitlicher Verteilung 
anzugeben. 
 
Die neuesten zur Verfügung stehenden Daten für Köln stammen aus den 
Emissionserklärungen für den Erklärungszeitraum 2016.  
 
Anlagenstruktur im Luftreinhalteplangebiet Köln 
Das Plangebiet des LRP Köln (Stadtgebiet Köln) ist durch eine starke Industrialisierung 
geprägt. Insgesamt sind hier 248 genehmigungsbedürftige Anlagen registriert, von 
denen 169 gemäß der 11. BImSchV vollständig zu erklären waren. 53 dieser Anlagen 
sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) der 4.  BImSchV 
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) zugeordnet, 44 Anlagen der 
Obergruppe 04 (Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination) sowie 33 
Anlagen der Obergruppe 09 (Lagerung, Be- und Entladen). Die restlichen 39 Anlagen 
verteilen sich auf sechs weitere Obergruppen der 4. BImSchV (siehe Abb. 4). 
                                            
10 Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen -11. 
BImSchV) i. d. F. d. Bek. v. 5. März 2007 (BGBl. I S. 289), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 V v. 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643)

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 28 
 
 
 
 
Abb. 4 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im 
Luftreinhalteplangebiet Köln 
 
Struktur der Stickstoffoxide (NOX)-emittierenden Anlagen im 
Luftreinhalteplangebiet Köln 
Im Plangebiet emittieren 89 Anlagen relevante Mengen an Stickstoffoxiden. 46 dieser 
Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeer zeugung, Bergbau, Energie) der 
4. BImSchV zugeordnet und 20 Anlagen der Obergruppe 04 (Chemische Erzeugnisse, 
Arzneimittel, Mineralölraffination). 
 
Die 14 größten NO X-Emittenten (= Arbeitsstätten bzw. Anlagen) der Industrie sind in 
der nachfolgenden Karte (Abb. 5) dargestellt und benannt. 
53
9 6
44
6 0 3 7
33
8
0
10
20
30
40
50
60
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Anzahl der emissionerklärungs-
pflichtigen Anlagen gemäß der 
11.BImSchV
Obergruppen der 4. BImSchV:
1   - Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
2   - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
3   - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung
4   - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination
5   - Oberflächenbehandlung mit organ.  Stoffen
6   - Holz, Zellstoff
7   - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel
8   - Verwertung und Beseitigung von Abfällen u. sonst. Stoffen
9   - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen u. Gemischen
10 - Sonstige Anlagen

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 29 
 
 
  
Abb. 5 Die vierzehn größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG 
genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Köln.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 30 
 
 
 
Die bisherige Betrachtungsweise, die jeweils lediglic h die Anzahl der Anlagen 
berücksichtigt, lässt jedoch keine Aussage zur Emissionsrelevanz der Anlagen zu.  
Die Emissionen der einzelnen Quellgruppen im Plangebiet sind in der Tab. 5 
differenziert aufgeführt. 
 
Tab. 5 NOX-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Köln 
Obergruppe nach 4. BImSchV 
NOX-Emissionen 
[t/a] [%] 
01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 1.915,8 36,2 
02 Steine und Erden, Glas, Keramik, 
Baustoffe 412,0 7,8 
03 Stahl, Eisen und sonstige Metalle 
einschl. Weiterverarbeitung 33,3 0,6 
04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel 2.697,2 51,0 
05 Oberflächenbehandlung mit 
organischen Stoffen… 3,4 0,1 
07 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel 4,5 0,1 
08 Verwertung und Beseitigung von 
Abfällen 202,3 3,8 
09 Lagerung, Be- und Entladen von 
Stoffen 17,9 0,3 
10 Sonstige Anlagen 0,1 0,0 
 Gesamt 5.286,5 100,0

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 31 
 
 
3.2.4 Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen - nicht 
genehmigungsbedürftige Anlagen 
Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlichen nicht genehmigungs bedürftigen 
Anlagen sind für das Luftreinhalteplangebiet die Kleinfeuerungsanlagen als weitere 
NOX-Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2012 betragen die Emissionen im gesamten 
Stadtgebiet insgesamt rd. 593,5 t/a NOX. 
3.2.5 Weitere Emittentengruppen 
Weitere Emittentengruppen sind die Landwirtschaft, natürliche Quellen sowie sonstige 
Emittenten. Diese Emittentengruppen haben für die Belastungssituation auf den 
innerstädtischen Straßen keine Relevanz. 
3.2.6 Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen 
In der Tab. 6 werden die Emissionen der für den Luftreinhalteplan Köln untersuchten 
Emittentengruppen im Stadtgebiet dargestellt. 
Die Jahres-Gesamtemissionen für NO X betragen ca. 11.326,8 t/a, wovon ca.  48,1 % 
vom Verkehr, ca.  46,7 % aus Industrieanlagen un d ca.  5,2 % aus 
Kleinfeuerungsanlagen emittiert werden. 
 
Tab. 6 Gesamtvergleich der NOX-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, 
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Köln 
 Industrie 
2016  
Kleinfeuerungsanlagen 
2015 
Verkehr 
1) 2) 
NOX-Emissionen 
[t/a] 
5.286,5 593,5 5.446,8 
1)  Bezugsjahre „Verkehr“: Straßenverkehr: 2019; Schienenverkehr 2013, Schiffsverkehr sowie 
Offroad: 2012 
2)  Straßenverkehr berechnet mit HBEFA 4.1 
 
Bei der Beurteilung der Emissionen ist zu b eachten, dass die meisten industriellen 
Emissionen über hohe Quellen (Schornsteine) emittiert werden. Diese Emissionen 
wirken sich, da sie weit getragen werden, auf den regionalen Hintergrund aus. Bei der

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 32 
 
 
Betrachtung der Immissionsbelastung in Straßenschlu chten sind hingegen niedrige 
nahe gelegene Quellen relevant. 
 
3.2.7 Emissionsseitige Untersuchung an den Verdachtsstellen 
Die emissionsseitigen Untersuchungen wurden zusätzlich zu der 
stadtgebietsbezogenen Gesamtbetrachtung an für das Kölner Stadtgebiet 
repräsentativen Belastungspunkten vorgenommen. Die Stadtverwaltung und die 
Bezirksregierung meldeten ergänzend einige Stellen, an denen der Verdacht auf 
Grenzwertüberschreitung besteht (Verdachtsstelle). Dies sind beispielsweise Stellen 
mit besonderer Verkehrsdichte und enger Randbebauung. Die endgültige Festlegung 
der zu untersuchenden Streckenabschnitte (siehe Tab.  3.2.7/1) erfolgte 
einvernehmlich zwischen der Bezirksregierung Köln, der Stadtverwaltung Köln und 
dem LANUV  NRW (siehe auch Kapitel 2. 6). Die Wa hl der Version des HBEFA, 
welches den Modellrechnungen zu Grunde gelegt wurde, richtete sich nach der 
Methode, die zur Ermittlung des lokalen Beitrags der Immissionsbelastung angewandt 
wurde (siehe Kapitel 6.2). Für die Belastungsschwerpunkte, an denen das  LANUV 
Messungen der Luftqualität durchführt, wurde als Emissionsdatenbasis das 
HBEFA 4.1 verwendet. Für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße basieren die 
Modelrechnungen auf der Emissionsdatenbasis des HBEFA  3.3. Die 
Verkehrsbelastung und Emissionsbilanz stellen sich wie in Tab. 7 aufgeführt dar.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 33 
 
 
Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen 
Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOX-Emissionen des 
Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten 
(Verdachtsstellen), 2019, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere 
Nutzfahrzeuge ohne Busse > 3,5 t) 
Untersuchte Streckenabschnitte 2019 DTV NOX 
 Pkw 
[%] 
lNfz 
[%] 
Kräder 
[%] 
sNoB 
[%] 
Busse 
[%] [kg/km*a] 
Clevischer Ring (VKCL) 
37.794 
6.206,6* 87,2 6,1 3,0 3,3 0,5 
Justinianstraße (KJUS) 16.221 2.928,9* 87,5 6,1 1,0 4,8 0,6 
Aachener Straße (KWEI) 
23.103 
4.247,0* 90,5 4,7 0,4 3,3 1,1 
Neumarkt (KNEU) 
15.691 
2.774,2* 88,4 4,9 1,6 4,0 1,1 
Luxemburger Straße (VKLS) 15.774 2.829,9* 84,1 7,8 2,9 4,4 0,7 
Turiner Straße (VKTU) 
26.171 
4.299,8* 91,4 5,2 1,1 2,3 0 
Subbelrather Straße (Verdachtsstelle) 
12.942 
1.419,6** 87,5 7,8 1,3 2,1 1,3 
*) Emissionen auf Basis HBEFA 4.1 berechnet 
**) Emissionen auf Basis HBEFA 3.3 berechnet 
 
In der Abb. 6 sind die untersuchten Streckenabschnitte sowie die herangezogenen 
Messstellen abgebildet.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 34 
 
 
 
Abb. 6 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Köln.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 35 
 
 
3.3. Ursachenanalyse 
 
Der Grenzwert für den NO 2-Jahresmittelwert beträgt 40  µg/m³ und ist seit dem Jahr 
2010 einzuhalten. Dieser Wert wurde im Basisjahr 2019 an den LANUV -Messstellen 
Justinianstraße (KJUS) mit 43  µg/m³ und Clevischer Ring (VKCL) mit 44  µg/m³ 
überschritten. An den übrigen LANUV-Messstellen wurde der Grenzwert im Jahr 2019 
eingehalten. 
Das regionale Hintergrundniveau von 20 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 
2019 wurde aus Messungen der Luftqualitätsüberwachungsstationen berechnet (siehe 
Kapitel 3.1). 
Neben dem regionalen Hintergrund und dem lokalen Kfz-Verkehr tragen noch weitere 
urbane Quellen zur Luftbelastung in den Straßen bei. Bei diesen Quellen handelt es 
sich um Flug-, Offroad-, Schienen- und Schiffsverkehr, Industrie und Quellen aus nicht 
genehmigungsbedürftigen Kleinfeue rungsanlagen (HuK). Dazu kommen noch die 
Anteile des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in der betrachteten Straße fährt 
(Kfz-urban). Diese urbanen Verursacheranteile wurden mit dem Modell LASAT 
ermittelt. LASAT (Lagrange -Simulation von Aerosol -Transport) ist ein Partikelmodell 
nach Lagrange11. Das Modellgebiet umfasst ein Gebiet mit der Größe von 38 x 40 km² 
und deckt ein Rechteck ab, in dem das Kölner Stadtgebiet (inkl. umlaufenden Rand 
von 1 km) liegt. 
Alle urbanen Quellen bestimmen den städtischen Be itrag zum Hintergrundniveau. 
Emissionen der einzelnen Verursachergruppen sind nicht gleichmäßig im Stadtgebiet 
verteilt, daher ist das Hintergrundniveau nicht im gesamten Stadtgebiet konstant. 
Der Anteil des lokalen Kfz -Verkehrs wurde für die LANUV -Messstellen mit einem 
vereinfachten Verfahren 12 abgeschätzt. Dieses Verfahren darf nur für 
Straßenabschnitte angewendet werden, bei denen die Immissionszusatzbelastung 
ausschließlich durch die Emissionen des Straßenabschnitts verursacht wird 
(Straßenschlucht). Diese Erkenntnis basiert auf den Untersuchungen zum vorherigen 
Luftreinhalteplan (Luftreinhalteplan Köln 2019) und wird hier nach Betrachtung aller 
                                            
11 Janicke, L., 1983: Particle simulation of inhomogeneous turbulent diffusion. – Air Pollution Modelling and its Application II, 
Plenum Press, New York, S. 527-535 
12 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8 
Juli/August

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 36 
 
 
Emissionsquellen berücksichtigt. Der Immissionsbeitrag durch den lokalen 
Straßenverkehr wird aus der Differenz der NO X-Immissionsbelastung und der NO X-
Hintergrundbelastung abgeschätzt. Die Anteile des lokalen Straßenverkehrs wurden 
nach den Fahrzeugarten Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (lNfz), schwere Nutzfahrzeuge 
ohne Busse (sNoB), Busse (Bus) und Motorrad (Krad) aufgelöst bestimmt. 
In Abb. 7 sind die berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen 
Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für NOX für die beiden 
LANUV-Messstationen Clevischer Ring (VKCL) und Justinianstraße (KJUS), die 2019 
über dem Grenzwert lagen, dargestellt. Die Verursacheranteile werden hier als NO X 
und nicht, wie sonst für Immissionen üblich, als NO 2 angegeben, da es sich bei den 
Eingangsdaten der Berechnungen auch um Emissionen (angegeben als NOX) handelt 
(vgl. auch Kapitel  3.2.1). Dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen 
konstanten Faktor für die Anteile von NO2 in NOX gibt.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 37 
 
 
 
Abb. 7 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge 2019 der verschiedenen 
Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NOX-Belastung 
 
Legende zur Abb. 7 
Pkw   = Personenkraftwagen  
sNoB   = schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse 
lNfz   = leichte Nutzfahrzeuge 
Krad   = Krafträder 
Kfz-urban = Beitrag des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in dem 
untersuchten Straßenabschnitt fährt 
Sonstiger Verkehr = Schienen-, Offroad- und Flugverkehr 
HuK    = Hausbrand und Kleinfeuerungen

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 38 
 
 
Das regionale Hintergrundniveau, der lokale Straßenverkehr und der durch den 
Verkehr im gesamten Stadtgebiet erzeug te Kfz -urban haben im Jahr 2019 an den 
beiden Belastungsschwerpunkten mit Grenzwertüberschreitung die höchsten Anteile 
an der NO X-Belastung. Am Clevischen Ring beträgt der Anteil für den regionalen 
Hintergrund 35 %, für den lokalen Verkehr 30  % und für den  Kfz-urban 15 %. In der 
Justinianstraße entfallen 36  % der NO X-Belastung auf den regionalen Hintergrund, 
26 % auf den lokalen Verkehr und 18 % auf den Kfz-urban. 
Im Einzelnen stellt sich die Verursachersituation des lokalen Verkehrs wie folgt dar: 
Am Clevischen Ring leisten die Pkw mit 21  % den höchsten Beitrag aus der Gruppe 
des lokalen Kfz-Verkehrs, gefolgt von den sNoB mit 6%. In der Justinianstraße tragen 
Pkw 16 % und sNoB 7 % zur NOX-Belastung bei. 
Krafträder, Busse und lNfz haben an beiden Belastungss chwerpunkten jeweils 
weniger als 5 % Anteil an der NOX-Belastung. 
Von den übrigen Verursachern im großflächigen städtischen Hintergrund sind die 
größten Beiträger der Schiffsverkehr mit 8  % am Clevischen Ring und 9  % in der 
Justinianstraße und Hausbrand- und Kleinfeuerungen mit entsprechend 6 % und 5 %. 
Auf Industrie und den sonstigen Verkehr (Schienen, Offroad - und Flugverkehr) 
entfallen jeweils weniger als 5 % der Stickstoffoxidbelastung.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 39 
 
 
4. Voraussichtliche Entwicklung der Belastung 
ohne weitere Maßnahmen 
4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des 
Emissionsszenarios 
Wie zuvor beschrieben, war im Wesentlichen der lokale Straßenverkehr in Bezug auf 
die Überschreitung der zulässigen Belastung im Referenzjahr relevant. Deshalb wird 
für die Prognose der E ntwicklung der Belastung im Folgenden auch hauptsächlich 
diese Quellgruppe betrachtet. 
Verkehr 
Straßenverkehr 
Die hier verwendeten Daten für Köln stammen aus aktuellen Berechnungen mit dem 
städtischen Verkehrsmodell und Erhebungen des beauftragten Ingenieurbüros AVISO 
GmbH. Eventuelle Veränderungen der Verkehrsstärken durch die Auswirkungen der 
„Corona-Pandemie“ sind in den Modellierungen nicht berücksichtigt. 
Im Untersuchungsgebiet ist der Prognose zufolge im Jahr 2020 insgesamt eine 
Jahresfahrleistung von ca. 6.639 Mio. FZkm/a erbracht worden. Den höchsten Anteil 
(ca. 84  %) davon hat der Pkw -Verkehr. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5  t (Lkw, 
Lastzüge, Sattelzüge und Busse) sollen zusammen ca. 9  % der Jahresfahrleistung 
erbringen. Den Rest bilden die leichten  Nutzfahrzeuge und Kräder. Mit rund 9  % 
Jahresfahrleistung sollen die schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse ca. 28 % der NOX-
Emissionen verursachen. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO X-
Emissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist für die Pr ognose 2020 in der  
Tab. 8 dargestellt.  
Prognostiziert wurde, dass die Fahrleistung der Pkw um rund 0,3  % abnimmt, die der 
leichten Nutzfahrzeuge um ca. 1,6 % und die der schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse 
um rund. 1,1  % zunimmt. Insgesamt ergibt sich eine  Abnahme der Fahrleistung um 
rund. 0,1 %.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 40 
 
 
Die NO X-Emissionen des Straßenverkehrs hingegen verringern sich im gesamten 
Stadtgebiet von 3.377 t im Jahr 2019 auf 3.034  t im Jahr 2020. Dies entspricht einer 
Reduktion um ca. 10 %. 
Dieser prognostizierte Rückgan g ist die Folge der fortschreitenden technischen 
Flottenentwicklung (natürliche Flottenmodernisierung/ -erneuerung einschließlich 
Software-Update) nach HBEFA.  
Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Untersuchungsgebiet nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 
2020 
 
Jahresfahrleistung1) NOX 1) 
[Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%] 
Pkw 5.601 84,4 % 1.833,7 60,4 % 
Leichte  
Nutzfahrzeuge (lNfz) 
356,8 5,4% 327 10,8 % 
Busse 17,6 0,3% 25,1 0,8 % 
Kräder 85,7 1,3% 9,6 0,3 % 
Schwere Nutzfahrzeuge 
ohne Busse 
577,8 8,7% 838,7 27,6 % 
Kfz 2) 6.638,8 100,0 % 3.034,2 100,0 % 
1) Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung 
mit HBEFA 4.1 
2) Abweichung durch Rundungen 
 
Ergänzend wird in Tab. 9 die Veränderung der Jahresfahrleistung und der NO X-
Emission vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 dargestellt.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 41 
 
 
 
 
Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOX-Emissionen im 
Vergleich der Jahre 2019/2020  
Fahrzeuggruppe Veränderung 2019/2020 [%] 
  Jahresfahrleistung NOX 
Pkw -0,3 % -10,7 % 
Leichte Nutzfahrzeuge (lNfz) 1,6 % -9,8 % 
Busse 0,0 % -27,1 % 
Kräder 0,1 % -4,5 % 
Schwere Nutzfahrzeuge ohne 
Busse (sNoB) 
1,1 % -8,5 % 
Kfz -0,1 % -10,1 %

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 42 
 
 
Schiffs-, Schiene-, Offroad-, Flugverkehr 
In der Richtlinie 2016/1628 13 legt die EU schärfere Abgasgrenzwerte für neue 
Verbrennungsmotoren fest, die in mobilen Maschinen und Geräten eingebaut und 
nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind. So müssen neue Binnenschiff e ab 2019 
und neue Lokomotiven/Triebfahrzeuge ab 2021 strengere Abgasgrenzwerte einhalten. 
Neue Motoren des Sektors Offroad -Verkehr sind ab 2019 diesen Regelungen 
unterworfen. 
Die Abgasemissionen des Flugverkehrs werden international durch die ICAO 
(International Civil Aviation Organisation) 14 im Committee on Aviation Environmental 
Protection-Process (CAEP -Prozess) festgelegt. Zuletzt wurden die Stickoxid -
Grenzwerte im Jahr 2010 verschärft und mussten ab dem Jahr 2013 von neuen 
Flugzeugtriebwerken eingehalten werden. 
Auch wenn die Einführung und Verschärfung der Abgasgrenzwerte bei 
gleichbleibender Verkehrsleistung zur allmählichen Abnahme der Emissionsmenge im 
Plangebiet führen wird, werden im Folgenden die Emissionen zwischen den 
Bezugsjahren der jeweiligen  Emissionskataster und dem Prognosejahr 2020 als 
konstant angesehen. 
 
Industrie 
Wie in Kapitel  3.2.3 bereits dargestellt, betrugen die industriell bedingten NO X-
Emissionen ca. 5.286,5  t/a. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung der 
Emissionen für das J ahr 2020 ist nicht möglich, da insbesondere die industriellen 
Emissionen stark von der konjunkturellen Entwicklung und damit einhergehend mit der 
Auslastung und Produktionskapazität der einzelnen Anlagen zusammenhängen. 
Mit dem Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere mit der Stilllegung von 
Kohlekraftwerken ist ein abnehmender Trend bei den Emissionen zu erwarten. Der 
                                            
13 Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.09.2016 über die Anforderungen in Bezug 
auf die Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die 
Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur 
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 
97/68/EG, ABl. L 252/53 vom 16.09.2016 
14 Annex 16 - Environmental Protection, Volume II - Aircraft Engine Emissions to the Convention on International Civil Aviation, 
aktuelle Ausgabe

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 43 
 
 
abnehmende Trend ist aber auch eine Folge der seit vielen Jahrzehnten bestehenden 
Verpflichtung in der Industrie, stets den besten Stand der Technik zur Anwendung zu 
bringen. 
Kleine und mittlere Feuerungsanlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen 
Erkenntnisse über wesentliche Änderungen der Emissionen aus der Quellgruppe 
„nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ bis zum Jahr 2020 liegen für das Gebiet nicht 
vor. Im Jahr 2010 wurde die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1.  BImSchV) 
novelliert. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurden die Abgasgrenzwerte für 
bestehende Anlagen und Neuanlagen verschärft. Zwar betrifft dies vorrangig  die 
Emissionen von Feinstaub, allerdings wurde auch der Grenzwert für Stickoxide für 
bestimmte Anlagen gesenkt. So müssen Öl - und Gasfeuerungen, die vor dem Jahr 
2010 errichtet wurden und ausgetauscht werden, geringere NO X-Emissionswerte 
einhalten. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Emissionen aus diesem Sektor in den 
kommenden Jahren (mittelfristig) zurückgehen werden. 
Im Zuge der Entwicklung zur Energieeinsparung an Gebäuden (z.  B. 
Wärmedämmung, Wärmepumpen) ist zusätzlich von einer Reduktion der NO X-
Emissionen auszugehen. 
 
4.2 Erwartete Immissionswerte 
4.2.1 Erwartetes Hintergrundniveau 
Auswertungen der gemessenen Trends und Berechnungen des LANUV NRW zufolge 
beträgt derzeit die jährliche Abnahme der NO 2-Konzentration für ganz Nordrhein -
Westfalen ein bi s zwei Prozent. Bezogen auf das Rhein -Ruhr-Gebiet ergibt sich auf 
Basis der Messungen der Jahre 2015 bis 2019 eine jährliche Abnahme der NO 2-
Konzentration von gut 2 %. 
Wie in Kapitel  4.1 dargestellt, liegen hinsichtlich der urbanen Quellen Prognosen für 
das Jahr 2020 für die Quellgruppe Straßenverkehr vor. Für die NO X-Emissionen des 
Straßenverkehrs im Kölner Stadtgebiet wird vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2020

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 44 
 
 
aufgrund der Flottenerneuerung/ -modernisierung eine Abnahme um 10  % 
prognostiziert (vgl. Kapitel 4.1). Das ist die Summe für das gesamte Stadtgebiet. Die 
Änderungen variieren lokal. Daher wurde in diesem Fall auch für das Jahr 2020 der 
Beitrag des Straßenverkehrs zum städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau mit dem 
Ausbreitungsmodell LASAT (s. Kapitel 3.3) ermittelt. 
Aus den Berechnungen unter Berücksichtigung der Reduktion des städtischen 
Hintergrundniveaus (also regionales Hintergrundniveau und städtischer Beitrag zum 
Hintergrundniveau) ergibt sich insgesamt, umgerechnet in NO 2, eine Minderung von 
2019 auf 2020 von etwa 2 µg/m³. 
 
4.2.2 Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet 
Aus den Berechnungen des LANUV NRW ergibt sich allgemein für die betrachteten 
Belastungsschwerpunkte: Die zu erwartende NO 2-Belastung sinkt vom Jahr 2019 bis 
zum Jahr 2020 um 3  % bis 7 % bzw. bis zum Jahr 2021 um 6  % bis 12 % als Folge 
der lokalen Entwicklungen (Modernisierung der Fahrzeugflotte einschließlich 
Software-Update) sowie der in den Prognosejahren umgesetzten verkehrslenkenden 
und verkehrsverflüssigenden Maßnahmen und d urch die Abnahme des regionalen 
Hintergrundniveaus. Dies entspricht für das Prognosejahr 2020 einer Reduktion von 
1 µg/m³ bis 3 µg/m³ und für das Prognosejahr 2021 einer Reduktion von 2  µg/m³ bis 
5 µg/m³. Die Ergebnisse, der Prognoseberechnungen sind in Ka pitel 6 im Einzelnen 
dargestellt. 
Im Rahmen der Fortschreibung des LRP Köln wurden Berechnungen der Emissionen 
für das Bezugsjahr 2019 und die Prognosejahre 2020 und 2021 durchgeführt. Darauf 
aufbauend wurde auch die Immissionsbelastung für die Jahre 2020 und 2021 
abgeschätzt. Diese Prognosen wurden ausgehend von den Messwerten des 
Bezugsjahres 2019 und unter Verwendung der Emissionen des Bezugsjahres 2019 
ermittelt. 
An den betrachteten verkehrsnahen LANUV-Messstationen in Köln zeigt sich auf lange 
Sicht, dass die Messwerte kontinuierlich sinken und zeitnah der Grenzwert eingehalten 
wird. Dies spiegelt sich in den aktuellen Messwerten wider.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 45 
 
 
5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung 
5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung 
Im Rahmen der Diskussion um die bis 2019 übe rschrittenen Grenzwerte, der 
Gerichtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Deutschland, die bezüglich der 
in NRW verklagten Kommunen bereits durch Vergleich eingestellt wurden, sowie des 
laufenden Vertragsverletzungs - bzw. Klageverfahrens der EU geg en die 
Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere in den letzten Jahren auf bundes -, 
landes- und kommunalpolitische Ebene eine Vielzahl von Aktivitäten angestoßen 
worden, die im Zusammenspiel als Gesamtstrategie zu einem Rückgang der 
Belastung und einer Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid geführt haben. 
Hinzu kommen weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene, die ebenfalls zu einer 
Verringerung der Emissionen verschiedener Emittentengruppen führen. Diese 
Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene wurden in der Planfortschreibung 
von 2019 ausführlich diskutiert. 
5.1.1 Regionale Beiträge 
Auch auf Landesebene wurden und werden weiterhin zur Absenkung der bestehenden 
Stickstoffdioxid-Belastung Fördergelder bereitgestellt. Durch das Kommunal -
investitionsförderungsgesetz wurde auch Kommunen in Haushaltssicherung in 
unserer Region die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Reduzierung der 
Luftbelastung durchführen 15 zu können, z. B. den Austausch der kommunalen 
Fahrzeugflotte, die Erneuerung und der Ausbau von Radwegen oder die Verflüssigung 
des Verkehrs durch den Rückbau von Querungen. Im Programm für rationelle 
Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) wird im 
Rahmen des „Sofortprogramms Elektromobilität“ eine Förderung der Ladeinfrastruktur 
für Elektromobilität für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen 
und Privatpersonen ermöglicht. 
Links: https://www.energieagentur.nrw/foerderung/progres.nrw  
 https://www.elektromobilitaet.nrw.de 
Das Förderprojekt „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ fördert die Umsetzung von 
Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune 
verringern. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs 
bei Gebäuden. Ergänzend werden im Förderbereich des Modellvorhabens 
„Emissionsfreie Innenstadt“ konkrete Mobilitätslösungen umgesetzt, die zu einer 
                                            
15  Siehe auch https://www.mhkbg.nrw/kommunales/Kommunale-
Finanzen/Einzelthemen/Kommunalinvestitionsfoerderungsgesetzes/index.php

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 46 
 
 
Unabhängigkeit von fossilen Kraftstof fen im Verkehrssystem führen sollen. Durch 
einen Ausbau des ÖPNV auch in der Breite, der durch die aktuellen Förderprogramme 
unterstützt wird, sind zusätzliche Impulse zu einem Wechsel der Verkehrsträger auf 
den ÖPNV zu erwarten. Dies soll zu einem nachhal tigeren Verkehr in den Städten, 
aber auch zu einer Verbesserung der Stadt -Umland-Beziehungen in der 
Verkehrsvernetzung des ÖPNV beitragen. 
Link: https://www.leitmarktagentur.nrw/klimaschutz/kommunalerklimaschutz 
Auch die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad, die im innerstädtischen Verkehr eine 
Entlastung bewirken kann, wird durch das Land in den Fokus genommen. Durch die 
Förderrichtlinie für die Nahmobilität werden Investitio nen in die Infrastruktur, wie 
beispielsweise in die vielerorts geplanten Radschnellwege, den Service und die 
Information der Öffentlichkeit im Bereich der Nahmobilität unterstützt. 
Zudem setzt das Land bei der Erneuerung des Fuhrparks der Landesverwaltung auf 
einen aktuellen Stand der Abgasreinigungstechnik. Im Pkw -Fuhrpark des Landes 
werden nahezu ausschließlich Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6, sowie E - und 
Hybrid-Fahrzeuge vorgehalten. Durch einen regelmäßigen Flottenaustausch ist eine 
Anpassung an den Entwicklungsstand der Abgasreinigungstechnik automatisch 
gegeben. Bereits heute fahren rund 5  % der Pkw der Landesfahrzeuge auf E - oder 
Hybrid-Basis. Diese Quote soll in den kommenden Jahren stark erhöht werden. 
Die durch das Land Nordrhein -Westfalen a ngebotenen Förderungen und Maßnah -
men, wie die Umstellung der Fahrzeugflotte, werden zu einem weiteren Rückgang der 
NO2-Belastung beitragen und sind in die Gesamtstrategie des Bundes eingebettet. 
Eine konkrete Aussage zu der Minderungswirkung kann zu diese m Zeitpunkt nicht 
vorgenommen werden. 
 
5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung 
Bereits in der Erstaufstellung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Köln vom 
01.10.2006, in der ersten Fortschreibung vom 01.04.2012 sowie der zweiten 
Fortschreibung vom 01. 04.2019 wurden zahlreiche Maßnahmen festgelegt, die zu 
einer Verringerung der Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid geführt 
haben. Dieses Maßnahmenkonzept wird durch die in der Luftreinhalteplanung tätigen 
Akteure weiterhin umgesetzt. Der jeweilige Stand der Maßnahmenumsetzung (jährlich 
aktualisiert) kann dem Internet unter folgender Adresse entnommen werden: 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/index.html

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 47 
 
 
Darüber hinaus werden zur dauerhaften Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für 
NO2 folgende Maßnahmen festgelegt. 
 
1. Clevischer Ring, MIV 
Sperrung einer Fahrspur auf der Mül heimer Brücke und Lastbegrenzung für 
LKW auf max. 2,8 t im April 2019 
Seit April 2019 haben die Baumaßnahmen zur Sanierung der Mülheimer Brücke 
begonnen, die je Fahrrichtung die Reduktion auf einen Fahrstreifen und eine 
Lastbegrenzung auf 2,8 t vorsehen. B egleitend hierzu wurde im Bereich der 
rechts- und linksrheinischen Brückenauffahrt als auch im Zufluss in Höhe 
Mülheimer Zubringer die Verkehrsführung geändert. 
Die Änderung der Verkehrsführung zusammen mit den Verkehrsbe -
schränkungen haben auf dem Clevisc hen Ring zu einer Abnahme der 
Verkehrsbelastungen um 9.000 Kfz/24h geführt. Das entspricht einem 
Rückgang um 20 %.  
Die Baustellensituation wird absehbar bis 2025 andauern. Nach Abschluss der 
Bauarbeiten wird eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Die Stadtverwaltung hat 
den Auftrag, vor Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, ob es aus 
verkehrlicher Sicht möglich ist, auf eine Kfz -Fahrspur je Richtung zu Gunsten 
des Radverkehrs zu verzichten.  
 
2. Clevischer Ring, Radverkehr 
Folgende Verbesserungen fü r den Radverkehr entlang des Clevischen Rings 
sind vorgesehen (Beschlussfassung in 2020, Umsetzung aller Maßnahmen 
zum Ende 2021): 
 Zwischen Clevischer Ring 121b und Böckingpark: Sanierung des baulichen 
Radweges, Anbringen von „Frankfurter Hüten“  
 Entlang B öckingpark bis Dünnwalder Straße: Neuordnung des ruhenden 
Verkehrs und Optimierung der Radverkehrsführung (geplant Ende 2020) 
 Zwischen Dünnwalder Straße und Markgrafenstraße: Markierung einer Busspur 
mit Freigabe für den Radverkehr, Schaffung einer neuen 
Radverkehrsverbindung 
 Zwischen Markgrafenstraße und Langemaß: Neuordnung des ruhenden 
Verkehrs, Markierung eines Schutzstreifens (bereits 2020 umgesetzt)

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 48 
 
 
 
 
 
3. Aachener Straße (Weiden): Expressbusspur 
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden zwei neue B uslinien 
eingeführt, welche auf der Aachener Straße zur Beschleunigung überwiegend 
auf einer Busspur geführt werden. Die Linien beginnen in den Wohngebieten 
Widdersdorf/Lövenich bzw. Weiden/Junkersdorf und werden über die Aachener 
Straße in Richtung Innens tadt geführt. Als attraktive Umstiege zum SPNV 
werden u. a. der Bahnhof West und als Endhaltestelle der Kölner Hauptbahnhof 
angefahren. Die Linien verkehren in den Hauptverkehrszeiten werktags 
zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr. Anhand der 
Fahrgastzahlen aus Januar und Februar 2020 ist mit einem Anstieg von ca. 27 
% der durchschnittlichen Fahrgäste pro Tag (Januar: 1.706; Februar: 2.172) 
bereits eine positive Tendenz der Nutzung erkennbar. Zur Förderung von 
Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist die Busspur (neben Taxen) auch für 
E-Fahrzeuge freigegeben. 
Um die Attraktivität der Linien weiter zu steigern, werden derzeit bauliche und 
betriebliche Optimierungsmöglichkeiten untersucht und bei positiver Bewertung 
umgesetzt. 
Durch die Pandemiesituation hat der ÖPNV im Jahr 2020 starke Einbrüche bei 
den Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Dies hat sich auch auf die Fahrgastzahlen 
der Expressbuslinien ausgewirkt. Zurzeit lässt sich die Wirkung der 
Expressbuslinien nicht realistisch bewerten. 
 
4. Aachener Straße seit Ende 2019: Zuflussdosierung 
Im werktäglichen Tagesverkehr wurde im Oktober 2019 auf der Aachener 
Straße in Höhe der P+R Anlage Weiden West an einer bestehenden 
Lichtsignalanlage die Grünzeit reduziert, um einen Zielwert von maximal 700 
Kfz/h zu erreichen. In der morgendlichen Spitzenstunde wurde vormals ein 
Zufluss von 1080 Kfz/ Spitzenstunde ermittelt. Mit der Zuflussdosierung wird der 
positive Effekt bewirkt, dass der Verkehrsfluss im Bereich der Aachener Straße 
verbessert wird, so die Abwicklu ng des Busverkehrs beschleunigt ist und 
emissionssteigernde Fahrvorgänge von Stop and Go vermieden werden. Der

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 49 
 
 
Verkehrsteilnehmer wird zur modalen oder zeitlichen Verlagerung seiner 
Fahrten angeregt. 
 
5. Neumarkt 
Wegnahme der Rechtsabbiegerspur vom Neumarkt in die Fleischmengergasse 
seit Herbst 2019. 
Die Sperrung des Rechtsabbiegers vom Neumarkt in die Fleischmengergasse 
ist im Oktober 2019 umgesetzt worden. Beobachtungen lassen erkennen, dass 
die Maßnahme wesentlich dazu beiträgt, den bisher vorhandenen Konfl ikt an 
diesem Knoten zwischen Pkw, Fahrrad und Fußgängern deutlich zu 
entschärfen. Die Maßnahme stärkt somit den nicht motorisierten Verkehr, und 
verbessert den Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge auf der Ost-West-Achse. 
 
6. Luxemburger Straße 
LSA-Erneuerung und –Optimierung Insgesamt wurden bis Ende 2019 zwanzig 
Ampelanlagen erneuert. Im Rahmen der Arbeiten wurden akustische und taktile 
Signalisierungen für sehbehinderte Personen inklusive taktiler Leitelemente im 
Boden, Video-Detektion zur Verlängerung der Grünphasen für Fußgängerinnen 
und Fußgänger in Schul - und Kindergartennähe sowie Detektoren zur 
Erfassung des Verkehrs auf den Fahrbahnen eingeführt. 
Zudem wurden im Rahmen der Umbaumaßnahmen die Fahrbahnen der 
Luxemburger Straße neu geordnet, um den Radverkeh r zu integrieren und die 
Attraktivität für den Fußverkehr sowie die Fahrgäste des ÖPNV zu steigern. 
Eine erweiterte Sensorik der neuen Ampelanlagen verbessert den 
Verkehrsfluss und reduziert die Wartezeiten für den Fuß -, Rad - und 
motorisierten Verkehr, der  die Luxemburger Straße quert. Durch eine 
modernisierte Verkehrssteuerung mit an die Verkehrsnachfrage angepassten 
Schaltprogrammen wird zudem ein Beitrag zur Minderung der 
Luftschadstoffbelastung geleistet. Die neuen Ampelanlagen wurden an den 
zentralen V erkehrsrechner angeschlossen, was insbesondere bei Störungen 
ein schnelles Eingreifen ermöglicht. 
Ab Anfang des Jahres 2020 werden tageszeitlich variierende Signalprogramme 
geschaltet, die den unterschiedlichen Verkehrsbelastungen gerecht werden. 
Durch die  Anpassung an den einzelnen Kreuzungen wurden die

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 50 
 
 
Rahmenbedingungen für den Fuß - und Radverkehr sowie den ÖPNV 
verbessert. Die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen sind nun 
ebenfalls berücksichtigt worden, so dass die Maßnahme einen Beitrag zur 
Änderung des Modal-Split und zur Förderung der Nahmobilität darstellt. 
Die Optimierung der Lichtsignalanlagen hat zur Folge, dass Wartezeiten und 
die Stauhäufigkeit und somit Stop-Go-Verkehr vermieden wird und auch durch 
eine Änderung des Level -of-Service die Emissionsbelastung gemindert wird. 
Mit der geänderten Koordinierung und Schaltung situationsangepasster 
Programme wurden weitere Verbesserungen in 2020 wirksam. 
 
7. Justinianstraße, Baustelle 
Baustelle Deutz -Mülheimer Straße mit verkehrsminderndem Einflus s auf die 
Justinianstraße: 
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt in Folge über die nächsten 10 Jahre die 
Überführungsbauwerke über die Deutz -Mülheimer Straße im Einzugsbereich 
der Justinianstraße nacheinander zu sanieren bzw. zu erneuern. Die DB Netz 
AG hat den Beginn der Hauptbaumaßnahme für den 14.06.2020 angezeigt, die 
Maßnahmen wurde zeitgerecht begonnen. Im Zuge dieser Bauarbeiten kommt 
es zu Verkehrseinschränkungen. Mit der Genehmigungsbehörde im Amt für 
Verkehrsmanagement ist zu der Verkehrsführung und d em Zeitpunkt der 
Durchführung Einvernehmen hergestellt worden. 
Um die entsprechenden Baustellenbewegungsräume zu schaffen ist die 
Einziehung eines Fahrstreifens in jede Fahrrichtung erforderlich. 
Die stadtauswärtige Richtung entfaltet jedoch keine kapazitäts-einschränkende 
Wirkung, da die Deutz-Mülheimer Straße in dieser Richtung von dreispurig auf 
zweispurig vermindert wird, der jeweilige Zufluss aus der Opladener Straße 
ebenfalls zweispurig und der Zufluss aus der Justinianstraße nur einspurig 
erfolgt. Di e Minderung der Verkehrsbelastung erfolgt ausschließlich auf der 
stadteinwärtigen Richtung der Justinianstraße.  
 
Durch Verkehrserhebung am 29.10.2019 wurde die Querschnittsbelastung an 
der Messstelle ermittelt, die gegenüber der Verkehrserhebung aus dem J ahr 
2015 eine geringfügig höhere Verkehrsbelastung aufweist. Zur Ermittlung der 
Minderung der Verkehrsbelastung wurde besagte letztmalig im Jahr 2015 an

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 51 
 
 
der Kreuzung Opladener Straße/Justinianstraße/Deutz -Mülheimer Straße 
durchgeführte Knotenstromerhebung genutzt, anhand derer die Auswirkungen 
der Minderung der Durchflusskapazität auf den Messquerschnitt 
Justinianstraße hergeleitet wurden.  
Auf Grundlage der Verkehrserhebung vom 12.11.2015 wurden im Zuge der 
Baustellenplanung folgende Verkehrsreduzierungen prognostiziert: durch den 
verminderten Zufluss von der Deutz -Mülheimer-Straße in die Justinianstraße 
vermindert sich das Verkehrsaufkommen in der Justinianstraße um 3.900 
Kfz/24h. Dies entspricht einem Rückgang um 24 %. 
 
8. Justinianstraße, LSA 
Zusätzlich zu der Baumaßnahme wird die LSA -Steuerung der Kreuzung 
Justinianstraße/Deutz-Kalker Straße digitalisiert und optimiert. Damit wird der 
Abfluss aus der Justinianstraße insbesondere im belasteten Straßenabschnitt 
verbessert. Die Umsetzung wurde wegen der aktuellen Einschränkungen durch 
die Pandemie auf das II. Quartal 2021 verschoben. 
 
9. Maßnahmen mit stadtweitem Effekt 
 
a) Einführung eines Lkw-Transitverbotes in der Innenstadt seit August 2019 
Eine Minderung des Lkw -Verkehrsaufkommens wird durch das Lkw -
Transitverbot für LWK ab 7,5 t erreicht. Das Verbot gilt für den Kölner 
Innenstadtbereich seit August 2019. Lkw -Fahrzeuge, die die Euro -VI-Norm 
erfüllen, sind von dem Verbot nicht erfasst. Eine Karte befindet sich in Anhang 
10. 
 
b) Erweiterung der Grünen Umweltzone seit Oktober 2019 
Die Ausweitung der Grünen Umweltzone insbesondere im rechtsrheinischen 
Stadtbereich führt zu einer weiteren Reduzierung der Emissionen und damit zu 
einer Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet führen. Eine Karte befindet 
sich in Anhang 9. 
 
c) Förderung des Umweltverbundes, insbesondere des Radverkehrs allgemein

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 52 
 
 
Eine Flächenumverteilung durch Umwandlung von Kfz -Fahrspuren in 
Radspuren auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses zum 
Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) vom 14.06.2016  ist teilweise bereits 
umgesetzt oder noch geplant, v.a.: 
 Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen auf Grundlage von 
konkretisierenden Beschlüssen des Verkehrsausschusses vom 
05.12.2017 und 09.07.2019 (umgesetzt: Theodor -Heuss-Ring 2018, 
Hohenstaufenring -Nord 2018, Sachsenring 2019; geplant und umgesetzt 
in 2020: Hohenstaufenring -Süd, Ubierring, Hohenzollernring Süd; 
Umsetzung geplant ab 2021: Salierring, Hohenzollernring, Kaiser -
Wilhelm -Ring, Hansaring);  
 Radfahrstreifen auf der Nord -Süd-Fahrt mit bereits umge setzten 
Maßnahmen auf Vorgebirgstraße (2016; 2019) der Ulrichgasse (2017; 
2018) und einem Abschnitt der Tel -Aviv-Straße -Nord (umgesetzt 2020), 
sowie geplanten Maßnahmen u.a. auf der Tel -Aviv-Straße-Süd (Lücken -
schluss zwischen Ulrichgasse und Tel -Aviv-Straße-Nord Umsetzung 
geplant ab IV. Quartal 2020), der Riehler Straße und der Turiner Straße 
(ab 2021), sowie kontinuierlich der verbleibenden Abschnitte;  
 Radfahrstreifen auf Hauptrouten in den Stadtteilen, u.a. auf der Achse 
Friesenplatz / Zeughausstraße / A n der Burgmauer / Magnusstraße 
(umgesetzt 2020) und der Achse Gladbacher Straße (umgesetzt 2018) / 
Gereonstraße / Unter Sachsenhausen / An den Dominikanern 
(umgesetzt 2020); Christophstraße (Umsetzung geplant in 2021)  
 Erarbeitung und Umsetzung von Radverke hrskonzepten und 
Fahrradstraßennetzen für die Stadtbezirke sowie Einzelmaßnahmen in 
den Kölner Stadtbezirken (kontinuierlich);  
 Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 
Fahrradabstellplätzen (Bau ab 2021 bis 2022).  
 
 
Weitere Projekte wurden eingeleitet bzw. konkrete Ausführungsplanungen für 
erste Umsetzungsschritte werden derzeit erarbeitet: 
 Neue Rheinquerungen in Höhe Bastei, Rheinauhafen;

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 53 
 
 
 Eine Vorlage für den Ausbau eines Radfahrstreifens auf der Aachener 
Straße Richtung stadtauswärt s im Abschnitt Brabanter und Moltkestraße 
ist aktuell in Beratung  
 Optimierungen vorhandener Rheinbrücken (Zweirichtungsradwege, 
Anschlussrampen), aktuell Mülheimer Brücke, Hohenzollernbrücke;  
 Schaffung von hochwertigen rd. 4.000 Fahrradabstellplätzen an 
Haltestellen des ÖPNV zur Förderung von Bike -and-Ride 
(Fahrradsammelgaragen und überdachte Doppelstockparker);  
 Erarbeitung einer Radschnellwegkonzeption für das Kölner Stadtgebiet; 
das Konzept wird voraussichtlich bis Mitte 2021 vorliegen;  
 Die Beteiligten de s Vergleichs befürworten das laufende Projekt eines 
Radschnellweges Frechen – Köln; die Umplanungen sind noch nicht 
abgeschlossen, werden aber mit Nachdruck verfolgt; nach Abschluss der 
Planungen werden zügig Förderanträge beim Land Nordrhein -Westfalen 
gestellt; 
 Fortführung der überregionalen Zusammenarbeit der Machbarkeitsstudie 
Rad - Pendler - Routen im rechtsrheinischen Köln und den Kreisen und 
Kommunen;  
 Fortführung und Ausweitung des Fahrradverleihsystems der Kölner 
Verkehrsbetriebe;  
 Erarbeitung von Rad verkehrshauptnetzen für die Stadtbezirke u.a. 
Einführung eines stadtweiten Fahrradverleihsystems mit tariflicher 
Integration für ÖPNV -Abokunden (30 Minuten kostenlos fahren) und 
Ausweisung von ca. 13 Mobilstationen.  
 Der Verkehrsausschuss des Rates der Stad t Köln hat einen Prüfauftrag 
erteilt, in welcher Weise im Bereich der Aachener Straße vom Neumarkt 
bis zur Moltkestraße stadtauswärts ein geschützter Radverkehrsstreifen 
eingerichtet werden kann. Wenn der Verkehrsausschuss zu einem 
Baubeschluss gelangt, wi rd die Stadt Köln die Maßnahme zügig 
umsetzen.  
 Die Stadt Köln wird zweimal im Jahr den Radfahrverbänden ein 
Gesprächsangebot machen, um sich gemeinsam über die 
Radverkehrssicherheit in der Stadt Köln auszutauschen.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 54 
 
 
d) Umstellung der ÖPNV-Busflotte: 
Die Stadt Köln vergibt die ihr zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel 
für den Busverkehr bereits seit einigen Jahren nach emissionsspezifischen 
Kriterien. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass verstärkt Busse mit der 
aktuellen Abgasnorm Euro VI oder Elekt robusse angeschafft wurden, um die 
Fördermittel zu erhalten. Für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro IV werden 
bereits seit 2018 keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Seit der Verschärfung der 
Förderrichtlinie im Jahr 2019 werden im aktuellen Förderjahr 2020 
ausschließlich Fahrzeuge mit der Euro VI Norm gefördert.  
Zudem verfolgt die Stadt Köln im Rahmen ihres im Jahr 2018 verabschiedeten 
Green-City-Masterplans eine umfangreiche Strategie zur Minderung der lokalen 
Luftschadstoffemissionen. Die Erneuerung der Bus flotte im ÖPNV bildet eine 
wichtige Maßnahme innerhalb dieser Strategie.  
Es wurden im Jahr 2019 alle von der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) 
eingesetzten Busse (inklusive derer von Auftragsunternehmen), die der Norm 
EURO V entsprachen, mit SCRT-Filtern ausgerüstet, so dass auch diese Busse 
Schadstoffcharakteristika der Norm EURO VI aufweisen.  
Im Jahr 2019 wurden durch die KVB und ihre Tochterunternehmen der 
Schilling-Gruppe noch 14 Fahrzeuge der Klasse Euro IV eingesetzt. Diese 
Fahrzeuge wurden im Jahr 2020 durch Euro-VI-Fahrzeuge ersetzt.  
Die aktuellen Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren 
Subunternehmen können der folgenden Tab. 10 entnommen werden.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 55 
 
 
 
 Tab. 10 Aktuelle Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren 
Subunternehmen 
  
EURO 
III 
EURO 
IV EEV EURO VI und  E-
Busse 
     
EEV mit Nox 
Filter  
Fahrzeuge KVB  0 0 18 245 9 
Davon:      Reserve-
fahrzeuge     
GL     14 170 9 
Solo     4 74   
Mini       1   
Fahrzeuge 
Nachunternehmer 1 i. A. 
der KVB 
 0 0   122   
Fahrzeuge 
Nachunternehmer 2 i. A. 
der KVB 
       10   
Fahrzeuge 
Nachunternehmer 3 i. A. 
der KVB 
 0     5   
 
Zudem ist vorgesehen, die Busflotte der KVB bis zum Jahr 2030 komplett auf 
Elektrobusse umzustellen. Hierzu hat der Rat der Stadt Köln am 27.09.2018 
einen entsprechenden Beschluss gefasst (vgl. Vorlage -Nr. 1094/2018, 
Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen). Es laufen 
derzeit umfangreiche Planungen dazu. Darüber hinaus setzt die im Stadt -
Umland-Verkehr tätige Regionalverkehr Köln Gm bH zunehmend mit 
Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenbusse ein. 
Die Umstellung der KVB -Busflotte auf Elektroantriebe hat Ende des Jahres 
2016 begonnen. Seitdem werden auf der Innenstadtlinie 133 acht Elektrobusse 
im täglichen Linienverkehr eingesetzt. Die auf dieser Linie gemachten positiven 
Erfahrungen haben zu dem Plan geführt, bis zum Jahr 2030 alle KVB-Buslinien 
auf batterieelektrische Antriebe umzurüsten. 
Die ab Ende des Jahres 2020 geplante Auslieferung von 53 weiteren 
Elektrobussen wird sich aufgr und von Lieferengpässen verzögern. Die 
bestellten Busse sollen auf sechs Linien zum Einsatz kommen. Zur Umrüstung 
dieser sechs Linien werden zurzeit die entsprechenden

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 56 
 
 
Infrastrukturanpassungen (z. B. durch Einrichtung von Ladestationen) geplant 
und umgeset zt. Bereits jetzt laufen die Planungen für die darauffolgende 
Ausbaustufe, für die weitere 51 Elektrobusse beschafft werden sollen. Mit Hilfe 
dieser 51 Busse sollen ab dem Jahr 2022 sechs weitere Buslinien elektrifiziert 
werden. 
 
e) Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes 
Die Stadt Köln bemüht sich um eine zukunftsgerichtete Tarifgestaltung, die 
Anreize zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bietet. 
Das Angebot im ÖPNV wird fortlaufend geprüft und mindestens zum jährlichen 
Fahrplanwechsel w erden den politischen Beschlussgremien Vorschläge zur 
Verbesserung und Erweiterung vorgelegt.  
Die aktuellen Erweiterungen im ÖPNV-Angebot, die zum Fahrplanwechsel am 
13.12.2020 eingeführt wurden, können den Ratsbeschlüssen vom 18.06.2020 
entnommen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020 und 0705/2020). 
Als vierjähriges Pilotprojekt wurde ein On-Demand-Angebot in Ergänzung zum 
bestehenden ÖPNV -Angebot ebenfalls zum letzten Fahrplanwechsel 
eingeführt; Vergleiche hierzu den Beschluss zu Vorlagen-Nr. 1089/2020. 
Unabhängig von den Angebotsausweitungen im Dezember 2020, wurden 
insbesondere im Busverkehr aufgrund von Corona die Schülerfahrten deutlich 
verstärkt, um die Übertragungswege möglichst zu minimieren. 
Im zuständigen Verkehrsverbund Rhein -Sieg wird aktuell an einer 
Überarbeitung der Tarifstruktur gearbeitet. Die Oberbürgermeisterin setzt sich 
u.a. für die Einführung eines 365 Euro-Tickets ein. 
 
f) Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge 
Die Stadt Köln wird unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und 
technischen Grün den alle kommunalen Fahrzeuge unverzüglich nachrüsten, 
die förderfähig sind. 
 
g) Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen 
Im Vergleich vom 31.12.2018 zum 31.12.2019 ist die Anzahl an bewirt -
schafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten  um 2.109 auf 53.389 Parkstände 
gestiegen.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 57 
 
 
Durch die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Lindenthal-Nord III im Juli 
2019 sowie die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I bis IV 
wurden 3.370 Parkmöglichkeiten im Jahr 2019 neu in die Bewirtsc haftung 
aufgenommen. 
Gleichzeit entfielen innerhalb des Zeitraums 1.262 Parkmöglichkeiten. Der 
Rückbau von Stellplätzen erfolgte insbesondere zu Gunsten von: 
 Fahrradstraßen  
 Fahrradschutzstreifen  
 Fahrradabstellmöglichkeiten  
 Ausweitung Leihradangebot  
 Außenga stronomie auf Stellplätzen  
 Baumpflanzungen  
 Einrichtung von allgemeinen und personenbezogenen 
Schwerbehindertenstellplätzen  
 Sonstige politische Beschlüsse zur Stärkung der 
Aufenthaltsqualität für Radfahrende und zu Fuß Gehende.  
 
Durch die Einrichtung von Be wohnerparkgebieten außerhalb der Innenstadt 
wird in der Fläche die Parksituation für Bewohnende verbessert, gleichzeitig 
stehen diese Stellplätze externen Parkraumnachfragenden nur noch gegen 
Gebühr zur Verfügung. Bewohnerparkgebiete haben somit einen großen Anteil 
an der angestrebten Verkehrswende weg vom eigenen Kfz hin zu den 
Verkehrsmitteln des Umweltverbundes. 
Der Wegfall der 1.262 Parkplätze erfolgte hauptsächlich im Innenbereich, 
insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Zu nennen 
ist hier die Umgestaltung der Kölner Ringe analog des Pilotprojektes „Ring frei“ 
zwischen Zülpicher Platz und Lindenstraße. Im Laufe des Jahres 2020 wurden 
weitere Parkmöglichkeiten zu Gunsten anderen Nutzungen zurückgebaut.  
Das „Verkehrskonzept Altstadt“ wird das Grundgerüst für die verkehrliche 
Entwicklung der Altstadt vorgeben. Das Konzept (Beschlussvorlage 
Verkehrsführungskonzept Altstadt – beschlossen im Verkehrsausschuss am 
26.03.2019) verfolgt folgende Ziele: die Umgestaltung und Aufwertung des 
öffentlichen Straßenlandes, Stärkung des Fußgänger - und Radverkehrs,

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 58 
 
 
Reduzierung des Parkens im öffentlichen Raum und die Senkung des 
Verkehrsaufkommens. Durch die Wegnahme von Stellplätzen im öffentlichen 
Straßenraum wird der Parksuchverkehr reduziert. 
Bereits im Jahr 2020 wurden ca. 300 Stellplätze dem Kfz-Verkehr entzogen und 
durch Folgenutzungen wie Radabstellanlagen, Sharing-Angeboten (E-Scooter, 
Leihräder, Lastenräder) oder Bänke und Begrünungen umgestaltet.  
Weiterhin werden die Fahrradstraßen entlang der  Wälle ausgebaut, auch dort 
werden Hunderte von Stellplätzen entfallen. 
Mit einer neuen Stellplatzsatzung, die sich nun im politischen Beratungsgang 
befindet, beabsichtigt die Stadt, die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen bei 
neuen Vorhaben insgesamt zu reduzieren. Dies wirkt sich mittel- bis langfristig 
positiv auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohnerinnen und Bewohner und damit 
auch auf den Pkw-Besitz und eine verminderte Nutzung des Pkw aus. 
 
h) Erhöhung der Parkgebühren 
Die vom Rat der Stadt Köln beschl ossene Erhöhung der Parkgebühren ist 
inzwischen stadtweit (Beginn Februar 2020) umgesetzt (Beschlussvorlage 
Parkgebührenordnung 2019 – Ratsbeschluss vom 26.09.2019). In der 
Innenstadt ist die Gebühr um 1/3 auf 4,00 € pro Stunde angehoben worden. In 
den Bez irken ebenfalls, allerdings auf nunmehr 2,00 € pro Stunde. Die 
Mehreinnahmen sind zweckgebunden für die Verbesserung der 
Verkehrsverhältnisse des ÖPNV vorgesehen. Mit der Erhöhung der 
Parkgebühren in Verbindung mit der Reduzierung an Stellplätzen im 
öffentlichen Straßenland erhofft sich die Stadt eine Verringerung der 
Parksuchverkehre und eine verminderte Nutzung des Pkw für Fahrten in 
hochverdichtete Bereiche der Stadt. 
 
i) Förderung der E-Mobilität 
Ein wesentliches Instrument, um den Kraftfahrzeugverkehr in Köln 
umweltfreundlicher zu gestalten, bildet der Aufbau eines flächendeckenden 
Netzes von Elektroladesäulen im öffentlichen Straßenraum. Die Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) hat im Auftrag der Stadt ein Standortkonzept entwickelt, bei 
dem zunächst 200 Ladestatio nen mit 400 Ladepunkten und einem Anteil von 
20 % Schnellladesäulen flächendeckend im Kölner Stadtgebiet aufgebaut

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 59 
 
 
werden sollen, und wurde vom Rat mit der Umsetzung beauftragt. Der 
entsprechende Beschluss des Rates wurde am 04.04.2019 gefasst (vgl. 
Vorlage-Nr. 3677/2018, „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der 
Stadt Köln (LIS -Köln): Standortkonzept“.) Die 200 Ladesäulen sollen im 
Zeitraum Mitte 2020 bis Ende 2021 installiert werden. Schon jetzt ist angedacht, 
das Ladesäulennetz ab dem Jahr 2022 weiter zu verdichten. 
 
j) Festschreibung Tempo 30 in Teilen der Innenstadt 
Ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Köln im 
Gebiet zwischen den Kölner Ringen und dem Rhein fast flächendeckend 
Tempo 30 einzurichten.  
Insgesamt wurden von de r Stadt Köln in 3 Varianten und einer Untervariante 
makroskopische Netzmodelluntersuchungen vorgenommen. Aufgezeigt 
werden die Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsmengen und Verlagerungen des 
Verkehrs auf Alternativrouten: 
 Variante 1:  
Simulation von 30 km/h bei bestehender Spurigkeit an definierten 
Streckenabschnitten und folgenden Durchfahrtsstraßen: Gereonstraße, 
Magnusstraße, Heumarkt über Hahnenstraße bis zum inneren Ring. 
 Variante 2:  
Simulation von 30 km/h an definierten Streckenabschnitten wie in 
Variante 1 plus Kyotostraße und Reduzierung der Spurigkeit an der 
Nord-Süd-Fahrt zu Gunsten der Radverkehrsinfrastruktur. 
 Variante 2B:  
Simulation von 30 km/h an definierten Streckenabschnitten bei 
bestehender Spurigkeit wie in Variante 2. Nord-Süd-Fahrt verbleibt bei 
50 km/h bei Umwidmung einer Kfz-Spur zu Gunsten der 
Radverkehrsinfrastruktur. 
 Variante 3:  
Simulation modaler Verkehrsverlagerungen mit Reduzierung         
des Kfz-Verkehrsaufkommen in der linksrheinischen Innenstadt um 10 
%.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 60 
 
 
In allen Modellen erg ibt sich an den innerstädtischen Messstellen (Neumarkt, 
Turiner Straße) eine Verkehrsreduktion.  
In den Varianten 1 bis 2B ergibt sich aus den Simulationen eine Verminderung 
des Verkehrsaufkommens an der Messstelle Neumarkt um ca. -5000 Kfz/24h. 
Dies entspricht ca. 30% des Verkehrsaufkommens. Für die Messstelle Turiner 
Straße ergibt sich ein differenzierteres Bild mit Verminderungen von ca. -2500 
Kfz/24h (9 %) in Variante 1 über ca. -9800 Kfz/24h (34 %) in  
Variante 2B bis ca. -5400 Kfz/24h (19 %) in Variante 2. 
 
Dagegen wird auf anderen Hauptverkehrsachsen eine Verkehrszunahme 
dargestellt.  Dies bezieht sich auf die Rheinuferstraße, Innere Kanalstraße, 
Innerer und äußerer Ring, Neue Weyerstraße/Rothgerberbach und den 
Perlengraben. In Variante 1 erfolgt eine  Erhöhung um 2000 - 5000 Kfz/24 h (3 
bis 15 %) in verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten, in Variante 2 und 
2B um 3000 - 8000 Kfz/24h (5 bis 30 %) in verschiedenen Straßen bzw. 
Straßenabschnitten. 
 
Für alle Varianten von 1 - 2B sind weitergehende Leistungsfähigkeitsunter-
suchungen für den Bereich Barbarossaplatz erforderlich. 
 
Variante 3 ist ein vermindertes Verkehrsaufkommen von 10 % zugrunde gelegt. 
Dies entspricht bezogen auf das Ziel -, Quell und Binnenverkehrsaufkommen 
der gesamten Stadt einer Ve rringerung von 16.000 Kfz/24h.  Bezogen auf die 
Reduzierung des Gesamtverkehrs der Stadt sind das 0,8 %. Auch hier ergeben 
sich Verkehrsverminderungen an den innerstädtischen Messstellen Neumarkt 
und Turiner Straße im geringen Umfang (Neumarkt -200 Kfz/24h und Turiner 
Straße -700 Kfz/24h. Allerdings gibt es bei dem Modell auch geringe 
Verkehrsverminderungen auf beinahe allen anderen innerstädtischen 
Streckenabschnitten. In wenigen Einzelfällen kommt es zu geringen 
Verkehrserhöhungen.  
  
k) Emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr –Hub- and Spoke System 
für die Rheinhäfen (Bahnshuttle als Lkw-Ersatz):

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 61 
 
 
Es werden aktuell Kooperationspartner für eine Verlagerung auf die Schiene 
gesucht und ggf. eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung der Stadt Köln 
erstellt.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 62 
 
 
6. Prognose der Schadstoffbelastung unter 
Berücksichtigung der  geplanten Maßnahmen 
 
Von der Bezirksregierung Köln wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Köln 
im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein Maßnahmenkatalog (siehe 
Kapitel 5) zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aufgestellt. In Kapitel 6.1 wird die 
zukünftige Belastungsentwicklung im Kölner Stadtgebiet sowie ausgewählte 
Maßnahmen, deren Wirkungen mit den der Prognose zu Grunde liegen den Modellen 
bewertet werden können, beschrieben. Für die Gesamtheit der berücksichtigten 
Maßnahmen wird eine emissions- und immissionsseitige Wirkungsprognose auf Basis 
von Berechnungen vorgenommen. Die Ergebnisse der immissionsseitigen 
Wirkungsprognose sind im Kapitel 6.2 dargelegt. 
 
6.1 Belastungsentwicklung und Maßnahmenkatalog 
6.1.1 Belastungsentwicklung (Prognose)  
Der EU -Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung von 40  μg/m³ ist seit dem Jahr 
2010 verbindlich einzuhalten. Dieser Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Jahr 2019 
an den Messstellen Justinianstraße (KJUS) und Clevischer Ring VKCL) überschritten.  
Grundsätzlich ist ein abnehmender Trend an den Messstellen erkennbar (s.  Abb. 2) 
und der Grenzwert wird bereits im Jahr 2020 an allen Messstellen in Köln eingehalten. 
Die Messergebnisse für 2020 sind allerdings von den pandemiebedingten 
Einschränkungen geprägt und eignen sich daher nur bedingt als Indikator für die 
dauerhafte Einhaltung. 
Es wurde erwartet, dass sich das Hintergrundniveau in Köl n von 2019 bis 2020 um 
rund 2 µg/m³ NO2 verringern wird (siehe Kapitel 4.2.1). Dies stimmt mit den aktuellen 
Messergebnissen grundsätzlich überein.  
 
6.1.2 Beschreibung der berücksichtigten Maßnahmen 
Allgemein: Die Situation für das Prognosejahr 2020 und das Prognosejahr 2021 wird 
für die einzelnen Belastungsschwerpunkte, an denen durch das LANUV Messungen

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 63 
 
 
der Luftqualität durchgeführt werden, auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren 
(HBEFA 4.1) modelliert.  Für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße, für die keine 
Messwerte im Analysejahr vorliegen, wurde die Modellierung auf Basis des HBEFA 3.3 
durchgeführt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte ist eine allgemeine 
Flottenmodernisierung berücksichtigt. 
Die Prognoseberechnungen erfolgten auf Grundlage aktueller von der Stadt Köln 
mittels des städtischen Verkehrsmodells für das Analysejahr 2019 und die 
Prognosejahre 2020 und 2021 ermittelten Verkehrsdaten. Diese berücksichtigen die 
zum jeweiligen Zei thorizont umgesetzten Maßnahmen. Dies schließt 
Großbauvorhaben ein, die im jeweiligen Prognosejahr mindestens ein halbes Jahr 
bestehen. 
Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die in die Prognoseberechnungen 
des Verkehrsmodells eingegangen sind. 
Tab. 11 fasst im Überblick die berücksichtigten Großbauvorhaben zusammen. 
 
Tab. 11 Übersicht der berücksichtigten Bauvorhaben 
Bezeich-
nung 
Baumaßnahme Analyse Prognose 
2019 2020 2021 
BAB-3 A1, Leverkusener Brücke, Neubau X X X 
BAB-7 A1/A57, Autobahnkreuz Köln-Nord, Umbau 
Zentralbauwerk 
X   
BAB-11.1 A4, Rampe (Fahrtrichtung von Aachen nach 
Oberhausen), Neubau Rampe und KVB-
Bauwerke 
  X 
BAB-20 A4, Abschnitt zwischen AS Merheim bis AK 
Köln-Ost, Lärmschutz u. Fahrbahnsanierung 
 X X 
BAB-21 A4, Brücke Frankfurter Straße, Neubau 
Brücke 
X X  
BAB-22 A59, Anschlussstelle Wahn, 
Brückensanierung über Heidestraße L489 
X X X 
BAB-26 A3, Brücke Eiler Straße, Ersatzneubauwerk X X X 
DB-1 Deutz-Mülheimer Straße, Erneuerung 5 DB-
Brücken 
 X X

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 64 
 
 
DB-8 Hornstraße, Sanierung DB-Brücke X   
Ste-4 Industriestraße/Emdener Straße, Neubau 
Straßenentwässerung 
 X  
Ste-5 Industriestraße/ Oranjehofstraße, Neubau 
Straßenentwässerung 
 X  
Ste-6 Ostheimer Straße/ Vingster Ring, 
Kanalneubau 
 X X 
Ste-7 Universitätsstraße (Höhe Aachener Weiher), 
Kanalneubau 
 X  
Ste-11 Loorweg, Kanalneubau  X X 
66-3 Berrenrather Straße, Umgestaltung: 
Neuenhöfer Allee bis Sülzgürtel 
(Bauabschnitt I) 
  X 
66-4 Vogelsanger Straße, Straßenarbeiten im 
Abschnitt: 
   
Oskar-Jäger-Straße bis Heliosstraße X   
Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße X   
Rothehausstraße bis Mechternstraße 
(Bauabschnitt II und III) 
 X  
Mechternstraße bis Innere Kanalstraße 
(Bauabschnitt IV bis VI) 
  X 
66-5 Geestemünder Straße, Umbau im Abschnitt 
Industriestraße und Neusser Landstraße 
  X 
69-3 Tunnel Herkulesstraße, Sanierung   X 
69-5 Mülheimer Brücke, Generalsanierung X X X 
69-12 Tunnel Bahndammstraße, Sanierung X X X 
69-22 Bonner Straße: von Schönhauser Straße bis 
Verteilerkreis, 3. Baustufe Nord-Süd-Bahn 
X X X 
 
Die Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen der geplanten 
Großbaumaßnahmen im Prognosenetzmodell wurde durch Anpassung folgender 
Parameter simuliert:

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 65 
 
 
- Einschränkung der Kapazität und Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt der betreffenden Maßnahme. 
- Bei geplanter Unterbindung einer Fahrtrichtung und/oder der Umsetzung von 
Abbiegeverboten während des Bauvorhabens (z. B. Vogelsanger Straße oder 
Berrenrather Straße) wurde diese Fahrtrichtung und/oder die verbotene 
Fahrbeziehung im Prognosemodell herausgenommen.  
 
Darüber hinaus wurden die Anordnung eines Tempolimits auf 30 km/h an den Ringen 
südlich des Rudolfplatzes bis zum Agrippinaufer und an der Bergisch Gladbacher 
Straße sowie die Pförtnerampel an der Aachener Straße (Zuflu ssdosierung) bei der 
Ermittlung der Verkehrsdaten für die Prognosejahre 2020 und 2021 im Verkehrsmodell 
einbezogen. 
 
Zudem wurden bei den Emissionsberechnungen die verkehrsverflüssigenden 
Maßnahmen an der Luxemburger Straße (Erneuerung und Optimierung der 
Lichtsignalanlagen), der Justinianstraße (Erneuerung und Optimierung der 
Lichtsignalanlage) und der Aachener Straße (Zuflussdosierung) für die Prognosejahre 
2020 und 2021 und die Erweiterung der grünen Umweltzone berücksichtigt.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 66 
 
 
6.2 Übersicht über die immissionsseitigen Wirkungen nach 
Berechnungen des LANUV 
 
Die immissionsseitigen Wirkungen der Maßnahmen wurden für alle betrachteten 
Belastungsschwerpunkte, an denen das LANUV Messungen der Luftqualität 
durchführt, mit einem vereinfachten Verfahren 16 unter Berücksichtigung der 
Photochemie17 abgeschätzt. Das Verfahren darf nur für Straßenabschnitte 
angewendet werden, bei denen die Immissionszusatzbelastung ausschließlich durch 
die Emissionen des Straßenabschnitts verursacht wird (Straßenschlucht), sodass 
Änderungen der Emissionen direkt in entsprechenden Änderungen der 
Zusatzimmissionsbelastung zu sehen sind. Im Rahmen der Abschätzung der 
immissionsseitigen Wirkungen der betrachteten Maßnahmen wurde angenommen, 
dass sich die relativen Änderungen der NOX-Emissionen in der NOX-Zusatzbelastung 
zeigen. 
 
Da für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße keine Messwerte im Analysejahr 
vorlagen, wurden hierfür -zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der 
Maßnahmen- Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft (Screening-Modell)18 
durchgeführt. 
 
In Tab. 12 werden die für das Analysejahr 2019 gemessenen NO 2-Konzentrationen 
und die Trendprognose für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt. Bei der 
Trendprognose für das Jahr 2021 wird jeweils die Minderung in µg/m³ gegenüber der 
Trendprognose für das Jahr 2020 in der Tabelle oben angegeben, darunter ist die 
prozentuale Minderung gegenüber der Trendprognose 2020 ausgewiesen. In der 
jeweils dritten Zeile ist der erwartete NO2-Jahresmittelwert für die Trendprognose 2021 
aufgeführt.  
 
  
                                            
16 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8-
Juli/August 
17  Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model 
under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073 
18  Diegmann, V., 1999: Vergleich von Messungen der Luftschadstoffbelastungen im Straßenraum mit Berechnungen des                                                 
Screening-Modells IMMISluft. Immissionsschutz, 3, S. 76-83.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 67 
 
 
Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen bezogen auf 
das Prognosejahr 2020, ausgehend vom Jahr 2019. Alle Werte auf ganze 
Zahlen gerundet. 
Minderung in µg/m³, 
Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, 
erwarteter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ 
 
Straßenabschnitt 
 
 
2019 
 
Prognose 2020 
 
Prognose 2021 
   [µg/m³] 
 [µg/m³] [µg/m³] [%] 
   [µg/m³] 
Clevischer Ring (VKCL) 441 
 
41 
 
2 
4 
40 
Justinianstraße (KJUS) 431 
 
40 
 
2 
4 
39 
Luxemburger Straße (VKLS) 391 37 
1 
3 
36 
Neumarkt (KNEU) 401 38 
1 
4 
37 
Aachener Straße (KWEI) 401 37 
2 
4 
37 
Turiner Straße (VKTU) 371 36 
1 
3 
35 
Subbelrather Straße 412 39 
2 
4 
37 
1 Messung 
2 Modellrechnung (HBEFA 3.3) 
 
Aus Tab. 12 wird deutlich, dass für alle betrachteten Straßenabschnitte bis auf den 
Clevischen Ring eine Einhaltung des NO 2-Grenzwerts im Jahr 2020 prognostiziert 
wird. Für den Clevischen Ring zeigt die Modellbetrachtung einen Wert von 41  µg/m³ 
für das Jahr 2020 und 40 µg/m³ für das Jahr 2021. 
Die gemessenen Werte für die Jahre 2019 und 2020 sind in Tabelle 1 und 13 
dargestellt. 
 
Die Modellberechnung mit Immis luft für den LRP Köln auf Basis HBEFA 3.3 für die 
Verdachtsstelle Subbelrather Straße zeigt für das Jahr 201 9 eine 
Grenzwertüberschreitung und für das Jahr 2020 eine Grenzwerteinhaltung (39  µg/m3

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 68 
 
 
NO2). Untersuchungen mit einem kleinskaligen Ausbreitungsmodell auf Basis HBEFA 
4.1 ergaben ebenfalls, dass für das Jahr 2019 eine Grenzwertüberschreitung nicht 
ausgeschlossen werden konnte. Um die aktuelle Belastungssituation an der 
Subbelrather Straße bestmöglich aufzuklären, wird eine Messstelle für orientierende 
NO2-Messungen eingerichtet.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 69 
 
 
 
7. Auswahl und Festlegung von Maßnahmen 
Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit 2010 der über ein Kalenderjahr 
gemittelte Immissionsgrenzwert von 40  µg/m3 (§  47 Abs.  1 Bundes - Immissions-
schutzgesetz - BImSchG, §  3 Abs.  2 der 39.  Bundes-Immissionsschutzverordnung 
(39. BImSchV)). Nach § 47 Abs. 1 BImSchG sind Luftreinhaltepläne aufzustellen oder 
fortzuschreiben, wenn der festgelegte Grenzwert für NO2 überschritten wird. Um den 
Grenzwert einzuhalten, sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass der 
Zeitraum der Überschreitung des einzuhaltenden Immissionsgrenzwe rts für NO2 so 
kurz wie möglich gehalten wird.  
Es liegt eine schwierige Verkehrssituation in der Millionenstadt Köln vor, die geprägt 
ist von einer Vielzahl von Einschränkungen (z.B. Großbaustellen, Einschränkungen 
durch bestehende Luftreinhaltepläne), di e zu erheblichen Umleitungs verkehren 
führen. Mit der Sperrung der A  1-Rheinbrücke für schwere LKW hat der 
Schwerlastverkehr im Bereich der Messstelle Clevischer Ring erheblich zugenommen.  
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hatte bereits im Jahr 2015 den dama ls aktuellen 
Luftreinhalteplan für Köln auf Grenzwerteinhaltung beklagt. Da zum Zeitpunkt des In -
Kraft-Tretens des Luftreinhalteplans 2019 noch keine vollständige Grenzwert -
einhaltung vorlag, wurde für die Vergleichsverhandlungen mit der DUH ein 
Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Köln erarbeitet.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 70 
 
 
7.1. Ausgewählte Maßnahmen  
Nun besteht noch Handlungsbedarf, um die Unterschreitung des Grenzwertes an allen 
Messstellen langfristig sicherzustellen. Dafür wurde ein umfangreiches 
Maßnahmenpaket entwickelt (vgl. Kapitel  5.2). Die Maßnahmen aus diesem Paket 
wurden jeweils als einzelne Maßnahme sowie in Kombination auf ihre 
Minderungswirkung berechnet (siehe Kapitel 6). 
Wie vorstehend ausgeführt wurde, können in einen Luftreinhalteplan nur solc he 
Maßnahmen aufgenommen werden, die rechtlich zulässig sind, deren Umsetzung 
tatsächlich möglich ist und die in ihrer Wirkung die Luftqualität verbessern. Davon 
ausgehend werden die folgenden kommunalen Maßnahmen als geeignet, erforderlich 
und angemessen angesehen: 
 Optimierung von Lichtsignalanlagen 
 Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen 
 Erhöhung der Parkgebühren 
 Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes 
 Verbesserungen für den Radverkehr 
 Förderung der E-Mobilität 
 Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge 
 Einrichtung einer Expressbusspur auf der Aachener Straße  
 Zuflussdosierung Aachener Straße  
 Einrichtung einer Lichtsteuerungsanlage auf der Luxemburger Straße 
Busflottenerneuerung  
 Baustelle Deutz -Mülheimer Straße mit verk ehrsminderndem Einfluss auf die 
Justinianstraße  
 
2014 hatte die Stadt Köln in ihrem Strategiepapier "Köln mobil 2025" das ambitionierte 
Ziel ausgegeben, den Pkw -Anteil im Verkehrsmittelmix von 43  Prozent im Jahr 2006 
auf 33 Prozent für den Zeitraum 2025 bis 2030 zu reduzieren. 
Die aktuelle vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in mehrjährigen 
Abständen beauftragte bundesweite Studie zum Mobilitätsverhalten liegt mit ersten 
Ergebnissen vor. Durch weitere Erhebungen enthält die Studie mit dem Titel "Mobilität 
in Deutschland 2017" zusätzlich die auf regionaler oder kommunaler Ebene erhobenen

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 71 
 
 
Daten. Für Köln ist dabei eine deutliche Bewegung im Mobilitätsverhalten der 
Bürgerinnen und Bürger festzustellen. 
Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist bereits von 43 Prozent (2006) 
auf 35 Prozent (2017) gesunken und liegt damit nur noch zwei Prozentpunkte über 
dem Zielwert für 2025/2030. Dies ist insbesondere auf eine deutliche Zunahme des 
Radverkehrs zurückzuführen, dessen Anteil von 12  Prozent (2006) auf 19  Prozent 
deutlich zugelegt hat bei gleichzeitiger deutlicher Abnahme des MIV. Der prozentuale 
Anteil der zu Fuß Gehenden sowie der Nutzer des ÖPNV hat sich im Vergleich zu 
2006 nur unwesentlich verändert. 
 
 
Abb. 8 Entwicklung des Modal Split in Köln, Kölner und Kölnerinnen ab 6 Jahren, montags bis 
freitags 
Die Ergebnisse sind veröffentlicht unter folgendem Link:  
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mobilitaetswende-auch-
koeln-vollem-gang  
Die Zunahme insbesondere des Radverkehrs wird von der Stadt Köln im Rahmen 
„Köln mobil 2025“ stark gefördert (siehe Kapitel 5.2). 
Wichtige Maßnahm en sind bereits im Laufe des Jahres 2019 und 2020 umgesetzt 
worden. Zusammen mit den Maßnahmen aus der vorherigen Planfortschreibung 
zeigen sie den gewünschten luftschadstoffsenkenden Effekt, der zur einer Einhaltung 
des Grenzwertes an allen Messstellen führt. 
Das in Kapitel 5.2. dargestellte Maßnahmenpaket erweist sich in der Prognose als 
effektiv und weist weitere Minderungswirkungen auf. Damit kommt es zu einer

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 72 
 
 
Verbesserung der Immissionssituation und damit der Gesundheitssituation. Viele der 
oben aufgelisteten Maßnahmen sind dabei in der Prognose nicht enthalten, da ihre 
Wirkung nicht zuverlässig genug abgeschätzt werden kann. Dennoch kann von ihnen 
ein positiver Effekt auf die Luftqualität erwartet werden, der einen zusätzlich Beitrag zu 
dem prognostizierten Effekt leistet. 
Zur Absicherung wurden im Vergleichsvertrag mit der DUH zwei weitere Straßenzüge 
bestimmt, an denen Passivsammler aufgebaut werden sollten. Es handelt sich um 
dichtbebaute Abschnitte der Luxemburger Straße (im Abschnitt zwischen 
Gabelsberger Straße und Luxemburger Wall) und der Hahnenstraße (im Abschnitt 
insbesondere zwischen Pfeilstraße und Benesisstraße). Die Einrichtung der 
Passivsammler ist im September des Jahres 2020 erfolgt (Luxemburger Straße 
(KNLS), Hahnenstraße (KAHA)). Erste  Ergebnisse zeigen keine Überschreitung des 
Grenzwertes an. Eine genaue Beurteilung erfolgt erst, wenn ein Jahreswert vorliegt. 
Da die Messstellen unterjährig eingerichtet wurden, wird eine Auswertung nach 
Vorlage von Messergebnissen über 12 Monate erfolgen. 
 
7.2. Bewertung der Immissionssituation 
Die bereits durchgeführten Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren (siehe 
auch Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, 2. Fortschreibung 2019) bis heute in 
Köln bereits eine erhebliche Verbesserung der lufthygienischen Situation bewirkt.  
Bereits im Jahr 2019 konnte eine deutliche Verbesserung der Luftqualität erreicht 
werden. Der Trend setzte sich im Jahr 2020 fort und führte zu einer 
Grenzwerteinhaltung an allen Messstellen.  
Der erste Meilenstein der Luftreinhalteplanung ist erfolgreich abgeschlossen, nämlich 
zu erreichen, dass an allen Messstellen im Stadtgebiet Köln der Grenzwert eingehalten 
wird.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 73 
 
 
Tab. 13 Entwicklung der Belastungssituation von Messstellen mit Überschreitung seit 
dem Jahr 2016  
Straßenabschnitt 
 
2016 
 
 
2017 
 
 
2018  
 
 
2019 
  
 
2020* 
 
 [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] 
Clevischer Ring (VKCL) 63 62 59 44 35 
Justinianstraße (KJUS) 53 50 48 43 34 
Aachener Straße, 
Weiden (KWEI) 53 50 46 40 34 
Neumarkt (KNEU) 52 47 -46 40 32 
Luxemburger Straße 
(VKLS) 49 46 45 39 33 
Turiner Straße (VKTU) 43 43 42 37 31 
Hauptstraße, Porz 
(KOHA) 41 39 41 35 32 
Bergisch-Gladbacher 
Straße (KOBG) 41 40 39 35 28 
Lindweilerweg, 
Longerich (KLLW) 43 40 40 34 29 
Dellbrücker Hauptstraße 
(KODH) 40 38 39 33 28 
Brühler Landstraße, 
Meschenich (KMEB) 40 38 37 32  26 
Rodenkirchen (RODE) 30 29 29 26 22 
Chorweiler (CHOR) 25 23 24 23 20 
* Die Messwerte des Jahres 2020 sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu betrachten.  
 
 ≤ Grenzwert ≤ 40 µg/m³ 
 ≤ 10 % Überschreitung 41 – 44 µg/m³ 
 > 10 % Überschreitung 45 – 50 µg/m³ 
 > 25 % Überschreitung 51 – 60 µg/m³ 
 > 50 % Überschreitung > 60 µg/m³ 
Andererseits gilt ein Grenzwert erst als sicher eingehalten, wenn er drei Jahre 
hintereinander eingehalten wurde.  
Der zweite Meilenstein wird sein, den Zustand der Grenzwerteinhaltung langfristig zu 
sichern, sowie die Luftqualität darüber hinaus zu verbessern. Für eine dauerhafte 
Einhaltung des Grenzwertes stellt diese Fortschreibung de s Luftreinhalteplans die 
Grundlage dar.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 74 
 
 
8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens 
gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG  
Das gesetzlich geforderte Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Luftrein -
halteplan Köln wurde auf der Grundlage des § 47 Abs.  5 und 5a BImSchG im 
nachfolgend genannten Zeitraum durchgeführt: 
 29.03.2021 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung 
Köln und den örtlichen Tageszeitungen mit der Ankündigung des Beginns der 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum 30.03.2021 
 30.03.2021 bis 30.04.2021 Beginn der öffentlichen Auslegung und Ende der 
öffentlichen Auslegungsfrist des Planentwurfs. 
 14.05.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen. 
 
Der Entwurf lag im Verwaltungsgebäude der Bezirksregierung Köln, Zeughausst raße 
2-10, Raum K 131 nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme aus. Zudem war der 
Entwurf von Beginn der öffentlichen Auslegungsfrist bis Ende der Frist zur Einreichung 
von Stellungnahmen auf der Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar. 
Fristgerecht sind x Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf des 
Luftreinhalteplans Köln eingegangen. Ihr Inhalt ist in die abschließende 
Planaufstellung eingeflossen. Soweit die Einwendungen berechtigt waren wurden sie 
in die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln eingearbeitet. 
Inhalt der Anregungen waren: 
 
 
Hierzu nimmt die Stadt Köln/die Bezirksregierung Köln folgendermaßen Stellung:

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 75 
 
 
9. Maßnahmenverbindlichkeit 
Nach § 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG sind die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet, 
die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen und sonstige 
Entscheidungen (z. B. Genehmigungen, Untersagungen, Neben bestimmungen) 
durchzusetzen. 
Für den Bereich des Straßenverkehrs ergibt sich die Umsetzungspflicht der Straßen -
verkehrsbehörden aus § 40 Abs. 1 S. 1 BImSchG. Den Straßenverkehrsbehörden 
steht bei der Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen kein 
Ermessen zu. Der integrative, verschiedene Umweltschadstoffe und Verursacher -
beiträge berücksichtigende An satz des Luftreinhalteplanes würde ver hindert, wenn 
einzelne Behörden nach eigenem Ermessen entscheiden könnten, ob und in welcher 
Weise sie den Plan befolgen19. 
Für planungsrechtliche Festlegungen (z. B. Bebauungspläne, Planfeststellungen) gilt 
gemäß § 47 Abs. 6 S. 2 BImSchG, dass die Vorgaben des Luftreinhalteplanes von den 
Behörden in Betracht zu ziehen sind. Sie müssen also im jeweiligen Entschei -
dungsprozess berücksichtigt werden und gebieten eine Abwägung mit anderweitigen 
öffentlichen und privaten Belangen. 
Der Luftreinhalteplan Köln enthält keine konkreten planungsrechtlichen Vorgaben für 
Vorhaben nach Anlage 1 zum UVP-Gesetz. Ebenfalls werden durch ihn keine anderen 
rechtlichen Vorgaben gesetzt, die ebenfalls zwingend Auswirkungen auf Vorhaben 
dieser Art haben. Er enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung 
der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutungen für 
spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit besteht keine 
Verpflichtung zur Durchfü hrung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bei der 
Aufstellung dieses Plans. 
Die Bürgerinnen und Bürger selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht 
unmittelbar verpflichtet 20. Sie können aber infolge des Luftreinhalteplanes zu 
Adressaten konkreter Pflichten werden, wenn die zuständigen Behörden in Umsetzung 
der im Luftreinhalteplan festgesetzten Maßnahmen verbindliche Anordnungen treffen, 
z. B. durch die Aufstellung von Verkehrszeichen. 
  
                                            
19 vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09 
20 vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 76 
 
 
10. Erfolgskontrolle 
Die Erfolgskontrolle setzt sich aus einer Ums etzungskontrolle und einer Wirkungs -
kontrolle zusammen.  
Mit einer periodisch durchgeführten Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob die von 
verschiedenen Partnern in eigener Verantwortung umzusetzenden Maßnahmen 
tatsächlich realisiert (= Umsetzungskont rolle) und inwieweit die angestrebten Ziele 
erreicht worden sind (= Wirkungskontrolle). 
10.1. Umsetzungskontrolle 
Die Standortbestimmung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Vollzugsebene 
bedingt eine periodische Überprüfung des Umsetzungs- und Vollzugsstandes. Da sich 
die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Umsetzung von Maßnahmen 
verändern können, ist die Möglichkeit von flexiblen Anpassungen offen zu halten. Dies 
kann beispielsweise eine Intensivierung der Anstrengungen, eine Ände rung des 
Umsetzungszeitplans oder auch einen Verzicht auf die Weiterführung einer 
Maßnahme bedeuten. 
Aus diesen Gründen berichten die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen 
zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln regelmäßig über den Stand der Maß -
nahmenumsetzung. Hierbei sind die konkreten Umsetzungen zu benennen und zu 
beschreiben. 
Berichtstermin ist der 01.03. eines Jahres über den Stand der Maßnahmen -
umsetzungen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. 
10.2. Wirkungskontrolle 
Das Messen und Beurteilen von Emissionen und I mmissionen stellt die wesentliche 
Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der NO 2-Reduzierungen zu überprüfen. 
Damit ist es möglich, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und 
gegebenenfalls die Maßnahmen anzupassen. 
Die Wirkungskontrolle best eht somit hauptsächlich darin, die Auswirkungen der ver -
schiedenen Maßnahmen auf die Luftqualität kontinuierlich zu beobachten. Die Kon -
trolle der Wirksamkeit besteht in der Erhebung der aktuellen Immissionssituation und 
deren Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Grenzwerte. Die Daten -
erhebung erfolgt durch Immissionsmessungen und / oder Modellierungen.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 77 
 
 
Zunächst werden die fortlaufenden Messungen des LANUV zur Wirkungsbetrachtung 
herangezogen. Dabei müssen die Messstationen berücksichtigt w erden, die zur Er -
mittlung der Hintergrundbelastung dienen, um so meteorologische Einflüsse erkennen 
zu können. Modellrechnungen liefern ebenso geeignete Beurteilungskriterien, um die 
Messungen zu ergänzen oder Gebiete zu beurteilen, für die keine Messwert e 
vorliegen. Eine entsprechende Wirkungskontrolle ist für das Jahr 2022 vorgesehen. 
Hierfür können auch neue Modellierungen zur Beurteilung der Maßnahmenwirksam -
keit erforderlich werden. 
Als erfolgreich gilt eine Maßnahme oder die Summe verschiedener Einze lmaßnah-
men, wenn eine Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft festgestellt wird. Die 
Maßnahme muss für eine aussagefähige Erfolgskontrolle ihre volle Wirksamkeit 
mindestens über ein volles Kalenderjahr entfaltet haben, damit die Messungen des 
LANUV EU-Richtlinienkonform und die Ergebnisse direkt mit den Ausgangsdaten aus 
dem Referenzjahr des Luftreinhalteplans vergleichbar sind. Das LANUV wird deshalb 
die Immissionssituation zur Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen beurteilen und 
die Ergebnisse an die EU-Kommission berichten. 
Sollten die prognostizierten Reduktionen der Schadstoffbelastung nicht eintreffen und 
die weiteren noch nicht genauer absehbaren Maßnahmen, bspw. im Bereich der 
Förderung und der Hardware -Nachrüstung von Fahrzeugen, nich t greifen, ist im 
Rahmen der Evaluation eine Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans in 
Betracht zu ziehen, der weitere, bisher möglicherweise ausgeschlossene, Maß -
nahmen aufnimmt und deren Umsetzung festschreibt. Dafür ist der Umsetzungsstand 
der beschriebenen Maßnahmen zusammen mit den jährlichen Messungen zeitnah zu 
evaluieren.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 78 
 
 
11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten 
Der Luftreinhalteplan Köln, 3. Fortschreibung tritt zum xx.xx.2021 in Kraft.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 79 
 
 
Anhänge 
Anhang 1: Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1 Messstellen des LANUV NRW in Köln ...................................................... 15 
Abb. 2 Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstellen des LANUV 
NRW in Köln in den Jahren 2015 bis 2019 ............................................................... 16 
Abb. 3 Verteilung der Flächennutzung auf dem Kölner Stadtgebiet ..................... 18 
Abb. 4 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im 
Luftreinhalteplangebiet Köln ..................................................................................... 28 
Abb. 5 Die vierzehn größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG 
genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Köln. ...................... 29 
Abb. 6 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Köln. ....................... 34 
Abb. 7 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge 2019 der 
verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die 
NOX-Belastung ......................................................................................................... 37 
Abb. 8 Entwicklung des Modal Split in Köln, Kölner und Kölnerinnen ab 6 Jahren, 
montags bis freitags ................................................................................................. 71 
 
Anhang 2: Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 LANUV Messwerte 2019 und 2020. Überschreitungen des NO2-
Jahresgrenzwertes sind fett markiert ........................................................................ 17 
Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2019 im Rhein-Ruhr-Gebiet ...................... 22 
Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Stadtgebiet Köln nach Fahrzeuggruppen, 2019 ............................... 25 
Tab. 4 NOX-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Köln ............. 26 
Tab. 5 NOX-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Köln . 30 
Tab. 6 Gesamtvergleich der NOX-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, 
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Köln ................................. 31 
Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen 
Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOX-Emissionen des 
Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten 
(Verdachtsstellen), 2019, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere 
Nutzfahrzeuge ohne Busse > 3,5 t) .......................................................................... 33 
Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX-
Emissionen im Untersuchungsgebiet nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020 ..... 40 
Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOX-Emissionen im 
Vergleich der Jahre 2019/2020 ................................................................................. 41 
Tab. 10 Aktuelle Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren 
Subunternehmen ...................................................................................................... 55 
Tab. 11 Übersicht der berücksichtigten Bauvorhaben ................................... 63 
Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen 
bezogen auf das Prognosejahr 2020, ausgehend vom Jahr 2019. Alle Werte auf 
ganze Zahlen gerundet. Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den 
Jahresmittelwert 2020, erwarteter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ ............................ 67 
Tab. 13 Entwicklung der Belastungssituation von Messstellen mit 
Überschreitung seit 2016 .......................................................................................... 73 
Tab. 14 Messstandorte des LANUV in Köln. ................................................. 95

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 80 
 
 
 
Anhang 3: Glossar 
Aktionsplan Bis August 2010 gemäß der bis dahin geltenden Fas-
sung des § 47 Abs. 2 BImSchG von der zuständigen 
Behörde zu erstellen bei Überschreitung einer Alarm-
schwelle oder der Gefahr der Überschreitung einer 
Alarmschwelle oder bei der Gefahr der 
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ab 2005 
bzw. 2010 zu erstellender Plan. Die hierin 
beschriebenen Maßnah men waren kurzfristig zu 
ergreifen mit dem Ziel, die Gefahr der Überschreitung 
von Grenzwerten zu ver ringern oder deren Dauer zu 
verkürzen.  
Der Begriff „Aktionsplan“ wurde durch das 8. Ände -
rungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz 
ersetzt durch die Formulierung „Plan für kurzfristig zu  
ergreifende Maßnahmen“. 
Alarmschwelle Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Ex -
position eine Gefahr für die menschliche Gesundheit 
besteht und bei dem die Mitgliedstaaten der Europäi -
schen Union auf Grund der Luftqualitätsrichtlinie um -
gehend Maßnahmen ergreifen. 
Analysator Messgerät zur Messung von Immissionskonzen tra-
tionen in der Luft. 
Anlagen Ortsfeste Einrichtungen wie Fabriken, Lagerhallen, 
sonstige Gebäude und andere mit dem Grund und 
Boden auf Dauer fest verbundene Gegenstände. 
Ferner gehören dazu alle ortsveränderlichen 
technischen Einrichtungen wie Maschinen, Geräte, 
Fahrzeuge und Grundstücke ohne besondere 
Einrichtungen, sofern dort Stoffe gelagert oder 
Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verur -
sachen können; ausgenommen  sind jedoch 
öffentliche Verkehrswege. 
Basisniveau Schadstoffkonzentration, die in dem Jahr zu erwarten 
ist, in dem der Grenzwert in Kraft tritt und außer bereits 
vereinbarten oder aufgrund bestehender

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 81 
 
 
Rechtsvorschriften erforderlichen Maßnahmen keine 
weiteren Maßnahmen ergriffen werden. 
Beurteilung Alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage 
oder Schätzung der Schadstoffwerte in der Luft. 
CRT-Filter Continous Regenerating Trap. Modernes Abgasreini -
gungssystem u. a. bei Autobussen, bestehend aus 
Oxydationskatalysatoren und Partikelfiltern, 
serienmäßig im Einsatz seit Ende der neunziger 
Jahre. 
Emissionen Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Strahlen, 
Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinun -
gen, die von einer Anlage (z. B. Kraftwerk, Müll ver-
brennungsanlage, Hochofen) ausgehen oder von Pro-
dukten (z. B. Treibstoffe, Kraftstoffzusätze) an die 
Umwelt abgegeben werden. 
Emissionsdaten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche 
Verteilung von Emissionen aus einer Anlage. 
Emissionserklärung Erklärung der Betreiber genehmigungsbedürftiger An-
lagen gem. der 4.BImSchV über aktuelle Emissions -
daten an die zuständige Überwachungsbehörde; 
erfolgt im Vierjahresrhythmus. 
Emissionskataster Räumliche Erfassung bestimmter Schadstoffquellen 
(Anlagen und Fahrzeuge). Das Emissionskataster 
enthält Angaben über Art, Menge, räumliche und zeit-
liche Verteilung und die Ausbreitungsbedingungen 
von Luftverunreinigungen. Hierdurch wird 
sichergestellt, dass die für die Luftverunreinigung 
bedeutsamen Stoffe erfa sst werden. Regelungen 
hierzu enthält die 5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift 
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. 
Emissionswerte Im Bereich der Luftreinhaltung in der TA Luft festge -
setzte Werte. Dabei handelt es sich um Werte, deren 
Überschreitung nach dem Stand der Technik vermeid-
bar ist; sie dienen der Vorsorge gegen schädliche 
Umwelteinwirkungen durch dem Stand der Technik 
entsprechende Emissionsbegrenzungen. Von den 
Emissionsbegrenzungen kommen in der Praxis im

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 82 
 
 
Wesentlichen in Frage: zulässige Massenk onzen-
trationen und -ströme sowie zulässige Emissions -
grade und einzuhaltende Geruchsminderungsgrade. 
Epidemiologische Unter-
suchungen 
Untersuchung der Faktoren, die zur Gesundheit und 
Krankheit von Individuen und Populationen beitragen. 
EU- Baseline-Szenario Dieses Szenario beschreibt die Situation im Hinblick 
auf die Menge von Schadstoffen, wie sie für die Jahre 
2000, 2010, und 2020 unter der Annahme erwartet 
werden, dass keine weiteren spezifischen Maßnah -
men über die auf Gemeinschaftsebene und in den 
Mitgliedstaaten derzeit in Kraft oder in Vorbereitung 
befindlichen gesetzlichen, administrativen und 
freiwilligen Maßnahmen hinaus getroffen werden. 
EURAD Europäisches Ausbreitungs- und Despositionsmodell 
des Rheinischen Institutes für Umweltforschung (RIU) 
an der Universität zu Köln. 
Feinstaub (Particulate Matter - PM) Luftgetragene Partikel defi -
nierter Größe. Sie werden nur bedingt von den 
Schleimhäuten in Nase und Mund zurückgehalten und 
können je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder 
Lungenbläschen vordringen. Siehe auch PM10 
Gesamthintergrund Immissionsniveau, das sich in einer Stadt ohne 
direkten Einfluss lokaler Quellen ergibt (bei hohen 
Kaminen innerhalb von ca. 5 km, bei niedrigen 
Quellen innerhalb von ca. 0,3 km; diese Entfernung 
kann - z. B. bei Gebieten mit Wohnraumbeheizung - 
kleiner oder - z. B. bei Stahlmühlen - größer sein). 
Bei dem Gesamthintergrundniveau ist das regionale 
Hintergrundniveau einbezogen. In der Stadt ist der 
Gesamthintergrund der städtische Hintergrund, d. h. 
der Wert, der in Abwesenheit signifikanter Quellen in 
nächster Umgebung ermittelt würde. In ländlichen 
Gebieten entspricht der Gesamthintergrund in etwa 
dem regionalen Hintergrundniveau.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 83 
 
 
Genehmigungsbedürftige 
Anlagen 
 
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind,  
schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefah-
ren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigun -
gen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit her-
beizuführen. Die genehmigungsbedürftigen Anlagen 
sind im Anhang der 4. BImSchV festgelegt. 
Grenzwert Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse 
mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen 
auf die menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt 
insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin -
gern, und der innerhalb eines bestimmten Zei traums 
erreicht werden muss und danach nicht überschritten 
werden darf. 
Hintergrund vgl. „Hintergrundniveau“ 
Hintergrundniveau Schadstoffkonzentration in einem größeren Maßstab 
als dem Überschreitungsgebiet. Es handelt sich hier -
bei um das großräumige Im missionsniveau ohne 
direkten Einfluss lokaler Quellen. 
Hintergrundstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS -Mess-
netzes) die Aufgrund ihres Standortes Messwerte 
liefert, die repräsentativ für die Bestimmung des Hin -
tergrundniveaus sind. 
Hochwert Bestandteil der Koordinaten im Gauß -Krüger-Koordi-
natensystem (neben dem Rechtswert). Er gibt die 
Entfernung des Punktes zum Äquator an. 
Hot Spot Belastungsschwerpunkt 
IMMISLuft Landesweites kommunales Luftschadstoffscreening 
in NRW nach der aktuellen EU -Richtlinie. Das 
Screeningmodell ist ein Computerprogramm, das in 
der Lage ist, die Konzentration von Stickstoffdioxid 
und Feinstaub mit relativ geringem Aufwand 
rechnerisch zu ermitteln. 
Immissionen Auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, 
Atmosphäre und Sachgüter einwirkende Luftver -

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 84 
 
 
unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, 
Wärme, Strahlen.  
Gemessen wird die Konzentration eines Schadstoffes 
in der Luft, bei Staub auch die Niederschlagsmenge 
pro Tag auf einer bestimmten Fläche. 
Immissionskataster Räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb 
eines bestimmten Gebietes, unterteilt nach Spitzen - 
und Dauerbelastungen. Immissionskataster bilden 
eine wichtige Grundlage für Luftreinhaltepläne und 
andere Luftreinhaltemaßnahmen. 
Immissionsbelastung Maß der Belastung der Atemluft mit Schadstoffen. 
Immissionsgrenzwert vgl. Grenzwert 
Infektionsresistenz Widerstandskraft eines Organismus gegen äußere 
Einflüsse. 
Interpolation Bestimmung von Werten aufgrund einer Reihe 
bekannter Zahlenwerte. 
Inversionswetterlage »Austauscharme« Wetterlage, bei der die normalen 
Luftverhältnisse umgekehrt sind: wärmere Luft unten, 
kältere Luft oben und bei der kein oder fast kein Wind 
weht. Es findet also keinerlei Luftdurchmischung mehr 
statt. Vielmehr legt sich die warme Luftschicht wie ein 
Deckel über die kältere Luftschicht am Boden. In 
dieser kälteren Luftschicht sammeln sich immer mehr 
Schadstoffe an, weil sie nicht nach oben entweichen 
können. 
Jahresmittelwert Arithmetisches Mittel der gültigen Stundenmittelwerte 
eines Kalenderjahres (soweit nicht anders ange -
geben). 
Langzeit-Exposition Aussetzung des Körpers gegenüber 
Umwelteinflüssen über einen längeren Zeitraum. 
Linienquellenemissionen 
 
Die Emissionen von Kraftfahrzeugen werden bei nicht 
punktförmigen Quellen wie Straßen (Linienquellen) in 
Masse pro zurück gelegtem Weg angegeben (gkm -1).

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 85 
 
 
Luft Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an 
Arbeitsplätzen (Gebrauch in Luftreinhalteplänen). 
Luftreinhalteplan Gemäß § 47 Abs.1 BImSchG von den zuständigen 
Behörden zu erstellender Plan, wenn die Immissions-
belastung die Summe aus Grenzwert und Toleranz -
marge überschreitet. Ziel ist - mit zumeist langfristigen 
Maßnahmen - die Grenzwerte ab den in der 39. 
BImSchV angegebenen Zeitpunkten nicht mehr zu 
überschreiten und dauerhaft einzuhalten (§ 47 Abs. 2 
BImSchG). 
Luftverunreinigungen Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung 
der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, 
Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe o.ä. Sie 
können bei Menschen Belastungen sowie akute und 
chronische Gesundheitsschädigungen hervorrufen, 
den Bestand von Tieren und Pflanzen gefährden und 
zu Schäden an Materialien führen. 
Luftverunreinigungen werden vor allem durch industri-
elle und gewerbliche Anlagen, den Straßenverkehr 
und durch Feuerungsanlagen verursacht. 
LUQS Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes NRW, 
das die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in 
der Luft erfasst und untersucht. Das Messsystem inte-
griert kontinuierliche und diskontinuierliche Messun -
gen und bietet eine umfassende Darstellung der Luft-
qualitätsdaten. 
mesoskalig In der Meteorologie wurden zwecks einer besseren 
theoretischen Handhabung verschiedene Skalen -
bereiche bzw. Größenordnungen definiert, auf denen 
atmosphärische Phänomene betrachtet werden. 
Mesoskalige a tmosphärische Phänomene haben 
dabei eine horizontale Erstreckung zwischen 2 und 
2000 Kilometern. 
Monitoring Unmittelbare systematische Erfassung, Beobachtung 
oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses 
mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beoba ch-
tungssysteme. Ziel des Monitorings ist, bei einem

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 86 
 
 
beobachteten Ablauf bzw. Prozess steuernd einzu -
greifen, sofern dieser nicht den gewünschten Verlauf 
nimmt bzw. bestimmte Schwellwerte unter- bzw. über-
schritten sind. Monitoring ist ein Sondertyp des 
Protokollierens. 
nicht genehmigungs-
bedürftige Anlagen 
Alle Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt 
sind oder für die in der 4. BImSchV bestimmt ist, dass 
für sie eine Genehmigung nicht erforderlich ist. 
NO2 Stickstoffdioxid, in höheren Konzentrati onen 
stechend-stickig riechendes Reizgas 
NO2- Grenzwert vgl. Grenzwert 
Notifizierung Mitteilung/Anzeige an die EU, insbesondere im 
Zusammenhang mit dem Antrag auf Verlängerung der 
Fristen zur Einhaltung von Grenzwerten bezüglich 
Feinstaub und Stickstoffdioxid 
Offroad-Verkehr Verkehr auf nicht öffentlichen Straßen, z. B. Bau -
maschinen, Land - und Forstwirtschaft, Gartenpflege 
und Hobbys, Militär. 
Passivsammler Kleine mit Absorbermaterial gefüllte Röhrchen, die 
ohne aktive Pumpen Schadstoffe aus der Luft über die 
natürliche Ausbreitung und Verteilung (Diffusion) auf -
nehmen und anreichern. Sie werden in kleinen 
Schutzgehäusen mit einer Aufhängevorrichtung z.B. 
an Laternenpfählen montiert 
Pläne für kurzfristig zu 
ergreifende Maßnahmen 
Neue Formulierung für d en bisherigen Begriff 
„Aktionsplan“ (s. oben). 
Plangebiet Gebiet des Luftreinhalteplans, bestehend aus dem 
Überschreitungsgebiet und dem Verursachergebiet. 
PM10 / Feinstaub Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass 
passieren, der für einen aer odynamischen Durch -
messer von 10 μg eine Abscheidewirksamkeit von  
50 % aufweist.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 87 
 
 
Der Feinstaubanteil im Größenbereich zwischen 0,1 
und 10 μg ist gesundheitlich von besonderer Bedeu -
tung, weil Partikel dieser Größe mit vergleichs -weise 
hoher Wahrscheinlichkeit vom Menschen eingeatmet 
und in die tieferen Atemwege transportiert werden. 
Rechtswert Bestandteil der Koordinaten im Gauß -Krüger-Koordi-
natensystem (neben dem Hochwert). Er gibt die Ent -
fernung des Punktes vom nächsten Mittelmeridian an. 
Referenzjahr Bezugsjahr 
Regionales Hintergrund-
niveau 
Belastungsniveau, von dem in Abwesenheit von 
Quellen innerhalb eines Abstands von 30 km 
ausgegangen wird. Bei Standorten in einer Stadt wird 
beispielsweise ein Hintergrundniveau angenommen, 
das sich ergäbe, wenn keine Stadt vorhanden wäre. 
Respiratorische Effekte Die Atmung betreffende Wirkungen. 
Ruß Feine Kohlenstoffteilchen oder Teilchen mit hohem 
Kohlenstoffgehalt, die bei unvollständiger Verbren -
nung entstehen. 
Schadstoff Jeder vom Menschen direkt oder indi rekt in die Luft 
emittierte Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die 
menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt insge-
samt haben kann. 
Schwebstaub Staub, der aus festen Teilchen besteht, die nach ihrer 
Größe in Grob und Feinstaub unterteilt werden. 
Während die Grobstäube nur für kurze Zeit in der Luft 
verbleiben und dann als Staubniederschlag zum 
Boden fallen, können Feinstäube längere Zeit in der 
Atmosphäre verweilen und dort über große Strecken 
transportiert werden. Das wichtigste 
Unterscheidungsmerkmal der Partikel ist die 
Teilchengröße. Schwebstaub hat eine Teilchengröße 
von etwa 0,001 bis 15 μg. Unter 10 μg Teilchen -
durchmesser wird er als PM 10, unter 2,5 μg als PM 2,5 
und unter 1 μg als PM 1 bezeichnet. Staub stammt 
sowohl aus natürlichen als auch  aus von Menschen

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 88 
 
 
beeinflussten Quellen. Staub ist abhängig von der 
Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder 
weniger gesundheitsgefährdend. 
Stand der Technik Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrich-
tungen oder Betriebsweisen, der die praktische 
Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emis -
sionen gesichert erscheinen lässt. 
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind 
insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen 
oder Betriebsweisen heranzuziehen, die im Betrieb 
mit Erfolg erprobt worden sind. 
Stickstoffdioxid In höheren Konzentrationen stechend -stickig 
riechendes Reizgas, für das auf Grund seiner gesund-
heitlichen Wirkung Grenzwerte aufgestellt wurden. 
Stick(stoff)-oxide Beim Verbrennen des Stickstoffs der Luft in Anlagen 
oder Motoren entstehen Stickoxide. Diese bestehen 
im Wesentlichen aus einer Mischung aus Stickstoff -
monoxid und Stickstoffdioxid, wobei das Verhältnis 
dieser beiden Gase zueinander je nach Entstehungs -
vorgang (z.B. in Otto -Motoren und Dieselmotoren) 
unterschiedlich ist. In weiteren chemischen Reak -
tionen in der Atmosphäre wird i -B. Stickstoff-monoxid 
mit Ozon in Stickstoffdioxid umgesetzt. Während bei 
Emissionsdaten die Summe der Stickoxide relevant ist 
und berechnet wird, benötigt die Einschätzung der 
Luftqualität insbesondere den Gehalt des gesund -
heitsschädlichen Stickstoffdioxids. 
Strategische Umwelt-
prüfung 
Systematisches Prüfungsverfahren mit dem Umwelt -
aspekte bei strategische Planungen untersucht 
werden. 
TA Luft Eine Norm konkretisierende und auch eine 
ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift der 
Bundesregierung zum BImSchG. Sie gilt für 
genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält 
Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge 
gegen schädliche Umwelt -einwirkungen. Für die 
zuständigen Behörden ist sie i n

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 89 
 
 
Genehmigungsverfahren, bei nachträglichen Anord -
nungen nach § 17 und bei Ermittlungsanordnungen 
nach §§  26, 28 und 29 BImSchG bindend; eine 
Abweichung ist nur zulässig, wenn ein atypischer 
Sachverhalt vorliegt oder wenn der Inhalt 
offensichtlich nicht (m ehr) den gesetzlichen 
Anforderungen ent spricht (z. B. bei einer 
unbestreitbaren Fortentwicklung des Standes der 
Technik). 
Bei behördlichen Entscheidungen nach anderen 
Rechtsvorschriften, insbesondere bei Anordnungen 
gegenüber nicht genehmigungsbedürftigen  Anlagen, 
können die Regelungen der TA Luft entsprechend 
herangezogen werden, wenn vergleichbare Fragen zu 
beantworten sind. 
Diesem Bericht liegt die TA Luft von 1986 zu Grunde. 
Die TA Luft besteht aus vier Teilen: Teil 1 regelt den 
Anwendungsbereich, Teil  2 enthält allgemeine Vor -
schriften zur Reinhaltung der Luft, Teil 3 konkretisiert 
die Anforderungen zur Begrenzung und Feststellung 
der Emissionen, und Teil  4 betrifft die Sanierung von 
bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen (Alt -
anlagen). 
Toxikologische 
Untersuchung 
Untersuchung der Wirkung von Stoffen auf lebende 
Organismen. 
Überschreitungsgebiet Gebiet, für das wegen der messtechnischen 
Erhebung der Immissionsbelastung und / oder der 
technischen Bestimmung (Prognoseberechnung in 
die Fläche) von ei ner Überschreitung des 
Grenzwertes bzw. der Summe aus Grenzwert + 
Toleranzmarge auszugehen ist. 
Umweltzone Definiertes Gebiet, in dem zum Schutz der Umwelt nur 
Kfz, die eine bestimmte Emissionsnorm einhalten, 
fahren dürfen. 
Verursachergebiet Gebiet, in dem die Ursachen für die Grenzwert - bzw. 
Summenwertüberschreitung im

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 90 
 
 
Überschreitungsgebiet gesehen werden. Es bestimmt 
sich nach der Ursa chenanalyse und aus der 
Feststellung, welche Verursacher für die Belastung im 
Sinne von § 47 Abs. 1 BImSchG mitverantwortlich sind 
und zu Minderungs maßnahmen verpflichtet werden 
können. 
Verkehrsstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS -Mess-
netzes) mit einem Standort, dessen Immissionssitua -
tion durch Verkehr geprägt ist. 
Wert Konzentration eines Schadstoffs in der Luft oder die 
Ablagerung eines Schadstoffs auf bestimmten 
Flächen in einem bestimmten Zeitraum.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 91 
 
 
Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen 
 
Abkürzungsverzeichnis 
Abb. Abbildung 
AP Aktionsplan 
Art. Artikel 
ber.  berichtigt 
BGBl. I  Bundesgesetzblatt, Teil I 
BImSchG  Bundes-Immissionsschutzgesetz 
BImSchV  Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes 
DTV  Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 
EG/EU  Europäische Gemeinschaft/Europäische Union 
EuGH  Europäischer Gerichtshof 
EMEP  European Monitoring and Evaluation Programme 
GMBl.  Gemeinsames Ministerialblatt (der Bundesministerien) 
GUD-Anlage  Gas- und Dampfturbinen- Anlage 
GV.NRW.  Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-
Westfalen 
HuK  Hausbrand und Kleinfeuerungen 
i. d. F. d. Bek. v. in der Fassung der Bekanntmachung vom 
IIASA  International Institute for Applied Systems Analysis 
IT.NRW  Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
IV  Individualverkehr 
Kennz. VO  Kennzeichnungsverordnung

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 92 
 
 
Kfz  Kraftfahrzeug 
LASAT  Lagrange - Simulation von Aerosol-Transport 
lNfz  leichte Nutzfahrzeuge 
LRP  Luftreinhalteplan 
LANUV NRW  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen 
LUQS  Luftqualitäts-Überwachungs-System 
LZA  Lichtzeichenanlage 
MBl.NRW.  Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen 
MKULNV  Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und  Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 
MUNLV  NRW Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 
(früher MURL NRW) 
NEC  Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für be-
stimmte Luftschadstoffe (National Emission Ceilings) 
NRW  Nordrhein-Westfalen 
NO2  Stickstoffdioxid 
ÖPNV  Öffentlicher Personen-Nahverkehr 
PM10  Partikel (Particulate Matter) mit einem Korngrößendurchmes-
ser von maximal 10 μg 
RL 96/62/EG  Europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie 
RL 2008/50/EG  Europäische Luftqualitätsrichtlinie 
SG  Schadstoffgruppe

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 93 
 
 
SGV.NRW.  Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
SMBl.NRW.  Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
sNfz  schwere Nutzfahrzeuge 
sNoB  schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse 
SPNV  Schienenpersonennahverkehr 
StVO  Straßenverkehrs - Ordnung 
SUP  Strategische Umweltprüfung 
TA Luft  Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 
TNO  Nederlandse Organisatie voor toegepast- 
natuurweetenschappelijk onderzoek 
UBA  Umweltbundesamt 
üNN  über Normalnull

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 94 
 
 
Stoffe, Einheiten und Messgrößen: 
NO Stickstoffmonoxid 
NO2 Stickstoffdioxid 
NOx Stickstoffoxide 
µg/m3 Mikrogramm (1 Millionstel Gramm) pro m3; 10-6 g/m3 
kg/a Kilogramm (Tausend Gramm) pro Jahr 
t/a Tonnen (Million Gramm) pro Jahr 
kt/a Kilotonnen (Milliarde Gramm) pro Jahr 
FZkm/a Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 95 
 
 
Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen 
 
Tab. 14 Messstandorte des LANUV in Köln. 
Kürzel UTM 
Ost 
UTM 
Nord 
Standort Umgebung Stationsart EU-Code 
KOBG 362914 5648347 Bergisch 
Gladbacher 
Straße 600 
51067 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW358 
VKCL 359878 5647588 Clevischer 
Ring 3 
51065 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW211 
KODH 364585 5649173 Dellbrücker 
Hauptstraße 
132 
51069 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW303 
KOHA 363235 5638693 Hauptstraße 
402 
51143 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW332 
KJUS 357927 5644907 Justinianstraße 
13-15 
50679 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW148 
KLLW 352597 5651393 Lindweilerweg 
144 
50739 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW353 
VKLS 354679 5642989 Luxemburger 
Straße 181-
183 
50939 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW336 
KNEU 355810 5644666 Neumarkt 25 50667 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW151 
VKTU 356533 5645947 Turiner Straße 
19 
50668 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW212 
CHOR 351630 5654105 Fühlinger Weg 50765 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Hintergrund DENW053 
KMEB 353948 5636203 Brühler 
Landstraße 
450 
50997 
Köln 
vorstädtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW297 
RODE 358285 5639512 Friedrich-
Ebert-Straße 
(Baumschule) 
50996 
Köln 
vorstädtisches 
Gebiet 
Hintergrund DENW059 
KWEI 347906 5645173 Aachener 
Straße 1253 
50858 
Köln 
städtisches 
Gebiet 
Verkehr DENW219

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 96 
 
 
Anhang 6: Messverfahren 
Im LUQS -Messnetz NRW werden sowohl automatische (kontinuierliche) als auch 
laborbasierte (diskontinuierliche) Verfahren zur Bestimmung der St ickstoffdioxid-
belastung eingesetzt.  
Das automatische NO 2-Messverfahren arbeitet nach dem Prinzip der 
Chemilumineszenz und ist als Referenzverfahren anerkannt. Die Anforderungen der 
EU an die Datenqualität für ortsfeste, kontinuierliche Messungen werden a uch 
eingehalten, wenn sie über laborbasierte Verfahren (Passivsammler) ermittelt wurden. 
Die mit laborbasierten Verfahren gewonnenen NO 2-Messergebnisse werden daher 
auch im Rahmen der Luftreinhalteplanung in NRW verwendet. 
In Köln werden im Jahr 2019 13 LA NUV-Messstation, an denen NO2 gemessen wird, 
betrieben. Von diesen sind elf verkehrsnahe Messstationen. Bei den zwei Messstation 
Clevischer Ring (VKCL) und Turiner Straße (VKTU) handelt es sich um kontinuierliche 
Messungen. An den Messstellen Justinianstraße (KJUS), Lindweilerweg 144 (KLLW), 
Köln-Meschenich Brühler Landstraße (KMEB), Neumarkt (KNEU), Bergisch -
Gladbacher Straße (KOBG), Dellbücker Hauptstraße (KODH), Hauptstraße (KOHA), 
Köln-Weiden (KWEI) und Luxemburger Straße (VKLS) sind Passivsammler installiert. 
 
Informationen zum Passivsammlermessverfahren finden sich im Internet unter 
folgendem Link: www.lanuv.nrw.de/luft/pdf/passivsammler.pdf  
 
Informationen zum Chemilumineszensverfahren  finden sich im Internet unter 
folgendem Link:  https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/kontinuierliche-
messungen/schadstoffe

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 97 
 
 
Anhang 7: Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung 
 
Von Straßen, Schienenwegen, Industrie- und Gewerbegebieten ausgehender Lärm ist 
neben der Luftverschmutzung eines der vordringlichsten Umweltprobleme. Die 
Lebensqualität von Städten als Wohn - und Aufenthaltsort und die Qua lität der städti-
schen Umwelt wird maßgeblich durch die Lärmbelastung geprägt. 
Lärm wird von der Bevölkerung als noch belastender wahrgenommen als die 
Verschmutzung der Luft. 
Das Europäische Parlament hat die „Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und 
Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) am 18. Juli 2002 
in Kraft gesetzt. Sie war der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung 
der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Hiernach sind auch Pläne, welche den 
Luftreinhalteplänen n ach § 47 BImSchG nahekommen, unter Beteiligung der 
Öffentlichkeit auf Basis strategischer Lärmkarten zu erstellen. 
In vielen Fällen haben Lärm und Luftverunreinigungen die gleichen Ursachen und 
können auch mit den gleichen Maßnahmen bekämpft werden. Maßnah men zur 
Verbesserung der Luftqualität sollen auch die Auswirkungen auf den Lärm im Sinne 
einer qualitativen Betrachtung berücksichtigen. 
Dabei ist zu beachten, dass die Verbesserung der Luftqualität nicht mit einer 
Verschlechterung des Lärmschutzes einhergeht. 
Die Lärmsituation wird nach einer qualitativen Abschätzung der beschriebenen Maß -
nahmen in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan Köln nicht im negativen Sinne 
beeinflusst.

LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 98 
 
 
Anhang 8: Strategische Umweltprüfung 
Bei der Planaufstellung ist auf d er Grundlage des Umweltverträglichkeitsprüfungs -
gesetzes (UVPG) 21 zu untersuchen, ob eine „Strategische Umweltprüfung" (SUP) 
durchgeführt werden muss. 
§ 14b, Abs. 1, Nr. 2 UVPG sieht eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und 
Programmen vor, die 
1. entweder in der Anlage 3, Nr. 1 aufgeführt sind oder 
2. in der Anlage 3, Nr. 2 aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zuläs -
sigkeit von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die nach 
Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vo rprüfung des 
Einzelfalls bedürfen, einen Rahmen setzen. 
 
Pläne und Programme setzen nach § 14 b, Abs. 3 UVPG einen Rahmen für die Ent -
scheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung 
für spätere Zulassungsentscheidungen en thalten. Diese betreffen insbesondere 
Bedarf, Größe, Standort, Beschaffenheit, Betriebsbedingungen von Vorhaben oder die 
Inanspruchnahme von Ressourcen. 
Dieser Luftreinhalteplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben 
nach Anlage 1. Ebenfal ls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch die 
Fortführung des Luftreinhalteplans Overath gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf 
Vorhaben nach Anlage 1 haben. 
Der Luftreinhalteplan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung 
der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere 
Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Somit besteht keine Verpflichtung 
zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung dieses 
Luftreinhalteplans. 
 
                                            
21 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 
(BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden 
ist

19

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
eMail poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de

Beschlussvorlage Rat

6918 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2548/2021 
Freigabedatum 
27.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln (Anlage 1) zur Kenntnis 
und genehmigt die abgegebene Stellungnahme (Anlage 3). 
 
 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Trotz der eingeleiteten Maßnahmen nach Aufstellung des 1. Luftreinhalteplans für die Stadt Köln im 
Jahr 2006 und deren 1. Fortschreibung im Jahre 2012 ist es mehrjährig nicht gelungen, die Grenz-
werte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Deswegen hat das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch 
die Bezirksregierung Köln, die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln veranlasst, die im Jahr 
2019 in Kraft getreten ist.  
 
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits am 19.11.2015 Klage gegen das Land Nordrhein-
Westfalen erhoben mit dem Ziel, den für die Stadt Köln geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, 
dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalender-
jahr gemittelten Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Köln festschreibt. Das Land Nord-
rhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe haben 2020 mit einem außergerichtli-
chen Vergleich die Klage zum Luftreinhalteplan Köln beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete 
Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und die Erledi-
gung des Rechtsstreits erklärt (s.: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/luft-
umweltzone/aktuelles-zur-luftreinhaltung). 
 
Mit den aktuellen Erkenntnissen und mit den in dem Vergleich vereinbarten Inhalten erfolgte nunmehr 
die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die Stadt Köln stand hierbei in regelmäßigem Austausch 
mit der Bezirksregierung Köln und lieferte für die Prognoseberechnung notwendige Daten zu. Der 
Entwurf wurde im Zeitraum vom 30.03.2021 bis zum 30.04.2021 öffentlich ausgelegt.  
 
Die Stadt Köln hat auf Grundlage bestehender Beschlussfassungen zu dort vorgesehenen Maßnah-
men Stellung genommen (Anlage 3).  
 
Folgende z.T. nach der 2. Fortschreibung schon in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen werden 
im Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (s. Anlage 1) berücksichtigt und als verbindli-
che Maßnahmen aufgenommen:   
- Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes  
- Verbesserungen für den Radverkehr 
- Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen 
- Erhöhung der Parkgebühren 
- Förderung der E-Mobilität 
- Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge  
- Busflottenerneuerung 
- Expressbus auf der Aachener Straße 
- Zuflussdosierung Aachener Straße  
- Optimierung von Lichtsignalanlagen u.a. Luxemburger Straße 
- verkehrseinschränkende baustellenbezogene Verkehrsregelung Deutz-Mülheimer-Straße mit 
verkehrsminderndem Einfluss auf die Justinianstraße 
 
Inhaltliche Beiträge der Stadt Köln, die entsprechend einer Mitteilung der Bezirksregierung (Anlage 4) 
jedoch nicht mehr aufgenommen wurden, die aber aus Sicht der Stadtverwaltung eine weitergehende

3 
Verbesserung der Grenzwerte ermöglicht hätten, sind:  
 
a.) Hinweis zu Kap. 4.1 und 5.2, dass hier kein hinreichender Datenabgleich zum tatsächli-
chen Einsatz emissionsarmer/-freier Busse im Linienverkehr erfolgte.  
 
b.) Hinweis zu Kap. 5.2, dass eine Wirkungsabschätzung zu den von der Stadt Köln vorgeleg-
ten Varianten der flächenhaften Einführung von Tempo 30 im Innenstadtbereich hätte er-
folgen sollen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des o. g. Vergleichs. 
 
c.) Hinweis zu Kap. 5.2, dass die Steuerung des touristischen Reisebusverkehrs für Tages-
fahrten vorzusehen ist, welcher im Bereich der Altstadt einen Emissionsanteil einbringt, 
der wiederum durch einen emissionsfreien Shuttle-Verkehr, wie ihn die Stadt Köln plant, 
vermieden werden kann.  
 
Die Bezirksregierung Köln führte die Prognoseberechnung für die Luftqualität an den Messpunkten 
auf Basis einer Analyse aus 2019 durch, bei der die vorgenannten Veränderungen (Punkte b. und c.) 
und bereits umgesetzte Maßnahmen (Punkt a.) nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die Berech-
nung auf Basis dieses methodischen Vorgehens ergab, dass die dauerhafte Einhaltung der Grenz-
werte bereits unter Umsetzung der verbindlich festgesetzten Maßnahmen und ohne die Berücksichti-
gung der zuvor genannten Punkte erreicht wird. Aus Sicht der Bezirksregierung ist damit keine 
Rechtsgrundlage für noch weitergehende Maßnahmen vorhanden. 
 
In Überlagerung mit den temporären Effekten der Mobilitätseinschränkungen in der Corona-Pandemie 
im Jahr 2020 weist die Prognose für 2020 (Kap. 6.2, Tabelle 12) gegenüber den tatsächlichen ge-
messenen Jahresmittelwerten (Anlage 2) Abweichungen auf. Letztere zeigen, dass die Grenzwerte – 
abweichend von der Prognoseberechnung - bereits im Jahr 2020 eingehalten wurden. Die Fortschrei-
bung des Luftreinhalteplanes dient dazu, dies dauerhaft zu gewährleisten. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellten Maßnahmen fördern eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsab-
wicklung. Somit trägen diese zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt können die im Luftreinhalteplan dargestellten Maßnahmen auch als positiver Beitrag zum 
Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe haben sich die Parteien darauf verständigt die laufende 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans schnellstmöglich abzuschließen (vgl. § 2: 
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/vergleich_lrp_koeln_vergleichstext.pdf). 
Aufgrund der zugehörigen Abstimmungen nach Offenlage des Entwurfes war eine Beschlussfassung 
zu geplanten Sitzungen der Gremien des Rates vor der Sommerpause nicht mehr möglich. So ist es 
nunmehr notwendig, um den Festlegungen im Vergleich zu entsprechen, dass die Vorlage als Dring-
lichkeitsvorlage eingebracht wird. Die bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung standen jeweils 
unter entsprechendem Gremienvorbehalt. 
Auf Grund der unabsehbar längeren verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Frist nicht eingehal-
ten werden. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1   – Luftreinhalteplan Köln 3. Fortschreibung  
Anlage 2   – Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln 
Anlage 3   – Stellungnahme der Stadt Köln 
Anlage 4   – Erwiderung der Bezirksregierung Köln

Anlage 2-Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln

1420 Zeichen

Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln (Angaben in µg/m³), Stand 02.02.2021 
Mittelwert 
2020 
Monatsmittelwerte 2020 
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 
Passivsammler 
Köln Justinianstraße KJUS 34 41 37 33 36 34 31 30 35 40 32 31 31 
Köln Lindweilerweg 144 KLLW 29 37 28 26 32 26 23 25 31 36 29 30 31 
Köln-Meschenich Brühler Landstraße KMEB 26 35 25 27 29 26 26 21 26 28 24 24 26 
Köln Neumarkt KNEU 32 42 34 27 28 26 31 25 39 38 34 30 30 
Köln Bergisch-Gladbacher Straße KOBG 28 37 31 28 29 23 28 23 26 29 28 29 30 
Köln Dellbücker Hauptstraße KODH 28 35 27 25 27 25 26 24 27 30 28 28 30 
Köln Hauptstraße KOHA 32 38 28 32 37 30 32 27 36 37 30 29 30 
Köln-Weiden KWEI 34 39 34 30 33 27 31 27 39 39 36 37 35 
Köln Luxemburger Straße VKLS 34 42 32 28 34 30 33 26 39 39 37 33 34 
Köln Luxemburger Straße 78 KNLS - - - - - - - - - - 37 32 31 
Köln Hahnenstraße KAHA - - - - - - - - - - 35 32 32 
Messcontainer 
Köln Clevischer Ring VKCL 35 40 33 33 36 31 32 32 37 46 34 36 34 
Köln Turiner Straße VKTU 31 38 31 29 30 27 27 28 32 39 32 34 29 
Köln-Chorweiler CHOR 20 27 17 18 20 15 13 14 17 25 19 25 27 
Köln-Rodenkirchen RODE 22 25 20 22 25 21 17 19 20 27 18 23 23 
Die Daten sind nicht endvalidiert und als vorläufig zu betrachten. Datenstand ist der 02.02.2021. Der Mittelwert 2020 ist das arithmetische Mittel der für das Jahr 2020 
vorliegenden vorläufigen Monatswerte. 
Anlage 2

Anlage 4-Erwiderung der Bezirksregierung Köln

2007 Zeichen

Bezirksregierung Köln 
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
Stadt Köln 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
z.Hd. Herrn xxx
Stadthaus Deutz -Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Aktueller Entwurf zur Planfortschreibung 
Ihre Stellungnahme vom 17.05.2021 
Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrte Damen und 
Herren,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Entwurf der Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans 2021. Die Anmerkungen zu den Punkten: Seite 2, Kap. 
2 (Verfahrensablauf), Kap. 2.3 (Inhaltliche Anforderungen), Kap. 2.5 
(Ausgangssituation in Köln}, Kap. 5.2 (9. Maßnahmen mit stadtweitem 
Effekt), Kap. 5.2 (9d) Umstellung der ÖPNV-Busflotte) werde ich gern 
berücksichtigen. 
Zu folgenden Punkte möchte ich mich wie folgt einlassen: 
Kap. 4.1 Tabelle 8 
Die In Kapitel 4.1 dargestellte Fahrleistung stellt eine Eingangsgröße für 
die Modellbetrachtungen dar. Die Modellbetrachtungen wurden im 
Frühjahr 2020 vom LANUV durchgeführt. Die Werte für die eingesetzte 
Busflotte wurde mit der Stadt und dem Verkehrsbetrieb der Stadt Köln 
abgestimmt. Hiervon abweichende Werte wurden nicht mit der 
Bezirksregierung oder dem LAN UV kommuniziert. Der Wert der 
Fahrleistung für die Busse kann nicht mehr geändert werden, da in der 
Tabelle die Werte eingetragen sind, wie sie in die Modellbetrachtungen 
eingegangen sind. 
Datum: 08.6.2021 
Seite 1 von 8 
Aktenzeichen: 
53.01 .12-LRP Köln 
Auskunft erteilt: 
Zeughausstraße 2-10, 
50667 Köln 
DB bis Köln Hbf, 
U-Bahn 3,4,5, 16, 18
bis Appellhofplatz 
Besuchereingang (Hauptpforte): 
Zeughausstr. 8 
Telefonische Sprechzeiten: 
mo, - do.: 8:30 -15:00 Uhr 
Besuchstermine nur nach 
telefonischer Vereinbarung 
Landeshauptkasse NRW: 
Landesbank Hessen-Thüringen 
IBAN: 
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
BIC: WELADEDDXXX 
Zahlungsavise bitte an 
zentralebuchungsstelle@ 
brk.nrw.de 
Hauptsitz: 
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln 
Telefon: (0221) 147 - O 
Fax: (0221) 147 - 3185 
USt-ID-Nr.: DE 812110859 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg-koeln.nrw.de 
Anlage 4

Anlage 3-Stellungnahme Stadt Köln

4497 Zeichen

1 Die Oberbürgermeisterin 
1 
Stadl Köln - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Stadt Köln 
Frau  xxx 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 53 -Immissionsschutz 
50606 Köln 
Vorab per E-Mail an: xxx@bezreg­
koeln.nrw.de 
Ihr Schreiben Mein Zeichen 
111-66 Bi
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Frau xxx
Telefon 0221 221-xxx, Telefax 0221 221-xxx 
E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@s tadt�koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB-
und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
. Datum 
Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln von 2021 
Sehr geehrte Frau xxx, 
aus Sicht der Stadtverwaltung Köln ist der Entwurf des novellierten Luftreinhalteplanes im 
Grundsatz zustimmungsfähig. Die Stellungnahme erfolgt unter dem Beschlussvorbehalt des 
Rates der Stadt Köln. Seitens der Verwaltung der Stadt Köln wird die entsprechende Vorlage 
in die Beratung eingebracht, wenn klar ist, wie die Bezirksregierung mit den Einwendungen 
der Verwaltung umgeht. 
Seite 2 
Auf Seite 2 wird das Umwelt- und Verbraucherschutzamt redaktionell als mitarbeitende 
Dienststelle genannt. Da das Umwelt und Verbraucherschutzamt mit diesem Entwurf erstma­
lig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt wird, ist an dieser Stelle - auch wegen 
der internen Zuständigkeitsregelung - stattdessen das Dezernat III, Mobilität und Liegen­
schaften aufzuführen„ 
Kap. 2 - Verfahrensablauf-- Seite 7 
Auf Seite 7 wird ebenfalls das Umwelt- und Verbraucherschutzamt als an dem Entwurf des 
Luftreinhalteplans beteiligte Dienststelle genannt. Aus oben aufgeführten Gründen ist diese 
Nennung zu streichen. 
Kap. 2.3 - Inhaltliche Anforderungen - Seite 9 
In Kapitel 2.3 wird unter der Überschrift ,Inhaltliche Anforderungen' im vierten Absatz darauf 
hingewiesen, dass beispielsweise „Fahrverbote mit den Grundrechten und Interessen der 
von einem Fahrverbot Betroffenen kollidieren könne". Ein Grundrecht auf unbeschränktes 
Befahren jeglicher Bereiche des Stadtgebietes mit jedem zur Verfügung stehenden Fahrzeug 
besteht meines Wis.sens nicht. Daher ist dieser Satz auf die Benennung der Interessen und 
zustehende Rechte zu beschränken. 
Kap. 2.5 -Ausgangssituation in Köln - Seite 13 
1 
Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender 
/2 
Anlage 3

Seite 4 
Kap. 6.2 - Übersicht über die lmmissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des 
LANUV- Seite 66/67 
Ergänzung der aktuellen Messwerte aus 2020 ist sinnvoll. 
In der Tabelle auf Seite 67 ist ergänzend ohne Herleitung eine neue Messstelle aufgeführt -
Subbelrather Straße. Eine Beteiligung der Stadt Köln zur Einrichtung des Messpunktes ins­
besondere über eine explizite Aufnahme in den Luftreinhalteplan ist nicht erfolgt. Die Maß­
nahme erscheint daher willkürlich. 
Kap. 6.2 - Übersicht über die lmmissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des 
LAN UV - Seite 67, Tabelle 12 
In Tabelle 12 weist die Prognoserechnung des LANUV für das Jahr 2020 eine Überschrei­
tung der Grenzwerte am Messpunkt Clevischer Ring aus, obwohl der gemessene gemesse­
ne Jahresmittelwert mit 35 µg/m3 deutlich darunter liegt. Eine solche Darstellungsform ver­
wundert und stellt in Frage, ob die Prognose- und Modellverfahren geeignet sind. Ein deutli­
cher Hinweis auf schwierige Einflüsse bezüglich der Prognoseberechnung durch derzeitige 
Mobilitätsein schränkungen als auch ein Verweis auf die tatsächlich festgestellten Werte ist 
als Begründung einer solchen Darstellung erforderlich. 
Kap. 7 - Auswahl und Festlegung der Maßnahmen - Seite 69 
Die umfassende Beratung und Vereinbarung von Maßnahmen im Vergleich mit der DUH hat 
die aktuellen wirksamen Maßnahmen identifiziert und nur diese sind mit ihrer Wirksamkeit in 
dieser Fortschreibung berücksichtigt. Daher sollten die in vormaligen Luftreinhalteplanungen 
als umzusetzende Maßnahmen durch diese nun aktualisierten Maßnahmen aus dem aktuel­
len Vergleich ersetzt werden. 
Kap 7.1 -Ausgewählte Maßnahmen- Seite 70 
Maßnahme Tempo 30 im Innenstadtbereich fehlt. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
1 
xxx
Amtsle1te. r;,__Amt fur Straßen- und Verkehrsentwicklung,/

Beratungsverlauf (3)

31.08.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.09.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2548/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.08.2021
Erstellt
13.07.2021 07:44