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3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2548/2021 vom 27.08.2021

Stand: Am 16.09.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2-Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln

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    Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln (Angaben in µg/m³), Stand 02.02.2021 Mittelwert 2020 Monatsmittelwerte 2020 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Passivsammler Köln Justinianstraße KJUS 34 41 37 33 36 34 31 30 35 40 32 31 31 Köln Lindweilerweg 144 KLLW 29 37 28 26 32 26 23 25 31 36 29 30 31 Köln-Meschenich Brühler Landstraße KMEB 26 35 25 27 29 26 26 21 26 28 24 24 26 Köln Neumarkt KNEU 32 42 34 27 28 26 31 25 39 38 34 30 30 Köln Bergisch-Gladbacher Straße KOBG 28 37 31 28 29 23 28 23 26 29 28 29 30 Köln Dellbücker Hauptstraße KODH 28 35 27 25 27 25 26 24 27 30 28 28 30 Köln Hauptstraße KOHA 32 38 28 32 37 30 32 27 36 37 30 29 30 Köln-Weiden KWEI 34 39 34 30 33 27 31 27 39 39 36 37 35 Köln Luxemburger Straße VKLS 34 42 32 28 34 30 33 26 39 39 37 33 34 Köln Luxemburger Straße 78 KNLS - - - - - - - - - - 37 32 31 Köln Hahnenstraße KAHA - - - - - - - - - - 35 32 32 Messcontainer Köln Clevischer Ring VKCL 35 40 33 33 36 31 32 32 37 46 34 36 34 Köln Turiner Straße VKTU 31 38 31 29 30 27 27 28 32 39 32 34 29 Köln-Chorweiler CHOR 20 27 17 18 20 15 13 14 17 25 19 25 27 Köln-Rodenkirchen RODE 22 25 20 22 25 21 17 19 20 27 18 23 23 Die Daten sind nicht endvalidiert und als vorläufig zu betrachten. Datenstand ist der 02.02.2021. Der Mittelwert 2020 ist das arithmetische Mittel der für das Jahr 2020 vorliegenden vorläufigen Monatswerte. Anlage 2
  • Anlage 4-Erwiderung der Bezirksregierung Köln

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    Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung z.Hd. Herrn xxx Stadthaus Deutz -Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Aktueller Entwurf zur Planfortschreibung Ihre Stellungnahme vom 17.05.2021 Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2021. Die Anmerkungen zu den Punkten: Seite 2, Kap. 2 (Verfahrensablauf), Kap. 2.3 (Inhaltliche Anforderungen), Kap. 2.5 (Ausgangssituation in Köln}, Kap. 5.2 (9. Maßnahmen mit stadtweitem Effekt), Kap. 5.2 (9d) Umstellung der ÖPNV-Busflotte) werde ich gern berücksichtigen. Zu folgenden Punkte möchte ich mich wie folgt einlassen: Kap. 4.1 Tabelle 8 Die In Kapitel 4.1 dargestellte Fahrleistung stellt eine Eingangsgröße für die Modellbetrachtungen dar. Die Modellbetrachtungen wurden im Frühjahr 2020 vom LANUV durchgeführt. Die Werte für die eingesetzte Busflotte wurde mit der Stadt und dem Verkehrsbetrieb der Stadt Köln abgestimmt. Hiervon abweichende Werte wurden nicht mit der Bezirksregierung oder dem LAN UV kommuniziert. Der Wert der Fahrleistung für die Busse kann nicht mehr geändert werden, da in der Tabelle die Werte eingetragen sind, wie sie in die Modellbetrachtungen eingegangen sind. Datum: 08.6.2021 Seite 1 von 8 Aktenzeichen: 53.01 .12-LRP Köln Auskunft erteilt: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5, 16, 18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo, - do.: 8:30 -15:00 Uhr Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 - O Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Anlage 4
  • Anlage 3-Stellungnahme Stadt Köln

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    1 Die Oberbürgermeisterin 1 Stadl Köln - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Stadt Köln Frau xxx Bezirksregierung Köln Dezernat 53 -Immissionsschutz 50606 Köln Vorab per E-Mail an: xxx@bezreg­ koeln.nrw.de Ihr Schreiben Mein Zeichen 111-66 Bi Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau xxx Telefon 0221 221-xxx, Telefax 0221 221-xxx E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@s tadt�koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena . Datum Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln von 2021 Sehr geehrte Frau xxx, aus Sicht der Stadtverwaltung Köln ist der Entwurf des novellierten Luftreinhalteplanes im Grundsatz zustimmungsfähig. Die Stellungnahme erfolgt unter dem Beschlussvorbehalt des Rates der Stadt Köln. Seitens der Verwaltung der Stadt Köln wird die entsprechende Vorlage in die Beratung eingebracht, wenn klar ist, wie die Bezirksregierung mit den Einwendungen der Verwaltung umgeht. Seite 2 Auf Seite 2 wird das Umwelt- und Verbraucherschutzamt redaktionell als mitarbeitende Dienststelle genannt. Da das Umwelt und Verbraucherschutzamt mit diesem Entwurf erstma­ lig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt wird, ist an dieser Stelle - auch wegen der internen Zuständigkeitsregelung - stattdessen das Dezernat III, Mobilität und Liegen­ schaften aufzuführen„ Kap. 2 - Verfahrensablauf-- Seite 7 Auf Seite 7 wird ebenfalls das Umwelt- und Verbraucherschutzamt als an dem Entwurf des Luftreinhalteplans beteiligte Dienststelle genannt. Aus oben aufgeführten Gründen ist diese Nennung zu streichen. Kap. 2.3 - Inhaltliche Anforderungen - Seite 9 In Kapitel 2.3 wird unter der Überschrift ,Inhaltliche Anforderungen' im vierten Absatz darauf hingewiesen, dass beispielsweise „Fahrverbote mit den Grundrechten und Interessen der von einem Fahrverbot Betroffenen kollidieren könne". Ein Grundrecht auf unbeschränktes Befahren jeglicher Bereiche des Stadtgebietes mit jedem zur Verfügung stehenden Fahrzeug besteht meines Wis.sens nicht. Daher ist dieser Satz auf die Benennung der Interessen und zustehende Rechte zu beschränken. Kap. 2.5 -Ausgangssituation in Köln - Seite 13 1 Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender /2 Anlage 3 Seite 4 Kap. 6.2 - Übersicht über die lmmissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des LANUV- Seite 66/67 Ergänzung der aktuellen Messwerte aus 2020 ist sinnvoll. In der Tabelle auf Seite 67 ist ergänzend ohne Herleitung eine neue Messstelle aufgeführt - Subbelrather Straße. Eine Beteiligung der Stadt Köln zur Einrichtung des Messpunktes ins­ besondere über eine explizite Aufnahme in den Luftreinhalteplan ist nicht erfolgt. Die Maß­ nahme erscheint daher willkürlich. Kap. 6.2 - Übersicht über die lmmissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des LAN UV - Seite 67, Tabelle 12 In Tabelle 12 weist die Prognoserechnung des LANUV für das Jahr 2020 eine Überschrei­ tung der Grenzwerte am Messpunkt Clevischer Ring aus, obwohl der gemessene gemesse­ ne Jahresmittelwert mit 35 µg/m3 deutlich darunter liegt. Eine solche Darstellungsform ver­ wundert und stellt in Frage, ob die Prognose- und Modellverfahren geeignet sind. Ein deutli­ cher Hinweis auf schwierige Einflüsse bezüglich der Prognoseberechnung durch derzeitige Mobilitätsein schränkungen als auch ein Verweis auf die tatsächlich festgestellten Werte ist als Begründung einer solchen Darstellung erforderlich. Kap. 7 - Auswahl und Festlegung der Maßnahmen - Seite 69 Die umfassende Beratung und Vereinbarung von Maßnahmen im Vergleich mit der DUH hat die aktuellen wirksamen Maßnahmen identifiziert und nur diese sind mit ihrer Wirksamkeit in dieser Fortschreibung berücksichtigt. Daher sollten die in vormaligen Luftreinhalteplanungen als umzusetzende Maßnahmen durch diese nun aktualisierten Maßnahmen aus dem aktuel­ len Vergleich ersetzt werden. Kap 7.1 -Ausgewählte Maßnahmen- Seite 70 Maßnahme Tempo 30 im Innenstadtbereich fehlt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 1 xxx Amtsle1te. r;,__Amt fur Straßen- und Verkehrsentwicklung,/
  • Anlage 1-Luftreinhalteplan-Köln-03-Fortschreibung-2021

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    Bezirksregierung Köln DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN www.brk.nrw.de Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln Dritte Fortschreibung 2021 Anlage 1 2 Impressum Planaufstellende Behörde und Herausgeber Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln T elefon 0221/147-0 Fax 0221/147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de Redaktionelle Bearbeitung, Abbildungen, Gestaltung und Mitwirkung Bezirksregierung Köln Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Stadt Köln, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz Willy-Brandt-Platz 2; 50679 Köln Informationen zum Luftreinhalteplan Bezirksregierung Köln T elefon 0221/147-0 Fax 0221/147-4168 lrp@brk.nrw.de Stadt Köln T elefon 0221/221-0 Stand: 1/2021 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ..... 5 2. Grundlagen ................................ ................................ ................................ ................. 7 2.1. Verpflichtung zur Planänderung ................................ ................................ ............ 7 2.2. Verfahrensablauf ................................ ................................ ................................ ... 7 2.3. Inhaltliche Anforderungen ................................ ................................ ..................... 9 2.4. Gesundheitliche Bewertung des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid NO2 ............... 11 2.5. Ausgangssituation in Köln ................................ ................................ ................... 13 2.6. Beschreibung des betrachteten Stadtgebietes ................................ .................... 14 2.6.1. Entwicklung der Belastungssituation ....................................................................... 14 2.6.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen Randbedingungen .................................................................................................... 18 2.7. Bezugsjahre ................................ ................................ ................................ ........ 20 3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung im Bezugsjahr 2019 ..........................21 3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissionssituation ................................ .... 21 3.2. Emissionen lokaler Quellen ................................ ................................ ................. 23 3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten ............................................................. 23 3.2.2. Emittentengruppe Verkehr ....................................................................................... 24 3.3. Ursachenanalyse ................................ ................................ ................................ 35 4. Voraussichtliche Entwicklung der Belastung im Jahr 2020 ohne weitere Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ...............39 4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des Emissionsszenarios ........ 39 5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung................................ ................................ .........45 5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung ................................ .......................... 45 5.1.1 Regionale Beiträge ................................................................................................... 45 5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung................................ ............................ 46 6. Prognose der Schadstoffbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ...............62 7. Auswahl und Festlegung von Maßnahmen ................................ .............................69 7.1. Ausgewählte Maßnahmen................................ ................................ ................... 70 7.2. Bewertung der Immissionssituation ................................ ................................ ..... 72 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 4 8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG ................................ ................................ ................................ ....................74 9. Maßnahmenverbindlichkeit ................................ ................................ ......................75 10. Erfolgskontrolle ................................ ................................ ................................ .........76 10.1. Umsetzungskontrolle ................................ ................................ ................. 76 10.2. Wirkungskontrolle ................................ ................................ ...................... 76 11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten ................................ ................................ ...................78 Anhänge ................................ ................................ ................................ .............................. 79 Anhang 1: Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ............ 79 Anhang 2: Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................ 79 Anhang 3: Glossar ................................ ................................ ................................ ... 80 Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen ................................ ... 91 Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen ................................ ................................ ... 95 Anhang 6: Messverfahren ................................ ................................ ........................ 96 Anhang 7: Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung .......................... 97 Anhang 8: Strategische Umweltprüfung ................................ ................................ ... 98 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 5 1. Zusammenfassung Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) wurde in Köln im Jahr 2019, dem Basisjahr für diese Fortschreibung, an zwei Messstellen nicht erreicht. Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa und dem daraus in deutsches Recht umgesetzten fünften Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat die zuständige Behörde bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Der Luftreinhalteplan enthält dabei die Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter Grenzwert zu führen. Relevant ist der Schadstoff NO2 mit einem Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. Im Rahmen des zum 31.10.2006 aufgestellten und am 01.04.201 2 sowie am 01.04.2019 fortgeschriebenen Luftreinhalteplans für Köln, konnten bereits gute Erfolge erzielt werden. So konnte für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an allen Messstellen eine Absenkung der Belastung erreicht werden. Auf dieser Basis wu rde die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln vom 01.04.2019 ein weiteres Mal fortgeschrieben. Die verschiedenen Emittentengruppen Verkehr (Straßen -, Schienen-, Flug-, Schiffs- und Offroadverkehr), Industrie und Kleinfeuerungsanlagen tragen zu unte rschied- lichen Anteilen zur Belastung im Stadtgebiet bei. Insgesamt hat an allen von Grenzwertüberschreitung betroffenen Messstellen der Emissionsanteil des Straßen - verkehrs den höchsten Anteil an der bestehenden Belastungssituation. Ein großer Anteil resultiert hierbei aus den Stickstoffdioxidemissionen von Dieselfahrzeugen. Diese dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln basiert auf dem Prozess der Vergleichsverhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen. Die entwickelten Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Stickstoffdioxid mindernden Wirkung fachlich und hinsichtlich ihrer rechtlichen und tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit geprüft und bewertet. Im Ergebnis bündelt dieser Plan die wirks amen und umsetzbaren Maßnahmen in einem Gesamtkonzept und prognostiziert die Entwicklung der zukünftigen Luftbe lastung mit dem Jahr der Grenzwerteinhaltung im Stadtgebiet Köln. Durch die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln werden insbesonder e die folgenden zusätzlichen Maßnahmenpakete eingeleitet, um- und fortgesetzt: Da der Straßenverkehr – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der Belastungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 6 Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen. Herauszustellen sind hierbei insbesondere:  Busse umrüsten  Radverkehr ausbauen  Individualverkehr steuern Durch die geplanten Maßnahmen werden weitere Reduktionen der NO2-Konzentration in der Außenluft erreicht. In Jahr 2020 wurde an allen Messstellen eine Grenzwerteinhaltung erreicht. Für eine weitergehende Verbesserung der Luftqualität und dauerhafte Sicherstellung der Grenzwerteinhaltung werden weitere Maßnahmen in diesem Plan aufgeführt. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 7 2. Grundlagen 2.1. Verpflichtung zur Planänderung Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzu - stellen oder fortzuschreiben. Da in Köln im Jahr 2019 an zwei Messstellen der festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten worden ist, besteht die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen. 2.2. Verfahrensablauf Planaufstellende Behörde ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung (§ 1 Abs. 1 i. V. m. Nr. 10.6 des Anhangs 2 der Zuständigkeitsverordnung Umwelt - schutz – ZustVU)1. Bei der Erstellung des Luftreinhalteplans sind alle potentiell betroffenen Behörden und Einrichtungen einzubeziehen (Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger, Polizei, Landesbetrieb Straßenbau NRW etc.). Da diese Fachbehörden für die Um - setzung und Kontrolle vieler dieser Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge Abstimmung des Planinhaltes erforderlich. Gerade der betroffenen Kommunalverwaltung (hier: Stadt Köln) kommt aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung im Hinblick auf die spätere Maßnahmenumsetzung eine erhebliche Bedeutung zu. Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Straßenbau - und Straßenverkehrsbehörden festzulegen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Schwerpunkt - mäßig waren das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, das Amt für Verkehrs - management und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung stark involviert. Nach Inkrafttreten des Plans, sind die Maßnahmen durch die zuständigen Fach - behörden umzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). Diese müssen auch die Umsetzung einschließlich der Einhaltung des hier für festgelegten Zeitrahmens überwachen und deren Finanzierung sicherstellen. Bei der Überwachung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen werden die Städte von der Polizei unterstützt. 1 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 31. März 2015 (GV.NRW.2015 S.286), i. d. z. Zt. gültigen Fassung LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 8 Im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Beteiligung der Öffent- lichkeit durch verschiedene gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Das Beteiligungs - gebot betrifft sowohl das Aufstellungsverfahren in der Entwurfsphase als auch die rechtsverbindliche Einführung. Nach § 47 Abs. 5 BImSchG sind die Aufstellung oder Änd erung eines Luftreinhalte - plans sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren im amtlichen Veröffent - lichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen. Danach ist der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplans einen Monat zur Einsicht auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann jeder schriftlich oder elektronisch zu dem Entwurf Stellung nehmen (§ 47 Absatz 5a Satz 1 -3 BImSchG). Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Stellungnahme im Luftreinhalteplan besteht nicht. Allerdings erfolgt durch die planaufstellende Behörde eine Bewertung und Berücksichtigung bei der Planerstellung. Der endgültige Plan wird anschließend ebenfalls im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise ö ffentlich bekannt gemacht und zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt (§ 47 Abs. 5a Satz 4 – 7 BImSchG). Die Bekanntmachung muss das überplante Gebiet und eine Übersicht der wesent - lichen Maßnahmen enthalten. Eine Darstellung des Ablaufs des Beteiligungs - verfahrens sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Ent - scheidungen beruhen, sind mit der Auslegung des Plans öffentlich zugänglich zu machen. Sowohl der Entwurf als auch die Schlussfassung des LRP werden im Amtsblatt der Bezirksregierung öffen tlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird durch Pressemit - teilungen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung auf die Bekanntmachung hingewiesen. Von der Homepage der Bezirksregierung kann der Planentwurf während der Auslegungsfristen sowie die Schlussfassung des Plans nach Inkrafttreten dauerhaft als Download abgerufen werden. Mit der Auslegung der Schlussfassung wird den gesetzlichen Forderungen nach Informationen für die Öffentlichkeit über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens sow ie über die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, entsprochen. Neben dem unmittelbar aus dem BImSchG wirkenden Beteiligungsgebot hat die Öffentlichkeit auch nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 9 Landes (UIG NRW)2 Anspruch auf eine umfassende Darstellung der Luftreinhalte - planung und der vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen. Auf der Grundlage des § 2 UIG NRW i. V. m. § 10 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG)3 müssen die Bezirksregierungen die Öffentlichkeit u. a. über Pläne mit Bezug zur Umwelt in angemessenem Umfang aktiv und systematisch unterrichten (§ 10 Abs. 1 u. 2 Nr. 2 UIG). Die Umweltinformationen sollen in verständlicher Darstellung, leicht zugänglichen Formaten und möglichst unter Verw endung elektronischer Kommunikationsmittel verbreitet werden (§ 10 Abs. 3 u. 4 UIG). Dem Informationsanspruch wird durch Verknüpfung zu fachlichen Internet-Seiten entsprochen. Diese Anforderungen erfüllt die Bezirksregierung regelmäßig sowohl durch das Ein - stellen der Entwurfs -/Schlussfassung des Luftreinhalteplans auf ihrer Homepage als auch durch die dazu herausgegebenen Pressemitteilungen. Für die Bereitstellung individueller Informationen auf der Grundlage eines Antrags nach § 4 UIG werden von der Bezirksregierung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 4 erhoben; mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. 2.3. Inhaltliche Anforderungen Bei der Fortschreibung des LRP Köln berücksichtigt die Bezir ksregierung Köln neben den gesetzlichen Vorschriften sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung, ohne dass die gesamte Judikatur nochmals explizit dar gestellt wird. Davon ausgehend hat sich die Bezirksregierung Köln von folgenden Erwägungen leiten lassen. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 Abs. 1 S. 1 BImSchG, liegt eine gebundene Entscheidung vor. Insofern hat die Bezirksregierung Köln den LRP fortzuschreiben. Dagegen liegt die Gestaltung des LRP im Planungsermessen der Behörde. Hierbei handelt es sich um einen komplexen, mehrdimensionalen Abwägungsprozess zwischen widerstreitenden Interessen, bei dem auch Verhält - nismäßigkeitserwägungen zu berücksichtigen sind. Nach der grundlegenden Vorschrift in § 47 BImSchG muss der Luftreinhalteplan die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen. Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und 2 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen v. 29. März 2007 (GV. NRW. 2007 S. 142 / SGV. NRW. 2129), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 3 Umweltinformationsgesetz v. 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 4 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung v. 3. Juli 2001 (GV. NRW. 2001 S. 262 / SGV. NRW. 2011), in der zurzeit geltenden Fassung LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 10 unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacher - anteils gegen al le Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner geeignet sein, den Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissi - onsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Daraus folgt bei der Ausübung des Planungsermessens eine zweistufige Vorge hensweise. Auf der ersten Stufe müssen alle grundsätzlich geeigneten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Auf der zweiten Stufe müssen die Maßnahmen ausgewählt werden, mit denen der Jahresmittelwert am schnellsten erreicht werden kann (Minimi erungsgebot). Das Gebot, Luftschadstoffe bis zur gesetzlich festgelegten Grenze zu minimieren, enthält eine zeitliche Vorgabe, die nicht in Disposition der Planungsbehörde steht. Danach ist die Schadstoffbelastung im Sinne eines effektiven Gesundheitsschut zes möglichst schnell auf den vorgegebenen Grenzwert zu reduzieren. Inhaltliches Kernstück der Luftreinhaltung sind folglich Maßnahmen, die dazu dienen, den Grenzwert möglichst schnell und dauerhaft einzuhalten. Da allerdings Maßnahmen wie z.B. Fahrverbote mit den Grundrechten und Interessen der von einem Fahrverbot Betroffenen kollidieren können, sind alle Maßnahmen nach § 47 Abs. 4 S. 1 BImSchG entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittente n zu richten, die zum Überschreiten der Immissionswerte beitragen. Da die Luftreinhalte-planung ein Planungsvorgang ist, der aus vielen Einzelschritten besteht, müssen Verhältnismäßigkeitserwägungen an allen Stellen im Planungsprozess beachtet werden, an d enen Maßnahmen und Interessen der Betroffenen kollidieren können. Die in diesem Kontext durchzu führende Verhältnismäßigkeitsprüfung orientiert sich an folgenden Grundprinzipien. 1. Ist die Maßnahme zur Erreichung der Grenzwerteinhaltung geeignet? 2. Ist die Ma ßnahme erforderlich? Bei der Erforderlichkeit werden geeignete alternative Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung aufgezeigt und in ihrer Belastungsintensität verglichen. Vorrang hat das gleich effektive Mittel mit der geringsten Belastung. 3. Ist die Maßnahme ang emessen (Verhältnismäßig i.e.S.)? Hierbei werden die Verhältnismäßigkeit von Belastung durch Maßnahmen und der mit der LRP - Fortschreibung verfolgte Zweck anhand folgender Schritte geprüft: a) sind die mit Belastungen verbundenen Maßnahmen und der mit der Fort - schreibung des LRP verfolgte Zweck gleichwertig oder gibt es einen Abwägungsvorsprung? b) wie konkret schwer ist die Belastung durch die Maßnahme, gibt es ab - mildernde Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen? Wie wahrschein - lich ist die Grenzwerteinhaltung? LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 11 c) Abwägung der widerstreitenden Belange, für den Fall, dass Maßnahmen zwar wirksam sind, allerdings eine hohe Belastung für eine Gruppe von Betroffenen darstellen, muss eine Abwägung widerstreitender Belange erfolgen. Dies ist in diesem Plan nicht der Fall. 2.4. Gesundheitliche Bewertung des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid NO2 Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas und wirkt als sehr reaktive Verbindung besonders an den unteren Atemwegen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Der überwiegende An teil des eingeatmeten NO 2 gelangt in tiefere Bereiche des Atemtrakts, wo es Zellschäden und entzündliche Prozesse auslösen kann. Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. Zu den gesundheitsschädlichen Wirkungen nach inhalativer Aufnahme von Stickstoffdioxid liegen eine Vielzahl von einzelnen Untersuchungen und eine ganze Reihe von Übersichtsarbeiten1,2,3,4,5,6 vor. Die Erkenntnisse zu den Kurz- und Langzeitwirkungen durch Stickstoffdioxid wurden anhand von Tierversuchen, humanex perimentellen Untersuchungen sowie aus umweltepidemiologischen Studien gewonnen. Hinsichtlich Kurzzeitwirkungen konnten in Studien Zusammenhänge zwischen einer Erhöhung der NO 2-Belastung und einer Zunahme der Gesamtsterblichkeit sowie der Sterblichkeit au fgrund von Atemwegs - und Herz -Kreislauf-Erkrankungen gezeigt werden. Ebenso ist ein Anstieg der Krankenhausaufnahmen aufgrund von Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma) als auch Herzinfarkten mit NO 2 verknüpft. Zudem traten bei erhöhten NO2-Werten vermehrt Herz und Lunge betreffende Notfälle auf7. ________________________________ 1 United States Environmental Protection Agency (EPA) (2016): Integrated Science Assessment for Oxides of Nitrogen – Health Criteria. EPA/600/R-15/068, January 2016. www.epa.gov/isa. 2 Hoek, G. et al. (2013): Long-term air pollution exposure and cardio-respiratory mortality: A Review. Environ Health 12, No. 1 (2013): 43. 3 Kutlar Joss, M., Dyntar, D. und Rapp, R. (2015): Gesundheitliche Wirkungen der NO2 -Belastung auf den Menschen. Syn these der neueren Literatur auf Grundlage des WHO -REVIHAAP Berichts. Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Mai 2015. 4 Health Canada (2016): Human Health Risk Assessment for Ambient Nitrogen Dioxide. 5 Wichmann, H. E.: Gesundheitliche Risiken von Stickstoffdioxid im Vergleich zu Feinstaub und anderen verkehrsabhängigen Luftschadstoffen. Umwelt – Hygiene – Arbeitsmed 23 (2), 57-71 (2018). 6 World Health Organization (WHO) (2013): Review of evidence on health aspects of air pollution - REVIHAAP. Technical Report. WHO Regional Office for Europe, Copenhagen. 7 Umweltbundesamt (UBA) (2018): Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland. Umwelt & Gesundheit 01/2018. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3715 61 201 0 UBA-FB 002600. Abschlussbericht, überarbeitete Version (Februar 2018). LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 12 In Langzeitstudien konnte ein Zusammenhang zwischen der langfristigen NO 2- Belastung und der Sterblichkeit (Gesamtsterblichkeit, Atemwegs- und Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Lungenkrebs), der Häufigkeit von Lungenkrebs -Erkrankungen sowie der Entstehung chronischer Atemwegsbeschwerden (z. B. Asthmaentstehung) bei Erwachsenen und Kindern festgestellt werden. Zudem zeigte sich eine beeinträchtigte Lungenfunktion bei Erwachsenen bzw. ein beeinträchtigtes Lungenwachstum bei Kindern in Assoziation mit einer NO 2-Exposition. Weiterhin verdichten sich die Hinweise auf einen Zusammenhang von hoher NO 2-Belastung und niedrigerem Geburtsgewicht. Gleiches gilt auch für den Zusammenhang mit Diabetes Typ 28. Für NO2 konnte bisher kein Schwellenwert ermittelt werden, bei dessen Unterschreiten langfristige Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Die beobachteten gesundheitsschädlichen Effekte wurden in umweltepidemiologischen Studien festgestellt, in denen die NO 2-Konzentrationen oftmals unterhalb der bestehenden Grenzwerte lagen. Die beobachteten Wirkungen konnten nicht in jedem Fall NO 2 allein zugeschrieben werden. NO 2 wird auch als Leitsubstanz für Verkehrsemissionen betrachtet. Es ist aber davon auszugehen, dass NO 2 einen wesentlichen Beitrag zu den schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen leistet. Daher tragen auch vergleichsweise geringfügige Reduzierungen der Belastung zu einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei. Da Stickstoffdioxid als ein gesundheitlicher Indikator für verkehrsbedingte Emissionen gilt, werden durch Vermi nderung der NO 2-Einträge in die Umwelt auch andere wirkungsrelevante Schadstoffe aus dem Straßenverkehr verringert. NO2 ist eine wesentliche Komponente bei der atmosphärischen Bildung von bodennahem Ozon und Feinstaub, welche als gesundheitsschädliche Luftschadstoffe eingestuft sind. ________________________________ 8 Umweltbundesamt (UBA) (2018): Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland. Umwelt & Gesundheit 01/2018. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3715 61 201 0 UBA-FB 002600. Abschlussbericht, überarbeitete Version (Februar 2018). LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 13 2.5. Ausgangssituation in Köln Die Luftqualität in Köln wurde viele Jahre - wie in vielen anderen europäischen Städten auch - im Wesentlichen durch Stickstoffdioxid (NO 2) erheblich belastet. Die Situation hat sich in den vergangenen Jahren bereits deutlich verbessert und im vergangenen Jahr 2020 wurde das erste Mal der Grenzwert an allen Messstationen in NRW eingehalten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt seit vielen Jahren Messungen und Kartierungen durch, um Aufschlüsse über die Luft - belastungssituation zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden sow ohl für Maßnahmen zur Luftreinhaltung als auch der Stadtentwicklung genutzt. Auch das regionale Hintergrundniveau der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid war lange Jahre hoch. Dieser Anteil der Schadstoffbelastung ist durch lokale Maßnahmen nicht so stark beeinflussbar. Deshalb sind hier weitere nationale und europaweite Schritte ebenso notwendig wie die Fortschreibung der lokalen Maßnahmen des Luftreinhalteplans, um eine dauerhafte Einhaltung der Immissionsgrenzwerte so schnell wie möglich herbeizuführen. Im Jahr 2020 sind auch die Hintergrundwerte deutlich gesunken. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 14 2.6. Beschreibung des betrachteten Stadtgebietes 2.6.1. Entwicklung der Belastungssituation Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m³ als Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2019 an zwei Messstellen in Köln überschritten. Dabei handelt es sich um die Verkehrsmessstellen am Clevischen Ring (Kennung: VKCL) und der Justinianstraße (Kennung: KJUS). An den übrigen Messstellen wurde der NO2-Grenzwert eingehalten. Im Jahr 2020 werden die Grenzwerte an allen Messstellen eingehalten. Die Messergebnisse für 2020 sind allerdings von den pandemiebedingten Einschränkungen geprägt und eignen sich daher nur bedingt als Indikator für eine dauerhafte Einhaltung. Die Abb. 1 zeigt die Standorte der Messstellen in Köln. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 15 Abb. 1 Messstellen des LANUV NRW in Köln LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 16 In Abb. 2 ist der Trend der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) für die im Jahr 2019 betriebenen Messstandorte ab dem Jahr 2015 dargestellt. Die Jahresmittelwerte der Messungen für die Jahre 2019 und 2020 sind in Tab. 1 aufgeführt. Abb. 2 Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstellen des LANUV NRW in Köln in den Jahren 2015 bis 2019 Der NO 2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ wird weiterhin an zwei durch den Kfz - Verkehr belasteten Standorten in Köln überschritten. Mit Ausnahme der Hintergrundstation Köln-Chorweiler ist bei allen Messstellen im dargestellten Zeitraum grundsätzlich ein abnehmender Trend der Stickstoffdioxidbelastung erkennbar. Im Jahr 2019 lagen die Jahresmittelwerte an den Messstellen Justinianstraße und Clevischer Ring über dem Grenzwert. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 17 Tab. 1 LANUV Messwerte 2019 und 2020. Überschreitungen des NO2-Jahresgrenz- wertes sind fett markiert Messstation Standort LANUV Messwerte NO2 [µg/m³] LANUV Messwerte NO2 [µg/m³]* 2019 2020 KJUS Justinianstraße 43 34 KLLW Lindweilerweg, Longerich 34 29 KMEB Brühler Landstraße, Meschenich 32 26 KNEU Neumarkt 40 32 KOBG Bergisch-Gladbacher Straße 35 28 KODH Dellbücker Hauptstraße 33 28 KOHA Hauptstraße, Porz 35 32 KWEI Aachener Straße, Weiden 40 34 VKLS Luxemburger Straße 39 33 VKCL Clevischer Ring 44 35 VKTU Turiner Straße 37 31 CHOR Köln-Chorweiler 23 20 RODE Köln-Rodenkirchen 26 22 * Di e Messwerte des Jahres 2020 sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu betrachten. Feinstaub Der PM 10-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) wurde an allen Messstellen in Köln eingehalten. Seit dem Jahr 2009 wird auch der PM 10-Tagesmittelgrenzwert (maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes 50 µg/m³) eingehalten. Deshalb bedarf es keiner weiteren Berücksichtigung von Feinstaub bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 18 2.6.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen Randbedingungen Die Stadt Köln ist mit ca. 1.085.000 Einwohnern die größte Stadt in Nordrhein - Westfalen (Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Köln 2017). Bei einer Gesamt - fläche von 405,17 km² liegt die Bevölkerungsdichte in Köln bei 2536 Einwohn ern je km². Ca. 200 km² sind bebaut. Parks und Grünanlagen sind auf über 47 km² verteilt. Die Landwirtschaft nutzt 71 km². Das Kölner Waldgebiet breitet sich auf über 62 km² aus. Die Stadt ist in neun Stadtbezirke unterteilt: Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim. Weitere Unterteilungen finden in Stadtteile und dann in Stadtviertel statt. Abb. 3 Verteilung der Flächennutzung auf dem Kölner Stadtgebiet Als Oberzentrum in der M etropolregion nimmt die Stadt Köln zentrale Versorgungs - aufgaben wahr. Sie ist Standort zentrale Gesundheitseinrichtungen, der Versorgung, des Handels, von Bildungseinrichtungen, von bedeutenden Kultureinrichtungen und Standort von zahlreichen Behörden. Zahlreiche Straßen sind aufgrund ihrer Netzfunktion als Bundes - und Landesstraßen klassifiziert und weisen somit für das Verkehrsnetz als auch für die Erreichbarkeit des Gebäude- und Betriebsfläche 33,4% Verkehrsfläche 15,8%Erholungsflächen und Friedhöfe 11,7% Landwirtschaft 17,5% Wasserfläche 5,0%Waldfläche 15,4% sonstige 1,2% LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 19 Oberzentrums entsprechende Bedeutung auf. Im Ergebnis hat die verkehrliche Funktion eine hohe Bedeutung für Stadt und Umland, also für ca. 2,5 Mio. Menschen. Häfen, Containerterminal der Bahn, Bahnhöfe und Flughafen sind Verknüpfungspunkte im internationalen Verkehr. Die Wirtschaft in Köln und Umgebung ist durch eine Mischung sehr verschiede ner Branchen gekennzeichnet. Besonders wichtig ist die chemische Industrie, die bedeutende Standorte in der Region hat. Aber auch als Handelsmetropole hat Köln eine lange Tradition. Neben den Schwerpunkten Dienstleistung und Logistik sind auch die modernen Medien in Köln als starker Wirtschaftszweig angesiedelt. Die Messe Köln in zentraler Stadtlage ist Standort national und internationaler Messen und Veranstaltungen. Kenntnisse über die Luftqualität in Köln liegen an den Belastungsschwerpunkten vor, die sich im Gegensatz zu den Untersuchungen des Luftreinhalteplans von 2006 über die Innenstadt hinaus ausdehnen. Es wurden Grenzwertüberschreitungen außerhalb der bestehenden Umweltzone festgestellt. Die Lage der als belastet ermittelten Gebiete erstreckt sic h auf die Innenstadt, einen größeren Bereich um die Innenstadt herum und einzelne Gebiete in den äußeren Stadtteilen von Köln. Geschätzt erstrecken sich die Gebiete, in denen erhöhte Belastungen auftreten, auf eine Fläche von ca. 60 km2. Von den insgesamt ca. 1,08 Mio. Einwohnern Kölns leben ca. 127.000 Einwohner im Stadtbezirk Innenstadt. In Köln waren 2010 ca. 462.600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte registriert. Davon waren 224.000 Einpendler. Köln wird jährlich von ca. 2,5 Mio. Gästen als Touristen/Besucher aufgesucht. All diese Menschen sind als Betroffene anzusehen. Krankenhäuser, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime sind als Orte besonders schützenswerter Nutzung in die Betrachtungen eingeschlossen. Die Stadt Köln liegt in der Niederrheinisc hen Bucht. Die Geländehöhen betragen im Bereich der Tal-Aue des Rheins 40 bis 45 m ü NHN. Die Tal-Aue ist zwischen 0,5 und 2,5 Kilometer breit und wird von wenige Meter mächtigen kalkhaltigen Auenlehmen und Auensanden bedeckt. Westlich und östlich der Tal -Aue folgt nach einer Geländestufe von 2-3m Höhe die Niederterrasse des Rheins. Auf ihr liegen die größten Teile der Stadt Köln. Hier betragen die Geländehöhen zwischen 45 und 48m NN. Die Niederterrasse wird an der Oberfläche von meist 1 -3 m mächtigen Hochf lutlehmen, vereinzelt auch von Hochflutsanden bedeckt. Köln selbst weist kein ausgeprägtes Relief auf. Anders sieht die Situation jedoch im Umland aus, hier sind erwähnenswert: LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 20  der "Bergische Höhenrand“,  das "Rheintal" im weiteren Verlauf nach Süden, welch es kanalisierend wirkt, und  der tektonische Horst der "Ville", welcher von Süden nach Norden sanft abfallend quer zu westlichen Windrichtungen liegt, und zwar etwa von 130 m im Süden bei Brühl bis etwa 85 m bei Chorweiler. Die Kölner Bucht zählt zu den wär msten Regionen Deutschlands. Während die Sommer am Oberrhein noch relativ warm sind, sind die Winter so mild, dass Schneefälle, die über mehrere Tage liegen bleiben, als Ausnahme gelten können. Durch Steigungsregen der umgebenden Höhenzüge ist das Klima au ßerdem relativ feucht. In Kombination mit den wertvollen Lößböden machen diese Faktoren die Kölner Bucht zu einer der fruchtbarsten Regionen Deutschlands. Im Raum Köln herrschen westliche Windrichtungen (NW - SW) vor. In Bodennähe wird die Windrichtung jed och stark durch den Verlauf des Rheintals bestimmt. Dadurch treten verstärkt südöstliche Windrichtungen auf. 2.7. Bezugsjahre Die Immissionsmessungen des LANUV NRW in Köln zeigen für das Jahr 2019 an zwei Messstellen Überschreitungen des NO 2-Jahresmittelgrenzwertes. Die Grenzwerte für die Feinstaubimmission PM 10 werden seit dem Jahr 2009 eingehalten. Da die im Luftreinhalteplan Köln vom 01.04.2019 beschlossenen Maßnahmen, die zur Einhaltung des NO 2-Grenzwertes führen sollten, nicht ausreichen, ist eine weitere Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans erforderlich. Das zur Fortschreibung herangezogene Bezugsjahr ist 2019. Daten, die zur Beschreibung der Ausgangssituation, z. B. Emissionsdaten, Angaben zur Verkehrsstärke oder Daten zur Berechnung der Belastungssituation herangezogen werden, beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2019. In Fällen, in denen diese Daten nicht zur Verfügung stehen, wird auf die jeweils aktuell vorliegenden Zahlen zurückgegriffen, das Bezugsjahr wird jeweils angegeben. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 21 3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung im Bezugsjahr 2019 3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissions- situation Die NO 2-Gesamtbelastung in einer Stadt entspricht der Summe aus regionalem Hintergrundniveau, dem städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau und d er verkehrlichen Zusatzbelastung in der betrachteten Straße. Das regionale Hintergrundniveau für das Rhein-Ruhr-Gebiet wird aus Messwerten der in Tab. 2 zusammengestellten LANUV NRW Messstationen ermittelt. Der stä dtische Beitrag zum Hintergrundniveau ergibt sich über eine Immissions modellierung, in die die Emissionsdaten der im Stadtgebiet einwirkenden Emissionsquellen einfließen. Die Summe aus regionalem Hintergrundniveau und städtischem Beitrag zum Hintergrundniveau ist das städtische Hintergrundniveau. Das regionale Hintergrundniveau im Luftreinhaltegebiet wird durch die regionalen wie auch z. T. länderübergreifenden Schadstofffreisetzungen verursacht. Über meteorologische Transportvorgänge erfolgt z. T. ein Tr ansport der Schadstoffe über weite Entfernungen verbunden mit einer Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen. Das großräumig vorhandene Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau) lässt sich aus den Ergebnissen der über mehrere Jahre am geringsten belasteten, regional verteilten Stationen des LUQS -Messnetzes berechnen. Die Ergebnisse der Waldstationen in der Eifel und im Rothaargebirge werden nicht zur Bestimmung des Hintergrundniveaus herangezogen. Sie repräsentieren die Belastungssituation im ländlichen Raum und sind deshalb nicht mit den vorstädtischen Hintergrundstationen vergleichbar. Bei der Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus wird berücksichtigt, dass regionale Unterschiede in der Höhe der Immissionsbelastung auftreten. In NRW wird desha lb für die Gebiete Rhein -Ruhr, Münsterland/Westfalen und den Großraum Aachen das regionale Hintergrundniveau differenziert ermittelt. Das Stadtgebiet Köln ist dem Rhein-Ruhr-Gebiet zuzurechnen. Für diesen Großraum ist ein NO2-Jahresmittelwert von 20 µg/m³ (2019) für das regionale Hintergrundniveau ermittelt worden. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 22 Die zur Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus verwendeten Messwerte der Stationen im Jahr 2019 sind in der Tab. 2 aufgeführt. Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2019 im Rhein-Ruhr-Gebiet Station Stations- kennung Stationstyp, Gebiets- charakteristik NO2-Jahresmittel [µg/m³] Wesel-Feldmark WESE vorstädtisch, Hintergrund 19 Hattingen-Blankenstein HATT vorstädtisch, Hintergrund 16 Datteln-Hagem DATT vorstädtisch, Hintergrund 17 Düsseldorf-Lörick LOER vorstädtisch, Hintergrund 22 Köln-Chorweiler CHOR vorstädtisch, Hintergrund 23 Hürth HUE2 vorstädtisch, Hintergrund 20 Mittelwert Regionales Hintergrundniveau 2019 20 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 23 3.2. Emissionen lokaler Quellen 3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten Zur Identifikation der relevanten Emittenten wird das Emissionskataster 5 Luft NRW herangezogen. Hierin sind folgende Emittentengruppen erfasst:  Verkehr (Straßen-, Flug-, Schiffs-, Schienen- und Offroad-Verkehr)  Industrie (genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV6),  Landwirtschaft (Ackerbau und Nutztierhaltung),  nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Gewerbe und Kleinfeuerungs- anlagen),  sonstige anthropogene und natürliche Quellen. Der vorliegende Luftreinhalteplan bezieht sich auf die Komponente Stickstoffdioxid (NO2). Die Auswertung des Emissionskatasters umfasste deshalb die Untersuchung der hierfür relevanten Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungs - anlagen. Während die Schadstoffbelastung bei der Beurteilung der Immissionssituation als NO2 angegeben wird, werden Emissionen immer als NO x betrachtet. Dies entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten: emittiert wird generell ein Gemisch aus NO und NO 2 (Stickstoffoxide NOx). Bei industriellen Emittenten und Kleinfeuerungsanlagen ist in der Regel das Verhältnis der beiden Verbindungen stabil. Im Verkehrsbereich ändert sich jedoch das Verhältnis von NO zu NO2 je nach Belastungs- und Betriebszustand sowie der verwendeten Abga sreinigungstechnik der Kraftfahrzeuge stark. In der Luft wird durch chemische Prozesse NO in NO2 umgewandelt. Einen wesentlichen Einfluss auf die Relevanz der Emissionen bezüglich der Immissionen im Überschreitungsbereich hat die Freisetzungs-(Quell-)Höhe. So wirken sich bodennahe Emissionen z. B. aus dem Straßenverkehr, von Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen, eher im Nahbereich der jeweiligen Quelle aus. Emissionen aus Industrieanlagen haben deutlich seltener niedrige Quellhöhen; normalerweise handelt es si ch in solchen Fällen um diffuse Quellen (wie z. B. Abwehungen). Der 5 vgl. Anhang 3 - Glossar 6 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) i. d. F. d. Bek. d. Neufassung v. 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 24 größte Teil industrieller Emissionen wird über hohe Schornsteine freigesetzt und verursacht Immissionen mit breiter Streuung und Aufpunktmaxima in größerer Entfernung von der Emissionsquelle. 3.2.2. Emittentengruppe Verkehr Straßenverkehr Ausgangspunkt für die Untersuchung der Verkehrsdaten und der Verkehrsemissionen im Stadtgebiet Köln war das landesweite Emissionskataster Straßenverkehr NRW. Zur Planaufstellung wurden die Verkehrsbelastung und die Emissionsmengen für das Jahr 2019 gutachterlich ermittelt. Bei der Modellierung der NO X-Emissionen ist das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, HBEFA 4.17 zur Anwendung gekommen. Im Stadtgebiet Köln wird insgesamt eine Jahresfahrleistun g von ca. 6.643 Mio. FZkm/a8 erbracht. Der höchste Anteil (ca. 85 %) davon besteht aus Pkw-Verkehr, der ca. 61 % der NOX-Emissionen verursacht. Ungefähr 80 % dieser Emissionen entfallen auf Diesel-Pkw. Die Gesamtmenge der NOX-Emissionen des Straßenverkehrs beträgt 3.376,8 t/a. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) erbringen zusammen ca. 8,9 % der Jahresfahrleistung. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge (5 %) und Kräder. Mit 8,6 % Jahresfahrleistung verursachen die schweren Nutzfahrzeuge (ohne Busse) ca. 27 % der NO X-Emissionen des Straßenverkehrs. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO X-Emissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist in der folgenden Tab. 3 dargestellt. 7 HBEFA: Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, The Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version 4.1; Umweltbundesamt; Dessau; 2019 8 siehe Anhang 4 – Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 25 Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX- Emissionen im Stadtgebiet Köln nach Fahrzeuggruppen, 2019 Jahresfahrleistung1) NOX1) [Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%] Pkw 5.617,6 84,6 2.053,4 60,8 Leichte Nutzfahrzeuge (lNfz) 351 5,3 362,7 10,7 Busse 17,6 0,3 34,5 1,0 Kräder 85,6 1,3 10 0,3 Schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse 571,6 8,6 916,3 27,1 Kfz 6.643,4 100 3.376,8 100 1) Modellierung mit HBEFA 4.1 Schiffsverkehr Die Emissionen des Schiffsverkehrs betrugen ca. 1.391,3 t NOX. Die Daten stammen aus dem Emissionskataster Schiffsverkehr mit Stand 2012. Schienenverkehr Die Angaben zum Schienenverkehr für das Stadtgebiet Köln wurden dem Emissionskataster Schienenverkehr mit Stand 2013 entnommen. Sie enthalten die Abgasemissionen des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (DB AG). Im Luftreinhalteplangebiet wurden im Jahr 2013 durch den DB AG -Schienenverkehr ca. 178,2 t NOX emittiert. Flugverkehr Die Emissionen des Flugverkehrs (im LTO -Zyklus9 bis zu einer Höhe bis zu 3.000 ft, das entspricht ca. 950 m) können dem Emissionskataster mit Stand 2013 entnommen werden. Danach trägt der Flugverkehr mit rd. 342,9 t NOX zur Emissionsbilanz bei. 9 LTO-Zyklus: Start-Lande-Zyklus (Landing and Take Off Cycle) LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 26 Offroad-Verkehr Der Emissionsanteil des Offroad -Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den Verkehr von Baumaschinen, Verkehr in Land - und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege und Hobby, durch Militär - (außer Flugverkehr) und durch industriebedingten Verkehr (außer Triebfahrzeugen) verursacht wird. Zur Auswertung wurde das Emissions - kataster Offroad-Verkehr mit Stand 2012 herangezogen. Die Emissionen aus diesem Bereich betragen ca. 157,6 t NOX. Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor Das Bezugsjahr der Kataster für die verschiedenen Verkehrsträger ist wegen der unterschiedlichen Fortschre ibezyklen nicht einheitlich. Auch wenn den Daten der Verkehrsträger im Verkehrskataster nicht dasselbe Bezugsjahr zugrunde liegt, so können doch zumindest die Größenordnungen der Emissionen der unterschiedlichen Verkehrsträger verglichen werden (siehe Tab. 4). Auf eine Trenddarstellung in der Fortschreibung der jeweiligen Kataster wird wegen wechselnder Berechnungsgrundlagen der Kataster und der damit nicht direkten Vergleichbarkeit verzichtet. Tab. 4 NOX-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Köln NOX-Emissionen des Verkehrs [t/a] Verkehrsträger Bezugsjahr Straße 2019 Schiff 2012 Schiene 2013 Flug 2013 Offroad 2012 Gesamt 3.376,8 1.391,3 178,2 342,9 157,6 5.446,8 Der Straßenverkehr verursacht im Stadtgebiet Köln den größten Anteil der verkehrsbedingten NO X-Emissionen (62 %), gefolgt vom Schiffs -Verkehr (26 %). An dritter Stelle steht der Flug-Verkehr mit 6 % des Gesamtvolumens. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 27 3.2.3 Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen sind in besonderem Maße geeignet, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, z. B. durch Emissionen Luft verunreinigender Stoffe. Sie sind im Anhang zur 4. Verordnung zum BImSchG aufgeführt. Gemäß der 11. BImSchV10 sind Betreiber genehmigungspfli chtiger Anlagen, dazu verpflichtet, Luft verunreinigende Stoffe in Menge, räumlicher und zeitlicher Verteilung anzugeben. Die neuesten zur Verfügung stehenden Daten für Köln stammen aus den Emissionserklärungen für den Erklärungszeitraum 2016. Anlagenstruktur im Luftreinhalteplangebiet Köln Das Plangebiet des LRP Köln (Stadtgebiet Köln) ist durch eine starke Industrialisierung geprägt. Insgesamt sind hier 248 genehmigungsbedürftige Anlagen registriert, von denen 169 gemäß der 11. BImSchV vollständig zu erklären waren. 53 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) zugeordnet, 44 Anlagen der Obergruppe 04 (Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination) sowie 33 Anlagen der Obergruppe 09 (Lagerung, Be- und Entladen). Die restlichen 39 Anlagen verteilen sich auf sechs weitere Obergruppen der 4. BImSchV (siehe Abb. 4). 10 Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen -11. BImSchV) i. d. F. d. Bek. v. 5. März 2007 (BGBl. I S. 289), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 V v. 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 28 Abb. 4 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im Luftreinhalteplangebiet Köln Struktur der Stickstoffoxide (NOX)-emittierenden Anlagen im Luftreinhalteplangebiet Köln Im Plangebiet emittieren 89 Anlagen relevante Mengen an Stickstoffoxiden. 46 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeer zeugung, Bergbau, Energie) der 4. BImSchV zugeordnet und 20 Anlagen der Obergruppe 04 (Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination). Die 14 größten NO X-Emittenten (= Arbeitsstätten bzw. Anlagen) der Industrie sind in der nachfolgenden Karte (Abb. 5) dargestellt und benannt. 53 9 6 44 6 0 3 7 33 8 0 10 20 30 40 50 60 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl der emissionerklärungs- pflichtigen Anlagen gemäß der 11.BImSchV Obergruppen der 4. BImSchV: 1 - Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 2 - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 3 - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung 4 - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination 5 - Oberflächenbehandlung mit organ. Stoffen 6 - Holz, Zellstoff 7 - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel 8 - Verwertung und Beseitigung von Abfällen u. sonst. Stoffen 9 - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen u. Gemischen 10 - Sonstige Anlagen LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 29 Abb. 5 Die vierzehn größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Köln. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 30 Die bisherige Betrachtungsweise, die jeweils lediglic h die Anzahl der Anlagen berücksichtigt, lässt jedoch keine Aussage zur Emissionsrelevanz der Anlagen zu. Die Emissionen der einzelnen Quellgruppen im Plangebiet sind in der Tab. 5 differenziert aufgeführt. Tab. 5 NOX-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Köln Obergruppe nach 4. BImSchV NOX-Emissionen [t/a] [%] 01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 1.915,8 36,2 02 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 412,0 7,8 03 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Weiterverarbeitung 33,3 0,6 04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel 2.697,2 51,0 05 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen… 3,4 0,1 07 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel 4,5 0,1 08 Verwertung und Beseitigung von Abfällen 202,3 3,8 09 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen 17,9 0,3 10 Sonstige Anlagen 0,1 0,0 Gesamt 5.286,5 100,0 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 31 3.2.4 Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen - nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlichen nicht genehmigungs bedürftigen Anlagen sind für das Luftreinhalteplangebiet die Kleinfeuerungsanlagen als weitere NOX-Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2012 betragen die Emissionen im gesamten Stadtgebiet insgesamt rd. 593,5 t/a NOX. 3.2.5 Weitere Emittentengruppen Weitere Emittentengruppen sind die Landwirtschaft, natürliche Quellen sowie sonstige Emittenten. Diese Emittentengruppen haben für die Belastungssituation auf den innerstädtischen Straßen keine Relevanz. 3.2.6 Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen In der Tab. 6 werden die Emissionen der für den Luftreinhalteplan Köln untersuchten Emittentengruppen im Stadtgebiet dargestellt. Die Jahres-Gesamtemissionen für NO X betragen ca. 11.326,8 t/a, wovon ca. 48,1 % vom Verkehr, ca. 46,7 % aus Industrieanlagen un d ca. 5,2 % aus Kleinfeuerungsanlagen emittiert werden. Tab. 6 Gesamtvergleich der NOX-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Köln Industrie 2016 Kleinfeuerungsanlagen 2015 Verkehr 1) 2) NOX-Emissionen [t/a] 5.286,5 593,5 5.446,8 1) Bezugsjahre „Verkehr“: Straßenverkehr: 2019; Schienenverkehr 2013, Schiffsverkehr sowie Offroad: 2012 2) Straßenverkehr berechnet mit HBEFA 4.1 Bei der Beurteilung der Emissionen ist zu b eachten, dass die meisten industriellen Emissionen über hohe Quellen (Schornsteine) emittiert werden. Diese Emissionen wirken sich, da sie weit getragen werden, auf den regionalen Hintergrund aus. Bei der LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 32 Betrachtung der Immissionsbelastung in Straßenschlu chten sind hingegen niedrige nahe gelegene Quellen relevant. 3.2.7 Emissionsseitige Untersuchung an den Verdachtsstellen Die emissionsseitigen Untersuchungen wurden zusätzlich zu der stadtgebietsbezogenen Gesamtbetrachtung an für das Kölner Stadtgebiet repräsentativen Belastungspunkten vorgenommen. Die Stadtverwaltung und die Bezirksregierung meldeten ergänzend einige Stellen, an denen der Verdacht auf Grenzwertüberschreitung besteht (Verdachtsstelle). Dies sind beispielsweise Stellen mit besonderer Verkehrsdichte und enger Randbebauung. Die endgültige Festlegung der zu untersuchenden Streckenabschnitte (siehe Tab. 3.2.7/1) erfolgte einvernehmlich zwischen der Bezirksregierung Köln, der Stadtverwaltung Köln und dem LANUV NRW (siehe auch Kapitel 2. 6). Die Wa hl der Version des HBEFA, welches den Modellrechnungen zu Grunde gelegt wurde, richtete sich nach der Methode, die zur Ermittlung des lokalen Beitrags der Immissionsbelastung angewandt wurde (siehe Kapitel 6.2). Für die Belastungsschwerpunkte, an denen das LANUV Messungen der Luftqualität durchführt, wurde als Emissionsdatenbasis das HBEFA 4.1 verwendet. Für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße basieren die Modelrechnungen auf der Emissionsdatenbasis des HBEFA 3.3. Die Verkehrsbelastung und Emissionsbilanz stellen sich wie in Tab. 7 aufgeführt dar. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 33 Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOX-Emissionen des Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten (Verdachtsstellen), 2019, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse > 3,5 t) Untersuchte Streckenabschnitte 2019 DTV NOX Pkw [%] lNfz [%] Kräder [%] sNoB [%] Busse [%] [kg/km*a] Clevischer Ring (VKCL) 37.794 6.206,6* 87,2 6,1 3,0 3,3 0,5 Justinianstraße (KJUS) 16.221 2.928,9* 87,5 6,1 1,0 4,8 0,6 Aachener Straße (KWEI) 23.103 4.247,0* 90,5 4,7 0,4 3,3 1,1 Neumarkt (KNEU) 15.691 2.774,2* 88,4 4,9 1,6 4,0 1,1 Luxemburger Straße (VKLS) 15.774 2.829,9* 84,1 7,8 2,9 4,4 0,7 Turiner Straße (VKTU) 26.171 4.299,8* 91,4 5,2 1,1 2,3 0 Subbelrather Straße (Verdachtsstelle) 12.942 1.419,6** 87,5 7,8 1,3 2,1 1,3 *) Emissionen auf Basis HBEFA 4.1 berechnet **) Emissionen auf Basis HBEFA 3.3 berechnet In der Abb. 6 sind die untersuchten Streckenabschnitte sowie die herangezogenen Messstellen abgebildet. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 34 Abb. 6 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Köln. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 35 3.3. Ursachenanalyse Der Grenzwert für den NO 2-Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³ und ist seit dem Jahr 2010 einzuhalten. Dieser Wert wurde im Basisjahr 2019 an den LANUV -Messstellen Justinianstraße (KJUS) mit 43 µg/m³ und Clevischer Ring (VKCL) mit 44 µg/m³ überschritten. An den übrigen LANUV-Messstellen wurde der Grenzwert im Jahr 2019 eingehalten. Das regionale Hintergrundniveau von 20 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2019 wurde aus Messungen der Luftqualitätsüberwachungsstationen berechnet (siehe Kapitel 3.1). Neben dem regionalen Hintergrund und dem lokalen Kfz-Verkehr tragen noch weitere urbane Quellen zur Luftbelastung in den Straßen bei. Bei diesen Quellen handelt es sich um Flug-, Offroad-, Schienen- und Schiffsverkehr, Industrie und Quellen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeue rungsanlagen (HuK). Dazu kommen noch die Anteile des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in der betrachteten Straße fährt (Kfz-urban). Diese urbanen Verursacheranteile wurden mit dem Modell LASAT ermittelt. LASAT (Lagrange -Simulation von Aerosol -Transport) ist ein Partikelmodell nach Lagrange11. Das Modellgebiet umfasst ein Gebiet mit der Größe von 38 x 40 km² und deckt ein Rechteck ab, in dem das Kölner Stadtgebiet (inkl. umlaufenden Rand von 1 km) liegt. Alle urbanen Quellen bestimmen den städtischen Be itrag zum Hintergrundniveau. Emissionen der einzelnen Verursachergruppen sind nicht gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt, daher ist das Hintergrundniveau nicht im gesamten Stadtgebiet konstant. Der Anteil des lokalen Kfz -Verkehrs wurde für die LANUV -Messstellen mit einem vereinfachten Verfahren 12 abgeschätzt. Dieses Verfahren darf nur für Straßenabschnitte angewendet werden, bei denen die Immissionszusatzbelastung ausschließlich durch die Emissionen des Straßenabschnitts verursacht wird (Straßenschlucht). Diese Erkenntnis basiert auf den Untersuchungen zum vorherigen Luftreinhalteplan (Luftreinhalteplan Köln 2019) und wird hier nach Betrachtung aller 11 Janicke, L., 1983: Particle simulation of inhomogeneous turbulent diffusion. – Air Pollution Modelling and its Application II, Plenum Press, New York, S. 527-535 12 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8 Juli/August LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 36 Emissionsquellen berücksichtigt. Der Immissionsbeitrag durch den lokalen Straßenverkehr wird aus der Differenz der NO X-Immissionsbelastung und der NO X- Hintergrundbelastung abgeschätzt. Die Anteile des lokalen Straßenverkehrs wurden nach den Fahrzeugarten Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (lNfz), schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse (sNoB), Busse (Bus) und Motorrad (Krad) aufgelöst bestimmt. In Abb. 7 sind die berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für NOX für die beiden LANUV-Messstationen Clevischer Ring (VKCL) und Justinianstraße (KJUS), die 2019 über dem Grenzwert lagen, dargestellt. Die Verursacheranteile werden hier als NO X und nicht, wie sonst für Immissionen üblich, als NO 2 angegeben, da es sich bei den Eingangsdaten der Berechnungen auch um Emissionen (angegeben als NOX) handelt (vgl. auch Kapitel 3.2.1). Dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen konstanten Faktor für die Anteile von NO2 in NOX gibt. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 37 Abb. 7 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge 2019 der verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NOX-Belastung Legende zur Abb. 7 Pkw = Personenkraftwagen sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse lNfz = leichte Nutzfahrzeuge Krad = Krafträder Kfz-urban = Beitrag des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in dem untersuchten Straßenabschnitt fährt Sonstiger Verkehr = Schienen-, Offroad- und Flugverkehr HuK = Hausbrand und Kleinfeuerungen LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 38 Das regionale Hintergrundniveau, der lokale Straßenverkehr und der durch den Verkehr im gesamten Stadtgebiet erzeug te Kfz -urban haben im Jahr 2019 an den beiden Belastungsschwerpunkten mit Grenzwertüberschreitung die höchsten Anteile an der NO X-Belastung. Am Clevischen Ring beträgt der Anteil für den regionalen Hintergrund 35 %, für den lokalen Verkehr 30 % und für den Kfz-urban 15 %. In der Justinianstraße entfallen 36 % der NO X-Belastung auf den regionalen Hintergrund, 26 % auf den lokalen Verkehr und 18 % auf den Kfz-urban. Im Einzelnen stellt sich die Verursachersituation des lokalen Verkehrs wie folgt dar: Am Clevischen Ring leisten die Pkw mit 21 % den höchsten Beitrag aus der Gruppe des lokalen Kfz-Verkehrs, gefolgt von den sNoB mit 6%. In der Justinianstraße tragen Pkw 16 % und sNoB 7 % zur NOX-Belastung bei. Krafträder, Busse und lNfz haben an beiden Belastungss chwerpunkten jeweils weniger als 5 % Anteil an der NOX-Belastung. Von den übrigen Verursachern im großflächigen städtischen Hintergrund sind die größten Beiträger der Schiffsverkehr mit 8 % am Clevischen Ring und 9 % in der Justinianstraße und Hausbrand- und Kleinfeuerungen mit entsprechend 6 % und 5 %. Auf Industrie und den sonstigen Verkehr (Schienen, Offroad - und Flugverkehr) entfallen jeweils weniger als 5 % der Stickstoffoxidbelastung. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 39 4. Voraussichtliche Entwicklung der Belastung ohne weitere Maßnahmen 4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des Emissionsszenarios Wie zuvor beschrieben, war im Wesentlichen der lokale Straßenverkehr in Bezug auf die Überschreitung der zulässigen Belastung im Referenzjahr relevant. Deshalb wird für die Prognose der E ntwicklung der Belastung im Folgenden auch hauptsächlich diese Quellgruppe betrachtet. Verkehr Straßenverkehr Die hier verwendeten Daten für Köln stammen aus aktuellen Berechnungen mit dem städtischen Verkehrsmodell und Erhebungen des beauftragten Ingenieurbüros AVISO GmbH. Eventuelle Veränderungen der Verkehrsstärken durch die Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ sind in den Modellierungen nicht berücksichtigt. Im Untersuchungsgebiet ist der Prognose zufolge im Jahr 2020 insgesamt eine Jahresfahrleistung von ca. 6.639 Mio. FZkm/a erbracht worden. Den höchsten Anteil (ca. 84 %) davon hat der Pkw -Verkehr. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) sollen zusammen ca. 9 % der Jahresfahrleistung erbringen. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge und Kräder. Mit rund 9 % Jahresfahrleistung sollen die schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse ca. 28 % der NOX- Emissionen verursachen. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO X- Emissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist für die Pr ognose 2020 in der Tab. 8 dargestellt. Prognostiziert wurde, dass die Fahrleistung der Pkw um rund 0,3 % abnimmt, die der leichten Nutzfahrzeuge um ca. 1,6 % und die der schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse um rund. 1,1 % zunimmt. Insgesamt ergibt sich eine Abnahme der Fahrleistung um rund. 0,1 %. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 40 Die NO X-Emissionen des Straßenverkehrs hingegen verringern sich im gesamten Stadtgebiet von 3.377 t im Jahr 2019 auf 3.034 t im Jahr 2020. Dies entspricht einer Reduktion um ca. 10 %. Dieser prognostizierte Rückgan g ist die Folge der fortschreitenden technischen Flottenentwicklung (natürliche Flottenmodernisierung/ -erneuerung einschließlich Software-Update) nach HBEFA. Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX- Emissionen im Untersuchungsgebiet nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020 Jahresfahrleistung1) NOX 1) [Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%] Pkw 5.601 84,4 % 1.833,7 60,4 % Leichte Nutzfahrzeuge (lNfz) 356,8 5,4% 327 10,8 % Busse 17,6 0,3% 25,1 0,8 % Kräder 85,7 1,3% 9,6 0,3 % Schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse 577,8 8,7% 838,7 27,6 % Kfz 2) 6.638,8 100,0 % 3.034,2 100,0 % 1) Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung mit HBEFA 4.1 2) Abweichung durch Rundungen Ergänzend wird in Tab. 9 die Veränderung der Jahresfahrleistung und der NO X- Emission vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 dargestellt. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 41 Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOX-Emissionen im Vergleich der Jahre 2019/2020 Fahrzeuggruppe Veränderung 2019/2020 [%] Jahresfahrleistung NOX Pkw -0,3 % -10,7 % Leichte Nutzfahrzeuge (lNfz) 1,6 % -9,8 % Busse 0,0 % -27,1 % Kräder 0,1 % -4,5 % Schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse (sNoB) 1,1 % -8,5 % Kfz -0,1 % -10,1 % LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 42 Schiffs-, Schiene-, Offroad-, Flugverkehr In der Richtlinie 2016/1628 13 legt die EU schärfere Abgasgrenzwerte für neue Verbrennungsmotoren fest, die in mobilen Maschinen und Geräten eingebaut und nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind. So müssen neue Binnenschiff e ab 2019 und neue Lokomotiven/Triebfahrzeuge ab 2021 strengere Abgasgrenzwerte einhalten. Neue Motoren des Sektors Offroad -Verkehr sind ab 2019 diesen Regelungen unterworfen. Die Abgasemissionen des Flugverkehrs werden international durch die ICAO (International Civil Aviation Organisation) 14 im Committee on Aviation Environmental Protection-Process (CAEP -Prozess) festgelegt. Zuletzt wurden die Stickoxid - Grenzwerte im Jahr 2010 verschärft und mussten ab dem Jahr 2013 von neuen Flugzeugtriebwerken eingehalten werden. Auch wenn die Einführung und Verschärfung der Abgasgrenzwerte bei gleichbleibender Verkehrsleistung zur allmählichen Abnahme der Emissionsmenge im Plangebiet führen wird, werden im Folgenden die Emissionen zwischen den Bezugsjahren der jeweiligen Emissionskataster und dem Prognosejahr 2020 als konstant angesehen. Industrie Wie in Kapitel 3.2.3 bereits dargestellt, betrugen die industriell bedingten NO X- Emissionen ca. 5.286,5 t/a. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung der Emissionen für das J ahr 2020 ist nicht möglich, da insbesondere die industriellen Emissionen stark von der konjunkturellen Entwicklung und damit einhergehend mit der Auslastung und Produktionskapazität der einzelnen Anlagen zusammenhängen. Mit dem Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken ist ein abnehmender Trend bei den Emissionen zu erwarten. Der 13 Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.09.2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG, ABl. L 252/53 vom 16.09.2016 14 Annex 16 - Environmental Protection, Volume II - Aircraft Engine Emissions to the Convention on International Civil Aviation, aktuelle Ausgabe LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 43 abnehmende Trend ist aber auch eine Folge der seit vielen Jahrzehnten bestehenden Verpflichtung in der Industrie, stets den besten Stand der Technik zur Anwendung zu bringen. Kleine und mittlere Feuerungsanlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Erkenntnisse über wesentliche Änderungen der Emissionen aus der Quellgruppe „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ bis zum Jahr 2020 liegen für das Gebiet nicht vor. Im Jahr 2010 wurde die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) novelliert. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurden die Abgasgrenzwerte für bestehende Anlagen und Neuanlagen verschärft. Zwar betrifft dies vorrangig die Emissionen von Feinstaub, allerdings wurde auch der Grenzwert für Stickoxide für bestimmte Anlagen gesenkt. So müssen Öl - und Gasfeuerungen, die vor dem Jahr 2010 errichtet wurden und ausgetauscht werden, geringere NO X-Emissionswerte einhalten. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Emissionen aus diesem Sektor in den kommenden Jahren (mittelfristig) zurückgehen werden. Im Zuge der Entwicklung zur Energieeinsparung an Gebäuden (z. B. Wärmedämmung, Wärmepumpen) ist zusätzlich von einer Reduktion der NO X- Emissionen auszugehen. 4.2 Erwartete Immissionswerte 4.2.1 Erwartetes Hintergrundniveau Auswertungen der gemessenen Trends und Berechnungen des LANUV NRW zufolge beträgt derzeit die jährliche Abnahme der NO 2-Konzentration für ganz Nordrhein - Westfalen ein bi s zwei Prozent. Bezogen auf das Rhein -Ruhr-Gebiet ergibt sich auf Basis der Messungen der Jahre 2015 bis 2019 eine jährliche Abnahme der NO 2- Konzentration von gut 2 %. Wie in Kapitel 4.1 dargestellt, liegen hinsichtlich der urbanen Quellen Prognosen für das Jahr 2020 für die Quellgruppe Straßenverkehr vor. Für die NO X-Emissionen des Straßenverkehrs im Kölner Stadtgebiet wird vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2020 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 44 aufgrund der Flottenerneuerung/ -modernisierung eine Abnahme um 10 % prognostiziert (vgl. Kapitel 4.1). Das ist die Summe für das gesamte Stadtgebiet. Die Änderungen variieren lokal. Daher wurde in diesem Fall auch für das Jahr 2020 der Beitrag des Straßenverkehrs zum städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau mit dem Ausbreitungsmodell LASAT (s. Kapitel 3.3) ermittelt. Aus den Berechnungen unter Berücksichtigung der Reduktion des städtischen Hintergrundniveaus (also regionales Hintergrundniveau und städtischer Beitrag zum Hintergrundniveau) ergibt sich insgesamt, umgerechnet in NO 2, eine Minderung von 2019 auf 2020 von etwa 2 µg/m³. 4.2.2 Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet Aus den Berechnungen des LANUV NRW ergibt sich allgemein für die betrachteten Belastungsschwerpunkte: Die zu erwartende NO 2-Belastung sinkt vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2020 um 3 % bis 7 % bzw. bis zum Jahr 2021 um 6 % bis 12 % als Folge der lokalen Entwicklungen (Modernisierung der Fahrzeugflotte einschließlich Software-Update) sowie der in den Prognosejahren umgesetzten verkehrslenkenden und verkehrsverflüssigenden Maßnahmen und d urch die Abnahme des regionalen Hintergrundniveaus. Dies entspricht für das Prognosejahr 2020 einer Reduktion von 1 µg/m³ bis 3 µg/m³ und für das Prognosejahr 2021 einer Reduktion von 2 µg/m³ bis 5 µg/m³. Die Ergebnisse, der Prognoseberechnungen sind in Ka pitel 6 im Einzelnen dargestellt. Im Rahmen der Fortschreibung des LRP Köln wurden Berechnungen der Emissionen für das Bezugsjahr 2019 und die Prognosejahre 2020 und 2021 durchgeführt. Darauf aufbauend wurde auch die Immissionsbelastung für die Jahre 2020 und 2021 abgeschätzt. Diese Prognosen wurden ausgehend von den Messwerten des Bezugsjahres 2019 und unter Verwendung der Emissionen des Bezugsjahres 2019 ermittelt. An den betrachteten verkehrsnahen LANUV-Messstationen in Köln zeigt sich auf lange Sicht, dass die Messwerte kontinuierlich sinken und zeitnah der Grenzwert eingehalten wird. Dies spiegelt sich in den aktuellen Messwerten wider. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 45 5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung 5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung Im Rahmen der Diskussion um die bis 2019 übe rschrittenen Grenzwerte, der Gerichtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Deutschland, die bezüglich der in NRW verklagten Kommunen bereits durch Vergleich eingestellt wurden, sowie des laufenden Vertragsverletzungs - bzw. Klageverfahrens der EU geg en die Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere in den letzten Jahren auf bundes -, landes- und kommunalpolitische Ebene eine Vielzahl von Aktivitäten angestoßen worden, die im Zusammenspiel als Gesamtstrategie zu einem Rückgang der Belastung und einer Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid geführt haben. Hinzu kommen weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene, die ebenfalls zu einer Verringerung der Emissionen verschiedener Emittentengruppen führen. Diese Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene wurden in der Planfortschreibung von 2019 ausführlich diskutiert. 5.1.1 Regionale Beiträge Auch auf Landesebene wurden und werden weiterhin zur Absenkung der bestehenden Stickstoffdioxid-Belastung Fördergelder bereitgestellt. Durch das Kommunal - investitionsförderungsgesetz wurde auch Kommunen in Haushaltssicherung in unserer Region die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung durchführen 15 zu können, z. B. den Austausch der kommunalen Fahrzeugflotte, die Erneuerung und der Ausbau von Radwegen oder die Verflüssigung des Verkehrs durch den Rückbau von Querungen. Im Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) wird im Rahmen des „Sofortprogramms Elektromobilität“ eine Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen und Privatpersonen ermöglicht. Links: https://www.energieagentur.nrw/foerderung/progres.nrw https://www.elektromobilitaet.nrw.de Das Förderprojekt „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ fördert die Umsetzung von Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune verringern. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs bei Gebäuden. Ergänzend werden im Förderbereich des Modellvorhabens „Emissionsfreie Innenstadt“ konkrete Mobilitätslösungen umgesetzt, die zu einer 15 Siehe auch https://www.mhkbg.nrw/kommunales/Kommunale- Finanzen/Einzelthemen/Kommunalinvestitionsfoerderungsgesetzes/index.php LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 46 Unabhängigkeit von fossilen Kraftstof fen im Verkehrssystem führen sollen. Durch einen Ausbau des ÖPNV auch in der Breite, der durch die aktuellen Förderprogramme unterstützt wird, sind zusätzliche Impulse zu einem Wechsel der Verkehrsträger auf den ÖPNV zu erwarten. Dies soll zu einem nachhal tigeren Verkehr in den Städten, aber auch zu einer Verbesserung der Stadt -Umland-Beziehungen in der Verkehrsvernetzung des ÖPNV beitragen. Link: https://www.leitmarktagentur.nrw/klimaschutz/kommunalerklimaschutz Auch die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad, die im innerstädtischen Verkehr eine Entlastung bewirken kann, wird durch das Land in den Fokus genommen. Durch die Förderrichtlinie für die Nahmobilität werden Investitio nen in die Infrastruktur, wie beispielsweise in die vielerorts geplanten Radschnellwege, den Service und die Information der Öffentlichkeit im Bereich der Nahmobilität unterstützt. Zudem setzt das Land bei der Erneuerung des Fuhrparks der Landesverwaltung auf einen aktuellen Stand der Abgasreinigungstechnik. Im Pkw -Fuhrpark des Landes werden nahezu ausschließlich Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6, sowie E - und Hybrid-Fahrzeuge vorgehalten. Durch einen regelmäßigen Flottenaustausch ist eine Anpassung an den Entwicklungsstand der Abgasreinigungstechnik automatisch gegeben. Bereits heute fahren rund 5 % der Pkw der Landesfahrzeuge auf E - oder Hybrid-Basis. Diese Quote soll in den kommenden Jahren stark erhöht werden. Die durch das Land Nordrhein -Westfalen a ngebotenen Förderungen und Maßnah - men, wie die Umstellung der Fahrzeugflotte, werden zu einem weiteren Rückgang der NO2-Belastung beitragen und sind in die Gesamtstrategie des Bundes eingebettet. Eine konkrete Aussage zu der Minderungswirkung kann zu diese m Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. 5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung Bereits in der Erstaufstellung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Köln vom 01.10.2006, in der ersten Fortschreibung vom 01.04.2012 sowie der zweiten Fortschreibung vom 01. 04.2019 wurden zahlreiche Maßnahmen festgelegt, die zu einer Verringerung der Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid geführt haben. Dieses Maßnahmenkonzept wird durch die in der Luftreinhalteplanung tätigen Akteure weiterhin umgesetzt. Der jeweilige Stand der Maßnahmenumsetzung (jährlich aktualisiert) kann dem Internet unter folgender Adresse entnommen werden: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/index.html LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 47 Darüber hinaus werden zur dauerhaften Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 folgende Maßnahmen festgelegt. 1. Clevischer Ring, MIV Sperrung einer Fahrspur auf der Mül heimer Brücke und Lastbegrenzung für LKW auf max. 2,8 t im April 2019 Seit April 2019 haben die Baumaßnahmen zur Sanierung der Mülheimer Brücke begonnen, die je Fahrrichtung die Reduktion auf einen Fahrstreifen und eine Lastbegrenzung auf 2,8 t vorsehen. B egleitend hierzu wurde im Bereich der rechts- und linksrheinischen Brückenauffahrt als auch im Zufluss in Höhe Mülheimer Zubringer die Verkehrsführung geändert. Die Änderung der Verkehrsführung zusammen mit den Verkehrsbe - schränkungen haben auf dem Clevisc hen Ring zu einer Abnahme der Verkehrsbelastungen um 9.000 Kfz/24h geführt. Das entspricht einem Rückgang um 20 %. Die Baustellensituation wird absehbar bis 2025 andauern. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Die Stadtverwaltung hat den Auftrag, vor Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, ob es aus verkehrlicher Sicht möglich ist, auf eine Kfz -Fahrspur je Richtung zu Gunsten des Radverkehrs zu verzichten. 2. Clevischer Ring, Radverkehr Folgende Verbesserungen fü r den Radverkehr entlang des Clevischen Rings sind vorgesehen (Beschlussfassung in 2020, Umsetzung aller Maßnahmen zum Ende 2021):  Zwischen Clevischer Ring 121b und Böckingpark: Sanierung des baulichen Radweges, Anbringen von „Frankfurter Hüten“  Entlang B öckingpark bis Dünnwalder Straße: Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Optimierung der Radverkehrsführung (geplant Ende 2020)  Zwischen Dünnwalder Straße und Markgrafenstraße: Markierung einer Busspur mit Freigabe für den Radverkehr, Schaffung einer neuen Radverkehrsverbindung  Zwischen Markgrafenstraße und Langemaß: Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Markierung eines Schutzstreifens (bereits 2020 umgesetzt) LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 48 3. Aachener Straße (Weiden): Expressbusspur Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden zwei neue B uslinien eingeführt, welche auf der Aachener Straße zur Beschleunigung überwiegend auf einer Busspur geführt werden. Die Linien beginnen in den Wohngebieten Widdersdorf/Lövenich bzw. Weiden/Junkersdorf und werden über die Aachener Straße in Richtung Innens tadt geführt. Als attraktive Umstiege zum SPNV werden u. a. der Bahnhof West und als Endhaltestelle der Kölner Hauptbahnhof angefahren. Die Linien verkehren in den Hauptverkehrszeiten werktags zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr. Anhand der Fahrgastzahlen aus Januar und Februar 2020 ist mit einem Anstieg von ca. 27 % der durchschnittlichen Fahrgäste pro Tag (Januar: 1.706; Februar: 2.172) bereits eine positive Tendenz der Nutzung erkennbar. Zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist die Busspur (neben Taxen) auch für E-Fahrzeuge freigegeben. Um die Attraktivität der Linien weiter zu steigern, werden derzeit bauliche und betriebliche Optimierungsmöglichkeiten untersucht und bei positiver Bewertung umgesetzt. Durch die Pandemiesituation hat der ÖPNV im Jahr 2020 starke Einbrüche bei den Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Dies hat sich auch auf die Fahrgastzahlen der Expressbuslinien ausgewirkt. Zurzeit lässt sich die Wirkung der Expressbuslinien nicht realistisch bewerten. 4. Aachener Straße seit Ende 2019: Zuflussdosierung Im werktäglichen Tagesverkehr wurde im Oktober 2019 auf der Aachener Straße in Höhe der P+R Anlage Weiden West an einer bestehenden Lichtsignalanlage die Grünzeit reduziert, um einen Zielwert von maximal 700 Kfz/h zu erreichen. In der morgendlichen Spitzenstunde wurde vormals ein Zufluss von 1080 Kfz/ Spitzenstunde ermittelt. Mit der Zuflussdosierung wird der positive Effekt bewirkt, dass der Verkehrsfluss im Bereich der Aachener Straße verbessert wird, so die Abwicklu ng des Busverkehrs beschleunigt ist und emissionssteigernde Fahrvorgänge von Stop and Go vermieden werden. Der LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 49 Verkehrsteilnehmer wird zur modalen oder zeitlichen Verlagerung seiner Fahrten angeregt. 5. Neumarkt Wegnahme der Rechtsabbiegerspur vom Neumarkt in die Fleischmengergasse seit Herbst 2019. Die Sperrung des Rechtsabbiegers vom Neumarkt in die Fleischmengergasse ist im Oktober 2019 umgesetzt worden. Beobachtungen lassen erkennen, dass die Maßnahme wesentlich dazu beiträgt, den bisher vorhandenen Konfl ikt an diesem Knoten zwischen Pkw, Fahrrad und Fußgängern deutlich zu entschärfen. Die Maßnahme stärkt somit den nicht motorisierten Verkehr, und verbessert den Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge auf der Ost-West-Achse. 6. Luxemburger Straße LSA-Erneuerung und –Optimierung Insgesamt wurden bis Ende 2019 zwanzig Ampelanlagen erneuert. Im Rahmen der Arbeiten wurden akustische und taktile Signalisierungen für sehbehinderte Personen inklusive taktiler Leitelemente im Boden, Video-Detektion zur Verlängerung der Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger in Schul - und Kindergartennähe sowie Detektoren zur Erfassung des Verkehrs auf den Fahrbahnen eingeführt. Zudem wurden im Rahmen der Umbaumaßnahmen die Fahrbahnen der Luxemburger Straße neu geordnet, um den Radverkeh r zu integrieren und die Attraktivität für den Fußverkehr sowie die Fahrgäste des ÖPNV zu steigern. Eine erweiterte Sensorik der neuen Ampelanlagen verbessert den Verkehrsfluss und reduziert die Wartezeiten für den Fuß -, Rad - und motorisierten Verkehr, der die Luxemburger Straße quert. Durch eine modernisierte Verkehrssteuerung mit an die Verkehrsnachfrage angepassten Schaltprogrammen wird zudem ein Beitrag zur Minderung der Luftschadstoffbelastung geleistet. Die neuen Ampelanlagen wurden an den zentralen V erkehrsrechner angeschlossen, was insbesondere bei Störungen ein schnelles Eingreifen ermöglicht. Ab Anfang des Jahres 2020 werden tageszeitlich variierende Signalprogramme geschaltet, die den unterschiedlichen Verkehrsbelastungen gerecht werden. Durch die Anpassung an den einzelnen Kreuzungen wurden die LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 50 Rahmenbedingungen für den Fuß - und Radverkehr sowie den ÖPNV verbessert. Die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen sind nun ebenfalls berücksichtigt worden, so dass die Maßnahme einen Beitrag zur Änderung des Modal-Split und zur Förderung der Nahmobilität darstellt. Die Optimierung der Lichtsignalanlagen hat zur Folge, dass Wartezeiten und die Stauhäufigkeit und somit Stop-Go-Verkehr vermieden wird und auch durch eine Änderung des Level -of-Service die Emissionsbelastung gemindert wird. Mit der geänderten Koordinierung und Schaltung situationsangepasster Programme wurden weitere Verbesserungen in 2020 wirksam. 7. Justinianstraße, Baustelle Baustelle Deutz -Mülheimer Straße mit verkehrsminderndem Einflus s auf die Justinianstraße: Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt in Folge über die nächsten 10 Jahre die Überführungsbauwerke über die Deutz -Mülheimer Straße im Einzugsbereich der Justinianstraße nacheinander zu sanieren bzw. zu erneuern. Die DB Netz AG hat den Beginn der Hauptbaumaßnahme für den 14.06.2020 angezeigt, die Maßnahmen wurde zeitgerecht begonnen. Im Zuge dieser Bauarbeiten kommt es zu Verkehrseinschränkungen. Mit der Genehmigungsbehörde im Amt für Verkehrsmanagement ist zu der Verkehrsführung und d em Zeitpunkt der Durchführung Einvernehmen hergestellt worden. Um die entsprechenden Baustellenbewegungsräume zu schaffen ist die Einziehung eines Fahrstreifens in jede Fahrrichtung erforderlich. Die stadtauswärtige Richtung entfaltet jedoch keine kapazitäts-einschränkende Wirkung, da die Deutz-Mülheimer Straße in dieser Richtung von dreispurig auf zweispurig vermindert wird, der jeweilige Zufluss aus der Opladener Straße ebenfalls zweispurig und der Zufluss aus der Justinianstraße nur einspurig erfolgt. Di e Minderung der Verkehrsbelastung erfolgt ausschließlich auf der stadteinwärtigen Richtung der Justinianstraße. Durch Verkehrserhebung am 29.10.2019 wurde die Querschnittsbelastung an der Messstelle ermittelt, die gegenüber der Verkehrserhebung aus dem J ahr 2015 eine geringfügig höhere Verkehrsbelastung aufweist. Zur Ermittlung der Minderung der Verkehrsbelastung wurde besagte letztmalig im Jahr 2015 an LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 51 der Kreuzung Opladener Straße/Justinianstraße/Deutz -Mülheimer Straße durchgeführte Knotenstromerhebung genutzt, anhand derer die Auswirkungen der Minderung der Durchflusskapazität auf den Messquerschnitt Justinianstraße hergeleitet wurden. Auf Grundlage der Verkehrserhebung vom 12.11.2015 wurden im Zuge der Baustellenplanung folgende Verkehrsreduzierungen prognostiziert: durch den verminderten Zufluss von der Deutz -Mülheimer-Straße in die Justinianstraße vermindert sich das Verkehrsaufkommen in der Justinianstraße um 3.900 Kfz/24h. Dies entspricht einem Rückgang um 24 %. 8. Justinianstraße, LSA Zusätzlich zu der Baumaßnahme wird die LSA -Steuerung der Kreuzung Justinianstraße/Deutz-Kalker Straße digitalisiert und optimiert. Damit wird der Abfluss aus der Justinianstraße insbesondere im belasteten Straßenabschnitt verbessert. Die Umsetzung wurde wegen der aktuellen Einschränkungen durch die Pandemie auf das II. Quartal 2021 verschoben. 9. Maßnahmen mit stadtweitem Effekt a) Einführung eines Lkw-Transitverbotes in der Innenstadt seit August 2019 Eine Minderung des Lkw -Verkehrsaufkommens wird durch das Lkw - Transitverbot für LWK ab 7,5 t erreicht. Das Verbot gilt für den Kölner Innenstadtbereich seit August 2019. Lkw -Fahrzeuge, die die Euro -VI-Norm erfüllen, sind von dem Verbot nicht erfasst. Eine Karte befindet sich in Anhang 10. b) Erweiterung der Grünen Umweltzone seit Oktober 2019 Die Ausweitung der Grünen Umweltzone insbesondere im rechtsrheinischen Stadtbereich führt zu einer weiteren Reduzierung der Emissionen und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet führen. Eine Karte befindet sich in Anhang 9. c) Förderung des Umweltverbundes, insbesondere des Radverkehrs allgemein LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 52 Eine Flächenumverteilung durch Umwandlung von Kfz -Fahrspuren in Radspuren auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses zum Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) vom 14.06.2016 ist teilweise bereits umgesetzt oder noch geplant, v.a.:  Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen auf Grundlage von konkretisierenden Beschlüssen des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 und 09.07.2019 (umgesetzt: Theodor -Heuss-Ring 2018, Hohenstaufenring -Nord 2018, Sachsenring 2019; geplant und umgesetzt in 2020: Hohenstaufenring -Süd, Ubierring, Hohenzollernring Süd; Umsetzung geplant ab 2021: Salierring, Hohenzollernring, Kaiser - Wilhelm -Ring, Hansaring);  Radfahrstreifen auf der Nord -Süd-Fahrt mit bereits umge setzten Maßnahmen auf Vorgebirgstraße (2016; 2019) der Ulrichgasse (2017; 2018) und einem Abschnitt der Tel -Aviv-Straße -Nord (umgesetzt 2020), sowie geplanten Maßnahmen u.a. auf der Tel -Aviv-Straße-Süd (Lücken - schluss zwischen Ulrichgasse und Tel -Aviv-Straße-Nord Umsetzung geplant ab IV. Quartal 2020), der Riehler Straße und der Turiner Straße (ab 2021), sowie kontinuierlich der verbleibenden Abschnitte;  Radfahrstreifen auf Hauptrouten in den Stadtteilen, u.a. auf der Achse Friesenplatz / Zeughausstraße / A n der Burgmauer / Magnusstraße (umgesetzt 2020) und der Achse Gladbacher Straße (umgesetzt 2018) / Gereonstraße / Unter Sachsenhausen / An den Dominikanern (umgesetzt 2020); Christophstraße (Umsetzung geplant in 2021)  Erarbeitung und Umsetzung von Radverke hrskonzepten und Fahrradstraßennetzen für die Stadtbezirke sowie Einzelmaßnahmen in den Kölner Stadtbezirken (kontinuierlich);  Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen (Bau ab 2021 bis 2022). Weitere Projekte wurden eingeleitet bzw. konkrete Ausführungsplanungen für erste Umsetzungsschritte werden derzeit erarbeitet:  Neue Rheinquerungen in Höhe Bastei, Rheinauhafen; LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 53  Eine Vorlage für den Ausbau eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße Richtung stadtauswärt s im Abschnitt Brabanter und Moltkestraße ist aktuell in Beratung  Optimierungen vorhandener Rheinbrücken (Zweirichtungsradwege, Anschlussrampen), aktuell Mülheimer Brücke, Hohenzollernbrücke;  Schaffung von hochwertigen rd. 4.000 Fahrradabstellplätzen an Haltestellen des ÖPNV zur Förderung von Bike -and-Ride (Fahrradsammelgaragen und überdachte Doppelstockparker);  Erarbeitung einer Radschnellwegkonzeption für das Kölner Stadtgebiet; das Konzept wird voraussichtlich bis Mitte 2021 vorliegen;  Die Beteiligten de s Vergleichs befürworten das laufende Projekt eines Radschnellweges Frechen – Köln; die Umplanungen sind noch nicht abgeschlossen, werden aber mit Nachdruck verfolgt; nach Abschluss der Planungen werden zügig Förderanträge beim Land Nordrhein -Westfalen gestellt;  Fortführung der überregionalen Zusammenarbeit der Machbarkeitsstudie Rad - Pendler - Routen im rechtsrheinischen Köln und den Kreisen und Kommunen;  Fortführung und Ausweitung des Fahrradverleihsystems der Kölner Verkehrsbetriebe;  Erarbeitung von Rad verkehrshauptnetzen für die Stadtbezirke u.a. Einführung eines stadtweiten Fahrradverleihsystems mit tariflicher Integration für ÖPNV -Abokunden (30 Minuten kostenlos fahren) und Ausweisung von ca. 13 Mobilstationen.  Der Verkehrsausschuss des Rates der Stad t Köln hat einen Prüfauftrag erteilt, in welcher Weise im Bereich der Aachener Straße vom Neumarkt bis zur Moltkestraße stadtauswärts ein geschützter Radverkehrsstreifen eingerichtet werden kann. Wenn der Verkehrsausschuss zu einem Baubeschluss gelangt, wi rd die Stadt Köln die Maßnahme zügig umsetzen.  Die Stadt Köln wird zweimal im Jahr den Radfahrverbänden ein Gesprächsangebot machen, um sich gemeinsam über die Radverkehrssicherheit in der Stadt Köln auszutauschen. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 54 d) Umstellung der ÖPNV-Busflotte: Die Stadt Köln vergibt die ihr zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel für den Busverkehr bereits seit einigen Jahren nach emissionsspezifischen Kriterien. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass verstärkt Busse mit der aktuellen Abgasnorm Euro VI oder Elekt robusse angeschafft wurden, um die Fördermittel zu erhalten. Für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro IV werden bereits seit 2018 keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Seit der Verschärfung der Förderrichtlinie im Jahr 2019 werden im aktuellen Förderjahr 2020 ausschließlich Fahrzeuge mit der Euro VI Norm gefördert. Zudem verfolgt die Stadt Köln im Rahmen ihres im Jahr 2018 verabschiedeten Green-City-Masterplans eine umfangreiche Strategie zur Minderung der lokalen Luftschadstoffemissionen. Die Erneuerung der Bus flotte im ÖPNV bildet eine wichtige Maßnahme innerhalb dieser Strategie. Es wurden im Jahr 2019 alle von der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) eingesetzten Busse (inklusive derer von Auftragsunternehmen), die der Norm EURO V entsprachen, mit SCRT-Filtern ausgerüstet, so dass auch diese Busse Schadstoffcharakteristika der Norm EURO VI aufweisen. Im Jahr 2019 wurden durch die KVB und ihre Tochterunternehmen der Schilling-Gruppe noch 14 Fahrzeuge der Klasse Euro IV eingesetzt. Diese Fahrzeuge wurden im Jahr 2020 durch Euro-VI-Fahrzeuge ersetzt. Die aktuellen Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren Subunternehmen können der folgenden Tab. 10 entnommen werden. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 55 Tab. 10 Aktuelle Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren Subunternehmen EURO III EURO IV EEV EURO VI und E- Busse EEV mit Nox Filter Fahrzeuge KVB 0 0 18 245 9 Davon: Reserve- fahrzeuge GL 14 170 9 Solo 4 74 Mini 1 Fahrzeuge Nachunternehmer 1 i. A. der KVB 0 0 122 Fahrzeuge Nachunternehmer 2 i. A. der KVB 10 Fahrzeuge Nachunternehmer 3 i. A. der KVB 0 5 Zudem ist vorgesehen, die Busflotte der KVB bis zum Jahr 2030 komplett auf Elektrobusse umzustellen. Hierzu hat der Rat der Stadt Köln am 27.09.2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst (vgl. Vorlage -Nr. 1094/2018, Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen). Es laufen derzeit umfangreiche Planungen dazu. Darüber hinaus setzt die im Stadt - Umland-Verkehr tätige Regionalverkehr Köln Gm bH zunehmend mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenbusse ein. Die Umstellung der KVB -Busflotte auf Elektroantriebe hat Ende des Jahres 2016 begonnen. Seitdem werden auf der Innenstadtlinie 133 acht Elektrobusse im täglichen Linienverkehr eingesetzt. Die auf dieser Linie gemachten positiven Erfahrungen haben zu dem Plan geführt, bis zum Jahr 2030 alle KVB-Buslinien auf batterieelektrische Antriebe umzurüsten. Die ab Ende des Jahres 2020 geplante Auslieferung von 53 weiteren Elektrobussen wird sich aufgr und von Lieferengpässen verzögern. Die bestellten Busse sollen auf sechs Linien zum Einsatz kommen. Zur Umrüstung dieser sechs Linien werden zurzeit die entsprechenden LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 56 Infrastrukturanpassungen (z. B. durch Einrichtung von Ladestationen) geplant und umgeset zt. Bereits jetzt laufen die Planungen für die darauffolgende Ausbaustufe, für die weitere 51 Elektrobusse beschafft werden sollen. Mit Hilfe dieser 51 Busse sollen ab dem Jahr 2022 sechs weitere Buslinien elektrifiziert werden. e) Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes Die Stadt Köln bemüht sich um eine zukunftsgerichtete Tarifgestaltung, die Anreize zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bietet. Das Angebot im ÖPNV wird fortlaufend geprüft und mindestens zum jährlichen Fahrplanwechsel w erden den politischen Beschlussgremien Vorschläge zur Verbesserung und Erweiterung vorgelegt. Die aktuellen Erweiterungen im ÖPNV-Angebot, die zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 eingeführt wurden, können den Ratsbeschlüssen vom 18.06.2020 entnommen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020 und 0705/2020). Als vierjähriges Pilotprojekt wurde ein On-Demand-Angebot in Ergänzung zum bestehenden ÖPNV -Angebot ebenfalls zum letzten Fahrplanwechsel eingeführt; Vergleiche hierzu den Beschluss zu Vorlagen-Nr. 1089/2020. Unabhängig von den Angebotsausweitungen im Dezember 2020, wurden insbesondere im Busverkehr aufgrund von Corona die Schülerfahrten deutlich verstärkt, um die Übertragungswege möglichst zu minimieren. Im zuständigen Verkehrsverbund Rhein -Sieg wird aktuell an einer Überarbeitung der Tarifstruktur gearbeitet. Die Oberbürgermeisterin setzt sich u.a. für die Einführung eines 365 Euro-Tickets ein. f) Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge Die Stadt Köln wird unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und technischen Grün den alle kommunalen Fahrzeuge unverzüglich nachrüsten, die förderfähig sind. g) Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen Im Vergleich vom 31.12.2018 zum 31.12.2019 ist die Anzahl an bewirt - schafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten um 2.109 auf 53.389 Parkstände gestiegen. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 57 Durch die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Lindenthal-Nord III im Juli 2019 sowie die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I bis IV wurden 3.370 Parkmöglichkeiten im Jahr 2019 neu in die Bewirtsc haftung aufgenommen. Gleichzeit entfielen innerhalb des Zeitraums 1.262 Parkmöglichkeiten. Der Rückbau von Stellplätzen erfolgte insbesondere zu Gunsten von:  Fahrradstraßen  Fahrradschutzstreifen  Fahrradabstellmöglichkeiten  Ausweitung Leihradangebot  Außenga stronomie auf Stellplätzen  Baumpflanzungen  Einrichtung von allgemeinen und personenbezogenen Schwerbehindertenstellplätzen  Sonstige politische Beschlüsse zur Stärkung der Aufenthaltsqualität für Radfahrende und zu Fuß Gehende. Durch die Einrichtung von Be wohnerparkgebieten außerhalb der Innenstadt wird in der Fläche die Parksituation für Bewohnende verbessert, gleichzeitig stehen diese Stellplätze externen Parkraumnachfragenden nur noch gegen Gebühr zur Verfügung. Bewohnerparkgebiete haben somit einen großen Anteil an der angestrebten Verkehrswende weg vom eigenen Kfz hin zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes. Der Wegfall der 1.262 Parkplätze erfolgte hauptsächlich im Innenbereich, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Zu nennen ist hier die Umgestaltung der Kölner Ringe analog des Pilotprojektes „Ring frei“ zwischen Zülpicher Platz und Lindenstraße. Im Laufe des Jahres 2020 wurden weitere Parkmöglichkeiten zu Gunsten anderen Nutzungen zurückgebaut. Das „Verkehrskonzept Altstadt“ wird das Grundgerüst für die verkehrliche Entwicklung der Altstadt vorgeben. Das Konzept (Beschlussvorlage Verkehrsführungskonzept Altstadt – beschlossen im Verkehrsausschuss am 26.03.2019) verfolgt folgende Ziele: die Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Straßenlandes, Stärkung des Fußgänger - und Radverkehrs, LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 58 Reduzierung des Parkens im öffentlichen Raum und die Senkung des Verkehrsaufkommens. Durch die Wegnahme von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum wird der Parksuchverkehr reduziert. Bereits im Jahr 2020 wurden ca. 300 Stellplätze dem Kfz-Verkehr entzogen und durch Folgenutzungen wie Radabstellanlagen, Sharing-Angeboten (E-Scooter, Leihräder, Lastenräder) oder Bänke und Begrünungen umgestaltet. Weiterhin werden die Fahrradstraßen entlang der Wälle ausgebaut, auch dort werden Hunderte von Stellplätzen entfallen. Mit einer neuen Stellplatzsatzung, die sich nun im politischen Beratungsgang befindet, beabsichtigt die Stadt, die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen bei neuen Vorhaben insgesamt zu reduzieren. Dies wirkt sich mittel- bis langfristig positiv auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohnerinnen und Bewohner und damit auch auf den Pkw-Besitz und eine verminderte Nutzung des Pkw aus. h) Erhöhung der Parkgebühren Die vom Rat der Stadt Köln beschl ossene Erhöhung der Parkgebühren ist inzwischen stadtweit (Beginn Februar 2020) umgesetzt (Beschlussvorlage Parkgebührenordnung 2019 – Ratsbeschluss vom 26.09.2019). In der Innenstadt ist die Gebühr um 1/3 auf 4,00 € pro Stunde angehoben worden. In den Bez irken ebenfalls, allerdings auf nunmehr 2,00 € pro Stunde. Die Mehreinnahmen sind zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse des ÖPNV vorgesehen. Mit der Erhöhung der Parkgebühren in Verbindung mit der Reduzierung an Stellplätzen im öffentlichen Straßenland erhofft sich die Stadt eine Verringerung der Parksuchverkehre und eine verminderte Nutzung des Pkw für Fahrten in hochverdichtete Bereiche der Stadt. i) Förderung der E-Mobilität Ein wesentliches Instrument, um den Kraftfahrzeugverkehr in Köln umweltfreundlicher zu gestalten, bildet der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Elektroladesäulen im öffentlichen Straßenraum. Die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) hat im Auftrag der Stadt ein Standortkonzept entwickelt, bei dem zunächst 200 Ladestatio nen mit 400 Ladepunkten und einem Anteil von 20 % Schnellladesäulen flächendeckend im Kölner Stadtgebiet aufgebaut LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 59 werden sollen, und wurde vom Rat mit der Umsetzung beauftragt. Der entsprechende Beschluss des Rates wurde am 04.04.2019 gefasst (vgl. Vorlage-Nr. 3677/2018, „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS -Köln): Standortkonzept“.) Die 200 Ladesäulen sollen im Zeitraum Mitte 2020 bis Ende 2021 installiert werden. Schon jetzt ist angedacht, das Ladesäulennetz ab dem Jahr 2022 weiter zu verdichten. j) Festschreibung Tempo 30 in Teilen der Innenstadt Ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Köln im Gebiet zwischen den Kölner Ringen und dem Rhein fast flächendeckend Tempo 30 einzurichten. Insgesamt wurden von de r Stadt Köln in 3 Varianten und einer Untervariante makroskopische Netzmodelluntersuchungen vorgenommen. Aufgezeigt werden die Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsmengen und Verlagerungen des Verkehrs auf Alternativrouten:  Variante 1: Simulation von 30 km/h bei bestehender Spurigkeit an definierten Streckenabschnitten und folgenden Durchfahrtsstraßen: Gereonstraße, Magnusstraße, Heumarkt über Hahnenstraße bis zum inneren Ring.  Variante 2: Simulation von 30 km/h an definierten Streckenabschnitten wie in Variante 1 plus Kyotostraße und Reduzierung der Spurigkeit an der Nord-Süd-Fahrt zu Gunsten der Radverkehrsinfrastruktur.  Variante 2B: Simulation von 30 km/h an definierten Streckenabschnitten bei bestehender Spurigkeit wie in Variante 2. Nord-Süd-Fahrt verbleibt bei 50 km/h bei Umwidmung einer Kfz-Spur zu Gunsten der Radverkehrsinfrastruktur.  Variante 3: Simulation modaler Verkehrsverlagerungen mit Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommen in der linksrheinischen Innenstadt um 10 %. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 60 In allen Modellen erg ibt sich an den innerstädtischen Messstellen (Neumarkt, Turiner Straße) eine Verkehrsreduktion. In den Varianten 1 bis 2B ergibt sich aus den Simulationen eine Verminderung des Verkehrsaufkommens an der Messstelle Neumarkt um ca. -5000 Kfz/24h. Dies entspricht ca. 30% des Verkehrsaufkommens. Für die Messstelle Turiner Straße ergibt sich ein differenzierteres Bild mit Verminderungen von ca. -2500 Kfz/24h (9 %) in Variante 1 über ca. -9800 Kfz/24h (34 %) in Variante 2B bis ca. -5400 Kfz/24h (19 %) in Variante 2. Dagegen wird auf anderen Hauptverkehrsachsen eine Verkehrszunahme dargestellt. Dies bezieht sich auf die Rheinuferstraße, Innere Kanalstraße, Innerer und äußerer Ring, Neue Weyerstraße/Rothgerberbach und den Perlengraben. In Variante 1 erfolgt eine Erhöhung um 2000 - 5000 Kfz/24 h (3 bis 15 %) in verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten, in Variante 2 und 2B um 3000 - 8000 Kfz/24h (5 bis 30 %) in verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten. Für alle Varianten von 1 - 2B sind weitergehende Leistungsfähigkeitsunter- suchungen für den Bereich Barbarossaplatz erforderlich. Variante 3 ist ein vermindertes Verkehrsaufkommen von 10 % zugrunde gelegt. Dies entspricht bezogen auf das Ziel -, Quell und Binnenverkehrsaufkommen der gesamten Stadt einer Ve rringerung von 16.000 Kfz/24h. Bezogen auf die Reduzierung des Gesamtverkehrs der Stadt sind das 0,8 %. Auch hier ergeben sich Verkehrsverminderungen an den innerstädtischen Messstellen Neumarkt und Turiner Straße im geringen Umfang (Neumarkt -200 Kfz/24h und Turiner Straße -700 Kfz/24h. Allerdings gibt es bei dem Modell auch geringe Verkehrsverminderungen auf beinahe allen anderen innerstädtischen Streckenabschnitten. In wenigen Einzelfällen kommt es zu geringen Verkehrserhöhungen. k) Emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr –Hub- and Spoke System für die Rheinhäfen (Bahnshuttle als Lkw-Ersatz): LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 61 Es werden aktuell Kooperationspartner für eine Verlagerung auf die Schiene gesucht und ggf. eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung der Stadt Köln erstellt. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 62 6. Prognose der Schadstoffbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen Von der Bezirksregierung Köln wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Köln im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein Maßnahmenkatalog (siehe Kapitel 5) zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aufgestellt. In Kapitel 6.1 wird die zukünftige Belastungsentwicklung im Kölner Stadtgebiet sowie ausgewählte Maßnahmen, deren Wirkungen mit den der Prognose zu Grunde liegen den Modellen bewertet werden können, beschrieben. Für die Gesamtheit der berücksichtigten Maßnahmen wird eine emissions- und immissionsseitige Wirkungsprognose auf Basis von Berechnungen vorgenommen. Die Ergebnisse der immissionsseitigen Wirkungsprognose sind im Kapitel 6.2 dargelegt. 6.1 Belastungsentwicklung und Maßnahmenkatalog 6.1.1 Belastungsentwicklung (Prognose) Der EU -Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung von 40 μg/m³ ist seit dem Jahr 2010 verbindlich einzuhalten. Dieser Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Jahr 2019 an den Messstellen Justinianstraße (KJUS) und Clevischer Ring VKCL) überschritten. Grundsätzlich ist ein abnehmender Trend an den Messstellen erkennbar (s. Abb. 2) und der Grenzwert wird bereits im Jahr 2020 an allen Messstellen in Köln eingehalten. Die Messergebnisse für 2020 sind allerdings von den pandemiebedingten Einschränkungen geprägt und eignen sich daher nur bedingt als Indikator für die dauerhafte Einhaltung. Es wurde erwartet, dass sich das Hintergrundniveau in Köl n von 2019 bis 2020 um rund 2 µg/m³ NO2 verringern wird (siehe Kapitel 4.2.1). Dies stimmt mit den aktuellen Messergebnissen grundsätzlich überein. 6.1.2 Beschreibung der berücksichtigten Maßnahmen Allgemein: Die Situation für das Prognosejahr 2020 und das Prognosejahr 2021 wird für die einzelnen Belastungsschwerpunkte, an denen durch das LANUV Messungen LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 63 der Luftqualität durchgeführt werden, auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA 4.1) modelliert. Für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße, für die keine Messwerte im Analysejahr vorliegen, wurde die Modellierung auf Basis des HBEFA 3.3 durchgeführt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte ist eine allgemeine Flottenmodernisierung berücksichtigt. Die Prognoseberechnungen erfolgten auf Grundlage aktueller von der Stadt Köln mittels des städtischen Verkehrsmodells für das Analysejahr 2019 und die Prognosejahre 2020 und 2021 ermittelten Verkehrsdaten. Diese berücksichtigen die zum jeweiligen Zei thorizont umgesetzten Maßnahmen. Dies schließt Großbauvorhaben ein, die im jeweiligen Prognosejahr mindestens ein halbes Jahr bestehen. Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die in die Prognoseberechnungen des Verkehrsmodells eingegangen sind. Tab. 11 fasst im Überblick die berücksichtigten Großbauvorhaben zusammen. Tab. 11 Übersicht der berücksichtigten Bauvorhaben Bezeich- nung Baumaßnahme Analyse Prognose 2019 2020 2021 BAB-3 A1, Leverkusener Brücke, Neubau X X X BAB-7 A1/A57, Autobahnkreuz Köln-Nord, Umbau Zentralbauwerk X BAB-11.1 A4, Rampe (Fahrtrichtung von Aachen nach Oberhausen), Neubau Rampe und KVB- Bauwerke X BAB-20 A4, Abschnitt zwischen AS Merheim bis AK Köln-Ost, Lärmschutz u. Fahrbahnsanierung X X BAB-21 A4, Brücke Frankfurter Straße, Neubau Brücke X X BAB-22 A59, Anschlussstelle Wahn, Brückensanierung über Heidestraße L489 X X X BAB-26 A3, Brücke Eiler Straße, Ersatzneubauwerk X X X DB-1 Deutz-Mülheimer Straße, Erneuerung 5 DB- Brücken X X LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 64 DB-8 Hornstraße, Sanierung DB-Brücke X Ste-4 Industriestraße/Emdener Straße, Neubau Straßenentwässerung X Ste-5 Industriestraße/ Oranjehofstraße, Neubau Straßenentwässerung X Ste-6 Ostheimer Straße/ Vingster Ring, Kanalneubau X X Ste-7 Universitätsstraße (Höhe Aachener Weiher), Kanalneubau X Ste-11 Loorweg, Kanalneubau X X 66-3 Berrenrather Straße, Umgestaltung: Neuenhöfer Allee bis Sülzgürtel (Bauabschnitt I) X 66-4 Vogelsanger Straße, Straßenarbeiten im Abschnitt: Oskar-Jäger-Straße bis Heliosstraße X Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße X Rothehausstraße bis Mechternstraße (Bauabschnitt II und III) X Mechternstraße bis Innere Kanalstraße (Bauabschnitt IV bis VI) X 66-5 Geestemünder Straße, Umbau im Abschnitt Industriestraße und Neusser Landstraße X 69-3 Tunnel Herkulesstraße, Sanierung X 69-5 Mülheimer Brücke, Generalsanierung X X X 69-12 Tunnel Bahndammstraße, Sanierung X X X 69-22 Bonner Straße: von Schönhauser Straße bis Verteilerkreis, 3. Baustufe Nord-Süd-Bahn X X X Die Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Großbaumaßnahmen im Prognosenetzmodell wurde durch Anpassung folgender Parameter simuliert: LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 65 - Einschränkung der Kapazität und Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt der betreffenden Maßnahme. - Bei geplanter Unterbindung einer Fahrtrichtung und/oder der Umsetzung von Abbiegeverboten während des Bauvorhabens (z. B. Vogelsanger Straße oder Berrenrather Straße) wurde diese Fahrtrichtung und/oder die verbotene Fahrbeziehung im Prognosemodell herausgenommen. Darüber hinaus wurden die Anordnung eines Tempolimits auf 30 km/h an den Ringen südlich des Rudolfplatzes bis zum Agrippinaufer und an der Bergisch Gladbacher Straße sowie die Pförtnerampel an der Aachener Straße (Zuflu ssdosierung) bei der Ermittlung der Verkehrsdaten für die Prognosejahre 2020 und 2021 im Verkehrsmodell einbezogen. Zudem wurden bei den Emissionsberechnungen die verkehrsverflüssigenden Maßnahmen an der Luxemburger Straße (Erneuerung und Optimierung der Lichtsignalanlagen), der Justinianstraße (Erneuerung und Optimierung der Lichtsignalanlage) und der Aachener Straße (Zuflussdosierung) für die Prognosejahre 2020 und 2021 und die Erweiterung der grünen Umweltzone berücksichtigt. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 66 6.2 Übersicht über die immissionsseitigen Wirkungen nach Berechnungen des LANUV Die immissionsseitigen Wirkungen der Maßnahmen wurden für alle betrachteten Belastungsschwerpunkte, an denen das LANUV Messungen der Luftqualität durchführt, mit einem vereinfachten Verfahren 16 unter Berücksichtigung der Photochemie17 abgeschätzt. Das Verfahren darf nur für Straßenabschnitte angewendet werden, bei denen die Immissionszusatzbelastung ausschließlich durch die Emissionen des Straßenabschnitts verursacht wird (Straßenschlucht), sodass Änderungen der Emissionen direkt in entsprechenden Änderungen der Zusatzimmissionsbelastung zu sehen sind. Im Rahmen der Abschätzung der immissionsseitigen Wirkungen der betrachteten Maßnahmen wurde angenommen, dass sich die relativen Änderungen der NOX-Emissionen in der NOX-Zusatzbelastung zeigen. Da für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße keine Messwerte im Analysejahr vorlagen, wurden hierfür -zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der Maßnahmen- Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft (Screening-Modell)18 durchgeführt. In Tab. 12 werden die für das Analysejahr 2019 gemessenen NO 2-Konzentrationen und die Trendprognose für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt. Bei der Trendprognose für das Jahr 2021 wird jeweils die Minderung in µg/m³ gegenüber der Trendprognose für das Jahr 2020 in der Tabelle oben angegeben, darunter ist die prozentuale Minderung gegenüber der Trendprognose 2020 ausgewiesen. In der jeweils dritten Zeile ist der erwartete NO2-Jahresmittelwert für die Trendprognose 2021 aufgeführt. 16 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8- Juli/August 17 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073 18 Diegmann, V., 1999: Vergleich von Messungen der Luftschadstoffbelastungen im Straßenraum mit Berechnungen des Screening-Modells IMMISluft. Immissionsschutz, 3, S. 76-83. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 67 Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen bezogen auf das Prognosejahr 2020, ausgehend vom Jahr 2019. Alle Werte auf ganze Zahlen gerundet. Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, erwarteter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ Straßenabschnitt 2019 Prognose 2020 Prognose 2021 [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [%] [µg/m³] Clevischer Ring (VKCL) 441 41 2 4 40 Justinianstraße (KJUS) 431 40 2 4 39 Luxemburger Straße (VKLS) 391 37 1 3 36 Neumarkt (KNEU) 401 38 1 4 37 Aachener Straße (KWEI) 401 37 2 4 37 Turiner Straße (VKTU) 371 36 1 3 35 Subbelrather Straße 412 39 2 4 37 1 Messung 2 Modellrechnung (HBEFA 3.3) Aus Tab. 12 wird deutlich, dass für alle betrachteten Straßenabschnitte bis auf den Clevischen Ring eine Einhaltung des NO 2-Grenzwerts im Jahr 2020 prognostiziert wird. Für den Clevischen Ring zeigt die Modellbetrachtung einen Wert von 41 µg/m³ für das Jahr 2020 und 40 µg/m³ für das Jahr 2021. Die gemessenen Werte für die Jahre 2019 und 2020 sind in Tabelle 1 und 13 dargestellt. Die Modellberechnung mit Immis luft für den LRP Köln auf Basis HBEFA 3.3 für die Verdachtsstelle Subbelrather Straße zeigt für das Jahr 201 9 eine Grenzwertüberschreitung und für das Jahr 2020 eine Grenzwerteinhaltung (39 µg/m3 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 68 NO2). Untersuchungen mit einem kleinskaligen Ausbreitungsmodell auf Basis HBEFA 4.1 ergaben ebenfalls, dass für das Jahr 2019 eine Grenzwertüberschreitung nicht ausgeschlossen werden konnte. Um die aktuelle Belastungssituation an der Subbelrather Straße bestmöglich aufzuklären, wird eine Messstelle für orientierende NO2-Messungen eingerichtet. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 69 7. Auswahl und Festlegung von Maßnahmen Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit 2010 der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 (§ 47 Abs. 1 Bundes - Immissions- schutzgesetz - BImSchG, § 3 Abs. 2 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV)). Nach § 47 Abs. 1 BImSchG sind Luftreinhaltepläne aufzustellen oder fortzuschreiben, wenn der festgelegte Grenzwert für NO2 überschritten wird. Um den Grenzwert einzuhalten, sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass der Zeitraum der Überschreitung des einzuhaltenden Immissionsgrenzwe rts für NO2 so kurz wie möglich gehalten wird. Es liegt eine schwierige Verkehrssituation in der Millionenstadt Köln vor, die geprägt ist von einer Vielzahl von Einschränkungen (z.B. Großbaustellen, Einschränkungen durch bestehende Luftreinhaltepläne), di e zu erheblichen Umleitungs verkehren führen. Mit der Sperrung der A 1-Rheinbrücke für schwere LKW hat der Schwerlastverkehr im Bereich der Messstelle Clevischer Ring erheblich zugenommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hatte bereits im Jahr 2015 den dama ls aktuellen Luftreinhalteplan für Köln auf Grenzwerteinhaltung beklagt. Da zum Zeitpunkt des In - Kraft-Tretens des Luftreinhalteplans 2019 noch keine vollständige Grenzwert - einhaltung vorlag, wurde für die Vergleichsverhandlungen mit der DUH ein Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Köln erarbeitet. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 70 7.1. Ausgewählte Maßnahmen Nun besteht noch Handlungsbedarf, um die Unterschreitung des Grenzwertes an allen Messstellen langfristig sicherzustellen. Dafür wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt (vgl. Kapitel 5.2). Die Maßnahmen aus diesem Paket wurden jeweils als einzelne Maßnahme sowie in Kombination auf ihre Minderungswirkung berechnet (siehe Kapitel 6). Wie vorstehend ausgeführt wurde, können in einen Luftreinhalteplan nur solc he Maßnahmen aufgenommen werden, die rechtlich zulässig sind, deren Umsetzung tatsächlich möglich ist und die in ihrer Wirkung die Luftqualität verbessern. Davon ausgehend werden die folgenden kommunalen Maßnahmen als geeignet, erforderlich und angemessen angesehen:  Optimierung von Lichtsignalanlagen  Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen  Erhöhung der Parkgebühren  Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes  Verbesserungen für den Radverkehr  Förderung der E-Mobilität  Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge  Einrichtung einer Expressbusspur auf der Aachener Straße  Zuflussdosierung Aachener Straße  Einrichtung einer Lichtsteuerungsanlage auf der Luxemburger Straße Busflottenerneuerung  Baustelle Deutz -Mülheimer Straße mit verk ehrsminderndem Einfluss auf die Justinianstraße 2014 hatte die Stadt Köln in ihrem Strategiepapier "Köln mobil 2025" das ambitionierte Ziel ausgegeben, den Pkw -Anteil im Verkehrsmittelmix von 43 Prozent im Jahr 2006 auf 33 Prozent für den Zeitraum 2025 bis 2030 zu reduzieren. Die aktuelle vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in mehrjährigen Abständen beauftragte bundesweite Studie zum Mobilitätsverhalten liegt mit ersten Ergebnissen vor. Durch weitere Erhebungen enthält die Studie mit dem Titel "Mobilität in Deutschland 2017" zusätzlich die auf regionaler oder kommunaler Ebene erhobenen LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 71 Daten. Für Köln ist dabei eine deutliche Bewegung im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger festzustellen. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist bereits von 43 Prozent (2006) auf 35 Prozent (2017) gesunken und liegt damit nur noch zwei Prozentpunkte über dem Zielwert für 2025/2030. Dies ist insbesondere auf eine deutliche Zunahme des Radverkehrs zurückzuführen, dessen Anteil von 12 Prozent (2006) auf 19 Prozent deutlich zugelegt hat bei gleichzeitiger deutlicher Abnahme des MIV. Der prozentuale Anteil der zu Fuß Gehenden sowie der Nutzer des ÖPNV hat sich im Vergleich zu 2006 nur unwesentlich verändert. Abb. 8 Entwicklung des Modal Split in Köln, Kölner und Kölnerinnen ab 6 Jahren, montags bis freitags Die Ergebnisse sind veröffentlicht unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mobilitaetswende-auch- koeln-vollem-gang Die Zunahme insbesondere des Radverkehrs wird von der Stadt Köln im Rahmen „Köln mobil 2025“ stark gefördert (siehe Kapitel 5.2). Wichtige Maßnahm en sind bereits im Laufe des Jahres 2019 und 2020 umgesetzt worden. Zusammen mit den Maßnahmen aus der vorherigen Planfortschreibung zeigen sie den gewünschten luftschadstoffsenkenden Effekt, der zur einer Einhaltung des Grenzwertes an allen Messstellen führt. Das in Kapitel 5.2. dargestellte Maßnahmenpaket erweist sich in der Prognose als effektiv und weist weitere Minderungswirkungen auf. Damit kommt es zu einer LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 72 Verbesserung der Immissionssituation und damit der Gesundheitssituation. Viele der oben aufgelisteten Maßnahmen sind dabei in der Prognose nicht enthalten, da ihre Wirkung nicht zuverlässig genug abgeschätzt werden kann. Dennoch kann von ihnen ein positiver Effekt auf die Luftqualität erwartet werden, der einen zusätzlich Beitrag zu dem prognostizierten Effekt leistet. Zur Absicherung wurden im Vergleichsvertrag mit der DUH zwei weitere Straßenzüge bestimmt, an denen Passivsammler aufgebaut werden sollten. Es handelt sich um dichtbebaute Abschnitte der Luxemburger Straße (im Abschnitt zwischen Gabelsberger Straße und Luxemburger Wall) und der Hahnenstraße (im Abschnitt insbesondere zwischen Pfeilstraße und Benesisstraße). Die Einrichtung der Passivsammler ist im September des Jahres 2020 erfolgt (Luxemburger Straße (KNLS), Hahnenstraße (KAHA)). Erste Ergebnisse zeigen keine Überschreitung des Grenzwertes an. Eine genaue Beurteilung erfolgt erst, wenn ein Jahreswert vorliegt. Da die Messstellen unterjährig eingerichtet wurden, wird eine Auswertung nach Vorlage von Messergebnissen über 12 Monate erfolgen. 7.2. Bewertung der Immissionssituation Die bereits durchgeführten Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren (siehe auch Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, 2. Fortschreibung 2019) bis heute in Köln bereits eine erhebliche Verbesserung der lufthygienischen Situation bewirkt. Bereits im Jahr 2019 konnte eine deutliche Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Der Trend setzte sich im Jahr 2020 fort und führte zu einer Grenzwerteinhaltung an allen Messstellen. Der erste Meilenstein der Luftreinhalteplanung ist erfolgreich abgeschlossen, nämlich zu erreichen, dass an allen Messstellen im Stadtgebiet Köln der Grenzwert eingehalten wird. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 73 Tab. 13 Entwicklung der Belastungssituation von Messstellen mit Überschreitung seit dem Jahr 2016 Straßenabschnitt 2016 2017 2018 2019 2020* [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] Clevischer Ring (VKCL) 63 62 59 44 35 Justinianstraße (KJUS) 53 50 48 43 34 Aachener Straße, Weiden (KWEI) 53 50 46 40 34 Neumarkt (KNEU) 52 47 -46 40 32 Luxemburger Straße (VKLS) 49 46 45 39 33 Turiner Straße (VKTU) 43 43 42 37 31 Hauptstraße, Porz (KOHA) 41 39 41 35 32 Bergisch-Gladbacher Straße (KOBG) 41 40 39 35 28 Lindweilerweg, Longerich (KLLW) 43 40 40 34 29 Dellbrücker Hauptstraße (KODH) 40 38 39 33 28 Brühler Landstraße, Meschenich (KMEB) 40 38 37 32 26 Rodenkirchen (RODE) 30 29 29 26 22 Chorweiler (CHOR) 25 23 24 23 20 * Die Messwerte des Jahres 2020 sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu betrachten. ≤ Grenzwert ≤ 40 µg/m³ ≤ 10 % Überschreitung 41 – 44 µg/m³ > 10 % Überschreitung 45 – 50 µg/m³ > 25 % Überschreitung 51 – 60 µg/m³ > 50 % Überschreitung > 60 µg/m³ Andererseits gilt ein Grenzwert erst als sicher eingehalten, wenn er drei Jahre hintereinander eingehalten wurde. Der zweite Meilenstein wird sein, den Zustand der Grenzwerteinhaltung langfristig zu sichern, sowie die Luftqualität darüber hinaus zu verbessern. Für eine dauerhafte Einhaltung des Grenzwertes stellt diese Fortschreibung de s Luftreinhalteplans die Grundlage dar. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 74 8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG Das gesetzlich geforderte Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Luftrein - halteplan Köln wurde auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG im nachfolgend genannten Zeitraum durchgeführt:  29.03.2021 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln und den örtlichen Tageszeitungen mit der Ankündigung des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 30.03.2021  30.03.2021 bis 30.04.2021 Beginn der öffentlichen Auslegung und Ende der öffentlichen Auslegungsfrist des Planentwurfs.  14.05.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen. Der Entwurf lag im Verwaltungsgebäude der Bezirksregierung Köln, Zeughausst raße 2-10, Raum K 131 nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme aus. Zudem war der Entwurf von Beginn der öffentlichen Auslegungsfrist bis Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen auf der Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar. Fristgerecht sind x Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Luftreinhalteplans Köln eingegangen. Ihr Inhalt ist in die abschließende Planaufstellung eingeflossen. Soweit die Einwendungen berechtigt waren wurden sie in die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln eingearbeitet. Inhalt der Anregungen waren: Hierzu nimmt die Stadt Köln/die Bezirksregierung Köln folgendermaßen Stellung: LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 75 9. Maßnahmenverbindlichkeit Nach § 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG sind die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet, die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen und sonstige Entscheidungen (z. B. Genehmigungen, Untersagungen, Neben bestimmungen) durchzusetzen. Für den Bereich des Straßenverkehrs ergibt sich die Umsetzungspflicht der Straßen - verkehrsbehörden aus § 40 Abs. 1 S. 1 BImSchG. Den Straßenverkehrsbehörden steht bei der Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen kein Ermessen zu. Der integrative, verschiedene Umweltschadstoffe und Verursacher - beiträge berücksichtigende An satz des Luftreinhalteplanes würde ver hindert, wenn einzelne Behörden nach eigenem Ermessen entscheiden könnten, ob und in welcher Weise sie den Plan befolgen19. Für planungsrechtliche Festlegungen (z. B. Bebauungspläne, Planfeststellungen) gilt gemäß § 47 Abs. 6 S. 2 BImSchG, dass die Vorgaben des Luftreinhalteplanes von den Behörden in Betracht zu ziehen sind. Sie müssen also im jeweiligen Entschei - dungsprozess berücksichtigt werden und gebieten eine Abwägung mit anderweitigen öffentlichen und privaten Belangen. Der Luftreinhalteplan Köln enthält keine konkreten planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage 1 zum UVP-Gesetz. Ebenfalls werden durch ihn keine anderen rechtlichen Vorgaben gesetzt, die ebenfalls zwingend Auswirkungen auf Vorhaben dieser Art haben. Er enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutungen für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit besteht keine Verpflichtung zur Durchfü hrung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bei der Aufstellung dieses Plans. Die Bürgerinnen und Bürger selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht unmittelbar verpflichtet 20. Sie können aber infolge des Luftreinhalteplanes zu Adressaten konkreter Pflichten werden, wenn die zuständigen Behörden in Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgesetzten Maßnahmen verbindliche Anordnungen treffen, z. B. durch die Aufstellung von Verkehrszeichen. 19 vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09 20 vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 76 10. Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle setzt sich aus einer Ums etzungskontrolle und einer Wirkungs - kontrolle zusammen. Mit einer periodisch durchgeführten Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob die von verschiedenen Partnern in eigener Verantwortung umzusetzenden Maßnahmen tatsächlich realisiert (= Umsetzungskont rolle) und inwieweit die angestrebten Ziele erreicht worden sind (= Wirkungskontrolle). 10.1. Umsetzungskontrolle Die Standortbestimmung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Vollzugsebene bedingt eine periodische Überprüfung des Umsetzungs- und Vollzugsstandes. Da sich die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Umsetzung von Maßnahmen verändern können, ist die Möglichkeit von flexiblen Anpassungen offen zu halten. Dies kann beispielsweise eine Intensivierung der Anstrengungen, eine Ände rung des Umsetzungszeitplans oder auch einen Verzicht auf die Weiterführung einer Maßnahme bedeuten. Aus diesen Gründen berichten die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln regelmäßig über den Stand der Maß - nahmenumsetzung. Hierbei sind die konkreten Umsetzungen zu benennen und zu beschreiben. Berichtstermin ist der 01.03. eines Jahres über den Stand der Maßnahmen - umsetzungen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. 10.2. Wirkungskontrolle Das Messen und Beurteilen von Emissionen und I mmissionen stellt die wesentliche Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der NO 2-Reduzierungen zu überprüfen. Damit ist es möglich, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und gegebenenfalls die Maßnahmen anzupassen. Die Wirkungskontrolle best eht somit hauptsächlich darin, die Auswirkungen der ver - schiedenen Maßnahmen auf die Luftqualität kontinuierlich zu beobachten. Die Kon - trolle der Wirksamkeit besteht in der Erhebung der aktuellen Immissionssituation und deren Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Grenzwerte. Die Daten - erhebung erfolgt durch Immissionsmessungen und / oder Modellierungen. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 77 Zunächst werden die fortlaufenden Messungen des LANUV zur Wirkungsbetrachtung herangezogen. Dabei müssen die Messstationen berücksichtigt w erden, die zur Er - mittlung der Hintergrundbelastung dienen, um so meteorologische Einflüsse erkennen zu können. Modellrechnungen liefern ebenso geeignete Beurteilungskriterien, um die Messungen zu ergänzen oder Gebiete zu beurteilen, für die keine Messwert e vorliegen. Eine entsprechende Wirkungskontrolle ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Hierfür können auch neue Modellierungen zur Beurteilung der Maßnahmenwirksam - keit erforderlich werden. Als erfolgreich gilt eine Maßnahme oder die Summe verschiedener Einze lmaßnah- men, wenn eine Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft festgestellt wird. Die Maßnahme muss für eine aussagefähige Erfolgskontrolle ihre volle Wirksamkeit mindestens über ein volles Kalenderjahr entfaltet haben, damit die Messungen des LANUV EU-Richtlinienkonform und die Ergebnisse direkt mit den Ausgangsdaten aus dem Referenzjahr des Luftreinhalteplans vergleichbar sind. Das LANUV wird deshalb die Immissionssituation zur Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen beurteilen und die Ergebnisse an die EU-Kommission berichten. Sollten die prognostizierten Reduktionen der Schadstoffbelastung nicht eintreffen und die weiteren noch nicht genauer absehbaren Maßnahmen, bspw. im Bereich der Förderung und der Hardware -Nachrüstung von Fahrzeugen, nich t greifen, ist im Rahmen der Evaluation eine Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans in Betracht zu ziehen, der weitere, bisher möglicherweise ausgeschlossene, Maß - nahmen aufnimmt und deren Umsetzung festschreibt. Dafür ist der Umsetzungsstand der beschriebenen Maßnahmen zusammen mit den jährlichen Messungen zeitnah zu evaluieren. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 78 11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten Der Luftreinhalteplan Köln, 3. Fortschreibung tritt zum xx.xx.2021 in Kraft. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 79 Anhänge Anhang 1: Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Messstellen des LANUV NRW in Köln ...................................................... 15 Abb. 2 Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstellen des LANUV NRW in Köln in den Jahren 2015 bis 2019 ............................................................... 16 Abb. 3 Verteilung der Flächennutzung auf dem Kölner Stadtgebiet ..................... 18 Abb. 4 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im Luftreinhalteplangebiet Köln ..................................................................................... 28 Abb. 5 Die vierzehn größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Köln. ...................... 29 Abb. 6 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Köln. ....................... 34 Abb. 7 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge 2019 der verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NOX-Belastung ......................................................................................................... 37 Abb. 8 Entwicklung des Modal Split in Köln, Kölner und Kölnerinnen ab 6 Jahren, montags bis freitags ................................................................................................. 71 Anhang 2: Tabellenverzeichnis Tab. 1 LANUV Messwerte 2019 und 2020. Überschreitungen des NO2- Jahresgrenzwertes sind fett markiert ........................................................................ 17 Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2019 im Rhein-Ruhr-Gebiet ...................... 22 Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX- Emissionen im Stadtgebiet Köln nach Fahrzeuggruppen, 2019 ............................... 25 Tab. 4 NOX-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Köln ............. 26 Tab. 5 NOX-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Köln . 30 Tab. 6 Gesamtvergleich der NOX-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Köln ................................. 31 Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOX-Emissionen des Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten (Verdachtsstellen), 2019, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse > 3,5 t) .......................................................................... 33 Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX- Emissionen im Untersuchungsgebiet nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020 ..... 40 Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOX-Emissionen im Vergleich der Jahre 2019/2020 ................................................................................. 41 Tab. 10 Aktuelle Busflottenzusammensetzungen von KVB und deren Subunternehmen ...................................................................................................... 55 Tab. 11 Übersicht der berücksichtigten Bauvorhaben ................................... 63 Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen bezogen auf das Prognosejahr 2020, ausgehend vom Jahr 2019. Alle Werte auf ganze Zahlen gerundet. Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, erwarteter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ ............................ 67 Tab. 13 Entwicklung der Belastungssituation von Messstellen mit Überschreitung seit 2016 .......................................................................................... 73 Tab. 14 Messstandorte des LANUV in Köln. ................................................. 95 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 80 Anhang 3: Glossar Aktionsplan Bis August 2010 gemäß der bis dahin geltenden Fas- sung des § 47 Abs. 2 BImSchG von der zuständigen Behörde zu erstellen bei Überschreitung einer Alarm- schwelle oder der Gefahr der Überschreitung einer Alarmschwelle oder bei der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ab 2005 bzw. 2010 zu erstellender Plan. Die hierin beschriebenen Maßnah men waren kurzfristig zu ergreifen mit dem Ziel, die Gefahr der Überschreitung von Grenzwerten zu ver ringern oder deren Dauer zu verkürzen. Der Begriff „Aktionsplan“ wurde durch das 8. Ände - rungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz ersetzt durch die Formulierung „Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“. Alarmschwelle Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Ex - position eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht und bei dem die Mitgliedstaaten der Europäi - schen Union auf Grund der Luftqualitätsrichtlinie um - gehend Maßnahmen ergreifen. Analysator Messgerät zur Messung von Immissionskonzen tra- tionen in der Luft. Anlagen Ortsfeste Einrichtungen wie Fabriken, Lagerhallen, sonstige Gebäude und andere mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbundene Gegenstände. Ferner gehören dazu alle ortsveränderlichen technischen Einrichtungen wie Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Grundstücke ohne besondere Einrichtungen, sofern dort Stoffe gelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verur - sachen können; ausgenommen sind jedoch öffentliche Verkehrswege. Basisniveau Schadstoffkonzentration, die in dem Jahr zu erwarten ist, in dem der Grenzwert in Kraft tritt und außer bereits vereinbarten oder aufgrund bestehender LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 81 Rechtsvorschriften erforderlichen Maßnahmen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Beurteilung Alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage oder Schätzung der Schadstoffwerte in der Luft. CRT-Filter Continous Regenerating Trap. Modernes Abgasreini - gungssystem u. a. bei Autobussen, bestehend aus Oxydationskatalysatoren und Partikelfiltern, serienmäßig im Einsatz seit Ende der neunziger Jahre. Emissionen Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Strahlen, Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinun - gen, die von einer Anlage (z. B. Kraftwerk, Müll ver- brennungsanlage, Hochofen) ausgehen oder von Pro- dukten (z. B. Treibstoffe, Kraftstoffzusätze) an die Umwelt abgegeben werden. Emissionsdaten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung von Emissionen aus einer Anlage. Emissionserklärung Erklärung der Betreiber genehmigungsbedürftiger An- lagen gem. der 4.BImSchV über aktuelle Emissions - daten an die zuständige Überwachungsbehörde; erfolgt im Vierjahresrhythmus. Emissionskataster Räumliche Erfassung bestimmter Schadstoffquellen (Anlagen und Fahrzeuge). Das Emissionskataster enthält Angaben über Art, Menge, räumliche und zeit- liche Verteilung und die Ausbreitungsbedingungen von Luftverunreinigungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die für die Luftverunreinigung bedeutsamen Stoffe erfa sst werden. Regelungen hierzu enthält die 5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Emissionswerte Im Bereich der Luftreinhaltung in der TA Luft festge - setzte Werte. Dabei handelt es sich um Werte, deren Überschreitung nach dem Stand der Technik vermeid- bar ist; sie dienen der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch dem Stand der Technik entsprechende Emissionsbegrenzungen. Von den Emissionsbegrenzungen kommen in der Praxis im LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 82 Wesentlichen in Frage: zulässige Massenk onzen- trationen und -ströme sowie zulässige Emissions - grade und einzuhaltende Geruchsminderungsgrade. Epidemiologische Unter- suchungen Untersuchung der Faktoren, die zur Gesundheit und Krankheit von Individuen und Populationen beitragen. EU- Baseline-Szenario Dieses Szenario beschreibt die Situation im Hinblick auf die Menge von Schadstoffen, wie sie für die Jahre 2000, 2010, und 2020 unter der Annahme erwartet werden, dass keine weiteren spezifischen Maßnah - men über die auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten derzeit in Kraft oder in Vorbereitung befindlichen gesetzlichen, administrativen und freiwilligen Maßnahmen hinaus getroffen werden. EURAD Europäisches Ausbreitungs- und Despositionsmodell des Rheinischen Institutes für Umweltforschung (RIU) an der Universität zu Köln. Feinstaub (Particulate Matter - PM) Luftgetragene Partikel defi - nierter Größe. Sie werden nur bedingt von den Schleimhäuten in Nase und Mund zurückgehalten und können je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder Lungenbläschen vordringen. Siehe auch PM10 Gesamthintergrund Immissionsniveau, das sich in einer Stadt ohne direkten Einfluss lokaler Quellen ergibt (bei hohen Kaminen innerhalb von ca. 5 km, bei niedrigen Quellen innerhalb von ca. 0,3 km; diese Entfernung kann - z. B. bei Gebieten mit Wohnraumbeheizung - kleiner oder - z. B. bei Stahlmühlen - größer sein). Bei dem Gesamthintergrundniveau ist das regionale Hintergrundniveau einbezogen. In der Stadt ist der Gesamthintergrund der städtische Hintergrund, d. h. der Wert, der in Abwesenheit signifikanter Quellen in nächster Umgebung ermittelt würde. In ländlichen Gebieten entspricht der Gesamthintergrund in etwa dem regionalen Hintergrundniveau. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 83 Genehmigungsbedürftige Anlagen Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefah- ren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigun - gen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit her- beizuführen. Die genehmigungsbedürftigen Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV festgelegt. Grenzwert Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin - gern, und der innerhalb eines bestimmten Zei traums erreicht werden muss und danach nicht überschritten werden darf. Hintergrund vgl. „Hintergrundniveau“ Hintergrundniveau Schadstoffkonzentration in einem größeren Maßstab als dem Überschreitungsgebiet. Es handelt sich hier - bei um das großräumige Im missionsniveau ohne direkten Einfluss lokaler Quellen. Hintergrundstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS -Mess- netzes) die Aufgrund ihres Standortes Messwerte liefert, die repräsentativ für die Bestimmung des Hin - tergrundniveaus sind. Hochwert Bestandteil der Koordinaten im Gauß -Krüger-Koordi- natensystem (neben dem Rechtswert). Er gibt die Entfernung des Punktes zum Äquator an. Hot Spot Belastungsschwerpunkt IMMISLuft Landesweites kommunales Luftschadstoffscreening in NRW nach der aktuellen EU -Richtlinie. Das Screeningmodell ist ein Computerprogramm, das in der Lage ist, die Konzentration von Stickstoffdioxid und Feinstaub mit relativ geringem Aufwand rechnerisch zu ermitteln. Immissionen Auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgüter einwirkende Luftver - LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 84 unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen. Gemessen wird die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft, bei Staub auch die Niederschlagsmenge pro Tag auf einer bestimmten Fläche. Immissionskataster Räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb eines bestimmten Gebietes, unterteilt nach Spitzen - und Dauerbelastungen. Immissionskataster bilden eine wichtige Grundlage für Luftreinhaltepläne und andere Luftreinhaltemaßnahmen. Immissionsbelastung Maß der Belastung der Atemluft mit Schadstoffen. Immissionsgrenzwert vgl. Grenzwert Infektionsresistenz Widerstandskraft eines Organismus gegen äußere Einflüsse. Interpolation Bestimmung von Werten aufgrund einer Reihe bekannter Zahlenwerte. Inversionswetterlage »Austauscharme« Wetterlage, bei der die normalen Luftverhältnisse umgekehrt sind: wärmere Luft unten, kältere Luft oben und bei der kein oder fast kein Wind weht. Es findet also keinerlei Luftdurchmischung mehr statt. Vielmehr legt sich die warme Luftschicht wie ein Deckel über die kältere Luftschicht am Boden. In dieser kälteren Luftschicht sammeln sich immer mehr Schadstoffe an, weil sie nicht nach oben entweichen können. Jahresmittelwert Arithmetisches Mittel der gültigen Stundenmittelwerte eines Kalenderjahres (soweit nicht anders ange - geben). Langzeit-Exposition Aussetzung des Körpers gegenüber Umwelteinflüssen über einen längeren Zeitraum. Linienquellenemissionen Die Emissionen von Kraftfahrzeugen werden bei nicht punktförmigen Quellen wie Straßen (Linienquellen) in Masse pro zurück gelegtem Weg angegeben (gkm -1). LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 85 Luft Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen (Gebrauch in Luftreinhalteplänen). Luftreinhalteplan Gemäß § 47 Abs.1 BImSchG von den zuständigen Behörden zu erstellender Plan, wenn die Immissions- belastung die Summe aus Grenzwert und Toleranz - marge überschreitet. Ziel ist - mit zumeist langfristigen Maßnahmen - die Grenzwerte ab den in der 39. BImSchV angegebenen Zeitpunkten nicht mehr zu überschreiten und dauerhaft einzuhalten (§ 47 Abs. 2 BImSchG). Luftverunreinigungen Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe o.ä. Sie können bei Menschen Belastungen sowie akute und chronische Gesundheitsschädigungen hervorrufen, den Bestand von Tieren und Pflanzen gefährden und zu Schäden an Materialien führen. Luftverunreinigungen werden vor allem durch industri- elle und gewerbliche Anlagen, den Straßenverkehr und durch Feuerungsanlagen verursacht. LUQS Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes NRW, das die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft erfasst und untersucht. Das Messsystem inte- griert kontinuierliche und diskontinuierliche Messun - gen und bietet eine umfassende Darstellung der Luft- qualitätsdaten. mesoskalig In der Meteorologie wurden zwecks einer besseren theoretischen Handhabung verschiedene Skalen - bereiche bzw. Größenordnungen definiert, auf denen atmosphärische Phänomene betrachtet werden. Mesoskalige a tmosphärische Phänomene haben dabei eine horizontale Erstreckung zwischen 2 und 2000 Kilometern. Monitoring Unmittelbare systematische Erfassung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beoba ch- tungssysteme. Ziel des Monitorings ist, bei einem LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 86 beobachteten Ablauf bzw. Prozess steuernd einzu - greifen, sofern dieser nicht den gewünschten Verlauf nimmt bzw. bestimmte Schwellwerte unter- bzw. über- schritten sind. Monitoring ist ein Sondertyp des Protokollierens. nicht genehmigungs- bedürftige Anlagen Alle Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt sind oder für die in der 4. BImSchV bestimmt ist, dass für sie eine Genehmigung nicht erforderlich ist. NO2 Stickstoffdioxid, in höheren Konzentrati onen stechend-stickig riechendes Reizgas NO2- Grenzwert vgl. Grenzwert Notifizierung Mitteilung/Anzeige an die EU, insbesondere im Zusammenhang mit dem Antrag auf Verlängerung der Fristen zur Einhaltung von Grenzwerten bezüglich Feinstaub und Stickstoffdioxid Offroad-Verkehr Verkehr auf nicht öffentlichen Straßen, z. B. Bau - maschinen, Land - und Forstwirtschaft, Gartenpflege und Hobbys, Militär. Passivsammler Kleine mit Absorbermaterial gefüllte Röhrchen, die ohne aktive Pumpen Schadstoffe aus der Luft über die natürliche Ausbreitung und Verteilung (Diffusion) auf - nehmen und anreichern. Sie werden in kleinen Schutzgehäusen mit einer Aufhängevorrichtung z.B. an Laternenpfählen montiert Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen Neue Formulierung für d en bisherigen Begriff „Aktionsplan“ (s. oben). Plangebiet Gebiet des Luftreinhalteplans, bestehend aus dem Überschreitungsgebiet und dem Verursachergebiet. PM10 / Feinstaub Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aer odynamischen Durch - messer von 10 μg eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 87 Der Feinstaubanteil im Größenbereich zwischen 0,1 und 10 μg ist gesundheitlich von besonderer Bedeu - tung, weil Partikel dieser Größe mit vergleichs -weise hoher Wahrscheinlichkeit vom Menschen eingeatmet und in die tieferen Atemwege transportiert werden. Rechtswert Bestandteil der Koordinaten im Gauß -Krüger-Koordi- natensystem (neben dem Hochwert). Er gibt die Ent - fernung des Punktes vom nächsten Mittelmeridian an. Referenzjahr Bezugsjahr Regionales Hintergrund- niveau Belastungsniveau, von dem in Abwesenheit von Quellen innerhalb eines Abstands von 30 km ausgegangen wird. Bei Standorten in einer Stadt wird beispielsweise ein Hintergrundniveau angenommen, das sich ergäbe, wenn keine Stadt vorhanden wäre. Respiratorische Effekte Die Atmung betreffende Wirkungen. Ruß Feine Kohlenstoffteilchen oder Teilchen mit hohem Kohlenstoffgehalt, die bei unvollständiger Verbren - nung entstehen. Schadstoff Jeder vom Menschen direkt oder indi rekt in die Luft emittierte Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt insge- samt haben kann. Schwebstaub Staub, der aus festen Teilchen besteht, die nach ihrer Größe in Grob und Feinstaub unterteilt werden. Während die Grobstäube nur für kurze Zeit in der Luft verbleiben und dann als Staubniederschlag zum Boden fallen, können Feinstäube längere Zeit in der Atmosphäre verweilen und dort über große Strecken transportiert werden. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal der Partikel ist die Teilchengröße. Schwebstaub hat eine Teilchengröße von etwa 0,001 bis 15 μg. Unter 10 μg Teilchen - durchmesser wird er als PM 10, unter 2,5 μg als PM 2,5 und unter 1 μg als PM 1 bezeichnet. Staub stammt sowohl aus natürlichen als auch aus von Menschen LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 88 beeinflussten Quellen. Staub ist abhängig von der Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder weniger gesundheitsgefährdend. Stand der Technik Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrich- tungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emis - sionen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sind. Stickstoffdioxid In höheren Konzentrationen stechend -stickig riechendes Reizgas, für das auf Grund seiner gesund- heitlichen Wirkung Grenzwerte aufgestellt wurden. Stick(stoff)-oxide Beim Verbrennen des Stickstoffs der Luft in Anlagen oder Motoren entstehen Stickoxide. Diese bestehen im Wesentlichen aus einer Mischung aus Stickstoff - monoxid und Stickstoffdioxid, wobei das Verhältnis dieser beiden Gase zueinander je nach Entstehungs - vorgang (z.B. in Otto -Motoren und Dieselmotoren) unterschiedlich ist. In weiteren chemischen Reak - tionen in der Atmosphäre wird i -B. Stickstoff-monoxid mit Ozon in Stickstoffdioxid umgesetzt. Während bei Emissionsdaten die Summe der Stickoxide relevant ist und berechnet wird, benötigt die Einschätzung der Luftqualität insbesondere den Gehalt des gesund - heitsschädlichen Stickstoffdioxids. Strategische Umwelt- prüfung Systematisches Prüfungsverfahren mit dem Umwelt - aspekte bei strategische Planungen untersucht werden. TA Luft Eine Norm konkretisierende und auch eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum BImSchG. Sie gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelt -einwirkungen. Für die zuständigen Behörden ist sie i n LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 89 Genehmigungsverfahren, bei nachträglichen Anord - nungen nach § 17 und bei Ermittlungsanordnungen nach §§ 26, 28 und 29 BImSchG bindend; eine Abweichung ist nur zulässig, wenn ein atypischer Sachverhalt vorliegt oder wenn der Inhalt offensichtlich nicht (m ehr) den gesetzlichen Anforderungen ent spricht (z. B. bei einer unbestreitbaren Fortentwicklung des Standes der Technik). Bei behördlichen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere bei Anordnungen gegenüber nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, können die Regelungen der TA Luft entsprechend herangezogen werden, wenn vergleichbare Fragen zu beantworten sind. Diesem Bericht liegt die TA Luft von 1986 zu Grunde. Die TA Luft besteht aus vier Teilen: Teil 1 regelt den Anwendungsbereich, Teil 2 enthält allgemeine Vor - schriften zur Reinhaltung der Luft, Teil 3 konkretisiert die Anforderungen zur Begrenzung und Feststellung der Emissionen, und Teil 4 betrifft die Sanierung von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen (Alt - anlagen). Toxikologische Untersuchung Untersuchung der Wirkung von Stoffen auf lebende Organismen. Überschreitungsgebiet Gebiet, für das wegen der messtechnischen Erhebung der Immissionsbelastung und / oder der technischen Bestimmung (Prognoseberechnung in die Fläche) von ei ner Überschreitung des Grenzwertes bzw. der Summe aus Grenzwert + Toleranzmarge auszugehen ist. Umweltzone Definiertes Gebiet, in dem zum Schutz der Umwelt nur Kfz, die eine bestimmte Emissionsnorm einhalten, fahren dürfen. Verursachergebiet Gebiet, in dem die Ursachen für die Grenzwert - bzw. Summenwertüberschreitung im LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 90 Überschreitungsgebiet gesehen werden. Es bestimmt sich nach der Ursa chenanalyse und aus der Feststellung, welche Verursacher für die Belastung im Sinne von § 47 Abs. 1 BImSchG mitverantwortlich sind und zu Minderungs maßnahmen verpflichtet werden können. Verkehrsstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS -Mess- netzes) mit einem Standort, dessen Immissionssitua - tion durch Verkehr geprägt ist. Wert Konzentration eines Schadstoffs in der Luft oder die Ablagerung eines Schadstoffs auf bestimmten Flächen in einem bestimmten Zeitraum. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 91 Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung AP Aktionsplan Art. Artikel ber. berichtigt BGBl. I Bundesgesetzblatt, Teil I BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EG/EU Europäische Gemeinschaft/Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EMEP European Monitoring and Evaluation Programme GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt (der Bundesministerien) GUD-Anlage Gas- und Dampfturbinen- Anlage GV.NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein- Westfalen HuK Hausbrand und Kleinfeuerungen i. d. F. d. Bek. v. in der Fassung der Bekanntmachung vom IIASA International Institute for Applied Systems Analysis IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen IV Individualverkehr Kennz. VO Kennzeichnungsverordnung LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 92 Kfz Kraftfahrzeug LASAT Lagrange - Simulation von Aerosol-Transport lNfz leichte Nutzfahrzeuge LRP Luftreinhalteplan LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LUQS Luftqualitäts-Überwachungs-System LZA Lichtzeichenanlage MBl.NRW. Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MUNLV NRW Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (früher MURL NRW) NEC Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für be- stimmte Luftschadstoffe (National Emission Ceilings) NRW Nordrhein-Westfalen NO2 Stickstoffdioxid ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr PM10 Partikel (Particulate Matter) mit einem Korngrößendurchmes- ser von maximal 10 μg RL 96/62/EG Europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie RL 2008/50/EG Europäische Luftqualitätsrichtlinie SG Schadstoffgruppe LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 93 SGV.NRW. Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes Nordrhein-Westfalen SMBl.NRW. Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes Nordrhein-Westfalen sNfz schwere Nutzfahrzeuge sNoB schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse SPNV Schienenpersonennahverkehr StVO Straßenverkehrs - Ordnung SUP Strategische Umweltprüfung TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TNO Nederlandse Organisatie voor toegepast- natuurweetenschappelijk onderzoek UBA Umweltbundesamt üNN über Normalnull LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 94 Stoffe, Einheiten und Messgrößen: NO Stickstoffmonoxid NO2 Stickstoffdioxid NOx Stickstoffoxide µg/m3 Mikrogramm (1 Millionstel Gramm) pro m3; 10-6 g/m3 kg/a Kilogramm (Tausend Gramm) pro Jahr t/a Tonnen (Million Gramm) pro Jahr kt/a Kilotonnen (Milliarde Gramm) pro Jahr FZkm/a Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 95 Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen Tab. 14 Messstandorte des LANUV in Köln. Kürzel UTM Ost UTM Nord Standort Umgebung Stationsart EU-Code KOBG 362914 5648347 Bergisch Gladbacher Straße 600 51067 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW358 VKCL 359878 5647588 Clevischer Ring 3 51065 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW211 KODH 364585 5649173 Dellbrücker Hauptstraße 132 51069 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW303 KOHA 363235 5638693 Hauptstraße 402 51143 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW332 KJUS 357927 5644907 Justinianstraße 13-15 50679 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW148 KLLW 352597 5651393 Lindweilerweg 144 50739 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW353 VKLS 354679 5642989 Luxemburger Straße 181- 183 50939 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW336 KNEU 355810 5644666 Neumarkt 25 50667 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW151 VKTU 356533 5645947 Turiner Straße 19 50668 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW212 CHOR 351630 5654105 Fühlinger Weg 50765 Köln städtisches Gebiet Hintergrund DENW053 KMEB 353948 5636203 Brühler Landstraße 450 50997 Köln vorstädtisches Gebiet Verkehr DENW297 RODE 358285 5639512 Friedrich- Ebert-Straße (Baumschule) 50996 Köln vorstädtisches Gebiet Hintergrund DENW059 KWEI 347906 5645173 Aachener Straße 1253 50858 Köln städtisches Gebiet Verkehr DENW219 LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 96 Anhang 6: Messverfahren Im LUQS -Messnetz NRW werden sowohl automatische (kontinuierliche) als auch laborbasierte (diskontinuierliche) Verfahren zur Bestimmung der St ickstoffdioxid- belastung eingesetzt. Das automatische NO 2-Messverfahren arbeitet nach dem Prinzip der Chemilumineszenz und ist als Referenzverfahren anerkannt. Die Anforderungen der EU an die Datenqualität für ortsfeste, kontinuierliche Messungen werden a uch eingehalten, wenn sie über laborbasierte Verfahren (Passivsammler) ermittelt wurden. Die mit laborbasierten Verfahren gewonnenen NO 2-Messergebnisse werden daher auch im Rahmen der Luftreinhalteplanung in NRW verwendet. In Köln werden im Jahr 2019 13 LA NUV-Messstation, an denen NO2 gemessen wird, betrieben. Von diesen sind elf verkehrsnahe Messstationen. Bei den zwei Messstation Clevischer Ring (VKCL) und Turiner Straße (VKTU) handelt es sich um kontinuierliche Messungen. An den Messstellen Justinianstraße (KJUS), Lindweilerweg 144 (KLLW), Köln-Meschenich Brühler Landstraße (KMEB), Neumarkt (KNEU), Bergisch - Gladbacher Straße (KOBG), Dellbücker Hauptstraße (KODH), Hauptstraße (KOHA), Köln-Weiden (KWEI) und Luxemburger Straße (VKLS) sind Passivsammler installiert. Informationen zum Passivsammlermessverfahren finden sich im Internet unter folgendem Link: www.lanuv.nrw.de/luft/pdf/passivsammler.pdf Informationen zum Chemilumineszensverfahren finden sich im Internet unter folgendem Link: https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/kontinuierliche- messungen/schadstoffe LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 97 Anhang 7: Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung Von Straßen, Schienenwegen, Industrie- und Gewerbegebieten ausgehender Lärm ist neben der Luftverschmutzung eines der vordringlichsten Umweltprobleme. Die Lebensqualität von Städten als Wohn - und Aufenthaltsort und die Qua lität der städti- schen Umwelt wird maßgeblich durch die Lärmbelastung geprägt. Lärm wird von der Bevölkerung als noch belastender wahrgenommen als die Verschmutzung der Luft. Das Europäische Parlament hat die „Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) am 18. Juli 2002 in Kraft gesetzt. Sie war der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Hiernach sind auch Pläne, welche den Luftreinhalteplänen n ach § 47 BImSchG nahekommen, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf Basis strategischer Lärmkarten zu erstellen. In vielen Fällen haben Lärm und Luftverunreinigungen die gleichen Ursachen und können auch mit den gleichen Maßnahmen bekämpft werden. Maßnah men zur Verbesserung der Luftqualität sollen auch die Auswirkungen auf den Lärm im Sinne einer qualitativen Betrachtung berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die Verbesserung der Luftqualität nicht mit einer Verschlechterung des Lärmschutzes einhergeht. Die Lärmsituation wird nach einer qualitativen Abschätzung der beschriebenen Maß - nahmen in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan Köln nicht im negativen Sinne beeinflusst. LRP Köln – 3. Fortschreibung 2021 – ENTWURF - 98 Anhang 8: Strategische Umweltprüfung Bei der Planaufstellung ist auf d er Grundlage des Umweltverträglichkeitsprüfungs - gesetzes (UVPG) 21 zu untersuchen, ob eine „Strategische Umweltprüfung" (SUP) durchgeführt werden muss. § 14b, Abs. 1, Nr. 2 UVPG sieht eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und Programmen vor, die 1. entweder in der Anlage 3, Nr. 1 aufgeführt sind oder 2. in der Anlage 3, Nr. 2 aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zuläs - sigkeit von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vo rprüfung des Einzelfalls bedürfen, einen Rahmen setzen. Pläne und Programme setzen nach § 14 b, Abs. 3 UVPG einen Rahmen für die Ent - scheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen en thalten. Diese betreffen insbesondere Bedarf, Größe, Standort, Beschaffenheit, Betriebsbedingungen von Vorhaben oder die Inanspruchnahme von Ressourcen. Dieser Luftreinhalteplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage 1. Ebenfal ls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch die Fortführung des Luftreinhalteplans Overath gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf Vorhaben nach Anlage 1 haben. Der Luftreinhalteplan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung dieses Luftreinhalteplans. 21 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist 19 Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln T elefon 0221/147-0 Fax 0221/147-3185 eMail poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 2548/2021 Freigabedatum 27.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln (Anlage 1) zur Kenntnis und genehmigt die abgegebene Stellungnahme (Anlage 3). Verkehrsausschuss 31.08.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Trotz der eingeleiteten Maßnahmen nach Aufstellung des 1. Luftreinhalteplans für die Stadt Köln im Jahr 2006 und deren 1. Fortschreibung im Jahre 2012 ist es mehrjährig nicht gelungen, die Grenz- werte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Deswegen hat das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln veranlasst, die im Jahr 2019 in Kraft getreten ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits am 19.11.2015 Klage gegen das Land Nordrhein- Westfalen erhoben mit dem Ziel, den für die Stadt Köln geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalender- jahr gemittelten Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Köln festschreibt. Das Land Nord- rhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe haben 2020 mit einem außergerichtli- chen Vergleich die Klage zum Luftreinhalteplan Köln beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und die Erledi- gung des Rechtsstreits erklärt (s.: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/luft- umweltzone/aktuelles-zur-luftreinhaltung). Mit den aktuellen Erkenntnissen und mit den in dem Vergleich vereinbarten Inhalten erfolgte nunmehr die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die Stadt Köln stand hierbei in regelmäßigem Austausch mit der Bezirksregierung Köln und lieferte für die Prognoseberechnung notwendige Daten zu. Der Entwurf wurde im Zeitraum vom 30.03.2021 bis zum 30.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die Stadt Köln hat auf Grundlage bestehender Beschlussfassungen zu dort vorgesehenen Maßnah- men Stellung genommen (Anlage 3). Folgende z.T. nach der 2. Fortschreibung schon in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen werden im Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (s. Anlage 1) berücksichtigt und als verbindli- che Maßnahmen aufgenommen: - Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes - Verbesserungen für den Radverkehr - Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen - Erhöhung der Parkgebühren - Förderung der E-Mobilität - Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge - Busflottenerneuerung - Expressbus auf der Aachener Straße - Zuflussdosierung Aachener Straße - Optimierung von Lichtsignalanlagen u.a. Luxemburger Straße - verkehrseinschränkende baustellenbezogene Verkehrsregelung Deutz-Mülheimer-Straße mit verkehrsminderndem Einfluss auf die Justinianstraße Inhaltliche Beiträge der Stadt Köln, die entsprechend einer Mitteilung der Bezirksregierung (Anlage 4) jedoch nicht mehr aufgenommen wurden, die aber aus Sicht der Stadtverwaltung eine weitergehende 3 Verbesserung der Grenzwerte ermöglicht hätten, sind: a.) Hinweis zu Kap. 4.1 und 5.2, dass hier kein hinreichender Datenabgleich zum tatsächli- chen Einsatz emissionsarmer/-freier Busse im Linienverkehr erfolgte. b.) Hinweis zu Kap. 5.2, dass eine Wirkungsabschätzung zu den von der Stadt Köln vorgeleg- ten Varianten der flächenhaften Einführung von Tempo 30 im Innenstadtbereich hätte er- folgen sollen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des o. g. Vergleichs. c.) Hinweis zu Kap. 5.2, dass die Steuerung des touristischen Reisebusverkehrs für Tages- fahrten vorzusehen ist, welcher im Bereich der Altstadt einen Emissionsanteil einbringt, der wiederum durch einen emissionsfreien Shuttle-Verkehr, wie ihn die Stadt Köln plant, vermieden werden kann. Die Bezirksregierung Köln führte die Prognoseberechnung für die Luftqualität an den Messpunkten auf Basis einer Analyse aus 2019 durch, bei der die vorgenannten Veränderungen (Punkte b. und c.) und bereits umgesetzte Maßnahmen (Punkt a.) nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die Berech- nung auf Basis dieses methodischen Vorgehens ergab, dass die dauerhafte Einhaltung der Grenz- werte bereits unter Umsetzung der verbindlich festgesetzten Maßnahmen und ohne die Berücksichti- gung der zuvor genannten Punkte erreicht wird. Aus Sicht der Bezirksregierung ist damit keine Rechtsgrundlage für noch weitergehende Maßnahmen vorhanden. In Überlagerung mit den temporären Effekten der Mobilitätseinschränkungen in der Corona-Pandemie im Jahr 2020 weist die Prognose für 2020 (Kap. 6.2, Tabelle 12) gegenüber den tatsächlichen ge- messenen Jahresmittelwerten (Anlage 2) Abweichungen auf. Letztere zeigen, dass die Grenzwerte – abweichend von der Prognoseberechnung - bereits im Jahr 2020 eingehalten wurden. Die Fortschrei- bung des Luftreinhalteplanes dient dazu, dies dauerhaft zu gewährleisten. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen fördern eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsab- wicklung. Somit trägen diese zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt können die im Luftreinhalteplan dargestellten Maßnahmen auch als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Begründung der Dringlichkeit Im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe haben sich die Parteien darauf verständigt die laufende Fortschreibung des Luftreinhalteplans schnellstmöglich abzuschließen (vgl. § 2: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/vergleich_lrp_koeln_vergleichstext.pdf). Aufgrund der zugehörigen Abstimmungen nach Offenlage des Entwurfes war eine Beschlussfassung zu geplanten Sitzungen der Gremien des Rates vor der Sommerpause nicht mehr möglich. So ist es nunmehr notwendig, um den Festlegungen im Vergleich zu entsprechen, dass die Vorlage als Dring- lichkeitsvorlage eingebracht wird. Die bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung standen jeweils unter entsprechendem Gremienvorbehalt. Auf Grund der unabsehbar längeren verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Frist nicht eingehal- ten werden. Anlagen Anlage 1 – Luftreinhalteplan Köln 3. Fortschreibung Anlage 2 – Übersicht der NO2-Messwerte 2020 der LANUV Messstellen in Köln Anlage 3 – Stellungnahme der Stadt Köln Anlage 4 – Erwiderung der Bezirksregierung Köln

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 02.09.2021

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 16.09.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.32, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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