2017/0423
Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld B 1.3 hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen
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Punkt 4: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld B 1.3 hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen (V-Nr. 2017/0423) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 4: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld B 1.3 hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen (V-Nr. 2017/0423) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UWIGA
2017/0423
9199 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0423
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 12015-640, 16051-5103
Kostenträger: 3650-10, 3650-30
Sachkonto: diverse
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln -Siedlung Baufeld
B 1.3
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen
Vorlage vom: 16.03.2018
Beschlussvorschlag :
1. Unter Bezug auf die Magistratsvorlage 2016/0444 wird der Erweiterung der
Betreuungseinrichtung um drei Kinderkrippengruppen zugestimmt.
2. Die für die bauliche Erweiterung notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1.850.000 Euro
stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 2017 unter der Kostenstelle 051-007-1400,
Sachkonto 7128626 zur Verfügung.
3. Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels wird der Umwandlung von 1,0 VZÄ -Stelle EG S 13
TVöD in EG S 15 TVöD für die Leitung sowie von 1,0 VZÄ-Stelle EG S 9 TVöD in EG S 13 TVöD
für die Ste llvertretende Leitung und der Ausweitung um 7,94 VZÄ-Stellen auf 13,21 VZÄ-
Stellen nach EG S 8a für Erzieher*innen zugestimmt. Die Umsetzung im Stellenplan sowie
Etatisierung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt zum Haushalt 2019. Einer vorzeitigen
Bewirtschaftung mit Betriebsaufnahme im Herbst 2018 wird zugestimmt.
- 2 -
Die dadurch entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von 110.210 Euro für das Jahr 2018
sowie in den Folgejahren in Höhe von 440.830 Euro/Jahr sind entsprechend zu etatisieren.
4. Die notwendigen zusätzlichen Anschaffungskosten sowie die erhöhten Betriebskosten in 2018
werden aus dem Budget finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind sie entsprechend zu
etatisieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.03.2018:
Mit Magistratsbeschluss vom 02.11.2016 (Magistratsvorlage 2016/0444) wurde der Bau
eines 3-gruppigen Kindergartens in Modulbauweise im Konversionsbereich Süd (Lincoln-
Siedlung) beschlossen. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Wohnungsbaus in
Darmstadt, insbesondere in der Lincoln -Siedlung selbst, machen es erforderlich,
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen.
Die gesamtstädtische Versorgungsquote im Bereich Kindergarten und Kinderkrippe lag zum
Stichtag 31.12.2016 bei 42,7 Prozent im Bereich U3 (Krippe und Tagespflege) sowie 99,3
Prozent im Bereich Ü3 (Kindergarten). Der stetige Zuwachs an Einwohnern in Darmstadt
macht einen kontinuierlichen Ausbau der Kinderbetreuung notwendig .
Insbesondere die Lincoln -Siedlung sowie die angrenzenden Stadtteile Stadtmitte, Bessungen
und Eberstadt sind bei jungen Familien beliebte Wohngebiete. Die im Rahmen der
Quartiersentwicklung vorgesehenen Betreuungseinrichtungen werden voraussichtlich Anfang
2020 in Betrieb genommen. Der bis dahin zu erwartende sukzessive Zuzug junger Familien
in den Sozialraum sowie der gesamtstädtische Bevölkerungszuwachs machen es jedoch
erforderlich Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.
Um zeitnahe Betreuungsbedarfe erfüllen zu können wird daher die Errichtung eines um 3
Kinderkrippengruppen erweiterten Interimsstandortes im Baufeld B1.3 (Lincoln -Siedlung)
vorgeschlagen. Dem Standort kommt zum einen eine Versorgungsfunktion für das neu
entstehende Quartier Lincoln als auch für die angrenzenden Stadtteile zu. Hier ist
insbesondere die Stadtmitte zu nennen, da dort sowohl im Bereich U3 als auch Ü3 deutlic h
unterdurchschnittliche Versorgungsquoten erreicht werden.
Die 6 gruppige Einrichtung in modularer Bauweise soll zu den o. g. Zwecken betrieben und
realisiert werden. Mit Aufnahme des Betriebs wird zum Herbst 2018 gerechnet, da zunächst
die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Module im Rahmen einer Ausschreibung zu
erwerben sind.
Durch die zusätzlichen Krippengruppen erhöhen sich der Herstellungskosten von 1.294.000
Euro auf rund 3.1 50.000 Euro (Referenzprojekt „Interimskita Klausenburger Straße“ ). Die
hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 2017
unter der Kostenstelle 051 -007-1400, Sachkonto 7128626 zur Verfügung .
- 4 -
Betriebs- und Ausstattungskosten, betriebsbedingte Aufwendungen und Erträge:
Die für den Bet rieb der Einrichtung erforderlichen Mittel zur Finanzierung des täglichen und
erforderlichen Geschäftsbedarfs erhöhen sich jährlich um 13.680 Euro auf dann 26.000 und
werden unter der Kostenstelle 057 -007-1200, Sachkonto 6010500 ab dem Haushaltsjahr
2019 etatisiert.
Die Haushaltsmittel zum Erwerb der technischen Ausstattung ebenso die hieraus
resultierenden fortlaufenden Miet -/Leasingaufwendungen (PC, Zeitwirtschaftssystem sowie
Telekommunikation und Multifunktionsgerät ) wurden bereits im HH-Jahr 2017 eingeplant
Für unterjährige Anschaffungen der laufenden Betriebsführung sind zusätzlich weitere 1.210
Euro auf der Kostenstelle 051 -007-1200 Sachkonto 0890010, Inv. Nr. 12051 -1640 ab dem
Haushalt 2019 zu etatisieren.
Ferner sind ab dem Haushalt sjahr 2019 die in der Magistratsvorlage 2016/0444 unter der
Kostenstelle 051 -007-1200 genannten Aufwendungen der Hauswirtschaft, Materialaufwand
Erhaltungsaufwand, die Aufwendungen für Betriebskosten und Materialaufwand für Gebäude
in doppelter Höhe einzuplanen. Für 2018 werden diese Mittel aus dem Budget erwirtschaftet.
Die haustechnische Betreuung der Einrichtung wird durch IDA sichergestellt.
Durch den Betrieb der Einrichtung werden ab 2019 folgende Erträge erwirtschaftet:
Elternentgelte (SK 5090680 & 5421321):
Bei einem angenommen Mittelwert von 40 Betreuungsstunden / Woche ergibt sich ein
Elternentgelt von 180,80 Euro / Monat. (Im Kindergartenbereich davon: 135,60 Euro
Landeszuschuss)
33 x 180,80 € x 12 Monate = 71.596,80 Euro / Jahr
66x 45,20 € x 12 Monate = 35.798,40 Euro / Jahr
66 x 135,60 € x 12 Monate = 107.395,20 Euro / Jahr (als Landeszuschuss)
Essens- und Pflegepauschale (SK506000):
Im Kindergartenbereich wird ein Betrag von 2,50 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer
täglichen Inanspruchnahme (21 T age) kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 52,50
Euro angenommen werden.
66 Kinder x 52,50 € x 12 Monate = 41.580 Euro / Jahr
Im U3-Bereich wird ein Betrag von 2,00 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer täglichen
Inanspruchnahme (21 Tage) kann e in monatlicher Durchschnittsbetrag von 42,00 Euro
angenommen werden. Hinzu kommt eine monatliche Pflegepauschale von 28,00 Euro /
Monat.
- 5 -
33 Kinder x (42,00 Euro + 28,00 Euro) x 12 Monate = 27.720 Euro
Für 2018 wird auf die Darstellung der Mehrerträge verzichtet, da der genaue
Eröffnungstermin nicht feststeht.
Die Ausweisung der jeweiligen Leitungsstelle bzw. der stellvertretenden Leitung richtet sich in
einem ersten Schritt nach der vorgehaltenen Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung. Die
tatsächliche Eingruppierung kann davon abweichen und richtet sich gem. Ziffer XXIV. der
Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung VKA) nach der jeweils festzustellenden
Durchschnittsbelegung. Bei Veränderungen sind die Stellen dann im nächstmöglichen
Stellenplan entsprechend auszuweisen.
Durch die gruppenmäßige Verdopplung der Einrichtung ergeben sich auf personeller Seite
Veränderungen in Bezug auf die Wertigkeit der Leitungsstellen als auch der
Beschäftigtenzahl selbst:
Vorliegend handelt es sich um eine Einrichtung mit 99 Plätzen, sodass die Leitungsstelle von
EG S 13 in EG S 15 umzuwandeln ist. Die stellvertretende Leitung ist von EG S 9 in EG S 13
umzuwandeln.
Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels sind im Stellenplan zudem weitere 7,94 VZÄ (auf insg.
13,21 VZÄ) nach EG S 8a TVöD für Erzieher*innen einzurichten.
Diese Stellen sind im Stellenplan 2019 entsprechend auszuweisen. Hierdurch entstehen
Mehrkosten bei den Personalaufwendungen i.H.v. 440.830 Euro, die in einem möglichen
Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Folgehaushaltsjahren zu etatisieren sind, für 2018
entsprechend anteilig ¼ (=110.210 Euro). Der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stellen zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung wird zugestimmt.
Die für die Betriebsführung notwendigen Personalkontingente werden ab Fertigstellung der
Einrichtung zahlenmäßig durch den Einsatz einer Berufspraktikantin bzw. eines
Berufspraktikanten Erzieher*in ergänzt.
Darmstadt, den 16.03.2018
V/HB
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i.V. i.V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister
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206 Zeichen
Punkt 30: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld B 1.3 hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen (V-Nr. 2017/0423) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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9285 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2 65
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0423
Magistratsbeschluss -Nr.
126
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 12015-640, 16051-5103
Kostenträger: 3650-10, 3650-30
Sachkonto: diverse
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln -Siedlung Baufeld
B 1.3
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen
Vorlage vom: 16.03.2018
Beschlussvorschlag :
1. Unter Bezug auf die Magistratsvorlage 2016/0444 wird der Erweiterung der
Betreuungseinrichtung um drei Kinderkrippengruppen zugestimmt.
2. Die für die bauliche Erweiterung notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1.850.000 Euro
stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 2017 unter der Kostenstel le 051-007-1400,
Sachkonto 7128626 zur Verfügung.
3. Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels wird der Umwandlung von 1,0 VZÄ -Stelle EG S 13
TVöD in EG S 15 TVöD für die Leitung sowie von 1,0 VZÄ -Stelle EG S 9 TVöD in EG S 13 TVöD
für die Stellvertretende Leitu ng und der Ausweitung um 7,94 VZÄ -Stellen auf 13,21 VZÄ -
Stellen nach EG S 8a für Erzieher*innen zugestimmt. Die Umsetzung im Stellenplan sowie
Etatisierung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt zum Haushalt 2019. Einer vorzeitigen
- 3 -
Bewirtschaftung mit Be triebsaufnahme im Herbst 2018 wird zugestimmt.
Die dadurch entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von 110.210 Euro für das Jahr 2018
sowie in den Folgejahren in Höhe von 440.830 Euro/Jahr sind entsprechend zu etatisieren.
4. Die notwendigen zusätzlichen Anschaffungskosten sowie die erhöhten Betriebskosten in 2018
werden aus dem Budget finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind sie entsprechend zu
etatisieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.04.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.03.2018:
Mit Magistratsbeschluss vom 02.11.2016 (Magistratsvorlage 2016/0444) wurde der Bau
eines 3-gruppigen Kindergartens in Modulbauweise im Konversionsbereich Süd (Lincoln -
Siedlung) beschlossen. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Wohnungsbaus in
Darmstadt, insbesondere in der Lincoln -Siedlung selbst, machen es erforderlich,
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen.
Die gesamtstädtische Versorgungsquote im Bereich Kindergarten und Kinderkripp e lag zum
Stichtag 31.12.2016 bei 42,7 Prozent im Bereich U3 (Krippe und Tagespflege) sowie 99,3
Prozent im Bereich Ü3 (Kindergarten). Der stetige Zuwachs an Einwohnern in Darmstadt
macht einen kontinuierlichen Ausbau der Kinderbetreuung notwendig.
Insbesondere die Lincoln -Siedlung sowie die angrenzenden Stadtteile Stadtmitte, Bessungen
und Eberstadt sind bei jungen Familien beliebte Wohngebiete. Die im Rahmen der
Quartiersentwicklung vorgesehenen Betreuungseinrichtungen werden voraussichtlich Anfang
2020 in Betrieb genommen. Der bis dahin zu erwartende sukzessive Zuzug junger Familien
in den Sozialraum sowie der gesamtstädtische Bevölkerungszuwachs machen es jedoch
erforderlich Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.
Um zeitnahe Betreuungsbedarfe erfüllen zu können wird daher die Errichtung eines um 3
Kinderkrippengruppen erweiterten Interimsstandortes im Baufeld B1.3 (Lincoln -Siedlung)
vorgeschlagen. Dem Standort kommt zum einen eine Versorgungsfunktion für das neu
entstehende Quartier Lincoln als auch für die angrenzenden Stadtteile zu. Hier ist
insbesondere die Stadtmitte zu nennen, da dort sowohl im Bereich U3 als auch Ü3 deutlich
unterdurchschnittliche Versorgungsquoten erreicht werden.
Die 6 gruppige Einrichtung in modularer Bauweise soll zu den o. g. Zwecken betrieben und
realisiert werden. Mit Aufnahme des Betriebs wird zum Herbst 2018 gerechnet, da zunächst
die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Module im Rahmen einer Ausschreibung zu
erwerben sind.
Durch die zusätzlichen Krippengruppen erhöhen sich der Herstellungskosten von 1.294.000
Euro auf rund 3.150.000 Euro (Referenzprojekt „Interimskita Klausenburger Straße“). Die
hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 201 7
unter der Kostenstelle 051 -007-1400, Sachkonto 7128626 zur Verfügung.
- 5 -
Betriebs- und Ausstattungskosten, betriebsbedingte Aufwendungen und Erträge:
Die für den Betrieb der Einrichtung erforderlichen Mittel zur Finanzierung des täglichen und
erforderlichen Geschäftsbedarfs erhöhen sich jährlich um 13.680 Euro auf dann 26.000 und
werden unter der Kostenstelle 057 -007-1200, Sachkonto 6010500 ab dem Haushaltsjahr
2019 etatisiert.
Die Haushaltsmittel zum Erwerb der technischen Ausstattung ebenso die hier aus
resultierenden fortlaufenden Miet -/Leasingaufwendungen (PC, Zeitwirtschaftssystem sowie
Telekommunikation und Multifunktionsgerät) wurden bereits im HH -Jahr 2017 eingeplant
Für unterjährige Anschaffungen der laufenden Betriebsführung sind zusätzlich w eitere 1.210
Euro auf der Kostenstelle 051 -007-1200 Sachkonto 0890010, Inv. Nr. 12051 -1640 ab dem
Haushalt 2019 zu etatisieren.
Ferner sind ab dem Haushaltsjahr 2019 die in der Magistratsvorlage 2016/0444 unter der
Kostenstelle 051 -007-1200 genannten Auf wendungen der Hauswirtschaft, Materialaufwand
Erhaltungsaufwand, die Aufwendungen für Betriebskosten und Materialaufwand für Gebäude
in doppelter Höhe einzuplanen. Für 2018 werden diese Mittel aus dem Budget erwirtschaftet.
Die haustechnische Betreuung d er Einrichtung wird durch IDA sichergestellt.
Durch den Betrieb der Einrichtung werden ab 2019 folgende Erträge erwirtschaftet:
Elternentgelte (SK 5090680 & 5421321):
Bei einem angenommen Mittelwert von 40 Betreuungsstunden / Woche ergibt sich ein
Elternentgelt von 180,80 Euro / Monat. (Im Kindergartenbereich davon: 135,60 Euro
Landeszuschuss)
33 x 180,80 € x 12 Monate = 71.596,80 Euro / Jahr
66x 45,20 € x 12 Monate = 35.798,40 Euro / Jahr
66 x 135,60 € x 12 Monate = 107.395,20 Euro / Jahr (als Landeszuschuss)
Essens- und Pflegepauschale (SK506000):
Im Kindergartenbereich wird ein Betrag von 2,50 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer
täglichen Inanspruchnahme (21 Tage) kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 52,50
Euro angenommen werden.
66 Kinder x 52,50 € x 12 Monate = 41.580 Euro / Jahr
Im U3-Bereich wird ein Betrag von 2,00 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer täglichen
Inanspruchnahme (21 Tage) kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 42,00 Euro
- 6 -
angenommen werden. Hinzu kommt eine monatliche Pflegepauschale von 28,00 Euro /
Monat.
33 Kinder x (42,00 Euro + 28,00 Euro) x 12 Monate = 27.720 Euro
Für 2018 wird auf die Darstellung der Mehrerträge verzichtet, da der genaue
Eröffnungstermin nicht feststeht.
Die Ausweisung der jeweiligen Leitungsstelle bzw. der stellvertretenden Leitung richtet sich in
einem ersten Schritt nach der vorgehaltenen Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung. Die
tatsächliche Eingruppierung kann davon abweichen und richtet sich gem. Ziffer XXIV. der
Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung VKA) nach der jeweils festzustellenden
Durchschnittsbelegung. Bei Veränderungen sind die Stellen dann im nächstmöglichen
Stellenplan entsprechend auszuweisen.
Durch die gruppenmäßige Verdopplung der Einrichtung ergeben sic h auf personeller Seite
Veränderungen in Bezug auf die Wertigkeit der Leitungsstellen als auch der
Beschäftigtenzahl selbst:
Vorliegend handelt es sich um eine Einrichtung mit 99 Plätzen, sodass die Leitungsstelle von
EG S 13 in EG S 15 umzuwandeln ist. Die stellvertretende Leitung ist von EG S 9 in EG S 13
umzuwandeln.
Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels sind im Stellenplan zudem weitere 7,94 VZÄ (auf insg.
13,21 VZÄ) nach EG S 8a TVöD für Erzieher*innen einzurichten.
Diese Stellen sind im Stellenplan 2019 entsprechend auszuweisen. Hierdurch entstehen
Mehrkosten bei den Personalaufwendungen i.H.v. 440.830 Euro, die in einem möglichen
Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Folgehaushaltsjahren zu etatisieren sind, für 2018
entsprechend anteilig ¼ (=110.210 Euro). Der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stellen zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung wird zugestimmt.
Die für die Betriebsführung notwendigen Personalkontingente werden ab Fertigstellung der
Einrichtung zahlenmäßig durch den Einsatz einer Berufspraktikantin bzw. eines
Berufspraktikanten Erzieher*in ergänzt.
Darmstadt, den 16.03.2018
V/HB
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i.V. i.V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Klausenburger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0423
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00