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2017/0423

Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld B 1.3 hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen

Magistratsvorlage 16.03.2018

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Punkt 4: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld 
B 1.3 
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen 
 (V-Nr. 2017/0423) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen.

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Punkt 4: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld 
B 1.3 
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen 
 (V-Nr. 2017/0423) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: UWIGA

2017/0423

9199 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0423 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  12015-640, 16051-5103 
Kostenträger:  3650-10, 3650-30  
 
Sachkonto: diverse  
 
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln -Siedlung Baufeld 
B 1.3 
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen  
 
Vorlage vom: 16.03.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Unter Bezug auf die  Magistratsvorlage 2016/0444 wird der Erweiterung der 
Betreuungseinrichtung um drei  Kinderkrippengruppen zugestimmt.  
2. Die für die bauliche Erweiterung notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1.850.000 Euro 
stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 2017  unter der Kostenstelle 051-007-1400, 
Sachkonto 7128626 zur Verfügung.  
3. Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels  wird der Umwandlung von 1,0 VZÄ -Stelle EG S 13 
TVöD in EG S 15 TVöD für die Leitung  sowie von 1,0 VZÄ-Stelle EG S 9 TVöD in EG S 13 TVöD 
für die Ste llvertretende Leitung und der Ausweitung um  7,94 VZÄ-Stellen auf 13,21 VZÄ-
Stellen nach EG S 8a  für Erzieher*innen zugestimmt. Die Umsetzung im Stellenplan sowie 
Etatisierung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt zum Haushalt 2019. Einer vorzeitigen 
Bewirtschaftung mit Betriebsaufnahme im Herbst 2018 wird zugestimmt.

- 2 - 
Die dadurch entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von 110.210 Euro für das Jahr 2018 
sowie in den Folgejahren in Höhe von 440.830 Euro/Jahr sind entsprechend zu etatisieren.  
4. Die notwendigen zusätzlichen Anschaffungskosten sowie die erhöhten Betriebskosten in 2018 
werden aus dem Budget finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind sie entsprechend zu 
etatisieren. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.03.2018: 
 
Mit Magistratsbeschluss  vom 02.11.2016 (Magistratsvorlage 2016/0444) wurde der Bau 
eines 3-gruppigen Kindergartens in Modulbauweise im Konversionsbereich Süd  (Lincoln-
Siedlung) beschlossen. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Wohnungsbaus in 
Darmstadt, insbesondere in der Lincoln -Siedlung selbst, machen es erforderlich, 
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen. 
 
Die gesamtstädtische Versorgungsquote im Bereich Kindergarten und Kinderkrippe lag zum 
Stichtag 31.12.2016 bei  42,7 Prozent im Bereich U3 (Krippe und Tagespflege) sowie 99,3 
Prozent im Bereich Ü3 (Kindergarten). Der stetige Zuwachs an Einwohnern  in Darmstadt  
macht einen kontinuierlichen Ausbau der Kinderbetreuung notwendig .  
 
Insbesondere die Lincoln -Siedlung sowie die angrenzenden Stadtteile Stadtmitte, Bessungen 
und Eberstadt sind bei jungen Familien beliebte Wohngebiete. Die im Rahmen der  
Quartiersentwicklung vorgesehenen Betreuungseinrichtungen werden voraussichtlich Anfang 
2020 in Betrieb genommen. Der bis dahin zu erwartende sukzessive Zuzug junger Familien 
in den Sozialraum sowie der gesamtstädtische Bevölkerungszuwachs machen es jedoch 
erforderlich Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.  
 
Um zeitnahe Betreuungsbedarfe erfüllen zu können wird daher die Errichtung eines um 3 
Kinderkrippengruppen erweiterten Interimsstandortes im Baufeld B1.3 (Lincoln -Siedlung) 
vorgeschlagen. Dem Standort kommt zum einen eine Versorgungsfunktion für das neu 
entstehende Quartier Lincoln als auch für die angrenzenden Stadtteile  zu. Hier ist 
insbesondere die Stadtmitte zu nennen, da dort sowohl im Bereich U3 als auch Ü3 deutlic h 
unterdurchschnittliche Versorgungsquoten erreicht werden.  
 
Die 6 gruppige Einrichtung in modularer Bauweise soll zu den o. g. Zwecken betrieben und 
realisiert werden. Mit Aufnahme des Betriebs wird zum Herbst 2018 gerechnet, da zunächst 
die zur Umsetzung  der Maßnahme notwendigen Module im Rahmen einer Ausschreibung zu 
erwerben sind.  
 
Durch die zusätzlichen Krippengruppen erhöhen sich der Herstellungskosten von 1.294.000 
Euro auf rund 3.1 50.000 Euro (Referenzprojekt „Interimskita Klausenburger Straße“ ). Die 
hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 2017 
unter der Kostenstelle 051 -007-1400, Sachkonto 7128626 zur Verfügung .

- 4 - 
Betriebs- und Ausstattungskosten, betriebsbedingte Aufwendungen und Erträge:  
Die für den Bet rieb der Einrichtung erforderlichen Mittel zur Finanzierung des täglichen und 
erforderlichen Geschäftsbedarfs erhöhen sich jährlich um 13.680 Euro auf dann 26.000 und  
werden unter der Kostenstelle 057 -007-1200, Sachkonto 6010500 ab dem Haushaltsjahr 
2019 etatisiert.  
 
Die Haushaltsmittel zum Erwerb der technischen Ausstattung ebenso die hieraus 
resultierenden fortlaufenden Miet -/Leasingaufwendungen (PC, Zeitwirtschaftssystem sowie 
Telekommunikation und Multifunktionsgerät ) wurden bereits  im HH-Jahr 2017 eingeplant 
 
Für unterjährige Anschaffungen der laufenden Betriebsführung sind zusätzlich weitere 1.210 
Euro auf der Kostenstelle 051 -007-1200 Sachkonto 0890010, Inv. Nr. 12051 -1640 ab dem 
Haushalt 2019 zu etatisieren.  
 
Ferner sind ab dem Haushalt sjahr  2019 die in der Magistratsvorlage 2016/0444  unter der 
Kostenstelle 051 -007-1200 genannten Aufwendungen der Hauswirtschaft, Materialaufwand  
Erhaltungsaufwand, die Aufwendungen für Betriebskosten und Materialaufwand für Gebäude  
in doppelter Höhe einzuplanen.  Für 2018 werden diese Mittel aus dem Budget erwirtschaftet. 
Die haustechnische Betreuung der Einrichtung wird durch IDA sichergestellt.  
 
Durch den Betrieb der Einrichtung werden ab 2019 folgende Erträge erwirtschaftet:  
 
Elternentgelte (SK 5090680 & 5421321):  
Bei einem angenommen Mittelwert von 40 Betreuungsstunden / Woche ergibt sich ein 
Elternentgelt von 180,80 Euro / Monat. (Im Kindergartenbereich davon: 135,60 Euro 
Landeszuschuss)  
33 x 180,80 € x 12 Monate =  71.596,80 Euro / Jahr  
66x 45,20 € x 12 Monate =  35.798,40 Euro / Jahr 
66 x 135,60 € x 12 Monate = 107.395,20 Euro / Jahr (als Landeszuschuss)  
 
Essens- und Pflegepauschale (SK506000):  
Im Kindergartenbereich wird ein Betrag von 2,50 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer 
täglichen Inanspruchnahme (21 T age) kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 52,50 
Euro angenommen werden.  
66 Kinder x 52,50 € x 12 Monate = 41.580 Euro / Jahr  
 
Im U3-Bereich wird ein Betrag von 2,00 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer täglichen 
Inanspruchnahme (21 Tage) kann e in monatlicher Durchschnittsbetrag von 42,00 Euro 
angenommen werden. Hinzu kommt eine monatliche Pflegepauschale von 28,00 Euro / 
Monat.

- 5 - 
 
33 Kinder x (42,00 Euro + 28,00 Euro) x 12 Monate = 27.720 Euro 
    
Für 2018 wird auf die Darstellung der Mehrerträge verzichtet, da der genaue 
Eröffnungstermin nicht feststeht.  
 
Die Ausweisung der jeweiligen Leitungsstelle bzw. der stellvertretenden Leitung richtet sich in 
einem ersten Schritt nach der vorgehaltenen Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung. Die 
tatsächliche Eingruppierung kann davon abweichen und richtet sich gem. Ziffer XXIV. der 
Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung VKA) nach der jeweils festzustellenden 
Durchschnittsbelegung. Bei Veränderungen sind die Stellen dann im nächstmöglichen 
Stellenplan entsprechend auszuweisen.  
Durch die gruppenmäßige Verdopplung der Einrichtung ergeben sich auf personeller Seite 
Veränderungen in Bezug auf die Wertigkeit der Leitungsstellen als auch der 
Beschäftigtenzahl selbst:  
 
Vorliegend handelt es sich um eine Einrichtung mit 99 Plätzen, sodass die Leitungsstelle von 
EG S 13 in EG S 15 umzuwandeln ist. Die stellvertretende Leitung ist von EG S 9 in EG S 13 
umzuwandeln. 
Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels sind im Stellenplan zudem weitere 7,94 VZÄ (auf insg. 
13,21 VZÄ) nach EG S 8a TVöD für Erzieher*innen einzurichten. 
Diese Stellen sind im Stellenplan  2019 entsprechend auszuweisen. Hierdurch entstehen 
Mehrkosten bei den  Personalaufwendungen i.H.v. 440.830 Euro, die in einem möglichen 
Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Folgehaushaltsjahren zu etatisieren sind, für 2018 
entsprechend anteilig ¼ (=110.210 Euro). Der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stellen zum 
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung wird zugestimmt. 
  
Die für die Betriebsführung notwendigen Personalkontingente werden ab Fertigstellung der 
Einrichtung zahlenmäßig durch den Einsatz einer Berufspraktikantin bzw. eines 
Berufspraktikanten Erzieher*in ergänzt. 
 
Darmstadt, den  16.03.2018 
V/HB 
 
Dezernat I   Dezernat IV              Dezernat V 
    i.V.     i.V. 
 
Jochen Partsch   Jochen Partsch    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Oberbürgermeister    Oberbürgermeister

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206 Zeichen

Punkt 30: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln-Siedlung Baufeld 
B 1.3 
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen 
 (V-Nr. 2017/0423) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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9285 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 65 
IV 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0423 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
126 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  12015-640, 16051-5103 
Kostenträger:  3650-10, 3650-30  
 
Sachkonto: diverse  
 
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise Lincoln -Siedlung Baufeld 
B 1.3 
hier: Erweiterung um 3 Kinderkrippengruppen  
 
Vorlage vom: 16.03.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Unter Bezug auf die Magistratsvorlage 2016/0444 wird der Erweiterung der 
Betreuungseinrichtung um drei Kinderkrippengruppen zugestimmt.  
2. Die für die bauliche Erweiterung notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1.850.000 Euro 
stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 2017 unter der Kostenstel le 051-007-1400, 
Sachkonto 7128626 zur Verfügung.  
3. Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels wird der Umwandlung von 1,0 VZÄ -Stelle EG S 13 
TVöD in EG S 15 TVöD für die Leitung sowie von 1,0 VZÄ -Stelle EG S 9 TVöD in EG S 13 TVöD 
für die Stellvertretende Leitu ng und der Ausweitung um 7,94 VZÄ -Stellen auf 13,21 VZÄ -
Stellen nach EG S 8a  für Erzieher*innen zugestimmt. Die Umsetzung im Stellenplan sowie 
Etatisierung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt zum Haushalt 2019. Einer vorzeitigen

- 3 - 
Bewirtschaftung mit Be triebsaufnahme im Herbst 2018 wird zugestimmt.  
Die dadurch entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von 110.210 Euro für das Jahr 2018 
sowie in den Folgejahren in Höhe von 440.830 Euro/Jahr sind entsprechend zu etatisieren.  
4. Die notwendigen zusätzlichen Anschaffungskosten sowie die erhöhten Betriebskosten in 2018 
werden aus dem Budget finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind sie entsprechend zu 
etatisieren. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.04.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.03.2018:  
 
Mit Magistratsbeschluss  vom 02.11.2016 (Magistratsvorlage 2016/0444) wurde der Bau 
eines 3-gruppigen Kindergartens in Modulbauweise im Konversionsbereich Süd (Lincoln -
Siedlung) beschlossen. Die aktuellen Entwicklungen im  Bereich des Wohnungsbaus in 
Darmstadt, insbesondere in der Lincoln -Siedlung selbst, machen es erforderlich, 
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen.  
 
Die gesamtstädtische Versorgungsquote im Bereich Kindergarten und Kinderkripp e lag zum 
Stichtag 31.12.2016 bei  42,7 Prozent im Bereich U3 (Krippe und Tagespflege) sowie 99,3 
Prozent im Bereich Ü3 (Kindergarten). Der stetige Zuwachs an Einwohnern in Darmstadt 
macht einen kontinuierlichen Ausbau der Kinderbetreuung notwendig.  
 
Insbesondere die Lincoln -Siedlung sowie die angrenzenden Stadtteile Stadtmitte, Bessungen 
und Eberstadt sind bei jungen Familien beliebte Wohngebiete. Die im Rahmen der  
Quartiersentwicklung vorgesehenen Betreuungseinrichtungen werden voraussichtlich Anfang 
2020 in Betrieb genommen. Der bis dahin zu erwartende sukzessive Zuzug junger Familien 
in den Sozialraum sowie der gesamtstädtische Bevölkerungszuwachs machen es jedoch 
erforderlich Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.  
 
Um zeitnahe Betreuungsbedarfe erfüllen zu können wird daher die Errichtung eines um 3 
Kinderkrippengruppen erweiterten Interimsstandortes im Baufeld B1.3 (Lincoln -Siedlung) 
vorgeschlagen. Dem Standort kommt zum einen eine Versorgungsfunktion für das neu 
entstehende Quartier Lincoln als auch für die angrenzenden Stadtteile  zu. Hier ist 
insbesondere die Stadtmitte zu nennen, da dort sowohl im Bereich U3 als auch Ü3 deutlich 
unterdurchschnittliche Versorgungsquoten erreicht werden.  
 
Die 6 gruppige Einrichtung  in modularer Bauweise soll zu den o. g. Zwecken betrieben und 
realisiert werden. Mit Aufnahme des Betriebs wird zum Herbst 2018 gerechnet, da zunächst 
die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Module im Rahmen einer Ausschreibung zu 
erwerben sind.  
 
Durch die zusätzlichen Krippengruppen erhöhen sich der Herstellungskosten von 1.294.000 
Euro auf rund 3.150.000 Euro (Referenzprojekt „Interimskita Klausenburger Straße“). Die 
hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen als Haushaltsreste der Jahre 2016 und 201 7 
unter der Kostenstelle 051 -007-1400, Sachkonto 7128626 zur Verfügung.

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Betriebs- und Ausstattungskosten, betriebsbedingte Aufwendungen und Erträge:  
Die für den Betrieb der Einrichtung erforderlichen Mittel zur Finanzierung des täglichen und 
erforderlichen Geschäftsbedarfs erhöhen sich jährlich um 13.680 Euro auf dann 26.000 und 
werden unter der Kostenstelle 057 -007-1200, Sachkonto 6010500 ab dem Haushaltsjahr 
2019 etatisiert.  
 
Die Haushaltsmittel zum Erwerb der technischen Ausstattung ebenso die hier aus 
resultierenden fortlaufenden Miet -/Leasingaufwendungen (PC, Zeitwirtschaftssystem sowie 
Telekommunikation und Multifunktionsgerät) wurden bereits im HH -Jahr 2017 eingeplant  
 
Für unterjährige Anschaffungen der laufenden Betriebsführung sind zusätzlich w eitere 1.210 
Euro auf der Kostenstelle 051 -007-1200 Sachkonto 0890010, Inv. Nr. 12051 -1640 ab dem 
Haushalt 2019 zu etatisieren.  
 
Ferner sind ab dem Haushaltsjahr  2019 die in der Magistratsvorlage 2016/0444 unter der 
Kostenstelle 051 -007-1200 genannten Auf wendungen der Hauswirtschaft, Materialaufwand  
Erhaltungsaufwand, die Aufwendungen für Betriebskosten und Materialaufwand für Gebäude  
in doppelter Höhe einzuplanen.  Für 2018 werden diese Mittel aus dem Budget erwirtschaftet. 
Die haustechnische Betreuung d er Einrichtung wird durch IDA sichergestellt.  
 
Durch den Betrieb der Einrichtung werden ab 2019 folgende Erträge erwirtschaftet:  
 
Elternentgelte (SK 5090680 & 5421321):  
Bei einem angenommen Mittelwert von 40 Betreuungsstunden / Woche ergibt sich ein 
Elternentgelt von 180,80 Euro / Monat. (Im Kindergartenbereich davon: 135,60 Euro 
Landeszuschuss)  
33 x 180,80 € x 12 Monate =  71.596,80 Euro / Jahr  
66x 45,20 € x 12 Monate = 35.798,40 Euro / Jahr 
66 x 135,60 € x 12 Monate = 107.395,20 Euro / Jahr (als Landeszuschuss)  
 
Essens- und Pflegepauschale (SK506000):  
Im Kindergartenbereich wird ein Betrag von 2,50 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer 
täglichen Inanspruchnahme (21 Tage) kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 52,50 
Euro angenommen werden.  
66 Kinder x 52,50 € x 12 Monate = 41.580 Euro / Jahr  
 
Im U3-Bereich wird ein Betrag von 2,00 Euro / Essen geltend gemacht. Bei einer täglichen 
Inanspruchnahme (21 Tage) kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 42,00 Euro

- 6 - 
angenommen werden. Hinzu kommt  eine monatliche Pflegepauschale von 28,00 Euro / 
Monat. 
 
33 Kinder x (42,00 Euro + 28,00 Euro) x 12 Monate = 27.720 Euro 
    
Für 2018 wird auf die Darstellung der Mehrerträge verzichtet, da der genaue 
Eröffnungstermin nicht feststeht.  
 
Die Ausweisung der jeweiligen Leitungsstelle bzw. der stellvertretenden Leitung richtet sich in 
einem ersten Schritt nach der vorgehaltenen Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung. Die 
tatsächliche Eingruppierung kann davon abweichen und richtet sich gem. Ziffer XXIV. der 
Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung VKA) nach der jeweils festzustellenden 
Durchschnittsbelegung. Bei Veränderungen sind die Stellen dann im nächstmöglichen 
Stellenplan entsprechend auszuweisen.  
Durch die gruppenmäßige Verdopplung der Einrichtung ergeben sic h auf personeller Seite 
Veränderungen in Bezug auf die Wertigkeit der Leitungsstellen als auch der 
Beschäftigtenzahl selbst:  
 
Vorliegend handelt es sich um eine Einrichtung mit 99 Plätzen, sodass die Leitungsstelle von 
EG S 13 in EG S 15 umzuwandeln ist. Die stellvertretende Leitung ist von EG S 9 in EG S 13 
umzuwandeln. 
Zur Erfüllung des Fachkräfteschlüssels sind im Stellenplan zudem weitere 7,94 VZÄ (auf insg. 
13,21 VZÄ) nach EG S 8a TVöD für Erzieher*innen einzurichten. 
Diese Stellen sind im Stellenplan 2019 entsprechend auszuweisen. Hierdurch entstehen 
Mehrkosten bei den Personalaufwendungen i.H.v. 440.830 Euro, die in einem möglichen 
Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Folgehaushaltsjahren zu etatisieren sind, für 2018 
entsprechend anteilig ¼ (=110.210 Euro). Der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stellen zum 
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung wird zugestimmt. 
  
Die für die Betriebsführung notwendigen Personalkontingente werden ab Fertigstellung der 
Einrichtung zahlenmäßig durch den Einsatz einer Berufspraktikantin bzw. eines 
Berufspraktikanten Erzieher*in ergänzt. 
 
Darmstadt, den 16.03.2018  
V/HB 
 
Dezernat I   Dezernat IV              Dezernat V 
    i.V.     i.V.

Jochen Partsch   Jochen Partsch    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Oberbürgermeister    Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0423
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.03.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00