V/0442/2025
Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0442/2025 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0442/2025 V/0442/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgende Besetzungen werden beschlossen: 1.1. Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH Als Vertretung für die unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der Technologieförderung Münster GmbH und für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster über die Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Mitglieder Stellvertretung auf Vorschlag der CDU-Fraktion 1. RF Babette Lichtenstein van Lengerich 1. RF Carmen Greefrath 2. RH Dr. Michael Klenner 2. Franz Josef Wöstmann auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 3. RH Carsten Peters 3. RH Albert Wenzel 4. RF Anne Herbermann 4. Benedikt Spangenberg auf Vorschlag der SPD-Fraktion 5. RH Dr. Martin Grewer 5. Prof. Dr. Peter Wagner Amt für Bürger - und Ratsservice 25.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0442/2025 auf Vorschlag der FDP-Fraktion.: 6. Maximilian Kemler 6. Klaus Theißing von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): Stadtbaurat Robin Denstorff Stadtkämmerin Christine Zeller 1.2 Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH Als Vertretung für den Gesellschafter Stadt Münster (personenidentisch mit dem Mitglied der Ge- sellschafterversammlung für die mittelbare Beteiligung über die Wirtschaftsfö rderung Münster GmbH): Mitglied Stellvertretung Frank Möller Corinna Tingelhoff 1.3 Die Besetzungen zu 1.1 und 1.2 gelten vorbehaltlich der Eintragung in das Handelsregister. 2. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi- en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1.1 und 1.2: Mit der Vorlage V/0370/2024 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 11.12.2024 einer Kapitalerhöhung bei der Technologieförderung Münster GmbH zugestimmt. Die Stadt Münster wird künftig nicht nur mittelbar über die Wirtschaftsförderung Münster GmbH an der Technologieförderung Münster GmbH, sondern auch unmittelbar beteiligt sein. Im Gesellschaftsvertrag (§ 9.1) ist geregelt, dass die Stadt Münster für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH und die Stadt Münster gemeinsam sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat Technologie- förderung Münster GmbH entsendet (s. 1.1). Für die Entsendung als Vertretung des Gesellschafters Stadt Münster in die Gesellschafterversamm- lung schlägt die Verwaltung die Entsendung von Frank Möller als ordentliches Mitglied und Corinna Tingelhoff als stellvertretendes Mitglied vor (s. 1.2). Beide sind als Vertretung für den Gesellschafter Wirtschaftsförderung Münster GmbH in der Gesellschaftsversammlung bereits vom Rat bestellt. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- - 3 - V/0442/2025 setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0442/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 12.06.2025 11:27