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V/0442/2025

Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 20.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 69

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1872 Zeichen

Anlage A zur V/0442/2025 
 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

4247 Zeichen

V/0442/2025 
V/0442/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgende Besetzungen werden beschlossen: 
 
1.1. Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH 
 
Als Vertretung für die unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der Technologieförderung 
Münster GmbH und für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster über die Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH: 
  
Mitglieder Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion 
1. RF Babette Lichtenstein van 
Lengerich 
1.  RF Carmen Greefrath 
2. RH Dr. Michael Klenner 2. Franz Josef Wöstmann 
 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
3. RH Carsten Peters 3. RH Albert Wenzel 
4. RF Anne Herbermann 4. Benedikt Spangenberg 
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion 
5. RH Dr. Martin Grewer   5. Prof. Dr. Peter Wagner 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
25.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0442/2025 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion.: 
6. Maximilian Kemler 6. Klaus Theißing 
 
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
Stadtbaurat Robin Denstorff  Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
1.2 Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH  
 
Als Vertretung für den Gesellschafter Stadt Münster (personenidentisch mit dem Mitglied der Ge-
sellschafterversammlung für die mittelbare Beteiligung über die Wirtschaftsfö rderung Münster 
GmbH): 
 
Mitglied Stellvertretung 
 Frank Möller  Corinna Tingelhoff 
 
1.3 Die Besetzungen zu 1.1 und 1.2 gelten vorbehaltlich der Eintragung in das Handelsregister. 
 
2. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi-
en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.1 und 1.2: 
Mit der Vorlage V/0370/2024 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 11.12.2024 einer 
Kapitalerhöhung bei der Technologieförderung Münster GmbH zugestimmt. 
Die Stadt Münster wird künftig nicht nur mittelbar über die Wirtschaftsförderung Münster GmbH an 
der Technologieförderung Münster GmbH, sondern auch unmittelbar beteiligt sein. 
Im Gesellschaftsvertrag (§ 9.1) ist geregelt, dass die Stadt Münster für die Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH und die Stadt Münster gemeinsam sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat Technologie-
förderung Münster GmbH entsendet (s. 1.1).  
Für die Entsendung als Vertretung des Gesellschafters Stadt Münster in die Gesellschafterversamm-
lung schlägt die Verwaltung die Entsendung von Frank Möller als ordentliches Mitglied und Corinna 
Tingelhoff als stellvertretendes Mitglied vor (s. 1.2). Beide sind als Vertretung für den Gesellschafter 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH in der Gesellschaftsversammlung bereits vom Rat bestellt.  
 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-

- 3 - 
V/0442/2025 
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 69 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0442/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2025
Erstellt
12.06.2025 11:27