2019/0178
Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA
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2019/0178
3844 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat II
Jugendamt
Schulamt
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0178
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1
Kostenstelle: 14-00052-00 Investitionsnummer:
Kostenträger: 307 Sachkonto: 0530000
Betreff: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks
Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes
in das Anlagevermögen von IDA
Vorlage vom: 14.06.201914.06.2019
Beschlussvorschlag:
Das Eigentum an einer noch zu vermessende Teilfläche von ca . 4.077 m² aus dem Grundstück
Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 wird vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das
Anlagevermögen von IDA übertragen.
Die Übertragung des Eigentums findet zum Verkehrswert statt .
Anlagen: Nachtweide Gesamtplan Seite 1
Nachtweide Gesamtplan Seite 2
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2019:
Da das alte Kita-Gebäude der Kita Nachtweide nicht mehr sanierungsfähig war, wurde auf
dem gleichen Grundstück ein 2 -geschossiger Neubau für bis zu 160 Kinder (Ü3 und Hort)
errichtet. Das alte Gebäude wird nicht mehr genutzt, wurde jedoch noch nicht abgerissen.
In unmittelbarer Nachbarschaft der Kita befindet sich die 3 -4-zügige Elly-Heuss-Knapp-
Schule mit aktuell ca. 310 S chülerinnen und Schüler. Durch die steigenden Zahlen der
Schülerinnen und Schüler und dem Bestreben der Schule, mittelfristig dem „Pakt für den
Nachmittag“ beizutreten, ist ein qualitativer und quantitativer Ausbau des Lern - und
Ganztagsbereichs erforderlich. Eine schulische Erweiterung auf dem Grundstück der Elly -
Heuss-Knapp-Schule ist aufgrund des denkmalgeschützten Gebäudeensembles nicht
möglich.
Die ungenutzte Teilfläche der Kita Nachtweide, auf der das alte, nicht mehr benötigte
Gebäude steht, bietet sich für eine räumliche Erweiterung der Schule an. Die Gesamtfläche
des Grundstücks mit einer Größe von ca. 7.400 qm ist ausreichend groß, um sowohl für die
Kita ein adäquates Außengelände, welches den Qualitätsstandards der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für Kindertagessstätten entspricht (10 qm Außengelände/Kind), als auch eine
schulische Erweiterung mit Freibereich, herzurichten.
Das Schulamt und das Jugendamt haben sich bereits darauf geeinigt, dass eine (noch zu
vermessende) Teilfläche des Grundstückes (s. Lag eplan in der Anlage) vom Anlagevermögen
des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA übertragen werden soll, damit dort ein
Erweiterungsbau zur schulischen Nutzung errichtet werden kann.
Das Grundstück ist aktuell im Anlagevermögen des Kernhaushaltes verbucht.
Die Gesamtfläche des Grundstücks Flur 8, Nr. 211/6 von ca. 7.400 qm wird zukünftig in
folgende noch zu vermessende Bereiche geteilt:
Teilbereich Kita (Anlagevermögen Kernhaushalt): ca. 3.326 qm
Teilbereich Schule (Anlagevermögen EB IDA) ca. 4.077 qm
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 4
1114 Zeichen
Punkt 5: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA (V-Nr. 2019/0178) Stadtve. Deutschler (Fraktion UWIGA) hat folgende Frage: Warum wird in dieser Vorlage von Verkehrswert gesprochen und in Vorlage 2019/0123 Pulverhäuser Weg 48 von Buchwert. Diese Frage soll bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantwortet werden. Antwort: Die Verlagerung des Grundstückes aus dem Betrieb gewerblicher Art (Jugendamt – Kinderbetreuung) zum Schulamt ist steuerrelevant. Eine Übergabe zum Buchwert würde als versteckte Gewinnausschüttung gewertet. Daher ist der Verkehrswert (also zu welchem Preis könnte das Grundstück auf dem freien Markt veräußert werden) heranzuziehen. Die Verlagerung von IDA zum EDW ist steuerrechtlich nicht relevant und kann daher zum Buchwert (Ursprünglicher Wert abzüglich Abschreibung) erfolgen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
anlage 1
200 Zeichen
3 Traodr-Heuss-Straße Sewambsrabe ageasunlanbnan Plan Kita mit Außenanlagen \ wa Grundstücksfläche gesamt 7405,50 m? 8 Liegenschaftskarte Kita Nachtweide Theodor-Heuss-Strasse 41 64287 Darmstadt
anlage 7
315 Zeichen
Punkt 17: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA (V-Nr. 2019/0178) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
341 Zeichen
Punkt 10: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA (V-Nr. 2019/0178) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
anlage 5
383 Zeichen
Punkt 4: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks
Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes
in das Anlagevermögen von IDA
(V-Nr. 2019/0178)
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage
zuzustimmen.
Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, FDP, Die Linke. Und UWIGA
anlage 3
3929 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat II
Jugendamt
Schulamt
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
II 40
IV 20 V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0178
Magistratsbeschluss-Nr.
258
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1
Kostenstelle: 14-00052-00 Investitionsnummer:
Kostenträger: 307 Sachkonto: 0530000
Betreff: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks
Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes
in das Anlagevermögen von IDA
Vorlage vom: 14.06.201914.06.2019
Beschlussvorschlag:
Das Eigentum an einer noch zu vermessende Teilfläche von ca . 4.077 m² aus dem Grundstück
Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 wird vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das
Anlagevermögen von IDA übertragen.
Die Übertragung des Eigentums findet zum Verkehrswert statt.
Anlagen: Nachtweide Gesamtplan Seite 1
Nachtweide Gesamtplan Seite 2
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2019:
Da das alte Kita-Gebäude der Kita Nachtweide nicht mehr sanierungsfähig war, wurde auf
dem gleichen Grundstück ein 2 -geschossiger Neubau für bis zu 160 Kinder (Ü3 und Hort)
errichtet. Das alte Gebäude wird nicht mehr genu tzt, wurde jedoch noch nicht abgerissen.
In unmittelbarer Nachbarschaft der Kita befindet sich die 3 -4-zügige Elly-Heuss-Knapp-
Schule mit aktuell ca. 310 S chülerinnen und Schüler. Durch die steigenden Zahlen der
Schülerinnen und Schüler und dem Bestreben der Schule, mittelfristig dem „Pakt für den
Nachmittag“ beizutreten, ist ein qualitativer und quantitativer Ausbau des Lern - und
Ganztagsbereichs erforderlich. Eine schulische Erweiterung auf dem Grundstück der Elly -
Heuss-Knapp-Schule ist aufgrund des denk malgeschützten Gebäudeensembles nicht
möglich.
Die ungenutzte Teilfläche der Kita Nachtweide, auf der das alte, nicht mehr benötigte
Gebäude steht, bietet sich für eine räumliche Erweiterung der Schule an. Die Gesamtfläche
des Grundstücks mit einer Größe von ca. 7.400 qm ist ausreichend groß, um sowohl für die
Kita ein adäquates Außengelände, welches den Qualitätsstandards der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für Kindertagessstätten entspricht (10 qm Außengelände/Kind), als auch eine
schulische Erweiterung mit Freibereich, herzurichten.
Das Schulamt und das Jugendamt haben sich bereits darauf geeinigt, dass eine (noch zu
vermessende) Teilfläche des Grundstückes (s. Lageplan in der Anlage) vom Anlagevermögen
des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA üb ertragen werden soll, damit dort ein
Erweiterungsbau zur schulischen Nutzung errichtet werden kann.
Das Grundstück ist aktuell im Anlagevermögen des Kernhaushaltes verbucht.
Die Gesamtfläche des Grundstücks Flur 8, Nr. 211/6 von ca. 7.400 qm wird zukünft ig in
folgende noch zu vermessende Bereiche geteilt:
Teilbereich Kita (Anlagevermögen Kernhaushalt): ca. 3.326 qm
Teilbereich Schule (Anlagevermögen EB IDA) ca. 4.077 qm
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV D ezernat V
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
383 Zeichen
| Fläche Kita ca. 1.726,70 m? Außengelände Kita ca. 1.600 m? (Freifläche benötigt) 77. gemeinsam Freiflächennutzung ca. 1.200 m? Z Schule und Kita Fläche Schulerweiterung ca. 2.877 m? inkl. Außengelände Grundstücksffläche gesamt: 7.405,50 m? Teilbereich Kita: ca. 3.326 m? Teilbereich Schule: ca. 4.077 m? Maßstab 1:500 ® Kita Nachtweide Theodor-Heuss-Strasse 41 64287 Darmstadt
anlage 8
302 Zeichen
Punkt 30: Übertragung des Eigentums einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Flur 8, Nr. 211/6 vom Anlagevermögen des Kernhaushaltes in das Anlagevermögen von IDA (V-Nr. 2019/0178) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
Beratungsverlauf (6)
Orte (1)
- Theodor-Heuss-Straße 41
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0178
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00