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V/0786/2011

Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2011 "Einstellung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte bei Einrichtungen, die durch die Stadt Münster finanziell gefördert werden."

Vorlagen 02.11.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2012, TOP 2.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5306 Zeichen

V/0786/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2011 
"Einstellung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte bei Einrichtungen, die durch die Stadt 
Münster finanziell gefördert werden." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.01.2012 Integrationsrat Vorberatung 
08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei finanziellen Förderungen von Trägern/Einrichtungen 
durch die Stadt Münster an diese zu appellieren, nach Möglichkeit u nd zunehmend Per-
sonal mit Migrationsvorgeschichte zu beschäftigen.  
2. Die Personaleinstellungen sollen auf allen Ebenen erfolgen, d. h. sowohl bei der Verg a-
be von einfachen Aufgaben als auch bei der Einstellung von Fachpersonal. 
3. Die Fachämter werden be i den von der Stadt Münster finanziell geförderten Tr ä-
gern/Einrichtungen für die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt werben (s. Anlage 2). 
4. Die Beschlussvorschläge 1. bis 3. können entsprechend in den Leistungsvereinbarungen 
und/oder Bewilligungsbescheiden als auch in den Verwendungsnachweisen aufgeno m-
men werden. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage unmittelbar keine Kosten entstehen. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Der Verabschiedung der öffentlichen Beschlussvorlag e V/0026/2008 „Migrationslei tbild der Stadt 
Münster“ am 18.06.2008 ist ein umfassender und komplexer Entwicklungsprozess vorausgega n-
gen. In dieser fast vierjährigen Entstehungsgeschichte ga b es eine breite Beteiligung vom damal i-
gen Ausländerbeirat/dem heutigen Integrationsrat, Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Wohnungs-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0786/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Reckfort 
Ruf: 
492-7059 
E-Mail: 
Reckfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0786/2011 
gesellschaften, Vereinen, darunter auch Migrantinnen - und Migrantenorganisationen, Vertreteri n-
nen und Vertretern aus der Politik, den freien Wohlfahrtsverbänden, der Polizei, der Seniorenve r-
tretung Münster, Flüchtlingsorganisationen sowie den Fach - und Querschnittsämtern aus der 
Stadtverwaltung. Mit dem Ratsbeschluss zum Migrationsleitbild hat der Rat der Stadt Münster der 
Integration eine hohe kommunalpolitische Bedeutung beigemessen und den Pr ozess für eine re s-
sortübergreifende Verankerung  des Migrationsleitbildes gestartet.  
 
Die Reichweite zur U msetzung des Migrationsleitbildes betrifft die gesamte Stadtgesellschaft und 
richtet sich sowohl an die Stadtverwaltung und die  städtischen Tochtergesellschaften als auch an 
die Träger der Wohlfahrtsverbände, die Kirchen und Glauben sgemeinschaften, die Wirtschaft, die 
Wohnungsgesellschaften, Vereine, die Polizei, Flüchtlingsorganisationen, u. w.  
In diesem Sinne ist es folgerichtig, dass jene Träger un d Einrichtungen, die von der Stadt Münster 
gefördert werden, im Rahmen der Förderung aufgefordert werden, die Ziele des Migrationsleitbil-
des zu beachten und nach Möglichkeit umzusetzen. 
 
Konkret wird im Handlungsfeld „Wirtschaft und Arbeit“ im übergeordnet en Leitziel dazu aufgefo r-
dert, „… die P otentiale der Menschen mit Migrationsvorgeschichte besser zu erfassen, individuell 
zu fördern und stärker in den Arbeitsmarkt einzubeziehen“. Im weiteren Verlauf wird das Leitziel 
durch folgendes Teilziel weiter erklä rt „Wir verpflichten uns zu einer stärkeren Beschäftigung von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ (Migrationsleitbild 2008, S. 10). 
 
Abschließend ist es demnach konsequent, diese oder auch eine ähnliche Textzeile in Leistung s-
vereinbarungen und/oder Bewilligungsbescheiden zur finanziellen Förderung einzufügen. Um auch 
die Wirkung dieser Maßnahme zu dokumentieren, erscheint es sinnvoll, hier die Umsetzung des 
Migrationsleitbildes - konkret auch die Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte - 
im Verwendungsnachweis aufzunehmen. Diese Informationen können dann in das künftige I nteg-
rationsmonitoring eingefügt werden.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss über das Migrationsleitbild im Sommer 2008 die 
Absicht bekundet, dass die Stadt Mün ster der Charta der Vielfalt beitrete. Mitte Februar 2009 trat 
die Stadt Münster dann der Charta der Vielfalt bei und hat sich zu dem 6 Punkte Programm ve r-
pflichtet (s. Anlage 2). Ziel der Charta der Vielfalt ist, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, indem Mita r-
beitende Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, 
Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Ane r-
kennung und Förderung dieser vielfältigen Potenziale schafft wir tschaftliche Vorteile für die Org a-
nisationen – insbesondere auch mit Blick auf den demografischen Wandel. Mit der Unterzeichnung 
der Charta der Vielfalt verpflichten sich die Träger/Einrichtungen zu einer klaren Haltung und 
Überzeugung, dass gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt auch positive Auswirkungen 
auf das städtische Leben in Münster hat. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anregung des Integrationsrates AIR/0001/2011 
Charta der Vielfalt im Wortlaut

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V/0786/2011

Beratungsverlauf (2)

15.02.2012 Integrationsrat
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0786/2011
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37