V/0786/2011
Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2011 "Einstellung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte bei Einrichtungen, die durch die Stadt Münster finanziell gefördert werden."
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Beschlussvorlage
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V/0786/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2011 "Einstellung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte bei Einrichtungen, die durch die Stadt Münster finanziell gefördert werden." Beratungsfolge 11.01.2012 Integrationsrat Vorberatung 08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei finanziellen Förderungen von Trägern/Einrichtungen durch die Stadt Münster an diese zu appellieren, nach Möglichkeit u nd zunehmend Per- sonal mit Migrationsvorgeschichte zu beschäftigen. 2. Die Personaleinstellungen sollen auf allen Ebenen erfolgen, d. h. sowohl bei der Verg a- be von einfachen Aufgaben als auch bei der Einstellung von Fachpersonal. 3. Die Fachämter werden be i den von der Stadt Münster finanziell geförderten Tr ä- gern/Einrichtungen für die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt werben (s. Anlage 2). 4. Die Beschlussvorschläge 1. bis 3. können entsprechend in den Leistungsvereinbarungen und/oder Bewilligungsbescheiden als auch in den Verwendungsnachweisen aufgeno m- men werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage unmittelbar keine Kosten entstehen. Begründung: Der Verabschiedung der öffentlichen Beschlussvorlag e V/0026/2008 „Migrationslei tbild der Stadt Münster“ am 18.06.2008 ist ein umfassender und komplexer Entwicklungsprozess vorausgega n- gen. In dieser fast vierjährigen Entstehungsgeschichte ga b es eine breite Beteiligung vom damal i- gen Ausländerbeirat/dem heutigen Integrationsrat, Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Wohnungs- Vorlagen-Nr.: V/0786/2011 Auskunft erteilt: Frau Reckfort Ruf: 492-7059 E-Mail: Reckfort@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0786/2011 gesellschaften, Vereinen, darunter auch Migrantinnen - und Migrantenorganisationen, Vertreteri n- nen und Vertretern aus der Politik, den freien Wohlfahrtsverbänden, der Polizei, der Seniorenve r- tretung Münster, Flüchtlingsorganisationen sowie den Fach - und Querschnittsämtern aus der Stadtverwaltung. Mit dem Ratsbeschluss zum Migrationsleitbild hat der Rat der Stadt Münster der Integration eine hohe kommunalpolitische Bedeutung beigemessen und den Pr ozess für eine re s- sortübergreifende Verankerung des Migrationsleitbildes gestartet. Die Reichweite zur U msetzung des Migrationsleitbildes betrifft die gesamte Stadtgesellschaft und richtet sich sowohl an die Stadtverwaltung und die städtischen Tochtergesellschaften als auch an die Träger der Wohlfahrtsverbände, die Kirchen und Glauben sgemeinschaften, die Wirtschaft, die Wohnungsgesellschaften, Vereine, die Polizei, Flüchtlingsorganisationen, u. w. In diesem Sinne ist es folgerichtig, dass jene Träger un d Einrichtungen, die von der Stadt Münster gefördert werden, im Rahmen der Förderung aufgefordert werden, die Ziele des Migrationsleitbil- des zu beachten und nach Möglichkeit umzusetzen. Konkret wird im Handlungsfeld „Wirtschaft und Arbeit“ im übergeordnet en Leitziel dazu aufgefo r- dert, „… die P otentiale der Menschen mit Migrationsvorgeschichte besser zu erfassen, individuell zu fördern und stärker in den Arbeitsmarkt einzubeziehen“. Im weiteren Verlauf wird das Leitziel durch folgendes Teilziel weiter erklä rt „Wir verpflichten uns zu einer stärkeren Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ (Migrationsleitbild 2008, S. 10). Abschließend ist es demnach konsequent, diese oder auch eine ähnliche Textzeile in Leistung s- vereinbarungen und/oder Bewilligungsbescheiden zur finanziellen Förderung einzufügen. Um auch die Wirkung dieser Maßnahme zu dokumentieren, erscheint es sinnvoll, hier die Umsetzung des Migrationsleitbildes - konkret auch die Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte - im Verwendungsnachweis aufzunehmen. Diese Informationen können dann in das künftige I nteg- rationsmonitoring eingefügt werden. Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss über das Migrationsleitbild im Sommer 2008 die Absicht bekundet, dass die Stadt Mün ster der Charta der Vielfalt beitrete. Mitte Februar 2009 trat die Stadt Münster dann der Charta der Vielfalt bei und hat sich zu dem 6 Punkte Programm ve r- pflichtet (s. Anlage 2). Ziel der Charta der Vielfalt ist, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, indem Mita r- beitende Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Ane r- kennung und Förderung dieser vielfältigen Potenziale schafft wir tschaftliche Vorteile für die Org a- nisationen – insbesondere auch mit Blick auf den demografischen Wandel. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichten sich die Träger/Einrichtungen zu einer klaren Haltung und Überzeugung, dass gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt auch positive Auswirkungen auf das städtische Leben in Münster hat. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anregung des Integrationsrates AIR/0001/2011 Charta der Vielfalt im Wortlaut - 3 - V/0786/2011
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0786/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37