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Bezirkssportanlage Alfred-Schütte-Allee, Köln-Poll

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0400/2023 vom 01.02.2023

Stand: Am 21.03.2023 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 01.02.2023 0400/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.02.2023 Bezirkssportanlage Alfred-Schütte-Allee, Köln-Poll In der Sitzung des Sportausschusses vom 01.12.2022 bittet die SPD-Fraktion unter Bezug auf den Zustand des städtischen Gebäudes auf der Bezirkssportanlage um Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Welche Maßnahmen zur Sanierung wurden bereits ergriffen und werden ferner in Zu- kunft nötig sein, um den dauerhaften Betrieb des Hauses sicher zu stellen? 2. Könnte der Versammlungsraum durch Sanierung und Nutzung für verwaltungsinterne Schulungen der Stadt Köln genutzt werden und könnten durch die verstärkte Nutzung dieser stadteigenen Räume, Mietkosten für externe Räume für Schulungen und Ta- gungen der Stadt Köln eingespart werden? Wie hoch wären die zu erwartenden Ein- sparungen? 3. Könnten durch diese verstärkte Nutzung der Räume zu verwaltungsinternen Zwecken andere Haushaltsansätze für die Sanierung/Instandsetzung der Räumlichkeiten ge- nutzt werden? Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Das Sportfunktionsgebäude auf der Bezirkssportanlage Alfred-Schütte-Allee ist in einem rela- tiv schlechten Zustand. In den letzten Jahren wurden teilweise umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung, wie z. B. zur Beseitigung von Schimmelschäden durchgeführt. Darüber hinaus wurden mit eigenen Kräften Instandhaltungsmaßnahmen in dem Gebäude umgesetzt. Das Gebäude dient in seiner Gesamtheit der Bedienung des Sportbetriebs auf der Bezirkssportan- lage Köln-Poll und ist zu diesem Zweck dauerhaft in Nutzung. Im Rahmen der aktuellen Bestandsaufnahme der Sportanlagen und Hochbauten im Rahmen des Sportstättenmanagementsystems wird derzeit durch die Verwaltung eine umfangreiche Bewertung der im Sportbereich erforderlichen Maßnahmen erstellt, aus der eine Rangliste der durchzuführenden Arbeiten zusammengestellt wird. Dazu wird die Verwaltung voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Sportausschuss eine Übersicht zu der geplanten Reihenfolge, die sich aus den Bedarfen und den Zuständen der Anlage ergibt, vorlegen. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist sowohl durch die personellen Kapazitäten als auch durch die finanziellen Rahmenbedingungen limitiert. Vor diesem Hintergrund ist eine Umset- zung der anstehenden Maßnahmen im Hochbaubereich nur im Rahmen der vorgesehenen Rangliste möglich. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2023

    Sportausschuss

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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