Mandari Insight

AN/0551/2026

Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Massive Störung der öffentlichen Ordnung durch illegalen Verbleib des Kiosks "Azads Internationaler Kiosk"" – Sicherheit von Mandatsträgern und gewerberechtliche Konsequenzen

Anfrage nach § 4 BV4 (AfD) 31.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.06.2026, TOP 6.6

Anfrage (AfD BV4)

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Anfrage (AfD BV4)

4392 Zeichen

An den Oberbürgermeister der Stadt Köln 
An den Bezirksbürgermeister der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld 
 
 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
 
 
 
AfD Fraktion Köln Ehrenfeld 
Venloer Str. 419/421,  
50825 Köln 
 
Felix Helleckes  
Fraktionsvorsitzender  
 
Tel: +49 221 221 94397  
 
Felix.Helleckes@stadt -koeln.de 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0551/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Massive Störung der öffentlichen Ordnung durch illegalen 
Verbleib des  Kiosks "Azads Internationaler Kiosk"" – Sicherheit von Mandatsträgern und 
gewerberechtliche Konsequenzen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister*in,  
 
im Vorfeld der letzten Sitzung kam es im Umfeld des illegal besetzten Kiosks „Azads Internationaler Ki-
osk“ zu massiven Ausschreitungen. Dabei wurde ein Mitglied dieser Bezirksvertretung von einer aufge-
brachten Menge, vom Betreiber des Kiosk angeheizt selbst körperlich angegangen und geschädigt (u.a. 
Zerstörung von Privateigentum/Handy). Strafanzeigen wurden erstattet. 
 
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:  
 
1. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit: Inwieweit sieht die Verwaltung durch die tätlichen Übergriffe auf 
gewählte Mandatsträger die Voraussetzung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 35 
GewO als gegeben an, und wann wird ein entsprechendes Untersagungsverfahren eingeleitet?  
 
2. Räumungsstatus: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Räumung des Objekts, und welche 
Maßnahmen ergreift die Stadt, um die illegale Besetzung nach erfolgter Kündigung kurzfristig zu been-
den?  
 
3. Sicherheitskonzept: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Schutz von Mandatsträgern 
vor gewaltbereiten Demonstranten und generell vor linksextremen Bürgern in Ehrenfeld zu schützen? 
 
4. Parallele Strukturen: Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit im Umfeld des Ki-
osks religiös oder ideologisch motivierte „Sittenwächter“ oder informelle Schlichtungsinstanzen (z.B.

An den Oberbürgermeister der Stadt Köln 
An den Bezirksbürgermeister der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld 
 
 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
 
 
 
AfD Fraktion Köln Ehrenfeld 
Venloer Str. 419/421,  
50825 Köln 
 
Felix Helleckes  
Fraktionsvorsitzender  
 
Tel: +49 221 221 94397  
 
Felix.Helleckes@stadt -koeln.de 
 
 
nach Scharia-Vorstellungen) agieren, die sich über geltendes deutsches Recht hinwegsetzen, und beab-
sichtigt die Stadt, hier intervenierend einzuwirken wenn jetzt beispielsweise ein Sharia Sittenwächter 
sich der Angelegenheit annehmen würde der Privat organisiert wurde?  
 
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der akuten Gefährdung der körperli-
chen Unversehrtheit von Mitgliedern der Bezirksvertretung sowie der Notwendigkeit, den Rechtsstaat 
gegenüber einer illegalen Besetzung und körperlicher Gewalt im öffentlichen Raum unverzüglich wieder-
herzustellen.  
 
Fristsetzung: Aufgrund der Schwere der tätlichen Übergriffe auf einen Mandatsträger und der fortge-
setzten illegalen Besetzung fordert die Fraktion eine unverzügliche schriftliche Beantwortung dieser 
Anfrage innerhalb von 5 Werktagen (bis zum 09.04.2026). Eine bloße Vertagung auf die nächste re-
guläre Sitzung wird aufgrund der akuten Sicherheitslage ausdrücklich abgelehnt.  
 
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behält sich die Fraktion vor, die Untätigkeit der zuständigen 
Fachämter sowie eine mögliche Verletzung der Dienstpflichten zur Anzeige zu bringen. Insbesondere 
wird darauf hingewiesen, dass eine Verschleppung der Aufklärung bei vorliegenden Straftaten (Körper-
verletzung/Sachbeschädigung) den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) berühren 
kann, sofern durch behördliches Unterlassen die strafrechtliche Verfolgung der Täter vereitelt oder er-
schwert wird. Wir erwarten daher ein unverzügliches Einschreiten der Ordnungsbehörden zur Wieder-
herstellung der öffentlichen Sicherheit. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen,  
 
 
Felix Helleckes - Fraktionsvorsitzender der AfD Köln Ehrenfeld

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0551/2026
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (AfD)
Datum
31.03.2026
Erstellt
31.03.2026 10:08