AN/0551/2026
Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Massive Störung der öffentlichen Ordnung durch illegalen Verbleib des Kiosks "Azads Internationaler Kiosk"" – Sicherheit von Mandatsträgern und gewerberechtliche Konsequenzen
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Anfrage (AfD BV4)
4392 Zeichen
An den Oberbürgermeister der Stadt Köln An den Bezirksbürgermeister der Bezirksver- tretung Ehrenfeld Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Historisches Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln AfD Fraktion Köln Ehrenfeld Venloer Str. 419/421, 50825 Köln Felix Helleckes Fraktionsvorsitzender Tel: +49 221 221 94397 Felix.Helleckes@stadt -koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0551/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Massive Störung der öffentlichen Ordnung durch illegalen Verbleib des Kiosks "Azads Internationaler Kiosk"" – Sicherheit von Mandatsträgern und gewerberechtliche Konsequenzen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister*in, im Vorfeld der letzten Sitzung kam es im Umfeld des illegal besetzten Kiosks „Azads Internationaler Ki- osk“ zu massiven Ausschreitungen. Dabei wurde ein Mitglied dieser Bezirksvertretung von einer aufge- brachten Menge, vom Betreiber des Kiosk angeheizt selbst körperlich angegangen und geschädigt (u.a. Zerstörung von Privateigentum/Handy). Strafanzeigen wurden erstattet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: 1. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit: Inwieweit sieht die Verwaltung durch die tätlichen Übergriffe auf gewählte Mandatsträger die Voraussetzung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO als gegeben an, und wann wird ein entsprechendes Untersagungsverfahren eingeleitet? 2. Räumungsstatus: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Räumung des Objekts, und welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die illegale Besetzung nach erfolgter Kündigung kurzfristig zu been- den? 3. Sicherheitskonzept: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Schutz von Mandatsträgern vor gewaltbereiten Demonstranten und generell vor linksextremen Bürgern in Ehrenfeld zu schützen? 4. Parallele Strukturen: Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit im Umfeld des Ki- osks religiös oder ideologisch motivierte „Sittenwächter“ oder informelle Schlichtungsinstanzen (z.B. An den Oberbürgermeister der Stadt Köln An den Bezirksbürgermeister der Bezirksver- tretung Ehrenfeld Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Historisches Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln AfD Fraktion Köln Ehrenfeld Venloer Str. 419/421, 50825 Köln Felix Helleckes Fraktionsvorsitzender Tel: +49 221 221 94397 Felix.Helleckes@stadt -koeln.de nach Scharia-Vorstellungen) agieren, die sich über geltendes deutsches Recht hinwegsetzen, und beab- sichtigt die Stadt, hier intervenierend einzuwirken wenn jetzt beispielsweise ein Sharia Sittenwächter sich der Angelegenheit annehmen würde der Privat organisiert wurde? Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der akuten Gefährdung der körperli- chen Unversehrtheit von Mitgliedern der Bezirksvertretung sowie der Notwendigkeit, den Rechtsstaat gegenüber einer illegalen Besetzung und körperlicher Gewalt im öffentlichen Raum unverzüglich wieder- herzustellen. Fristsetzung: Aufgrund der Schwere der tätlichen Übergriffe auf einen Mandatsträger und der fortge- setzten illegalen Besetzung fordert die Fraktion eine unverzügliche schriftliche Beantwortung dieser Anfrage innerhalb von 5 Werktagen (bis zum 09.04.2026). Eine bloße Vertagung auf die nächste re- guläre Sitzung wird aufgrund der akuten Sicherheitslage ausdrücklich abgelehnt. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behält sich die Fraktion vor, die Untätigkeit der zuständigen Fachämter sowie eine mögliche Verletzung der Dienstpflichten zur Anzeige zu bringen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Verschleppung der Aufklärung bei vorliegenden Straftaten (Körper- verletzung/Sachbeschädigung) den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) berühren kann, sofern durch behördliches Unterlassen die strafrechtliche Verfolgung der Täter vereitelt oder er- schwert wird. Wir erwarten daher ein unverzügliches Einschreiten der Ordnungsbehörden zur Wieder- herstellung der öffentlichen Sicherheit. Mit freundlichen Grüßen, Felix Helleckes - Fraktionsvorsitzender der AfD Köln Ehrenfeld
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0551/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (AfD)
- Datum
- 31.03.2026
- Erstellt
- 31.03.2026 10:08