V/0300/2012
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Nr. 0017/2012 "Runder Tisch gegen Rechts"
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Anlage 2 - Schreiben Polizeipräsident Wimber
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Polizeipräsidium Münster Polizeipräsidium Münster, Postfach, 48100 Münster Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe Stadthaus I 48127 Münster Antrag der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster "Sehr geehrter Herr Lewe, bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE geht es m.E. vorrangig um eine Aufbereitung des polizeilichen Einsatzes am 03.03.2012. Eine anlassbezogene Nachbereitung hat es von zuständiger Stelle durch das Ministerium für Inneres und Kommunales und im Innenausschuss des Landtages gegeben. Den Redetext des Innenministers auf der Innenausschusssitzung am 8 März 2012 habe ich zu Ihrer Information beigefügt. Gern bin ich bereit zukünftig im Vorfeld vergleichbarer Ereignisse in Münster über die Teilnahme in entsprechenden Gesprächsrunden nachzudenken. Mit freundlichen Grüßen j Hosot L MAN Hubert Wimber 10. April 2012 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben EPHK Probst Telefon 0251-275-1011 Telefax 0251-275- @ Dienstgebäude: Friesenring 43 Telefon 0251-275-0 Telefax 0251-275-2196 poststelle.muenster @polizei.nrw.de www.polizei.nrw.de/muenster Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinien: 15 und 16 Haltestelle: Polizeipräsidium Zahlungen an Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: 618 20 BLZ: 300 500 00 WestLB AG IBAN: DE24300500000000061820 BIC: WELADEDD
Beschlussvorlage
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V/0300/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft Antrag der Fraktion DIE LINKE. Nr. 0017/2012 „Runder Tisch gegen Rechts" Beratungsfolge 09.05.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Ein „Runder Tisch gegen Rechts“ mit dem im Antrag Nr. 0017/2012 der Fraktion DIE LINKE. (Anlage 1) aufgeführten Aufgaben wird nicht eingerichtet. 2. Die Verwaltung wird gebeten, anlassbezogen – sollten zukünftig weitere vergleichbare Au f- märsche/Demonstrationen entsprechender Gruppen in Münster angemeldet werden – wie bislang in geeigneter Art und Weise mit Vertret erinnen/Vertretern der Parteien im Rat abz u- sprechen, ob und in welcher Weise Maßnahmen gegen derartige Veranstaltungen durchg e- führt werden. 3. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ist mit diesen Maßgaben (vgl. Beschlussziffer 2) erledigt. Begründung: Zu 1.: Der im Antrag der Fraktion DIE LINKE. 0017/2012 einzurichtende „Runde Tisch gegen Rechts“ soll im Wesentlichen zwei Aufgaben wahrnehmen: - Reflektion des Polizeieinsatzes anlässlich des Aufmarsches der Nationalen Sozialisten am 03.03.2012, - Schaffung eines Handlungsrahmens für zukünftige vergleichbare Aufmärsche und Demons t- rationen. Die in der Begründung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. benannten Fragen betreffen überwi e- gend polizeitaktische Fragen und das Einsatzkonzept der Polizei für den Aufmarsch am 03.03.2012 im Stadtteil Rumphorst. Vorlagen-Nr.: V/0300/2012 Auskunft erteilt: Herr Uetz Ruf: 492-60 20 492-77 84 E-Mail: Uetz@stadt-muenster.de Datum: 19.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0300/2012 Eine Diskussion an einem „Runden Tisch“ macht daher nur Sinn, wenn Vertreterinnen/Vertreter der Polizei an einer derartigen Veranstaltung teilnehmen. Die Verwaltung hat daher am 22.03.2012 Herrn Polizeipräsidenten Wimber angeschrieben und um Einschätzung des Antragsanliegens gebeten. Herr Wimber hat mit Schreiben vom 10.04.2012 (Anlage 2) mitgeteilt, dass eine anlassbezogene Nachbereitung bereits von zuständiger Stelle durch das Ministerium für Inneres un d Kommunales NRW und dem Innenausschuss des Landtages vorgenommen worden ist. Der Redetext von Herrn Innenminister Jäger ist als Anlage (Anlage 3) beigefügt. Des Weiteren hat Herr Polizeipräsident Wimber zusammen mit dem Einsatzleiter am 11.03. in e i- ner Diskussionsveranstaltung mit mehreren hundert Anwohnerinnen und Anwohnern den Polize i- einsatz erläutert und Fragen beantwortet. Für eine weitere Nachbereitung des Einsatzes besteht daher – aus Sicht der Polizei - kein Anlass. Zu 2.: Zunächst ist anzumerken, dass die Verwaltung, aber auch die Gremien des Rates keine rechtliche Zuständigkeit für die Anmeldung von Demonstrationen / Aufmärschen haben. Hierfür sind au s- schließlich die jeweiligen örtlichen Polizeibehörden zuständig. Auch ist darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltung keine fachlichen Kenntnisse, die zu einer (fachlich fundierten) Beurteilung polize i- taktischer Überlegungen oder Einsatzkonzepte notwendig wären, vorhanden sind. Abgesehen von einsatzbezogenen Fragen ist es auch in der Vergangenhei t - z.B. im Ältestenrat - üblich gewesen, abzustimmen, welche Möglichkeiten bestehen, friedlich gegen derartige Veran- staltungen in Münster zu protestieren und Stellung zu beziehen. Herr Polizeipräsident Wimber hat der Verwaltung mitgeteilt, dass er bereits ist „zukünftig im Vorfeld vergleichbarer Ereignisse in Münster über die Teilnahme in entsprechenden Gespräch srunden nachzudenken“. Die Verwaltung regt an – sollten in Münster zukünftig vergleichbare Aufmärsche und Demonstrat i- onen angemeldet werden – mit dem Ältestenrat, erweitert um das Einzelmitglied des Rates, Herrn Powroznik, und der Bezirksbürgermeisterin/ dem Bezirksbürgermeister des Stadtgebietes, in dem der Aufmarsch/die Demonstration angemeldet worden ist, abzustimmen, ob und welche Maßna h- men verabredet werden sollen. Zu diesem Gespräch können dann – soweit dies bezogen auf die konkrete Anmeldung sinnvoll ist - auch die Polizei und ggf. weitere Vertreterinnen/Vertreter rel e- vanter kirchlicher und gesellschaftlicher Gruppen eingeladen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte vorab nicht ein fester „Runder Tisch“ eingerichtet werden, da j e- weils anlassbezogen festgelegt und abgestimmt werden sollte, wer – neben den vorstehend g e- nannten Vertreterinnen/Vertretern des Rates bzw. der Stadtbezirke - an einem Gespräch teilnimmt, um abzusprechen, welche Möglichkeiten gegeben sind, mit der Stadtgesel lschaft gegen derartige Demonstrationen/Aufmärsche Stellung zu beziehen. Mit diesen Maßgaben ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Nr. 0017/2012 erledigt. Markus Lewe
Anlage 1 - Antrag
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An [Antrag an den Rat Nr. A-R/001772012] DIE LINKE. DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 An den Oberbürgermeister 48143 Münster - Telefon 0251 / 9816051 12. März 2012 Antrag Runder Tisch gegen Rechts Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung bereitet zur nächsten Hauptausschusssitzung ein Konzept für einen „Runden Tisch gegen Rechts“ vor, der folgende Punkte berücksichtigt: 1. Zur Aufarbeitung der Erfahrungen mit dem Neonazi-Aufmarsch am 03.03.2012 im’ Stadtteil Rumphorst und den Gegendemonstrationen sowie dem damit verbundenen Polizei-Einsatz wird ein Runder Tisch eingerichtet, um einerseits im offenen Dialog den 03! März zu reflektieren und andererseits einen Handlungsrahmen für zukünftige verbundenen Neo-Nazi-Aufmärsche festzulegen. 2. Zu diesem Runden Tische gegen Rechts werden unter Moderation des Oberbürgermeisters der Stadt Münster folgende Persönen eingeladen: * Polizeipräsident und Einsatzleitung ® je eine Vertreterin / ein Vertreter der im Rat vertretenen Parteien * eine Vertreterin / ein Vertreter der Gewerkschaften in Münster « eine Vertreterin / einen Vertreter der beiden christlichen Kirchen « eine Vertreterin / ein Vertreter der jüdischen Gemeinde « eine Vertreterin /'einen Vertreter des christlich-muslimischen Rates » eine Vertreterin / ein Vertreter aus dem Integrationsrat » eine Vertreterin / einen Vertreter des Stadtteils Rumphorst « je eine Vertreterin / einen Vertreter.der Münsteraner’ Medien Begründung: In der Resolution „Münster sagt Nein zum Rechtsextremismus: Münster bleibt eine Stadt des Friedens und der Toleranz“ hat der Rat der Stadt Münster einstimmig sein Nein ‚zu Rassismus und Nationalismius, zur Hetze gegen Minderheiten und zur Intoleranz“ bekräftigt. Dem Neo-Nazi-Aufmarsch in Münster am 03.03.2012 stellte sich ein breiter gesellschaftlicher Widerstand mit mehreren Gegendemonstrationen entgegen. Ein äußerst hohes Polizeiaufgebot, die hermetische Abriegelung eines ganzen Stadtviertels und der daraus resultierende Protest der BewohnerInnen, die Festnahme einer Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE, sowie das Ergebnis, dass neofachistische Kräfte ungehindert einen aus ihrer Sicht gelungenen Marsch durch Münster veranstalten konnten, werfen Fragen auf: - Istdas Einsatz-Konzept der Polizei aufgegangen? ) Warum ist das erfolgreiche Einsatz-Konzept von 2006 nicht wiederholt worden? Haben alle beteiligten Kräfte aus Verwaltung, Polizei und gesellschaftlichen Gruppen ausreichend im Vorfeld miteinander kommuniziert? Wenn nicht, wie könnte dies zukünftig verbessert werden? Seite ] von 2 Warum konnte den Neo-Nazis der Münsteraner Widerstand nicht unmittelbarer herangetragen werden? | Warum konnten eingeladene Personen nicht in.den Stadtteil Rumphorst gelangen? Warum wurde eine parlamentarische Beobachterin festgenommen? Warum entstand eine erhebliche Frustration bei vielen TeilnehmerInnen an den antifaschistischen Veranstaltungen, die sich u.a. in einer Mieizal von Leserbriefen ausmachen lässt? Wie soll Münster zukünftig auf weitere Neo-Nazi-Aufmärsche reagieren? Wie kann ein gesellschaftlicher Widerstand zukünftig noch breiter und effektiver organisiert werden? Können Erfahrungen aus anderen Städten zukünftige Aufmärsche von nazistisch gesinnten Kräften in Münster vereiteln? Diese und weiter Fragen soll der „Runde Tisch gegen Rechts" erörtern und entsprechende Lösungsansätze entwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Rat vorstellen. Er sollte, um ‚effektiv und grundlegend arbeiten zu können, wenigstens vier Mal einberufen werden und bei Bedarf äuch noch verlängert werden können. Mit freundlichen Grüßen Iris Toulas Raimund Köhn Joachim Bruns DIE LINKE. Rätsfraktion Münster
Anlage 3 - Redetext Innenminister Jäger
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Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Presseinformation 08.03.2012 Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 871 2300/2301 Telefax 0211 871 2500 pressestelle@mik.nrw.de www; mik.nrw.de Rede von Minister Ralf Jäger zum Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in Münster am 3. März 2012 am 08.03.2012 in Düsseldorf Es gilt das gesprochene Wort. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Anrede, Auf der Basis der Berichterstattung des Polizeipräsidiums Münster berich- te ich Ihnen über den Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktio- nen in Münster am 3. März 2012. Lage im Vorfeld Für den 3. März 2012, im Zeitraum 12.00 bis 17.00 Uhr, wurde durch ei- nen Angehörigen der rechten Szene für die Münsteraner Innenstadt ein Aufzug mit Kundgebungen unter dem Motto „Für eine selbstbestimmte Zukunft unseres Volkes! Raus aus EU, NATO und UNO!“ angemeldet. Der Anmelder erwartete ca. 200 Teilnehmer. Nach Prüfung durch das Polizei- präsidium Münster als zuständiger Versammlungsbehörde gab es keine rechtlichen Gründe, die ein Verbot der Versammlung der rechten Szene gerechtfertigt hätten. Aus Anlass der beabsichtigten Versammlung der rechten Szene wurden zahlreiche Gegenveranstaltungen mit einer erwarteten Teilnahme von ins- gesamt mehr als 5.000 Personen beim Polizeipräsidium Münster als zu- ständiger Versammlungsbehörde angemeldet. Zu erwarten stand, dass an den zumeist bürgerlichen Gegenveranstaltungen zahlreiche Personen linksautonomer Gruppen teilnehmen würden. Erklärtes Ziel der linksautonomen Gruppen war es nach polizeilichen Er- kenntnissen, den Aufzug der rechten Szene zu blockieren bzw. zu verhin- dern. In diesem Zusammenhang war mit Aktionen Autonomer Gruppen unter dem Motto „Nazis bekämpfen mit allen Mitteln, auf allen Ebenen! Den Naziaufmarsch am 03. März zum Desaster machen!“ zu rechnen. Seite 2/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Das Einsatzkonzept des Polizeipräsidiums Münster sah vor dem Hinter- grund dieser Erkenntnislage u. a. vor, ein Aufeinandertreffen der verschie- denen Gruppen zur Vermeidung gewalttätiger Auseinandersetzungen zu verhindern. Dazu wurden der vorgesehene Aufzugsweg für die Versamm- lung der rechten Szene freigehalten und im erforderlichen Umfang polizei- liche Sperrstellen mit Durchlassstellen errichtet. Zum Einsatzverlauf am 03. März 2012 Räumung eines Zuges auf der Anreise Durch Einsatzkräfte der Bundespolizei wurde ein Zug aus Osnabrück ge- gen 10.20 Uhr beim Regelhalt im Bahnhof Münster-Sprakel geräumt, da Erkenntnisse vorlagen, wonach sich in diesem ca. 150 gewaltbereite Per- sonen auf der Anreise zur Teilnahme an den Gegenversammlungen in Münster befinden sollten. In diesem Zusammenhang erfolgten vier Frei- heitsentziehungen durch die Bundespolizei wegen Widerstandshandlun- gen. Zudem wurden im Zug umfangreich Pyrotechnik, Reizgas, gefährli- che Gegenstände sowie Vermummungsgegenstände aufgefunden und sichergestellt. Die Reisenden wurden mit Bussen des Öffentlichen Perso- nennahverkehrs von Münster-Sprakel zum Hauptbahnhof gebracht; Per- sonen, die beabsichtigten, an den Gegendemonstrationen teil zu nehmen wurden ebenfalls mit Bussen des Personennahverkehrs zum Versamm- lungsort gefahren. Verlauf der Versammlungen Tatsächlich nahmen am Samstag, dem 3. März 2012, im Zeitraum 13.46 bis 16.16 Uhr, an der insgesamt störungsfrei verlaufenen Versammlung Seite 3./ 13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen der rechten Szene 311 Personen teil. Der Aufzug setzte sich um 14.03 Uhr nach einer Auftaktkundgebung am Bahnhof Zentrum-Nord in Bewegung. Auf einem Teilabschnitt im Bereich „Joseph-Haydn-Straße“ wurde der Aufzug durch Gewalttäter mit Flaschen beworfen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich nach polizeilicher Schät- zung rund 200 Gegendemonstranten im näheren Umfeld. Der Aufzug der rechten Szene wurde daher aus Sicherheitsgründen einige Minuten an- gehalten. Nachdem mehrere Zwischenkundgebungen durchgeführt wur- den, führte der Zugweg anschließend zurück Richtung Bahnhof Zentrum- Nord, wo die Versammlung um 16.16 Uhr durch den Leiter im Bereich des Auftaktkundgebungsortes beendet wurde. Die Abreise der Teilnehmer er- folgte mittels Zug über den Bahnhof Münster Zentrum-Nord ohne Zwi- schenfälle. Aus den Reihen der Teilnehmer der rechten Szene wurden im Verlaufe der versammlungsrechtlichen Veranstaltung Aufrufe „Ausländer raus“ skandiert. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Insgesamt wurden zwei Personen der rechten Szene vorläufig festge- nommen, da sie versuchten, bei der Versammlung Pyrotechnik bzw. Pfef- ferspray mitzuführen. Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. An den neun angemeldeten Gegenversammlungen sowie zwei Spontan- versammlungen nahmen insgesamt ca. 5.600 Personen teil. Sieben Ver- sammlungen, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Aufzugsweg der Ver- sammlung der rechten Szene lagen, verliefen störungsfrei. Die vier Ge- gendemonstrationen, die im Nahbereich des Aufzuges der rechten Szene stattgefunden haben, verliefen weitestgehend störungsfrei. Seite 4/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Polizeiliche Absperrungen Neben der Versammlungsfreiheit waren konkurrierende Grundrechtsaus- übungen im Rahmen der praktischen Konkordanz zu gewährleisten. Das Polizeipräsidium Münster hatte u. a. die Aufgabe zu bewältigen, einen Ausgleich zwischen dem Rechtsanspruch der Versammlungsanmelder auf störungsfreie Durchführung ihrer Versammlungen sowie den Interessen von Anwohnern und weiteren Unbeteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnislage und den bisherigen Einsatzerfahrungen in derartigen Fällen war es nach Ansicht des Polizeipräsidiums Münster erforderlich, ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher gewaltbereiter Grup- pierungen zu verhindern. Dazu wurde der Bereich um den vorgesehenen Aufzugsweg der rechten Szene durch die Polizei abgesperrt und freigehal- ten. Das Konzept sah u. a. vor, Personen mit berechtigtem Interesse (bspw. Anwohner, Besucher, medizinische oder sonstige Hilfsdienste) Durchlass zu gewähren. Die Bevölkerung wurde lange im Vorfeld des Einsatzes durch persönliche Ansprachen, Flyer und eine zentrale Informationsveranstaltung darüber informiert, dass Beeinträchtigungen durch polizeiliche Absperrungen zum Schutz der Versammlungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Polizei beabsichtige, die Einschränkungen so gering wie möglich zu hal- ten. Diese Informationsmaßnahmen wurden nach Einschätzung der ein- gesetzten Beamten von der breiten Mehrheit der Anwohner positiv bewer- tet und dankend aufgenommen. Nach Feststellungen der Polizei Münster wurden im Vorfeld der demonst- rativen Aktionen Blanko-Einladungen ausgegeben, die genutzt werden Seite 5/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sollten, um sich Zutritt zu dem polizeilich abgesperrten Bereich zu ver- schaffen. Durch den im Verlaufe der demonstrativen Aktionen aufwach- senden Druck an den Sperrstellen wurde die Differenzierung zwischen Personen, die berechtigt oder unberechtigt den abgesperrten Bereich be- treten wollten, immer schwieriger. Dies führte zwischenzeitlich dazu, dass nicht jeder Berechtigte Sperrstellen unmittelbar passieren konnte und zu- nächst abgewiesen wurde. Auseinandersetzung an Sperrstellen Im Bereich des Aufzugsweges der rechten Szene zeichnete sich schon früh ein großer Zulauf von Angehörigen des linksautonomen Spektrums ab. Ab 9.40 Uhr versuchten Gruppen von bis zu 50 Personen des linksau- tonomen Spektrums durch Klettern über Zäune und Bahndämme in den Versammlungsraum des Aufzugs der rechten Szene vorzudringen. Der Druck an den durch die Polizei zum Schutz der Versammlung errichteten Sperrstellen wurde zunehmend größer. An der Sperrstelle Kösliner Straße/Hoher Heckenweg konnte um 9.51 Uhr der Versuch von ca. 150 gewalttätigen Personen diese gewaltsam zu durchbrechen nur noch durch den Einsatz von Schlagstock und Pfeffer- spray verhindert werden. Aus einer Gruppe von ca. 500 Personen des linken Spektrums wurden Polizeibeamte an der Sperrstelle Stettiner Straße/Markweg um 12.56 Uhr durch Stein- und Flaschenwürfe angegriffen. Auch wurde Pyrotechnik in Richtung der eingesetzten Kräfte geworfen. Seite 5/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Insgesamt wurden bei diesen gewalttätigen Aktionen vier Polizeibeamte verletzt. Festnahme eines Gewalttäters Um 13.20 Uhr wurde ein männlicher Gewalttäter durch Polizeibeamte da- bei beobachtet, wie er gezielt eine Flasche auf Polizeibeamte warf, diese jedoch verfehlte. Bei Erblicken der ihn beobachtenden Polizeibeamten flüchtete die Person, indem sie sich einer Gruppe von ca. zehn Personen anschloss, die sich über einen angrenzenden Acker vom Tatort entfernten. Die feststellenden Einsatzkräfte gaben kurzfristig bewusst den Sichtkon- takt zum Tatverdächtigen auf, indem sie aus taktischen Gründen eine Ab- kürzung liefen. Wie erwartet konnte der Tatverdächtige an einer anderen Örtlichkeit wieder aufgenommen werden. Er befand sich nun in einer 100- köpfigen Personengruppe, die durch sehr aggressives Verhalten und teil- weiser Vermummung auffiel. Der Tatverdächtige versuchte gezielt in die- ser Personengruppe „unterzutauchen". Letztlich sollte der Tatverdächtige gegen 13.23 Uhr von zwei Polizeibeam- ten festgenommen werden. Es erfolgte ein schneller, überraschender Zugriff aus der Bewegung, wobei ein Polizeibeamter den Tatverdächtigen zu Boden brachte. Ein weiterer Beamter versuchte umgehend einen Arm des Tatverdächtigen zu fassen und zu fixieren. Dabei leistete die Person erheblichen Widerstand, indem sie nach den Beamten schlug und trat. Einen Beamten schlug sie gezielt mit einer Faust ins Gesicht. Dabei trug die Person Quarzsandhandschuhe. Als der Beamte dann einen Arm des Tatverdächtigen fixiert hatte, trat eine Unbeteiligte von hinten an den Be- amten heran, griff ihm an die Schulter und zog ihn kräftig zurück. Hier- durch konnte der Beamte die Fixierung nicht aufrecht halten. Nachdem Seite 7/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen der Beamte die Unbekannte zurückgestoßen hatte, fixierte er den weiter- hin um sich tretenden und schlagenden Tatverdächtigen, indem er sich mit seinem Oberkörper auf dessen Beine legte. Parallel schlug der Tatver- dächtige den ihn am Kopf fixierenden Beamten mit zwei Fausthieben an dessen Stirn- und Jochbein. Nach Angaben der eingesetzten Kräfte konn- te der massive Widerstand nur dadurch gebrochen werden, dass einer der Polizeibeamten dem Tatverdächtigen drei gezielte Faustschläge gegen den Kopf versetzte. Bei einem der beiden Beamten wurden massive Schwellungen im Bereich des Jochbeins sowie eines Auges festgestellt. Er blieb jedoch dienstfähig. Die Beamten stellten schließlich bei dem Tatverdächtigen eine blutende Nase fest. Die Person wirkte benommen und wurde in einen in der Nähe befindlichen Rettungswagen verbracht, wo sie später kollabierte. Die Per- son wurde mit Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma stationär in einem Münsteraner Krankenhaus aufgenommen Nach derzeitigem Erkenntnis- stand hat die Person das Krankenhaus verlassen. Da der Tatverdächtige die behandelnden Ärzte nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbun- den hat, können zu seinem aktuellen Gesundheitszustand keine Angaben gemacht werden. Da die festnehmenden Beamten bei der Flucht des Tatverdächtigen einen unsicheren bzw. torkelnden Gang festgestellt hatten, wurde die Entnahme zweier Blutproben durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht Müns- ter angeordnet. Strafanzeigen gegen den Tatverdächtigen sowie die eingesetzten Beam- ten wurden erstattet. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Seite 8/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Festnahme einer Bundesabgeordneten der Partei DIE LINKE Um 9.30 Uhr befanden sich im Rahmen einer Kundgebung auf der Straße „Edelbach“ ca. 120 bis 150 Personen. Etwa die Hälfte der Teilnehmer wurde als „gewaltbereit‘ eingestuft. Um 9.44 Uhr setzten sich plötzlich na- hezu alle Kundgebungsteilnehmer geschlossen und mit zunehmender Laufgeschwindigkeit über ein südlich angrenzendes Feld in Richtung der polizeilichen Sperrstellen, die zum Schutz der Versammlung der rechten Szene eingerichtet waren, in Bewegung. Den eingesetzten Kräften vor Ort gelang es, den größten Teil dieser Personengruppe mittig des Feldes an- zuhalten. Die Personen wurden aufgefordert, zum ursprünglichen Ver- sammlungsort zurückzukehren. Während die meisten Personen dieser Aufforderung nachkamen, mussten Einzelne mit einfacher körperlicher Gewalt zurückgedrängt werden. Während dieser Maßnahmen wurde eine Polizeibeamtin gegen 10.10 Uhr auf eine abseits stehende weibliche Person aufmerksam. Sie forderte die Person mehrfach auf, sich ebenfalls wieder zum ursprünglichen Versamm- lungsort zu begeben. Der Aufforderung wurde nicht Folge geleistet, viel- mehr bekundete diese Person, sie wolle deeskalierend einwirken. Darauf hin schob die Beamtin diese Person mit dem rechten Arm — nach eigenem Bekunden sanft — zurück, worauf die Person ihrerseits die Polizeibeamtin mit beiden Armen zurückschubste. Dabei wurde die Beamtin nach eige- nem Bekunden im oberen Brustbereich getroffen. Sie hob beide Arme, um weitere Schläge abzuwehren. Eine Polizeibeamtin sowie ein Polizeibeamter beobachteten die Szene und gewannen den Eindruck, dass die Beamtin angegriffen wurde. Sie eilten der Beamtin zur Hilfe und führten gemeinsam die vorläufige Fest- Seite 9/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen nahme der Person durch. Dabei drehten die zwei Polizeibeamtinnen je- weils einen Arm der Person auf den Rücken und fesselten sie. Die Person wurde hinter die polizeiliche Absperrung geführt. Dort wurden die Oberbekleidung und die mitgeführte Tasche der Frau nach Personal- dokumenten durchsucht und ein Personalausweis aufgefunden. Da sich die Situation zu diesem Zeitpunkt bereits nachhaltig entspannt hatte, wur- den unverzüglich die Handfesseln gelöst. Die nun als Ingrid Remmers i- dentifizierte Person wies die zunächst einschreitende Beamtin auf ihren Status als Mitglied des Deutschen Bundestages hin, führte jedoch keinen Ausweis mit, der sie als solches legitimiert hätte. Sie trug eine Warnweste mit der Aufschrift „parlamentarischer Beobachter“, über der sie eine Um- hängetasche mitführte. Die Aufschrift war nach Angaben der eingesetzten Kräfte sehr klein in Brusthöhe angebracht. Anschließend wurde die Person in die Gefangensammelstelle gebracht. Die Einlieferung erfolgte um 11.05 Uhr. Zeitgleich bemühten sich die Be- amten, den Status von Frau Remmers als Mitglied des Bundestages zu überprüfen. Nach Aufnahme der Personalien wurde Frau Remmers zu- nächst nach gefährlichen Gegenständen abgetastet, wobei Mantel und Handtasche in Augenschein genommen wurden. Um 11:49 Uhr erfolgte eine gründliche Durchsuchung. Dazu legte Frau Remmers nach Aufforde- rung ihre Oberbekleidung und ihren BH ab. Um 12.01 Uhr stand anhand eines Abgleichs mit einem Foto aus ihrer In- ternetpräsenz fest, dass Frau Remmers Mitglied des Bundestages ist. Frau Remmers wurde daraufhin um 12.05 Uhr entlassen. Seite 10/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Gegen Frau Remmers MdB wurde eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (8 113 StGB) vorgelegt. Mit Schreiben vom 5. März 2012 an Frau Remmers hat Polizeipräsident Wimber sein Bedauern hinsichtlich der Umstände, die sie am 3. März 2012 erlebt hat, zum Ausdruck gebracht und sich ausdrücklich für die ne- gativen Erfahrungen in Münster entschuldigt. Er sagte eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls zu. Polizeiliche Maßnahmen Dem Polizeipräsidium Münster standen zur Bewältigung des Einsatzes ca. 1.600 Polizeibeamtinnen und -beamte zur Verfügung. Ingesamt wurden 56 Personen durch die Polizei fest- bzw. in Gewahrsam genommen. Von den 24 Festgenommenen waren 22 der linken und zwei der rechten Szene zuzuordnen. Die 32 in Gewahrsam genommenen Per- sonen sind ausnahmslos der linken Szene zugehörig. Insgesamt wurden 23 Strafverfahren eingeleitet, vornehmlich wegen Kör- perverletzungsdelikten, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Ver- stößen gegen das Versammlungsgesetz. Insgesamt wurden anlässlich der demonstrativen Aktionen 4 Polizeibeam- tinnen und -beamte verletzt, die jedoch alle dienstfähig blieben. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Münster erlitten zwei Demonstranten Verletzungen. Dabei wurden eine Person leicht und eine Person schwer verletzt. Seite 11/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Darüber hinaus klagte eine Person in der Gefangenensammelstelle über Schmerzen. Sie wurde darauf hin ärztlich untersucht und mit einem Ret- tungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Dort verzichtete sie nach Er- kenntnissen des Polizeipräsidiums Münster auf eine eingehende Untersu- chung und verließ dieses auf eigenen Wunsch. Bewertung des Polizeieinsatzes « Im Münster nahmen mehrere tausend friedliche Demonstranten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahr. e Im Einsatzverlauf am 3. März 2011 kam es jedoch auch zu Gewaltan- wendungen gegenüber Polizeibeamten. Dies soll jedoch den überwie- gend friedlichen Protest nicht in den Hintergrund treten lassen. ° Bei den durch die polizeilichen Maßnahmen zu verzeichnenden Ein- schränkungen genießen die Prüfung der Erforderlichkeit und der Ver- hältnismäßigkeit einen hohen Stellenwert. Sie richten sich insbesonde- re an der zu erwartenden Gefahrenlage aus. « Das polizeiliche Einsatzkonzept, das unter anderem die Errichtung von Sperr- und Durchlassstellen vorsah, trug dem Schutz der dargestellten Rechtsgüter Rechnung. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnislage und der bisherigen Einsatzerfahrungen war es erforderlich, ein Aufeinan- dertreffen unterschiedlicher gewaltbereiter Gruppierungen zu verhin- dern. Das polizeiliche Einsatzkonzept trug diesem Leitgedanken Rech- nung. « Gezielte Kommunikation und Deeskalation sowie konsequentes Ein- schreiten gegen erkannte Straftäter, wie die NRW-Linie der Polizei es vorsieht, waren wesentliche Bausteine des Konzeptes. Dazu gehörte Seite 12/13 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen auch die strikte Differenzierung zwischen friedlichen Versammlungs- teilnehmern und gewaltbereiten Störern. Vor dem Hintergrund der mir vorliegenden Berichterstattung stelle ich fest, dass sich das Polizeipräsidium Münster auf diesen schwierigen Einsatz umfänglich vorbereitet hat. Das Ziel der Trennung der rivalisie- renden Gruppen konnte nur durch den konsequenten Einsatz der Poli- zeibeamtinnen und -beamten erreicht werden. Die getroffenen Maß- nahmen erachte ich auf der Basis der vorliegenden Berichterstattung grundsätzlich als verhältnismäßig. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Abschluss der polizeilichen Nachbereitung möglich. Für die unangemessenen Maßnahmen gegenüber einer Abgeordneten des Bundestages hat sich Polizeipräsident Wimber entschuldigt. Dies begrüße ich. Einzelheiten der Geschehensabläufe werden im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Prüfung sowie der polizeilichen Nachbe- reitung geklärt. Eine nähere Bewertung ist daher zurzeit nicht möglich. Ob und inwie- weit Unbeteiligte durch die polizeilichen Absperrungen unverhältnis- mäßig beeinträchtigt wurden, ist ebenfalls Gegenstand der polizeili- chen Nachbereitung. Seite 13/13
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Joseph-Haydn-Straße
- Friesenring 43
- Heckenweg
- Achtermannstraße 19
- Stettiner Straße
- Kösliner Straße
- Hoher Heckenweg
- Edelbach
- Markweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0300/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37