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V/0300/2012

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Nr. 0017/2012 "Runder Tisch gegen Rechts"

Vorlagen 12.04.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.05.2012, TOP 2.1

Anlage 2 - Schreiben Polizeipräsident Wimber

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Antrag

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Anlage 3 - Redetext Innenminister Jäger

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Ansehen

Anlage 2 - Schreiben Polizeipräsident Wimber

1311 Zeichen

Polizeipräsidium
Münster

Polizeipräsidium Münster, Postfach, 48100 Münster

Stadt Münster

Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Stadthaus I

48127 Münster

Antrag der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster

"Sehr geehrter Herr Lewe,

bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE geht es m.E. vorrangig um eine
Aufbereitung des polizeilichen Einsatzes am 03.03.2012.

Eine anlassbezogene Nachbereitung hat es von zuständiger Stelle
durch das Ministerium für Inneres und Kommunales und im
Innenausschuss des Landtages gegeben.

Den Redetext des Innenministers auf der Innenausschusssitzung am 8
März 2012 habe ich zu Ihrer Information beigefügt.

Gern bin ich bereit zukünftig im Vorfeld vergleichbarer Ereignisse in
Münster über die Teilnahme in entsprechenden Gesprächsrunden
nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen

j Hosot L MAN

Hubert Wimber

10. April 2012
Seite 1 von 1

Aktenzeichen:

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Telefon 0251-275-1011
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Friesenring 43

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Telefax 0251-275-2196
poststelle.muenster
@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de/muenster

Öffentliche Verkehrsmittel:
Buslinien: 15 und 16
Haltestelle: Polizeipräsidium

Zahlungen an

Landeskasse Düsseldorf
Kto-Nr.: 618 20

BLZ: 300 500 00 WestLB AG
IBAN:
DE24300500000000061820
BIC: WELADEDD

Beschlussvorlage

4796 Zeichen

V/0300/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Nr. 0017/2012 „Runder Tisch gegen Rechts" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Ein „Runder Tisch gegen Rechts“ mit dem im Antrag Nr. 0017/2012 der Fraktion DIE LINKE. 
(Anlage 1) aufgeführten Aufgaben wird nicht eingerichtet.  
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, anlassbezogen – sollten zukünftig weitere vergleichbare Au f-
märsche/Demonstrationen entsprechender Gruppen in Münster angemeldet werden – wie 
bislang in geeigneter Art und Weise mit Vertret erinnen/Vertretern der Parteien im Rat abz u-
sprechen, ob und in welcher Weise Maßnahmen gegen derartige Veranstaltungen durchg e-
führt werden.  
 
3. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ist mit diesen Maßgaben (vgl. Beschlussziffer 2) erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Der im Antrag der Fraktion DIE LINKE. 0017/2012 einzurichtende „Runde Tisch gegen Rechts“ soll  
im Wesentlichen zwei Aufgaben wahrnehmen: 
 
- Reflektion des Polizeieinsatzes anlässlich des Aufmarsches der Nationalen Sozialisten am 
03.03.2012,  
 
- Schaffung eines Handlungsrahmens für zukünftige vergleichbare Aufmärsche und Demons t-
rationen.  
 
Die in der Begründung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. benannten Fragen betreffen überwi e-
gend polizeitaktische Fragen und das Einsatzkonzept der Polizei für den Aufmarsch am 
03.03.2012 im Stadtteil Rumphorst. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0300/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz 
Ruf: 
492-60 20 
492-77 84 
E-Mail: 
Uetz@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0300/2012 
Eine Diskussion an einem „Runden Tisch“ macht daher nur Sinn, wenn Vertreterinnen/Vertreter 
der Polizei an einer derartigen Veranstaltung teilnehmen.  
 
Die Verwaltung hat daher am 22.03.2012 Herrn Polizeipräsidenten Wimber angeschrieben und um 
Einschätzung des Antragsanliegens gebeten.  
 
Herr Wimber hat mit Schreiben vom 10.04.2012 (Anlage 2) mitgeteilt, dass eine anlassbezogene 
Nachbereitung bereits von zuständiger Stelle durch das Ministerium für Inneres un d Kommunales 
NRW und dem Innenausschuss des Landtages vorgenommen worden ist. Der Redetext von Herrn 
Innenminister Jäger ist als Anlage (Anlage 3) beigefügt.  
 
Des Weiteren hat Herr Polizeipräsident Wimber zusammen mit dem Einsatzleiter am 11.03. in e i-
ner Diskussionsveranstaltung mit mehreren hundert Anwohnerinnen und Anwohnern den Polize i-
einsatz erläutert und Fragen beantwortet.  
 
Für eine weitere Nachbereitung des Einsatzes besteht daher – aus Sicht der Polizei - kein Anlass. 
 
Zu 2.: 
 
Zunächst ist anzumerken, dass die Verwaltung, aber auch die Gremien des Rates keine rechtliche 
Zuständigkeit für die Anmeldung von Demonstrationen / Aufmärschen haben. Hierfür sind au s-
schließlich die jeweiligen örtlichen Polizeibehörden zuständig. Auch ist darauf hinzuweisen, dass in 
der Verwaltung keine fachlichen Kenntnisse, die zu einer (fachlich fundierten) Beurteilung polize i-
taktischer Überlegungen oder Einsatzkonzepte notwendig wären, vorhanden sind.  
 
Abgesehen von einsatzbezogenen Fragen ist es auch in der Vergangenhei t - z.B. im Ältestenrat - 
üblich gewesen, abzustimmen, welche Möglichkeiten bestehen, friedlich gegen derartige Veran- 
staltungen in Münster zu protestieren und Stellung zu beziehen.  
 
Herr Polizeipräsident Wimber hat der Verwaltung mitgeteilt, dass er bereits ist „zukünftig im Vorfeld 
vergleichbarer Ereignisse in Münster über die Teilnahme in entsprechenden Gespräch srunden 
nachzudenken“.  
 
Die Verwaltung regt an – sollten in Münster zukünftig vergleichbare Aufmärsche und Demonstrat i-
onen angemeldet werden – mit dem Ältestenrat, erweitert um das Einzelmitglied des Rates, Herrn 
Powroznik, und der Bezirksbürgermeisterin/ dem Bezirksbürgermeister des Stadtgebietes, in dem 
der Aufmarsch/die Demonstration angemeldet worden ist, abzustimmen, ob und welche Maßna h-
men verabredet werden sollen. Zu diesem Gespräch können dann – soweit dies bezogen auf die 
konkrete Anmeldung sinnvoll ist - auch die Polizei und ggf. weitere Vertreterinnen/Vertreter rel e-
vanter kirchlicher und gesellschaftlicher Gruppen eingeladen werden.  
 
Aus Sicht der Verwaltung sollte vorab nicht ein fester „Runder Tisch“ eingerichtet werden, da j e-
weils anlassbezogen festgelegt und abgestimmt werden sollte, wer – neben den vorstehend g e-
nannten Vertreterinnen/Vertretern des Rates bzw. der Stadtbezirke - an einem Gespräch teilnimmt, 
um abzusprechen, welche Möglichkeiten gegeben sind, mit der Stadtgesel lschaft gegen derartige 
Demonstrationen/Aufmärsche Stellung zu beziehen.  
 
Mit diesen Maßgaben ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Nr. 0017/2012 erledigt.  
 
 
 
 
 
Markus Lewe

Anlage 1 - Antrag

3732 Zeichen

An

[Antrag an den Rat Nr. A-R/001772012]

DIE LINKE.

DIE LINKE. Ratsfraktion
Achtermannstraße 19

An den Oberbürgermeister 48143 Münster
- Telefon 0251 / 9816051
12. März 2012
Antrag

Runder Tisch gegen Rechts

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Verwaltung bereitet zur nächsten Hauptausschusssitzung ein Konzept für einen „Runden Tisch gegen
Rechts“ vor, der folgende Punkte berücksichtigt:

1. Zur Aufarbeitung der Erfahrungen mit dem Neonazi-Aufmarsch am 03.03.2012 im’ Stadtteil Rumphorst und
den Gegendemonstrationen sowie dem damit verbundenen Polizei-Einsatz wird ein Runder Tisch
eingerichtet, um einerseits im offenen Dialog den 03! März zu reflektieren und andererseits einen
Handlungsrahmen für zukünftige verbundenen Neo-Nazi-Aufmärsche festzulegen.

2. Zu diesem Runden Tische gegen Rechts werden unter Moderation des Oberbürgermeisters der Stadt
Münster folgende Persönen eingeladen:

* Polizeipräsident und Einsatzleitung

® je eine Vertreterin / ein Vertreter der im Rat vertretenen Parteien

* eine Vertreterin / ein Vertreter der Gewerkschaften in Münster

« eine Vertreterin / einen Vertreter der beiden christlichen Kirchen

« eine Vertreterin / ein Vertreter der jüdischen Gemeinde

« eine Vertreterin /'einen Vertreter des christlich-muslimischen Rates
» eine Vertreterin / ein Vertreter aus dem Integrationsrat

» eine Vertreterin / einen Vertreter des Stadtteils Rumphorst

« je eine Vertreterin / einen Vertreter.der Münsteraner’ Medien

Begründung:
In der Resolution „Münster sagt Nein zum Rechtsextremismus: Münster bleibt eine Stadt des Friedens und

der Toleranz“ hat der Rat der Stadt Münster einstimmig sein Nein ‚zu Rassismus und Nationalismius, zur
Hetze gegen Minderheiten und zur Intoleranz“ bekräftigt.

Dem Neo-Nazi-Aufmarsch in Münster am 03.03.2012 stellte sich ein breiter gesellschaftlicher Widerstand mit
mehreren Gegendemonstrationen entgegen. Ein äußerst hohes Polizeiaufgebot, die hermetische Abriegelung
eines ganzen Stadtviertels und der daraus resultierende Protest der BewohnerInnen, die Festnahme einer
Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE, sowie das Ergebnis, dass neofachistische Kräfte
ungehindert einen aus ihrer Sicht gelungenen Marsch durch Münster veranstalten konnten, werfen Fragen
auf:

-  Istdas Einsatz-Konzept der Polizei aufgegangen?
)
Warum ist das erfolgreiche Einsatz-Konzept von 2006 nicht wiederholt worden?

Haben alle beteiligten Kräfte aus Verwaltung, Polizei und gesellschaftlichen Gruppen ausreichend im
Vorfeld miteinander kommuniziert? Wenn nicht, wie könnte dies zukünftig verbessert werden?

Seite ] von 2

Warum konnte den Neo-Nazis der Münsteraner Widerstand nicht unmittelbarer herangetragen
werden? |

Warum konnten eingeladene Personen nicht in.den Stadtteil Rumphorst gelangen?
Warum wurde eine parlamentarische Beobachterin festgenommen?

Warum entstand eine erhebliche Frustration bei vielen TeilnehmerInnen an den antifaschistischen
Veranstaltungen, die sich u.a. in einer Mieizal von Leserbriefen ausmachen lässt?

Wie soll Münster zukünftig auf weitere Neo-Nazi-Aufmärsche reagieren?
Wie kann ein gesellschaftlicher Widerstand zukünftig noch breiter und effektiver organisiert werden?

Können Erfahrungen aus anderen Städten zukünftige Aufmärsche von nazistisch gesinnten Kräften in
Münster vereiteln?

Diese und weiter Fragen soll der „Runde Tisch gegen Rechts" erörtern und entsprechende Lösungsansätze
entwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Rat vorstellen. Er sollte, um ‚effektiv und
grundlegend arbeiten zu können, wenigstens vier Mal einberufen werden und bei Bedarf äuch noch

verlängert werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Toulas Raimund Köhn Joachim Bruns
DIE LINKE. Rätsfraktion Münster

Anlage 3 - Redetext Innenminister Jäger

19686 Zeichen

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Presseinformation 08.03.2012

Pressestelle
Ministerium für
Inneres und Kommunales des

Landes Nordrhein-Westfalen

Telefon 0211 871 2300/2301
Telefax 0211 871 2500

pressestelle@mik.nrw.de
www; mik.nrw.de

Rede von Minister Ralf Jäger zum Einsatz der

Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in
Münster am 3. März 2012

am 08.03.2012
in Düsseldorf

Es gilt das gesprochene Wort.

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Anrede,

Auf der Basis der Berichterstattung des Polizeipräsidiums Münster berich-
te ich Ihnen über den Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktio-

nen in Münster am 3. März 2012.
Lage im Vorfeld

Für den 3. März 2012, im Zeitraum 12.00 bis 17.00 Uhr, wurde durch ei-
nen Angehörigen der rechten Szene für die Münsteraner Innenstadt ein
Aufzug mit Kundgebungen unter dem Motto „Für eine selbstbestimmte
Zukunft unseres Volkes! Raus aus EU, NATO und UNO!“ angemeldet. Der
Anmelder erwartete ca. 200 Teilnehmer. Nach Prüfung durch das Polizei-
präsidium Münster als zuständiger Versammlungsbehörde gab es keine
rechtlichen Gründe, die ein Verbot der Versammlung der rechten Szene

gerechtfertigt hätten.

Aus Anlass der beabsichtigten Versammlung der rechten Szene wurden
zahlreiche Gegenveranstaltungen mit einer erwarteten Teilnahme von ins-
gesamt mehr als 5.000 Personen beim Polizeipräsidium Münster als zu-
ständiger Versammlungsbehörde angemeldet. Zu erwarten stand, dass an
den zumeist bürgerlichen Gegenveranstaltungen zahlreiche Personen

linksautonomer Gruppen teilnehmen würden.

Erklärtes Ziel der linksautonomen Gruppen war es nach polizeilichen Er-
kenntnissen, den Aufzug der rechten Szene zu blockieren bzw. zu verhin-
dern. In diesem Zusammenhang war mit Aktionen Autonomer Gruppen
unter dem Motto „Nazis bekämpfen mit allen Mitteln, auf allen Ebenen!

Den Naziaufmarsch am 03. März zum Desaster machen!“ zu rechnen.

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Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Einsatzkonzept des Polizeipräsidiums Münster sah vor dem Hinter-
grund dieser Erkenntnislage u. a. vor, ein Aufeinandertreffen der verschie-
denen Gruppen zur Vermeidung gewalttätiger Auseinandersetzungen zu
verhindern. Dazu wurden der vorgesehene Aufzugsweg für die Versamm-
lung der rechten Szene freigehalten und im erforderlichen Umfang polizei-

liche Sperrstellen mit Durchlassstellen errichtet.
Zum Einsatzverlauf am 03. März 2012
Räumung eines Zuges auf der Anreise

Durch Einsatzkräfte der Bundespolizei wurde ein Zug aus Osnabrück ge-
gen 10.20 Uhr beim Regelhalt im Bahnhof Münster-Sprakel geräumt, da
Erkenntnisse vorlagen, wonach sich in diesem ca. 150 gewaltbereite Per-
sonen auf der Anreise zur Teilnahme an den Gegenversammlungen in
Münster befinden sollten. In diesem Zusammenhang erfolgten vier Frei-
heitsentziehungen durch die Bundespolizei wegen Widerstandshandlun-
gen. Zudem wurden im Zug umfangreich Pyrotechnik, Reizgas, gefährli-
che Gegenstände sowie Vermummungsgegenstände aufgefunden und
sichergestellt. Die Reisenden wurden mit Bussen des Öffentlichen Perso-
nennahverkehrs von Münster-Sprakel zum Hauptbahnhof gebracht; Per-
sonen, die beabsichtigten, an den Gegendemonstrationen teil zu nehmen
wurden ebenfalls mit Bussen des Personennahverkehrs zum Versamm-

lungsort gefahren.
Verlauf der Versammlungen

Tatsächlich nahmen am Samstag, dem 3. März 2012, im Zeitraum 13.46

bis 16.16 Uhr, an der insgesamt störungsfrei verlaufenen Versammlung

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der rechten Szene 311 Personen teil.

Der Aufzug setzte sich um 14.03 Uhr nach einer Auftaktkundgebung am
Bahnhof Zentrum-Nord in Bewegung. Auf einem Teilabschnitt im Bereich
„Joseph-Haydn-Straße“ wurde der Aufzug durch Gewalttäter mit Flaschen
beworfen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich nach polizeilicher Schät-
zung rund 200 Gegendemonstranten im näheren Umfeld. Der Aufzug der
rechten Szene wurde daher aus Sicherheitsgründen einige Minuten an-
gehalten. Nachdem mehrere Zwischenkundgebungen durchgeführt wur-
den, führte der Zugweg anschließend zurück Richtung Bahnhof Zentrum-
Nord, wo die Versammlung um 16.16 Uhr durch den Leiter im Bereich des
Auftaktkundgebungsortes beendet wurde. Die Abreise der Teilnehmer er-
folgte mittels Zug über den Bahnhof Münster Zentrum-Nord ohne Zwi-
schenfälle.

Aus den Reihen der Teilnehmer der rechten Szene wurden im Verlaufe
der versammlungsrechtlichen Veranstaltung Aufrufe „Ausländer raus“
skandiert. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Insgesamt wurden zwei Personen der rechten Szene vorläufig festge-
nommen, da sie versuchten, bei der Versammlung Pyrotechnik bzw. Pfef-

ferspray mitzuführen. Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

An den neun angemeldeten Gegenversammlungen sowie zwei Spontan-
versammlungen nahmen insgesamt ca. 5.600 Personen teil. Sieben Ver-
sammlungen, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Aufzugsweg der Ver-
sammlung der rechten Szene lagen, verliefen störungsfrei. Die vier Ge-
gendemonstrationen, die im Nahbereich des Aufzuges der rechten Szene

stattgefunden haben, verliefen weitestgehend störungsfrei.

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Polizeiliche Absperrungen

Neben der Versammlungsfreiheit waren konkurrierende Grundrechtsaus-

übungen im Rahmen der praktischen Konkordanz zu gewährleisten.

Das Polizeipräsidium Münster hatte u. a. die Aufgabe zu bewältigen, einen
Ausgleich zwischen dem Rechtsanspruch der Versammlungsanmelder auf
störungsfreie Durchführung ihrer Versammlungen sowie den Interessen
von Anwohnern und weiteren Unbeteiligten zu gewährleisten. Aufgrund
der vorliegenden Erkenntnislage und den bisherigen Einsatzerfahrungen
in derartigen Fällen war es nach Ansicht des Polizeipräsidiums Münster
erforderlich, ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher gewaltbereiter Grup-
pierungen zu verhindern. Dazu wurde der Bereich um den vorgesehenen
Aufzugsweg der rechten Szene durch die Polizei abgesperrt und freigehal-
ten. Das Konzept sah u. a. vor, Personen mit berechtigtem Interesse
(bspw. Anwohner, Besucher, medizinische oder sonstige Hilfsdienste)

Durchlass zu gewähren.

Die Bevölkerung wurde lange im Vorfeld des Einsatzes durch persönliche
Ansprachen, Flyer und eine zentrale Informationsveranstaltung darüber
informiert, dass Beeinträchtigungen durch polizeiliche Absperrungen zum
Schutz der Versammlungen nicht ausgeschlossen werden können. Die
Polizei beabsichtige, die Einschränkungen so gering wie möglich zu hal-
ten. Diese Informationsmaßnahmen wurden nach Einschätzung der ein-
gesetzten Beamten von der breiten Mehrheit der Anwohner positiv bewer-
tet und dankend aufgenommen.

Nach Feststellungen der Polizei Münster wurden im Vorfeld der demonst-
rativen Aktionen Blanko-Einladungen ausgegeben, die genutzt werden

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sollten, um sich Zutritt zu dem polizeilich abgesperrten Bereich zu ver-
schaffen. Durch den im Verlaufe der demonstrativen Aktionen aufwach-
senden Druck an den Sperrstellen wurde die Differenzierung zwischen
Personen, die berechtigt oder unberechtigt den abgesperrten Bereich be-
treten wollten, immer schwieriger. Dies führte zwischenzeitlich dazu, dass
nicht jeder Berechtigte Sperrstellen unmittelbar passieren konnte und zu-

nächst abgewiesen wurde.
Auseinandersetzung an Sperrstellen

Im Bereich des Aufzugsweges der rechten Szene zeichnete sich schon
früh ein großer Zulauf von Angehörigen des linksautonomen Spektrums
ab. Ab 9.40 Uhr versuchten Gruppen von bis zu 50 Personen des linksau-
tonomen Spektrums durch Klettern über Zäune und Bahndämme in den
Versammlungsraum des Aufzugs der rechten Szene vorzudringen. Der
Druck an den durch die Polizei zum Schutz der Versammlung errichteten

Sperrstellen wurde zunehmend größer.

An der Sperrstelle Kösliner Straße/Hoher Heckenweg konnte um 9.51 Uhr
der Versuch von ca. 150 gewalttätigen Personen diese gewaltsam zu
durchbrechen nur noch durch den Einsatz von Schlagstock und Pfeffer-

spray verhindert werden.

Aus einer Gruppe von ca. 500 Personen des linken Spektrums wurden
Polizeibeamte an der Sperrstelle Stettiner Straße/Markweg um 12.56 Uhr
durch Stein- und Flaschenwürfe angegriffen. Auch wurde Pyrotechnik in

Richtung der eingesetzten Kräfte geworfen.

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Insgesamt wurden bei diesen gewalttätigen Aktionen vier Polizeibeamte

verletzt.
Festnahme eines Gewalttäters

Um 13.20 Uhr wurde ein männlicher Gewalttäter durch Polizeibeamte da-
bei beobachtet, wie er gezielt eine Flasche auf Polizeibeamte warf, diese
jedoch verfehlte. Bei Erblicken der ihn beobachtenden Polizeibeamten
flüchtete die Person, indem sie sich einer Gruppe von ca. zehn Personen
anschloss, die sich über einen angrenzenden Acker vom Tatort entfernten.
Die feststellenden Einsatzkräfte gaben kurzfristig bewusst den Sichtkon-
takt zum Tatverdächtigen auf, indem sie aus taktischen Gründen eine Ab-
kürzung liefen. Wie erwartet konnte der Tatverdächtige an einer anderen
Örtlichkeit wieder aufgenommen werden. Er befand sich nun in einer 100-
köpfigen Personengruppe, die durch sehr aggressives Verhalten und teil-
weiser Vermummung auffiel. Der Tatverdächtige versuchte gezielt in die-

ser Personengruppe „unterzutauchen".

Letztlich sollte der Tatverdächtige gegen 13.23 Uhr von zwei Polizeibeam-
ten festgenommen werden. Es erfolgte ein schneller, überraschender
Zugriff aus der Bewegung, wobei ein Polizeibeamter den Tatverdächtigen
zu Boden brachte. Ein weiterer Beamter versuchte umgehend einen Arm
des Tatverdächtigen zu fassen und zu fixieren. Dabei leistete die Person
erheblichen Widerstand, indem sie nach den Beamten schlug und trat.
Einen Beamten schlug sie gezielt mit einer Faust ins Gesicht. Dabei trug
die Person Quarzsandhandschuhe. Als der Beamte dann einen Arm des
Tatverdächtigen fixiert hatte, trat eine Unbeteiligte von hinten an den Be-
amten heran, griff ihm an die Schulter und zog ihn kräftig zurück. Hier-
durch konnte der Beamte die Fixierung nicht aufrecht halten. Nachdem

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der Beamte die Unbekannte zurückgestoßen hatte, fixierte er den weiter-
hin um sich tretenden und schlagenden Tatverdächtigen, indem er sich mit
seinem Oberkörper auf dessen Beine legte. Parallel schlug der Tatver-
dächtige den ihn am Kopf fixierenden Beamten mit zwei Fausthieben an
dessen Stirn- und Jochbein. Nach Angaben der eingesetzten Kräfte konn-
te der massive Widerstand nur dadurch gebrochen werden, dass einer der
Polizeibeamten dem Tatverdächtigen drei gezielte Faustschläge gegen
den Kopf versetzte. Bei einem der beiden Beamten wurden massive
Schwellungen im Bereich des Jochbeins sowie eines Auges festgestellt.
Er blieb jedoch dienstfähig.

Die Beamten stellten schließlich bei dem Tatverdächtigen eine blutende
Nase fest. Die Person wirkte benommen und wurde in einen in der Nähe
befindlichen Rettungswagen verbracht, wo sie später kollabierte. Die Per-
son wurde mit Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma stationär in einem
Münsteraner Krankenhaus aufgenommen Nach derzeitigem Erkenntnis-
stand hat die Person das Krankenhaus verlassen. Da der Tatverdächtige
die behandelnden Ärzte nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbun-
den hat, können zu seinem aktuellen Gesundheitszustand keine Angaben

gemacht werden.

Da die festnehmenden Beamten bei der Flucht des Tatverdächtigen einen
unsicheren bzw. torkelnden Gang festgestellt hatten, wurde die Entnahme
zweier Blutproben durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht Müns-

ter angeordnet.

Strafanzeigen gegen den Tatverdächtigen sowie die eingesetzten Beam-

ten wurden erstattet. Es wird in alle Richtungen ermittelt.

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Festnahme einer Bundesabgeordneten der Partei DIE LINKE

Um 9.30 Uhr befanden sich im Rahmen einer Kundgebung auf der Straße
„Edelbach“ ca. 120 bis 150 Personen. Etwa die Hälfte der Teilnehmer
wurde als „gewaltbereit‘ eingestuft. Um 9.44 Uhr setzten sich plötzlich na-
hezu alle Kundgebungsteilnehmer geschlossen und mit zunehmender
Laufgeschwindigkeit über ein südlich angrenzendes Feld in Richtung der
polizeilichen Sperrstellen, die zum Schutz der Versammlung der rechten
Szene eingerichtet waren, in Bewegung. Den eingesetzten Kräften vor Ort
gelang es, den größten Teil dieser Personengruppe mittig des Feldes an-
zuhalten. Die Personen wurden aufgefordert, zum ursprünglichen Ver-
sammlungsort zurückzukehren. Während die meisten Personen dieser
Aufforderung nachkamen, mussten Einzelne mit einfacher körperlicher

Gewalt zurückgedrängt werden.

Während dieser Maßnahmen wurde eine Polizeibeamtin gegen 10.10 Uhr
auf eine abseits stehende weibliche Person aufmerksam. Sie forderte die
Person mehrfach auf, sich ebenfalls wieder zum ursprünglichen Versamm-
lungsort zu begeben. Der Aufforderung wurde nicht Folge geleistet, viel-
mehr bekundete diese Person, sie wolle deeskalierend einwirken. Darauf
hin schob die Beamtin diese Person mit dem rechten Arm — nach eigenem
Bekunden sanft — zurück, worauf die Person ihrerseits die Polizeibeamtin
mit beiden Armen zurückschubste. Dabei wurde die Beamtin nach eige-
nem Bekunden im oberen Brustbereich getroffen. Sie hob beide Arme, um

weitere Schläge abzuwehren.

Eine Polizeibeamtin sowie ein Polizeibeamter beobachteten die Szene
und gewannen den Eindruck, dass die Beamtin angegriffen wurde. Sie

eilten der Beamtin zur Hilfe und führten gemeinsam die vorläufige Fest-

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nahme der Person durch. Dabei drehten die zwei Polizeibeamtinnen je-

weils einen Arm der Person auf den Rücken und fesselten sie.

Die Person wurde hinter die polizeiliche Absperrung geführt. Dort wurden
die Oberbekleidung und die mitgeführte Tasche der Frau nach Personal-
dokumenten durchsucht und ein Personalausweis aufgefunden. Da sich
die Situation zu diesem Zeitpunkt bereits nachhaltig entspannt hatte, wur-
den unverzüglich die Handfesseln gelöst. Die nun als Ingrid Remmers i-
dentifizierte Person wies die zunächst einschreitende Beamtin auf ihren
Status als Mitglied des Deutschen Bundestages hin, führte jedoch keinen
Ausweis mit, der sie als solches legitimiert hätte. Sie trug eine Warnweste
mit der Aufschrift „parlamentarischer Beobachter“, über der sie eine Um-
hängetasche mitführte. Die Aufschrift war nach Angaben der eingesetzten
Kräfte sehr klein in Brusthöhe angebracht.

Anschließend wurde die Person in die Gefangensammelstelle gebracht.
Die Einlieferung erfolgte um 11.05 Uhr. Zeitgleich bemühten sich die Be-
amten, den Status von Frau Remmers als Mitglied des Bundestages zu
überprüfen. Nach Aufnahme der Personalien wurde Frau Remmers zu-
nächst nach gefährlichen Gegenständen abgetastet, wobei Mantel und
Handtasche in Augenschein genommen wurden. Um 11:49 Uhr erfolgte
eine gründliche Durchsuchung. Dazu legte Frau Remmers nach Aufforde-
rung ihre Oberbekleidung und ihren BH ab.

Um 12.01 Uhr stand anhand eines Abgleichs mit einem Foto aus ihrer In-
ternetpräsenz fest, dass Frau Remmers Mitglied des Bundestages ist.

Frau Remmers wurde daraufhin um 12.05 Uhr entlassen.

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Gegen Frau Remmers MdB wurde eine Strafanzeige wegen Widerstands

gegen Vollstreckungsbeamte (8 113 StGB) vorgelegt.

Mit Schreiben vom 5. März 2012 an Frau Remmers hat Polizeipräsident
Wimber sein Bedauern hinsichtlich der Umstände, die sie am 3. März
2012 erlebt hat, zum Ausdruck gebracht und sich ausdrücklich für die ne-
gativen Erfahrungen in Münster entschuldigt. Er sagte eine lückenlose
Aufklärung des Vorfalls zu.

Polizeiliche Maßnahmen

Dem Polizeipräsidium Münster standen zur Bewältigung des Einsatzes ca.

1.600 Polizeibeamtinnen und -beamte zur Verfügung.

Ingesamt wurden 56 Personen durch die Polizei fest- bzw. in Gewahrsam
genommen. Von den 24 Festgenommenen waren 22 der linken und zwei
der rechten Szene zuzuordnen. Die 32 in Gewahrsam genommenen Per-

sonen sind ausnahmslos der linken Szene zugehörig.

Insgesamt wurden 23 Strafverfahren eingeleitet, vornehmlich wegen Kör-
perverletzungsdelikten, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Ver-

stößen gegen das Versammlungsgesetz.

Insgesamt wurden anlässlich der demonstrativen Aktionen 4 Polizeibeam-
tinnen und -beamte verletzt, die jedoch alle dienstfähig blieben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Münster erlitten
zwei Demonstranten Verletzungen. Dabei wurden eine Person leicht und

eine Person schwer verletzt.

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des Landes Nordrhein-Westfalen

Darüber hinaus klagte eine Person in der Gefangenensammelstelle über
Schmerzen. Sie wurde darauf hin ärztlich untersucht und mit einem Ret-
tungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Dort verzichtete sie nach Er-
kenntnissen des Polizeipräsidiums Münster auf eine eingehende Untersu-

chung und verließ dieses auf eigenen Wunsch.
Bewertung des Polizeieinsatzes

« Im Münster nahmen mehrere tausend friedliche Demonstranten ihr
Recht auf Versammlungsfreiheit wahr.

e Im Einsatzverlauf am 3. März 2011 kam es jedoch auch zu Gewaltan-
wendungen gegenüber Polizeibeamten. Dies soll jedoch den überwie-
gend friedlichen Protest nicht in den Hintergrund treten lassen.

° Bei den durch die polizeilichen Maßnahmen zu verzeichnenden Ein-
schränkungen genießen die Prüfung der Erforderlichkeit und der Ver-
hältnismäßigkeit einen hohen Stellenwert. Sie richten sich insbesonde-
re an der zu erwartenden Gefahrenlage aus.

« Das polizeiliche Einsatzkonzept, das unter anderem die Errichtung von
Sperr- und Durchlassstellen vorsah, trug dem Schutz der dargestellten
Rechtsgüter Rechnung. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnislage und
der bisherigen Einsatzerfahrungen war es erforderlich, ein Aufeinan-
dertreffen unterschiedlicher gewaltbereiter Gruppierungen zu verhin-
dern. Das polizeiliche Einsatzkonzept trug diesem Leitgedanken Rech-
nung.

« Gezielte Kommunikation und Deeskalation sowie konsequentes Ein-
schreiten gegen erkannte Straftäter, wie die NRW-Linie der Polizei es

vorsieht, waren wesentliche Bausteine des Konzeptes. Dazu gehörte

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Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

auch die strikte Differenzierung zwischen friedlichen Versammlungs-
teilnehmern und gewaltbereiten Störern.

Vor dem Hintergrund der mir vorliegenden Berichterstattung stelle ich
fest, dass sich das Polizeipräsidium Münster auf diesen schwierigen
Einsatz umfänglich vorbereitet hat. Das Ziel der Trennung der rivalisie-
renden Gruppen konnte nur durch den konsequenten Einsatz der Poli-
zeibeamtinnen und -beamten erreicht werden. Die getroffenen Maß-
nahmen erachte ich auf der Basis der vorliegenden Berichterstattung
grundsätzlich als verhältnismäßig. Eine abschließende Bewertung ist
erst nach Abschluss der polizeilichen Nachbereitung möglich.

Für die unangemessenen Maßnahmen gegenüber einer Abgeordneten
des Bundestages hat sich Polizeipräsident Wimber entschuldigt. Dies
begrüße ich. Einzelheiten der Geschehensabläufe werden im Rahmen
der staatsanwaltschaftlichen Prüfung sowie der polizeilichen Nachbe-
reitung geklärt.

Eine nähere Bewertung ist daher zurzeit nicht möglich. Ob und inwie-
weit Unbeteiligte durch die polizeilichen Absperrungen unverhältnis-
mäßig beeinträchtigt wurden, ist ebenfalls Gegenstand der polizeili-

chen Nachbereitung.

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Beratungsverlauf (1)

09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Joseph-Haydn-Straße
  • Friesenring 43
  • Heckenweg
  • Achtermannstraße 19
  • Stettiner Straße
  • Kösliner Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Edelbach
  • Markweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0300/2012
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37