0134/2023
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion zur Bevölkerungsentwicklung in Köln (AN/2028/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3741 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/153/1 Vorlagen-Nummer 18.01.2023 0134/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 17.11.2022 zur Bevölkerungsentwicklung in Köln (AN/2028/2022) In der Ausschusssitzung vom 22.09.22 wurde der Bericht zur Bevölkerungsentwicklung 2021 der Stadt Köln vorgestellt. Die Bevölkerung Kölns ist zum zweiten Mal in Folge geschrumpft. 37,8% der Zugezogenen in 2021 hatten keinen deutschen Pass und machen somit einen recht großen Anteil des Zuwuchses in Köln aus. Ein Blick auf die Statistik (Tabelle A4 S. 18 des Berichtes) verrät, dass auch bei der Gruppe der Nichtdeutschen beispielweise der Türken mehr Menschen Köln den Rücken zugedreht haben als hinzugezogen sind. Bei den Nationali- täten, die einen positiven Saldo im Bevölkerungswachstum von Köln ausmachen, sind vor allem die Nationalitäten Iran, Afghanistan, Syrien und Irak zu nennen. Bezug nehmend auf den Bericht mit dem Namen „Bevölkerungsentwicklung“, der impliziert, dass es hier um berechtigte und längerfristige Zugehörigkeit zu Köln ginge, ergeben sich fol- gende Fragen: 1. Welche Kriterien führen zur statistischen Erfassung als „Hinzugezogener“? Antwort der Verwaltung: Die Datengrundlage für die Bevölkerungsstatistik ist das Einwohnerwesen. Die amtliche Sta- tistik definiert die Bevölkerung Deutschlands über die amtliche Einwohnerzahl, d.h. über „die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem aus- gewiesenen Gebiet, z.B. einem Land oder einer Gemeinde, leben. Dazu gehören alle Perso- nen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität, die nach den Bestimmungen des Melderechts gemeldet sind.“ (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft- Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/_inhalt.html). Die kommunale Bevölkerungsstatistik wird analog erhoben. Als Zugezogene gelten alle Men- schen, die ihren Wohnsitz in Köln neu angemeldet haben. Der Meldepflicht unterliegen bei- spielsweise auch geflüchtete Personen in Heimen und werden – bei erstmaliger Anmeldung – als Zugezogene erfasst. 2. Wie viele der hinzugezogenen Iraner, Afghanen, Syrer und Iraker im Jahr 2022 laut Bevölkerungsentwicklungsbericht hatten einen Aufenthaltstitel? 3. Wie viele der hinzugezogenen Iraner, Afghanen, Syrer und Iraker im Jahr 2022 laut Bevölkerungsentwicklungsbericht war der Aufenthalt lediglich gestattet? 4. Wie viele der hinzugezogenen Nichtdeutschen nach Tabelle A4 hatten zum Zeitpunkt der Erhebung als Aufenthaltsstatus lediglich die Duldung? 2 Antwort der Verwaltung: Im Einwohnermelderegister sind keine Informationen zum Aufenthaltsstatus hinterlegt. Infor- mationen zum Aufenthaltsstatus werden ausschließlich in der lokalen Fachanwendung OK.VISA beim Ausländeramt und im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Das AZR wird in der Hauptverantwortung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreut (die technische Betreuung obliegt dem Bundesverwaltungsamt) und steht als prozessuales Verwaltungsregister allen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften betraut sind – so auch der Stadtverwaltung Köln. Umfassende statistische Auswertungen über den Aufenthaltsstatus bestimmter Personengruppen sind dem kommunalen Ausländeramt sowohl aus der lokalen Fachanwendung OK.VISA als auch aus dem Ausländerzentralregister allerdings nur eingeschränkt und stichtagsbezogen möglich. Daher können die Fragen 2) bis 4) nicht beantwortet werden. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0134/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 12:50