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2014/0185

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH und Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH

Magistratsvorlage 06.05.2014

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2014/0185

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.05.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle 
 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0185 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften KulturRegion 
Frankfurt RheinMain gGmbH und Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain 
GmbH 
 
Vorlage vom: 06.05.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat hebt seinen Beschluss vom 22.05.2013 (MV-Nr.: 2013/0164) bezüglich der 
Bestellung von Frau Dr. Bärbel Herbig als weitere Vertreterin in den 
Gesellschafterversammlungen der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH und 
Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, an denen die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt unmittelbar beteiligt ist, auf. 
 
2.  Auf der Grundlage des § 125 Abs. 1 Satz 3 HGO wird Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens als 
weiterer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der KulturRegion Frankfurt RheinMain 
gGmbH und Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH bestellt. Die Bestellung 
erfolgt für den Fall der persönlichen Verhinderung der sonstigen Vertreter/innen der Stadt.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.05.2014 
 
 
Nach § 125 Abs. 1 HGO vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften, an denen sie 
beteiligt ist. Der Oberbürgermeister vertritt den Magistrat dabei kraft Amtes, er kann sich 
auch durch ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen. Der 
Magistrat kann weitere Vertreter/innen bestellen, die ihn in den Gesellschaften vertreten.  
 
Aufgrund der neuen Aufgaben von Frau Dr. Bärbel Herbig, muss die Vertretung in den 
Gesellschafterversammlungen der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH und der 
Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain neu geregelt werden.  
 
Künftig soll für den Fall meiner Verhinderung Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens in den 
benannten Gesellschaften die Stadt vertreten. 
 
Die Magistratsgeschäftsstelle wird für Herrn Prof. Dr. Hünnekens bei Bedarf die 
entsprechende Vollmacht ausfertigen. 
 
 
Darmstadt, 06.05.2014 
MGS/da 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0185
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.05.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00