V/0303/2010
Niedersachsenring
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4199 Zeichen
V/0303/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Niedersachsenring/Gartenstraße - Bauliche Optimierungsmaßnahmen zur Beseitigung einer
Unfallhäufungsstelle und Ergänzungen am Knotenpunkt Gartenstraße/Hoher Heckenweg
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
01.06.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der baulichen Optimierungsmaßnahmen am Niedersachsenring/Gartenstraße zur Beseitigung
einer Unfallhäufungsstelle und Ergänzungen am Knotenpunkt Gartenstraße/Hoher Heckenweg
wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung
(Lageplan Nr. 10049 Blatt 1(1) vom Mai 2010) ausgebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 103.500 €
entstehen.
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe
wie folgt zur Verfügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
-Str-erh-Unfallschwerpunkte
OPA
Teilfinanzplan (Zeile) 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2010
103.500
Ordnungspart-
nerschaft/
Beseitigung
UHS
Insgesamt: 103.500
Vorlagen-Nr.:
V/0303/2010
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
26.04.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0303/2010
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Der Rat der Stadt Münster hat der Vorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterpla-
nes Verkehrsunfallprävention 2008 und Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms
Münster 2009-2013“ am 13.05.2009 zugestimmt. Auf der Grundlage des Verkehrssicher-
heitsprogramms sollen mit besonderer Priorität die Planungen zur Entschärfung der
Unfallhäufungsstellen und deren bauliche Umsetzung in Verbindung mit der achsenwei-
sen Modernisierung der Lichtsignalsteuerung bearbeitet werden. Grundlage der jetzigen
Ausbauplanung ist der in der Berichtsvorlage V/0285/2010 enthaltene verkehrstechni-
sche Entwurf des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Niedersachsenring / Gartenstraße:
Die Baumaßnahme sieht den Rückbau der nordwestlichen Dreiecksinsel und die Anlegung
eines zweistreifigen, separat signalisierten Rechtseinbiegestreifens vor, wobei für den Ge-
radeausverkehr in Richtung Stadtmitte nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Wei-
terhin werden die Radwegeführungen optimiert und zur besseren Erkennbarkeit für den
Kfz- Verkehr Rot eingefärbt. Die auf der Dreiecksinsel befindliche Beleuchtung muss eben-
falls versetzt werden.
Baukosten ca. 92.500,00 €.
Gartenstraße / Hoher Heckenweg:
Der Rechtsabbieger von der Gartenstraße in den Hohen Heckenweg wird zurzeit als abkni-
ckende Vorfahrt außerhalb der Signalisierung geführt, Radfahrer und Fußgänger von und
zur Dreiecksinsel sind untergeordnet. Für Sehbehinderte sind zum Queren der südlichen
Gartenstraße und des Hohen Heckenweg Blindensignale installiert.
Als ergänzende Maßnahme wurde die Einbeziehung der Rechtseinbieger in die Sig-
nalsteuerung geprüft und positiv bewertet. Damit kann dann auch hier eine Blindensignali-
sierung erfolgen. Baulich werden die Fußgängeraufstellflächen und Radwegführungen an
die ergänzte Signalisierung angepasst.
Baukosten ca. 11.000,00 €.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Umsetzung der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung sowie die baulichen
Maßnahmen sind für das II. Halbjahr 2010 vorgesehen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen :
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
- 3 -
V/0303/2010
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (4)
- Gartenstraße
- Niedersachsenring
- Heckenweg
- Hoher Heckenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0303/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37