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A-R/0090/2017

Zügiger Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich der Stadtstrecke Münster

Antrag an den Rat 06.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 43.1

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5064 Zeichen

- 1 - 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0090/2017  
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
Zügiger Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich d er 
Stadtstrecke Münster 
Resolution: 
Der Rat der Stadt Münster fordert von dem am Ausbau  des DEK beteiligten Bun- 
desministerium für Verkehr und digitale Infrastrukt ur sowie von der Wasserstraßen- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 
1. eine absolute Verlässlichkeit in der Zeitplanung  und eine wesentliche Be- 
schleunigung der gesamten Ausbaumaßnahme innerhalb der Stadtstrecke 
Münster. 
2. eine der Bedeutung der Ausbaumaßnahme entspreche nde Prioritätensetzung 
im Hinblick auf die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. 
 
3. eine Verlässlichkeit in der Kommunikation und fr ühzeitige Information der Öf- 
fentlichkeit über Veränderungen. 
 
Begründung: 
Bereits im Jahr 2005 hatte der Rat der Stadt Münste r im Rahmen des Planfeststellungsver- 
fahrens zum DEK-Ausbauprojekt Stellung genommen und  ein Höchstmaß an Optimierung 
der gesamten und einzelnen Ausbaumaßnahmen eingefordert. 
Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahr en (2008) ist die Wasser- und Schiff- 
fahrtsverwaltung von einer gesamten Bauzeit von voraussichtlich fünf Jahren ausgegangen. 1 
Mit der Realisierung der gesamten Ausbaumaßnahme un d ihrer Einzelbestandteile (4 km 
Stadtstreckenausbau, 8 Brückenbauwerke, 5 Dükerbauw erke) sind in der Stadt Münster be- 
reits in der Vergangenheit und werden auch absehbar  weiterhin erhebliche temporäre oder 
dauerhafte Veränderungen in einem äußerst empfindli chen Stadt- und Landschaftsraum ei- 
ner bevölkerungsreichen Großstadt verbunden. Dies m acht den Ausbauabschnitt der Stadt- 
                                                
1 Vgl. Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Stadtstrecke Münster – 
Los 11 und Los 12) – Erläuterungen, Seite 50, Kapitel 9 „Bauzeit und Baudurchführung“, Wasser- und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes / Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Planfeststellungsbeschluss 
vom 28.04.2008

- 2 - 
 
recke Münster auch so besonders und unterscheidet i hn deutlich von anderen Ausbauab- 
schnitten „auf freier Strecke“. 
Der gesamte Bauprozess ist dringend zu optimieren, damit unabwendbare Eingriffe in den 
Kanal begleitenden Stadt- und Freiraum flächenmäßig  und insbesondere zeitlich so gering 
wie möglich gehalten werden können. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf die durch die 
Ausbaumaßnahmen unmittelbar und mittelbar betroffene Stadtgesellschaft.   
Eine weitere zeitliche Verzögerung einzelner Baumaß nahmen sowie die abermalige Verlän- 
gerung der Gesamtbauzeit um nochmals rund 3,5 Jahre  bis nunmehr voraussichtlich Mitte 
des Jahres 2026 ist nicht akzeptabel, da damit grav ierende negative Auswirkungen auf an- 
dere sowie auf städtische Projekte verbunden sind. Die aus verkehrs- und umweltpolitischen 
Gründen beschlossene und gewollte Entlastungswirkun g der Wasserstraße DEK für den 
Wirtschaftsverkehr (Bundespriorität 1) kann bereits  jetzt absehbar frühestens mehr als 10 
Jahre nach ursprünglichem Fertigstellungstermin (2017) eintreten. Der Rat der Stadt Münster 
fordert daher die an dieser bedeutenden Ausbaumaßna hme beteiligten Bundesbehörden 
auf, alle zum zügigen Abschluss der Gesamtbaumaßnah me erforderlichen verkehrs- und 
finanzpolitischen Prioritätensetzungen vorzunehmen und die für die Planung und Realisie- 
rung der einzelnen Baumaßnahmen notwendigen finanzi ellen und personellen Ressourcen 
unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 
Im gesamten Ausbaubereich der DEK-Südstrecke ist ne ben dem Ausbau der sog. Kanal- 
überquerung (KÜ) über die Ems (voraussichtliche Inb etriebnahme im Jahr 2020) noch der 
Ausbau der 4 km langen Stadtstrecke Münster das ein zig bestehende Nadelöhr beim DEK-
Ausbau. 
Bereits im Jahr 2014 hatte das Wasser- und Schifffa hrtsamt (WSA) Rheine eine Verlänge- 
rung des Zeitplans für die Gesamtmaßnahme von vorma ls fünf auf zehn Jahre Bauzeit bis 
Ende 2022 bekannt gegeben. 
2 
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, St adtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
am 23.11.2017 hat das WSA Rheine Bericht erstattet zum aktuellen Projektstand des DEK-
Ausbaus und zur abermaligen Verlängerung der Gesamtbauzeit bis voraussichtlich Mitte des 
Jahres 2026 (vgl. Anlage). Die beteiligten Bundesbe hörden sowie das Wasser- und Schiff- 
fahrtsamt (WSA) Rheine als Vorhabenträger werden au fgefordert, die Öffentlichkeit unver- 
züglich und transparent über zeitliche Veränderunge n bei einzelnen Teilbaumaßnahmen 
sowie beim Gesamtausbau zu informieren. Dabei ist d ie Tragweite der Auswirkungen offen 
zu kommunizieren. 
 
Stefan Weber und CDU-Fraktion 
Otto Reiners und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Carola Möllemann Appelhoff und FDP-Fraktion 
Rüdiger Sagel und Fraktion DIE LINKE. 
Pohlmann/Schmanck, Gruppe PIRATEN/ÖDP 
                                                
2 Vgl. Informationsbroschüre „Der Dortmund-Ems-Kanal – Ausbau der Stadtstrecke Münster“, Seite 
24/25, Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Dezember 2014

Beratungsverlauf (1)

13.12.2017 Rat
TOP 43.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wasserstraße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0090/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37