2938/2018
Stellenzusetzungen beim Amt für Wohnungswesen zur Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung
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Mitteilung Ausschuss
2183 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56 Vorlagen-Nummer 05.09.2018 2938/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Stellenzusetzungen beim Amt für Wohnungswesen zur Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung Aufgrund des Fallzahlenanstiegs im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie vor dem Hintergrund der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit und des politischen Interesses bei der Durch- setzung der Wohnraumschutzsatzung wurden im Fachbereich Wohnungsaufsicht/Mietpreiskontrolle des Amtes für Wohnungswesen aktuell folgende Stellen zugesetzt: 5,0 Stellen Sachbearbeitung BGr. A10 LGr. 2 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD NRW 3,0 Stellen Ermittlungen BGr. A 6 LGr. 1 LBesG NRW bzw. EG 6 TVöD NRW Daneben wurde eine Stelle Amtsjuristin bzw. Amtsjurist (BGr A 13, LGr 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW bzw. EG 13 TVöD NRW) eingerichtet, um die zum Teil rechtlich komplexen Verfahren adäquat zu begleiten. Damit stehen für diese Aufgabe nun insgesamt 11,0 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Stadtverwal- tung arbeitet mit hoher Priorität an der schnellstmöglichen Besetzung der neu eingerichteten Stellen. Nach Stellenbesetzung und Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Verwal- 2 tung der wohnungswirtschaftlich schädlichen Nutzung durch illegale Zweckentfremdung von Wohn- raum in Köln wirksamer entgegentreten und die Wiederzuführung rechtswidrig zweckfremd genutzter Wohnungen zum allgemeinen Wohnungsmarkt intensivieren können. Nach Ablauf eines angemessenen Erfahrungszeitraumes (mindestens ein Jahr nach Stellenbeset- zung) ist eine erneute Überprüfung der Stellenausstattung vorgesehen. Gez. Dr. Klein i.V. für Dr. Rau
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2938/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.09.2018
- Erstellt
- 04.09.2018 09:10