V/0501/2016
Gewährung einer zinslosen zurück zu zahlenden Überbrückungsfinanzierung an Frauen+beruf, Frauenforum e.V. zur Zwishenfinanzierung des Projekts Kompetenzzentrum Münsterland (competentia Münsterland) - Darlehnsverlängerung
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Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. zZ Wir sind sehr dankbar für die bisherige Unterstützung unserer Arbeit durch die Stadt Münster und insbesondere das Frauenbüro und hoffen, dass sie unsere Bitte positiv bescheiden können. SLe0or LSZOXeI TI Sp.JeISUENUL@ueney 69955 LGZ0 OL AOSUNyWN SPLer EIS JSKOpUSIEM Mit freundlichen Grüße Ö LS 3 Frauenbüro Münster, den 04.06.2016 Stadt Münster Eur den Vorsta Martina Arndts-Haupt Für den Vorstand Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. 48127 Münster Sehr geehrte Frau Arndts-Haupt, am 07.04.2014 hat uns die Stadt Münster ein Darlehen in Höhe von 72,000 Euro gewährt. In dem Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass der Verein Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. das Darlehen zum Ende des Jahres 2015 in seiner Gesamtheit tilgen soll. Am 09.12.2015 wurde auf unseren Antrag hin die Frist zur Tilgung des Darlehens bis zum 30.06.2016 verlängert. Diese Verlängerung hatten wir seinerseits beantragt, weil wir nicht absehen konnten, ob die Zahlung der ausstehenden Gelder für das Projekt Kompetenzzentrum Frau und Beruf seitens des Landes bzw. der Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 67.500-Euro rechtzeitig erfolgen würden. Die Projektlaufzeit des ersten Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland endete nach 2- monatiger Verlängerung am 31.08. 2015. Inzwischen konnten wir insgesamt 47.000 Euro des Gesamtdarlehens tilgen. Für die noch ausstehenden 25.000 Euro möchten wir sie erneut bitten, eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum Jahresende 2018 zu erwirken. Für den Beginn der zweiten Förderphase des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland von 01.09.2015 — 30.06.2018 bekamen wir vom Land NRW Ende August 2015 die Zustimmung. Trotz der Zusicherung eines geregelteren und zuverlässigeren Erstattungsverfahrens haben wir von September 2015 bis einschließlich Mai 2016 inzwischen wieder 32.000 Euro vorfinanziert und wir gehen davon aus, dass wir zumindest den Juni 2016 ebenfalls mit minimal 4.000 Euro vorfinanzieren müssen, Damit wir für die zweite Förderphase eine geregelte Vorfinanzierung sicherstellen können ohne eine teure Bankenfinanzierung leisten zu müssen, wäre eine Verlängerung des Darlehens bis 2018 hilfreich. Die Erstattungssituation stellt sich also nach wie vor als sehr unzuverlässig dar. Eine Verlängerung der Rückzahlungspflicht bis zum Jahresende 2016 sowie ein zinsloses Darlehen für den neuen Projektzeitraum würde es Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. ermöglichen, sich weiterhin an diesem Projekt beteiligen zu können und die europäischen Fördermittel zur Optimierung des Arbeitsmarktes für Frauen in Münster zu nutzen. Frauen & Beruf - Frauen meäV. ec ey SLZ0r LSZO Xe4 Wir sind sehr dankbar für die bisherige Unterstützung unserer Arbeit durch die Stadt Münster und insbesondere das Frauenbüro und hoffen, dass sie unsere Bitte positiv bescheiden können. 69959 1920 OL © Sp.1ejsuenu@uenen, JOsunyW GrLar EIS JOROPLAIEM Mit freundlichen Grüße d LS EI Frauenbüro Münster, den 04.06.2016 Stadt Münster u den Vorsa Martina Arndts-Haupt Für den Vorstand Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. 48127 Münster Sehr geehrte Frau Arndts-Haupt, am 07.04.2014 hat uns die Stadt Münster ein Darlehen in Höhe von 72.000 Euro gewährt. In dem Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass der Verein Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. das Darlehen zum Ende des Jahres 2015 in seiner Gesamtheit tilgen soll. Am 09.12.2015 wurde auf unseren Antrag hin die Frist zur Tilgung des Darlehens bis zum 30.06.2016 verlängert. Diese Verlängerung hatten wir seinerseits beantragt, weil wir nicht absehen konnten, ob die Zahlung \ der ausstehenden Gelder für das Projekt Kompetenzzentrum Frau und Beruf seitens des Landes bzw. » der Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 67.500-Euro rechtzeitig erfolgen würden. Die Projektlaufzeit des ersten Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland endete nach 2- monatiger Verlängerung am 31.08. 2015. Inzwischen konnten wir insgesamt 47.000 Euro des Gesamtdarlehens tilgen. Für die noch ausstehenden 25.000 Euro möchten wir sie erneut bitten, eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum Jahresende 2018 zu erwirken. Für den Beginn der zweiten Förderphase des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland von 01.09.2015 — 30.06.2018 bekamen wir vom Land NRW Ende August 2015 die Zustimmung. Trotz der Zusicherung eines geregelteren und zuverlässigeren Erstattungsverfahrens haben wir von September 2015 bis einschließlich Mai 2016 inzwischen wieder 32.000 Euro vorfinanziert und wir gehen davon aus, dass wir zumindest den Juni 2016 ebenfalls mit minimal 4.000 Euro vorfinanzieren müssen. Damit wir für die zweite Förderphase eine geregelte Vorfinanzierung sicherstellen können ohne eine teure Bankenfinanzierung leisten zu müssen, wäre eine Verlängerung des Darlehens bis 2018 hilfreich. Die Erstattungssituation stellt sich also nach wie vor als sehr unzuverlässig dar. Eine Verlängerung der Rückzahlungspflicht bis zum Jahresende 2016 sowie ein zinsloses Darlehen für den neuen Projektzeitraum würde es Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. ermöglichen, sich weiterhin an diesem Projekt beteiligen zu können und die europäischen Fördermittel zur Optimierung des Arbeitsmarktes für Frauen in Münster zu nutzen.
Beschlussvorlage
5130 Zeichen
V/0501/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Frauenbüro
Betrifft
Gewährung einer zinslosen zurück zu zahlenden Überbrückungsfinanzierung an Frauen & Beruf,
Frauenforum e.V. zur Zwischenfinanzierung des Projekts Kompetenzzentrum Münsterland (Competentia
Münsterland) - 2. Darlehnsverlängerung
Beratungsfolge
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das dem Verein Frauen und Beruf, Frauenforum e.V. mit B eschluss vom
02.04.2014 (Vorlage V/0251/2014) gewährte Darlehen von ursprünglich 72.000 Euro zur Zwischenfinanzierung
des Projektes Kompetenzzentrum (Competentia Münsterland) bis auf einen Restbetrag von 25.000 Euro z u-
rückgezahlt worden ist.
2. Für die noch verbleibenden 25.000 Euro wird eine Rückzahlungsfrist bis zum 31.12.2018 fest gesetzt, da bis
dahin die inzwischen neu bewilligte Projektförderung (Laufzeit bis 2018) für das Kompetenzzentrum abg e-
schlossen sein wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Investitions-maßnahme 9054 Darlehen Frauenforum, Frauen und
Beruf.e.V.
Auszahlungen 2014 72 000
Einzahlungen 2015 22 000
Einzahlungen 2016 25 000
Einzahlungen 2017 -
Einzahlungen 2018 25.000
Summe Auszahlungen /
Einzahlungen: Saldo
0
Begründung:
Vorlagen-Nr.:
V/0501/2016
Auskunft erteilt:
Frau Arndts-Haupt
Ruf:
492 17 00
E-Mail:
ArndtsHM@stadt-muenster.de
Datum:
06.06.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0501/2016
1. Hintergrund
Der Verein Frauenforum, Frauen und Beruf e.V. wird im Rahmen von Leistungsvereinbarungen von der
Stadt Münster mit einem Zuschuss in Höhe von 88 390 € p.a. gefördert. Der Zuschuss dient als Basis für
die Arbeitsstrukturen, die mit dem fachlichen Auftrag verbunden sind, im Arbeitsfeld „Frauen und Beruf, Er-
werbsförderung von Frauen, Beratung für Wiedereinsteigerinnen, Beratung für Unternehmen, etc“, notwe n-
dige Netzwerkarbeit zu leisten, Projekte zu initiieren und Erstberatung für Rückkehrerinnen anzubieten. Im
Rahmen dieser Aufträge akquiriert der Verein europäische Fördermittel sowie Landes und Bundesmittel.
Aktuell hat dabei das regionale, durch das Land mit EFRE-Mitteln finanzierte Projekt Competentia Münster-
land besondere Bedeutung
(http://www.competentia.nrw.de/kompetenzzentren/kompetenzzentrum_Muensterland/)
Mit Bescheid vom 23.03.2012 hat das MGEPA NRW für das Projekt 432.547,00 € bewilligt für die Projek t-
laufzeit 03.2012 – 06.2015.
Davon werden 389.292,30 € von Land/EFRE finanziert. Das entspricht ein em Fördersatz von 90%. 10%
bzw. 43.254,70 € muss als Eigenanteil finanziert werden. Hierzu werden Mittel aus der jährlichen städt i-
schen Förderung verwendet. Die Projektmittel können im Ausgabeerstattungsverfahren nach anfänglich 3,
inzwischen 2 Monaten ang efordert werden. Nach der Belegprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf
werden die Mittel voll oder unter Abzug nicht anerkannter Ausgaben angewiesen .
Die Komplexität der Förderverfahren hat beim Bund wie beim Land dazu geführt, dass die zugesagten För-
dermittel nur sehr schleppend ausgezahlt werden. Damit der Träger notwendige Zahlungen nicht mit Kred i-
ten vorfinanzieren und damit seine Arbeitsfähigkeit insgesamt gefährden muss, bewilligte der Rat mit der
Vorlage V/0251/2014 eine Überbrückungsfinanzie rung in Höhe von 72 000 €. Das Darlehen war bis zum
31.12.2015 zurück zu zahlen. Eine erste Tilgungsrate in Höhe von 22.000 € ging im Juni 2015 ein. Die zwe i-
te Rate in Höhe von 25.000 € ging im Mai 2016 ein. Mit Beschluss vom 25.11.2015 (V/0981/2015) war d ie
Rückzahlungsfrist bis zum 30.06.2016 verlängert worden. Die Rückzahlung der restlichen 25.000 € stellt
den Träger aktuell jedoch vor Probleme, da zwischenzeitlich der Beginn der Förderphase „Kompetenzzen t-
rum Münsterland bis 2018 begonnen hat. Auf dringe ndes Ersuchen des Landes ist das Projekt mit einem
vorzeitigen Maßnahmebeginn im September 2015 gestartet. Gleichzeitig bestehen erneut Verzögerungen
bei der Auszahlung der bewilligten Mittel. Die zwischenzeitlich zuständige Bezirksregierung Münster gibt
keine Hinweise oder Aussagen zum weiteren Verfahren. Da der Träger nicht auf andere Mittel zurückgreifen
kann, ist ihm aktuell die Ablösung des Darlehns ohne seine Existenz zu gefährden nicht zumutbar. Der Tr ä-
ger bittet daher um eine Fristverlängerung.
Um diese immer wieder auftretenden Situationen künftig zu vermeiden, bittet der Träger darum, den noch
verbleibenden Darlehnsanteil in Höhe von 25.000 € bis zum Abschluss des Projekt in 2018 zu verlängern.
2. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Rückzahlung des Darlehns in Höhe von 25.000 € bis zum 31.12.2018 zu ve r-
längern.
Eine Aufrechnung mit dem jährlichen Zuschuss von 88 390 €, - € für das Projekt Frauen und Beruf bleibt
vorbehalten.
Gez. Lewe
Anlagen:
Anschreiben Frauen & Beruf, Frauenforum e.V. vom 04.06.2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0501/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37