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V/0501/2016

Gewährung einer zinslosen zurück zu zahlenden Überbrückungsfinanzierung an Frauen+beruf, Frauenforum e.V. zur Zwishenfinanzierung des Projekts Kompetenzzentrum Münsterland (competentia Münsterland) - Darlehnsverlängerung

Vorlagen 07.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 11

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5231 Zeichen

Frauen & Beruf - FrauenForum e.V.
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Wir sind sehr dankbar für die bisherige Unterstützung unserer Arbeit durch die Stadt Münster und
insbesondere das Frauenbüro und hoffen, dass sie unsere Bitte positiv bescheiden können.

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Sp.JeISUENUL@ueney
69955 LGZ0 OL
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EIS JSKOpUSIEM

Mit freundlichen Grüße

Ö LS 3 Frauenbüro Münster, den 04.06.2016
Stadt Münster

Eur den Vorsta Martina Arndts-Haupt
Für den Vorstand Frauen & Beruf - FrauenForum e.V.

48127 Münster

Sehr geehrte Frau Arndts-Haupt,

am 07.04.2014 hat uns die Stadt Münster ein Darlehen in Höhe von 72,000 Euro gewährt. In dem
Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass der Verein Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. das Darlehen
zum Ende des Jahres 2015 in seiner Gesamtheit tilgen soll.

Am 09.12.2015 wurde auf unseren Antrag hin die Frist zur Tilgung des Darlehens bis zum 30.06.2016
verlängert.

Diese Verlängerung hatten wir seinerseits beantragt, weil wir nicht absehen konnten, ob die Zahlung
der ausstehenden Gelder für das Projekt Kompetenzzentrum Frau und Beruf seitens des Landes bzw.
der Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 67.500-Euro rechtzeitig erfolgen würden.

Die Projektlaufzeit des ersten Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland endete nach 2-
monatiger Verlängerung am 31.08. 2015.

Inzwischen konnten wir insgesamt 47.000 Euro des Gesamtdarlehens tilgen.
Für die noch ausstehenden 25.000 Euro möchten wir sie erneut bitten, eine Verlängerung der
Rückzahlungsfrist bis zum Jahresende 2018 zu erwirken.

Für den Beginn der zweiten Förderphase des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland von
01.09.2015 — 30.06.2018 bekamen wir vom Land NRW Ende August 2015 die Zustimmung.

Trotz der Zusicherung eines geregelteren und zuverlässigeren Erstattungsverfahrens haben wir von
September 2015 bis einschließlich Mai 2016 inzwischen wieder 32.000 Euro vorfinanziert und wir
gehen davon aus, dass wir zumindest den Juni 2016 ebenfalls mit minimal 4.000 Euro vorfinanzieren
müssen,

Damit wir für die zweite Förderphase eine geregelte Vorfinanzierung sicherstellen können ohne eine
teure Bankenfinanzierung leisten zu müssen, wäre eine Verlängerung des Darlehens bis 2018
hilfreich.

Die Erstattungssituation stellt sich also nach wie vor als sehr unzuverlässig dar. Eine Verlängerung der
Rückzahlungspflicht bis zum Jahresende 2016 sowie ein zinsloses Darlehen für den neuen
Projektzeitraum würde es Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. ermöglichen, sich weiterhin an diesem
Projekt beteiligen zu können und die europäischen Fördermittel zur Optimierung des Arbeitsmarktes
für Frauen in Münster zu nutzen.

Frauen & Beruf - Frauen meäV.

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Wir sind sehr dankbar für die bisherige Unterstützung unserer Arbeit durch die Stadt Münster und
insbesondere das Frauenbüro und hoffen, dass sie unsere Bitte positiv bescheiden können.

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EIS JOROPLAIEM

Mit freundlichen Grüße

d LS EI Frauenbüro Münster, den 04.06.2016
Stadt Münster

u den Vorsa Martina Arndts-Haupt
Für den Vorstand Frauen & Beruf - FrauenForum e.V.

48127 Münster

Sehr geehrte Frau Arndts-Haupt,

am 07.04.2014 hat uns die Stadt Münster ein Darlehen in Höhe von 72.000 Euro gewährt. In dem

Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass der Verein Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. das Darlehen

zum Ende des Jahres 2015 in seiner Gesamtheit tilgen soll.

Am 09.12.2015 wurde auf unseren Antrag hin die Frist zur Tilgung des Darlehens bis zum 30.06.2016

verlängert.

Diese Verlängerung hatten wir seinerseits beantragt, weil wir nicht absehen konnten, ob die Zahlung
\ der ausstehenden Gelder für das Projekt Kompetenzzentrum Frau und Beruf seitens des Landes bzw.

» der Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 67.500-Euro rechtzeitig erfolgen würden.
Die Projektlaufzeit des ersten Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland endete nach 2-
monatiger Verlängerung am 31.08. 2015.

Inzwischen konnten wir insgesamt 47.000 Euro des Gesamtdarlehens tilgen.
Für die noch ausstehenden 25.000 Euro möchten wir sie erneut bitten, eine Verlängerung der
Rückzahlungsfrist bis zum Jahresende 2018 zu erwirken.

Für den Beginn der zweiten Förderphase des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland von
01.09.2015 — 30.06.2018 bekamen wir vom Land NRW Ende August 2015 die Zustimmung.

Trotz der Zusicherung eines geregelteren und zuverlässigeren Erstattungsverfahrens haben wir von
September 2015 bis einschließlich Mai 2016 inzwischen wieder 32.000 Euro vorfinanziert und wir
gehen davon aus, dass wir zumindest den Juni 2016 ebenfalls mit minimal 4.000 Euro vorfinanzieren
müssen.

Damit wir für die zweite Förderphase eine geregelte Vorfinanzierung sicherstellen können ohne eine
teure Bankenfinanzierung leisten zu müssen, wäre eine Verlängerung des Darlehens bis 2018
hilfreich.

Die Erstattungssituation stellt sich also nach wie vor als sehr unzuverlässig dar. Eine Verlängerung der
Rückzahlungspflicht bis zum Jahresende 2016 sowie ein zinsloses Darlehen für den neuen
Projektzeitraum würde es Frauen & Beruf - FrauenForum e.V. ermöglichen, sich weiterhin an diesem
Projekt beteiligen zu können und die europäischen Fördermittel zur Optimierung des Arbeitsmarktes
für Frauen in Münster zu nutzen.

Beschlussvorlage

5130 Zeichen

V/0501/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung einer zinslosen zurück zu zahlenden Überbrückungsfinanzierung an Frauen & Beruf, 
Frauenforum e.V. zur Zwischenfinanzierung des Projekts Kompetenzzentrum Münsterland (Competentia 
Münsterland) - 2. Darlehnsverlängerung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das dem Verein Frauen und  Beruf, Frauenforum e.V. mit B eschluss vom 
02.04.2014 (Vorlage V/0251/2014) gewährte Darlehen von ursprünglich  72.000 Euro zur Zwischenfinanzierung 
des Projektes Kompetenzzentrum (Competentia Münsterland) bis auf einen Restbetrag von 25.000 Euro z u-
rückgezahlt worden ist. 
 
2. Für die noch verbleibenden 25.000 Euro wird eine Rückzahlungsfrist bis zum 31.12.2018 fest gesetzt, da bis 
dahin die inzwischen neu bewilligte Projektförderung (Laufzeit bis 2018) für das Kompetenzzentrum abg e-
schlossen sein wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Investitions-maßnahme 9054 Darlehen Frauenforum, Frauen und 
Beruf.e.V. 
   
Auszahlungen   2014 72 000  
Einzahlungen   2015 22 000  
Einzahlungen   2016 25 000  
Einzahlungen   2017 -  
Einzahlungen   2018 25.000  
Summe Auszahlungen / 
Einzahlungen: Saldo 
    
0 
Begründung: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0501/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0501/2016 
 
1. Hintergrund 
Der Verein Frauenforum, Frauen und Beruf e.V. wird im Rahmen von Leistungsvereinbarungen von der 
Stadt Münster mit einem Zuschuss in Höhe von 88 390 € p.a. gefördert. Der Zuschuss dient als Basis für 
die Arbeitsstrukturen, die mit dem fachlichen Auftrag verbunden sind, im Arbeitsfeld „Frauen und Beruf, Er-
werbsförderung von Frauen, Beratung für Wiedereinsteigerinnen, Beratung für Unternehmen, etc“, notwe n-
dige Netzwerkarbeit zu leisten, Projekte zu initiieren und Erstberatung für Rückkehrerinnen anzubieten. Im 
Rahmen dieser Aufträge akquiriert der Verein europäische Fördermittel sowie Landes und Bundesmittel. 
Aktuell hat dabei das regionale, durch das Land mit EFRE-Mitteln finanzierte Projekt Competentia Münster-
land besondere Bedeutung 
(http://www.competentia.nrw.de/kompetenzzentren/kompetenzzentrum_Muensterland/) 
 
Mit Bescheid vom 23.03.2012 hat das MGEPA NRW für das Projekt 432.547,00 € bewilligt für die Projek t-
laufzeit 03.2012 – 06.2015.  
Davon werden 389.292,30 € von Land/EFRE finanziert. Das entspricht ein em Fördersatz von 90%. 10% 
bzw. 43.254,70 € muss als Eigenanteil finanziert werden. Hierzu werden Mittel aus der jährlichen städt i-
schen Förderung verwendet. Die Projektmittel können im Ausgabeerstattungsverfahren nach anfänglich 3, 
inzwischen 2 Monaten ang efordert werden. Nach der Belegprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf 
werden die Mittel voll oder unter Abzug nicht anerkannter Ausgaben angewiesen .  
 
Die Komplexität der Förderverfahren hat beim Bund wie beim Land dazu geführt, dass die zugesagten För-
dermittel nur sehr schleppend ausgezahlt werden. Damit der Träger notwendige Zahlungen nicht mit Kred i-
ten vorfinanzieren und damit seine Arbeitsfähigkeit insgesamt gefährden muss, bewilligte der Rat mit der 
Vorlage V/0251/2014 eine Überbrückungsfinanzie rung in Höhe von 72 000 €. Das Darlehen war bis zum 
31.12.2015 zurück zu zahlen. Eine erste Tilgungsrate in Höhe von 22.000 € ging im Juni 2015 ein. Die zwe i-
te Rate in Höhe von 25.000 € ging im Mai 2016 ein. Mit Beschluss vom 25.11.2015 (V/0981/2015) war d ie 
Rückzahlungsfrist bis zum 30.06.2016 verlängert worden. Die Rückzahlung der restlichen 25.000 € stellt 
den Träger aktuell jedoch vor Probleme, da zwischenzeitlich der Beginn der Förderphase „Kompetenzzen t-
rum Münsterland bis 2018 begonnen hat. Auf dringe ndes Ersuchen des Landes ist das Projekt mit einem 
vorzeitigen Maßnahmebeginn im September 2015 gestartet. Gleichzeitig bestehen erneut Verzögerungen 
bei der Auszahlung der bewilligten Mittel. Die zwischenzeitlich zuständige Bezirksregierung Münster gibt 
keine Hinweise oder Aussagen zum weiteren Verfahren. Da der Träger nicht auf andere Mittel zurückgreifen 
kann, ist ihm aktuell die Ablösung des Darlehns ohne seine Existenz zu gefährden nicht zumutbar. Der Tr ä-
ger bittet daher um eine Fristverlängerung.  
 
Um diese immer wieder auftretenden Situationen künftig zu vermeiden, bittet der Träger darum, den noch 
verbleibenden Darlehnsanteil in Höhe von 25.000 € bis zum Abschluss des Projekt in 2018 zu verlängern.  
 
2. Empfehlung der Verwaltung 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Rückzahlung des Darlehns in Höhe von 25.000 € bis zum 31.12.2018 zu ve r-
längern. 
 
Eine Aufrechnung mit dem jährlichen Zuschuss von  88 390 €, - € für das Projekt Frauen und Beruf bleibt 
vorbehalten. 
 
 
Gez. Lewe 
 
Anlagen: 
 
Anschreiben Frauen & Beruf, Frauenforum e.V. vom 04.06.2016

Beratungsverlauf (2)

29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0501/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37