Einrichtung einer Erstberatungsstelle für das Bundesprogramm "unternehmensWert:Mensch"
Eilentscheidung Hauptausschuss 1371/2020 vom 20.05.2020
Stand: Am 18.06.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 22.05.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 25.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des Hauptausschusses (Sondersitzung) vom 22.05.2020 öffentlich 5.1.1 Einrichtung einer Erstberatungsstelle für das Bundesprogramm "un- ternehmensWert:Mensch" 1371/2020 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Übernahme der Trägerschaft und die Einrichtung der Beratungsstelle für das Programm „unternehmensWert:Mensch“ für den Zeitraum 01.06.2020 bis 30.06.2022 unter der Voraussetzung einer Förderung der zuwen- dungsfähigen Kosten in Höhe von 80% durch den Bund und die EU sowie einer an- teiligen Übernahme der restlichen 20% durch die Kooperationspartner. Die Bera- tungsstelle wird für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden. Die Maßnahme wird im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus abgebildet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 1371/2020 Freigabedatum 20.05.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Einrichtung einer Erstberatungsstelle für das Bundesprogramm "unternehmensWert:Mensch" Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 22.05.2020 Entscheidung Rat 18.06.2020 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Die reguläre Beratungsfolge zur Entscheidung konnte nicht fristgerecht erreicht werden, da die erfor- derlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen. Die Stadt Köln als Trägerin der Regionalagentur Region Köln wurde vom MAGS NRW gebeten, eben- falls die Trägerschaft für die Erstberatungsstelle für die Region Köln im Programm unternehmens- Wert:Mensch zu übernehmen und diese in organisatorischer und räumlicher Nähe einzurichten. Mit der kurzfristig bis zum 25.05.2020 über das online-Portal des Bundesverwaltungsamtes erforderlichen Antragstellung ist die rechtsverbindliche Zusage verbunden, den erforderlichen finanziellen Eigenan- teil sowie die benötigte Mehrstelle für das vorgenannte Projekt bereitzustellen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Abgabe des Antrags für die gesamte Region nicht mehr mög- lich. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Übernahme der Trägerschaft und die Einrichtung der Beratungs- stelle für das Programm „unternehmensWert:Mensch“ für den Zeitraum 01.06.2020 bis 30.06.2022 unter der Voraussetzung einer Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80% durch den Bund und die EU sowie einer anteiligen Übernahme der restlichen 20% durch die Kooperations- partner. Die Beratungsstelle wird für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden. Die Maßnahme wird im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus abgebildet. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen (2020-2022) Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 303.030 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 290.909 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei dem Programm „Förderung von Beratungsleistungen von kleinen und mittleren Betrieben zur Ge- staltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik unter Einbeziehung ihrer Beschäftigen – unternehmensWert:Mensch (uW:M)“ – handelt es sich um ein Programm des Bundes, welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF (Förderperiode 2014-2020) und des Bundes finanziert wird. Eine der Besonderheiten für die antragstellenden Unternehmen ist die zwingende Einschaltung von Erstberatungsstellen, die bundesweit verteilt sind und ebenfalls aus dem Programm gefördert werden. Seit Programmstart im Oktober 2015 wird die uW:M -Fördermittelberatung in NRW von den IHKs und/oder Regionalagenturen durchgeführt. Entgegen der Praxis in den anderen Bundesländern wur- de die Beratungstätigkeit des Personals in NRW nicht gefördert. Zur Begründung hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW die Förderung der Regionalagenturen aus dem ESF und somit die Vermeidung einer Doppelfinanzierung angeführt. Für die Region Köln hat die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2018 bis zum 31.10.2019 als einzige Erstberatungsstelle Beratungen zu uW:M und uW:Mplus durchgeführt. Zur Umsetzung wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der landeseigenen Gesellschaft für innovative Be- schäftigung (G.I.B.) und der Regionalagentur Region Köln bis zum 31.07.2020 geschlossen. Ab dem 01.11.2019 umfasst diese Vereinbarung ausschließlich die Beratungen, die in 2019 angefangen und noch nicht abgeschlossen worden sind. 3 Aus Sicht der Verwaltung leistet das Bundesprogramm einen wertvollen Beitrag zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen. In Ergänzung zu den Programmen und Initiativen auf Landes- ebene trägt es zu Fachkräftesicherung bei. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Erstberatungsstelle für die Region Köln eröffnet die Chance, dass laut Förderrichtlinie vermehrt Kleinstunternehmen in der gesamten Region von dem Programm profitieren. Durch die Inanspruchnahme von u:WM und u:WMplus werden diese befähigt, zukünftig auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen an- gemessen reagieren zu können: durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Handlungs- feldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit, Wissen & Kompetenz oder im Hinblick auf die Gestaltung des digitalen Wandels. Der Bedarf in der Region Köln ist dafür hoch. Die steigenden Beratungszahlen in 2019 machen dies deutlich, ebenso die zahlreichen Nachfragen bei der Regionalagentur Region Köln nach Beginn der Covid19-Pandemie. Beratungen in der Region Köln zu unternehmensWert:Mensch/uW:Mplus 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.10.2019 Zahl der beratenen Unternehmen Befürwortete Fördermittel Zahl der beratenen Unternehmen Befürwortete Fördermittel Ges. insg. 40* 281.400 € 56 427.200 € 31 9 246.400 € 35.000 € Köln 15 128.000 € 33 244.000 € LEV 0 0 2 17.600 € OBK 1 5.600 € 5 40.000 € RBK 4 33.600 € 4 33.600 € REK 11 79.200 € 12 92.000 € * davon 9 durch die IHK Ab 2020 beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun, in NRW zwölf Erstberatungsstellen (EBS) zu fördern. Der Förderantrag soll entsprechend einer Vereinbarung zwi- schen BMAS, Bundesverwaltungsamt (BVA), MAGS NRW und G.I.B. von letzterer gestellt werden. Die gewährten Zuwendungen sollen an die Träger der Erstberatungsstellen als Letztbegünstigte wei- tergeleitet werden. Das MAGS NRW wünscht, dass der jeweilige Träger der Regionalagentur als Erstberatungsstelle tätig wird. Dies ist für die Region Köln die Stadt Köln. Eine enge Verzahnung mit der Arbeit der Regionalagenturen wird ausdrücklich gewünscht. Aus diesem Grund schließt sich eine Übernahme der Trägerschaft durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungsgesellschaft aus. Auf Grund von Verzögerungen bei der Planung der neuen Struktur, nicht nur in der Region Köln, konnte das Projekt nicht zum 01.01.2020 NRW-weit gestartet werden. Das BVA hat der G.I.B. in der Zwischenzeit den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab 20.04.2020 bewilligt, damit Unternehmen ab diesem Zeitpunkt wieder beraten werden können. Um die aktuelle Lücke in der Region Köln bis zur Bewilligung zu schließen, übernimmt die Regionalagentur Region Köln aktuell ohne finanziellen Aus- gleich diese Aufgabe. Bis zum 31.05.2020 muss die G.I.B. den formalen Antrag stellen. Mit den Kooperationspartnern der Stadt Köln für die Regionalagentur Region Köln, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Stadt Leverkusen, wurde vereinbart, dass der erforderliche Eigenanteil von allen gemeinsam in gleichen Anteilen finanziert wird. Stellen- und Personalausstattung In Absprache mit den beteiligten Kreisen und Kommunen wird für die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Köln eine 1,0 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r EG13 TVöD im Rahmen des Projektes „un- ternehmensWert:Mensch“ befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (bis 30.06.2022) zum Stellenplan 2022 eingerichtet. Um die Besetzung der Stelle zum 01.06.2020 sicher zu stellen, wird verwaltungsintern eine entsprechende PR-Planstelle bis zum Inkrafttreten des Stel- lenplans 2022 zur Verfügung gestellt. Finanzierung der Erstberatungsstelle für den gesamten Förderzeitraum Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des ESF und des Bundes sowie aus Eigenmitteln der Städte Köln und Leverkusen, des Oberbergischen Kreises, der Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Erft- 4 Kreises. Gemäß unternehmensWert:Mensch - Förderrichtlinie wird die Zuwendung als Anteilsfinan- zierung in Höhe von 80% der projektbezogenen Personalausgaben gewährt. Alle weiteren direkten und indirekten Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben einer Erstberatungsstelle werden als Pauschalsatz in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten geför- dert. Der Aufwand für die Zeit vom 01.06.2020 – 30.06.2022 setzt sich wie folgt zusammen: Personalkosten Stadt Köln 233.100 EUR Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit 69.930 EUR Gesamtaufwand 303.030 EUR Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge: Weiterleitung der Zuwendung durch die G.I.B. 242.424 EUR Kostenerstattung der Kooperationspartner 48.485 EUR Gesamtertrag 290.909 EUR Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 12.121 EUR Die Finanzierung der Maßnahme sowie der finanzielle Ausgleich für die Bereitstellung einer zusätzli- chen Planstelle erfolgt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 aus vorhandenen Mitteln im Teilergeb- nisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus. Der städtische Anteil für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.964 EUR wird bei der Haushaltsplanung 2022 budgetneutral berücksichtigt. Finanzierungsplan uWM 01.06.2020 - 30.06.2022 Ausgaben Stelle/-anteilGESAMT ab 01.06.2020 2021 bis 30.06.2022 7 Monate 12 Monate 6 Monate Personalkosten 1 233.100,00 € 60.100,00 € 116.000,00 € 57.000,00 € Sachkostenpauschale (30% der PK) 69.930,00 € 18.030,00 € 34.800,00 € 17.100,00 € Summe 303.030,00 € 78.130,00 € 150.800,00 € 74.100,00 € Einnahmen GESAMT ab 01.06.2020 2021 bis 30.06.2022 7 Monate 12 Monate 6 Monate Bundesmittel 40% 121.212,00 € 31.252,00 € 60.320,00 € 29.640,00 € ESF 40% 121.212,00 € 31.252,00 € 60.320,00 € 29.640,00 € Eigenmittel 20% 60.606,00 € 15.626,00 € 30.160,00 € 14.820,00 € Summe 303.030,00 € 78.130,00 € 150.800,00 € 74.100,00 € EIGENANTEIL PRO KOOPPARTNER 12.121,20 € 3.125,20 € 6.032,00 € 2.964,00 € Begründung der Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahmen (siehe Bewirtschaftungs- verfügung II/20/202 vom 25.03.2020): Es handelt sich bei dieser freiwilligen Leistung sowohl um die Sicherung einer bestehenden Bera- tungsstruktur als auch um einen Beitrag zur akuten Krisenbewältigung, in dem den Unternehmen in Köln und der Region der Zugang zu Fördermitteln weiter gewährt wird. Auswirkungen bei Verzicht auf die Übernahme der Trägerschaft und Einrichtung der Erstbera- tungsstelle In Frage käme nur der völlige Verzicht auf die erforderliche Trägerschaft der Erstberatungsstelle für die gesamte IHK- Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmen in Köln und der Region ab 20.04.2020 nicht mehr an dem Förderprogramm partizipieren können und keine Fördermittel nach Köln und in die Region fließen werden.
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