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1371/2020

Einrichtung einer Erstberatungsstelle für das Bundesprogramm "unternehmensWert:Mensch"

Eilentscheidung Hauptausschuss 20.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 18.2

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 22.05.2020

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 22.05.2020

1005 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:  (0221) 221 26570 
E-Mail:  giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 25.05.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des 
Hauptausschusses (Sondersitzung)  vom 22.05.2020  
öffentlich 
5.1.1 Einrichtung einer Erstberatungsstelle für das Bundesprogramm "un-
ternehmensWert:Mensch" 
1371/2020 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Übernahme der Trägerschaft und die Einrichtung 
der Beratungsstelle für das Programm „unternehmensWert:Mensch“ für den Zeitraum 
01.06.2020 bis 30.06.2022 unter der Voraussetzung einer Förderung der zuwen-
dungsfähigen Kosten in Höhe von 80% durch den Bund und die EU sowie einer an-
teiligen Übernahme der restlichen 20% durch die Kooperationspartner. Die Bera-
tungsstelle wird für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden. 
Die Maßnahme wird im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus abgebildet. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

11642 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 1371/2020 
Freigabedatum 
20.05.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Einrichtung einer Erstberatungsstelle für das Bundesprogramm "unternehmensWert:Mensch" 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 22.05.2020 Entscheidung 
Rat 18.06.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die reguläre Beratungsfolge zur Entscheidung konnte nicht fristgerecht erreicht werden, da die erfor-
derlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen.  
Die Stadt Köln als Trägerin der Regionalagentur Region Köln wurde vom MAGS NRW gebeten, eben-
falls die Trägerschaft für die Erstberatungsstelle für die Region Köln im Programm unternehmens-
Wert:Mensch zu übernehmen und diese in organisatorischer und räumlicher Nähe einzurichten. Mit 
der kurzfristig bis zum 25.05.2020 über das online-Portal des Bundesverwaltungsamtes erforderlichen 
Antragstellung ist die rechtsverbindliche Zusage verbunden, den erforderlichen finanziellen Eigenan-
teil sowie die benötigte Mehrstelle für das vorgenannte Projekt bereitzustellen.  
Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Abgabe des Antrags für die gesamte Region nicht mehr mög-
lich. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Übernahme der Trägerschaft und die Einrichtung der Beratungs-
stelle für das Programm „unternehmensWert:Mensch“ für den Zeitraum 01.06.2020 bis 30.06.2022 
unter der Voraussetzung einer Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80% durch 
den Bund und die EU sowie einer anteiligen Übernahme der restlichen 20% durch die Kooperations-
partner. Die Beratungsstelle wird für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden. 
Die Maßnahme wird im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus abgebildet. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen (2020-2022) 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  303.030 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 290.909 €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Bei dem Programm „Förderung von Beratungsleistungen von kleinen und mittleren Betrieben zur Ge-
staltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik unter Einbeziehung ihrer 
Beschäftigen – unternehmensWert:Mensch (uW:M)“ – handelt es sich um ein Programm des Bundes, 
welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF (Förderperiode 2014-2020) und des Bundes 
finanziert wird.  
Eine der Besonderheiten für die antragstellenden Unternehmen ist die zwingende Einschaltung von 
Erstberatungsstellen, die bundesweit verteilt sind und ebenfalls aus dem Programm gefördert werden. 
Seit Programmstart im Oktober 2015 wird die uW:M -Fördermittelberatung in NRW von den IHKs 
und/oder Regionalagenturen durchgeführt. Entgegen der Praxis in den anderen Bundesländern wur-
de die Beratungstätigkeit des Personals in NRW nicht gefördert. Zur Begründung hat das Ministerium 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW die Förderung der Regionalagenturen aus dem 
ESF und somit die Vermeidung einer Doppelfinanzierung angeführt. 
Für die Region Köln hat die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2018 bis zum 31.10.2019 
als einzige Erstberatungsstelle Beratungen zu uW:M und uW:Mplus durchgeführt. Zur Umsetzung 
wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der landeseigenen Gesellschaft für innovative Be-
schäftigung (G.I.B.) und der Regionalagentur Region Köln bis zum 31.07.2020 geschlossen. Ab dem 
01.11.2019 umfasst diese Vereinbarung ausschließlich die Beratungen, die in 2019 angefangen und 
noch nicht abgeschlossen worden sind.

3 
 
Aus Sicht der Verwaltung leistet das Bundesprogramm einen wertvollen Beitrag zur Förderung kleiner 
und mittelständischer Unternehmen. In Ergänzung zu den Programmen und Initiativen auf Landes-
ebene trägt es zu Fachkräftesicherung bei. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Erstberatungsstelle 
für die Region Köln eröffnet die Chance, dass laut Förderrichtlinie vermehrt Kleinstunternehmen in 
der gesamten Region von dem Programm profitieren. Durch die Inanspruchnahme von u:WM und 
u:WMplus werden diese befähigt, zukünftig auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen an-
gemessen reagieren zu können: durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Handlungs-
feldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit, Wissen & Kompetenz oder im 
Hinblick auf die Gestaltung des digitalen Wandels. Der Bedarf in der Region Köln ist dafür hoch. Die 
steigenden Beratungszahlen in 2019 machen dies deutlich, ebenso die zahlreichen Nachfragen bei 
der Regionalagentur Region Köln nach Beginn der Covid19-Pandemie. 
Beratungen in der Region Köln zu unternehmensWert:Mensch/uW:Mplus 
 
 01.01.-31.12.2018  
 
01.01.-31.10.2019  
 
 Zahl der beratenen 
Unternehmen  Befürwortete Fördermittel  Zahl der beratenen 
Unternehmen  
Befürwortete  
Fördermittel  
Ges. insg. 40* 
 
281.400 € 
 56 427.200 €  
 31 9 246.400 € 35.000 €   Köln 15  128.000 €  33 244.000 € 
LEV 0  0  2   17.600 € 
OBK 1  5.600 €  5   40.000 € 
RBK 4  33.600 €  4   33.600 € 
REK 11 
 
 79.200 € 
 
 12 
 
  92.000 € 
 
           * davon 9 durch die IHK 
 
Ab 2020 beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun, in NRW zwölf 
Erstberatungsstellen (EBS) zu fördern. Der Förderantrag soll entsprechend einer Vereinbarung zwi-
schen BMAS, Bundesverwaltungsamt (BVA), MAGS NRW und G.I.B. von letzterer gestellt werden. 
Die gewährten Zuwendungen sollen an die Träger der Erstberatungsstellen als Letztbegünstigte wei-
tergeleitet werden. Das MAGS NRW wünscht, dass der jeweilige Träger der Regionalagentur als 
Erstberatungsstelle tätig wird. Dies ist für die Region Köln die Stadt Köln. Eine enge Verzahnung mit 
der Arbeit der Regionalagenturen wird ausdrücklich gewünscht. Aus diesem Grund schließt sich eine 
Übernahme der Trägerschaft durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungsgesellschaft aus. 
Auf Grund von Verzögerungen bei der Planung der neuen Struktur, nicht nur in der Region Köln, 
konnte das Projekt nicht zum 01.01.2020 NRW-weit gestartet werden. Das BVA hat der G.I.B. in der 
Zwischenzeit den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab 20.04.2020 bewilligt, damit Unternehmen ab 
diesem Zeitpunkt wieder beraten werden können. Um die aktuelle Lücke in der Region Köln bis zur 
Bewilligung zu schließen, übernimmt die Regionalagentur Region Köln aktuell ohne finanziellen Aus-
gleich diese Aufgabe. Bis zum 31.05.2020 muss die G.I.B. den formalen Antrag stellen.  
Mit den Kooperationspartnern der Stadt Köln für die Regionalagentur Region Köln, Oberbergischer 
Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Stadt Leverkusen, wurde vereinbart, dass der 
erforderliche Eigenanteil von allen gemeinsam in gleichen Anteilen finanziert wird. 
 
Stellen- und Personalausstattung 
In Absprache mit den beteiligten Kreisen und Kommunen wird für die Wahrnehmung der Aufgabe bei 
der Stadt Köln eine 1,0 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r EG13 TVöD im Rahmen des Projektes „un-
ternehmensWert:Mensch“ befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (bis 
30.06.2022) zum Stellenplan 2022 eingerichtet. Um die Besetzung der Stelle zum 01.06.2020 sicher 
zu stellen, wird verwaltungsintern eine entsprechende PR-Planstelle bis zum Inkrafttreten des Stel-
lenplans 2022 zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung der Erstberatungsstelle für den gesamten Förderzeitraum 
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des ESF und des Bundes sowie aus Eigenmitteln der Städte Köln 
und Leverkusen, des Oberbergischen Kreises, der Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Erft-

4 
 
Kreises. Gemäß unternehmensWert:Mensch - Förderrichtlinie wird die Zuwendung als Anteilsfinan-
zierung in Höhe von 80% der projektbezogenen Personalausgaben gewährt. Alle weiteren direkten 
und indirekten Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben einer Erstberatungsstelle 
werden als Pauschalsatz in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten geför-
dert. 
 
Der Aufwand für die Zeit vom 01.06.2020 – 30.06.2022 setzt sich wie folgt zusammen: 
Personalkosten Stadt Köln      233.100 EUR 
Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit      69.930 EUR 
Gesamtaufwand       303.030 EUR 
 
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge:  
Weiterleitung der Zuwendung durch die G.I.B.   242.424 EUR 
Kostenerstattung der Kooperationspartner      48.485 EUR 
Gesamtertrag        290.909 EUR 
 
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von    12.121 EUR 
 
Die Finanzierung der Maßnahme sowie der finanzielle Ausgleich für die Bereitstellung einer zusätzli-
chen Planstelle erfolgt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 aus vorhandenen Mitteln im Teilergeb-
nisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus. Der städtische Anteil für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe 
von 2.964 EUR wird bei der Haushaltsplanung 2022 budgetneutral berücksichtigt. 
 
Finanzierungsplan uWM 01.06.2020 - 30.06.2022
Ausgaben Stelle/-anteilGESAMT ab 01.06.2020 2021 bis 30.06.2022
7 Monate 12 Monate 6 Monate
Personalkosten 1 233.100,00 €     60.100,00 €         116.000,00 €     57.000,00 €          
Sachkostenpauschale (30% der PK) 69.930,00 €       18.030,00 €         34.800,00 €        17.100,00 €          
Summe 303.030,00 €     78.130,00 €         150.800,00 €     74.100,00 €          
Einnahmen GESAMT ab 01.06.2020 2021 bis 30.06.2022
7 Monate 12 Monate 6 Monate
Bundesmittel 40% 121.212,00 €     31.252,00 €         60.320,00 €        29.640,00 €          
ESF 40% 121.212,00 €     31.252,00 €         60.320,00 €        29.640,00 €          
Eigenmittel 20% 60.606,00 €       15.626,00 €         30.160,00 €        14.820,00 €          
Summe 303.030,00 €     78.130,00 €         150.800,00 €     74.100,00 €          
EIGENANTEIL PRO KOOPPARTNER 12.121,20 €       3.125,20 €            6.032,00 €          2.964,00 €            
 
 
Begründung der Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahmen (siehe Bewirtschaftungs-
verfügung II/20/202 vom 25.03.2020): 
Es handelt sich bei dieser freiwilligen Leistung sowohl um die Sicherung einer bestehenden Bera-
tungsstruktur als auch um einen Beitrag zur akuten Krisenbewältigung, in dem den Unternehmen in 
Köln und der Region der Zugang zu Fördermitteln weiter gewährt wird. 
 
 
Auswirkungen bei Verzicht auf die Übernahme der Trägerschaft und Einrichtung der Erstbera-
tungsstelle  
In Frage käme nur der völlige Verzicht auf die erforderliche Trägerschaft der Erstberatungsstelle für 
die gesamte IHK- Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmen in Köln und der Region 
ab 20.04.2020 nicht mehr an dem Förderprogramm partizipieren können und keine Fördermittel nach 
Köln und in die Region fließen werden.

Beratungsverlauf (2)

22.05.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1371/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
20.05.2020
Erstellt
08.05.2020 13:22