1297/2017
Außengastronomie auf Stellplätzen im Stadtbezirk Innenstadt
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3389 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 1297/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Außengastronomie auf Stellplätzen im Stadtbezirk Innenstadt hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt zur Sitzung am 08.12.2016, TOP 7.2 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung fol- gender Fragen: 1.“ Wie bewertet die Verwaltung ihre Erfahrungen mit der Umwandlung von Stellplätzen in Au- ßengastronomie? Haben sich aus Sicht der Verwaltung die Kriterien für die Umwandlung be- währt? Antwort der Verwaltung: Im Stadtbezirk Innenstadt wurden 35 Anträge bzw. Anfragen hinsichtlich der Genehmigung von Au- ßengastronomie auf Stellplätzen erfasst (Stand 9.Januar 2017). 21 Anträge wurden genehmigt, 6 wurden wegen Nichterfüllung der Genehmigungskriterien des ad hoc-Programms abgelehnt. Weitere 8 Anträge wurden entweder zurückgezogen oder bereits für das Jahr 2017 gestellt. Die Verwaltung bewertet die Genehmigung von Außengastronomie auf Stellplätzen als positiv. Es sind beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Öffentliche Ordnung vereinzelt Be- schwerden gegen das ad hoc- Programm und die damit verbundene Umwandlung von Stellplätzen in Außengastronomieflächen eingegangen. 2. „Wie soll das Procedere für die Umwandlung von Stellplätzen in Außengastronomie in der Saison 2017 aussehen? emien eine entsprechende Beschlussvorlage oder Mitteilung zum Procedere durch die Verwaltung vorliegen? von den Gastronomen eine qualitativ ansprechende Möblierung erwartet wird)?“ Antwort der Verwaltung: Das Procedere für das Jahr 2017 orientiert sich an dem des ad hoc-Programms 2016. Es wurde für 2017 lediglich definiert, dass keinesfalls Umzäunungen der Außengastronomiebereiche vorgenom- men werden dürfen. Gestaltungsvorgaben zur Möblierung sind an den Orten einzuhalten, für die es Gestaltungsrichtlinien gibt. 2 Der Bezirksvertretung Innenstadt wurde in der Sitzung am 29.06.2017 und die Bezirksvertretung Eh- renfeld am 12.06.2017 per Mitteilung über das ad hoc-Programm 2017 informiert. Die Verwaltung erarbeitet parallel ein Regelwerk zur Genehmigung von Außengastronomie auf Stell- plätzen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und des Schutzes der Außengastronomiebereiche gegenüber dem ggf. anschließenden Parkraum sowie dem fließenden Verkehr mit den beteiligten Fachämtern. Im Rahmen eines Arbeitskreisgespräches mit Vertretern der beteiligten Ämter sowie Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt soll das genannte Regelwerk von der Verwaltung vorgestellt und im Ar- beitskreis diskutiert, ggf. angepasst und im Konsens verabschiedet werden. Das Regelwerk wird an- schließend in Form einer Beschlussvorlage in die Politik eingebracht. Grundsätzlich spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Erteilung einer mehrjährigen Ge- nehmigung, sofern keine übergeordneten städtischen Interessen dagegen stehen (Ladezone o.Ä.). Allerdings handelt es sich bei jedem Antrag auf Außengastronomie auf Stellplätzen und dem damit verbundenen Entfall von öffentlichen Stellplätzen um eine Einzelfallentscheidung. Diesbezügliche Vorgehensweisen müssen im oben genannten Regelwerk hinterlegt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1297/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27