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V/0489/2005

Feinstaub, Einleitung von Minderungsmaßnahmen in Münster

Vorlage 07.06.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 2.6

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Beschlussvorlage

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10397 Zeichen

Anlage 1

Antrag GAL/Grüne-Ratsfraktion 18.04.05

„Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch saubere Luft - Sofortige Einleitung
der Luftreinhalteplanung für Münster“

Der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Landesumweltamt einen Luftreinhalte-
plan im Sinne des BImSchG für Münster, insbesondere für das Hauptverkehrsstraßennetz, bis
zum 30.9.2005 zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

2. Der Luftreinhalteplan hat geeignete und erforderliche Maßnahmen mit Zeitplan vorzusehen, um
die Einhaltung des Jahresmittelwerts und der Tagesmittelwerte für Feinstaub PMıofür 2005
und 2010 sicherzustellen. Dazu ist zu klären, welche Emittenten für die Staubbelastung in
Münster verantwortlich sind. Für die Hauptemittenten sind entsprechende Minderungsmaß-
nahmen, u. U. auch Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Zeiten und/oder bestimmte Fahr-
zeugtypen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen im Sinne des $ 40 BImSchG zu prüfen.

3. Der Luftreinhalteplan soll auch Maßnahmen vorsehen, um die Einhaltung der Grenzwerte für
Stickoxide (NO>2 und NOx) ab 2010 sicherzustellen.

4. Zur Verbesserung der Informationsgrundlage richtet die Stadt in Zusammenarbeit mit dem
Landesumweltamt an weiteren kritischen Stellen des Hauptverkehrsstraßennetzes (vor allem
an der Weseler Straße) Messstellen für Feinstäube ein.

5. Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die beteiligten Gruppen (Verkehrs- und Umweltver-
bände, Wirtschaft und Einzelhandel u. a.) werden zum Entwurf des Luftreinhalteplans ange-
hört. Das Ergebnis der Stellungnahmen und Anhörungen wird dem Rat und seinen Ausschüs-
sen für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt.

6. Kurzfristige Maßnahmen, die zur Reduzierung der Verkehrsemissionen beitragen, bzw. strate-
gische Maßnahmen, wie die weitere Förderung des OPNV und der Altbausanierung, die die
Emissionssituation in der Innenstadt und an den Hauptverkehrsstraßen entschärfen können,
sind unabhängig von der Luftreinhalteplanung möglichst zügig umzusetzen (siehe dazu die di-
versen einschlägigen GAL-Anträge).

Begründung

Die Gesundheitsschädlichkeit von Luftschadstoffen und speziell von Feinstäuben ist unstrittig und
seit langem bekannt. Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer
(PMıo) sind lungengängig und gelangen so in die Blutbahnen. Sie werden auf diesem Weg im gan-
zen Körper verteilt. Unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung können sie Krebs erre-
gen; sie verursachen vor allem bei Kindern und alten Menschen Herz-Kreislauf- und Lungener-
krankungen sowie Lungenkrebs.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 19. Februar 2005 kommt eine Studie der EU
zu dem Ergebnis, dass jedes Jahr bis zu 310.000 Europäer aufgrund der Luftschadstoffbelastung
vorzeitig sterben.

Mit der „EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung“ von 1996 wurde ein Instrumentarium
geschaffen, mit dem die Luftqualität in den Ländern der EU nach einheitlichen Kriterien beurteilt
werden kann. Gleichzeitig wurden so Maßstäbe definiert, mit deren Hilfe schädliche Auswirkungen
der Luftbelastung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt „vermieden, verhütet
oder verringert werden sollen“. Dabei wurden Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe (u. a.
Feinstaub PMso, Stickstoffoxide NO>/NOx, Schwefeldioxid SO2, Ozon u. a.) festgelegt, die sich auf
die entsprechenden Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beziehen. Ziel der
Richtlinie ist es, die Luftqualität „zu erhalten und wo notwendig zu verbessern“.

Die EU-Richtlinie wurde 2002 durch die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) und die 22. Verordnung zum BImSchG in deutsches Recht umgesetzt. Damit gelten
seit dem 1. Januar 2005 die neuen, verschärften Grenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe.
So wurde der Grenzwert des Tagesmittels für Feinstaub PMio auf 50 Mikrogramm pro msLuft fest-
gesetzt, eine Toleranzmarge lässt maximal 35 Überschreitungen im Jahr zu - ab 2010 sind nur
noch 7 Überschreitungen zulässig.

Hauptverursacher der Feinstaubbelastung dürfte in Münster vor allem der Straßenverkehr (Diesel-
fahrzeuge, insbesondere der Schwerlastverkehr) sein, dabei sind sowohl die Auspuffemissionen
als auch der Reifen- und Straßenabrieb zu berücksichtigen. Daneben dürften die Emissionen aus
Kleinfeuerungsanlagen/Hausfeuerung und aus der Landwirtschaft in Münster mehr als anderswo
zur Luftbelastung beitragen. Der Anteil industrieller Emissionen dürfte in Münster insgesamt ver-
gleichsweise niedrig sein — Emissionsschwerpunkte in bestimmten Stadtteilen sind trotzdem nicht
ausgeschlossen. Detaillierte Angaben über die Emissionsquellen liegen bisher nicht vor. Um Min-
derungsmaßnahmen zielgerichtet durchführen zu können, ist deshalb eine genauere Analyse der
Emissionslage in der Stadt erforderlich.

Bisher werden in Münster an drei Messstellen des Landesumweltamtes Daten über die Belastung
mit Feinstaub u. a. erhoben. Die bisherigen Messergebnisse aus 2005 zeigen, dass damit gerech-
net werden muss, dass die Toleranzmarge für Feinstäube auch in Münster in Zukunft öfter als 35

mal überschritten und damit geltendes Luftreinhalterecht verletzt wird.

Im Zeitraum vom 1.1. bis zum 17.4.2005 wurde der Grenzwert von 50 Mikrogramm an der Mess-
station Steinfurter Straße 15 mal, am Friesenring 3 9 mal und auf der Geist 6 mal überschritten
(Messdaten des Landesumweltamtes - http://www.lua.nrw.de/). Vor allem für den Bereich Steinfur-
ter Straße/Grevener Straße — und damit mitten in der Stadt - ist daher bis zum Herbst oder Winter
mit mehr als 35 Überschreitungen zu rechnen. An anderen Stellen der Stadt (z. B. Weseler Straße)
muss evtl. mit noch höheren Feinstaubbelastungen gerechnet werden, ohne dass dies bisher
durch Messungen dokumentiert wurde.

Die Entwicklung der letzten Jahre lässt ebenfalls vermuten, dass die Toleranzmargen für Fein-
staub überschritten werden dürften. Der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm wurde z. B.
am Friesenring im Jahre 2004 18 mal, 2003 33 mal und 2002 36 mal überschritten.

Gemäß BImSchG besteht die Rechtspflicht, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn die festge-
legten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn der
Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm zum 36sten Mal überschritten sein wird. Sofortiges Handeln
ist auch deshalb geboten, weil mit Geltung ab 2010 der Jahresmittelwert auf 20 Mikrogramm und
die Überschreitung des Tagesmittelwerts von 50 Mikrogramm auf 7-mal im Jahr verschärft werden
soll.

Das BImSchG fordert, die Minderungsmaßnahmen nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gegen
den jeweiligen Verursacher zu richten. Daher taugt keine Einzelmaßnahme, vielmehr ist ein Maß-
nahmenbündel erforderlich. In Münster spielt der Autoverkehr nicht die einzige, aber sicherlich eine

entscheidende Rolle. Deshalb ist das Hauptaugenmerk auf eine Verminderung der Emissionen
aus dem KfZ-Verkehr zu richten. Der Länderausschuss für Immissionsschutz, ein Bund-Länder-
Fachgremium, nimmt an, dass 45 bis 65 % der in Verkehrsnähe auftretenden PMto-
Spitzenbelastungen vom Straßenverkehr verursacht werden. Der Schwerlastverkehr dürfte für
mehr als die Hälfte dieses Betrages verantwortlich sein. Die schnellsten Erfolge bei der Absenkung
der Staubbelastung sind deshalb von einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs zu erwarten.

Auch wenn eine Einführung des Dieselruß-Partikelfilters mittelfristig eine erhebliche und vor allem
ursächliche Entlastung verspricht — die Stadt sollte deshalb mit ihrem Fuhrpark mit gutem umwelt-
politischen Beispiel vorangehen -, erscheinen kommunale Sofortmaßnahmen sowie weitere lang-
fristig wirksame Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan aus gesundheitspolitischen wie verkehrs-
politischen Gründen erforderlich. Eine lebenswerteste Stadt ist jedenfalls ohne saubere Luft nicht
vorstellbar.

gez. Wilhelm Breitenbach gez. Maria Klein-Schmeink gez. Ilse Schleef

gez. Helga Bennink gez. Jutta Möllers gez. Claudia Scholz
gez. Christof Hoffmann gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Rita Stein-Redent
gez. Manfred Kehr gez. Carsten Peters gez. Brigitte von Schoenebeck

gez. Hery Klas gez. Tim Rohleder

Anlage 2

GAL/Grüne-Ratsfraktion 1. April 2005

Antrag an AUB/HA/Rat

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Feinstaubbelastung in der Stadt Münster
beschließt der AUB/Rat:

1. Der Fuhrpark der Stadt Münster wird — soweit noch nicht erfolgt - mit Abgaskatalysatoren und
Rußpartikelfilter ausgerüstet.

2. Die Tochtergesellschaften der Stadt werden aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

3. Die von der Stadt bzw. der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen des ÖPNV beauftragten
privaten Busunternehmen werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge ebenfalls — soweit erforderlich
— entsprechend technisch auszurüsten. Im Rahmen der zukünftigen Auftragsvergabe an priva-
te Busunternehmen werden die o. g. technischen Voraussetzungen als Standards für alle ein-
gesetzten Busse vorgegeben.

Begründung:

Die seit dem 1. Januar geltenden Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Luft wurden an den
drei Messstellen des Landesumweltamtes in Münster bereits bis zu 13 mal überschritten, so dass
zu befürchten ist, dass spätestens im Herbst dieses Jahres der von der EU vorgegebene Grenz-
wert von maximal 35 Überschreitungstagen „Feinstaub PM10“ überschritten sein dürfte.

Unabhängig von weiteren verkehrspolitischen Maßnahmen sollte die Stadt Münster ihrer Vorbild-
funktion gerecht werden und dafür sorgen, dass ihre eigenen bzw. die in ihrem Auftrag fahrenden
Fahrzeuge auch unter umweltpolitischen Aspekten nach dem Stand der Technik ausgerüstet sind.

Als Vorbild kann die Flotte der Stadtwerkebusse dienen, die bereits seit einigen Jahren mit innova-
tiver Abgas-Technik, dem sog. CRT-System (Continousiy Regenerating Trap), ausgestattet sind.
Dieses System besteht aus einem Katalysator plus Rußfilter, die zusammen im Schalldämpfer der
Fahrzeuge integriert sind. Nach Angaben der Stadtwerke w erden mit Hilfe dieses Systems
Schadstoffe wie Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid fast ganz reduziert, der Ausstoß von Ruß-
partikeln um über 95 Prozent gesenkt. Verknüpft mit dieser Technik ist der Einsatz von schwefel-
freiem Diesel, was zusätzlich eine erhebliche Schadstoffreduktion der Fahrzeugemissionen be-
wirkt.

Breitenbach
Leuters
Wiemers

Beschlussvorlage

13726 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feinstaub, Einleitung von Minderungsmaßnahmen in Münster 
1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 18.04.2005 an den Rat 
    Nr. A-R/0011/2005  
2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 01.04.2005 an den Ausschuss für 
    Umweltschutz und Bauwesen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
• zu dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2005 vom 18.04.2005 „Zu einer lebenswerten 
Stadt gehört auch saubere Luft - Sofortige Einleitung der Luftreinhalteplanung für Müns-
ter“ 
 
und  
 
• zu dem Antrag an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen vom 01.04.2005 
„Feinstaubbelastung in der Stadt Münster“, der sich inhaltlich ebenfalls mit den kommuna-
len Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in Münster befasst, 
 
Stellungnahmen zu erarbeiten und baldmöglichst Beschlussvorschläge vorzulegen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Beide Anträge beinhalten die Einleitung bzw. Umsetzung von Minderungsmaßnahmen zur Redu-
zierung von Luftschadstoffen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt Münster. 
Sie werden deshalb gemeinsam in dieser Verfahrensvorlage behandelt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0489/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Besler 
Ruf: 
492 67 98 
E-Mail: 
BeslerR@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat vom 18.04.2005 zur Einleitung einer 
Luftreinhalteplanung in Münster 
 
Die Erstellung von Luftreinhalteplänen ist ein rechtliches Instrument der Bundesländer, um Maß-
nahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffbelastungen gebietsbezogen durchführen zu können. 
Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen sind in NRW die Bezirksregierungen, die 
Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen. Kreisfreie Städte wie Münster sind auch 
nach Landes-Immissionsschutzgesetz NRW dazu verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen im 
Hinblick auf für den Immissionsschutz bedeutsame Vorhaben zu ermitteln. Daraus folgt, dass die 
Konzeption und Planung der Luftreinhaltepläne in enger Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien 
Kommunen und der Bezirksregierung erfolgen muss. Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit der 
Bezirksregierung Münster aufgenommen, um das Thema Luftreinhalteplanung für Münster zu erör-
tern. 
 
Die Verwaltung wird eine Stellungnahme zum Antrag erarbeiten und den zuständigen politischen 
Gremien zur Abstimmung vorlegen. 
 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den AUB vom 01.04.2005 zu Minderungs-
maßnahmen im Fuhrpark der Stadt Münster 
 
Derzeit wird in der Stadtverwaltung ein Konzept vorbereitet, um die Emissionen der Kraftfahrzeuge 
im Fuhrpark der Stadt Münster unter die derzeitigen rechtlichen Anforderungen zu senken. 
 
Die Verwaltung wird hierzu eine Stellungnahme erarbeiten.  
 
 
I.V. 
 
 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
Anlagen

- 3 - 
Anlage 1 
 
 
Antrag GAL/Grüne-Ratsfraktion      18.04.05 
 
 
 
„Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch saubere Luft - Sofortige Einleitung 
der Luftreinhalteplanung für Münster“ 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Landesumweltamt einen Luftreinhalte-
plan im Sinne des BImSchG für Münster, insbesondere für das Hauptverkehrsstraßennetz, bis 
zum 30.9.2005 zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
 
2. Der Luftreinhalteplan hat geeignete und erforderliche Maßnahmen mit Zeitplan vorzusehen, um 
die Einhaltung des Jahresmittelwerts und der Tagesmittelwerte für Feinstaub PM
10 für 2005 
und 2010 sicherzustellen.  Dazu ist zu klären, welche Emittenten für die Staubbelastung in 
Münster verantwortlich sind. Für die Hauptemittenten sind entsprechende Minderungsmaß-
nahmen, u. U. auch Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Zeiten und/oder bestimmte Fahr-
zeugtypen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen im Sinne des § 40 BImSchG zu prüfen. 
 
3. Der Luftreinhalteplan soll auch Maßnahmen vorsehen, um die Einhaltung der Grenzwerte für 
Stickoxide (NO
2 und NOx) ab 2010 sicherzustellen. 
 
4. Zur Verbesserung der Informationsgrundlage richtet die Stadt in Zusammenarbeit mit dem 
Landesumweltamt an weiteren kritischen Stellen des Hauptverkehrsstraßennetzes (vor allem 
an der Weseler Straße) Messstellen für Feinstäube ein. 
 
5. Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt 
erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die beteiligten Gruppen (Verkehrs- und Umweltver-
bände, Wirtschaft und Einzelhandel u. a.) werden zum Entwurf des Luftreinhalteplans ange-
hört. Das Ergebnis der Stellungnahmen und Anhörungen wird dem Rat und seinen Ausschüs-
sen für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt. 
 
6. Kurzfristige Maßnahmen, die zur Reduzierung der Verkehrsemissionen beitragen, bzw. strate-
gische Maßnahmen, wie die weitere Förderung des ÖPNV und der Altbausanierung, die die 
Emissionssituation in der Innenstadt und an den Hauptverkehrsstraßen entschärfen können, 
sind unabhängig von der Luftreinhalteplanung möglichst zügig umzusetzen (siehe dazu die di-
versen einschlägigen GAL-Anträge).
 
 
 
Begründung 
 
Die Gesundheitsschädlichkeit von Luftschadstoffen und speziell von Feinstäuben ist unstrittig und 
seit langem bekannt. Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer 
(PM
10) sind lungengängig und gelangen so in die Blutbahnen. Sie werden auf diesem Weg im gan-
zen Körper verteilt. Unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung können sie Krebs erre-
gen; sie verursachen vor allem bei Kindern und alten Menschen Herz-Kreislauf- und Lungener-
krankungen sowie Lungenkrebs.

- 4 - 
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 19. Februar 2005 kommt eine Studie der EU 
zu dem Ergebnis, dass jedes Jahr bis zu 310.000 Europäer aufgrund der Luftschadstoffbelastung 
vorzeitig sterben. 
 
Mit der „EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung“ von 1996 wurde ein Instrumentarium 
geschaffen, mit dem die Luftqualität in den Ländern der EU nach einheitlichen Kriterien beurteilt 
werden kann. Gleichzeitig wurden so Maßstäbe definiert, mit deren Hilfe schädliche Auswirkungen 
der Luftbelastung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt „vermieden, verhütet 
oder verringert werden sollen“. Dabei wurden Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe (u. a. 
Feinstaub PM
10, Stickstoffoxide NO2/NOx, Schwefeldioxid SO2, Ozon u. a.) festgelegt, die sich auf 
die entsprechenden Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beziehen. Ziel der 
Richtlinie ist es, die Luftqualität „zu erhalten und wo notwendig zu verbessern“. 
 
Die EU-Richtlinie wurde 2002 durch die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes 
(BImSchG) und die 22. Verordnung zum BImSchG in deutsches Recht umgesetzt. Damit gelten 
seit dem 1. Januar 2005 die neuen, verschärften Grenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe. 
So wurde der Grenzwert des Tagesmittels für Feinstaub PM
10 auf 50 Mikrogramm pro m3 Luft fest-
gesetzt, eine Toleranzmarge lässt maximal 35 Überschreitungen im Jahr zu – ab 2010 sind nur 
noch 7 Überschreitungen zulässig. 
 
Hauptverursacher der Feinstaubbelastung dürfte in Münster vor allem der Straßenverkehr (Diesel-
fahrzeuge, insbesondere der Schwerlastverkehr) sein, dabei sind sowohl die Auspuffemissionen 
als auch der Reifen- und Straßenabrieb zu berücksichtigen. Daneben dürften die Emissionen aus 
Kleinfeuerungsanlagen/Hausfeuerung und aus der Landwirtschaft in Münster mehr als anderswo 
zur Luftbelastung beitragen. Der Anteil industrieller Emissionen dürfte in Münster insgesamt ver-
gleichsweise niedrig sein – Emissionsschwerpunkte in bestimmten Stadtteilen sind trotzdem nicht 
ausgeschlossen. Detaillierte Angaben über die Emissionsquellen liegen bisher nicht vor. Um Min-
derungsmaßnahmen zielgerichtet durchführen zu können, ist deshalb eine genauere Analyse der 
Emissionslage in der Stadt erforderlich. 
 
Bisher werden in Münster an drei Messstellen des Landesumweltamtes Daten über die Belastung 
mit Feinstaub u. a. erhoben. Die bisherigen Messergebnisse aus 2005 zeigen, dass damit gerech-
net werden muss, dass die Toleranzmarge für Feinstäube auch in Münster in Zukunft öfter als 35 
mal überschritten und damit geltendes Luftreinhalterecht verletzt wird. 
 
Im Zeitraum vom 1.1. bis zum 17.4.2005 wurde der Grenzwert von 50 Mikrogramm an der Mess-
station Steinfurter Straße 15 mal, am Friesenring 
3 9 mal und auf der Geist 6 mal überschritten 
(Messdaten des Landesumweltamtes - http://www.lua.nrw.de/). Vor allem für den Bereich Steinfur-
ter Straße/Grevener Straße – und damit mitten in der Stadt – ist daher bis zum Herbst oder Winter 
mit mehr als 35 Überschreitungen zu rechnen. An anderen Stellen der Stadt (z. B. Weseler Straße) 
muss evtl. mit noch höheren Feinstaubbelastungen gerechnet werden, ohne dass dies bisher 
durch Messungen dokumentiert wurde. 
Die Entwicklung der letzten Jahre lässt ebenfalls vermuten, dass die Toleranzmargen für Fein-
staub überschritten werden dürften. Der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm wurde z. B. 
am Friesenring im Jahre 2004 18 mal, 2003 33 mal und 2002 36 mal überschritten. 
 
Gemäß BImSchG besteht die Rechtspflicht, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn die festge-
legten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn der 
Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm zum 36sten Mal überschritten sein wird. Sofortiges Handeln 
ist auch deshalb geboten, weil mit Geltung ab 2010 der Jahresmittelwert auf 20 Mikrogramm und 
die Überschreitung des Tagesmittelwerts von 50 Mikrogramm auf 7-mal im Jahr verschärft werden 
soll. 
 
Das BImSchG fordert, die Minderungsmaßnahmen nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gegen 
den jeweiligen Verursacher zu richten. Daher taugt keine Einzelmaßnahme, vielmehr ist ein Maß-
nahmenbündel erforderlich. In Münster spielt der Autoverkehr nicht die einzige, aber sicherlich eine

- 5 - 
entscheidende Rolle. Deshalb ist das Hauptaugenmerk auf eine Verminderung der Emissionen 
aus dem KfZ-Verkehr zu richten. Der Länderausschuss für Immissionsschutz, ein Bund-Länder-
Fachgremium, nimmt an, dass 45 bis 65 % der in Verkehrsnähe auftretenden PM10-
Spitzenbelastungen vom Straßenverkehr verursacht werden. Der Schwerlastverkehr dürfte für 
mehr als die Hälfte dieses Betrages verantwortlich sein. Die schnellsten Erfolge bei der Absenkung 
der Staubbelastung sind deshalb von einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs zu erwarten. 
 
Auch wenn eine Einführung des Dieselruß-Partikelfilters mittelfristig eine erhebliche und vor allem 
ursächliche Entlastung verspricht – die Stadt sollte deshalb mit ihrem Fuhrpark mit gutem umwelt-
politischen Beispiel vorangehen -, erscheinen kommunale Sofortmaßnahmen sowie weitere lang-
fristig wirksame Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan aus gesundheitspolitischen wie verkehrs-
politischen Gründen erforderlich. Eine lebenswerteste Stadt ist jedenfalls ohne saubere Luft nicht 
vorstellbar. 
 
 
gez. Wilhelm Breitenbach gez. Maria Klein-Schmeink gez. Ilse Schleef 
gez. Helga Bennink  gez. Jutta Möllers  gez. Claudia Scholz 
gez. Christof Hoffmann gez. Jörn Möltgen  gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Manfred Kehr  gez. Carsten Peters  gez. Brigitte von Schoenebeck 
gez. Hery Klas  gez. Tim Rohleder

- 6 - 
Anlage 2 
 
 
GAL/Grüne-Ratsfraktion       1. April 2005 
 
 
Antrag an AUB/HA/Rat 
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um  die Feinstaubbelastung in der Stadt Münster 
beschließt der AUB/Rat: 
 
 
1. Der Fuhrpark der Stadt Münster wird – soweit noch nicht erfolgt - mit Abgaskatalysatoren und 
Rußpartikelfilter ausgerüstet. 
 
2. Die Tochtergesellschaften der Stadt werden aufgefordert, entsprechend zu verfahren. 
 
3. Die von der Stadt bzw. der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen des ÖPNV beauftragten 
privaten Busunternehmen werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge ebenfalls – soweit erforderlich 
– entsprechend technisch auszurüsten. Im Rahmen der zukünftigen Auftragsvergabe an priva-
te Busunternehmen werden die o. g. technischen Voraussetzungen als Standards für alle ein-
gesetzten Busse vorgegeben. 
 
 
Begründung: 
 
Die seit dem 1. Januar geltenden Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Luft wurden an den 
drei Messstellen des Landesumweltamtes in Münster bereits bis zu 13 mal überschritten, so dass 
zu befürchten ist, dass spätestens im Herbst dieses Jahres der von der EU vorgegebene Grenz-
wert von maximal 35 Überschreitungstagen „Feinstaub PM10“ überschritten sein dürfte. 
 
Unabhängig von weiteren verkehrspolitischen Maßnahmen  sollte die Stadt Münster ihrer Vorbild-
funktion gerecht werden und dafür sorgen, dass ihre eigenen bzw. die in ihrem Auftrag fahrenden 
Fahrzeuge auch unter umweltpolitischen Aspekten nach dem Stand der Technik ausgerüstet sind. 
 
Als Vorbild kann die Flotte der Stadtwerkebusse dienen, die bereits seit einigen Jahren mit innova-
tiver Abgas-Technik, dem sog. CRT-System (Continously Regenerating Trap), ausgestattet sind. 
Dieses System besteht aus einem Katalysator pl us Rußfilter, die zusammen im Schalldämpfer der 
Fahrzeuge integriert sind. Nach Angaben der Stadtwerke w erden mit Hilfe dieses Systems 
Schadstoffe wie Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid fast ganz reduziert, der Ausstoß von Ruß-
partikeln um über 95 Prozent gesenkt. Verknüpft mi t dieser Technik ist der Einsatz von schwefel-
freiem Diesel, was zusätzlich eine erhebliche Schadstoffreduktion der Fahrzeugemissionen be-
wirkt. 
 
 
Breitenbach 
Leuters 
Wiemers

Beratungsverlauf (1)

29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Weseler Straße
  • Steinfurter Straße 15
  • Friesenring 3
  • Grevener Straße
  • Auf der Geist 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0489/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37