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1877/2026

Förderaufruf SKS II Schwimmbäder - Interessenbekundungsverfahren

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.07.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.36

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

7409 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1877/2026 
Freigabedatum 
 02.07.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderaufruf »Sanierung kommunaler Sportstätten SKS II – Schwimmbäder 2026« - 
Interessenbekundungsverfahren  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat billigt die Interessenbekundung der Stadt Köln am Projektaufruf des Bundespro-
gramms »Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder 2026« für nachfolgendes 
Vorhaben: 
 
• Sanierung Agrippabad Köln, Kämmergasse 1, 50676 Köln 
 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Förderaufruf »Sanierung kommunaler Sportstätten SKS II – Schwimmbäder 2026« 
 
Im Frühjahr 2026 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Sondervermögens Infrastruk-
tur und Klimaneutralität (SVIK) ein eigenständiges Bundesprogramm ausschließlich für kom-
munale Schwimmbäder aufgelegt. Mit 250 Millionen Euro stellt der Bund Mittel für die umfas-
sende Sanierung und Modernisierung kommunaler Hallenbäder und Freibäder bereit. Mit der 
Durchführung des Programms ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
(BBSR) beauftragt. 
 
Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung öffentlich zugängli-
cher kommunaler Schwimmbäder. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorberei-
tende und investive Maßnahmen sowie Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Bau-
begleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. 
 
Der Bundesanteil der Förderung beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamt-
ausgaben, mindestens jedoch 250.000 Euro und maximal 8.000.000 Euro je Projektvorhaben. 
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Beteiligte und unbeteiligte Dritte können 
eingebunden werden. In diesem Fall gelten die KölnBäder als beteiligte Dritte. Dies hat zur 
Folge, dass die von dort eingebrachten Mittel von den Gesamtkosten in Abzug gebracht wer-
den. Die verbliebenen Mittel werden von Kommune und Bund im Verhältnis 55 Prozent zu 45 
Prozent getragen.  
 
Das Verfahren der Antragstellung ist in zwei Phasen untergliedert. Im Rahmen der ersten 
Phase, dem Interessenbekundungsverfahren, das Gegenstand dieser Vorlage ist, ist von den 
Kommunen bis zum 03.07.2026 die Genehmigung des Rates einzureichen. Die Interessens-
bekundung wurde – vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses – zur Fristwahrung zum 19.06. ein-
gereicht. 
 
Der Haushaltsausschuss des Deutsches Bundestages beschließt, welche Projekte für die 
zweite Phase zugelassen werden. Er orientiert sich bei seiner Entscheidung an verschiedenen 
Bewertungskriterien wie etwa der Projektreife, Barrierefreiheit, Projektstruktur, Verwendung 
nachhaltiger Baumaterialien etc. Die Projektauswahl orientiert sich an bereits gefassten politi-
schen Beschlüssen zu Maßnahmen, Prioritätenlisten sowie den Förderbedingungen. 
 
Der erste Förderaufruf SKS I war stark überzeichnet. Aus dieser Erfahrung ist zum aktuellen 
Zeitpunkt unklar, ob das Projekt vom Fördermittelgeber ausgewählt wird. Demnach wird erst 
im Zuge der zweiten Phase der Antragstellung über die konkrete Finanzierung der Maßnah-
men durch die Stadt Köln entschieden. Das Sportamt steht hierzu im engen Austausch mit der 
Kämmerei und den KölnBädern, um dann die Vereinbarkeit mit der restriktiven Mittelbewirt-
schaftung sicherzustellen.  
 
Hinweise:

3 
• Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch die Stadt Köln als alleinige Zuwendungs-
empfängerin gegenüber dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bun-
desamt für Bauwesen und Raumordnung. 
• Die KölnBäder GmbH (Stadtwerke-Konzern Köln) ist als kommunale Betreibergesellschaft 
als Letztempfängerin der Fördermittel im Wege der Weiterleitung nach VV Nr. 12 zu § 44 
BHO vorgesehen. 
• Die Klärung der Haushaltsmittel für den städtischen Eigenanteil sowie die Entscheidung 
über die Gesamtfinanzierung des Vorhabens bleibt der zweiten Förderphase (nach erfolg-
ter Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, voraus-
sichtlich Herbst 2026) vorbehalten. 
• Die Einreichung der Projektskizze über das Förderportal des Bundes erfolgte am 
19.06.2026 durch die Stadt Köln in enger Abstimmung mit der KölnBäder GmbH. 
 
Das Vorhaben: Sanierung Agrippabad Köln 
 
Das Agrippabad (Baujahr 1958) ist das älteste und eines der meistbesuchten kommunalen 
Hallenbäder der Stadt Köln und ein architektonisches Baudenkmal der Nachkriegsmoderne. 
Es bietet auf ca. 25.000 m² BGF Innen- und Außenbecken, Saunalandschaft, Fitnessbereich, 
Sprunganlage, Kinder-Planschbecken sowie eine Vielzahl weiterer Attraktionen und verzeich-
net in normalen Betriebsjahren rund 420.000 bis 500.000 Besucherinnen und Besucher pro 
Jahr. 
 
Das Agrippabad wurde zuletzt in den Jahren 1998 bis 2000 einer Generalsanierung unterzo-
gen. Nach nunmehr über 25 Jahren ohne grundlegende Erneuerung hat das Objekt das Ende 
seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer in wesentlichen Teilbereichen erreicht. Seit Anfang 
2026 war das Agrippabad infolge akuter Mängel für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine 
umfassende Sanierung ist zwingend erforderlich, um den dauerhaften Weiterbetrieb sicherzu-
stellen. 
 
Das Fördervorhaben wurde von der Verwaltung auf Betreiben der Kölnbäder GmbH wie dar-
gelegt als Projektskizze gemeldet. 
 
Der Sanierungsbedarf umfasst insbesondere: 
 
• Strukturelle Betonschäden am Beckenumgang (Chlorid Korrosion, Karbonatisierung, Be-
wehrungskorrosion) nach DIN EN 1504 
• Umfangreiche Betonsanierung in allen Geschossen 
• Energetische Ertüchtigung des Dachs 
• Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
Die Interessenbekundung umfasst Projektkosten i.H.v. ca. 20 Mio. Euro, an den Projektkosten 
beteiligt sich die KölnBäder GmbH als „beteiligter Dritter“ mit 16,4 Mio. Euro. Diese Kostenbe-
teiligung mindert die zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf 3,6 Mio. Euro. Hiervon sollen 
1,62 Mio. Euro (45%) vom Bund und 1,98 Mio. Euro (55%) von der Stadt Köln finanziert wer-
den.   
 
Projektorganisation und Zeitplan 
 
Die Antragstellung erfolgt durch die Stadt Köln als alleinige Antragstellerin und Zuwendungs-
empfängerin gegenüber dem BBSR. Die KölnBäder GmbH als kommunale Betreibergesell-
schaft übernimmt die operative Projektträgerschaft im Wege der Fördermittelweiterleitung 
nach VV Nr. 12 zu § 44 BHO. Die Stadt Köln, als Erstzuwendungsempfänger, muss, um den 
Regularien einer Bundesförderung zu entsprechen, die Funktion der fachlichen Projektleitung

4 
und der bautechnischen Dienststelle bei einer erfolgreichen Bewerbung um Fördermittel si-
cherstellen. 
 
Erfordernis des Ratsbeschlusses  
 
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren (Phase1) ist ein formaler Beschluss 
des Rates erforderlich, der die Unterstützung der Kommune für die Bewerbung dokumentiert. 
Dieser Beschluss stellt eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung der Interessenbe-
kundung dar. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Richtlinien des Bundesförderprogrammes setzen eine energetische Sanierung der geplan-
ten Objekte voraus. Die aktuellen Standards in Bezug auf klimafreundliche Sanierung werden 
daher erfüllt. 
 
Anlagen 
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1121 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Zur Teilnahme am Förderprogramm müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein Es handelt sich um eine 
notwendige Sanierungsmaßnahme zum Erhalt des Schwimmbades und des Schwimmbetriebes. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.  
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
Zur Teilnahme am Förderprogramm müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein Es handelt sich um eine 
notwendige Sanierungsmaßnahme zum Erhalt des Schwimmbades und des Schwimmbetriebes.

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

544 Zeichen

Vorlagen-Nr. 1877/2026 
Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Entscheidung des Rates in der regulären Sitzung am 02.09.2026 kann nicht 
abgewartet werden, da die Projektskizze bis zum 19.06.2026 eingereicht werden 
musste und eine positive Beschlussfassung des Rates zur Interessensbekundung an 
dem Förderprogramm vorausgesetzt ist. Die Beschlussfassung ist bis zum 
03.07.2026 beim Fördergeber nachzureichen. Notwendige verwaltungsinterne sowie 
Abstimmungen mit Kölnbäder führen dazu, dass die Vorlage verfristet vorgelegt 
werden muss.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 10.36 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1877/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.07.2026
Erstellt
20.06.2026 23:35