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SV-2013/0057

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. September 2013 betr. St. Rochus

Große Anfragen 01.10.2013

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SV-2013/0057

2492 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2013/0057 
 
 
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. September 2013 betr. St. Rochus 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
Große Anfrage  
St. Rochus 
 
1. Wie hoch ist der Kaufpreis für den Anteil der Stadt Darmstadt für die 
Überführung des St. Rochus-Krankenhauses in eine strategische Partnerschaft 
mit dem Klinikum Darmstadt und den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg? 
2. Wer wird für die bisherigen Schulden des St. Rochus-Krankenhaus 
aufkommen? 
3. Warum wurden die Stadtverordneten nicht im Vorfeld über die Fusionspläne 
informiert, sondern erst über die Presseberichterstattung davon in Kenntnis 
gesetzt? 
4. Welchen Einfluss wird die St. Rochus-Stiftung nach der Überführung in eine 
gemeinnützige GmbH haben? 
5. Welche Stimmrechte wird die St. Rochus-Stiftung in der gGmbH haben? 
6. Welcher Spielraum wird den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen 
der Katholischen Kirche zukünftig an einem Krankenhaus zugestanden, das 
sich zu 90 Prozent in öffentlicher Trägerschaft befindet? 
7. Werden zukünftig Kruzifixe in den Krankenzimmern hängen, obwohl es sich zu 
90 Prozent in öffentlicher Trägerschaft befindet? 
8. Wird zukünftig im St. Rochus-Krankenhaus – wie dies an katholischen Kliniken 
üblich ist, da es nicht mit den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen 
der Katholischen Kirche vereinbar ist - eine Notfallkontrazeption grundsätzlich 
ausgeschlossen sein? 
9. Ist zukünftig damit zu rechnen, dass im St. Rochus-Krankenhaus 
Vergewaltigungsopfer abgewiesen werden und gynäkologische 
Untersuchungen zur Beweissicherung nach sexueller Gewalt abgelehnt 
werden? 
10. Ist es zutreffend, dass die Stadt Darmstadt, damit ein konfessionell 
gebundenes Krankenhaus betreiben wird? 
11. Warum wird der St. Rochus-Stiftung ein maßgeblicher Einfluss zugestanden, 
obwohl künftig der Anteil von St. Rochus an der gGmbH nur 10 Prozent beträgt 
und jeweils 45 Prozent vom städtischen Klinikum Darmstadt und von den 
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg übernommen werden? 
12. Wie ist dies mit der Neutralitätspflicht der Stadt Darmstadt vereinbar? 
 
Darmstadt, 30. September 2013 
 
Michael Siebel      Hanno Benz 
Logo 
SPD 
Dar...

2 
Dagmar Metzger    (Fraktionsvorsitzender) 
Katrin Kosub 
(Stadtverordnete)

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8035 Zeichen

Dezernat IV 
Stadtkämmerer André Schellenberg 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Stadtkämmerer 
André Schellenberg 
  
 
 
SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Wilhelminenstraße 7 a 
64283 Darmstadt 
 
 
Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13 – 2313 
Telefax:  06151 13 – 3199 
E-Mail:    stadtkaemmerer@darmstadt.de 
Internet: www.darmstadt.de  
Datum: 
 
          
25. Oktober 2013 
 
 
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.10.2013 bezüglich St. Rochus 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ihre Große Anfrage vom 01. Oktober 2013 beantworte ich wie folgt: 
 
Frage 1:  
Wie hoch ist der Kaufpreis für den Anteil der Stadt Darmstadt für die Überführung des St. Rochus-
Krankenhauses in eine strategische Partnerschaft mit dem Klinikum Darmstadt und den Kreiskliniken 
Darmstadt-Dieburg? 
 
Antwort: 
Die Klinikum Darmstadt GmbH und die Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt Dieburg kaufen das 
St. Rochus Krankenhaus nicht, sondern beteiligen sich, nach erfolgter Zustimmung der politischen 
Gremien, zu je 45 Prozent an der neu zu gründenden St. Rochus Krankenhaus gGmbH. Diese Beteiligung 
findet sich dann in der Bilanz des Klinikums wieder. Die Klinikum Darmstadt GmbH und die Kreiskliniken 
werden allerdings Eigenkapital in die neue Gesellschaft einbringen. Die genaue Höhe des 
einzubringenden Eigenkapitals und die Verteilung auf die beiden Partner steht  noch nicht abschließend 
fest.  
Nach Abschluss der Verhandlungen mit der katholischen Kirche wird eine detaillierte Magistratsvorlage 
erstellt und voraussichtlich im November 2013 in den Geschäftsgang gegeben.  
 
Frage 2: 
Wer wird für die bisherigen Schulden des St. Rochus-Krankenhauses aufkommen? 
 
Antwort: 
Die St. Rochus Stiftung wird ein Teil der bestehenden Bankverbindlichkeiten in die zu gründenden  
St. Rochus Krankenhaus gGmbH einbringen. Diese Verbindlichkeiten werden vollständig durch das 
ebenso einzubringende Vermögen des Krankenhauses (Liegenschaften, Gebäude, Betriebsausstattung 
etc.) gedeckt. Die übrigen Bankverbindlichkeiten verbleiben bei der St. Rochus Stiftung. Die bis zum 
31.12.2013 entstehenden operativen Betriebsverluste des St. Rochus Krankenhauses verbleiben ebenso 
bei der St. Rochus-Stiftung. Nach dem 01.01.2014 entstehende Verbindlichkeiten tragen die Beteiligten 
gemäß ihrer Anteile.

Frage 3: 
Warum wurden die Stadtverordneten nicht im Vorfeld über die Fusionspläne informiert, sondern erst 
über die Presseberichterstattung davon in Kenntnis gesetzt? 
 
Antwort: 
Sondierungsgespräche und Vorverhandlungen - wie die geführten - müssen unter der Wahrung höchster 
Vertraulichkeit stattfinden, da sie von hohem Interesse auch für Wettbewerber, wie z. B. private 
Klinikbetreiber, sind. Bis zur Unterzeichnung des so genannten „Letter of Intent“ haben sich daher alle 
Beteiligten zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.  
 
Frage 4: 
Welchen Einfluss wird die St. Rochus-Stiftung nach der Überführung in eine gemeinnützige GmbH 
haben? 
 
Antwort: 
Die St. Rochus-Stiftung bleibt erhalten und wird nicht in die gemeinnützige GmbH überführt. Vielmehr 
bringt sie das St. Rochus Krankenhaus in die neue gGmbH ein. Der Einfluss der St. Rochus-Stiftung ist 
allgemein mit der Höhe der Beteiligung von 10%  zu beschreiben. Näheres regelt der Gesellschafts-
vertrag, der z. Zt. erarbeitet und den Stadtverordneten ebenso mit der Magistratsvorlage vorgelegt wird.  
 
Frage 5: 
Welche Stimmrechte wird die St. Rochus-Stiftung in der gGmbH haben? 
 
Antwort: 
Siehe Antwort zur Frage 4. Für den nicht zu erwarteten Fall, dass eine Schließung des St. Rochus 
Krankenhauses in den ersten 5 Geschäftsjahren vorgenommen werden sollte, soll die Stiftung ein volles 
Mitbestimmungsrecht (Vetorecht) erhalten. 
 
Frage 6: 
Welcher Spielraum wird den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche 
zukünftig an einem Krankenhaus zugestanden, das sich zu 90 Prozent in öffentlicher Trägerschaft 
befindet. 
 
Antwort: 
Für das St. Rochus-Krankenhaus gilt weiterhin die „Kirchliche Grundordnung“. 
 
Frage 7: 
Werden zukünftig Kruzifixe in den Krankenzimmern hängen, obwohl es sich zu 90 Prozent in 
öffentlicher Trägerschaft befindet? 
 
Antwort: 
Selbstverständlich ja. Das St. Rochus Krankenhaus genießt in der Dieburger Bevölkerung in seiner 
derzeitigen Prägung hohe Anerkennung und ist in der Region tief verwurzelt. Eine andere Ausrichtung 
und Namensgebung würde den Fortbestand des Hauses eher gefährden. 
So wie auch in den Räumlichkeiten der 30 Darmstädter Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in 
kirchlicher Trägerschaft befinden und weitestgehend aus städtischen Mitteln finanziert sind, Kruzifixe 
angebracht sind, werden entsprechend der Antwort zur Frage 6 auch zukünftig Kruzifixe in den 
Patientenzimmern hängen.

Frage 8: 
Wird zukünftig im St. Rochus-Krankenhaus – wie dies an katholischen Kliniken üblich ist, da es nicht 
mit den ethnischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche vereinbar ist – eine 
Notfallkontrazeption grundsätzlich ausgeschlossen sein? 
 
Antwort: 
Mit der Fragestellung wird offenbar in falscher Kenntnis der Sachlage behauptet, dass eine 
Notfallkontrazeption bei katholischen Kliniken ausgeschlossen sei. 
 
Die katholische Kirche hat dagegen klargestellt, dass eine Notfallkontrazeption (sog. „Pille danach“) 
bei vergewaltigten Frauen in katholischen Krankenhäusern verordnet werden kann, um eine 
Befruchtung der Eizellen zu verhindern. Ferner dürfen nach einer Erklärung von Kardinal Meisner auch 
Ärztinnen und Ärzte in katholischen Krankenhäusern vergewaltigte Frauen über die Methoden der 
Schwangerschaftsverhinderung bzw. des Schwangerschaftsabbruches aufklären, die nach katholischer 
Auffassung eigentlich nicht vertretbar sind. 
 
Unabhängig hiervon ist davon auszugehen, dass in der neuen St. Rochus Krankenhaus gGmbH keine 
medizinischen Fächer vorgehalten werden, bei denen ethische oder moraltheologische Grundsätze eine 
Rolle spielen würden. 
 
Die Ärzteschaft der zukünftigen St. Rochus gGmbH hat die Möglichkeit, von der Sie auch, soweit 
notwendig, Gebrauch machen wird, betroffene Frauen innerhalb des Klinikverbundes an ein fachlich 
kompetentes Haus zu verweisen. 
 
Frage 9: 
Ist zukünftig damit zu rechnen, dass im St. Rochus-Krankenhaus Vergewaltigungsopfer abgewiesen 
werden und gynäkologische Untersuchungen zur Beweissicherung nach sexueller Gewalt abgelehnt 
werden? 
 
Antwort: 
Die Frage unterstellt indirekt, dass Vergewaltigungsopfern im St. Rochus-Krankenhaus nicht geholfen, 
sondern diese abgewiesen würden. Die katholische Kirche hat dagegen klargestellt, dass eine 
medizinische Notfallhilfe und Versorgung selbstverständlich auch Vergewaltigungsopfern angeboten 
wird und keine Abweisung erfolgt. 
 
Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 8. 
 
Frage 10: 
Ist es zutreffend, dass die Stadt Darmstadt, damit ein konfessionell gebundenes Krankenhaus 
betreiben wird? 
 
Antwort: 
Die Stadt Darmstadt wird sich über die Klinikum Darmstadt GmbH an einem Krankenhaus beteiligen,  
für das weiterhin die „kirchliche Grundordnung“ gilt. Dies geschieht, um den Fortbestand der 
kommunalen Trägerschaft der Klinikum Darmstadt GmbH zu stärken und zu sichern. Ferner wird mit 
diesem Engagement die ortsnahe, medizinische Grundversorgung der Bevölkerung in der Region 
sichergestellt.  
 
Frage 11: 
Warum wird der St. Rochus-Stiftung ein maßgeblicher Einfluss zugestanden, obwohl künftig der Anteil 
von St. Rochus an der gGmbH nur 10 Prozent beträgt und jeweils 45 Prozent vom städtischen 
Klinikum Darmstadt und von den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg übernommen werden? 
 
Antwort: 
Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 4 und 5.

Frage 12: 
Wie ist dies mit der Neutralitätspflicht der Stadt Darmstadt vereinbar? 
 
Antwort: 
Entsprechend der Antworten zu den Fragen 4, 6, 7 und 10. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
 
In Kopie: 
 
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro der Stadtverordnetenversammlung

Beratungsverlauf (1)

TOP 16.2

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2013/0057
Typ
Große Anfragen
Datum
01.10.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00