SV-2013/0057
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. September 2013 betr. St. Rochus
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SV-2013/0057
2492 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2013/0057 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. September 2013 betr. St. Rochus SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Große Anfrage St. Rochus 1. Wie hoch ist der Kaufpreis für den Anteil der Stadt Darmstadt für die Überführung des St. Rochus-Krankenhauses in eine strategische Partnerschaft mit dem Klinikum Darmstadt und den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg? 2. Wer wird für die bisherigen Schulden des St. Rochus-Krankenhaus aufkommen? 3. Warum wurden die Stadtverordneten nicht im Vorfeld über die Fusionspläne informiert, sondern erst über die Presseberichterstattung davon in Kenntnis gesetzt? 4. Welchen Einfluss wird die St. Rochus-Stiftung nach der Überführung in eine gemeinnützige GmbH haben? 5. Welche Stimmrechte wird die St. Rochus-Stiftung in der gGmbH haben? 6. Welcher Spielraum wird den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche zukünftig an einem Krankenhaus zugestanden, das sich zu 90 Prozent in öffentlicher Trägerschaft befindet? 7. Werden zukünftig Kruzifixe in den Krankenzimmern hängen, obwohl es sich zu 90 Prozent in öffentlicher Trägerschaft befindet? 8. Wird zukünftig im St. Rochus-Krankenhaus – wie dies an katholischen Kliniken üblich ist, da es nicht mit den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche vereinbar ist - eine Notfallkontrazeption grundsätzlich ausgeschlossen sein? 9. Ist zukünftig damit zu rechnen, dass im St. Rochus-Krankenhaus Vergewaltigungsopfer abgewiesen werden und gynäkologische Untersuchungen zur Beweissicherung nach sexueller Gewalt abgelehnt werden? 10. Ist es zutreffend, dass die Stadt Darmstadt, damit ein konfessionell gebundenes Krankenhaus betreiben wird? 11. Warum wird der St. Rochus-Stiftung ein maßgeblicher Einfluss zugestanden, obwohl künftig der Anteil von St. Rochus an der gGmbH nur 10 Prozent beträgt und jeweils 45 Prozent vom städtischen Klinikum Darmstadt und von den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg übernommen werden? 12. Wie ist dies mit der Neutralitätspflicht der Stadt Darmstadt vereinbar? Darmstadt, 30. September 2013 Michael Siebel Hanno Benz Logo SPD Dar... 2 Dagmar Metzger (Fraktionsvorsitzender) Katrin Kosub (Stadtverordnete)
anlage 1
8035 Zeichen
Dezernat IV
Stadtkämmerer André Schellenberg
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Stadtkämmerer
André Schellenberg
SPD-Stadtverordnetenfraktion
Wilhelminenstraße 7 a
64283 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13 – 2313
Telefax: 06151 13 – 3199
E-Mail: stadtkaemmerer@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
Datum:
25. Oktober 2013
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.10.2013 bezüglich St. Rochus
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage vom 01. Oktober 2013 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch ist der Kaufpreis für den Anteil der Stadt Darmstadt für die Überführung des St. Rochus-
Krankenhauses in eine strategische Partnerschaft mit dem Klinikum Darmstadt und den Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg?
Antwort:
Die Klinikum Darmstadt GmbH und die Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt Dieburg kaufen das
St. Rochus Krankenhaus nicht, sondern beteiligen sich, nach erfolgter Zustimmung der politischen
Gremien, zu je 45 Prozent an der neu zu gründenden St. Rochus Krankenhaus gGmbH. Diese Beteiligung
findet sich dann in der Bilanz des Klinikums wieder. Die Klinikum Darmstadt GmbH und die Kreiskliniken
werden allerdings Eigenkapital in die neue Gesellschaft einbringen. Die genaue Höhe des
einzubringenden Eigenkapitals und die Verteilung auf die beiden Partner steht noch nicht abschließend
fest.
Nach Abschluss der Verhandlungen mit der katholischen Kirche wird eine detaillierte Magistratsvorlage
erstellt und voraussichtlich im November 2013 in den Geschäftsgang gegeben.
Frage 2:
Wer wird für die bisherigen Schulden des St. Rochus-Krankenhauses aufkommen?
Antwort:
Die St. Rochus Stiftung wird ein Teil der bestehenden Bankverbindlichkeiten in die zu gründenden
St. Rochus Krankenhaus gGmbH einbringen. Diese Verbindlichkeiten werden vollständig durch das
ebenso einzubringende Vermögen des Krankenhauses (Liegenschaften, Gebäude, Betriebsausstattung
etc.) gedeckt. Die übrigen Bankverbindlichkeiten verbleiben bei der St. Rochus Stiftung. Die bis zum
31.12.2013 entstehenden operativen Betriebsverluste des St. Rochus Krankenhauses verbleiben ebenso
bei der St. Rochus-Stiftung. Nach dem 01.01.2014 entstehende Verbindlichkeiten tragen die Beteiligten
gemäß ihrer Anteile.
Frage 3:
Warum wurden die Stadtverordneten nicht im Vorfeld über die Fusionspläne informiert, sondern erst
über die Presseberichterstattung davon in Kenntnis gesetzt?
Antwort:
Sondierungsgespräche und Vorverhandlungen - wie die geführten - müssen unter der Wahrung höchster
Vertraulichkeit stattfinden, da sie von hohem Interesse auch für Wettbewerber, wie z. B. private
Klinikbetreiber, sind. Bis zur Unterzeichnung des so genannten „Letter of Intent“ haben sich daher alle
Beteiligten zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.
Frage 4:
Welchen Einfluss wird die St. Rochus-Stiftung nach der Überführung in eine gemeinnützige GmbH
haben?
Antwort:
Die St. Rochus-Stiftung bleibt erhalten und wird nicht in die gemeinnützige GmbH überführt. Vielmehr
bringt sie das St. Rochus Krankenhaus in die neue gGmbH ein. Der Einfluss der St. Rochus-Stiftung ist
allgemein mit der Höhe der Beteiligung von 10% zu beschreiben. Näheres regelt der Gesellschafts-
vertrag, der z. Zt. erarbeitet und den Stadtverordneten ebenso mit der Magistratsvorlage vorgelegt wird.
Frage 5:
Welche Stimmrechte wird die St. Rochus-Stiftung in der gGmbH haben?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 4. Für den nicht zu erwarteten Fall, dass eine Schließung des St. Rochus
Krankenhauses in den ersten 5 Geschäftsjahren vorgenommen werden sollte, soll die Stiftung ein volles
Mitbestimmungsrecht (Vetorecht) erhalten.
Frage 6:
Welcher Spielraum wird den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche
zukünftig an einem Krankenhaus zugestanden, das sich zu 90 Prozent in öffentlicher Trägerschaft
befindet.
Antwort:
Für das St. Rochus-Krankenhaus gilt weiterhin die „Kirchliche Grundordnung“.
Frage 7:
Werden zukünftig Kruzifixe in den Krankenzimmern hängen, obwohl es sich zu 90 Prozent in
öffentlicher Trägerschaft befindet?
Antwort:
Selbstverständlich ja. Das St. Rochus Krankenhaus genießt in der Dieburger Bevölkerung in seiner
derzeitigen Prägung hohe Anerkennung und ist in der Region tief verwurzelt. Eine andere Ausrichtung
und Namensgebung würde den Fortbestand des Hauses eher gefährden.
So wie auch in den Räumlichkeiten der 30 Darmstädter Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in
kirchlicher Trägerschaft befinden und weitestgehend aus städtischen Mitteln finanziert sind, Kruzifixe
angebracht sind, werden entsprechend der Antwort zur Frage 6 auch zukünftig Kruzifixe in den
Patientenzimmern hängen.
Frage 8:
Wird zukünftig im St. Rochus-Krankenhaus – wie dies an katholischen Kliniken üblich ist, da es nicht
mit den ethnischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche vereinbar ist – eine
Notfallkontrazeption grundsätzlich ausgeschlossen sein?
Antwort:
Mit der Fragestellung wird offenbar in falscher Kenntnis der Sachlage behauptet, dass eine
Notfallkontrazeption bei katholischen Kliniken ausgeschlossen sei.
Die katholische Kirche hat dagegen klargestellt, dass eine Notfallkontrazeption (sog. „Pille danach“)
bei vergewaltigten Frauen in katholischen Krankenhäusern verordnet werden kann, um eine
Befruchtung der Eizellen zu verhindern. Ferner dürfen nach einer Erklärung von Kardinal Meisner auch
Ärztinnen und Ärzte in katholischen Krankenhäusern vergewaltigte Frauen über die Methoden der
Schwangerschaftsverhinderung bzw. des Schwangerschaftsabbruches aufklären, die nach katholischer
Auffassung eigentlich nicht vertretbar sind.
Unabhängig hiervon ist davon auszugehen, dass in der neuen St. Rochus Krankenhaus gGmbH keine
medizinischen Fächer vorgehalten werden, bei denen ethische oder moraltheologische Grundsätze eine
Rolle spielen würden.
Die Ärzteschaft der zukünftigen St. Rochus gGmbH hat die Möglichkeit, von der Sie auch, soweit
notwendig, Gebrauch machen wird, betroffene Frauen innerhalb des Klinikverbundes an ein fachlich
kompetentes Haus zu verweisen.
Frage 9:
Ist zukünftig damit zu rechnen, dass im St. Rochus-Krankenhaus Vergewaltigungsopfer abgewiesen
werden und gynäkologische Untersuchungen zur Beweissicherung nach sexueller Gewalt abgelehnt
werden?
Antwort:
Die Frage unterstellt indirekt, dass Vergewaltigungsopfern im St. Rochus-Krankenhaus nicht geholfen,
sondern diese abgewiesen würden. Die katholische Kirche hat dagegen klargestellt, dass eine
medizinische Notfallhilfe und Versorgung selbstverständlich auch Vergewaltigungsopfern angeboten
wird und keine Abweisung erfolgt.
Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 8.
Frage 10:
Ist es zutreffend, dass die Stadt Darmstadt, damit ein konfessionell gebundenes Krankenhaus
betreiben wird?
Antwort:
Die Stadt Darmstadt wird sich über die Klinikum Darmstadt GmbH an einem Krankenhaus beteiligen,
für das weiterhin die „kirchliche Grundordnung“ gilt. Dies geschieht, um den Fortbestand der
kommunalen Trägerschaft der Klinikum Darmstadt GmbH zu stärken und zu sichern. Ferner wird mit
diesem Engagement die ortsnahe, medizinische Grundversorgung der Bevölkerung in der Region
sichergestellt.
Frage 11:
Warum wird der St. Rochus-Stiftung ein maßgeblicher Einfluss zugestanden, obwohl künftig der Anteil
von St. Rochus an der gGmbH nur 10 Prozent beträgt und jeweils 45 Prozent vom städtischen
Klinikum Darmstadt und von den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg übernommen werden?
Antwort:
Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 4 und 5.
Frage 12:
Wie ist dies mit der Neutralitätspflicht der Stadt Darmstadt vereinbar?
Antwort:
Entsprechend der Antworten zu den Fragen 4, 6, 7 und 10.
Mit freundlichen Grüßen
André Schellenberg
Stadtkämmerer
In Kopie:
Büro des Oberbürgermeisters
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Wilhelminenstraße 7a
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2013/0057
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 01.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00