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V/0739/2023

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 19.12.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.02.2024, TOP 3

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0739_Anlage_B_AMIP_2024

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Ansehen

Anlage A

2020 Zeichen

Anlage A zur V/0739/2023 
 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel-
chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon-
kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver-
meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in 
Münster im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) 
 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 Verbesserung der sozialen Teilhabe 
 
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit 
dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung 
des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden 
die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah-
men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beschlussvorlage

3696 Zeichen

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V/0739/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.01.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   31.01.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
Vorberatung 
   06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   14.02.2024 Integrationsrat Anhörung 
   15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2024 (Anlage) beschlos-
sen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster 
für das Jahr 2024 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2024 wie folgt finanziert: 
 
 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
05.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2024  140.000  
Zeile 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2024 16.097.600 1,2  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 16.781.000 1,2  
 
1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus 
den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kostenumlagen.  
 
 
Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2024 sind 
im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro bereit-
zustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, 
Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für das Jahr 2024  dargestellt. Es be-
schreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele 
innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori-
entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Ak-
teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa-
renz über die Arbeit des Jobcenters her.  
Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters 
und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie 
überregionaler Ebene. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A zur Vorlage V/0739/2023 
 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters der Stadt Münster

V_0739_Anlage_B_AMIP_2024

178827 Zeichen

1

2 
 
Impressum 
 
Herausgeberin Stadt Münster 
   Jobcenter 
   Ludgeriplatz 4 
   48151 Münster  
 
Telefon             0251 492-9292 
 
E-Mail      Jobcenter@stadt-muenster.de 
 
Amtsleitung                Ralf Bierstedt             
 
 
Redaktionsteam Ralf Bierstedt 
Marcus Schölling  
Monika Jürgensmeier 
 
Gestaltung Kristina Reen  
 
Foto Umschlag  Presseamt Münster/Bernhard Fischer  
 
Druck Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck 
 
Auflage Januar 2024, 350, 1. Auflage

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2 
Vorwort................................ ................................ ................................ ............................ 4 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .... 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ...............................  6 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024 ................ 8 
1.2.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ....................... 8 
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ........................ 8 
1.2.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ .................... 13 
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ............. 18 
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster .............. 21 
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ .......... 29 
1.2.7. Budget 2024 des Jobcenters ................................ ................................ .... 31 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................................ .. 31 
2.1 Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ . 31 
2.2 Zielwerte für das Jahr 2024 ................................ ................................ ............. 33 
2.3 Soziale Teilhabe ................................ ................................ ............................. 33 
2.4 Schwerpunktthemen des Landes sowie Landes- und Bundesinitiativen .......... 35 
2.5 Handlungsfelder, Ziele, Strategien und Aktivitäten des Jobcenters ................. 36 
2.1.1. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 1 ................................  39 
2.1.2. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 2 ................................  41 
2.1.3. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 3 ................................  45 
2.6 Netzwerke ................................ ................................ ................................ ....... 46 
3. Maßnahmenplanung ................................ ................................ ..............................  48 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik ................................ ............... 50 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .......... 53 
Anlage 2: Das Bürgergeld-Gesetz ................................ ................................ ................. 54 
Anlage 3: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und       
                 weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 57 
Anlage 4: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren    
                 Merkmalen ................................ ................................ ................................ .... 58 
Anlage 5: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und   
                 weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 59 
Anlage 6: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 60 
Anlage 7: Wirkungsorientierung und die zehn Dimensionen sozialer Teilhabe .............. 61 
Anlage 8: Qualitätsprojekt Beratung ................................ ................................ .............. 68 
Anlage 9: Projekt Wissensmanagement ................................ ................................ ........ 69 
Anlage 10: Übersicht der geplanten Maßnahmen im Jahr 2024 ................................ .... 70

4 
 
Vorwort 
 
2023 war für die Jobcenter wieder ein bewegtes Jahr. Mit der Einführung des  
Bürgergeldes stand zunächst e ine erneute umfangreiche Reform des SGB 2 1 an. Der 
Übergang zum Bürgergeld, in zwei Schritten zum 1. Januar und 1. Juli 2023 , ist den 
Jobcentern dank guter  Vorbereitung reibungslos gelungen. Allerdings wird auch das 
kommende Jahr nicht unerhebliche Herausforderungen für die Jobcenter mit sich bringen. 
Stichworte sind zum Beispiel  die schwächelnde Konjunktur auf der einen Seite, 
Fachkräftebedarf auf der anderen, Inflation und die Haushaltslage des Bundes und, last 
but not least, die Einführung der Kindergrun dsicherung, die auch Auswirkungen auf die 
Arbeit der Jobcenter haben werden.  
Obwohl allseits der Mangel an Arbeits- beziehungsweise Fachkräften beklagt wird, gelingt 
es aktuell nur unzureichend, bereits arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu 
(re-)integrieren. Initiativen von Bund („Job-Turbo“) und Land NRW („Vermittlungs-
offensive“) sollen hier durch konzertierte Kraftanstrengungen von Jobcentern und 
Unternehmen Abhilfe schaffen. 
Einem Paukenschlag gleich wurden im Juni 2023 für die Jahre 2024 und 2025 
umfangreiche Sparmaßnahmen im SGB 2 angekündigt. Der Hauptplan zur Umsetzung 
der Einsparungen im Jahr 2025, die Verlagerung der Zuständigkeit von bürgergeld -
beziehenden Jugendlichen von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit, wurde nach 
einer beispiellosen Protestaktion zahlreicher arbeitsmarkt - und sozialpolitischer 
Akteur*innen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder zurückgenommen. 
Bezüglich der Umsetzung des Alternativvorschlags, der Verlagerung der Förderung 
beruflicher Weiter bildung und beruflicher Rehabilitation von den Jobcentern zu den 
Agenturen für Arbeit zum 01.01.2025 sind derzeit noch viele Fragen offen. Fest steht, dass 
in den Jobcentern bereits 2024 nicht zu unterschätzende Ressourcen in die Vorbereitung 
dieser Änderungen werden fließen müssen.  
Im Vergleich zum ersten Ansatz wurden d en Jobcentern zusätzliche finanzielle Mittel für 
2024 angekündigt. Würde dies tatsächlich so umgesetzt, entspräche das Finanzvolumen 
des Jobcenters der Stadt Münster in etwa dem Bud get von 2023. Angesichts der noch 
laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 lag bei Redaktionsschluss hierüber 
allerdings noch keine verbindliche Auskunft vor.  
Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung, a ls eines der Kernvorhaben des 
Koalitionsvertrages der Bundesregierung , gestaltet sich sehr zäh. Mit Blick auf die 
Komplexität des Themas sei hier nur gesagt, dass der aktuell vorliegende Gesetzentwurf 
das ursprüngliche Ziel der Kindergrundsicherung, bürgerfreundliche Leistungen aus einer 
Hand für bed ürftige Kinder zu bieten, weit verfehlt . Vielmehr werden zusätzliche 
Schnittstellen und Parallelzuständigkeit en verschiedener Behörden, zu denen auch die 
Jobcenter gehören, geschaffen, mit dem Ergebnis einer erhöhten Bürokratie für alle 
Beteiligten. Hinzu kommt, dass den Jobcentern nach der aktuellen Ausgestaltung der 
Kindergrundsicherung auch die integrative, das heißt die arbeitsmarktpolitische 
Zuständigkeit für die Kinder und Jugendlichen entzogen werden würde und die Strukturen, 
                                                
1 Von 2005 bis 2023 hat das SGB 2 über 90 unterschiedlich umfangreiche und komplexe Änderungen erfahren.

5 
 
Kompetenzen und Netzwerk e in den Familienservicestellen neu aufgebaut werden 
müssten. Ob es tatsächlich so kommen wird, bleibt abzuwarten; gegen den Gesetzentwurf 
regt sich massive Kritik von vielen Seiten. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits 
frühzeitig mitgeteilt, den gepla nten Termin des Inkrafttretens (01.01.2025) aus 
finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht 
realisieren zu können. 
Alles in allem sind die in diesem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm vorgestellten 
Planungen des Jo bcenters für das Jahr 2024 mehr denn je mit zahlreichen 
Unwägbarkeiten versehen und werden allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität 
abverlangen. Mit einem umfangreichem Erfahrungsschatz, auch in der Bewältigung von 
Krisen und kurzfristigen Veränderu ngen, einem gewohnt vielseitigen Portfolio an 
Förderangeboten, einem stabilen Netzwerk und engagierten Mitarbeitenden sieht sich das 
Jobcenter der Stadt Münster jedoch für alle Herausforderungen gut aufgestellt.

6 
 
1. Ausgangssituation 
 
Verschiedenste Themen und  Faktoren haben Einfluss auf die strategischen und 
operativen Planungen des Jobcenters (siehe Abbildung 1).  
 
 
 
Abbildung Nr. 1: beispielhaft ausgewählte Einflüsse auf den Planungsprozess des Jobcenters  
 
Dabei stehen die Faktoren mehr oder in einem Wechs elverhältnis zueinander und  sind 
oftmals einer hohen Dynamik unterworfen. Der Einfluss der Jobcenter auf die Faktoren ist 
unterschiedlich ausgeprägt und teilweise, zum Beispiel hinsichtlich der Wirtschaft und des 
Arbeitsmarktes, gar nicht gegeben.  
 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster ist in 5 Abteilungen gegliedert (siehe Organigramm in 
der Anlage 1).  
Die operative Kernarbeit wird in den beiden Abteilungen Markt und Integration (59.20) und 
Leistungsgewährung (59.30) umges etzt. Hier ist das Jobcenter sozialräumlich 
ausgerichtet. Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-
Jobcenter“ (JiJ), das jeweils aus einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung, 
Förderung und Integration (Markt und Integration) und einer Fachstelle für die passive 
Leistungsgewährung sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice besteht 
Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk 
finanzielle 
Ausstattung
Schwerpunkt-
setzung des 
Landes
Schwerpunkte 
Stadt Münster
rechtlicher 
Rahmen 
Jobcoaching 
und Beratung
Arbeitgebende
Wirtschaft und 
Arbeitsmarkt
Zielsystem 
SGB 2
Bürgergeld-
beziehende

7 
 
haben, werden durch das zuständige JiJ betreu t.2 Die Mitarbeitenden für Empfang und 
Kund*innenservice sind ab dem 01.01.2024 der Abteilung Verwaltung  (59.40) als  
Fachstelle „Service Center “ zugeordnet. 3  Auch die zum 01.01.2024 eingerichtete  
Fachstelle „Einarbeitung“, in der alle neuen Mitarbeitende n der operativen Bereiche in 
ihren ersten Wochen im Jobcenter grundlegend eingearbeitet werden, ist Teil der 
Abteilung Verwaltung. 
Die Fachstelle „Beschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten“ und das 
Perspektivzentrum des Jobcenters 4  sowie die Fachstelle für selbständige 
Leistungsberechtigte und die Fachstelle zur Verwaltung und Durchführung von 
städtischen Arbeitsgelegenheiten sind in einer Abteilung (59.10) zusammengefasst. Eine 
weitere Abteilung bilden die Arbeitsbereiche Recht und Unterhalt (59.50). 
Ergänzt wird die Arbeit des Jobcenters sowohl auf strategischer als auch auf operativer 
Ebene durch mehrere Stabstellen. Eine davon ist die Beauftragte für Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt, die gemäß Paragraf 18e SGB 2 in jedem Jobcenter zu beste llen und 
direkt der Geschäftsführung beziehungsweise der Amtsleitung zugeordnet ist. „ Die 
Beauftragten unterstützen und beraten die gemeinsamen Einrichtungen in Fragen der 
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der 
Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. 
Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und 
Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer 
Familienphase.“5 
Um die besonderen Belange und Bedarfe der wachsenden Anzahl von 
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte besser zu berücksichtigen, hat das 
Jobcenter der Stadt Münster bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten 
eingerichtet. Diese ist an die Abteilung Markt und Integration angedockt. Beide Stabstellen 
haben sowohl interne als auch externe Funktionen. Sie fungieren insbesondere als 
Fachexpert*innen, Berater*innen, Netzwerker*innen und Impulsgebende für Akteur*innen 
innerhalb und außerhalb des Jobcenters, inklusive ratsuchender Leistungsberechtigter. 
Weitere Stabstellen sind das Controlling sowie die Stabstelle für Planung und 
Projektkonzeption6. In letzterer ist auch die Sachbearbeitung des Jobcenters für das 
Netzwerkprojekt MAMBA4U7 verortet. 
 
 
                                                
2 Ausnahmen sind das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für Selbständige, die 
aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert sind (siehe hierzu 
auch das Kapitel 1.2.6 zur sozialräumlichen Organisation des Jobcenters). 
3 Im Rahmen einer Organisationsänderung ab dem 01.01.2024. 
4 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung 
Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. 
5 Vgl. Paragraf 18e SGB 2, Absatz 2. 
6 An die Abteilung Markt und Integration angebunden. 
7 Münsters Aktionsprogramm für Migrant*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im 
Münsterland. Es handelt sich um ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekts, das Flüchtlingen 
aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Beratung bietet. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen 
und die dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Das Jobcenter der Stadt Münster wirkt von Anbeginn, 
das heißt seit 2008, im Projekt MAMBA mit. In der aktuellen Projektphase ab 2023 unter dem Namen MAMBA4U ist das 
Jobcenter strategischer Netzwerkpartner.

8 
 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024 
 
1.2.1. Überregionale und regionale Situation 
Für die deutsche Wirtschaft wird eine lang anhaltende Wachstumsschwäche erwartet. 
Nach einer Schrumpfung des Brutto sozialprodukts im J ahr 2023 um 0,4 Prozent 
prognostiziert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung 
(SVR – die sogenannten „Wirtschaftsweisen“) für 2024 ein Wachstum um 0,7 Prozent. 
Damit fallen die Erwartungen nochmals deutlich gedämpfter aus  als in bisherigen 
Prognosen. Immerhin soll die Inflationsrate von 6,1 Prozent 2023 auf 2,6 Prozent im Jahr 
2024 sinken. 
Für die kommenden zehn Jahre erwartet der SVR nur noch einen jahresdurchschnittlichen 
Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent. D ie Wirtschaftsaussichten würden vor 
allem durch den zunehmenden Mangel an Arbeitskräften gebremst. Als Folge 
insbesondere des demografischen Wandels ist dies eine Entwicklung, die für den 
gesamten deutschen Arbeitsmarkt eine zunehmende Herausforderung dars tellt. 8 Laut 
SVR müsse die Regierung mehr tun, um Erwerbspotenziale bei Frauen, Älteren sowie 
durch mehr Zuwanderung zu heben. Zudem müssten die Wachstumsaussichten durch 
mehr Bildung, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz gesteigert werden.9  
Die Zahl der Arbeitslosen wird laut Prognose des ifo-Instituts zunächst erhöht bleiben und 
bei 2,59 Millionen Personen 2023 und 2,58 Millionen im Jahr 2024 liegen. Erst im Jahr 
2025 wird die Arbeitslosigkeit wieder auf 2,43 Millionen Personen zurückgehen.10 
Auch auf regionaler Ebene ist die erhoffte konjunkturelle Wende laut Konjunkturumfrage 
der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen11 bislang ausgeblieben. Ein Ende der 
wirtschaftlichen Schwächephase sei aktuell ebenfalls nicht in Sicht: Ein steigender Anteil 
von Unternehmen rechnet mit einer weiteren konjunkturellen Eintrübung in den 
kommenden Monaten. Viele der regelmäßig abgefragten Konjunkturrisiken haben 
weiterhin an Gewicht gewonnen. An erster Stelle steht die Knappheit von Fach - und 
Arbeitskräften: Personalnot trifft die Unternehmen derzeit mehr als gestiegene Kosten für 
Energie und Löhne. 
 
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes 
Zum Stichtag 31.12.2022 zählte die Stadt Münster 320.946 Einwohner*innen. 12 Das ist 
eine Zunahme um 1,0 Prozent gegenüb er dem Vorjahresstichtag. 187.196 Personen 
                                                
8 Der demografische Wandel führt dazu, dass die Bevölkerung älter wird und mehr Erwerbstätige in Rente gehen werden, 
als junge Arbeitskräfte nachrücken. Dies wirkt sich im zunehmenden Maße auf den Arbeitsmarkt aus: Der Bedarf an Fach- 
und Arbeitskräften steigt. Im Gesundheits- und Sozialwesen wirkt dieser in doppelter Weise: Zum einen steigt die Nachfrage 
an pflegerischer Unterstützung, zum anderen werden in den kommenden Jahren viele Pflegefachkräfte die Grenze zur 
Altersrente erreichen. 
9 „Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Jahresgutachten 23/24“, Sachverständigenrat zur 
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Oktober 2023. 
10 „ifo-Konjunkturprognose Herbst 2023: Konjunktur in Deutschland kühlt weiter ab“, Leibniz-Institut für 
Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V., September 2023. 
11 „Wirtschaftsschwäche hält sich hartnäckig. Konjunkturbericht 2023“, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, 
Oktober 2023. 
12 Bevölkerung am Hauptwohnort Münster. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

9 
 
waren am 31.12.2022 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 13 
Dies entspricht einer Steigerung um 2,0 Prozent zum Vorjahresstichtag (1,3 Prozent in 
Nordrhein-Westfalen und 1,2 Prozent bundesweit). 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,6 Prozent sind Frauen und 50,4 Prozent sind Männer.14 Ein ähnlich 
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten, 
mit Ausnahme der über 65 -Jährigen: Hier sind 42,3 Prozent Frauen und 57,7 Prozent 
Männer. 
Von den einzelnen Altersgruppen haben am 31.12.2022 die älteren 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im 
Vergleich zum Vorjahresstichtag erfahren: 3,8 Prozent bei den 55 bis unter 65 -Jährigen 
und 16,1 Prozent bei den über 65-Jährigen. Letztere machen jedoch nur 1,5 Prozent aller 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. 
Mit 11,2 Prozent weiterhin überdurchschni ttlich hoch ist in Münster die Zunahme der 
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörig -
keit (8,1 Prozent Zunahme in Nordrhein -Westfalen und 8,7 Prozent auf Bundesebene). 
Während bei den sozialversicherungspflichtig  Beschäftigten mit deutscher 
Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,5 Prozent leicht überwiegen, sind es bei den 
Ausländer*innen mit 57,7 Prozent deutlich mehr Männer. Allerdings ist die Anzahl der 
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen mit auslä ndischer Staatsangehörigkeit 
mit 13,2 Prozent deutlich stärker gestiegen als bei den ausländischen Männern mit 9,8 
Prozent. Insgesamt machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster einen Anteil von 10 ,4 Prozent an allen 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil 
von 14,7 Prozent im Bundesdurchschnitt und 14,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen.  
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit 
einem Anteil von 61,5 Prozent sind dies überwiegend Männer, während bei den 
Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 71,3 Prozent dominieren.15 
5,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre 
Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt geringfügig um 1,6 Prozent 
verringert. 0,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Werkstätten 
für Menschen mit Behinderung tätig. Ihre Anzahl hat sich  um 0,7 Prozent erhöht. Zu den 
Werten im Detail siehe die Abbildung 2.
                                                
13 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2023 betrug 128.625 
Personen. 
14 Weitere Geschlechtseinträge (wie divers und ohne Angabe) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
nicht erfasst. 
15 Geringfügig Beschäftigte sind zu 50,1 Prozent weiblich und zu 49,9 Prozent männlich. Bei den Personen, die 
ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, dominieren die Frauen mit 56,1 Prozent, während bei den Personen, die eine 
geringfügige Beschäftigung im Nebenjob ausüben, die Männer mit 57,9 Prozent stärker vertreten sind.

10 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Personenmerkmalen 
Merkmale Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 187.196 100,0 2,0 
Nach Geschlecht    
Männer 94.258 50,4 2,1 
Frauen 92.938 49,6 2,0 
Nach Alter und Geschlecht    
unter 25 Jahre 20.810 11,1 1,1 
   - Männer 10.588 50,9 3,2 
   - Frauen 10.222 49,1 -1,0 
25 bis unter 55 Jahre 125.256 66,9 1,4 
   - Männer 63.313 50,5 1,3 
   - Frauen 61.943 49,5 1,5 
55 bis unter 65 Jahre  38.350 20,5 3,8 
   - Männer 18.753 48,9 3,2 
   - Frauen 19.597 51,1 4,4 
65 Jahre und älter 2.780 1,5 16,1 
   - Männer 1.604 57,7 13,4 
   - Frauen 1.176 42,3 20,0 
Nach Nationalität und Geschlecht    
Deutsche 167.779 89,6 1,1 
   - Männer 83.053 49,5 1,1 
   - Frauen 84.726 50,5 1,0 
Ausländer*innen 19.417 10,4 11,2 
   - Männer 11.205 57,7 9,8 
    - Frauen 8.212 42,3 13,2 
Nach Arbeitszeit und Geschlecht    
in Vollzeit 123.630 66,0 0,9 
   - Männer 76.035 61,5 0,9 
   - Frauen 47.595 38,5 1,0 
in Teilzeit 63.566 34,0 4,3 
   - Männer 18.223 28,7 7,4 
   - Frauen 45.343 71,3 3,1 
Auszubildende nach Geschlecht    
gesamt 9.692 5,2 -1,6 
   - Männer 4.874 50,3 -0,5 
   - Frauen 4.818 49,7 -2,7 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
in Werkstätten für Menschen mit Behinder-
ung oder ähnlich 
   
gesamt 1.725 0,9 0,7 
   - Männer 1.033 59,9 0,5 
   - Frauen 692 40,1 1,0 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2022

11 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische 
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und 
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hochs chulen und andere wissenschaftliche 
Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing 
und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen 
Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend die nstleistende Tätigkeiten aus: Am 
31.12.2022 waren dies 88,0 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,6 
Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land - und 
Forstwirtschaft und Fischerei (siehe Abbildung 3). Dies e Werte haben sich im Vergleich 
zum Vorjahreszeitpunkt nur unwesentlich verändert. 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren und Wirtschaftszweigen  
Sektoren und Wirtschaftszweige Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 187.196 100,0 2,0 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  672 0,4 -4,4 
Produzierendes Gewerbe 21.741 11,6 0,4 
- Verarbeitendes Gewerbe  13.111 7,0 0,3 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.128 3,3 0,8 
- Baugewerbe 5.896 3,1 0,5 
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.631 2,5 -0,9 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.734 1,5 0,5 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.352 1,3 1,4 
Dienstleistungsbereich 164.783 88,0 2,3 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 25.651 13,7 2,5 
- Gesundheitswesen 25.402 13,6 1,7 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 17.493 9,3 7,0 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 16.241 8,7 1,1 
- Information und Kommunikation 13.036 7,0 4,5 
- Heime und Sozialwesen 12.700 6,8 2,4 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.219 6,5 1,0 
- Erziehung und Unterricht 10.137 5,4 0,6 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 10.046 5,4 2,6 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne  
  Arbeitnehmerüberlassung 8.232 4,4 3,5 
- Gastgewerbe 5.439 2,9 3,4 
- Verkehr und Lagerei 4.663 2,5 -2,2 
- Arbeitnehmerüberlassung 3.524 1,9 -8,8 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2022 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster der Handel inklusive Instandhaltung und 
Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 13,7 Prozent und das Gesundheitswesen mit 13,6 
Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Den stärkst en 
Zugang an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat die Branche Immobilien und

12 
 
freiberufliche, wissenschaftliche sowie technische D ienstleistungen mit 7,0 Prozent zu 
verzeichnen. Der stärkste Rückgang ist mit 8,0 Prozent in der Arbeitnehmerüberlass ung 
zu beobachten. Zwar macht die Arbeitnehmerüberlassung mit 1,9 Prozent nur einen 
kleinen Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen aus, sie dient aber immer 
wieder auch als Indikator für die allgemeine Beschäftigungssituation.16 
Der deutsche  Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Expert*in tätig 
und nur rund 16 Prozent als Helfer*in 17. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese 
Verteilung mit rund 86 Prozent und 14 Prozent noch etwas deutlicher ausgeprägt. Parallel 
hierzu verfügen 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in 
Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 26 Prozent über einen 
akademischen Abschlu ss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder 
anerkannte Ausbildung, davon sind 55,2 Prozent Männer und 44,8 Prozent Frauen. 25,2 
Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Ausbildungs -
abschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss hinstreben 
(siehe Abbildung 4). 
 
 
Qualifizierungsgrad 
Anzahl Anteil  
(in Prozent) 
Veränderung zum 
Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 187.196 100,00 2,0 
   ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 26.389 14,1 2,3 
      - Männer 14.554 55,2 1,9 
      - Frauen 11.835 44,8 2,7 
      - Auszubildende 6.646 25,2 -2,2 
   mit anerkanntem Berufsabschluss 99.082 52,9 0,1 
      - Männer 47.445 47,9 0,2 
      - Frauen 51.637 52,1 -0,1 
   mit akademischem Abschluss 48.414 25,9 5,6 
      - Männer 24.463 50,5 5,1 
      - Frauen 23.951 49,5 6,0 
   Ausbildung unbekannt 13.311 7,1 4,2 
      - Männer 7.796 58,6 4,9 
      - Frauen 5.515 41,4 3,3 
 
Abbildung 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2022 
                                                
16 In Zeiten eines beginnenden konjunkturellen Aufschwungs steigt – neben dem Aufbau von Überstunden – auch die 
Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen 
der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen 
Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor, 
der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in 
Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der Überstunden oder durch Kurzarbeit – 
üblicherweise auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeit zurückgefahren. 
17 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.

13 
 
Im Oktober 2023 wurden in Münster 574 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das sind 
14,3 Prozent mehr als im Vormonat und 5,3 Prozent weniger al s im Vorjahresmonat. Im 
Bestand befanden sich insgesamt 3.147 gemeldete Arbeitsstellen, das ist eine Steigerung 
um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat und ein Rückgang um 10,3 Prozent im 
Vergleich zum Vorjahresmonat. Von den Stellen im Bestand waren 3.10 8 (98,8 Prozent) 
sozialversicherungspflichtig, 2.911 (92,5 Prozent) unbefristet, 2.718 (86,4 Prozent) in 
Vollzeit und 2.678 (85,1 Prozent) für Fachkräfte, Expert*innen und Spezialist*innen.  Die 
durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen  betrug 201 Tage (siehe 
Abbildung 5); zum Vorjahreszeitpunkt war sie mit 172 Tagen noch deutlich kürzer. 
Zugang Bestand Sozial-
versicherungs-
pflichtig 
unbefristet 
 
in Vollzeit Fachkräfte, 
Expert*innen, 
Spezialist*innen 
Vakanzzeit 
in Tagen 
Ø 
574 
 
3.147 3.108 2.911 2.718 2.678 201 
Abbildung 5: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023  
 
 
1.2.3. Ausbildungsmarkt  
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier 
insbesondere der Branchen Gesundheit 18 , Handel, Finanz -, Versicherungs - und 
Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten 
betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 6).  
                                                
18 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.

14 
 
 
Abbildung 6: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023 
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im 
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im 
Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 7). 
Industriekaufmann*frau
Fachinformatiker*in Systemintegration
Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
Verkäufer*in
Kaufmann*frau für Großhandel
Kaufmann*frau für Versicherungen/Finanzlagen
Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
Medizinische*r Fachangestellte*r
Kaufmann*frau Büromanagement
Kaufmann*frau im Einzelhandel
69
77
80
84
86
98
103
126
134
142
"Top Ten" der gemeldeten 
Berufsausbildungsstellen in Münster

15 
 
 
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023 
 
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch 
Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen anges trebten 
Berufen gibt (siehe Abbildungen 8 und 9). So finden sich die medizinischen Berufe sowie 
der Beruf Friseur*in ausschließlich in den „Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe 
wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in und Fachinformatiker*in tauc hen dagegen nur 
bei den beliebtesten Berufen der jungen Männer auf. Genderübergreifende 
Berufswünsche sind dagegen vor allem im kaufmännischen Bereich zu finden.  
 
Anlagenmechaniker*in Sanitär, Heizung,
Klimatechnik
Maler*in/Lackierer*in
Verkäufer*in
Tischler*in
Fachinformatiker*in
Anwendungsentwicklung
Elektroniker*in - Energie-/Gebäudetechnik
Kfz-Mechatroniker*in (Pkw-Technik)
Kaufmann*frau im Einzelhandel
Kaufmann*frau Büromanagement
Medizinische*r Fachangestellte*r
25
29
30
32
43
45
50
62
69
76
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber*innen auf eine 
Berufsausbildungsstelle (genderübergreifend) in Münster

16 
 
 
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine 
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023  
 
Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine 
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023 
Friseurin
Drogistin
Mediengestalterin Digital und Print
Tiermedizinische Fachangestellte
Hotelfachfrau
Verkäuferin
Zahnmedizinische Fachangestellte
Kauffrau im Einzelhandel
Kauffrau Büromanagement
Medizinische Fachangestellte
9
9
11
13
14
14
21
26
41
73
"Top Ten" der gemeldeten Bewerberinnen (weiblich) 
in Münster 
Automobilkaufmann
Fachinformatiker Systemintegration
Tischler
Anlagenmechaniker Sanitär, Heizung,
Klimatechnik
Maler/Lackierer
Kaufmann Büromanagement
Kaufmann im Einzelhandel
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik
Kfz-Mechatroniker (Pkw-Technik)
19
20
24
25
26
28
36
39
45
49
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber (männlich)
in Münster

17 
 
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 19 2022/2023 2.201 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet. Das sind 253 Stellen weniger ( -10,3 Prozent) als im Vorjahr. Auf der 
anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.150 Bewerber*innen für eine 
Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 87 Personen weniger ( -7,0 Prozent) als im 
Vorjahr (siehe Abbildung 10).  
 
Abbildung 10: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten 
Berufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2023; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit 53 gemeldete 
Bewerber*innen. Im Vorjahreszeitraum waren es 51 und im Ausbildungsj ahr 2020/21 54 
Bewerber*innen. 61,7 Prozent der gemeldeten Bewerber*innen sind männlich und 38,3 
Prozent weiblich20. 
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt 
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf d ie unversorgten Bewerber*innen 
sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten 
Bewerber*innen beläuft sich am 30.09.2023 rechtskreisübergreifend auf 62 Personen 21, 
das sind 17 weniger ( -21,5 Prozent) mehr als zum Vorjahreszeitpun kt. Auf der anderen 
Seite waren im September 2022 noch 248 Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das sind 
225 Stellen mehr (978,3 Prozent) als im Vorjahresmonat und stellt  damit eine auffällige 
Entwicklung dar (siehe Abbildung 11).  
 
                                                
19 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres. 
20 Viele von Frauen bevorzugte Berufe werden schulisch ausgebildet und tauchen deshalb nicht bei den gemeldeten 
Berufsausbildungen auf (zum Beispiel Erzieher*in, Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in sowie pflegerische Berufe).  
21 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch zwei unversorgte Bewerber*innen verzeichnet. 
1.205 1.237 1.150
2.240
2.454
2.201
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Jan 21 Jan 22 Jan 23
Gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und 
gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber*innen gemeldete Berufsausbildungsstellen

18 
 
 
Abbildung 11: Entwicklung der unversorgten gemeldeten Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und 
unbesetzten gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2023 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
 
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage 
Verglichen mit den Werten auf Landes - und Bundesdurchschnitt liegen die 
Arbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl 
rechtskreisübergreifend als auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten 
Niveau. So liegt die rechtskreisübergreifende Arbeitslosenquote im Oktober 2023 bei 5,0 
Prozent in Münster, bei 7,2 Prozent im NRW -Landesdurchschnitt und bei 5,7 im 
Bundesdurchschnitt. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt im Oktober 2023 2,8 Prozent 
in Münster, 5,6 Prozent in NRW und 4,9 Prozent auf Bundesebene (siehe Abbildung 12). 
60
79
6269
23
248
0
50
100
150
200
250
300
Jan 21 Jan 22 Jan 23
Unversorgte Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und 
unbesetzte Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber*innen unbesetzte Berufsausbildungsstellen

19 
 
  Münster  NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote in Prozent     
• gesamt 5,0 7,2 5,7 
   darunter Frauen 4,6 7,1 5,5 
   darunter Männer 5,3 7,3 5,7 
   darunter Ausländer*innen 16,3 20,1 15,0 
• SGB 2 3,3 5,2 3,8 
   darunter Frauen 3,2 5,3 3,8 
   darunter Männer 3,4 5,1 3,7 
   darunter Ausländer*innen 12,7 16,6 11,9 
• SGB 3 1,7 2,0 1,9 
   darunter Frauen 1,5 1,8 1,7 
   darunter Männer 1,9 2,2 2,0 
   darunter Ausländer*innen 3,7 3,4 3,1 
Jugendarbeitslosenquote in Prozent    
• gesamt 2,8 5,6 4,9 
• SGB 2 1,8 3,8 3,1 
• SGB 3 0,9 1,8 1,8 
Abbildung 12: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Münster, Nordrhein-Westfalen und 
Deutschland; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023 
 
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl 
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -
Arbeitslosenquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. So liegt in Münster die 
Arbeitslosenquote im SGB 2 gesamt bei 3,3 Prozent, die vergleichbare Arbeitslosenquote 
von Ausländer*innen jedoch bei 12,7 Prozent. 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Arbeitslosenquoten allesamt gestiegen, bei der 
rechtskreisübergreifenden Arbeitslosenquote um 0,5 Prozentpunkte in Münster, um 0,2 
Prozentpunkte in NRW und um 0,4 Prozentpunkte im Bundesdurchschnitt. 
In den Abbildungen 13 und 14 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen 
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt.

20 
 
SGB 2 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  9.043 * 3,4 
Bestand Arbeitslose 5.876 100,0 11,6 
  Männer 3.046 51,8 9,7 
  Frauen 2.830 48,2 13,7 
  15 – 24 Jahre 466 7,9 13,4 
   50 Jahre und älter 1.868 31,8 19,5 
  Langzeitarbeitslose 3.533 60,1 17,8 
  Menschen mit Schwerbehinderung 429 7,3 9,7 
  Ausländer*innen 2.423 41,2 18,6 
Zugang an Arbeitslosen 666 * -8,6 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 72 * -39,5 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 233 * 58,5 
   seit Jahresbeginn 7.138 * 1,9 
Abgang an Arbeitslosen    745 * -0,4 
   darunter in Erwerbstätigkeit 114 *                          -0,9 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 260 * 11,1 
   seit Jahresbeginn 6.822 * -0,4 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
Abbildung 13: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023 
SGB 3 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  4.861 * 7,8 
Bestand Arbeitslose 2.995 100,0 15,4 
  Männer 1.678 56,0 16,8 
  Frauen 1.317 44,0 13,6 
  15 – 24 Jahre 244 8,1 23,2 
   50 Jahre und älter 949 31,7 4,6 
  Langzeitarbeitslose 312 10,4 -16,4 
  Menschen mit Schwerbehinderung 200 6,7 1,5 
  Ausländer*innen 701 23,4 33,8 
Zugang an Arbeitslosen 959 * 12,6 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 632 * 17,3 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 184 * 7,0 
   seit Jahresbeginn 9.257 * 14,6 
Abgang an Arbeitslosen    1.000 * 5,9 
   darunter in Erwerbstätigkeit 471 * 6,3 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 244 * 8,0 
   seit Jahresbeginn 8.737 * 11,8 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 14: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023 
 
 
Die Anzahl der Arbeitslosen ist im Oktober 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 
11,6 Prozent im SGB 2 und um 15,4 Prozent im SGB III gestiegen. Besonders stark 
zugenommen hat in beiden Rechtskreisen die Anzahl der Arbeitslosen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit (18,6 Prozent im SGB 2 und 33,8 Prozent im SGB 3). Darüber hinaus

21 
 
hat im SGB 2 die Anzahl der älteren Arbeitslosen ab 50 Jahren mit 19,5 Prozent besonders 
stark zugenommen (4, 6 Prozent im SGB 3), während im SGB 3 die Anzahl der 
jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren mit 23,2 Prozent besonders stark gestiegen ist 
(13,4 Prozent im SGB 2). 
 
 
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
Bedingt durch den verstärk ten Zugang von geflüchteten Leistungsberechtigten, 
insbesondere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak stiegen die Fallzahlen im Jobcenter 
der Stadt Münster ab 2015 an. Ab 2017 bis 2022 war durch das Abflauen der 
Flüchtlingsmigration und den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher 
Rückgang der jahresdurchschnittlichen Fallzahlen zu verzeichnen. Auch durch die ab 
März 2020 einsetzende Coronakrise hatten sich die Fallzahlen im Jahresdurchschnitt nicht 
erhöht (siehe Abbildung 15). Im Durchschnitt des Jahres 2022 erhielten im Jobcenter der 
Stadt Münster 13.479 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 5.593 nicht erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte in 10.888 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2. 
 
Abbildung 15: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2022 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass die Fallzahlen wieder leicht 
angestiegen sind. Lediglich die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist 
leicht zurückgegangen. Nach vorläufigen statistischen Auswertungen bezogen in Münster 
im Oktober 2023 13.995 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 5.572 nicht 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.405 Bedarfsgemeinschaften SGB 2-Leistungen 
(siehe Abbildung 16).  
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508 10.219 10.088
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159 13.724 13.479
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010 5.615 5.593
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter Münster 2015 - 2022
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
 Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

22 
 
 
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit 
Abbildung 16: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Nov 2022 bis Oktober 2023 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023 
In erster Linie ist diese Entwicklung auf den Zugang von ukrainischen Geflüchteten in das 
SGB 2 ab Juni 2022 zurückzuführen. Im Oktober sind im Jobcenter der Stadt Münster 
knapp 2.100 Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst. Auch durch das 
zum 31.12. 2022 in Kraft getretene Chancen -Aufenthaltsrecht nach Paragraf 104c 
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind zusätzliche Personen in das SGB 2 gelangt. 22 Im 
Oktober 2023 waren dies im Jobcenter der Stadt Münster 265 Personen.  
Die Einführung des Bürgergeldes zum 0 1.01.2023 mit erhöhten Regelsätzen, der 
Verstetigung des erleichterten Zugangs zu den SGB 2 -Leistungen sowie großzügiger 
gestalteten Freibeträge auf das Erwerbseinkommen hat ebenfalls zu vermehrten 
Antragstellungen und in Folge zu erhöhten Fallzahlen gefüh rt (siehe Anlage 2 zu den 
neuen Regelungen durch die Bürgergeld -Reform). Inwieweit die Anhebung von 
Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2023 23 
wiederum einer noch stärkere Erhöhung der Fallzahlen gegengesteuert haben, lässt sich 
nicht konkret auswerten. 
                                                
22 Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status 
in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht 
straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu 
erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit 
für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB 2. In Münster 
kommen die Menschen, denen das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wird, insbesondere aus Serbien, dem Kosovo, 
Russland, dem Libanon, Irak und Mazedonien. 
23 Seit dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro im Monat für jedes Kind. Der Höchstbetrag des Kinderzuschla-
ges wurde zum 01.01.2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben. Der Wohngeldbetrag hat sich im 
Rahmen der sogenannten „Wohngeld Plus-Reform“ um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat von rund 180 Euro pro 
Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöht. 
10.390 10.383 10.451 10.473 10.509 10.519 10.532 10.482 10.458 10.464 10.447 10.405
13.851 13.840 13.942 13.990 14.044 14.053 14.080 14.024 14.075 14.079 14.035 13.995
5.828 5.818 5.849 5.787 5.771 5.753 5.772 5.746 5.738 5.692 5.636 5.572
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Nov
22
Dez
22
Jan
23
Feb
23
Mrz
23
Apr
23
Mai
23
Jun
23
Jul
23
Aug
23*
Sep
23*
Okt
23*
Entwicklung der Fallzahlen der letzten 12 Monaten
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

23 
 
Durch die Erhöhung des Bürgergeldes  zum 01.01.2024 24  dürfte sich der Kreis der 
Anspruchsberechtigten im kommenden Jahr erweitern und es wird ein Zugang an 
Bürgergeldbeziehenden, vor allem von erwerbstätigen Leistungsberech tigten, erwartet. 
Wie sich die Fallzahlen 2024 konkret entwickeln werden, ist vor dem Hintergrund 
verschiedener Einflussfaktoren, wie zum Beispiel dem weiteren Verlauf der 
Flüchtlingsmigration und der tatsächlichen Umsetzung der Pläne der Bundesregierung zur 
Zuständigkeitsverlagerung der Förderung beruflicher Weiterbildung und beruflicher 
Rehabilitation sowie zur Kindergrundsicherung, jedoch nur schwer vorhersehbar.   
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit festgeschriebene und detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und 
Leistungsberechtigte vorliegen, ist der Juli 2023 (beziehungsweise der Juni für einige der 
im folgenden dargestellten Daten). Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster 19.813 
Personen in 10.458 Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen 
des SGB 2. 14.075 der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und stehen damit 
grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters. Die 
meisten davon (54,5 Prozent) sind zwischen 25 und 49 Jahre alt, 18,9 Prozent sind jünger 
als 25 Jahre und 26,6 Prozent sind 50 Jahre und älter. 51,9 Prozent der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten sind weiblich.  
13,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind 
94,7 Prozent weiblich. 6,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine 
Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen (50,3 Prozent) ist 50 Jahre und älter. 
Insgesamt haben mit 56,0 Prozent mehr Männer als Fraue n eine Schwerbehinderung. 
Über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 44,2 Prozent der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit knapp 57,3 Prozent deutlich der Anteil der 
Frauen (siehe Abbildung 17). Im Juli 2022 waren noch 41,3 Pro zent der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten Ausländer*innen. 
                                                
24 Um 12 Prozent (61 Euro für Alleinstehende). Siehe die Details in der Anlage 2 (Seite 56).

24 
 
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Bedarfsgemeinschaften 10.458 # # 
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 5.738 2.736 3.002 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(eLb) gesamt 
14.075 7.303 6.772 
   - unter 25 Jahren 2.660 1.319 1.341 
   - 25 – 49 Jahre 7.671 4.163 3.508 
   - 50 Jahre und älter 3.744 1.821 1.923 
eLb Alleinerziehende 1.930 1.828 102 
   - unter 25 Jahren 110 110 0 
   - 25 – 49 Jahre 1646 1575 71 
   - 50 Jahre und älter 174 143 31 
eLb mit Schwerbehinderung 937 412 525 
   - unter 25 Jahren 60 25 35 
   - 25 – 49 Jahre 406 177 229 
   - 50 Jahre und älter 471 210 261 
eLb Ausländer*innen 6.215 3.563 2.652 
   - unter 25 Jahren 1.298 641 657 
   - 25 – 49 Jahre 3.619 2.182 1.437 
   - 50 Jahre und älter 1.298 740 558 
eLb Langzeitleistungsbeziehende 8.467 4.373 4.094 
   - unter 25 Jahren 1.094 530 564 
   - 25 – 49 Jahre 4.530 2.509 2.021 
   - 50 Jahre und älter 2.843 1.334 1.509 
eLb Erwerbstätige 3.313 1.596 1.717 
   - unter 25 Jahren 453 181 272 
   - 25 – 49 Jahre 1.898 922 976 
   - 50 Jahre und älter 962 493 469 
 
Abbildung 17: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juli 2023 
 
 
Die Migrationsvorgeschichte der Leistungsberechtigten wird statistisch nicht erfasst, 
jedoch durch die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig im Rahmen einer freiwilligen 
Befragung stichprobenartig erhoben und hochgerechnet . Demnach hatten im Juni 2023 
64,1 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster 
eine Migrationsvorgeschichte. Im Juni 2022 waren es noch 62,4 Prozent und im Juni 2021 
lag der Anteil bei 59,3 Prozent. 69,2 Prozent der er werbsfähigen Leistungsberechtigten 
mit Migrationsvorgeschichte haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, dies sind 44,4 
Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe Abbildung 18).  
  Anzahl 
Anteil an allen eLb 
in Prozent 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.024 100,0 
ohne Migrationsvorgeschichte 5.028 35,9 
mit Migrationsvorgeschichte 8.996 64,1 
    - davon Ausländer*innen 6.222 44,4 
Abbildung 18: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (hochgerechnete Daten), Berichtsmonat Juni 2023

25 
 
Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der Anlage 5 zusammengestellt. 
Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit eigener Migrationserfahrung und 
ohne eig ene Migrationserfahrung unterschieden. 22,8 Prozent aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten haben Stand Oktober 2023 einen Fluchthintergrund. Die größten 
Gruppen unter ihnen haben die ukrainische Staatsangehörigkeit (10,3 Prozent aller 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sowie die syrische (6,1 Prozent), afghanische (1,6 
Prozent) und irakische Staatsangehörigkeit (1,2 Prozent). 
66,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend, 
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld 
2 bezogen. Ihre Anzahl hat sich von Juni 2021 zu Juni 2023 um 9,3 Prozent verringert. 
Die meisten der Langzeitleistungsbeziehenden sind vier Jahre und länger im 
Leistungsbezug. Ihr Anteil an allen Langzeitleist ungsbeziehenden hat sich von 66,5 
Prozent im Juni 2021 auf 67,3 Prozent im Juni 2023 erhöht (siehe Abbildung 19). Hieran 
lässt sich feststellen, dass die Integration in eine Beschäftigung mit andauernder 
Arbeitslosigkeit schwieriger wird und damit seltener  gelingt – er kommt zu einer 
zunehmenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit. 
 Juni 2023 Juni 2023 Juni 2022 Juni 2022 Juni 2021 Juni 2021 
Langzeitleistungs-
beziehende 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
gesamt 8.466 100,0 9.028 100,0 9.334 100,0 
unter 2 Jahre 607 7,2 586 6,5 685 7,3 
2 bis unter 3 Jahre 1.098 13.0 1.442 16,0 1.402 15,0 
3 bis unter 4 Jahre 1.065 12,6 1.084 12,0 1.037 11,1 
4 Jahre und länger 5.696 67,3 5.916 65,5 6.210 66,5 
Abbildung 19: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster; 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2023 
 
Rund ein Viertel (23,5 Prozent) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigt en ist 
erwerbstätig und bezieht Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, 
davon sind 51,8 Prozent männlich und 48,2 Prozent weiblich. 47,2 Prozent der 
Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis zu 520 Euro im Monat (Minijob), 42,3 
Prozent haben ein Einkommen im Bereich von über 520 bis unter 2.000 Euro (Midijob) 
und 4,1 Prozent verdienen 2.000 Euro und mehr. 7,2 Prozent der erwerbstätigen 
Leistungsberechtigten (1,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sind 
selbständig, hier überwiegt der Anteil der Männer deutlich mit 61,6 Prozent (siehe Tabelle 
20). Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte verschoben, da die 
Einkommensgrenzen für Mini- und Midi-Jobs zum 01.01.2023 angehoben wurden. So lag 
der Anteil an Minijob bern (Einkommen bis 450 Euro) an allen erwerbstätigen 
Leistungsberechtigten im Juli 2022 bei 43,8 Prozent und der Anteil an Midijobbern 
(Einkommen von über 450 bis unter 1.300 Euro) bei 35,9 Prozent. 13,6 Prozent aller 
erwerbstätigen Leistungsberechtigten verdienten mehr als 1.300 Euro.

26 
 
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.075 7.303 6.772 
   - darunter Erwerbstätige 3.313 1.596 1.717 
       - bis 520 Euro 1.562 737 825 
       - über 520 bis 2.000 Euro 1.400 748 652 
       - über 2.000 Euro 136 31 105 
       - selbständig erwerbstätig 237 91 146 
Abbildung 20: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2023 
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum 
Beispiel Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 3 bis 5. 
Gut die Hälfte (55,5 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter der Stadt besteht 
aus nur einer Person. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,5 
Prozent weiter erhöht. 7,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen fünf und mehr 
Personen. In 34,2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren. Bei 
18,7 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um sogenannte 
Alleinerziehenden-BG, also um Ein-Eltern-Familien (siehe Abbildung 21).  
 Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsgemein-
schaften 
 in Prozent 
Veränderung  
zum Vorjahr in 
Prozent 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.458 100,0 1,1 
   mit 1 Person 5.807 55,5 2,5 
   mit 2 Personen 1.844 17,6 -1,0 
   mit 3 Personen 1.263 12,1 0,6 
   mit 4 Personen 750 7,2 -3,0 
   mit 5 und mehr Personen 794 7,6 0,4 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.575 34,2 -2,3 
      davon mit 1 Kind 1.586 15,2 -0,4 
                 mit 2 Kindern         1.125 10,8 -3,5 
                 mit 3 und mehr Kindern           864 8,3 -4,1 
   Alleinerziehenden-BG 1.957 18,7 -4,7 
   Partner-BG ohne Kinder 880 8,4 4,5 
   Partner-BG mit Kindern 1.601 15,3 1,4 
Abbildung 21: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2023 
46 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben Stand Juni 2023 
keinen (anerkannten) Schulabschluss. Im Vorjahresmonat waren es noch 43 Prozent. 19 
Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss (22 Prozent im Vorjahresmonat) und 12 
Prozent über die Mittlere Reife (ebenfalls 12 Prozent im Vorjahresmonat). Das Abitur, die 
Fachhochschulreife oder einen universitären Abschluss haben 17 Prozent d er

27 
 
arbeitslosen Leistungsberechtigten erlangt (16 Prozent im Vorjahresmonat) 25 , siehe 
Abbildung 22. 
 
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2023 
71 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen 
(anerkannten) Berufsabschluss. Im Vorjahresmonat waren es 70 Prozent. 17 Prozent 
haben eine betriebliche oder schulische Ausbildung abgeschlossen (19 Prozent im 
Vorjahresmonat) und 5 Prozent haben eine akademische Ausbildung (gleicher Wert im 
Vorjahresmonat), siehe Abbildung 23. 
                                                
25 Die Einteilung der Kategorien ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. 
ohne 
Schulabschluss
46 Prozent
Hauptschul-
abschluss 
19 Prozent 
Mittlere 
Reife
12 Prozent
(Fach-) 
Hochschulreife/   
Universität
16 Prozent
keine Angabe
7 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss

28 
 
 
Abbildung 23: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2023 
 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen 
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden 
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der 
stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die 
relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen 
sind im Jobcenter Münster entsprechend definiert: 
 Jugendliche und junge Erwachsene (U25)26 
 Alleinerziehende 
 Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen  
 Geflüchtete27 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Selbständige und Gründungswillige  
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©28 durchgeführt. Basierend auf einer 
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu 
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe Anlage 5 für die Darstellung der 
                                                
26 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht strikt auf die u nter 25 -Jährigen festgelegt, der 
Übergang zu den über 25 -Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen - und Zielstellungen wie insbesondere 
berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 
Jahren noch relevant sind. 
27  Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten 
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter zählt statistisch jene Personen im Leistungsbezug nach dem S GB 2 als 
Geflüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind. Darüber hinaus wird ein 
Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in den Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01. Januar 2015. Erst ab diesem 
Datum wird der Fluchtstatus im Jobcenter erfasst. 
28 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
ohne 
Berufsausbildung
71 Prozent
berufliche/ 
schulische 
Ausbildung
17 Prozent
akademische 
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
7 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Berufsabschluss

29 
 
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell©)29. Die Verteilung der Förderziele auf die 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 24 ersichtlich.  
 
Abbildung 24: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2023 
Mit acht Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel 
vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung 30 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten werden zunächst übe r andere Ziele an die Aufnahme einer 
Beschäftigung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 31 Prozent der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, 
zunächst gesundheitliche Themen im Vordergrund stehen (Förderz iel „Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit“).  
 
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters 
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich 
sozialräumlich organisiert. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcente r-im-
Jobcenter“ (JiJ), das sich jeweils aus einer Fachstelle für die passive Leistungsgewährung 
und einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt 
und Integration) sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice bes teht. 
Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in dem entsprechenden Stadtbezirk 
haben, werden durch das zuständige JiJ betreut. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in 
                                                
29  Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesonder e die 
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei 
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen 
sind bei der Darstellung der Verteilung der Förderziele nicht berücksichtigt. 
30 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration 
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel 
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die 
Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. 
Direktvermittlung
8 Prozent
Stärkung der 
Wettbewerbs-
fähigkeit
39 ProzentStärkung der 
Prozessfähigkeit
22 Prozent
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit
31 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Förderzielen

30 
 
etwa gleich groß zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost  und 
Südost zum JiJ Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte -Nord und Mitte -
Süd31 sowie Nord in Nord 1 und Nord 232). Für obdachlose Menschen ist überwiegend das 
JiJ Mitte-Süd zuständig.  
Die einzelnen Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur untereinander, 
sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und stellen keine einheitlichen 
Sozialräume dar, sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durchaus sehr 
unterschiedlichen Sozialräumen. So umfassen sie zum Beispie l sowohl urbane als auch 
ländlich-dörflich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche Bevölkerungs - und 
Infrastrukturen.  
Dies wird durch das Jobcenter im Rahmen seiner Netzwerkarbeit und der 
niedrigschwelligen Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind gute und vielseitige 
sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig 
an den sozialräumlichen Arbeitskreisen (zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und 
arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den 
Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die 
offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den 
Sozialräumen (zum Beispiel im Familienzentrum St. Norbert und im Jugendzentrum HOT 
in Coerde). 
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche, 
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte - sind in 
allen JiJ vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist*in nen wird durch 
entsprechende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen sichergestellt. 
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für 
Selbständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, 
stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert33. Das KSCA kümmert sich vorrangig um 
die Akquise und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich 
geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt und die 
ganzheitliche Be treuung (Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das 
KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden zu 
Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Gesetzbücher und Programme. 
Des Weiteren gehören auch die Organi sation von Jobmessen, Unternehmens -
präsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit Jobcoaches und 
Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA. Im JiJ für selbständige 
Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der Bereich Markt und 
Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst. 
 
 
 
                                                
31 Geographische Aufteilung 
32 Aufteilung nach dem Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten, konkret nach dem 
Nachnamen des Haushaltsvorstandes). 
33 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von 1,8 Prozent an allen Leistungsberechtigten zu 
gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung.

31 
 
1.2.7. Budget 2024 des Jobcenters 
In einer ersten Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im September 
2023 wurde den Jobcentern für das Jahr 2024 ein Gesamtbudget (Eingliederungs - und 
Verwaltungsmittel) in Höhe von 9,8 Milliarden Euro avisiert. Damit sollten den Jobcentern 
2024 deutlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden als im Jahr 2023. 
Mit Pressemitteilung vom 16.11.2023 des Deutschen Bundestages zur 
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurde eine Erhöhung der Mittel für die 
Jobcenter in Höhe von 750 Millionen Euro bekanntgegeben. Damit stünde den Jobcentern 
bundesweit ein Gesamtbudget in Höhe von rund 10,5 Milliarden zur Verfügung:  
 
Die Erhöhung setzt sich dabei aus 600 Millionen Euro aus de r Übertragung nicht 
verbrauchter Eingliederungsmittel 2023 und 150 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellter 
Mittel zusammen.  
Sollten die Mittel zur Verstärkung des  Eingliederungs- und des Verwaltungskostentitels 
bundesseitig ausgekehrt werden34, so ergibt sich für das Jobcenter der Stadt Münster ein 
Finanzvolumen in Höhe von rund von 16,4 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln und in 
Höhe von 20,8 Millionen Euro an Verwaltungsmitteln. Diese s Budget entspräche in etwa 
dem Budget von 2023 (-0,8 beziehungsweise -0,6 Prozent). 
 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
 
2.1 Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung 
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß  SGB 2 soll es den 
Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen 
entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu 
stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise Beibeha ltung einer 
Erwerbstätigkeit zu leisten, sodass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten 
werden kann.  
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen 
Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Ke nnzahlen vor. Die 
Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und sind in der 
Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festgeschrieben. Die 
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf 
vier Ziele gemessen (siehe Abbildung 25).  
      
                                                
34 Bei Redaktionsschluss für das vorliegende Arbeitsmarkt -und Integrationsprogramm lagen hierzu aufgrund des noch 
nicht verabschiedeten Haushalts für das Jahr 2024 keine verlässlichen Informationen vor. 
Gesamtbudget SGB 2 Bund  2024 (erster Ansatz)             9.795.902.900 Euro 
Erhöhung                750.000.000 Euro  
Gesamtbudget SGB 2 Bund 2024 (Stand 07.12.2023)           10.545.902.900 Euro

32 
 
 
 Abbildung 25: Schaubild Ziele in der Grundsicherung für Arbeitslose 
 Quelle: Eigene Gestaltung  
In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele 
Zielvereinbarungen zwischen der  zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen 
Träger abzuschließen sind (siehe hierzu den Abschnitt 2.2). Die Verbesserung der 
sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarungen, wurde 
aber in den letzten Jahren in den Austausch der Jobcenter mit Bund und Land verstärkt in 
den Blick genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu 
tragen. Ausgehend vom Koalitionsvertrag der Bundesregierung und den Schwerpunkten 
aus dem Bürgergeldgesetz, nach denen unter  anderem der Vermittlungsvorrang 
abgeschafft und ganzheitliche Betreuung explizit aufgenommen wurde, überprüft derzeit 
eine Projektgruppe - bestehend aus Vertreter*innen der Länder, kommunalen Spitzen -
verbänden, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesm inisterium für Arbeit und 
Soziales (BMAS) - derzeit das Zielsteuerungssystem SGB 2 umfassend auf 
Veränderungsbedarfe. Bis zum Abschluss dieses Prozesses bleibt das 
Zielsteuerungssystem in bekannter Form bestehen. 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich di e Ermöglichung von sozialer Teilhabe durch 
Beschäftigung schon seit vielen Jahren und auch weiterhin im Jahr 2024 als strategische 
Grundausrichtung gesetzt (siehe hierzu die ausführliche Darstellung unter Abschnitt 2.3). 
In Ergänzung zu den vorstehend aufg eführten Vorgaben und, um der regionalen 
Heterogenität der regionalen Aktionsräume der Jobcenter Rechnung zu tragen, weist das 
Land NRW in Abstimmung mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der 
Bundesagentur für Arbeit über die Vereinbarung von Zielw erten hinaus jährlich 
arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte aus. In der Auswahl spiegeln sich die jeweiligen 
landespolitischen Interessen wider, die im Hinblick auf Arbeitsmarktbeteiligung und -
gestaltung vorherrschen. Im Hinblick auf eine Einflussnahme des Bundes gilt für 2024, 
dass - anders als in den Vorjahren - auf Bund-Länder-Ebene keine Schwerpunkte der 
Steuerung im SGB 2 festgelegt wurden. Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben 
jedoch jeweils eine Initiative zur Forcierung der Integrationsarbeit d er Jobcenter 
ausgerufen (siehe hierzu den Abschnitt 2.4).

33 
 
2.2 Zielwerte für das Jahr 2024 
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart, beruhen auf 
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den controllingbasierten 
Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage und 
Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums 
hinsichtlich der Zielwerte auf Landesebene.  In seiner Sitzung am 22.11.2023  hat der 
zuständige Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Münster den Korridoren, mit denen das Jobcenter für 2024 in die Verhandlungen 
mit dem Land geht, über die Vorlage V/0662/2023 (Ausgangslage, Rahmenbedingungen 
und Zielwerte in der Grundsicherun g für Arbeitslose 2024) zugestimmt. Das 
Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters Münster mit dem Land findet Mitte Dezember 
und damit nach Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramms statt. 
Über die vereinbarten Zielwerte wir d das Jobcenter dem Ausschuss im Rahmen einer 
Vorlage im ersten Quartal 2024 berichten. 
 
2.3 Soziale Teilhabe 
Mit seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu 
ermöglichen, trägt das Jobcenter als kommunale Einrichtung zur Umse tzung der 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 35 im Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und 
Gender“ bei, in der als strategisches Entwicklungsziel angestrebt wird, dass g elebte 
gesellschaftliche Teilhabe in Münster für alle selbstverständlich ist. In ko nsequenter 
Weiterführung dieser Ausrichtung hat der Rat der Stadt Münster in einem Beschluss im 
Jahr 2022 soziale Teilhabe und Antidiskriminierung als eines von vier Handlungsfeldern 
der Ziele zur kommunalen Steuerung benannt.36 
Um die Bedeutung der strateg ischen Grundausrichtung beziehungsweise des Leitziels 
nachvollziehen zu können, ist es wichtig zu verstehen, was das Jobcenter der Stadt 
Münster mit dem Begriff soziale Teilhabe, der seit einigen Jahren zu einem „neuen Leitbild 
in der sozialpolitischen Debatte“37 aufsteigt, verbindet.  
In Annäherung an diese komplexe Thematik sei im Folgenden umfangreicher aus einem 
Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit 
(IAB) zitiert, der den Begriff in den Kontext von Erwer bsarbeit stellt: „Ausgehend vom 
Konzept der Verwirklichungschancen (…) bemessen sich Teilhabechancen an den 
Handlungsspielräumen, über die eine Person verfügt, um „… eine individuell gewünschte 
und gesellschaftlich übliche Lebensweise zu realisieren“ (…).  
Teilhabe wird als mehrdimensionaler Prozess verstanden, der sich in unterschiedlichen 
gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung, Erwerbsarbeit, Gesundheits- und Sozialwesen, 
politischen Institutionen und sozialen Beziehungen vollzieht. Dabei unterscheidet man 
sich wechselseitig beeinflussende Teilhabeformen, wie materielle, soziale, kulturelle oder 
rechtlich-institutionelle Teilhabe. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die materielle 
                                                
35 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. 
36 Beschlussvorlage V/0609/2022/E1 – Ziele kommunaler Steuerung. 
37 Instrumente zur Erfassung von Teilhabebedarfen in den Jobcentern in NRW, 28.11.2022, Präsentation: Das 
Modellprojekt Soziale Teilhabe, Jan Amonn/Peter Fehse, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH NRW.

34 
 
und soziale Teilhabe, die sich insbesondere im Zugang zu finanziellen Ressourcen sowie 
im Lebensstandard und im sozialen Austausch mit anderen Menschen widerspiegeln. 
In modernen Arbeitsgesellschaften werden Teilhabechancen in hohem Maße über die 
Integration ins Erwerbsleben bestimmt (…). Erwerbsarbeit verschafft nicht nur Zugang zu 
materiellen Ressourcen, die eine wesentliche Voraussetzung für Partizipation am sozialen 
und kulturellen Leben sind, sondern befriedigt auch grundlegende psychosoziale 
Bedürfnisse (…), etwa nach einem geregelten Tagesablauf, sozialen Kontakten j enseits 
der Familie, sinnstiftenden, auf kollektive Ziele ausgerichteten Aktivitäten und einem 
gesellschaftlich anerkannten sozialen Status. Durch ihre unterschiedlichen Funktionen 
trägt Erwerbsarbeit maßgeblich dazu bei, dass Individuen sich in Bezug auf ihre 
Lebensführung als handlungsfähig wahrnehmen. Da bei einem Arbeitsplatzverlust die 
teilhabefördernden Funktionen von Erwerbsarbeit wegbrechen und nicht immer durch 
Teilhabe in anderen Lebensbereichen aufgefangen werden können, gilt Arbeitslosigkeit 
als Risikofaktor für soziale Exklusion. Vor allem länger andauernde Arbeitslosigkeit kann 
neben materiellen Einschränkungen weitere Teilhabedefizite nach sich ziehen, da ein 
dauerhaft verminderter Lebensstandard auch die soziale und kulturelle Partizipation 
beeinträchtigt.“38 
Gestützt und durch reale Fälle greifbar gemacht werden die Ausführungen des IAB unter 
anderem durch ein Lehrforschungsprojekt der Fachhochschule Münster in Kooperation 
mit dem Jobcenter und dem Sozialamt der Stadt Münster, in Rahmen dessen  Interviews 
mit älteren langzeitarbeitslosen Menschen durchgeführt wurden 39. Das Vorhandensein 
beziehungsweise Empfinden fehlender oder unzureichender materieller und - in Folge - 
sozialer Teilhabe zieht sich als roter Faden durch viele der Äußerungen der b efragten 
Menschen. In engem Zusammenhang damit stehen Erfahrungen von Stigmatisierung/ 
Marginalisierung, fehlender Anerkennung und von Einsamkeit. Entsprechend gehören die 
Förderung sozialer Teilhabe und die Stärkung von Anerkennung zu den im Ergebnis des 
Studienprojekts herausgearbeiteten Handlungsbedarfen und –empfehlungen. 
Es stellt sich nun die Frage, was dies für die Arbeit des Jobcenters konkret bedeutet. 
Festgehalten werden kann zunächst, dass die Jobcenter bereits viele Angebote zur 
Förderung der so zialen Teilhabe machen, ohne dass ihre Anstrengungen und Erfolge 
bislang systematisch dokumentiert werden  40 (siehe hierzu auch oben die Erläuterungen 
zu den gesetzlichen Zielen und Kennzahlen im Abschnitt 2.1). Das soll sich im Jobcenter 
der Stadt Münster zukünftig ändern: In Anlehnung an den Forschungsbericht über die 
Bewertung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und eingebettet in 
einen wirkungsorientierten Ansatz hat das Jobcenter das Konstrukt der sozialen Teilhabe 
durch Beschäftigung in zehn Dimensionen unterteilt (siehe hierzu im Detail die Anlage 7 
sowie die Ausführungen im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters 
der Stadt Münster 41 ). Dadurch soll es noch besser gelingen, potenzielle 
Unterstützungsbedarfe von Bürge rgeldbeziehenden zu identifizieren sowie 
                                                
38 „Materielle und soziale Teilhabe. Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job“, IAB-Kurzbericht 
2/2022, Stefanie Gundert/Laura Pohlan, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Februar 2022, Seite 2.  
39 „Ältere langzeitarbeitslose Menschen in Münster. Lebenssituation und –perspektiven, Bedarfe und Ressourcen. Bericht 
aus einem Lehrforschungsprojekt am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster“, Mirko Sporket/Lena Buttgereit, FH 
Münster, März 2023. 
40 „Instrumente zur Erfassung von Teilhabebedarfen in den Jobcentern in NRW, 28.11.2022, Präsentation: Das 
Modellprojekt Soziale Teilhabe“, Jan Amonn/Peter Fehse, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH 
NRW. 
41 Beschlussvorlage V/0791/2022.

35 
 
Unterstützungskonzepte zu entwickeln und zu verorten. Darüber hinaus kann weiterhin 
die programmatische Strategiebildung innerhalb des Jobcenters positiv unterstützt 
werden. Mit Sozialer Teilhabe als Zusammenspiel v on Handlungsmöglichkeiten und 
Handlungsfähigkeit sind neben gesellschaftlichen Komponenten die Stärkung von 
Kompetenzen, insbesondere Selbst - und Sozialkompetenzen und damit auch die 
Selbstwirksamkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus der Arbeit der 
Jobcenter gerückt.  
 
 
2.4 Schwerpunktthemen des Landes sowie Landes- und Bundesinitiativen  
Das MAGS NRW und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für 
Arbeit haben für das Jahr 2024 vier Schwerpunktthemen für die Steuerung i n der 
Grundsicherung für Arbeitslose formuliert, für die die Jobcenter jeweils Ziele und 
Handlungsansätze beziehungsweise Aktivitäten zu planen haben: 
I. Weiterentwicklung der Konzeptionen zur Beratung und Aktivierung der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
II. Anpassung der Integrationsstrategien – Stärkung der Weiterbildung. 
III. Innovative Wege der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung – Neue Ansätze der 
Kooperation mit Arbeitgebenden. 
IV. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen. 
Darüber hinaus hat das MAGS NRW mit den kommunalen Jobcentern bereits 2023 die 
Initiative „Chancenperspektive“ gestartet, die neue Impulse geben soll, um 
bürgergeldbeziehende Menschen in Arbeit zu bringen. Die Initiative umfasst die folgenden 
Module: 
1. Teilnehmende gewinnen – Perspektiven eröffnen: Bildung eines Chancenpools. 
2. Unternehmen einbinden – Perspektiven schaffen: Schließen von 
Chancenpatenschaften. 
3. Neue Förderketten – Integrationen realisieren: Vom Chancenpraktikum zur 
Beschäftigung. 
Ergänzt wird die Initiative du rch eine Weisung des MAGS an die zugelassenen 
kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die als 
„Vermittlungsoffensive“ die verstärkte Ansprache, Aktivierung und Vermittlung 
insbesondere arbeitsmarktnaher Bürgergeldbeziehender forcieren will. 
Auf Bundesebene haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die 
Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den 
Spitzenverbänden der Wirtschaft sowie Gewerkschaften und Unternehmen ein Bündnis 
zum sogenannten „Job-Turbo“ unter dem Titel „Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt 
sich!“ geschlossen, der sich insbesondere auf die Zielgruppe der Geflüchteten fokussiert42. 
In einer gemeinsamen Kraftanstrengung sollen laut Bundesminister Hubertus Heil alle 
Hebel in Bewegungen gesetzt werden, um Geflüchtete verstärkt in Arbeit zu bringen. Die 
Arbeit solle jeweils „so passgenau wie möglich“ ausfallen, aber auch „so schnell es irgend 
geht“ angetreten werden. 
                                                
42 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zur-Arbeitsmarktintegration-von-
Gefluechteten/turbo-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten.html

36 
 
Die Umsetzung der Schwerpunktthemen des Landes sowie der Landes - und 
Bundesinitiativen durch das Jobcenter der Stadt Münster ist Inhalt der folgenden Kapitel.   
 
 
2.5 Handlungsfelder, Ziele, Strategien und Aktivitäten des Jobcenters 
Im Zuge der Erarbeitung des vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des 
Jobcenters der Stadt Münster wurden unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen 
sowie von bereits bekannten und zu erwartenden Veränderungen und Impulsen (wie zum 
Beispiel die Landesinitiative „Chancenperspektive“, siehe Kapitel 2.4) Handlungsfelder, 
Ziele, Strategien und Aktivitäten entwickelt.  
Zur Herstellung einer Systematik wurde das Jobcoaching im Jobcenter dafür zunächst in 
die nachfolgenden grundlegenden Unterstützungsleistungen gegliedert, denen in der 
Regel eine Einstiegsphase vorgeschaltet ist (siehe Abbildung 26). 
 
  
Abbildung 26: Unterstützungsleistungen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Darstellung  
 
Die inhaltliche Ausrichtung der Unterstützungsleistungen orientiert sich an den 
potenziellen Entwicklungsanliegen und -aufgaben, die Bü rgergeldbeziehende für sich 
unter beschäftigungsorientierten Aspekten in und durch ihre Zusammenarbeit mit ihren  
persönlichen Ansprechpartner*innen im Jobcenter identifizieren und reklamieren. Im 
Kontext sozialer Teilhabe fokussieren sich die genannten Unt erstützungsleistungen 
insbesondere auf die Dimensionen Erwerbsarbeit, Kompetenzen und Selbstwirksamkeit 
(siehe Anlage 7 zu den Dimensionen sozialer Teilhabe). Darauf basierend wurden die 
folgenden Handlungsfelder43 (siehe Abbildung 27) entwickelt: 
 
 
 
 
 
                                                
43 Unter „Handlungsfeldern“ versteht das Jobcenter der Stadt Münster thematische Räume, in die alle Aspekte, Impulse 
und Aufgaben, die in zielrelevanten Zusammenhängen eine Bedeutung haben, eingefügt, gebündelt und in ihrer Einzel- und 
Gesamtwirkung eingeschätzt werden können. Damit wird eine Grundlage geschaffen, auf der eine systematische und 
konstruktive Auseinandersetzung mit verschiedensten thematischen Anforderungen möglich ist.  
 
Einstiegsphase 
 
 Arbeitsbeziehung 
herstellen 
 Potenziale  
entdecken 
 Entwicklungs-
aufgaben 
identifizieren 
 Kooperationsplan 
vereinbaren 
 
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung 
und Entscheidung 
 
 
 
Unterstützung bei der Stellensucharbeit und 
Beschäftigungsaufnahme 
 
  
Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten 
Anliegen

37 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 27: Handlungsfelder im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Darstellung  
 
Damit wird die zuvor vorgenommene Orientierung der Handlungsfelder des Jobcenters an 
den Zielgruppen, wie zum Beispiel Jugendliche und Menschen mit  Migrations-
vorgeschichte, zugunsten einer übergreifenden Kategorisierung in den Hin tergrund 
gerückt. Einzelne Strategien, Maßnahmen und Angebote des Jobcenters werden jedoch 
auch k ünftig zielgruppenbezogen ausgerichtet sein, weil es auch weiterhin sinnvol l ist, 
bestimmte Bedarfe und Unterstützungsangebote zielgruppenspezifisch zu bündeln. 
In der strategischen und operativen Umsetzung der Handlungsfelder ist das Jobcenter 
bestrebt, den möglichen Nachteilen, die Menschen aufgrund ihres Alters, ihres 
Geschlechts, einer chronischen Krankheit oder Behinderung, ihrer Religion, ihrer 
sexuellen Identität oder aus rassistischen und antisemitischen Gründen entstehen 
können, entgegenzuwirken sowie die familienspezifischen Lebensverhältnisse von 
Personen, die Kinder er ziehen oder  pflegebedürftige Angehörige betreuen, zu 
berücksichtigen44.  
Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass die Handlungsfelder auch für die 
Folgejahre Relevanz haben werden. Die Handlungsfelder werden wie folgt definiert: 
Handlungsfeld 1 – Förderung von Beschäftigungsfähigkeit 
Im Handlungsfeld „Förderung von Beschäftigungsfähigkeit“ werden alle Strategien, Ziele 
und Aktivitäten sowie Impulse und Themen gebündelt, die Bürgergeldbeziehende 
adressieren und deren berufliche Orientierung und En tscheidungen sowie deren 
Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung von Beschäftigungsfähigkeit 
unterstützen. Im Handlungsfeld 1 kommen insbesondere die Unterstützungsformate 
„Unterstützung bei beruflicher Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ und  
„Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen“ zum Tragen. 
                                                
44 Gemäß Paragraf 1 Absatz 2, Satz 3 und 4 des SGB 2. 
Handlungsfeld 1 
Förderung von 
Beschäftigungs-
fähigkeit 
Handlungsfeld 2  
Förderung und 
Realisierung von 
Beschäftigungs-
optionen 
Handlungsfeld 3  
Interne 
Qualitätsarbeit

38 
 
Handlungsfeld 2 – Förderung und Realisierung von Beschäftigungsoptionen 
Im Handlungsfeld „Förderung und Realisierung von Beschäftigungsoptionen“ werden alle 
Strategien, Zi ele und Aktivitäten sowie Impulse und Themen gebündelt, die 
Bürgergeldbeziehende adressieren und deren Stellensuche und Beschäfti -
gungsaufnahme unterstützen sowie ihre Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme 
gewährleisten. Insofern zählen zu den Adressat *innen, mit denen das Jobcenter im 
Handlungsfeld 2 kooperiert, auch Arbeitgebende und Vertreter*innen von Unternehmen.  
Darüber hinaus geht es um die Schaffung von Zugängen zu Beschäftigungsoptionen auf 
Seiten von Unternehmen, die Unterstützung bei der Einrichtung von Arbeitsverhältnissen 
und die Schaffung von Beschäftigungsgelegenheiten / Arbeitsstellen. In den Kontext der 
Systematik des Jobcoachings gestellt, geht es hier um das Element „Unterstützung bei 
der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme“. 
Handlungsfeld 3 - Interne Qualitätsarbeit 
Im Handlungsfeld „Interne Qualitätsarbeit “ werden alle Strategien, Ziele und Aktivitäten 
sowie Impulse und Themen gebündelt, die auf eine Reflexion und Verbesserung der 
Qualität von Dienstleistungen und des Qualit ätsmanagementsystems (unter 
Berücksichtigung des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Transformations -
prozesses, vgl. Ratsvorlage V/0328/2023 „Transformation - Zukunft der Verwaltung 
gestalten“) des Jobcenters der Stadt Münster abzielen. Die ausgewählten Aspekte wurden 
und werden auf organisationaler und inhaltlicher Ebene zusammengedacht und in 
Beziehung gesetzt zu einem Mehrwert bzw. einer Verbesserung, die für die Nutzenden 
der Dienstleistungen des Jobcenters entstehen soll. Die Frage, um die es geht ist, ob die 
Art und Weise, in der das Jobcenter der Stadt Münster seine Aufgaben erledigt, die von 
ihm verfolgten Ziele gut unterstützt. 
Die Schwerpunkte des Landes werden den lokal erarbeiteten Handlungsfeldern wie folgt 
zugeordnet (siehe Abbildung 28): 
Schwerpunkte NRW Handlungsfelder Jobcenter Münster 
Weiterentwicklung der Konzeptionen zur 
Beratung und Aktivierung der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Handlungsfeld 3:                                                
Interne Qualitätsarbeit 
 
Anpassung der Integrationsstrategien –      
Stärkung der Weiterbildung 
Handlungsfeld 1:  
Förderung von Beschäftigungsfähigkeit 
Innovative Wege der Vermittlung in Arbeit 
und Ausbildung – Neue Ansätze der 
Kooperation mit Arbeitgebenden 
Handlungsfeld 2: 
Förderung und Realisierung von                     
Beschäftigungsoptionen 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
Berufsabschlüsse ermöglichen 
Handlungsfeld 2: 
Förderung und Realisierung von                     
Beschäftigungsoptionen 
 
Abbildung 28: Schwerpunkte des Landes NRW und Handlungsfelder im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktthemen 2024 des Landes 
NRW

39 
 
Im Folgenden wird erläutert, welche Ziele und Strategien das Jobcenter der Stadt Münster 
in Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung beziehungsweise seines Leitziels, 
soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, in den drei Handlungsfelder im 
Jahr 2024 verfolgt. Dabei wird weiterhin nach Mittlerzielen und Handlungszielen 
differenziert:  
 Mittlerziele stellen die im  Leitziel beziehungsweise in den Leitzielen  zum Ausdruck 
gebrachte Grundintention sowohl in den konzeptionellen als auch in den strategischen 
Zusammenhang der Arbeit des Jobcenters. 
 Handlungsziele beschreiben, was mit konk reten Aktivit äten auf Seiten von 
Bürgergeldbeziehenden (Wirkziele) und auf institutioneller Ebene des Jobcenters 
(organisationale Ziele) erreicht werden soll.  
Weiterhin wurden jeweils verschiedene Haupt- und Teilstrategien erarbeitet. 
 
2.1.1. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 1 
Um den Zielzustand im Handlungsfeld 1 - Förderung von Beschäftigungsfähigkeit - zu 
erreichen, verfolgt das Jobcenter der Stadt Münster eine Haupt - und mehrere 
Teilstrategien und realisiert über die Kernarbeit hinaus weitere Handlungsziele/Aktivitäten, 
die unterhalb der Strategien aufgeführt werden: 
Mittlerziel  
Die Beschäftigungsfähigkeit der Bürgergeldbeziehenden ist weiterentwickelt.  
Hauptstrategie  
Bürgergeldbeziehende entwickeln mit Unterstützung ihrer persönlichen 
Ansprechpartner*innen individuell geeignete, persönliche und berufliche Ziele, bereiten 
sich auf ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg vor und/oder stabilisieren ihn.  
Teilstrategien  
 Bürgergeldbeziehende werden von ihren persönlichen Ansprechpartner*innen 
unterstützt, damit sie ihre Ressourcen und Kompetenzen in einem für sie passenden 
beruflichen Kontext einschätzen können (Identifikation und Einschätzung von 
persönlichen Ausgangslagen und Anforderungen in persönlichen und beruflichen 
Kontexten). 
o Bürgergeldbeziehende erheben ihre Potenziale (ganzheitlicher Ansatz). 
o Bürgergeldbeziehende stellen ihre Potenziale in einen beruflichen Kontext und 
schätzen sie in ihrer Bedeutung ein (berufliche Verwertbarkeit von Potenzialen). 
 Bürgergeldbeziehende werden bei der Entw icklung von geeigneten beruflichen 
Perspektiven und Strategien unterstützt (Weiterentwicklung von beruflichen 
Orientierungen, Kompetenzen und bereits erfolgten beruflichen Integrationen sowie 
Klärung und Bewältigung von lebensweltlichen Anliegen). 
o Bürgergeldbeziehende orientieren sich beruflich und treffen eine Entscheidung in 
Bezug auf ihren Zielberuf.  
o Bürgergeldbeziehende entwickeln einen Plan für ihren beruflichen (Wieder -) 
Einstieg. 
o Bürgergeldbeziehende erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit, indem sie ihr Wissen 
und Können erweitern.

40 
 
- Bürgergeldbeziehende entwickeln ihre persönlichen und beruflichen 
Kompetenzen weiter (Stärkung von Aus- und Weiterbildung) 
- Bürgergeldbeziehende Jugendliche und junge Erwachsene erwerben 
Berufsabschlüsse (Stärkung von abschlussbezogener (Erst-)Ausbildung) 
o Bürgergeldbeziehende verbessern ihre psychosoziale Ausgangssituation (Klärung 
und Lösung und Bewältigung von lebensweltorientierten Fragestellungen). 
o Bürgergeldbeziehende stabilisieren die von ihnen aufgenommenen 
Beschäftigungsverhältnisse (Stabilisierung und Ausbau von 
Beschäftigungsverhältnissen). 
 
Besondere Aktivitäten/Handlungsziele,  welche Ende de s Jahres 2024 im 
Handlungsfeld 1 (zusätzlich zu den regulären Aufgaben) realisiert sein sollen, sind im 
Folgenden aufgelistet: 
 Das Jobcenter hat seinen Auftrag im Rahmen seines Internetauftritts klarer als bisher 
nach außen kommuniziert und verständlich beschrieben, worin seine Aufgabe n 
bestehen und was von Bürgergeldbeziehenden erwartet wird.  
 Das Jobcenter hat seine Unterstützungsa rbeit im Segment „Unterstützung bei 
beruflicher Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ profiliert, damit dann in Folge 
mehr Menschen grundsätzlich fähig sind, im Unterstützungsformat „Unterstützung bei 
der Stellensucharbeit und Aufnahme von Beschäftig ung“ mitarbeiten zu können die 
Arbeitsmarktbeteiligung auch mittel- und langfristig zu erhöhen. 
 Persönliche Ansprechpartner*innen und Bürgergeldbeziehende sind besser als zuvor 
in der Lage, Weiterbildungspotenziale auf Seiten von Bürgergeldbeziehenden zu 
erkennen und in der Ko -Produktion zu thematisieren, um die 
Weiterbildungsbeteiligung von Bürgergeldbeziehenden 2024 zu steigern.   
 Das Jobcenter hat die Erstansprache beim Eintritt von Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen in die Unterstützungsarbeit des Jobc enters modernisiert, um den 
Aufbau einer Arbeitsbeziehung aus einer besseren Position als bisher starten zu 
können. 
 Das Jobcenter hat neue barrierefreie Möglichkeiten geschaffen, damit 
Bürgergeldbeziehende in Kontakt mit ihm kommen können und dadurch eine höhere 
Termintreue entsteht.  
 Das Jobcenter hat sein Angebotsportfolio durchgängig wirkorientiert strukturiert, damit 
die Angebote inhaltlich und strukturell anschlussfähig sind an die Arbeit im Prozess 
des Jobcoachings. 
 Neben dem bereits 2022/2023 an den Start gegangenen Angebot nach Paragraf 16k 
SGB 2 – hat das Jobcenter ein weiteres Angebotssegment konsequent wirkorientiert 
weiterentwickelt und per Vergabe beauftragt. 
 Sozialräumlich verankerte Beratungsangebote für Frauen und Familien wurden durch 
das Jo bcenter weitergeführt und gefestigt, zum Beispiel offene Sprechst unden von 
persönlichen Ansprechpartner*innen in Familienzentren und ähnlichen Einrichtungen. 
 Mit speziellen Beratungssettings wie zum Beispiel Workshops zum Thema 
Teilzeitausbildung hat die B eauftragte für Chancengleichheit des Jobcenters (BCA)

41 
 
den Informationsstand von Alleinerziehenden erhöht und damit auf Seiten von 
Bürgergeldbeziehenden Interesse an Weiterbildung geweckt. 
 In sozialräumlich organisierten und übergeordneten, stadtweiten Netz werken und 
Arbeitsgruppen arbeitet das Jobcenter effizient und eng verzahnt mit allen beteiligten 
Akteuren zusammen. 
Die nachfolgende Übersicht (Abbildung 29) macht deutlich, mit welchen Förder -
instrumenten die Ziele und Strategien im Handlungsfeld „Förder ung von 
Beschäftigungsfähigkeit“ unterstützt werden sollen: 56 Prozent aller für 2024 geplanten 
Angebotseintritte beziehen sich auf die Jobcoachingelemente „Unterstützung bei der 
beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ und „Unterstützung vo n 
lebensweltorientierten Anliegen“. 
Unterstützung bei der 
beruflichen Orientierung, 
Entwicklung und Entscheidung 
geplante 
Eintritte   
Unterstützung bei der 
Bewältigung von 
lebensweltorientierten 
Anliegen 
geplante 
Eintritte  
Förderung der beruflichen 
Weiterbildung (FbW)  240  
Maßnahmen zur Aktivierung und 
beruflichen Eingliederung (MAT) 600 
Eignungsfeststellung 30  
Impulse für Erwerbsarbeit 100 
ABO für Selbständige 110  
Förderung schwer zu 
erreichender junger Menschen 50 
Maßnahmen zur Aktivierung und 
beruflichen Eingliederung (MAT) 800  Arbeitsgelegenheiten (AGH) 180 
Gesamt 1.180 
 
Ganzheitliche Betreuung  
zum Aufbau der 
Beschäftigungsfähigkeit 
120 
  
 
Gesamt 1.050 
 
Abbildung 29: Geplante Fördereintritte des Jobcenters der Stadt Münster im Handlungsfeld 1 – Förderung von 
Beschäftigungsfähigkeit - im Jahr 2024 
Quelle: Eigene Darstellung  
 
2.1.2. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 2 
Um den Zielzustand i m Handlungsfeld 2 - Förderung und Realisierung von 
Beschäftigungsoptionen - zu erreichen, verfolg t das Jobcenter der Stadt Münster zwei 
Haupt- und mehrere Teilstrategien und realisiert über die „normale“ Alltagsarbeit hinaus 
weitere Handlungsziele/Aktivitäten, die unterhalb der Strategien aufgeführt werden. 
Im Handlungsfeld 2 sollen in 2024 schwerpunktmäßig folgende Ziele erreicht werden: 
Mittlerziel  
Neue Beschäftigungsoptionen sind entwickelt und die Arbeitsmarktbeteiligung von 
Bürgergeldbeziehenden hat sich erhöht.  
 Es stehen potenziell geeignete Stellenangebote zur Verfügung, auf die sich 
Bürgergeldbeziehende bewerben können.

42 
 
 Bürgergeldbeziehende verfügen über Zugänge zu Arbeitgebenden, die über 
Beschäftigungsoptionen verfügen. 
 Die Konzessionsbereitschaft auf Seiten von Bürgergeldbeziehenden und potenziellen 
Arbeitgebenden ist weiterentwickelt und tragfähig. 
 Unternehmen sind bereit, einzelfallübergreifend mit dem Jobcenter der Stadt Münster 
zu kooperieren und tun dies im erwünschten Umfang. 
 Bürgergeldbeziehende haben sich erfolgreich beworben. 
 Bürgergeldbeziehende haben Arbeit aufgenommen. 
 
Hauptstrategie 1  
 Bürgergeldbeziehende erarbeiten sich einen Überblick darüber, welche konkreten 
arbeitsmarktlichen Optionen es für ihren individuellen beruflichen (Wieder -)Einstieg 
gibt. 
 Bürgergeldbeziehende suchen gezielt nach geeigneten Beschäftigungsoptionen un d 
bewerben sich. 
 Bürgergeldbeziehende nehmen Beschäftigung auf. 
Teilstrategien 
 Bürgergeldbeziehende lernen, ihre Bewerbungsaktivitäten zu aktualisieren und zu 
modernisieren. 
 Bürgergeldbeziehenden werden nach der erfolgreichen Teilnahme an einem 
Weiterbildungs- oder Förderangebot unmittelbar auch auf eine Arbeitsaufnahme hin 
angesprochen. 
 
Hauptstrategie 2 
Die Mitarbeitenden des Jobcenters entwickeln und gehen innovative Wege der 
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung und verbessern die Kooperation mit Arbeitgebenden. 
 Die Mitarbeitenden des Jobcenters der Stadt Münster eröffnen einzelfallübergreifend 
und einzelfallbezogen Zugänge zu potenziellen Arbeitgebenden. 
 Die Mitarbeitenden vermitteln bei Interesse zwischen potentiellen Arbeitgebenden und 
potenziellen Arbeitnehmenden. 
 
Teilstrategien 
 Das Jobcenter erweitert und qualifiziert seine Öffentlichkeitsarbeit, um sein Image als 
Makler zwischen arbeitsuchenden Bürgergeldbeziehenden und potenziellen 
Arbeitgebenden auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. 
 Die Mitarbeitenden des Jobcenters unterstützen das Matching zwischen potentiellen 
Arbeitgebenden und stellensuchenden Bürgergeldbeziehenden, indem sie 
Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im Falle einer Beschäftigungsaufnahme 
finanzielle Förderungen in Aussicht stell en und sie dabei unterstützen, diese zu 
realisieren.

43 
 
 Die persönlichen Ansprechpartner*innen intensivieren und profilieren die 
beraterischen und vermittelnden Unterstützungsleistungen, die sie stellensuch -
bereiten und stellensuchenden Bürgergeldbeziehenden normalerweise anbieten.  
 Die Mitarbeitenden schaffen neue Stellen für öffentlich geförderte Beschäftigung und 
stabilisieren die bereits eingerichteten. 
Besondere Aktivitäten/Handlungsziele,  welche Ende de s Jahres 2024 im 
Handlungsfeld 2 (zusätzlich zu den Kernaufgaben) realisiert sein sollen, sind wie folgt: 
 Das Jobcenter hat sich im Januar erfolgreich auf der Messe „future@WORK“ 
positioniert und seine Rolle im münsterlandweiten Organisationsteam gestärkt. 
 Das Jobcenter hat die Impulse der NRW-Landesinitiative „Chancenperspektive“ (siehe 
hierzu unten) genutzt und sein weiterentwickeltes Unterstützungsformat 
„Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme“ erfolgreich 
umgesetzt. 
o Es wurden 20 Chancenpatenschaften entwickelt und etabliert. 
o Es wurden rund 700 Bürgergeldbeziehende im Rahmen der intensivierten 
Stellensucharbeit unterstützt. 
o Es konnten rund 200 zusätzliche Beschäftigungsaufnahmen realisiert werden.  
 
Insgesamt wird das Jobcenter der Stadt M ünster sein Engagement im Handlungsfeld 
„Förderung von Besch äftigungsoptionen“ in 2024 nochmals deutlich verst ärken, damit 
zukünftig mehr Bürgergeldbeziehende als zuvor von der st ärker werdenden Nachfrage 
nach Arbeitskr äften profitieren. Die Impulse, die von der Landesinitiative 
„Chancenperspektive“ ausgehen, unterstützen und fokussieren diesen Handlungsansatz. 
Dabei soll Altbewährtes modifiziert und neue Ansätze entwickelt und erprobt werden. Die 
Initiative ist ein Teil der Fachkr äfteoffensive des Landes NRW. Im Rahmen der 
entwickelten Strategie  zur Umsetzung der Fachkr äfteoffensive wird unter dem Punkt 
„Inländische Potentiale und gleichberechtigte Teilhabe “ die verst ärkte Aktivierung des 
inländischen Beschäftigungspotentials angeführt. Die Initiative Chancenperspektive geht 
davon aus, dass die V erzahnung und zeitgleiche Realisierung von drei Arbeitsans ätzen 
das vorstehende Anliegen voranbringen wird (siehe Abbildung 30):  
Chancenpool Chancenpatenschaft Chancen finden und  
Partner*innen  
zusammenbringen 
Bürgergeldbeziehende 
intensivieren ihre 
Stellensucharbeit, um 
innerhalb eines festgelegten 
Zeitraums Arbeit 
aufzunehmen. Dabei werden 
sie von Jobcoach*innen 
unterstützt.  
Mitarbeitende des Jobcenters 
entwickeln und vereinbaren 
im direkten Kontakt mit 
Unternehmen/Unternehmens- 
leitungen Bereitschaft und 
Verbindlichkeiten, die bei 
ihnen vorhandenen 
Arbeitsplätze für 
Bürgergeldbeziehende zu 
öffnen.  
Mitarbeitende des Jobcenters 
unterstützen das Matching 
zwischen potenziellen 
Arbeitgebenden und 
Arbeitsuchenden 
(Chancengespräche). 
Mitarbeitende offerieren 
Arbeitgebenden Förderung 
und Qualifizierungsoptionen 
 
Abbildung 30: Die drei Säulen der NRW-Landesinitiative „Chancenperspektive“ 
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes NRW

44 
 
Die Impulse, die von der Initiative ausgehen, beziehen sich - mit Blick auf M ünster - 
insbesondere auf die Unterstützungsleistungen, die persönliche Ansprechpartner*innen in 
der Zusammenarbeit mit B ürgergeldbeziehenden im Prozess Jobcoaching erbringen. 
Klassischerweise sind die Aufgaben, die sich im Kontext der Chancenperspektive 
ergeben, im Format „Unterstützung bei der Stellensucharbeit und 
Beschäftigungsaufnahme“ verortet. Damit gehören sie zu den regulären Aufgaben im 
Jobcoaching und werden nicht etw a als ein temporär angelegtes Projektvorhaben 
verstanden.   
Unter dem Stichwort „ Mitarbeitende offerieren Arbeitgebenden Förderung und 
Qualifizierungsoptionen“, kommen im Kontext der Realisierung der intensivierten 
Unterstützung von Stellensucharbeit und B eschäftigungsaufnahmen auch die 
nachfolgenden Instrumente zur Geltung. Die Anzahl der geplanten Eintritte (siehe 
Abbildung 31) wurde aufgrund des hohen Stellenwerts der Initiative „Chancenperspektive“ 
gewählt.  
Förderung von Beschäftigungsoptionen 
Unterstützung bei der 
Stellensucharbeit 
geplante 
Eintritte   
 
Unterstützung zur  
Stabilisierung  
nach Beschäftigungsaufnahme 
 
geplante 
Eintritte  
Einstiegsqualifizierung (EQ) 10   
Assistierte Ausbildung 
(inkl. ergänzender 
Sprachförderung) 
35 
BaE 2024 10 
  
Vermittlungsunterstützendes und 
beschäftigungsbegleitendes 
Coaching 
150 
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 
(MAG) 180   Stabilisierung einer 
Beschäftigungsaufnahme 60 
Bewerbungscenter 170   Eingliederungszuschuss 
 100 
Vermittlungsbudget (VB) 700   Einstiegsgeld bei abhängiger sv-
pflichtiger Erwerbstätigkeit 195 
Gesamt 1.070  
Einstiegsgeld bei selbständiger 
Erwerbstätigkeit 10 
   
Leistungen zur Eingliederung von 
Selbständigen 50 
   
Freie Förderung SGB II (inkl. 
Probebeschäftigung) 240 
   Probebeschäftigung (§ 46 SGB III) 10 
   
 
Gesamt 
 
850 
 
Abbildung 31: Geplante Fördereintritte des Jobcenters der Stadt Münster im Handlungsfeld 2 – Förderung und 
Realisierung von Beschäftigungsoptionen - im Jahr 2024 
Quelle: Eigene Darstellung

45 
 
2.1.3. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 3 
Um den Zielzustand im Handlungsfeld 3 - Interne Qualitätsarbeit - zu erreichen, verfolgt 
das Jobcenter der Stadt Münster zwei Haupt - und mehrere Teilstrategien und realisiert 
über die Kernarbeit hinaus weitere Aktivitäten/Handlungsziele , die unterhalb der 
Strategien aufgeführt werden. Schwerpunktmäßig sollen im Handlungsfeld 3 im Jahr 2024 
folgende Ziele erreicht werden: 
Mittlerziel  
Die Qualität und das System, mit dem das Jobcenter der Stadt Münster diese Qualität 
steuert, ist verbessert. 
 Die Frage, welche Voraussetzungen im Jobcenter der Stadt Münster gegeben sein 
müssen und wie diese erreicht werden können, um dem Status einer 
Beratungsinstitution genügen zu können, ist weitestgehend geklärt.  
 Beraterisch ausgerichtete Unterstützungsl eistungen im Kernprozess Jobcoaching 
werden professioneller erbracht als vorher. 
o Die beraterische Qualität der Unterstützungsleistungen im Jobcoaching des 
Jobcenters wurde im Rahmen eines (in 2023) vorbereiteten Qualitätsprojektes 
verbessert.  
o Eine Konzept ion für die  Unterstützungsleistungen, die p ersönliche 
Ansprechpartner*innen in der Einstiegsphase in Zusammenarbeit mit 
Bürgergeldbeziehenden realisieren, liegt vor und wurde modellhaft erprobt. 
o Vermittlungsorientiert ausgerichtete Unterstützungsaufgaben i m Kernprozess 
Jobcoaching werden professioneller erbracht als zuvor.  
 
Hauptstrategie 1  
Das Konzept, das der Beratung und Aktivierung der erwerbsfähigen 
Bürgergeldbeziehenden im Jobcenter der Stadt Münster zugrunde liegt, wird systematisch 
weiterentwickelt. 
 
Teilstrategien 
 Professionalisierung der Unterstützungsleistungen, die im Jobcoaching erbracht 
werden.  
o Weiterentwicklung von beraterischen Kompetenzen auf Seiten von Mitarbeitenden 
im Jobcoaching. 
o Weiterentwicklung von vermittlungsorientierten Kompeten zen auf Seiten von 
Mitarbeitenden.  
o Entwicklung von Beratungsverständnis und Beratungskompetenzen auf Seiten 
von Führungskräften. 
 Weiterentwicklung der Konzeptionen für die Unterstützungsleistungen, die im 
Jobcoaching erbracht werden.  
o Qualitative Ausgesta ltung der Arbeit mit dem Kooperationsplan/ 
Professionalisierung von personalen Unterstützungsleistungen in der 
Einstiegsphase der Ko -Produktion von persönlichen Ansprechpartner*innen und 
Bürgergeldbeziehenden. 
o Weiterentwicklung einer Konzeption für die Unt erstützung im Segment 
„Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme“.

46 
 
 Weiterentwicklung des wirkorientierten Steuerungssystems der münsterschen SGB 2- 
Arbeit. 
o Weiterentwicklung des wirkorientierten Zielsystems des Jobcenters der Stadt  
Münster. 
o Weiterentwicklung des Fachaufsichtskonzeptes unter Berücksichtigung der 
fortschreitenden Professionalisierung der Unterstützungsdienstleistungen. 
 
Besondere Aktivitäten/Handlungsziele,  welche Ende de s Jahres 2024 im 
Handlungsfeld 3 (zusätzlich zu den Kernaufgaben) realisiert sein sollen, sind wie folgt: 
 Das Jobcenter hat erfolgreich ein „Qualitätsprojekt zur fachlichen Weiterentwicklung 
der professionellen Unterstützungsarbeit“ der persönlichen Ansprechpartner*innen in 
der Abteilung Markt und Integration gestartet. Details zum Qualitätsprojekt finden sich 
in der Anlage 8.  
 Das Jobcenter hat seine Sprache geschlechtergerecht und inklusiv weiterentwickelt.  
 Das Jobcenter der Stadt Münster hat einen Konzeptentwurf für seine zukünftige 
Netzwerkarbeit erarbeitet, den es 2025 operationalisieren und probeweise umsetzen 
will.  
 Der interne Wissenstransfer zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde 
intensiviert und strukturell besser verankert. 
 Die Anforderungen, die an ein Wissensmanagement für das Jobcenter der Stadt 
Münster gestellt werden, wurden erarbeitet sowie eine zukunftsfähige und praktikable 
Lösung entwickelt. Im dritten Quartal 2024 wird mit der Erprobung begonnen (siehe 
Anlage 9 für weitere Erläuterungen). 
 
2.6 Netzwerke 
Die in den vorangegan genen Kapiteln beschriebenen Rahmenbedingungen, Ziele, 
Strategien und Aktivitäten verdeutlich en die Komplexität der Arbeit des Jobcenters. 
Menschen soziale Teilhabe (durch Beschäftigung) zu ermöglichen, ist eine 
gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die  nicht im SGB 2 beziehungsweise im 
Jobcenter der Stadt Münster alleine bewältigt werden kann. Hier sind sowohl auf 
übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis- und 
institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Koo peration mit seinen zahlreichen 
Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von zentraler 
Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler und lokaler (inklusive sozialräumlicher) Ebene 
als auch regional und überregional.  
Wichtige Akteur*in nen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenter sind (nicht 
abschließend):  
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦    Amt für Schule und Weiterbildung  
◦    Sozialamt 
◦    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦    Gesundheits- und Veterinäramt 
◦    Amt für Migration und Integration 
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

47 
 
◦    Amt für Gleichstellung 
◦    Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦    Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen 
 Familienzentren 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgebendenverbände 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen 
 Schulen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 (Fach-)Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional45 und überregional) 
 Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
 verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf 
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene 
                                                
45 Um Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, besteht bereits seit mehreren Jahren eine 
besonders enge Zusammenarbeit besteht mit den anderen münsterländischen Jobcentern (der Kreise Borken, Coesfeld, 
Steinfurt und Warendorf), die allesamt kommunale Jobcenter sind, sowie mit dem Münsterland e. V.

48 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Angebote im SGB 2 unterstützen die 
vorgenannten Elemente des Jobcoachings. Die folgende Abbildung 32 stellt die 
Gewichtung der Instrumente, konkret die Anzahl und den Anteil der Maßnahmeneintritte 
bezogen auf die definierten Unterstützungsleistungen (siehe Kapitel 2.5) dar. 
 
Abbildung 32: Aufteilung der Maßnahmeneintritte/Förderungen im Jahr 2024 nach Unterstützungsleistungen 
Quelle: Eigene Darstellung 
 
Die Verteilung der Ein gliederungsmittel nach Instrumenten beziehungsweise Fördermaßnahmen 
für bestimmte Zielgruppen ist aus der Abbildung 33 ersichtlich. 
 
Abbildung 33: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2024 nach Instrumenten/Zielgruppen 
Quelle: Eigene Darstellung 
 
Angebotsplanung 2024
Verteilung der Eintritte nach Unterstützungsleistungen
Unterstützung bei der 
Stellensucharbeit und 
Beschäftigungsaufnahme
21,4 Prozent
Unterstützung bei der 
beruflichen Orientierung, 
Entwicklung und 
Entscheidung
56,3 Prozent
Unterstützung bei der 
Bewältigung von 
lebensweltorientierten 
Anliegen
22,3 Prozent
30 Prozent
7 Prozent39 Prozent
14 Prozent
6 Prozent
3 Prozent 1 Prozent
Eingliederungsmittel 2024 nach Instrumenten/Zielgruppen
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Maßnahmen zur Unterstützung der
Arbeitsaufnahme
Aktivierung und berufliche Eingliederung
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Förderung von Selbständigen

49 
 
Der größte Anteil ist demnach, mit 39 Prozent, für die zielgruppenübergreifenden und 
flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ vorgesehen. Für die 
öffentlich geförderte Beschäftigung ist ebenfalls ein sehr hoher Anteil der 
Eingliederungsmittel in Höhe von 30 Prozent eingeplant. 14 Prozent entfallen auf die 
Förderung der beruflichen Weiterbildung und sieben Prozent für Maßnahmen zur 
Unterstützung der Arbeitsaufnahme (zum Beispiel Eingliederungszuschüsse, 
Einstiegsgeld und Vermittlungsbudget). Sechs Prozent sind für spezielle Maßnahmen für 
Jüngere (insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und die 
Förderung schwer zu erreichenden junger Menschen) vorgesehen. Drei Prozent sind für 
die Teilhabe von Menschen  mit Behinderung und ein Prozent für die Förderung von 
Selbständigen eingeplant. Zu beachten sind die Überschneidungen zwischen den 
Zielgruppen beziehungsweise Instrumenten. So profitieren beispielsweise Menschen mit 
Behinderung in großem Maße auch von Maß nahmen zur Aktivierung und beruflichen 
Eingliederung Unterstützung, den Instrumenten öffentlich geförderter Beschäftigung oder 
der Förderung der beruflichen Weiterbildung.  
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 10 dargestellt.

50 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
 
Begriff Definition 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung 
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel 
Umschulung). 
Aktivierungsquote der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat 
(Nenner). In der Basisinform ation des Jobcenters wird die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils 
als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen 
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den 
mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der 
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht 
arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine 
Beschäftigung suche n, auch wenn sie beispielsweise bereits 
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben 
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und 
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber 
Großeltern/Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen 
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die 
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und 
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der 
BRD haben. 
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder

51 
 
Begriff Definition 
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den 
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als 
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem 
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen 
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In 
der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
Kontinuierliche Beschäftigung 
nach Integration 
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, 
wenn die betreffende Person an jedem der sechs 
auf die Integration folgenden Monatsstichtage 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Kontinuierliche 
Beschäftigungsquote (K2E3) 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach 
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen 
Leistungsberechtigten. 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die 
Unterkunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und 
Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum 
Beispiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und 
Mehrbedarfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft 
und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.

52 
 
Begriff Definition 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden 
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. 
Lebensjahres ausgewiesen.  
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, 
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen 
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld. 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und 
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren 
zwischen Leistungsberechtigten und nicht 
Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder 
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige 
Leistungen für Unterkunft und Heizung. 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei 
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion 
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen 
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des 
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters 
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).

53 
 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster 
 
Abbildung 34: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster, Stand 01.01.2024
AGH: Arbeitsgelegenheiten 
KSCA: Kommunales Service 
Center für Arbeit 
KiZ: Kinderzuschlag 
BuT: Bildung und Teilhabe 
Orga: Organisation 
IT: Informationstechnologie

54 
 
Anlage 2: Das Bürgergeld-Gesetz 
Regelungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind: 
 Der Begriff „Bürgergeld“ löst das Arbeitslosengeld und das Sozialgeld ab.  Die Behörden 
haben aber noch bis Mitte 2023 Zeit, um alle Formulare anzupassen. 
 Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberechtigten zwischen 35 
und 53 Euro. 
 Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin 
werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten, 
die im angemessenen Umfang gewährt werden. 
 In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.0 00 Euro geschützt. 
Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 
15.000 Euro. 
 Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der 
Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum 
werden ebenfalls besser geschützt. 
 Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) 
wird abgeschafft. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim 
Bürgergeld im Vordergrund. 
 Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des 
Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium wird zum Jahresende 2022 
aufgehoben. 
 Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. 
Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei 
einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 
Prozent für drei Monate gemindert. 
 Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. 
 Der Soziale Arbeitsmarkt wird entfristet. 
 Minderjährige, die wegen der Einkommensänderungen ihrer Eltern, Leistungen zurückzahlen 
müssen, haften für diese Überzahlung bei Eintritt der Volljährigkeit nur noch d ann, wenn sie 
mehr als 15.000 Euro an Vermögen haben. 
 Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen. 
 Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch 
nehmen. 
 Die Sonderregelung für Ältere, wonach sie nach einem Jahr des Leistungsbezuges nicht mehr 
als arbeitslos erfasst werden, wird aufgehoben.

55 
 
Regelungen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind: 
 Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 
520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro 
mehr im Geldbeutel als bisher. 
 Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler*innen- und Studierendenjobs und aus 
einer beruflichen Ausbildung genauso wie  Bundesfreiwilligen- und FSJ-Dienstleistende bis 
zur Minijob -Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen 
Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schüler *innenjobs in den 
Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der 
Aufwandsentschädigung behalten. 
 Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan 
ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in einfacher Sprache gemeinschaftlich von 
Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld -Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine 
Rechtsfolgenbelehrung. Der Kooperationsplan  löst schrittweise bis Ende 2023 die 
Eingliederungsvereinbarung ab. 
 Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungs verschiedenheiten auftreten, 
kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. 
 Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in 
Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs - oder 
beschäftigungsbegleitend erfolgen. 
 In Bezug auf Weiterbildung gilt:  
o Wer eine Weiterbildung mit Abschluss absolviert, bekommt für erfolgreiche Zwischen - 
und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches 
Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. 
o Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt 
es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. 
o Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines 
Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden. 
o Wer eine berufliche Weiterbildung absolviert, erhält danach drei Monate lang 
Arbeitslosengeld nach dem SGB 3. 
o Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese -, Mathe - oder IT -
Kenntnisse, kann diese leichter nachholen. 
 Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsberechtigten wird an die Möglichkeiten 
moderner Kommunikation angepasst. 
 Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. 
 Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr bean tragt werden, das 
Bürgergeld wird weitergezahlt.

56 
 
Regelungen, die zum 1. Januar 2024 geplant sind 
 
 Erhöhung der Regelsätze: 
 seit 01.01.2023 ab 01.01.2024 Erhöhung 
 
Alleinstehende 
(Regelbedarfsstufe 1) 
502 Euro 563 Euro +61 Euro 
Paare je Partner  
(Regelbedarfsstufe 2) 
451 Euro 506 Euro +55 Euro 
Volljährige in Einrichtungen 
(Regelbedarfsstufe 3) 
402 Euro 451 Euro +49 Euro 
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 
(Regelbedarfsstufe 4) 
420 Euro 471 Euro +51 Euro 
Kinder von 6 bis 13 Jahre 
(Regelbedarfsstufe 5) 
348 Euro 390 Euro +42 Euro 
Kinder von 0 bis 5 Jahre 
(Regelbedarfsstufe 6) 
318 Euro 357 Euro +39 Euro 
         Abbildung 35: Regelsätze des Bürgergeldes ab dem 01.01.2023 und dem 01.01.2024 
         Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
 
 
  Erhöhung der Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf im Rahmen der Leistungen für    
 Bildung und Teilhabe  
       ◦ 1. Schulhalbjahr: von 116 Euro auf 130 Euro  
       ◦ 2. Schulhalbjahr: von 58 Euro auf 65 Euro.

57 
 
Anlage 3: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
 
  
gesamt  gesamt  gesamt  Frauen  Frauen  Frauen  Männer  Männer  Männer  
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer- 
innen Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete 
eLb 14.075 6.215 3.702 7.303 3.563 2.153 6.772 2.652 1.549 
unter 25 Jahren 2.660 1.298 942 1.319 641 466 1.341 657 476 
25-49 Jahre 7.671 3.619 2.107 4.163 2.182 1.281 3.508 1.437 826 
50 Jahre und älter  3.744 1.298 653 1.821 740 406 1.923 558 247 
   davon  
   Alleinerziehende 1.930 963 539 1.828 921 525 102 42 14 
   unter 25 Jahren 110 40 25 110 40 25 0 0 0 
   25-49 Jahre 1.646 844 472 1.575 816 461 71 28 11 
   50 Jahre und älter  174 79 42 143 65 39 31 14 3 
   
   Schwerbehinderte 937 193 99 412 84 44 525 109 55 
   unter 25 Jahren 60 4 13 25 2 5 35 2 8 
   25-49 Jahre 406 89 59 177 41 24 229 48 35 
   50 Jahre und älter  471 100 27 210 41 15 261 59 12 
           
Erwerbstätige  3.313 1.401 658 1.596 621 246 1.717 780 412 
   unter 25 Jahren 453 205 137 181 69 47 272 136 90 
   25-49 Jahre 1.898 936 438 922 409 158 976 527 280 
   50 Jahre und älter  962 260 83 493 143 41 469 117 42 
Abbildung 36: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2023

58 
 
Anlage 4: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
 
  
gesamt  gesamt gesamt Frauen  Frauen Frauen Männer Männer Männer 
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete 
LZB 8.467 2.968 1.274 4.373 1.691 678 4.094 1.277 596 
unter 25 Jahren 1.094 413 246 530 194 110 564 219 136 
25-49 Jahre 4.530 1.753 742 2.509 1.069 410 2.021 684 332 
50 Jahre und älter  2.843 802 286 1.334 428 158 1.509 374 128 
davon  
   Alleinerziehende 1.277 488 155 1.201 461 148 76 27 7 
   unter 25 Jahren 69 20 10 69 20 10 0 0 0 
   25-49 Jahre 1.087 425 131 1.035 409 126 52 16 5 
   50 Jahre und älter  121 43 14 97 32 12 24 11 2 
   
   Schwerbehinderte 726 139 35 310 63 16 416 76 19 
   unter 25 Jahren 31 4 3 10 0 0 21 4 3 
   25-49 Jahre 301 52 17 128 23 7 173 29 10 
   50 Jahre und älter  394 83 15 172 40 9 222 43 6 
           
Erwerbstätige  2.288 848 328 1.143 388 105 1.145 460 223 
   unter 25 Jahren 219 89 56 92 30 20 127 59 36 
   25-49 Jahre 1.267 560 218 648 248 59 619 312 159 
   50 Jahre und älter  802 199 54 403 110 26 399 89 28 
Abbildung 37: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2023

59 
 
Anlage 5: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen 
 
  
eLb 
gesamt 
ohne 
Migrations-
vorge-
schichte 
Mit 
Migrations-
vorgeschichte 
Mit 
Migrations-
vorgeschichte 
Mit  
Migrations-
vorgeschichte 
Mit 
Migrations-
vorgeschichte 
Mit 
Migrations-
vorgeschichte 
Mit 
Migrations-
vorgeschichte 
Mit 
Migrations-
vorgeschichte 
Mit  
Migrations-
vorgeschichte 
gesamt 
Mit eigener 
Migrations-
erfahrung 
Mit eigener 
Migrations-
erfahrung 
Mit eigener 
Migrations-
erfahrung 
Ohne eigene 
Migrations-
erfahrung 
Ohne eigene 
Migrations-
erfahrung 
Ohne eigene 
Migrations-
erfahrung 
Mit Migrations- 
vorgeschichte 
ohne nähere 
Angabe gesamt Ausländer 
*innen Deutsche gesamt Ausländer 
*innen Deutsche 
eLb gesamt 14.024 5.028 8.996 6.860 5.710 1.144 1.926 512 1.413 210 
 
Männer 6.737 2.648 4.089 3.073 2.429 641 932 251 681 85 
Frauen 7.287 2.380 4.907 3.788 3.281 503 994 261 731 125 
 
15 - 24 Jahre 2.570 729 1.841 1.238 1.123 112 546 150 397 57 
25 - 54 Jahre 8.867 3.142 5.725 4.493 3.805 684 1.103 310 791 129 
55 Jahre und älter 2.587 1.157 1.430 1.129 782 348 277 52 225 24 
 
Erwerbstätige 3.295 1.212 2.315 1.820 1.487 328 456 129 326 39 
 
Langzeitleistungsbeziehende 8.466 3.545 4.921 3.590 2.810 778 1.246 261 984 85 
 
Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil 
 
Eine Migrationsvorgeschichte liegt vor, wenn 
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder  
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach  
   1949 erfolgte oder 
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine  
     Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. 
 
Abbildung 38: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2023 (hochgerechnete Werte anhand einer freiwilligen Befragung)

60 
 
Anlage 6: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© 
  
 
 
Abbildung 39: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell© 
Quelle: gfa public GmbH

61 
 
Anlage 7: Wirkungsorientierung und die zehn Dimensionen sozialer Teilhabe 
 
In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld wird zum Wegfall der zuvor jährlich durch die 
Jobcenter zu erstellenden Eingliederungsbilan zen unter anderem ausgeführt, dass eine 
Messung von Integrationsfortschritten, die objektiv, vergleichbar und manipulationssicher ist, 
anhand der verfügbaren statistischen Daten 46 nicht möglich ist. Die Wirkung der Leistungen 
zur Eingliederung kann nur auf Basis von Wirkungsforschung beurteilt werden (Paragraf 55 
Absatz 1 SGB 2), nicht allein auf Grundlage deskriptiver statistischer Vergleiche. In Folge ist 
die entsprechende Weiterentwicklung der Zielsteuerung im SGB 2 geplant. Seit Jahresbeginn 
2023 prüft e ine Projektgruppe - bestehend aus Vertreter*innen der Länder, kommunalen 
Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und 
Soziales - eine Weiterentwicklung des Zielsystems.  
Der Anspruch des Jobcenters der Stadt Münster,  das vorstehend beschriebene Dilemma 
sukzessive auflösen zu wollen, indem es sein Zielsystem zukünftig unter dem Wirkaspekt 
weiterentwickelt, brachte eine neue Herausforderung mit sich: Es musste ermittelt werden, 
welche Ziele dem Qualitätsanspruch, der mi t der Prämisse Wirkorientierung einhergeht , 
genügen. Um diese Frage zu klären, hat das Jobcenter auf das Wirkmodell von Kurz und 
Kubek (siehe „Kursbuch Wirkung“) 47  zurückgegriffen: Dieses Konstrukt ermöglicht ein 
systematisches Zusammendenken von organisato rischen und wirkorientierten Zielaspekten 
innerhalb eines Steuerungsmodells, dessen Vorzüge auch darin bestehen, dass es sich für 
die Arbeit auf Steuerungs - und Durchführungsebene gleichermaßen eignet: Wirkziele und 
organisationale Ziele können in eine sinnvolle und plausible Verbindung miteinander gebracht 
werden, sodass in einem nächsten Schritt auch die Verständigung darüber, was auf welcher 
Ebene eingebracht, erreicht und „gemessen“ werden soll, leichter fällt. Dies gilt auch im 
Hinblick darauf, dass zu r Operationalisierung von Zielen immer auch das Entwickeln und 
Festlegen von Erfolgs - und Misserfolgskriterien/-indikatoren gehört und erfolgen muss. Die 
Abbildung 40 auf der folgenden Seite stellt die sogenannte „Wirktreppe“ dar und wurde in 
Anlehnung an eine Darstellung im Kursbuch Wirkung entworfen.  
Das Modell von Kurz und Kubek eignet sich gut als Rahmenmodell für die Überprüfung von 
Beratungserfolgen. Ursprünglich für die Projektplanung im gemeinnützigen Bereich konzipiert, 
basiert das Modell auf der Annahme, dass gesellschaftlich angestrebte Ziele über eine Reihe 
von kleinen Zwischenschritten zu erreichen sind, die übersichtlich in einem sequentiellen 
Treppenmodell beschrieben werden. Übertragen auf den Bereich der Beratung im SGB 2 heißt 
das, dass ei ne Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, die 
Integrationsquote und eine Veränderung des Bestands an Langleistungsbeziehenden nur zu 
erreichen sind, wenn neben (1) ausreichend Ressourcen, (2) die Beratungsdienstleistungen 
der Jobcenter, wie geplant, stattfinden, (3) die Leistungsberechtigten mit dem Beratungs -
angebot erreicht werden, und (4) die Leistungsberechtigten das Beratungsangebot 
akzeptieren. Diese Schritte gelten als Voraussetzung für Beratungserfolg. Die Beratungs -
dienstleistungen sollten dann dazu führen, dass die Leistungsberechtigten (5) ihre 
Fähigkeiten, (6) ihr Handeln und (7) ihre Lebenssituation ändern, um damit (8) auf 
                                                
46 Statistisch erhoben wird der Verbleib von geförderten Personen nach einzelnen Maßnahmearten. Dadurch werden sofortige 
Integrationen in Beschäftigung sowie auch zeitverzögerte Übergänge in Beschäftigung bis zu 18 Monate nach 
Maßnahmeaustritt, Fortschritte in Bezug auf Überwindung der Arbeitslosigkeit, Überwindung der Hilfebedürftigkeit, Eintritt in 
Folgeförderung und kurzfristige Beschäftigungsphasen abgebildet. 
47 Vergleich „Kursbuch Wirkung. Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“, Bettina Kurz / Doreen Kubek, 
Phineo gemeinnützige AG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. 6. Überarbeitete Auflage, Februar 2021. Siehe auch 
unter https://www.phineo.org/kursbuch-wirkung.

62 
 
gesellschaftlicher Ebene zur Verringerung von Arbeitslosigkeit beizutragen. Die Schritte fünf 
bis sieben  gelten bereits als Wirkung der Beratung. Bisherige Dokumentationssysteme 
fokussieren diese Schritte nicht ergebnisorientiert, das heißt in ihrer Wirkung im Leben der 
Leistungsberechtigten, sondern eher im Sinne einer Abrechnungslogik zur Nachvollziehung 
ausgegebener Haushaltsmittel. Diese Lücke in der Überprüfung und Sichtbarmachung von 
kleineren Beratungserfolgen verhindert, dass Fachkräfte, und auch ganze Jobcenter, diese 
Erfolge für sich verbuchen können. 48 Darüber hinaus verhindert sie auch, dass Erfolg e 
reproduziert und Misserfolge erkannt und als Impulse für Verbesserungen verstanden werden 
können. 
 
Abbildung 40: „Wirktreppe“, entwickelt in Anlehnung an die Darstellung im Kursbuch Wirkung 
                                                
48 Rickert, P. (2019)“Zwischen Fördern und Fordern: Professionalisierung von Beratungsdienstleistungen im Kontext des SGB 
II“, Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster, Reihe VIII, Band 6, S. 84f.

63 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster wird im Rahmen seiner internen Qualitätsarbeit intensiv daran 
arbeiten, seine Ziele zukünftig verstärkt als „Wirkziele“ und „organisationale Ziele“ ausweisen zu 
können. Dafür ist es zuvor notwendig, sich darüber zu verständigen, was darunter jeweils 
verstanden wird: Organisationsziele sind alle Input- und Output-Ziele des Jobcenters, unabhängig 
davon, ob sie auf der Ebene des Organisationsmanagements oder auf der Durchführungsebene 
der Kernaufgaben des Jobcenters liegen . Sie adressieren Prozesse, Strukturen, eingebrachte 
Leistungen, quantitative Ergebnisse, usw. und haben etwas zu tun mit Aspekten wie Leitbild, QM-
Politik, Monitoring und Evaluation, interne und externe Anforderungen, Prozesslandschaft, 
Personal (Personalakquise, Personalentwicklung), Kommunikation und Kooperation, 
Dokumentation, Leitungsreaktionsmanagement, Planungen, Wirtschaftlichkeit, 
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, Überprüfung der Funktionsweise des 
Unternehmens und Umgang mit den Ergebnissen der Überprüfungen, Kundenzufriedenheit, 
räumliche, technische un d sächliche Ausstattung, Weiterentwicklung der Aufbauorganisation, 
u.a. 
Wirkziele sind in der Regel Outcome- und/oder Impactziele. Von Wirkzielen wird im Kontext der 
Arbeit des Jobcenters immer dann gesprochen, wenn Ziele personale oder lebensweltbezogene 
Verbesserungen adressieren, die bei konkreten Adressat*innen am Ende eines - durch 
Interventionen von Jobcentermitarbeitenden unterstützten - Entwicklungsprozesses eingetreten 
sein sollen. Wirkziele beziehen sich auf Veränderungen von Fähigkeiten, Handeln und 
Lebenslagen in unterschiedlichen, aber allesamt für soziale Teilhabe relevanten persönlichen 
Entwicklungsbereichen. Die Fragen, die sich für das Jobcenter hierbei stellen sind: 
 Was sollen / wollen wir erreichen? (Outcome und Output: Wirkungen, Ergebnisse) 
 Was sollen / wollen wir dazu tun? (Output: Programme, Produkte) 
 Was sollen / wollen wir dafür einsetzen? (Input: Ressourcen) 
 Wie sollen / wollen wir es tun? (Prozesse, Strukturen) 
 Wie sollen / wollen wir zusammenarbeiten? (Rolle, Kultur) 
 
Neben Wirkzielen und organisationalen Zielen unterscheidet das Jobcenter der Stadt Münster 
auch zwischen Leit-, Mittler- und Handlungszielen:  
 Leitziele bilden die Grundintention der Arbeit des Jobcenters ab. Sie verbinden die 
Intentionen, die innerhalb der einzelnen Handlungsfelder vorherrschen. 
 Mittlerziele stellen die Grundintention sowohl in den konzeptionellen als auch in den 
strategischen Zusammenhang der Arbeit des Jobcenters. 
 Handlungsziele beschreiben, was mit konkreten Aktivit äten auf Seiten von 
Bürgergeldbeziehenden (Wirkziele) und auf institutioneller Ebene des Jobcenters 
(organisationale Ziele) erreicht werden soll. Sie haben daher die gr ößte Alltagsrelevanz f ür 
die Mitarbeitenden des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Abbildung 41).

64 
 
                         
        Abbildung 41:  Leit-, Mittler- und Handlungsziele 
        Quelle: Eigene Darstellung 
 
Im Kontext der Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 49 fand sich 
ein Konstrukt, das  benennt, in welchen persönlich und beruflich  relevanten 
Entwicklungsbereichen Menschen grundsätzlich gut aufgestellt sein müssen. Die 
Entwicklungsbereiche, in denen diese Unterstützungsbedarfe und Verbesserungsanliegen 
verortet werden, werden als „Dimensionen Sozialer Teilhabe“ bezeichnet. Das Jobcenter hat sich 
entschieden, in Anlehnung an die vorstehend erwähnten Forschungsergebnisse, mit folgenden 
zehn Dimensionen zu arbeiten.  
In der Dimension Lebenszufriedenheit  geht es um persönlich geeignete Zielvorstellungen 
(lebensweltbezogene und berufliche ), Zufriedenheit mit beruflichen Perspektiven und die 
Integrität des persönlichen Lebenskonzeptes aber auch um Merkmale wie das Sicherheitsgefühl 
im öffentlichen Raum, und anderes. 
Beispiele für Verbesserungsanliegen / Wirkziele 
 sind mit ihrem Leben zufriedener als zuvor; 
 leben in Rahmenbedingungen, die ihnen ein menschenwürdiges Leben im Sinne des 
SGB 2 ermöglichen; 
 fühlen sich als Individuum und in der Gruppe im privaten und öffentlichen Raum sicher. 
 
In der Dimension Selbstwirksamkeit  beispielsweise dreh t es sich um die Merkmale 
Selbstbestimmtheit, Selbstvertrauen, Verantwortungsübernahme für die berufliche Zukunft, 
Übernahme von Selbstfürsorge, Eigenwahrnehmung als Expert*innen der eigenen Sache, 
Regieführen im eigenen Leben, Bewusstsein über Wirksamkeit  eigenen Handelns/Auftretens, 
Beteiligung an der Ausgestaltung und Qualität des Beratungsprozesses sowie den Aspekt 
Entscheidungssouveränität. 
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:  
                                                
49 „Evaluation des Forschungsberichts `Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt`- Endbericht“, Forschungsbericht 535, 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, November 2019.

65 
 
Bürgergeldbeziehende 
 haben die an sie persönlich gestellten Herausforderungen reflektiert; 
 sind sich darüber im Klaren, welche Wirkungen ihr Auftreten und ihr Verhalten im 
Umfeld auslöst bzw. auslösen kann; 
 verfügen im Zusammenhang mit ihren eigenen Angelegenheiten über vertieftes 
(reflektiertes) Wissen; 
 wissen, dass sie Bedeutsames wissen und können; 
 haben den Anspruch, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten; 
 haben erfahren, dass es an Punkten des Lebens immer mehrere Gestaltungsoptionen 
gibt; 
 führen in ihrem Leben Regie. 
 
Die Dimension Ressourcen enthält Merkmale wie die Kenntnis der eigenen, für die berufliche 
Entwicklung wichtigen Ressourcen und Potenziale, unterstützendes soziales Netz, Sicherung von 
Wohnung, Versorgungssicherheit, Finanzmittel, Alltagsbewältigung, Mobilität, häusliche 
Aufgabenbewältigung, und ähnliches. 
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:  
Bürgergeldbeziehende 
 verfügen über von ihnen individuell nutzbares, allgemeingültiges berufliches/ 
persönliches Wissen; 
 verfügen über grundlegendes Gesundheitswissen; 
 verstehen, dass ihre Emotionen e ine große Bedeutung für ihren persönlichen/ 
beruflichen Entwicklungsprozess haben; 
 sind motivierter, sich mit beruflichen Perspektiven zu beschäftigen; 
 kennen ihre Bedürfnisse und Wünsche und wissen, welche Ressourcen ihnen für ihre 
Weiterentwicklung und Stabilisierung zur Verfügung stehen; 
 verfügen über mehr konkrete Handlungsmöglichkeiten / Beschäftigungsoptionen; 
 
Im Kontext der Dimension Kompetenzen  sind unter anderem Einschätzungskompetenz 
hinsichtlich des persönlichen Nutzens des Angebotes, Kenntnisse über eigene berufliche Stärken 
und Schwächen, beschäftigungsspezifische Kompetenzerweiterung, Ermöglichung von 
Verständigung, Qualifikationsnachweise, Reflexionsvermögen, Vermögen Verhalten zu 
verändern, Beschreibungskompetenz für beruflich/persönliche Au sgangssituation, eigene 
berufliche Entwicklung, Zielvorstellungen und Unterstützungsbedarf, Bewerbungsfähigkeit, 
Einarbeitungsfähigkeit und -erfahrung von Relevanz.  
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:  
Bürgergeldbeziehende 
 sind fähig, ihren Pla tz in der Gemeinschaft mit anderen Menschen angemessen 
auszufüllen; 
 wissen und sind in der Lage, Wege zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen und Wünsche zu realisieren; 
 stehen dem Arbeitsmarkt- bzw. Ausbildungsmarkt zur Verfügung; 
 verstehen, welche Fähigkeiten in welchen Beschäftigungskontexten von 
Beschäftigten erwartet werden und eignen sich diese an; 
 bewältigen ihren Lebensalltag gut; 
 bewegen sich im Sinne des SGB 2;

66 
 
 sind in der Lage, sich aktiv am Beratungsprozess zur beruflich en Entwicklung zu 
beteiligen; 
 sind in der Lage, sich zu verändern; 
 sind in der Lage, aktuelle Gegebenheiten unter zuvor ausgewählten Aspekten zu 
betrachten; 
 sind in der Lage, sich zu entscheiden; 
 sind fähig, hinsichtlich ihrer Anforderungen an die Ausprägu ng einer Beschäftigung 
Abstriche zu machen.   
 
Die Dimension Erwerbsarbeit umfasst Aspekte wie die Aufnahme beruflicher Perspektiven in 
das eigene Selbstverständnis, Motivation, sich mit beruflichen Perspektiven zu beschäftigen, 
Kenntnis passender Tätigkei tsfelder, Kenntnisse über Anforderungen in passenden 
Arbeitsfeldern, Kenntnisse über berufliche Entwicklungsoptionen, Rollenverständnis als 
erwerbstätige Arbeitsnehmende, berufliche Orientierung, Arbeitsmarkt - und 
Arbeitsweltkenntnisse, Aktualisierung des Realitätsbezugs zur Arbeitswelt, Angemessenheit des 
Bewerbungsmanagements, Integration von beruflichen Perspektiven ins Selbstverständnis, usw..  
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:  
Bürgergeldbeziehende 
 sind in der Lage einen Zusammenhang zwisc hen den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer persönlichen Arbeitsfähigkeit / Beschäftigungsfähigkeit zu 
sehen. 
 haben für sich definiert, wie die Beschäftigung beschaffen sein muss, mit der sie 
zufrieden sein können. 
 
Auf der Agenda der Dimension s oziale Integration stehen beispielsweise die Fähigkeit zur 
Entwicklung von und zum Eingehen von Kompromissen, Wissen um soziale Anforderungen des 
angestrebten Berufes, Konzessionsbereitschaft, familiäre Kooperation, Übernahme und 
Ausgestaltung von Erziehungs verantwortung (auch Kindeswohl), Gestaltung von 
Arbeitsbeziehungen und Kooperationen und die Kooperation mit staatlichen Institutionen.  
Beispiel für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:  
Bürgergeldbeziehende 
 verstehen, welche Rolle sie in Beschäftigungskontexten haben; 
 verstehen, welche Rollenerwartungen an sie im privaten Bereich gestellt werden; 
 kennen ihre Rechte und Pflichten und die Rechte und Pflichten staatlicher 
Institutionen; 
 arbeiten mit Mitarbeitenden in staatlichen Unterstützungssystemen zusammen. 
 
Zu den Merkmalen der Dimension Anerkennung  werden unter anderem gesellschaftliche 
Anerkennung, Vertrauen in staatliches Handeln, Bedeutung von Normen und Werten, das 
Selbstkonzept im Hinblick auf Integrationsprozess e im Sinne des SGB 2, 
gesellschaftsgestaltende Optionen und Aufgaben, Einlassen auf das Arbeitsmarktsystem, 
Verantwortungsübernahme für die berufliche Zukunft gezählt.  
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:

67 
 
Bürgergeldbeziehende 
 erfahren als Person und in ihrer Gruppe gesellschaftliche Anerkennung 
 haben reflektierte Werte und Normen;  
 verstehen SGB 2 - Leistungen als berechtigte Ansprüche auf Zeit und nicht als 
Almosen.  
 
Die Dimension Gesundheit beinhaltet Merkmale wie das Wissen um Gesundheit und das eigene 
gesundheitliche Verhalten, z u denen auch der konstruktive Umgang mit Diagnosen zur 
Leistungsfähigkeit, Wissen / Kenntnis der eigenen körperlichen + psychischen Leistungsfähigkeit, 
Kenntnis eigener, für die berufliche Entwicklung relevanter Belastungsgrenzen, Umgang mit 
Kränkungen und Enttäuschung, Umgang mit Krisensituationen, Resilienz, und anderes gehören. 
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:  
Bürgergeldbeziehende  
 wissen um ihre Leistungsfähigkeit; 
 sind sich der Bedeutung be wusst, die Gesundheitsverhalten  als ein Merkmal von 
Leistungsfähigkeit hat; 
 sind in der Lage mit Belastungen und Enttäuschungen umzugehen.  
 
Die Dimension Bildung/Kultur  hat etwas zu tun mit der eigenen kulturellen Identität, 
Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf gesellschaftliche Prozesse, Interes se an 
gesellschaftlichen Fragen, politischem Verständnis, Akzeptanz und Respekt gegenüber 
kulturellen Besonderheiten, Diskriminierungs- und Inklusionserfahrungen und so weiter. 
 
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele: Bürgergeldbeziehende 
 nehmen Einfluss auf gesellschaftliche Prozesse; 
 verfügen über seriöses, gesichertes Wissen, um ihre Lebensaufgaben adäquat 
ausgestalten zu können; 
 verfügen über Bewusstsein und Verstehen, um ihre Lebensaufgaben kultursensibel 
verwirklichen zu können 
 
Die Dimension Work-Life-Balance berührt zentrale Aspekte wie die Vereinbarkeit von Care -
Aufgaben und Beruflichkeit, Bewertung der Vereinbarkeit von persönlichen beruflichen Zielen und 
Anforderungen SGB II, Lebensstil und so weiter. 
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele: Bürgergeldbeziehende 
 haben in ihrem persönliches Lebenskonzept Care -Arbeit und eigene Beruflichkeit 
integriert. 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass alle vorstehend genannten Dimensionen 
im Zusammenhang mit der s trategischen Grunda usrichtung, s oziale Teilhabe durch 
Beschäftigung zu ermöglichen, eine hohe Bedeutung haben und im Rahmen der Ko-Produktion 
von p ersönlichen Ansprechpartner*innen und Bürgergeldbeziehenden geklärt und entfaltet 
werden müssen. Die Frage, welche dieser Entwic klungsaufgaben beziehungsweise 
Verbesserungsanliegen in der Ko -Produktion von p ersönlichen Ansprechpartner*innen und 
Bürgergeldbeziehenden wirkorientiert bearbeitet werden, wird letztendlich von den 
Bürgergeldbeziehenden entschieden.

68 
 
Anlage 8: Qualitätsprojekt Beratung  
 
Im Mittelpunkt des Projektes steht die Professionalisierung des beraterischen Handelns der 
Jobcoaches/persönlichen Ansprechpartner*innen für Bürgergeldbeziehende in der 
Einstiegsphase: Persönliche Ansprechpartner*innen reflektieren ihr aktuelles berufliches 
Handeln in der Einstiegsphase anhand von geeigneten – aus dem professionellen Kontext von 
Bildung, Beratung und Beschäftigung stammenden - Kriterien und verändern/verbessern es bei 
Bedarf. Darüber hinaus geht es um die weitere Klärung  und Festlegung, um was es in der 
Einstiegsphase inhaltlich geht und wie die organisatorischen und sächlichen 
Rahmenbedingungen gestaltet sein müssen, damit die Arbeit in dieser Phase gelingen kann. 
 
Die Einstiegsphase hat eine sehr hohe qualitative Bedeutung für den gesamten weiteren Prozess 
der Zusammenarbeit zwischen p ersönlichen Ansprechpartner*innen und B ürgergeld-
beziehenden, weil in ihr die zentralen Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit entwickelt und 
in einem gemeinsamen Kooperationsplan vereinbart werden.  
 
Zu den Adressat*innen des Qualitätsprojekts zählen: 
 die pers önlichen Ansprechpartner*innen in der Abteilung Markt und Integration des 
Jobcenters als Unterstützende für Bürgergeldbeziehende, wenn es um die Verbesserung von 
Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsaufnahme geht und  
 diejenigen F ührungskräfte des Jobcenters der Stadt M ünster, welche den Umfang, die 
Qualität des Leistungsangebotes und den Prozess der Aufgabenerledigung in der Abteilung 
Markt und Integration verantworten, lenken u nd überwachen, das hei ßt, f ür 
Qualitätssicherung und -entwicklung und f ür die Gew ährleistung der Leistungen zust ändig 
sind, sowie 
 indirekt auch B ürgergeldbeziehende als zu Unterst ützende, wenn es um die 
Weiterentwicklung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsaufnahme geht. 
 
Das Qualitätsprojekt soll in Eigenregie geplant, gesteuert und durchgeführt werden. Der Entwurf 
wurde bereits im Jahr 2023 erarbeitet. Die Realisierung startet im Frühjahr 2024.

69 
 
Anlage 9: Projekt Wissensmanagement 
 
Die Menge an zu verarbeitenden Informationen im Arbeitsleben ist in den letzten 20 bis 30 Jahren 
stark gestiegen – die zunehmend umfangreicheren und schnelleren technischen Möglichkeiten, 
Informationen beziehungsweise Wissen zu teilen und zu speichern (zum Beisp iel durch das 
Internet und durch E-Mails) führen jedoch nicht zwingend dazu, dass diese von den Anwendern 
auch besser gefunden, verarbeitet und angewendet werden können. 
Gleichzeitig gibt es zahlreiche Szenarien, die ein Risiko für den Verlust von Wissen i nnerhalb 
einer Arbeitsorganisation bergen. Insbesondere werden aufgrund des demografischen Wandels 
in den kommenden Jahren vermehrt langjährige Mitarbeitende aus dem Dienst ausscheiden, die 
eine große Menge an Wissen aufgebaut haben – dazu gehört auch viel  implizites 
beziehungsweise „stilles“ Erfahrungswissen, das überwiegend in den Köpfen der Mitarbeitenden 
steckt und daher nicht systematisch und anderen offen zugänglich erfasst ist. 
Die bestehenden Arbeitsmethoden, Strukturen sowie das Informations - und 
Kommunikationsverhalten begegnen diesen geschilderten Herausforderungen jedoch nicht 
adäquat. Dies führt unter anderem zu verlängerten Suchzeiten im Rahmen der 
Aufgabenerledigung, zu Desorientierung der Mitarbeitenden und im schlimmsten Fall zum Verlust 
von Wissen. Erforderlich sind also neue Konzepte und Lösungen, um Wissensarbeit produktiv zu 
machen. Das Jobcenter der Stadt Münster hat daher beschlossen, ein strukturiertes 
Wissensmanagement aufzubauen, mit dem Ziel, dass alle Mitarbeitenden des Jobcenters über 
das für ihre Aufgaben relevante Wissen verfügen und es gut anwenden können.  
Alle Bausteine des Wissensmanagements vollumfänglich zu berücksichtigen und für die 
unterschiedlichen Fachbereiche des Jobcenters zugänglich zu machen, ist ein sehr 
umfangreiches Vorhaben. Aus diesem Grund wurde zunächst ein Projekt initiiert, das sich eines 
Teilbereiches annimmt. Das Ziel des Projektabschlusses im zweiten Quartal 2024 besteht in der 
Entwicklung eines Konzeptes, welches Prozesse und Zuständigkeiten für ein erf olgreiches 
Wissensmanagement im Bereich der Leistungssachbearbeitung festlegt. Weiterhin wird eine 
praxisorientierte Struktur für ein „Wiki“ entworfen und dieses mit ersten Informationen aus einem 
bestehenden Einarbeitungskonzept befüllt.  
Aus den Erfahrun gen dieses Projektes soll dann ebenfalls im Jahr 2024 eine 
Ausweitungsstrategie für die anderen Bereiche entwickelt und weiter umgesetzt werden; der 
Projekterfolgt bemisst sich somit insbesondere an der Anschlussfähigkeit der Ergebnisse.

70 
 
Anlage 10: Übersicht der geplanten Maßnahmen im Jahr 2024 
 
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung 
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Unterstützung der Bürgergeldbeziehenden 
bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. Im Rahmen der nachfolgend genannten Angebote erhalten die 
Bürgergeldbeziehenden Hilfestellungen, um sich eine wissensbasierte Orientierung über die ihnen zur Verfügung stehenden beruf lichen und 
persönlichen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu verschaffen, ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken. 
Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf Angeboten, die das Ziel des erfolgreichen Absolvierens einer abschlusso rientierten Umschulung 
oder Qualifizierung verfolgen. Die Förderungen der beruflichen Weiterbildung erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den ersten 
Arbeitsmarkt erheblich und wirken dem drohenden Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2024 rund 240 Förderungen der beruflichen 
Weiterbildung (Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB 3) geplant, davon circa 85 Einzelfallförderungen  von betrieblichen und 
überbetrieblichen Umschulungen sowie 90 Einzelfallförderungen von Teilq ualifizierungen und 35 Einzelfallförderungen von auf eine 
Umschulung/Ausbildung vorbereitenden Angeboten sowie 30 Einzelfallförderungen von Grundkompetenzen. Neben Angeboten zur Erweiterung 
der Kompetenzen sowie Stärkung der Selbstwirksamkeit und Angeboten  zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zählen zu dieser Rubrik 
auch Angebote zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
1 Eignungsfeststellung Berufseignungstests 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
 
48 TN 1 Tag § 32 SGB 3 
2 Grundkompetenzen 
Auffrischung von Deutschkenntnissen und 
mathematischen Kenntnissen, Vermittlung von IT – 
Kompetenzen sowie Lern- und Arbeitstechniken 
Gruppenangebot 30 TN 2 Monate § 81 SGB 3 
3 Abschlussorientierte  
betriebliche Umschulungen gemäß Ausbildungsverordnung 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
25 TN 24 Monate § 81 SGB 3 
4 Abschlussorientierte 
überbetriebliche Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer*in,  
Bürokaufmann*frau, Fachkraft für Möbel-, Küchen- 
und Umzugsservice 
Angebot 
für einzelne 
Personen 
50 TN 12 - 24 Monate § 81 SGB 3

71 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
5 Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) 
 
Stützunterricht für Teilnehmende  
einer betrieblichen Einzelumschulung 
(Hauptfächer der Berufsschule) 
 
Einzelcoaching und 
Stützunterricht in 
Kleingruppen 
10 TN individuell 
§ 81 SGB 3 i.V. m. 
§ 131a Abs. 2 S. 1 
Nr. 3 SGB 3 
6 
Abschlussorientierte Umschulungen  
(u.a. im Berufsförderungswerk (BFW)) 
für Rehabilitand*innen  
gemäß Ausbildungsverordnung 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
10 TN 12 - 24 Monate § 117 SGB 3 
7 Teilqualifizierungen 
z.B. Erwerb des Führerscheins C/CE und/oder des 
Führerscheins D/DE, Absolvieren von 
kaufmännischen oder technisch-gewerblichen 
Qualifikationen 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
90 TN individuell § 81 SGB 3 
8 Qualifizierung im Job Förderung von Arbeitnehmenden durch volle oder 
teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
5 TN individuell § 82 SGB 3 
9 Rehabilitations- 
Vorbereitungstraining (RVT) 
Stabilisierung der Teilnehmenden unter 
Berücksichtigung ihrer Persönlichkeit,  
Abbau von Ängsten, psychologische Betreuung 
Gruppenangebot 8 TN 3 Monate § 117 SGB 3 
10 Arbeitserprobung  
im Berufsförderungswerk (BFW) 
Klärung der Chancen und Möglichkeiten der 
Teilnehmenden im Hinblick auf eine angestrebte 
Umschulung, Qualifizierung oder Integration 
 in den Arbeitsmarkt 
Gruppenangebot  
3 TN 
2 - 6  
Wochen § 117 SGB 3 
11 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme  
für psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen mit psychischer Erkrankung  
auf die Eingliederung in Ausbildung 
Gruppenangebot 3 TN bis zu  
12 Monate § 117 SGB 3 
12 
Vorbereitung  
auf eine betriebliche Ausbildung 
und auf den Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die Externenprüfung  
zum Erwerb des Hauptschulabschlusses,  
EDV-Training, Praktika, Bewerbungstraining, 
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit 
Gruppenangebot 20 TN 12 Monate § 81 SGB 3 
13 Schulabschluss Plus Nachholen des Hauptschulabschlusses  
inkl. sozialpädagogischer Begleitung Gruppenangebot 15 TN 12 Monate § 81 SGB 3

72 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
14 Integrationskurse 
Allgemeine Integrationskurse: 
 
Erlernen der deutschen Sprache für den Alltag und 
Orientierung (Leben in Deutschland, Kultur, Rechts-
ordnung, jüngere Geschichte des Landes) 
Gruppenangebot 1.000 TN 
600 UE Sprache 
 
+ 300 UE zur Wiederholung 
 
100 UE Orientierung 
 
Förderprogramm 
 
(Mittel des 
Bundesamtes für 
Migration und 
Flüchtlinge) 
 
Alphabetisierungskurse 
900 UE 
 
+ 300 UE zur Wiederholung 
Intensivkurse 400 UE 
15 Berufsbezogene  
Deutschsprachförderung 
 Verbesserung des Sprachniveaus (mit dem Ziel 
A2, B1, B2 oder C1) 
 Unterstützung von Teilnehmenden, die sich im 
Anerkennungsverfahren zu akademischen 
Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden 
Gruppenangebot 250 TN 
400 UE  
bis 
500 UE 
 
Förderprogramm 
 
(Mittel des 
Bundesamtes für 
Migration und 
Flüchtlinge) 
 
16 
Workshops  
für Bestandsselbstständige  
und Existenzgründer*innen 
Rechte und Pflichten des Gründers / der Gründerin, 
Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb,  
Preisstrategie / Kalkulation, Genehmigungen, 
Versicherungen, Rechtsform, SWOT - Analyse, 
Kapitalbedarf, Finanzierungs-möglichkeiten, 
Gewinnermittlung, Rentabilitätsprognose, etc. 
Gruppenangebot 
15 TN je WS 
 
ca. 5 WS je Jahr 
2 Tage § 16c SGB 2 
17 
ABO für Selbstständige –  
Aufklärung / Bestandsanalyse /  
Optimierungscoaching 
Aufklärung / Bestandsanalyse: 
 
Persönliche und finanzielle Situation, Motivation, 
persönliche und fachliche Kenntnisse,  
Analyse der Marktchancen,  
Beurteilung der Gewinnerzielungsmöglichkeiten, 
Aufzeigen geeigneter Sanierungsmaßnahmen, 
Darstellung einer Zeitschiene zur Stabilisierung, 
notwendige Betriebsausgaben für Investitionen 
Einzelcoaching 
30 TN 2 Monate 
§ 16c SGB 2 
Optimierungscoaching: 
 
weitergehende Beratung und Unterstützung der 
Teilnehmenden, um die Hilfebedürftigkeit zu 
verringern bzw. zu vermeiden 
5 TN 3 Monate

73 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
18 Horizont 
Modul 1: 
 
Kompetenzfeststellung, Stabilisierung der 
Lebenssituation, berufliche Orientierung und 
Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit (u.a. durch 
praktische Tätigkeiten in Lernwerkstätten), Aneignung 
berufsbezogener Sprachkompetenzen, Vermittlung in 
Beschäftigung 
Einzelcoaching  
und  
Kleingruppen- 
angebot 
32 12 Monate 
§ 45 SGB 3 
Modul 2:  
 
Stabilisierung der Aufnahme einer  
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
Einzelcoaching 10 TN 6 Monate 
19 Coaching für gehörlose Menschen  
aus der Ukraine 
Kompetenzfeststellung, berufliche Orientierung,  
Aneignung berufsbezogener Sprachkompetenzen, 
Stabilisierung der Lebenssituation,  
Vermittlung in Arbeit 
Einzelcoaching  
Gruppenangebot 30 6 Monate § 45 SGB 3 
20 
Maßnahmen zur Aktivierung  
und beruflichen Eingliederung  
(Einzelfallförderungen) 
Maßnahmen bei Trägern  
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung in Arbeit  
für verschiedene Zielgruppen) 
Einzelcoaching 500 TN individuell § 45 SGB 3 
21 Assistierte Ausbildung (AsA) 
Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung  
für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine 
betriebliche Berufserstausbildung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungsberuf oder eine 
Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren 
Einzelcoaching und 
Stützunterricht in 
Kleingruppen 
35 TN individuell 
§ 74 SGB 3 
und 
§ 75 SGB 3 
22 Stabilisierung einer  
Beschäftigungsaufnahme 
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes 
Einzelcoaching zur Stabilisierung einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungsaufnahme 
Einzelcoaching 
 
50 TN 6 Monate § 45 Abs. 1 Nr. 5 
SGB 3 
23 
Vermittlungsunterstützendes  
und  
beschäftigungsbegleitendes  
Coaching 
Modul 1: 
 
Vermittlungsunterstützendes Einzelcoaching 
 
a) vor Aufnahme einer Beschäftigung 
 
b) im nahtlosen Übergang von einer geförderten in 
eine ungeförderte Beschäftigung 
 
c) nach Beendigung einer geförderten 
Beschäftigung ohne Perspektive eines nahtlosen 
Übergangs in eine ungeförderte Beschäftigung 
 
Unterstützung bei Vermittlungsaktivitäten, betriebliche 
Erprobungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf,  
Aufbau und Verstetigung von Netzwerken 
Einzelcoaching  
5 TN / mtl. max. 12 Monate § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 
1 u. Nr. 5 SGB 3

74 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
Modul 2: 
 
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes 
Einzelcoaching zur Stabilisierung der (un)geförderten 
Beschäftigungsaufnahme 
Einzelcoaching 
100 TN / monatlich 
 
 
Eine Teilnahme an 
diesem Modul ist nur bei 
einer gleichzeitigen 
Förderung von 
Arbeitgebenden durch 
Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt möglich 
(sh. die Angebote in 
Zeile 24 und Zeile 25                                                                                                 
dieser Abbildung). 
16 e SGB 2: 
6 Monate 
 
16 i SGB 2: 
12 Monate 
 
(ggf. Verlängerung um  
6 Monate bei Aufnahme eines 
sozialversicherungspflichtigen 
Arbeitsverhältnisses im 
Anschluss) 
§ 16e SGB 2  
und 
§ 16i SGB 2 
24 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt für die Beschäftigung von 
zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
(eLb) 
--- 50 TN / monatlich maximal 5 Jahre § 16i SGB 2 
25 Eingliederung  
von Langzeitarbeitslosen 
Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt für die Beschäftigung von 
zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
(eLb) bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses 
--- 40 TN maximal 2 Jahre § 16e SGB 2 
26 Eingliederungszuschuss 
Arbeitgebende können zur Eingliederung  
von Arbeitnehmern, deren Vermittlung  
wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, 
einen Zuschuss bis zu 50 Prozent  
des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts  
zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten 
--- 100 TN maximal 12 Monate § 88 SGB 3 
27 
Eingliederungszuschuss  
für Menschen mit Behinderungen  
und schwerbehinderte Menschen 
Arbeitgebende können zur Eingliederung von 
Menschen mit Schwerbehinderung einen 
Eingliederungszuschuss bis zu 70 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts (jährliche 
Minderung um 10 Prozent,  
mind. 30 Prozent) erhalten 
--- 10 TN bis zu 24 Monate § 90 SGB 3 
28 
Eingliederungszuschuss  
für besonders betroffene Menschen  
mit Schwerbehinderung 
Arbeitgebende können zur Eingliederung von 
besonders betroffenen Menschen mit 
Schwerbehinderung einen Eingliederungszuschuss 
bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden 
Arbeitsentgelts (nach Ablauf von 24 Monaten mit 
jährlicher Minderung um 10 Prozent, jedoch mind. 30 
Prozent) erhalten 
--- 40 TN 
bis zu 5 Jahre 
 
bei über 55-Jährigen  
bis zu 8 Jahre 
§ 90 SGB 3

75 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
29 Probebeschäftigung 
Erstattung der Kosten für die Besetzung  
eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes 
 im Rahmen einer Probebeschäftigung 
 mit einem/einer Langzeitarbeitslosen  
oder einem/einer Jugendlichen / jungen Erwachsenen 
mit schweren Vermittlungshemmnissen 
 an Arbeitgebende 
--- 50 TN maximal 3 Monate § 16f SGB 2 
30 
Probebeschäftigung  
für Menschen mit Behinderungen 
sowie schwerbehinderte  
und gleichgestellte Menschen 
Erstattung der Kosten  
für eine befristete Probebeschäftigung  
von Menschen mit (Schwer-) Behinderung  
und ihnen gleichgestellter Menschen  
an Arbeitgebende,  
sofern die Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird 
oder vollständig und dauerhaft zu erreichen ist 
--- 10 TN 3 Monate § 46 SGB 3 
31 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als Lohnkostenzuschuss  
bei Aufnahme einer mindestens sechsmonatigen  
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zur 
Überwindung der Hilfebedürftigkeit erbracht werden 
--- 180 TN 3 Monate § 16b SGB 2 
32 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme 
 einer selbstständigen Erwerbstätigkeit  
zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
--- 15 TN maximal 24 Monate § 16b SGB 2 
33 Leistungen zur Eingliederung  
von Selbstständigen 
Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung  
von Sachgütern, die für die Aufnahme  
oder Ausübung einer selbstständigen,  
hauptberuflichen,  
wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit  
notwendig und angemessen sind 
--- 8 TN --- § 16c SGB 2 
 Abbildung 42: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2024 zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung 
 Quelle: Eigene Aufstellung

76 
 
Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme 
Zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme werden unter anderem betriebliche Erprobungen und Angebote zur 
Unterstützung bei der Aufnahme einer dualen Ausbildung bereitgestellt. Insgesamt können und sollen im Jahr 2024 rund 400 Teilnehmende (TN) 
bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden. Zudem sollen rund 700 Bürgergeldbeziehende vom 
Vermittlungsbudget zur Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung partizipieren.  
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
1 Maßnahme bei  
einem Arbeitgeber (MAG) 
Betriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgebende 
zur Anbahnung einer Arbeitsaufnahme 
Angebot  
für einzelne  
Personen 
 
180 TN 
individuell 
(i.d.R. bis zu 6 Wochen) § 45 SGB 3 
2 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und  
Nutzung der Infrastruktur 
Einzelcoaching  
und Kleingruppen-
angebot 
170 TN 
individuell 
(Zeitspanne von 1 Tag  
bis zu 2 Monaten) 
§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 
1 u. 2 SGB 3 
3 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung oder Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (z.B. 
Übernahme von Bewerbungskosten und Übernahme 
von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) 
Einzelfallförderung 700 Förderfälle --- § 44 SGB 3 
4 Berufsausbildung in einer  
außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Vergütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungsberuf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem Bildungsträger, fachpraktische 
Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb, 
Stützunterricht, sozialpädagogische Begleitung 
Gruppenangebot 10 TN individuell 
(i.d.R. 2 Jahre) § 76 SGB 3 
5 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
 
 
Betriebliches Langzeitpraktikum mit Vergütung in einem 
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit Option auf 
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis nach 
Beendigung der Einstiegsqualifizierung 
 
Optional:  
Besuch der Berufsschule  
(bei Minderjährigen zwingend zur Erfüllung der Berufs-
schulpflicht an zwei Tagen pro Woche notwendig) 
 
 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
10 TN 
mindestens 6 Monate 
bis  
maximal 12 Monate 
§ 54a SGB 3 
6 
Teilzeitberufsausbildung –  
Einstieg begleiten –  
Perspektiven öffnen (TEP) 
 
Berufsvorbereitendes Einzelcoaching für Menschen mit 
Familienverantwortung (Kindererziehung und Pflege)  
bei der Suche nach einem betrieblichen 
Ausbildungsplatz in Teilzeit 
Einzelcoaching 
und 
 Seminare 
 in Kleingruppen 
15 TN 6 Monate 
Förderprogramm 
 
(Mittel des  
Landes NRW  
und der

77 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes 
Einzelcoaching zur Stabilisierung der Aufnahme der 
Teilzeitberufsausbildung 
6 Monate 
(maximal 8 Monate) 
Europäischen Union) 
7 Ausbildungswege NRW 
Vermittlung von jungen Menschen  
in eine duale Ausbildung 
 
ggf. Vermittlung eines  
trägergestützten Ausbildungsplatzes 
 (inkl. 11-monatiger sozialpädagogischer Begleitung 
und Stützunterricht) 
 
Förderung von Arbeitgebende durch Zuschüsse  
zum Arbeitsentgelt für zusätzliche Ausbildungsplätze 
(max. 24 Monate)  
und trägergestützte Ausbildungsplätze  
(max. 11 Monate) 
Einzelcoaching 15 TN individuell 
Förderprogramm 
 
(Mittel des  
Landes NRW  
und der 
 Europäischen Union) 
 Abbildung 43: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2024 zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme 
 Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen 
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Bewältigung von lebenswelto rientierten 
Anliegen. Bereitgestellt werden unter anderem eine Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten, die sich 
durch eine intensive beraterische Unterstützung auszeichnen. Insgesamt können und sollen im Jahr 2024 rund 1.100 Teilnehmendenplätze (TN-
Plätze) in Angeboten zur Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen besetzt werden.  
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
1 
Ganzheitliche Betreuung  
zum Aufbau  
der Beschäftigungsfähigkeit 
Modul 1: 
 
Individuelle Aktivierung der Teilnehmenden zur 
Mitwirkung in der Fallsteuerung, sozialintegrative 
Hilfen, aufsuchende Sozialarbeit, Berufswegplanung 
Einzelcoaching  
65 TN 3 Monate § 16k SGB 2

78 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
Modul 2: 
 
Individuelle Unterstützung der Teilnehmenden bei der 
Umsetzung der Hilfeplanung, sozialintegrative Hilfen, 
aufsuchende Sozialarbeit 
53 TN 12 Monate 
2 Clearingstelle U25 Plus 
Modul 1: 
 
Individuelles Coaching mit aufsuchender Sozialarbeit 
von Jugendlichen, die den Kontakt zum Jobcenter 
(fast) verloren haben 
Einzelcoaching 
26 TN 3 – 9 Monate 
§ 16h SGB 2 
Modul 2: 
 
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit zur Stabilisierung der 
Lebenssituation 
13 TN 6 – 15 Monate 
3 JuWe – Update 
Entwicklung persönlicher und 
 beruflicher Perspektiven, praktische Erprobung in 
den Bereichen Metall, Holz und Hauswirtschaft  
sowie handwerklich-kreative Arbeiten,  
aufsuchende Sozialarbeit  
Gruppenangebot 10 TN 12 Monate § 16h SGB 2 
4 Gemma! 
Entwicklung persönlicher und beruflicher 
Perspektiven, praktische Erprobung in den 
Bereichen Floristik, Hauswirtschaft / Verkauf,  
Bewerbungstraining, EDV 
Gruppenangebot 8 TN 12 Monate § 45 SGB 3 
 
 
Optional:  
 
Besuch der Berufsschule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 Tagen pro Woche 
 
5 Lernort Süd 
Entwicklung persönlicher und beruflicher 
Perspektiven, handwerklich-kreative Arbeiten 
Gruppenangebot 9 TN 12 Monate § 45 SGB 3  
Optional:  
 
Besuch der Berufsschule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 Tagen pro Woche

79 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
6 Impulse  
für Erwerbsarbeit 
Individuelles Coaching zur persönlichen und 
beruflichen Standortbestimmung, Heranführung an 
und Begleitung zu stadtteilorientierten Angeboten 
 und zur Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung 
Einzelcoaching 40 TN 12 Monate § 45 SGB 3 
7 Jetzt ich! –  
Impulse für Alleinerziehende 
Individuelles Coaching zur Vereinbarkeit von Familie 
Beruf, zur persönlichen und beruflichen Standort-
bestimmung, Heranführung an und Begleitung zu 
stadtteilorientierten Angeboten und zur Aufnahme 
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
Einzelcoaching 20 TN 12 Monate § 45 SGB 3 
8 Kommunale Eingliederungsleistungen 
 
Beratungsangebote von verschiedenen Institutionen 
im Münsteraner Hilfenetzwerk zu folgenden Themen: 
 
 Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern 
mit Behinderungen 
 Häusliche Pflege von Angehörigen 
 Schuldnerberatung 
 Psychosoziale Beratung/Kommunaler Sozialdienst 
 Psychosoziale Beratung / Beratungsfachdienst für 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Psychosoziale Beratung / Sozialpsychiatrischer 
Dienst 
 Suchtberatung 
 
Einzelcoaching 150 TN individuell § 16a SGB 2 
9 Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit 
Baustein 1: 
 
Online – Angebote rund um das Thema Gesundheit 
(z.B. Podcasts, Workshops, Selbstlern - Module auf 
der Internetseite „portALO“ [http://port-alo.de]) 
Online –  
Gruppenangebote 
100 TN individuell 
Förderprogramm 
 
(Mittel der  
gesetzlichen  
Krankenkassen  
nach § 20a SGB 5) 
Baustein 2: 
 
Motivierende gesundheitsorientierende Beratung  
zur Stärkung der Kompetenzen und Eigenmotivation 
für eine gesundheitsfördernde Lebensweise  
durch geschulte Jobcoaches vom Jobcenter Münster 
Einzelcoachings 
Baustein 3: 
 
Durchführung von Präventionskursen 
und Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung  
bei Bildungsträgern, Wohlfahrtsverbänden, etc. 
Gruppenangebote

80 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer  
der Teilnahme eines TN  Förderinstrument 
10 MAMBA 4U 
Individuelles Coaching zur Unterstützung 
 von Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis,  
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung 
 sowie Personen mit einer Duldung, die keinem 
absoluten Arbeitsverbot unterliegen, 
bei der nachhaltigen Integration in Arbeit  
und / oder Ausbildung oder  
der (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs  
Einzelcoaching 150 TN individuell 
Förderprogramm 
 
(Mittel des  
Bundesministeriums  
für Arbeit und Soziales 
und der 
 Europäischen Union) 
11 Arbeitsdiagnostik  
und -erprobung 
Modul 1: 
 
Erstgespräch mit Anamnese zur Einschätzung der 
Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit 
psychischen Erkrankungen und 
Krankheitseinsichtigen  
Einzelcoaching 60 TN 2 Termine 
à 90 Minuten 
§ 45 SGB 3 Modul 2: 
 
Eignungsdiagnostik zur Feststellung  
der Berufseignung sowie der  
Ausbildungs- und Vermittlungsfähigkeit,  
praxisnahe Erprobungen durch Ausübung  
verschiedener Tätigkeiten (Büro, Handwerk, etc.), 
aufsuchende Sozialarbeit  
Gruppenangebot 10 TN 2 - 4 Monate 
 (2 - 6 Std. tägl.) 
12 Arbeitsgelegenheiten 
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt  
durch zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende, 
wettbewerbsneutrale Arbeiten  
in verschiedenen Arbeitsfeldern 
Gruppenangebot 180 TN 6 – 12 Monate § 16d SGB 2 
13 Tagelöhner 
Sporadische Ausübung praktischer Tätigkeiten  
(z. B. Pflege von Parks und Grünflächen),  
Tages- und Selbststruktur 
Gruppenangebot 7 TN max. 66 Stunden 
je Monat § 16f SGB 2 
14 
Maßnahmen zur Aktivierung  
und beruflichen Eingliederung  
(Einzelfallförderungen) 
Maßnahmen bei Trägern  
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung in Arbeit  
für verschiedene Zielgruppen) 
Einzelcoaching 250 TN individuell § 45 SGB 3 
 Abbildung 44: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2024 zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen 
 Quelle: Eigene Aufstellung

Beratungsverlauf (7)

31.01.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2024 Integrationsrat
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludgeriplatz 4

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Details

Aktenzeichen
V/0739/2023
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2023
Erstellt
18.12.2023 09:13