V/0739/2023
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
2020 Zeichen
Anlage A zur V/0739/2023 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel- chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon- kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver- meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah- men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beschlussvorlage
3696 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0739/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters der Stadt Münster Beratungsfolge 31.01.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 31.01.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.02.2024 Integrationsrat Anhörung 15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2024 (Anlage) beschlos- sen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2024 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2024 wie folgt finanziert: Jobcenter 05.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2024 140.000 Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2024 16.097.600 1,2 Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 16.781.000 1,2 1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2024 sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro bereit- zustellen. Begründung: Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2024 dargestellt. Es be- schreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen. Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori- entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Ak- teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa- renz über die Arbeit des Jobcenters her. Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0739/2023 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters der Stadt Münster
V_0739_Anlage_B_AMIP_2024
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Impressum
Herausgeberin Stadt Münster
Jobcenter
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Telefon 0251 492-9292
E-Mail Jobcenter@stadt-muenster.de
Amtsleitung Ralf Bierstedt
Redaktionsteam Ralf Bierstedt
Marcus Schölling
Monika Jürgensmeier
Gestaltung Kristina Reen
Foto Umschlag Presseamt Münster/Bernhard Fischer
Druck Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck
Auflage Januar 2024, 350, 1. Auflage
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Inhaltsverzeichnis
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2
Vorwort................................ ................................ ................................ ............................ 4
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .... 6
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ............................... 6
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024 ................ 8
1.2.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ....................... 8
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ........................ 8
1.2.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ .................... 13
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ............. 18
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster .............. 21
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ .......... 29
1.2.7. Budget 2024 des Jobcenters ................................ ................................ .... 31
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................................ .. 31
2.1 Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ . 31
2.2 Zielwerte für das Jahr 2024 ................................ ................................ ............. 33
2.3 Soziale Teilhabe ................................ ................................ ............................. 33
2.4 Schwerpunktthemen des Landes sowie Landes- und Bundesinitiativen .......... 35
2.5 Handlungsfelder, Ziele, Strategien und Aktivitäten des Jobcenters ................. 36
2.1.1. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 1 ................................ 39
2.1.2. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 2 ................................ 41
2.1.3. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 3 ................................ 45
2.6 Netzwerke ................................ ................................ ................................ ....... 46
3. Maßnahmenplanung ................................ ................................ .............................. 48
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik ................................ ............... 50
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .......... 53
Anlage 2: Das Bürgergeld-Gesetz ................................ ................................ ................. 54
Anlage 3: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 57
Anlage 4: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren
Merkmalen ................................ ................................ ................................ .... 58
Anlage 5: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 59
Anlage 6: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 60
Anlage 7: Wirkungsorientierung und die zehn Dimensionen sozialer Teilhabe .............. 61
Anlage 8: Qualitätsprojekt Beratung ................................ ................................ .............. 68
Anlage 9: Projekt Wissensmanagement ................................ ................................ ........ 69
Anlage 10: Übersicht der geplanten Maßnahmen im Jahr 2024 ................................ .... 70
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Vorwort
2023 war für die Jobcenter wieder ein bewegtes Jahr. Mit der Einführung des
Bürgergeldes stand zunächst e ine erneute umfangreiche Reform des SGB 2 1 an. Der
Übergang zum Bürgergeld, in zwei Schritten zum 1. Januar und 1. Juli 2023 , ist den
Jobcentern dank guter Vorbereitung reibungslos gelungen. Allerdings wird auch das
kommende Jahr nicht unerhebliche Herausforderungen für die Jobcenter mit sich bringen.
Stichworte sind zum Beispiel die schwächelnde Konjunktur auf der einen Seite,
Fachkräftebedarf auf der anderen, Inflation und die Haushaltslage des Bundes und, last
but not least, die Einführung der Kindergrun dsicherung, die auch Auswirkungen auf die
Arbeit der Jobcenter haben werden.
Obwohl allseits der Mangel an Arbeits- beziehungsweise Fachkräften beklagt wird, gelingt
es aktuell nur unzureichend, bereits arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu
(re-)integrieren. Initiativen von Bund („Job-Turbo“) und Land NRW („Vermittlungs-
offensive“) sollen hier durch konzertierte Kraftanstrengungen von Jobcentern und
Unternehmen Abhilfe schaffen.
Einem Paukenschlag gleich wurden im Juni 2023 für die Jahre 2024 und 2025
umfangreiche Sparmaßnahmen im SGB 2 angekündigt. Der Hauptplan zur Umsetzung
der Einsparungen im Jahr 2025, die Verlagerung der Zuständigkeit von bürgergeld -
beziehenden Jugendlichen von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit, wurde nach
einer beispiellosen Protestaktion zahlreicher arbeitsmarkt - und sozialpolitischer
Akteur*innen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder zurückgenommen.
Bezüglich der Umsetzung des Alternativvorschlags, der Verlagerung der Förderung
beruflicher Weiter bildung und beruflicher Rehabilitation von den Jobcentern zu den
Agenturen für Arbeit zum 01.01.2025 sind derzeit noch viele Fragen offen. Fest steht, dass
in den Jobcentern bereits 2024 nicht zu unterschätzende Ressourcen in die Vorbereitung
dieser Änderungen werden fließen müssen.
Im Vergleich zum ersten Ansatz wurden d en Jobcentern zusätzliche finanzielle Mittel für
2024 angekündigt. Würde dies tatsächlich so umgesetzt, entspräche das Finanzvolumen
des Jobcenters der Stadt Münster in etwa dem Bud get von 2023. Angesichts der noch
laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 lag bei Redaktionsschluss hierüber
allerdings noch keine verbindliche Auskunft vor.
Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung, a ls eines der Kernvorhaben des
Koalitionsvertrages der Bundesregierung , gestaltet sich sehr zäh. Mit Blick auf die
Komplexität des Themas sei hier nur gesagt, dass der aktuell vorliegende Gesetzentwurf
das ursprüngliche Ziel der Kindergrundsicherung, bürgerfreundliche Leistungen aus einer
Hand für bed ürftige Kinder zu bieten, weit verfehlt . Vielmehr werden zusätzliche
Schnittstellen und Parallelzuständigkeit en verschiedener Behörden, zu denen auch die
Jobcenter gehören, geschaffen, mit dem Ergebnis einer erhöhten Bürokratie für alle
Beteiligten. Hinzu kommt, dass den Jobcentern nach der aktuellen Ausgestaltung der
Kindergrundsicherung auch die integrative, das heißt die arbeitsmarktpolitische
Zuständigkeit für die Kinder und Jugendlichen entzogen werden würde und die Strukturen,
1 Von 2005 bis 2023 hat das SGB 2 über 90 unterschiedlich umfangreiche und komplexe Änderungen erfahren.
5
Kompetenzen und Netzwerk e in den Familienservicestellen neu aufgebaut werden
müssten. Ob es tatsächlich so kommen wird, bleibt abzuwarten; gegen den Gesetzentwurf
regt sich massive Kritik von vielen Seiten. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits
frühzeitig mitgeteilt, den gepla nten Termin des Inkrafttretens (01.01.2025) aus
finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht
realisieren zu können.
Alles in allem sind die in diesem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm vorgestellten
Planungen des Jo bcenters für das Jahr 2024 mehr denn je mit zahlreichen
Unwägbarkeiten versehen und werden allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität
abverlangen. Mit einem umfangreichem Erfahrungsschatz, auch in der Bewältigung von
Krisen und kurzfristigen Veränderu ngen, einem gewohnt vielseitigen Portfolio an
Förderangeboten, einem stabilen Netzwerk und engagierten Mitarbeitenden sieht sich das
Jobcenter der Stadt Münster jedoch für alle Herausforderungen gut aufgestellt.
6
1. Ausgangssituation
Verschiedenste Themen und Faktoren haben Einfluss auf die strategischen und
operativen Planungen des Jobcenters (siehe Abbildung 1).
Abbildung Nr. 1: beispielhaft ausgewählte Einflüsse auf den Planungsprozess des Jobcenters
Dabei stehen die Faktoren mehr oder in einem Wechs elverhältnis zueinander und sind
oftmals einer hohen Dynamik unterworfen. Der Einfluss der Jobcenter auf die Faktoren ist
unterschiedlich ausgeprägt und teilweise, zum Beispiel hinsichtlich der Wirtschaft und des
Arbeitsmarktes, gar nicht gegeben.
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters
Das Jobcenter der Stadt Münster ist in 5 Abteilungen gegliedert (siehe Organigramm in
der Anlage 1).
Die operative Kernarbeit wird in den beiden Abteilungen Markt und Integration (59.20) und
Leistungsgewährung (59.30) umges etzt. Hier ist das Jobcenter sozialräumlich
ausgerichtet. Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-
Jobcenter“ (JiJ), das jeweils aus einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung,
Förderung und Integration (Markt und Integration) und einer Fachstelle für die passive
Leistungsgewährung sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice besteht
Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk
finanzielle
Ausstattung
Schwerpunkt-
setzung des
Landes
Schwerpunkte
Stadt Münster
rechtlicher
Rahmen
Jobcoaching
und Beratung
Arbeitgebende
Wirtschaft und
Arbeitsmarkt
Zielsystem
SGB 2
Bürgergeld-
beziehende
7
haben, werden durch das zuständige JiJ betreu t.2 Die Mitarbeitenden für Empfang und
Kund*innenservice sind ab dem 01.01.2024 der Abteilung Verwaltung (59.40) als
Fachstelle „Service Center “ zugeordnet. 3 Auch die zum 01.01.2024 eingerichtete
Fachstelle „Einarbeitung“, in der alle neuen Mitarbeitende n der operativen Bereiche in
ihren ersten Wochen im Jobcenter grundlegend eingearbeitet werden, ist Teil der
Abteilung Verwaltung.
Die Fachstelle „Beschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten“ und das
Perspektivzentrum des Jobcenters 4 sowie die Fachstelle für selbständige
Leistungsberechtigte und die Fachstelle zur Verwaltung und Durchführung von
städtischen Arbeitsgelegenheiten sind in einer Abteilung (59.10) zusammengefasst. Eine
weitere Abteilung bilden die Arbeitsbereiche Recht und Unterhalt (59.50).
Ergänzt wird die Arbeit des Jobcenters sowohl auf strategischer als auch auf operativer
Ebene durch mehrere Stabstellen. Eine davon ist die Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt, die gemäß Paragraf 18e SGB 2 in jedem Jobcenter zu beste llen und
direkt der Geschäftsführung beziehungsweise der Amtsleitung zugeordnet ist. „ Die
Beauftragten unterstützen und beraten die gemeinsamen Einrichtungen in Fragen der
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der
Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und
Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer
Familienphase.“5
Um die besonderen Belange und Bedarfe der wachsenden Anzahl von
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte besser zu berücksichtigen, hat das
Jobcenter der Stadt Münster bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten
eingerichtet. Diese ist an die Abteilung Markt und Integration angedockt. Beide Stabstellen
haben sowohl interne als auch externe Funktionen. Sie fungieren insbesondere als
Fachexpert*innen, Berater*innen, Netzwerker*innen und Impulsgebende für Akteur*innen
innerhalb und außerhalb des Jobcenters, inklusive ratsuchender Leistungsberechtigter.
Weitere Stabstellen sind das Controlling sowie die Stabstelle für Planung und
Projektkonzeption6. In letzterer ist auch die Sachbearbeitung des Jobcenters für das
Netzwerkprojekt MAMBA4U7 verortet.
2 Ausnahmen sind das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für Selbständige, die
aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert sind (siehe hierzu
auch das Kapitel 1.2.6 zur sozialräumlichen Organisation des Jobcenters).
3 Im Rahmen einer Organisationsänderung ab dem 01.01.2024.
4 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster.
5 Vgl. Paragraf 18e SGB 2, Absatz 2.
6 An die Abteilung Markt und Integration angebunden.
7 Münsters Aktionsprogramm für Migrant*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im
Münsterland. Es handelt sich um ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekts, das Flüchtlingen
aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Beratung bietet. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen
und die dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Das Jobcenter der Stadt Münster wirkt von Anbeginn,
das heißt seit 2008, im Projekt MAMBA mit. In der aktuellen Projektphase ab 2023 unter dem Namen MAMBA4U ist das
Jobcenter strategischer Netzwerkpartner.
8
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024
1.2.1. Überregionale und regionale Situation
Für die deutsche Wirtschaft wird eine lang anhaltende Wachstumsschwäche erwartet.
Nach einer Schrumpfung des Brutto sozialprodukts im J ahr 2023 um 0,4 Prozent
prognostiziert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
(SVR – die sogenannten „Wirtschaftsweisen“) für 2024 ein Wachstum um 0,7 Prozent.
Damit fallen die Erwartungen nochmals deutlich gedämpfter aus als in bisherigen
Prognosen. Immerhin soll die Inflationsrate von 6,1 Prozent 2023 auf 2,6 Prozent im Jahr
2024 sinken.
Für die kommenden zehn Jahre erwartet der SVR nur noch einen jahresdurchschnittlichen
Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent. D ie Wirtschaftsaussichten würden vor
allem durch den zunehmenden Mangel an Arbeitskräften gebremst. Als Folge
insbesondere des demografischen Wandels ist dies eine Entwicklung, die für den
gesamten deutschen Arbeitsmarkt eine zunehmende Herausforderung dars tellt. 8 Laut
SVR müsse die Regierung mehr tun, um Erwerbspotenziale bei Frauen, Älteren sowie
durch mehr Zuwanderung zu heben. Zudem müssten die Wachstumsaussichten durch
mehr Bildung, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz gesteigert werden.9
Die Zahl der Arbeitslosen wird laut Prognose des ifo-Instituts zunächst erhöht bleiben und
bei 2,59 Millionen Personen 2023 und 2,58 Millionen im Jahr 2024 liegen. Erst im Jahr
2025 wird die Arbeitslosigkeit wieder auf 2,43 Millionen Personen zurückgehen.10
Auch auf regionaler Ebene ist die erhoffte konjunkturelle Wende laut Konjunkturumfrage
der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen11 bislang ausgeblieben. Ein Ende der
wirtschaftlichen Schwächephase sei aktuell ebenfalls nicht in Sicht: Ein steigender Anteil
von Unternehmen rechnet mit einer weiteren konjunkturellen Eintrübung in den
kommenden Monaten. Viele der regelmäßig abgefragten Konjunkturrisiken haben
weiterhin an Gewicht gewonnen. An erster Stelle steht die Knappheit von Fach - und
Arbeitskräften: Personalnot trifft die Unternehmen derzeit mehr als gestiegene Kosten für
Energie und Löhne.
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Zum Stichtag 31.12.2022 zählte die Stadt Münster 320.946 Einwohner*innen. 12 Das ist
eine Zunahme um 1,0 Prozent gegenüb er dem Vorjahresstichtag. 187.196 Personen
8 Der demografische Wandel führt dazu, dass die Bevölkerung älter wird und mehr Erwerbstätige in Rente gehen werden,
als junge Arbeitskräfte nachrücken. Dies wirkt sich im zunehmenden Maße auf den Arbeitsmarkt aus: Der Bedarf an Fach-
und Arbeitskräften steigt. Im Gesundheits- und Sozialwesen wirkt dieser in doppelter Weise: Zum einen steigt die Nachfrage
an pflegerischer Unterstützung, zum anderen werden in den kommenden Jahren viele Pflegefachkräfte die Grenze zur
Altersrente erreichen.
9 „Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Jahresgutachten 23/24“, Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Oktober 2023.
10 „ifo-Konjunkturprognose Herbst 2023: Konjunktur in Deutschland kühlt weiter ab“, Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V., September 2023.
11 „Wirtschaftsschwäche hält sich hartnäckig. Konjunkturbericht 2023“, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen,
Oktober 2023.
12 Bevölkerung am Hauptwohnort Münster. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
9
waren am 31.12.2022 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 13
Dies entspricht einer Steigerung um 2,0 Prozent zum Vorjahresstichtag (1,3 Prozent in
Nordrhein-Westfalen und 1,2 Prozent bundesweit).
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,6 Prozent sind Frauen und 50,4 Prozent sind Männer.14 Ein ähnlich
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten,
mit Ausnahme der über 65 -Jährigen: Hier sind 42,3 Prozent Frauen und 57,7 Prozent
Männer.
Von den einzelnen Altersgruppen haben am 31.12.2022 die älteren
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im
Vergleich zum Vorjahresstichtag erfahren: 3,8 Prozent bei den 55 bis unter 65 -Jährigen
und 16,1 Prozent bei den über 65-Jährigen. Letztere machen jedoch nur 1,5 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus.
Mit 11,2 Prozent weiterhin überdurchschni ttlich hoch ist in Münster die Zunahme der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörig -
keit (8,1 Prozent Zunahme in Nordrhein -Westfalen und 8,7 Prozent auf Bundesebene).
Während bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher
Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,5 Prozent leicht überwiegen, sind es bei den
Ausländer*innen mit 57,7 Prozent deutlich mehr Männer. Allerdings ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen mit auslä ndischer Staatsangehörigkeit
mit 13,2 Prozent deutlich stärker gestiegen als bei den ausländischen Männern mit 9,8
Prozent. Insgesamt machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit
ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster einen Anteil von 10 ,4 Prozent an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil
von 14,7 Prozent im Bundesdurchschnitt und 14,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen.
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit
einem Anteil von 61,5 Prozent sind dies überwiegend Männer, während bei den
Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 71,3 Prozent dominieren.15
5,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre
Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt geringfügig um 1,6 Prozent
verringert. 0,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Werkstätten
für Menschen mit Behinderung tätig. Ihre Anzahl hat sich um 0,7 Prozent erhöht. Zu den
Werten im Detail siehe die Abbildung 2.
13 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2023 betrug 128.625
Personen.
14 Weitere Geschlechtseinträge (wie divers und ohne Angabe) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nicht erfasst.
15 Geringfügig Beschäftigte sind zu 50,1 Prozent weiblich und zu 49,9 Prozent männlich. Bei den Personen, die
ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, dominieren die Frauen mit 56,1 Prozent, während bei den Personen, die eine
geringfügige Beschäftigung im Nebenjob ausüben, die Männer mit 57,9 Prozent stärker vertreten sind.
10
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Personenmerkmalen
Merkmale Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 187.196 100,0 2,0
Nach Geschlecht
Männer 94.258 50,4 2,1
Frauen 92.938 49,6 2,0
Nach Alter und Geschlecht
unter 25 Jahre 20.810 11,1 1,1
- Männer 10.588 50,9 3,2
- Frauen 10.222 49,1 -1,0
25 bis unter 55 Jahre 125.256 66,9 1,4
- Männer 63.313 50,5 1,3
- Frauen 61.943 49,5 1,5
55 bis unter 65 Jahre 38.350 20,5 3,8
- Männer 18.753 48,9 3,2
- Frauen 19.597 51,1 4,4
65 Jahre und älter 2.780 1,5 16,1
- Männer 1.604 57,7 13,4
- Frauen 1.176 42,3 20,0
Nach Nationalität und Geschlecht
Deutsche 167.779 89,6 1,1
- Männer 83.053 49,5 1,1
- Frauen 84.726 50,5 1,0
Ausländer*innen 19.417 10,4 11,2
- Männer 11.205 57,7 9,8
- Frauen 8.212 42,3 13,2
Nach Arbeitszeit und Geschlecht
in Vollzeit 123.630 66,0 0,9
- Männer 76.035 61,5 0,9
- Frauen 47.595 38,5 1,0
in Teilzeit 63.566 34,0 4,3
- Männer 18.223 28,7 7,4
- Frauen 45.343 71,3 3,1
Auszubildende nach Geschlecht
gesamt 9.692 5,2 -1,6
- Männer 4.874 50,3 -0,5
- Frauen 4.818 49,7 -2,7
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in Werkstätten für Menschen mit Behinder-
ung oder ähnlich
gesamt 1.725 0,9 0,7
- Männer 1.033 59,9 0,5
- Frauen 692 40,1 1,0
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2022
11
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hochs chulen und andere wissenschaftliche
Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing
und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen
Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend die nstleistende Tätigkeiten aus: Am
31.12.2022 waren dies 88,0 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,6
Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land - und
Forstwirtschaft und Fischerei (siehe Abbildung 3). Dies e Werte haben sich im Vergleich
zum Vorjahreszeitpunkt nur unwesentlich verändert.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren und Wirtschaftszweigen
Sektoren und Wirtschaftszweige Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 187.196 100,0 2,0
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 672 0,4 -4,4
Produzierendes Gewerbe 21.741 11,6 0,4
- Verarbeitendes Gewerbe 13.111 7,0 0,3
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.128 3,3 0,8
- Baugewerbe 5.896 3,1 0,5
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.631 2,5 -0,9
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.734 1,5 0,5
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.352 1,3 1,4
Dienstleistungsbereich 164.783 88,0 2,3
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 25.651 13,7 2,5
- Gesundheitswesen 25.402 13,6 1,7
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 17.493 9,3 7,0
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 16.241 8,7 1,1
- Information und Kommunikation 13.036 7,0 4,5
- Heime und Sozialwesen 12.700 6,8 2,4
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.219 6,5 1,0
- Erziehung und Unterricht 10.137 5,4 0,6
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 10.046 5,4 2,6
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne
Arbeitnehmerüberlassung 8.232 4,4 3,5
- Gastgewerbe 5.439 2,9 3,4
- Verkehr und Lagerei 4.663 2,5 -2,2
- Arbeitnehmerüberlassung 3.524 1,9 -8,8
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2022
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster der Handel inklusive Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 13,7 Prozent und das Gesundheitswesen mit 13,6
Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Den stärkst en
Zugang an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat die Branche Immobilien und
12
freiberufliche, wissenschaftliche sowie technische D ienstleistungen mit 7,0 Prozent zu
verzeichnen. Der stärkste Rückgang ist mit 8,0 Prozent in der Arbeitnehmerüberlass ung
zu beobachten. Zwar macht die Arbeitnehmerüberlassung mit 1,9 Prozent nur einen
kleinen Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen aus, sie dient aber immer
wieder auch als Indikator für die allgemeine Beschäftigungssituation.16
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Expert*in tätig
und nur rund 16 Prozent als Helfer*in 17. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese
Verteilung mit rund 86 Prozent und 14 Prozent noch etwas deutlicher ausgeprägt. Parallel
hierzu verfügen 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in
Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 26 Prozent über einen
akademischen Abschlu ss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder
anerkannte Ausbildung, davon sind 55,2 Prozent Männer und 44,8 Prozent Frauen. 25,2
Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Ausbildungs -
abschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss hinstreben
(siehe Abbildung 4).
Qualifizierungsgrad
Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung zum
Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 187.196 100,00 2,0
ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 26.389 14,1 2,3
- Männer 14.554 55,2 1,9
- Frauen 11.835 44,8 2,7
- Auszubildende 6.646 25,2 -2,2
mit anerkanntem Berufsabschluss 99.082 52,9 0,1
- Männer 47.445 47,9 0,2
- Frauen 51.637 52,1 -0,1
mit akademischem Abschluss 48.414 25,9 5,6
- Männer 24.463 50,5 5,1
- Frauen 23.951 49,5 6,0
Ausbildung unbekannt 13.311 7,1 4,2
- Männer 7.796 58,6 4,9
- Frauen 5.515 41,4 3,3
Abbildung 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2022
16 In Zeiten eines beginnenden konjunkturellen Aufschwungs steigt – neben dem Aufbau von Überstunden – auch die
Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen
der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen
Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor,
der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in
Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der Überstunden oder durch Kurzarbeit –
üblicherweise auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeit zurückgefahren.
17 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.
13
Im Oktober 2023 wurden in Münster 574 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das sind
14,3 Prozent mehr als im Vormonat und 5,3 Prozent weniger al s im Vorjahresmonat. Im
Bestand befanden sich insgesamt 3.147 gemeldete Arbeitsstellen, das ist eine Steigerung
um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat und ein Rückgang um 10,3 Prozent im
Vergleich zum Vorjahresmonat. Von den Stellen im Bestand waren 3.10 8 (98,8 Prozent)
sozialversicherungspflichtig, 2.911 (92,5 Prozent) unbefristet, 2.718 (86,4 Prozent) in
Vollzeit und 2.678 (85,1 Prozent) für Fachkräfte, Expert*innen und Spezialist*innen. Die
durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 201 Tage (siehe
Abbildung 5); zum Vorjahreszeitpunkt war sie mit 172 Tagen noch deutlich kürzer.
Zugang Bestand Sozial-
versicherungs-
pflichtig
unbefristet
in Vollzeit Fachkräfte,
Expert*innen,
Spezialist*innen
Vakanzzeit
in Tagen
Ø
574
3.147 3.108 2.911 2.718 2.678 201
Abbildung 5: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023
1.2.3. Ausbildungsmarkt
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier
insbesondere der Branchen Gesundheit 18 , Handel, Finanz -, Versicherungs - und
Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten
betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 6).
18 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.
14
Abbildung 6: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im
Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 7).
Industriekaufmann*frau
Fachinformatiker*in Systemintegration
Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
Verkäufer*in
Kaufmann*frau für Großhandel
Kaufmann*frau für Versicherungen/Finanzlagen
Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
Medizinische*r Fachangestellte*r
Kaufmann*frau Büromanagement
Kaufmann*frau im Einzelhandel
69
77
80
84
86
98
103
126
134
142
"Top Ten" der gemeldeten
Berufsausbildungsstellen in Münster
15
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch
Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen anges trebten
Berufen gibt (siehe Abbildungen 8 und 9). So finden sich die medizinischen Berufe sowie
der Beruf Friseur*in ausschließlich in den „Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe
wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in und Fachinformatiker*in tauc hen dagegen nur
bei den beliebtesten Berufen der jungen Männer auf. Genderübergreifende
Berufswünsche sind dagegen vor allem im kaufmännischen Bereich zu finden.
Anlagenmechaniker*in Sanitär, Heizung,
Klimatechnik
Maler*in/Lackierer*in
Verkäufer*in
Tischler*in
Fachinformatiker*in
Anwendungsentwicklung
Elektroniker*in - Energie-/Gebäudetechnik
Kfz-Mechatroniker*in (Pkw-Technik)
Kaufmann*frau im Einzelhandel
Kaufmann*frau Büromanagement
Medizinische*r Fachangestellte*r
25
29
30
32
43
45
50
62
69
76
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber*innen auf eine
Berufsausbildungsstelle (genderübergreifend) in Münster
16
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023
Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2022/2023 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2023
Friseurin
Drogistin
Mediengestalterin Digital und Print
Tiermedizinische Fachangestellte
Hotelfachfrau
Verkäuferin
Zahnmedizinische Fachangestellte
Kauffrau im Einzelhandel
Kauffrau Büromanagement
Medizinische Fachangestellte
9
9
11
13
14
14
21
26
41
73
"Top Ten" der gemeldeten Bewerberinnen (weiblich)
in Münster
Automobilkaufmann
Fachinformatiker Systemintegration
Tischler
Anlagenmechaniker Sanitär, Heizung,
Klimatechnik
Maler/Lackierer
Kaufmann Büromanagement
Kaufmann im Einzelhandel
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik
Kfz-Mechatroniker (Pkw-Technik)
19
20
24
25
26
28
36
39
45
49
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber (männlich)
in Münster
17
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 19 2022/2023 2.201 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet. Das sind 253 Stellen weniger ( -10,3 Prozent) als im Vorjahr. Auf der
anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.150 Bewerber*innen für eine
Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 87 Personen weniger ( -7,0 Prozent) als im
Vorjahr (siehe Abbildung 10).
Abbildung 10: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten
Berufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2023; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit 53 gemeldete
Bewerber*innen. Im Vorjahreszeitraum waren es 51 und im Ausbildungsj ahr 2020/21 54
Bewerber*innen. 61,7 Prozent der gemeldeten Bewerber*innen sind männlich und 38,3
Prozent weiblich20.
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf d ie unversorgten Bewerber*innen
sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten
Bewerber*innen beläuft sich am 30.09.2023 rechtskreisübergreifend auf 62 Personen 21,
das sind 17 weniger ( -21,5 Prozent) mehr als zum Vorjahreszeitpun kt. Auf der anderen
Seite waren im September 2022 noch 248 Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das sind
225 Stellen mehr (978,3 Prozent) als im Vorjahresmonat und stellt damit eine auffällige
Entwicklung dar (siehe Abbildung 11).
19 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres.
20 Viele von Frauen bevorzugte Berufe werden schulisch ausgebildet und tauchen deshalb nicht bei den gemeldeten
Berufsausbildungen auf (zum Beispiel Erzieher*in, Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in sowie pflegerische Berufe).
21 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch zwei unversorgte Bewerber*innen verzeichnet.
1.205 1.237 1.150
2.240
2.454
2.201
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Jan 21 Jan 22 Jan 23
Gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und
gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber*innen gemeldete Berufsausbildungsstellen
18
Abbildung 11: Entwicklung der unversorgten gemeldeten Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und
unbesetzten gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2023
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
Verglichen mit den Werten auf Landes - und Bundesdurchschnitt liegen die
Arbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl
rechtskreisübergreifend als auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten
Niveau. So liegt die rechtskreisübergreifende Arbeitslosenquote im Oktober 2023 bei 5,0
Prozent in Münster, bei 7,2 Prozent im NRW -Landesdurchschnitt und bei 5,7 im
Bundesdurchschnitt. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt im Oktober 2023 2,8 Prozent
in Münster, 5,6 Prozent in NRW und 4,9 Prozent auf Bundesebene (siehe Abbildung 12).
60
79
6269
23
248
0
50
100
150
200
250
300
Jan 21 Jan 22 Jan 23
Unversorgte Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und
unbesetzte Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber*innen unbesetzte Berufsausbildungsstellen
19
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 5,0 7,2 5,7
darunter Frauen 4,6 7,1 5,5
darunter Männer 5,3 7,3 5,7
darunter Ausländer*innen 16,3 20,1 15,0
• SGB 2 3,3 5,2 3,8
darunter Frauen 3,2 5,3 3,8
darunter Männer 3,4 5,1 3,7
darunter Ausländer*innen 12,7 16,6 11,9
• SGB 3 1,7 2,0 1,9
darunter Frauen 1,5 1,8 1,7
darunter Männer 1,9 2,2 2,0
darunter Ausländer*innen 3,7 3,4 3,1
Jugendarbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 2,8 5,6 4,9
• SGB 2 1,8 3,8 3,1
• SGB 3 0,9 1,8 1,8
Abbildung 12: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Münster, Nordrhein-Westfalen und
Deutschland; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -
Arbeitslosenquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. So liegt in Münster die
Arbeitslosenquote im SGB 2 gesamt bei 3,3 Prozent, die vergleichbare Arbeitslosenquote
von Ausländer*innen jedoch bei 12,7 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Arbeitslosenquoten allesamt gestiegen, bei der
rechtskreisübergreifenden Arbeitslosenquote um 0,5 Prozentpunkte in Münster, um 0,2
Prozentpunkte in NRW und um 0,4 Prozentpunkte im Bundesdurchschnitt.
In den Abbildungen 13 und 14 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt.
20
SGB 2
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 9.043 * 3,4
Bestand Arbeitslose 5.876 100,0 11,6
Männer 3.046 51,8 9,7
Frauen 2.830 48,2 13,7
15 – 24 Jahre 466 7,9 13,4
50 Jahre und älter 1.868 31,8 19,5
Langzeitarbeitslose 3.533 60,1 17,8
Menschen mit Schwerbehinderung 429 7,3 9,7
Ausländer*innen 2.423 41,2 18,6
Zugang an Arbeitslosen 666 * -8,6
darunter aus Erwerbstätigkeit 72 * -39,5
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 233 * 58,5
seit Jahresbeginn 7.138 * 1,9
Abgang an Arbeitslosen 745 * -0,4
darunter in Erwerbstätigkeit 114 * -0,9
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 260 * 11,1
seit Jahresbeginn 6.822 * -0,4
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 13: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023
SGB 3
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 4.861 * 7,8
Bestand Arbeitslose 2.995 100,0 15,4
Männer 1.678 56,0 16,8
Frauen 1.317 44,0 13,6
15 – 24 Jahre 244 8,1 23,2
50 Jahre und älter 949 31,7 4,6
Langzeitarbeitslose 312 10,4 -16,4
Menschen mit Schwerbehinderung 200 6,7 1,5
Ausländer*innen 701 23,4 33,8
Zugang an Arbeitslosen 959 * 12,6
darunter aus Erwerbstätigkeit 632 * 17,3
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 184 * 7,0
seit Jahresbeginn 9.257 * 14,6
Abgang an Arbeitslosen 1.000 * 5,9
darunter in Erwerbstätigkeit 471 * 6,3
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 244 * 8,0
seit Jahresbeginn 8.737 * 11,8
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 14: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023
Die Anzahl der Arbeitslosen ist im Oktober 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um
11,6 Prozent im SGB 2 und um 15,4 Prozent im SGB III gestiegen. Besonders stark
zugenommen hat in beiden Rechtskreisen die Anzahl der Arbeitslosen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit (18,6 Prozent im SGB 2 und 33,8 Prozent im SGB 3). Darüber hinaus
21
hat im SGB 2 die Anzahl der älteren Arbeitslosen ab 50 Jahren mit 19,5 Prozent besonders
stark zugenommen (4, 6 Prozent im SGB 3), während im SGB 3 die Anzahl der
jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren mit 23,2 Prozent besonders stark gestiegen ist
(13,4 Prozent im SGB 2).
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Bedingt durch den verstärk ten Zugang von geflüchteten Leistungsberechtigten,
insbesondere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak stiegen die Fallzahlen im Jobcenter
der Stadt Münster ab 2015 an. Ab 2017 bis 2022 war durch das Abflauen der
Flüchtlingsmigration und den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher
Rückgang der jahresdurchschnittlichen Fallzahlen zu verzeichnen. Auch durch die ab
März 2020 einsetzende Coronakrise hatten sich die Fallzahlen im Jahresdurchschnitt nicht
erhöht (siehe Abbildung 15). Im Durchschnitt des Jahres 2022 erhielten im Jobcenter der
Stadt Münster 13.479 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 5.593 nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte in 10.888 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2.
Abbildung 15: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2022
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass die Fallzahlen wieder leicht
angestiegen sind. Lediglich die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist
leicht zurückgegangen. Nach vorläufigen statistischen Auswertungen bezogen in Münster
im Oktober 2023 13.995 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 5.572 nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.405 Bedarfsgemeinschaften SGB 2-Leistungen
(siehe Abbildung 16).
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508 10.219 10.088
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159 13.724 13.479
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010 5.615 5.593
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter Münster 2015 - 2022
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
22
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit
Abbildung 16: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Nov 2022 bis Oktober 2023
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2023
In erster Linie ist diese Entwicklung auf den Zugang von ukrainischen Geflüchteten in das
SGB 2 ab Juni 2022 zurückzuführen. Im Oktober sind im Jobcenter der Stadt Münster
knapp 2.100 Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst. Auch durch das
zum 31.12. 2022 in Kraft getretene Chancen -Aufenthaltsrecht nach Paragraf 104c
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind zusätzliche Personen in das SGB 2 gelangt. 22 Im
Oktober 2023 waren dies im Jobcenter der Stadt Münster 265 Personen.
Die Einführung des Bürgergeldes zum 0 1.01.2023 mit erhöhten Regelsätzen, der
Verstetigung des erleichterten Zugangs zu den SGB 2 -Leistungen sowie großzügiger
gestalteten Freibeträge auf das Erwerbseinkommen hat ebenfalls zu vermehrten
Antragstellungen und in Folge zu erhöhten Fallzahlen gefüh rt (siehe Anlage 2 zu den
neuen Regelungen durch die Bürgergeld -Reform). Inwieweit die Anhebung von
Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2023 23
wiederum einer noch stärkere Erhöhung der Fallzahlen gegengesteuert haben, lässt sich
nicht konkret auswerten.
22 Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status
in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht
straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu
erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit
für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB 2. In Münster
kommen die Menschen, denen das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wird, insbesondere aus Serbien, dem Kosovo,
Russland, dem Libanon, Irak und Mazedonien.
23 Seit dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro im Monat für jedes Kind. Der Höchstbetrag des Kinderzuschla-
ges wurde zum 01.01.2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben. Der Wohngeldbetrag hat sich im
Rahmen der sogenannten „Wohngeld Plus-Reform“ um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat von rund 180 Euro pro
Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöht.
10.390 10.383 10.451 10.473 10.509 10.519 10.532 10.482 10.458 10.464 10.447 10.405
13.851 13.840 13.942 13.990 14.044 14.053 14.080 14.024 14.075 14.079 14.035 13.995
5.828 5.818 5.849 5.787 5.771 5.753 5.772 5.746 5.738 5.692 5.636 5.572
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Nov
22
Dez
22
Jan
23
Feb
23
Mrz
23
Apr
23
Mai
23
Jun
23
Jul
23
Aug
23*
Sep
23*
Okt
23*
Entwicklung der Fallzahlen der letzten 12 Monaten
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
23
Durch die Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2024 24 dürfte sich der Kreis der
Anspruchsberechtigten im kommenden Jahr erweitern und es wird ein Zugang an
Bürgergeldbeziehenden, vor allem von erwerbstätigen Leistungsberech tigten, erwartet.
Wie sich die Fallzahlen 2024 konkret entwickeln werden, ist vor dem Hintergrund
verschiedener Einflussfaktoren, wie zum Beispiel dem weiteren Verlauf der
Flüchtlingsmigration und der tatsächlichen Umsetzung der Pläne der Bundesregierung zur
Zuständigkeitsverlagerung der Förderung beruflicher Weiterbildung und beruflicher
Rehabilitation sowie zur Kindergrundsicherung, jedoch nur schwer vorhersehbar.
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit festgeschriebene und detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und
Leistungsberechtigte vorliegen, ist der Juli 2023 (beziehungsweise der Juni für einige der
im folgenden dargestellten Daten). Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster 19.813
Personen in 10.458 Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen
des SGB 2. 14.075 der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und stehen damit
grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters. Die
meisten davon (54,5 Prozent) sind zwischen 25 und 49 Jahre alt, 18,9 Prozent sind jünger
als 25 Jahre und 26,6 Prozent sind 50 Jahre und älter. 51,9 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten sind weiblich.
13,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind
94,7 Prozent weiblich. 6,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine
Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen (50,3 Prozent) ist 50 Jahre und älter.
Insgesamt haben mit 56,0 Prozent mehr Männer als Fraue n eine Schwerbehinderung.
Über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 44,2 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit knapp 57,3 Prozent deutlich der Anteil der
Frauen (siehe Abbildung 17). Im Juli 2022 waren noch 41,3 Pro zent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten Ausländer*innen.
24 Um 12 Prozent (61 Euro für Alleinstehende). Siehe die Details in der Anlage 2 (Seite 56).
24
Anzahl
gesamt
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Bedarfsgemeinschaften 10.458 # #
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 5.738 2.736 3.002
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(eLb) gesamt
14.075 7.303 6.772
- unter 25 Jahren 2.660 1.319 1.341
- 25 – 49 Jahre 7.671 4.163 3.508
- 50 Jahre und älter 3.744 1.821 1.923
eLb Alleinerziehende 1.930 1.828 102
- unter 25 Jahren 110 110 0
- 25 – 49 Jahre 1646 1575 71
- 50 Jahre und älter 174 143 31
eLb mit Schwerbehinderung 937 412 525
- unter 25 Jahren 60 25 35
- 25 – 49 Jahre 406 177 229
- 50 Jahre und älter 471 210 261
eLb Ausländer*innen 6.215 3.563 2.652
- unter 25 Jahren 1.298 641 657
- 25 – 49 Jahre 3.619 2.182 1.437
- 50 Jahre und älter 1.298 740 558
eLb Langzeitleistungsbeziehende 8.467 4.373 4.094
- unter 25 Jahren 1.094 530 564
- 25 – 49 Jahre 4.530 2.509 2.021
- 50 Jahre und älter 2.843 1.334 1.509
eLb Erwerbstätige 3.313 1.596 1.717
- unter 25 Jahren 453 181 272
- 25 – 49 Jahre 1.898 922 976
- 50 Jahre und älter 962 493 469
Abbildung 17: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juli 2023
Die Migrationsvorgeschichte der Leistungsberechtigten wird statistisch nicht erfasst,
jedoch durch die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig im Rahmen einer freiwilligen
Befragung stichprobenartig erhoben und hochgerechnet . Demnach hatten im Juni 2023
64,1 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
eine Migrationsvorgeschichte. Im Juni 2022 waren es noch 62,4 Prozent und im Juni 2021
lag der Anteil bei 59,3 Prozent. 69,2 Prozent der er werbsfähigen Leistungsberechtigten
mit Migrationsvorgeschichte haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, dies sind 44,4
Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe Abbildung 18).
Anzahl
Anteil an allen eLb
in Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.024 100,0
ohne Migrationsvorgeschichte 5.028 35,9
mit Migrationsvorgeschichte 8.996 64,1
- davon Ausländer*innen 6.222 44,4
Abbildung 18: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (hochgerechnete Daten), Berichtsmonat Juni 2023
25
Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der Anlage 5 zusammengestellt.
Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit eigener Migrationserfahrung und
ohne eig ene Migrationserfahrung unterschieden. 22,8 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten haben Stand Oktober 2023 einen Fluchthintergrund. Die größten
Gruppen unter ihnen haben die ukrainische Staatsangehörigkeit (10,3 Prozent aller
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sowie die syrische (6,1 Prozent), afghanische (1,6
Prozent) und irakische Staatsangehörigkeit (1,2 Prozent).
66,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend,
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld
2 bezogen. Ihre Anzahl hat sich von Juni 2021 zu Juni 2023 um 9,3 Prozent verringert.
Die meisten der Langzeitleistungsbeziehenden sind vier Jahre und länger im
Leistungsbezug. Ihr Anteil an allen Langzeitleist ungsbeziehenden hat sich von 66,5
Prozent im Juni 2021 auf 67,3 Prozent im Juni 2023 erhöht (siehe Abbildung 19). Hieran
lässt sich feststellen, dass die Integration in eine Beschäftigung mit andauernder
Arbeitslosigkeit schwieriger wird und damit seltener gelingt – er kommt zu einer
zunehmenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit.
Juni 2023 Juni 2023 Juni 2022 Juni 2022 Juni 2021 Juni 2021
Langzeitleistungs-
beziehende
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
gesamt 8.466 100,0 9.028 100,0 9.334 100,0
unter 2 Jahre 607 7,2 586 6,5 685 7,3
2 bis unter 3 Jahre 1.098 13.0 1.442 16,0 1.402 15,0
3 bis unter 4 Jahre 1.065 12,6 1.084 12,0 1.037 11,1
4 Jahre und länger 5.696 67,3 5.916 65,5 6.210 66,5
Abbildung 19: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster;
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2023
Rund ein Viertel (23,5 Prozent) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigt en ist
erwerbstätig und bezieht Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen,
davon sind 51,8 Prozent männlich und 48,2 Prozent weiblich. 47,2 Prozent der
Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis zu 520 Euro im Monat (Minijob), 42,3
Prozent haben ein Einkommen im Bereich von über 520 bis unter 2.000 Euro (Midijob)
und 4,1 Prozent verdienen 2.000 Euro und mehr. 7,2 Prozent der erwerbstätigen
Leistungsberechtigten (1,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sind
selbständig, hier überwiegt der Anteil der Männer deutlich mit 61,6 Prozent (siehe Tabelle
20). Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte verschoben, da die
Einkommensgrenzen für Mini- und Midi-Jobs zum 01.01.2023 angehoben wurden. So lag
der Anteil an Minijob bern (Einkommen bis 450 Euro) an allen erwerbstätigen
Leistungsberechtigten im Juli 2022 bei 43,8 Prozent und der Anteil an Midijobbern
(Einkommen von über 450 bis unter 1.300 Euro) bei 35,9 Prozent. 13,6 Prozent aller
erwerbstätigen Leistungsberechtigten verdienten mehr als 1.300 Euro.
26
Anzahl
gesamt
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.075 7.303 6.772
- darunter Erwerbstätige 3.313 1.596 1.717
- bis 520 Euro 1.562 737 825
- über 520 bis 2.000 Euro 1.400 748 652
- über 2.000 Euro 136 31 105
- selbständig erwerbstätig 237 91 146
Abbildung 20: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2023
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum
Beispiel Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 3 bis 5.
Gut die Hälfte (55,5 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter der Stadt besteht
aus nur einer Person. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,5
Prozent weiter erhöht. 7,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen fünf und mehr
Personen. In 34,2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren. Bei
18,7 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um sogenannte
Alleinerziehenden-BG, also um Ein-Eltern-Familien (siehe Abbildung 21).
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsgemein-
schaften
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr in
Prozent
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.458 100,0 1,1
mit 1 Person 5.807 55,5 2,5
mit 2 Personen 1.844 17,6 -1,0
mit 3 Personen 1.263 12,1 0,6
mit 4 Personen 750 7,2 -3,0
mit 5 und mehr Personen 794 7,6 0,4
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.575 34,2 -2,3
davon mit 1 Kind 1.586 15,2 -0,4
mit 2 Kindern 1.125 10,8 -3,5
mit 3 und mehr Kindern 864 8,3 -4,1
Alleinerziehenden-BG 1.957 18,7 -4,7
Partner-BG ohne Kinder 880 8,4 4,5
Partner-BG mit Kindern 1.601 15,3 1,4
Abbildung 21: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2023
46 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben Stand Juni 2023
keinen (anerkannten) Schulabschluss. Im Vorjahresmonat waren es noch 43 Prozent. 19
Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss (22 Prozent im Vorjahresmonat) und 12
Prozent über die Mittlere Reife (ebenfalls 12 Prozent im Vorjahresmonat). Das Abitur, die
Fachhochschulreife oder einen universitären Abschluss haben 17 Prozent d er
27
arbeitslosen Leistungsberechtigten erlangt (16 Prozent im Vorjahresmonat) 25 , siehe
Abbildung 22.
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2023
71 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen
(anerkannten) Berufsabschluss. Im Vorjahresmonat waren es 70 Prozent. 17 Prozent
haben eine betriebliche oder schulische Ausbildung abgeschlossen (19 Prozent im
Vorjahresmonat) und 5 Prozent haben eine akademische Ausbildung (gleicher Wert im
Vorjahresmonat), siehe Abbildung 23.
25 Die Einteilung der Kategorien ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.
ohne
Schulabschluss
46 Prozent
Hauptschul-
abschluss
19 Prozent
Mittlere
Reife
12 Prozent
(Fach-)
Hochschulreife/
Universität
16 Prozent
keine Angabe
7 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss
28
Abbildung 23: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2023
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der
stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die
relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen
sind im Jobcenter Münster entsprechend definiert:
Jugendliche und junge Erwachsene (U25)26
Alleinerziehende
Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen
Geflüchtete27 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Selbständige und Gründungswillige
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©28 durchgeführt. Basierend auf einer
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe Anlage 5 für die Darstellung der
26 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht strikt auf die u nter 25 -Jährigen festgelegt, der
Übergang zu den über 25 -Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen - und Zielstellungen wie insbesondere
berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25
Jahren noch relevant sind.
27 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter zählt statistisch jene Personen im Leistungsbezug nach dem S GB 2 als
Geflüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind. Darüber hinaus wird ein
Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in den Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01. Januar 2015. Erst ab diesem
Datum wird der Fluchtstatus im Jobcenter erfasst.
28 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
ohne
Berufsausbildung
71 Prozent
berufliche/
schulische
Ausbildung
17 Prozent
akademische
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
7 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Berufsabschluss
29
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell©)29. Die Verteilung der Förderziele auf die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 24 ersichtlich.
Abbildung 24: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2023
Mit acht Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel
vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung 30 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten werden zunächst übe r andere Ziele an die Aufnahme einer
Beschäftigung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 31 Prozent der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde,
zunächst gesundheitliche Themen im Vordergrund stehen (Förderz iel „Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit“).
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich
sozialräumlich organisiert. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcente r-im-
Jobcenter“ (JiJ), das sich jeweils aus einer Fachstelle für die passive Leistungsgewährung
und einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt
und Integration) sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice bes teht.
Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in dem entsprechenden Stadtbezirk
haben, werden durch das zuständige JiJ betreut. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in
29 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesonder e die
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen
sind bei der Darstellung der Verteilung der Förderziele nicht berücksichtigt.
30 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die
Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
Direktvermittlung
8 Prozent
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
39 ProzentStärkung der
Prozessfähigkeit
22 Prozent
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
31 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Förderzielen
30
etwa gleich groß zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und
Südost zum JiJ Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte -Nord und Mitte -
Süd31 sowie Nord in Nord 1 und Nord 232). Für obdachlose Menschen ist überwiegend das
JiJ Mitte-Süd zuständig.
Die einzelnen Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur untereinander,
sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und stellen keine einheitlichen
Sozialräume dar, sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durchaus sehr
unterschiedlichen Sozialräumen. So umfassen sie zum Beispie l sowohl urbane als auch
ländlich-dörflich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche Bevölkerungs - und
Infrastrukturen.
Dies wird durch das Jobcenter im Rahmen seiner Netzwerkarbeit und der
niedrigschwelligen Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind gute und vielseitige
sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig
an den sozialräumlichen Arbeitskreisen (zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und
arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den
Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die
offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den
Sozialräumen (zum Beispiel im Familienzentrum St. Norbert und im Jugendzentrum HOT
in Coerde).
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche,
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte - sind in
allen JiJ vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist*in nen wird durch
entsprechende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen sichergestellt.
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für
Selbständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale,
stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert33. Das KSCA kümmert sich vorrangig um
die Akquise und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich
geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt und die
ganzheitliche Be treuung (Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das
KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden zu
Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Gesetzbücher und Programme.
Des Weiteren gehören auch die Organi sation von Jobmessen, Unternehmens -
präsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit Jobcoaches und
Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA. Im JiJ für selbständige
Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der Bereich Markt und
Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst.
31 Geographische Aufteilung
32 Aufteilung nach dem Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten, konkret nach dem
Nachnamen des Haushaltsvorstandes).
33 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von 1,8 Prozent an allen Leistungsberechtigten zu
gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung.
31
1.2.7. Budget 2024 des Jobcenters
In einer ersten Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im September
2023 wurde den Jobcentern für das Jahr 2024 ein Gesamtbudget (Eingliederungs - und
Verwaltungsmittel) in Höhe von 9,8 Milliarden Euro avisiert. Damit sollten den Jobcentern
2024 deutlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden als im Jahr 2023.
Mit Pressemitteilung vom 16.11.2023 des Deutschen Bundestages zur
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurde eine Erhöhung der Mittel für die
Jobcenter in Höhe von 750 Millionen Euro bekanntgegeben. Damit stünde den Jobcentern
bundesweit ein Gesamtbudget in Höhe von rund 10,5 Milliarden zur Verfügung:
Die Erhöhung setzt sich dabei aus 600 Millionen Euro aus de r Übertragung nicht
verbrauchter Eingliederungsmittel 2023 und 150 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellter
Mittel zusammen.
Sollten die Mittel zur Verstärkung des Eingliederungs- und des Verwaltungskostentitels
bundesseitig ausgekehrt werden34, so ergibt sich für das Jobcenter der Stadt Münster ein
Finanzvolumen in Höhe von rund von 16,4 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln und in
Höhe von 20,8 Millionen Euro an Verwaltungsmitteln. Diese s Budget entspräche in etwa
dem Budget von 2023 (-0,8 beziehungsweise -0,6 Prozent).
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1 Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den
Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen
entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu
stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise Beibeha ltung einer
Erwerbstätigkeit zu leisten, sodass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten
werden kann.
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen
Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Ke nnzahlen vor. Die
Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und sind in der
Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festgeschrieben. Die
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf
vier Ziele gemessen (siehe Abbildung 25).
34 Bei Redaktionsschluss für das vorliegende Arbeitsmarkt -und Integrationsprogramm lagen hierzu aufgrund des noch
nicht verabschiedeten Haushalts für das Jahr 2024 keine verlässlichen Informationen vor.
Gesamtbudget SGB 2 Bund 2024 (erster Ansatz) 9.795.902.900 Euro
Erhöhung 750.000.000 Euro
Gesamtbudget SGB 2 Bund 2024 (Stand 07.12.2023) 10.545.902.900 Euro
32
Abbildung 25: Schaubild Ziele in der Grundsicherung für Arbeitslose
Quelle: Eigene Gestaltung
In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele
Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen
Träger abzuschließen sind (siehe hierzu den Abschnitt 2.2). Die Verbesserung der
sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarungen, wurde
aber in den letzten Jahren in den Austausch der Jobcenter mit Bund und Land verstärkt in
den Blick genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu
tragen. Ausgehend vom Koalitionsvertrag der Bundesregierung und den Schwerpunkten
aus dem Bürgergeldgesetz, nach denen unter anderem der Vermittlungsvorrang
abgeschafft und ganzheitliche Betreuung explizit aufgenommen wurde, überprüft derzeit
eine Projektgruppe - bestehend aus Vertreter*innen der Länder, kommunalen Spitzen -
verbänden, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesm inisterium für Arbeit und
Soziales (BMAS) - derzeit das Zielsteuerungssystem SGB 2 umfassend auf
Veränderungsbedarfe. Bis zum Abschluss dieses Prozesses bleibt das
Zielsteuerungssystem in bekannter Form bestehen.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich di e Ermöglichung von sozialer Teilhabe durch
Beschäftigung schon seit vielen Jahren und auch weiterhin im Jahr 2024 als strategische
Grundausrichtung gesetzt (siehe hierzu die ausführliche Darstellung unter Abschnitt 2.3).
In Ergänzung zu den vorstehend aufg eführten Vorgaben und, um der regionalen
Heterogenität der regionalen Aktionsräume der Jobcenter Rechnung zu tragen, weist das
Land NRW in Abstimmung mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der
Bundesagentur für Arbeit über die Vereinbarung von Zielw erten hinaus jährlich
arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte aus. In der Auswahl spiegeln sich die jeweiligen
landespolitischen Interessen wider, die im Hinblick auf Arbeitsmarktbeteiligung und -
gestaltung vorherrschen. Im Hinblick auf eine Einflussnahme des Bundes gilt für 2024,
dass - anders als in den Vorjahren - auf Bund-Länder-Ebene keine Schwerpunkte der
Steuerung im SGB 2 festgelegt wurden. Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben
jedoch jeweils eine Initiative zur Forcierung der Integrationsarbeit d er Jobcenter
ausgerufen (siehe hierzu den Abschnitt 2.4).
33
2.2 Zielwerte für das Jahr 2024
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart, beruhen auf
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den controllingbasierten
Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage und
Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums
hinsichtlich der Zielwerte auf Landesebene. In seiner Sitzung am 22.11.2023 hat der
zuständige Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
der Stadt Münster den Korridoren, mit denen das Jobcenter für 2024 in die Verhandlungen
mit dem Land geht, über die Vorlage V/0662/2023 (Ausgangslage, Rahmenbedingungen
und Zielwerte in der Grundsicherun g für Arbeitslose 2024) zugestimmt. Das
Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters Münster mit dem Land findet Mitte Dezember
und damit nach Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramms statt.
Über die vereinbarten Zielwerte wir d das Jobcenter dem Ausschuss im Rahmen einer
Vorlage im ersten Quartal 2024 berichten.
2.3 Soziale Teilhabe
Mit seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu
ermöglichen, trägt das Jobcenter als kommunale Einrichtung zur Umse tzung der
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 35 im Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender“ bei, in der als strategisches Entwicklungsziel angestrebt wird, dass g elebte
gesellschaftliche Teilhabe in Münster für alle selbstverständlich ist. In ko nsequenter
Weiterführung dieser Ausrichtung hat der Rat der Stadt Münster in einem Beschluss im
Jahr 2022 soziale Teilhabe und Antidiskriminierung als eines von vier Handlungsfeldern
der Ziele zur kommunalen Steuerung benannt.36
Um die Bedeutung der strateg ischen Grundausrichtung beziehungsweise des Leitziels
nachvollziehen zu können, ist es wichtig zu verstehen, was das Jobcenter der Stadt
Münster mit dem Begriff soziale Teilhabe, der seit einigen Jahren zu einem „neuen Leitbild
in der sozialpolitischen Debatte“37 aufsteigt, verbindet.
In Annäherung an diese komplexe Thematik sei im Folgenden umfangreicher aus einem
Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
(IAB) zitiert, der den Begriff in den Kontext von Erwer bsarbeit stellt: „Ausgehend vom
Konzept der Verwirklichungschancen (…) bemessen sich Teilhabechancen an den
Handlungsspielräumen, über die eine Person verfügt, um „… eine individuell gewünschte
und gesellschaftlich übliche Lebensweise zu realisieren“ (…).
Teilhabe wird als mehrdimensionaler Prozess verstanden, der sich in unterschiedlichen
gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung, Erwerbsarbeit, Gesundheits- und Sozialwesen,
politischen Institutionen und sozialen Beziehungen vollzieht. Dabei unterscheidet man
sich wechselseitig beeinflussende Teilhabeformen, wie materielle, soziale, kulturelle oder
rechtlich-institutionelle Teilhabe. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die materielle
35 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
36 Beschlussvorlage V/0609/2022/E1 – Ziele kommunaler Steuerung.
37 Instrumente zur Erfassung von Teilhabebedarfen in den Jobcentern in NRW, 28.11.2022, Präsentation: Das
Modellprojekt Soziale Teilhabe, Jan Amonn/Peter Fehse, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH NRW.
34
und soziale Teilhabe, die sich insbesondere im Zugang zu finanziellen Ressourcen sowie
im Lebensstandard und im sozialen Austausch mit anderen Menschen widerspiegeln.
In modernen Arbeitsgesellschaften werden Teilhabechancen in hohem Maße über die
Integration ins Erwerbsleben bestimmt (…). Erwerbsarbeit verschafft nicht nur Zugang zu
materiellen Ressourcen, die eine wesentliche Voraussetzung für Partizipation am sozialen
und kulturellen Leben sind, sondern befriedigt auch grundlegende psychosoziale
Bedürfnisse (…), etwa nach einem geregelten Tagesablauf, sozialen Kontakten j enseits
der Familie, sinnstiftenden, auf kollektive Ziele ausgerichteten Aktivitäten und einem
gesellschaftlich anerkannten sozialen Status. Durch ihre unterschiedlichen Funktionen
trägt Erwerbsarbeit maßgeblich dazu bei, dass Individuen sich in Bezug auf ihre
Lebensführung als handlungsfähig wahrnehmen. Da bei einem Arbeitsplatzverlust die
teilhabefördernden Funktionen von Erwerbsarbeit wegbrechen und nicht immer durch
Teilhabe in anderen Lebensbereichen aufgefangen werden können, gilt Arbeitslosigkeit
als Risikofaktor für soziale Exklusion. Vor allem länger andauernde Arbeitslosigkeit kann
neben materiellen Einschränkungen weitere Teilhabedefizite nach sich ziehen, da ein
dauerhaft verminderter Lebensstandard auch die soziale und kulturelle Partizipation
beeinträchtigt.“38
Gestützt und durch reale Fälle greifbar gemacht werden die Ausführungen des IAB unter
anderem durch ein Lehrforschungsprojekt der Fachhochschule Münster in Kooperation
mit dem Jobcenter und dem Sozialamt der Stadt Münster, in Rahmen dessen Interviews
mit älteren langzeitarbeitslosen Menschen durchgeführt wurden 39. Das Vorhandensein
beziehungsweise Empfinden fehlender oder unzureichender materieller und - in Folge -
sozialer Teilhabe zieht sich als roter Faden durch viele der Äußerungen der b efragten
Menschen. In engem Zusammenhang damit stehen Erfahrungen von Stigmatisierung/
Marginalisierung, fehlender Anerkennung und von Einsamkeit. Entsprechend gehören die
Förderung sozialer Teilhabe und die Stärkung von Anerkennung zu den im Ergebnis des
Studienprojekts herausgearbeiteten Handlungsbedarfen und –empfehlungen.
Es stellt sich nun die Frage, was dies für die Arbeit des Jobcenters konkret bedeutet.
Festgehalten werden kann zunächst, dass die Jobcenter bereits viele Angebote zur
Förderung der so zialen Teilhabe machen, ohne dass ihre Anstrengungen und Erfolge
bislang systematisch dokumentiert werden 40 (siehe hierzu auch oben die Erläuterungen
zu den gesetzlichen Zielen und Kennzahlen im Abschnitt 2.1). Das soll sich im Jobcenter
der Stadt Münster zukünftig ändern: In Anlehnung an den Forschungsbericht über die
Bewertung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und eingebettet in
einen wirkungsorientierten Ansatz hat das Jobcenter das Konstrukt der sozialen Teilhabe
durch Beschäftigung in zehn Dimensionen unterteilt (siehe hierzu im Detail die Anlage 7
sowie die Ausführungen im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters
der Stadt Münster 41 ). Dadurch soll es noch besser gelingen, potenzielle
Unterstützungsbedarfe von Bürge rgeldbeziehenden zu identifizieren sowie
38 „Materielle und soziale Teilhabe. Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job“, IAB-Kurzbericht
2/2022, Stefanie Gundert/Laura Pohlan, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Februar 2022, Seite 2.
39 „Ältere langzeitarbeitslose Menschen in Münster. Lebenssituation und –perspektiven, Bedarfe und Ressourcen. Bericht
aus einem Lehrforschungsprojekt am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster“, Mirko Sporket/Lena Buttgereit, FH
Münster, März 2023.
40 „Instrumente zur Erfassung von Teilhabebedarfen in den Jobcentern in NRW, 28.11.2022, Präsentation: Das
Modellprojekt Soziale Teilhabe“, Jan Amonn/Peter Fehse, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
NRW.
41 Beschlussvorlage V/0791/2022.
35
Unterstützungskonzepte zu entwickeln und zu verorten. Darüber hinaus kann weiterhin
die programmatische Strategiebildung innerhalb des Jobcenters positiv unterstützt
werden. Mit Sozialer Teilhabe als Zusammenspiel v on Handlungsmöglichkeiten und
Handlungsfähigkeit sind neben gesellschaftlichen Komponenten die Stärkung von
Kompetenzen, insbesondere Selbst - und Sozialkompetenzen und damit auch die
Selbstwirksamkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus der Arbeit der
Jobcenter gerückt.
2.4 Schwerpunktthemen des Landes sowie Landes- und Bundesinitiativen
Das MAGS NRW und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für
Arbeit haben für das Jahr 2024 vier Schwerpunktthemen für die Steuerung i n der
Grundsicherung für Arbeitslose formuliert, für die die Jobcenter jeweils Ziele und
Handlungsansätze beziehungsweise Aktivitäten zu planen haben:
I. Weiterentwicklung der Konzeptionen zur Beratung und Aktivierung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
II. Anpassung der Integrationsstrategien – Stärkung der Weiterbildung.
III. Innovative Wege der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung – Neue Ansätze der
Kooperation mit Arbeitgebenden.
IV. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen.
Darüber hinaus hat das MAGS NRW mit den kommunalen Jobcentern bereits 2023 die
Initiative „Chancenperspektive“ gestartet, die neue Impulse geben soll, um
bürgergeldbeziehende Menschen in Arbeit zu bringen. Die Initiative umfasst die folgenden
Module:
1. Teilnehmende gewinnen – Perspektiven eröffnen: Bildung eines Chancenpools.
2. Unternehmen einbinden – Perspektiven schaffen: Schließen von
Chancenpatenschaften.
3. Neue Förderketten – Integrationen realisieren: Vom Chancenpraktikum zur
Beschäftigung.
Ergänzt wird die Initiative du rch eine Weisung des MAGS an die zugelassenen
kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die als
„Vermittlungsoffensive“ die verstärkte Ansprache, Aktivierung und Vermittlung
insbesondere arbeitsmarktnaher Bürgergeldbeziehender forcieren will.
Auf Bundesebene haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die
Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den
Spitzenverbänden der Wirtschaft sowie Gewerkschaften und Unternehmen ein Bündnis
zum sogenannten „Job-Turbo“ unter dem Titel „Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt
sich!“ geschlossen, der sich insbesondere auf die Zielgruppe der Geflüchteten fokussiert42.
In einer gemeinsamen Kraftanstrengung sollen laut Bundesminister Hubertus Heil alle
Hebel in Bewegungen gesetzt werden, um Geflüchtete verstärkt in Arbeit zu bringen. Die
Arbeit solle jeweils „so passgenau wie möglich“ ausfallen, aber auch „so schnell es irgend
geht“ angetreten werden.
42 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zur-Arbeitsmarktintegration-von-
Gefluechteten/turbo-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten.html
36
Die Umsetzung der Schwerpunktthemen des Landes sowie der Landes - und
Bundesinitiativen durch das Jobcenter der Stadt Münster ist Inhalt der folgenden Kapitel.
2.5 Handlungsfelder, Ziele, Strategien und Aktivitäten des Jobcenters
Im Zuge der Erarbeitung des vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des
Jobcenters der Stadt Münster wurden unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
sowie von bereits bekannten und zu erwartenden Veränderungen und Impulsen (wie zum
Beispiel die Landesinitiative „Chancenperspektive“, siehe Kapitel 2.4) Handlungsfelder,
Ziele, Strategien und Aktivitäten entwickelt.
Zur Herstellung einer Systematik wurde das Jobcoaching im Jobcenter dafür zunächst in
die nachfolgenden grundlegenden Unterstützungsleistungen gegliedert, denen in der
Regel eine Einstiegsphase vorgeschaltet ist (siehe Abbildung 26).
Abbildung 26: Unterstützungsleistungen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Darstellung
Die inhaltliche Ausrichtung der Unterstützungsleistungen orientiert sich an den
potenziellen Entwicklungsanliegen und -aufgaben, die Bü rgergeldbeziehende für sich
unter beschäftigungsorientierten Aspekten in und durch ihre Zusammenarbeit mit ihren
persönlichen Ansprechpartner*innen im Jobcenter identifizieren und reklamieren. Im
Kontext sozialer Teilhabe fokussieren sich die genannten Unt erstützungsleistungen
insbesondere auf die Dimensionen Erwerbsarbeit, Kompetenzen und Selbstwirksamkeit
(siehe Anlage 7 zu den Dimensionen sozialer Teilhabe). Darauf basierend wurden die
folgenden Handlungsfelder43 (siehe Abbildung 27) entwickelt:
43 Unter „Handlungsfeldern“ versteht das Jobcenter der Stadt Münster thematische Räume, in die alle Aspekte, Impulse
und Aufgaben, die in zielrelevanten Zusammenhängen eine Bedeutung haben, eingefügt, gebündelt und in ihrer Einzel- und
Gesamtwirkung eingeschätzt werden können. Damit wird eine Grundlage geschaffen, auf der eine systematische und
konstruktive Auseinandersetzung mit verschiedensten thematischen Anforderungen möglich ist.
Einstiegsphase
Arbeitsbeziehung
herstellen
Potenziale
entdecken
Entwicklungs-
aufgaben
identifizieren
Kooperationsplan
vereinbaren
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung
und Entscheidung
Unterstützung bei der Stellensucharbeit und
Beschäftigungsaufnahme
Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten
Anliegen
37
Abbildung 27: Handlungsfelder im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Darstellung
Damit wird die zuvor vorgenommene Orientierung der Handlungsfelder des Jobcenters an
den Zielgruppen, wie zum Beispiel Jugendliche und Menschen mit Migrations-
vorgeschichte, zugunsten einer übergreifenden Kategorisierung in den Hin tergrund
gerückt. Einzelne Strategien, Maßnahmen und Angebote des Jobcenters werden jedoch
auch k ünftig zielgruppenbezogen ausgerichtet sein, weil es auch weiterhin sinnvol l ist,
bestimmte Bedarfe und Unterstützungsangebote zielgruppenspezifisch zu bündeln.
In der strategischen und operativen Umsetzung der Handlungsfelder ist das Jobcenter
bestrebt, den möglichen Nachteilen, die Menschen aufgrund ihres Alters, ihres
Geschlechts, einer chronischen Krankheit oder Behinderung, ihrer Religion, ihrer
sexuellen Identität oder aus rassistischen und antisemitischen Gründen entstehen
können, entgegenzuwirken sowie die familienspezifischen Lebensverhältnisse von
Personen, die Kinder er ziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, zu
berücksichtigen44.
Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass die Handlungsfelder auch für die
Folgejahre Relevanz haben werden. Die Handlungsfelder werden wie folgt definiert:
Handlungsfeld 1 – Förderung von Beschäftigungsfähigkeit
Im Handlungsfeld „Förderung von Beschäftigungsfähigkeit“ werden alle Strategien, Ziele
und Aktivitäten sowie Impulse und Themen gebündelt, die Bürgergeldbeziehende
adressieren und deren berufliche Orientierung und En tscheidungen sowie deren
Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung von Beschäftigungsfähigkeit
unterstützen. Im Handlungsfeld 1 kommen insbesondere die Unterstützungsformate
„Unterstützung bei beruflicher Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ und
„Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen“ zum Tragen.
44 Gemäß Paragraf 1 Absatz 2, Satz 3 und 4 des SGB 2.
Handlungsfeld 1
Förderung von
Beschäftigungs-
fähigkeit
Handlungsfeld 2
Förderung und
Realisierung von
Beschäftigungs-
optionen
Handlungsfeld 3
Interne
Qualitätsarbeit
38
Handlungsfeld 2 – Förderung und Realisierung von Beschäftigungsoptionen
Im Handlungsfeld „Förderung und Realisierung von Beschäftigungsoptionen“ werden alle
Strategien, Zi ele und Aktivitäten sowie Impulse und Themen gebündelt, die
Bürgergeldbeziehende adressieren und deren Stellensuche und Beschäfti -
gungsaufnahme unterstützen sowie ihre Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme
gewährleisten. Insofern zählen zu den Adressat *innen, mit denen das Jobcenter im
Handlungsfeld 2 kooperiert, auch Arbeitgebende und Vertreter*innen von Unternehmen.
Darüber hinaus geht es um die Schaffung von Zugängen zu Beschäftigungsoptionen auf
Seiten von Unternehmen, die Unterstützung bei der Einrichtung von Arbeitsverhältnissen
und die Schaffung von Beschäftigungsgelegenheiten / Arbeitsstellen. In den Kontext der
Systematik des Jobcoachings gestellt, geht es hier um das Element „Unterstützung bei
der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme“.
Handlungsfeld 3 - Interne Qualitätsarbeit
Im Handlungsfeld „Interne Qualitätsarbeit “ werden alle Strategien, Ziele und Aktivitäten
sowie Impulse und Themen gebündelt, die auf eine Reflexion und Verbesserung der
Qualität von Dienstleistungen und des Qualit ätsmanagementsystems (unter
Berücksichtigung des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Transformations -
prozesses, vgl. Ratsvorlage V/0328/2023 „Transformation - Zukunft der Verwaltung
gestalten“) des Jobcenters der Stadt Münster abzielen. Die ausgewählten Aspekte wurden
und werden auf organisationaler und inhaltlicher Ebene zusammengedacht und in
Beziehung gesetzt zu einem Mehrwert bzw. einer Verbesserung, die für die Nutzenden
der Dienstleistungen des Jobcenters entstehen soll. Die Frage, um die es geht ist, ob die
Art und Weise, in der das Jobcenter der Stadt Münster seine Aufgaben erledigt, die von
ihm verfolgten Ziele gut unterstützt.
Die Schwerpunkte des Landes werden den lokal erarbeiteten Handlungsfeldern wie folgt
zugeordnet (siehe Abbildung 28):
Schwerpunkte NRW Handlungsfelder Jobcenter Münster
Weiterentwicklung der Konzeptionen zur
Beratung und Aktivierung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Handlungsfeld 3:
Interne Qualitätsarbeit
Anpassung der Integrationsstrategien –
Stärkung der Weiterbildung
Handlungsfeld 1:
Förderung von Beschäftigungsfähigkeit
Innovative Wege der Vermittlung in Arbeit
und Ausbildung – Neue Ansätze der
Kooperation mit Arbeitgebenden
Handlungsfeld 2:
Förderung und Realisierung von
Beschäftigungsoptionen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Berufsabschlüsse ermöglichen
Handlungsfeld 2:
Förderung und Realisierung von
Beschäftigungsoptionen
Abbildung 28: Schwerpunkte des Landes NRW und Handlungsfelder im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktthemen 2024 des Landes
NRW
39
Im Folgenden wird erläutert, welche Ziele und Strategien das Jobcenter der Stadt Münster
in Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung beziehungsweise seines Leitziels,
soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, in den drei Handlungsfelder im
Jahr 2024 verfolgt. Dabei wird weiterhin nach Mittlerzielen und Handlungszielen
differenziert:
Mittlerziele stellen die im Leitziel beziehungsweise in den Leitzielen zum Ausdruck
gebrachte Grundintention sowohl in den konzeptionellen als auch in den strategischen
Zusammenhang der Arbeit des Jobcenters.
Handlungsziele beschreiben, was mit konk reten Aktivit äten auf Seiten von
Bürgergeldbeziehenden (Wirkziele) und auf institutioneller Ebene des Jobcenters
(organisationale Ziele) erreicht werden soll.
Weiterhin wurden jeweils verschiedene Haupt- und Teilstrategien erarbeitet.
2.1.1. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 1
Um den Zielzustand im Handlungsfeld 1 - Förderung von Beschäftigungsfähigkeit - zu
erreichen, verfolgt das Jobcenter der Stadt Münster eine Haupt - und mehrere
Teilstrategien und realisiert über die Kernarbeit hinaus weitere Handlungsziele/Aktivitäten,
die unterhalb der Strategien aufgeführt werden:
Mittlerziel
Die Beschäftigungsfähigkeit der Bürgergeldbeziehenden ist weiterentwickelt.
Hauptstrategie
Bürgergeldbeziehende entwickeln mit Unterstützung ihrer persönlichen
Ansprechpartner*innen individuell geeignete, persönliche und berufliche Ziele, bereiten
sich auf ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg vor und/oder stabilisieren ihn.
Teilstrategien
Bürgergeldbeziehende werden von ihren persönlichen Ansprechpartner*innen
unterstützt, damit sie ihre Ressourcen und Kompetenzen in einem für sie passenden
beruflichen Kontext einschätzen können (Identifikation und Einschätzung von
persönlichen Ausgangslagen und Anforderungen in persönlichen und beruflichen
Kontexten).
o Bürgergeldbeziehende erheben ihre Potenziale (ganzheitlicher Ansatz).
o Bürgergeldbeziehende stellen ihre Potenziale in einen beruflichen Kontext und
schätzen sie in ihrer Bedeutung ein (berufliche Verwertbarkeit von Potenzialen).
Bürgergeldbeziehende werden bei der Entw icklung von geeigneten beruflichen
Perspektiven und Strategien unterstützt (Weiterentwicklung von beruflichen
Orientierungen, Kompetenzen und bereits erfolgten beruflichen Integrationen sowie
Klärung und Bewältigung von lebensweltlichen Anliegen).
o Bürgergeldbeziehende orientieren sich beruflich und treffen eine Entscheidung in
Bezug auf ihren Zielberuf.
o Bürgergeldbeziehende entwickeln einen Plan für ihren beruflichen (Wieder -)
Einstieg.
o Bürgergeldbeziehende erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit, indem sie ihr Wissen
und Können erweitern.
40
- Bürgergeldbeziehende entwickeln ihre persönlichen und beruflichen
Kompetenzen weiter (Stärkung von Aus- und Weiterbildung)
- Bürgergeldbeziehende Jugendliche und junge Erwachsene erwerben
Berufsabschlüsse (Stärkung von abschlussbezogener (Erst-)Ausbildung)
o Bürgergeldbeziehende verbessern ihre psychosoziale Ausgangssituation (Klärung
und Lösung und Bewältigung von lebensweltorientierten Fragestellungen).
o Bürgergeldbeziehende stabilisieren die von ihnen aufgenommenen
Beschäftigungsverhältnisse (Stabilisierung und Ausbau von
Beschäftigungsverhältnissen).
Besondere Aktivitäten/Handlungsziele, welche Ende de s Jahres 2024 im
Handlungsfeld 1 (zusätzlich zu den regulären Aufgaben) realisiert sein sollen, sind im
Folgenden aufgelistet:
Das Jobcenter hat seinen Auftrag im Rahmen seines Internetauftritts klarer als bisher
nach außen kommuniziert und verständlich beschrieben, worin seine Aufgabe n
bestehen und was von Bürgergeldbeziehenden erwartet wird.
Das Jobcenter hat seine Unterstützungsa rbeit im Segment „Unterstützung bei
beruflicher Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ profiliert, damit dann in Folge
mehr Menschen grundsätzlich fähig sind, im Unterstützungsformat „Unterstützung bei
der Stellensucharbeit und Aufnahme von Beschäftig ung“ mitarbeiten zu können die
Arbeitsmarktbeteiligung auch mittel- und langfristig zu erhöhen.
Persönliche Ansprechpartner*innen und Bürgergeldbeziehende sind besser als zuvor
in der Lage, Weiterbildungspotenziale auf Seiten von Bürgergeldbeziehenden zu
erkennen und in der Ko -Produktion zu thematisieren, um die
Weiterbildungsbeteiligung von Bürgergeldbeziehenden 2024 zu steigern.
Das Jobcenter hat die Erstansprache beim Eintritt von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in die Unterstützungsarbeit des Jobc enters modernisiert, um den
Aufbau einer Arbeitsbeziehung aus einer besseren Position als bisher starten zu
können.
Das Jobcenter hat neue barrierefreie Möglichkeiten geschaffen, damit
Bürgergeldbeziehende in Kontakt mit ihm kommen können und dadurch eine höhere
Termintreue entsteht.
Das Jobcenter hat sein Angebotsportfolio durchgängig wirkorientiert strukturiert, damit
die Angebote inhaltlich und strukturell anschlussfähig sind an die Arbeit im Prozess
des Jobcoachings.
Neben dem bereits 2022/2023 an den Start gegangenen Angebot nach Paragraf 16k
SGB 2 – hat das Jobcenter ein weiteres Angebotssegment konsequent wirkorientiert
weiterentwickelt und per Vergabe beauftragt.
Sozialräumlich verankerte Beratungsangebote für Frauen und Familien wurden durch
das Jo bcenter weitergeführt und gefestigt, zum Beispiel offene Sprechst unden von
persönlichen Ansprechpartner*innen in Familienzentren und ähnlichen Einrichtungen.
Mit speziellen Beratungssettings wie zum Beispiel Workshops zum Thema
Teilzeitausbildung hat die B eauftragte für Chancengleichheit des Jobcenters (BCA)
41
den Informationsstand von Alleinerziehenden erhöht und damit auf Seiten von
Bürgergeldbeziehenden Interesse an Weiterbildung geweckt.
In sozialräumlich organisierten und übergeordneten, stadtweiten Netz werken und
Arbeitsgruppen arbeitet das Jobcenter effizient und eng verzahnt mit allen beteiligten
Akteuren zusammen.
Die nachfolgende Übersicht (Abbildung 29) macht deutlich, mit welchen Förder -
instrumenten die Ziele und Strategien im Handlungsfeld „Förder ung von
Beschäftigungsfähigkeit“ unterstützt werden sollen: 56 Prozent aller für 2024 geplanten
Angebotseintritte beziehen sich auf die Jobcoachingelemente „Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ und „Unterstützung vo n
lebensweltorientierten Anliegen“.
Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung,
Entwicklung und Entscheidung
geplante
Eintritte
Unterstützung bei der
Bewältigung von
lebensweltorientierten
Anliegen
geplante
Eintritte
Förderung der beruflichen
Weiterbildung (FbW) 240
Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung (MAT) 600
Eignungsfeststellung 30
Impulse für Erwerbsarbeit 100
ABO für Selbständige 110
Förderung schwer zu
erreichender junger Menschen 50
Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung (MAT) 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 180
Gesamt 1.180
Ganzheitliche Betreuung
zum Aufbau der
Beschäftigungsfähigkeit
120
Gesamt 1.050
Abbildung 29: Geplante Fördereintritte des Jobcenters der Stadt Münster im Handlungsfeld 1 – Förderung von
Beschäftigungsfähigkeit - im Jahr 2024
Quelle: Eigene Darstellung
2.1.2. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 2
Um den Zielzustand i m Handlungsfeld 2 - Förderung und Realisierung von
Beschäftigungsoptionen - zu erreichen, verfolg t das Jobcenter der Stadt Münster zwei
Haupt- und mehrere Teilstrategien und realisiert über die „normale“ Alltagsarbeit hinaus
weitere Handlungsziele/Aktivitäten, die unterhalb der Strategien aufgeführt werden.
Im Handlungsfeld 2 sollen in 2024 schwerpunktmäßig folgende Ziele erreicht werden:
Mittlerziel
Neue Beschäftigungsoptionen sind entwickelt und die Arbeitsmarktbeteiligung von
Bürgergeldbeziehenden hat sich erhöht.
Es stehen potenziell geeignete Stellenangebote zur Verfügung, auf die sich
Bürgergeldbeziehende bewerben können.
42
Bürgergeldbeziehende verfügen über Zugänge zu Arbeitgebenden, die über
Beschäftigungsoptionen verfügen.
Die Konzessionsbereitschaft auf Seiten von Bürgergeldbeziehenden und potenziellen
Arbeitgebenden ist weiterentwickelt und tragfähig.
Unternehmen sind bereit, einzelfallübergreifend mit dem Jobcenter der Stadt Münster
zu kooperieren und tun dies im erwünschten Umfang.
Bürgergeldbeziehende haben sich erfolgreich beworben.
Bürgergeldbeziehende haben Arbeit aufgenommen.
Hauptstrategie 1
Bürgergeldbeziehende erarbeiten sich einen Überblick darüber, welche konkreten
arbeitsmarktlichen Optionen es für ihren individuellen beruflichen (Wieder -)Einstieg
gibt.
Bürgergeldbeziehende suchen gezielt nach geeigneten Beschäftigungsoptionen un d
bewerben sich.
Bürgergeldbeziehende nehmen Beschäftigung auf.
Teilstrategien
Bürgergeldbeziehende lernen, ihre Bewerbungsaktivitäten zu aktualisieren und zu
modernisieren.
Bürgergeldbeziehenden werden nach der erfolgreichen Teilnahme an einem
Weiterbildungs- oder Förderangebot unmittelbar auch auf eine Arbeitsaufnahme hin
angesprochen.
Hauptstrategie 2
Die Mitarbeitenden des Jobcenters entwickeln und gehen innovative Wege der
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung und verbessern die Kooperation mit Arbeitgebenden.
Die Mitarbeitenden des Jobcenters der Stadt Münster eröffnen einzelfallübergreifend
und einzelfallbezogen Zugänge zu potenziellen Arbeitgebenden.
Die Mitarbeitenden vermitteln bei Interesse zwischen potentiellen Arbeitgebenden und
potenziellen Arbeitnehmenden.
Teilstrategien
Das Jobcenter erweitert und qualifiziert seine Öffentlichkeitsarbeit, um sein Image als
Makler zwischen arbeitsuchenden Bürgergeldbeziehenden und potenziellen
Arbeitgebenden auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern.
Die Mitarbeitenden des Jobcenters unterstützen das Matching zwischen potentiellen
Arbeitgebenden und stellensuchenden Bürgergeldbeziehenden, indem sie
Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im Falle einer Beschäftigungsaufnahme
finanzielle Förderungen in Aussicht stell en und sie dabei unterstützen, diese zu
realisieren.
43
Die persönlichen Ansprechpartner*innen intensivieren und profilieren die
beraterischen und vermittelnden Unterstützungsleistungen, die sie stellensuch -
bereiten und stellensuchenden Bürgergeldbeziehenden normalerweise anbieten.
Die Mitarbeitenden schaffen neue Stellen für öffentlich geförderte Beschäftigung und
stabilisieren die bereits eingerichteten.
Besondere Aktivitäten/Handlungsziele, welche Ende de s Jahres 2024 im
Handlungsfeld 2 (zusätzlich zu den Kernaufgaben) realisiert sein sollen, sind wie folgt:
Das Jobcenter hat sich im Januar erfolgreich auf der Messe „future@WORK“
positioniert und seine Rolle im münsterlandweiten Organisationsteam gestärkt.
Das Jobcenter hat die Impulse der NRW-Landesinitiative „Chancenperspektive“ (siehe
hierzu unten) genutzt und sein weiterentwickeltes Unterstützungsformat
„Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme“ erfolgreich
umgesetzt.
o Es wurden 20 Chancenpatenschaften entwickelt und etabliert.
o Es wurden rund 700 Bürgergeldbeziehende im Rahmen der intensivierten
Stellensucharbeit unterstützt.
o Es konnten rund 200 zusätzliche Beschäftigungsaufnahmen realisiert werden.
Insgesamt wird das Jobcenter der Stadt M ünster sein Engagement im Handlungsfeld
„Förderung von Besch äftigungsoptionen“ in 2024 nochmals deutlich verst ärken, damit
zukünftig mehr Bürgergeldbeziehende als zuvor von der st ärker werdenden Nachfrage
nach Arbeitskr äften profitieren. Die Impulse, die von der Landesinitiative
„Chancenperspektive“ ausgehen, unterstützen und fokussieren diesen Handlungsansatz.
Dabei soll Altbewährtes modifiziert und neue Ansätze entwickelt und erprobt werden. Die
Initiative ist ein Teil der Fachkr äfteoffensive des Landes NRW. Im Rahmen der
entwickelten Strategie zur Umsetzung der Fachkr äfteoffensive wird unter dem Punkt
„Inländische Potentiale und gleichberechtigte Teilhabe “ die verst ärkte Aktivierung des
inländischen Beschäftigungspotentials angeführt. Die Initiative Chancenperspektive geht
davon aus, dass die V erzahnung und zeitgleiche Realisierung von drei Arbeitsans ätzen
das vorstehende Anliegen voranbringen wird (siehe Abbildung 30):
Chancenpool Chancenpatenschaft Chancen finden und
Partner*innen
zusammenbringen
Bürgergeldbeziehende
intensivieren ihre
Stellensucharbeit, um
innerhalb eines festgelegten
Zeitraums Arbeit
aufzunehmen. Dabei werden
sie von Jobcoach*innen
unterstützt.
Mitarbeitende des Jobcenters
entwickeln und vereinbaren
im direkten Kontakt mit
Unternehmen/Unternehmens-
leitungen Bereitschaft und
Verbindlichkeiten, die bei
ihnen vorhandenen
Arbeitsplätze für
Bürgergeldbeziehende zu
öffnen.
Mitarbeitende des Jobcenters
unterstützen das Matching
zwischen potenziellen
Arbeitgebenden und
Arbeitsuchenden
(Chancengespräche).
Mitarbeitende offerieren
Arbeitgebenden Förderung
und Qualifizierungsoptionen
Abbildung 30: Die drei Säulen der NRW-Landesinitiative „Chancenperspektive“
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes NRW
44
Die Impulse, die von der Initiative ausgehen, beziehen sich - mit Blick auf M ünster -
insbesondere auf die Unterstützungsleistungen, die persönliche Ansprechpartner*innen in
der Zusammenarbeit mit B ürgergeldbeziehenden im Prozess Jobcoaching erbringen.
Klassischerweise sind die Aufgaben, die sich im Kontext der Chancenperspektive
ergeben, im Format „Unterstützung bei der Stellensucharbeit und
Beschäftigungsaufnahme“ verortet. Damit gehören sie zu den regulären Aufgaben im
Jobcoaching und werden nicht etw a als ein temporär angelegtes Projektvorhaben
verstanden.
Unter dem Stichwort „ Mitarbeitende offerieren Arbeitgebenden Förderung und
Qualifizierungsoptionen“, kommen im Kontext der Realisierung der intensivierten
Unterstützung von Stellensucharbeit und B eschäftigungsaufnahmen auch die
nachfolgenden Instrumente zur Geltung. Die Anzahl der geplanten Eintritte (siehe
Abbildung 31) wurde aufgrund des hohen Stellenwerts der Initiative „Chancenperspektive“
gewählt.
Förderung von Beschäftigungsoptionen
Unterstützung bei der
Stellensucharbeit
geplante
Eintritte
Unterstützung zur
Stabilisierung
nach Beschäftigungsaufnahme
geplante
Eintritte
Einstiegsqualifizierung (EQ) 10
Assistierte Ausbildung
(inkl. ergänzender
Sprachförderung)
35
BaE 2024 10
Vermittlungsunterstützendes und
beschäftigungsbegleitendes
Coaching
150
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
(MAG) 180 Stabilisierung einer
Beschäftigungsaufnahme 60
Bewerbungscenter 170 Eingliederungszuschuss
100
Vermittlungsbudget (VB) 700 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-
pflichtiger Erwerbstätigkeit 195
Gesamt 1.070
Einstiegsgeld bei selbständiger
Erwerbstätigkeit 10
Leistungen zur Eingliederung von
Selbständigen 50
Freie Förderung SGB II (inkl.
Probebeschäftigung) 240
Probebeschäftigung (§ 46 SGB III) 10
Gesamt
850
Abbildung 31: Geplante Fördereintritte des Jobcenters der Stadt Münster im Handlungsfeld 2 – Förderung und
Realisierung von Beschäftigungsoptionen - im Jahr 2024
Quelle: Eigene Darstellung
45
2.1.3. Ziele, Strategien und Aktivitäten im Handlungsfeld 3
Um den Zielzustand im Handlungsfeld 3 - Interne Qualitätsarbeit - zu erreichen, verfolgt
das Jobcenter der Stadt Münster zwei Haupt - und mehrere Teilstrategien und realisiert
über die Kernarbeit hinaus weitere Aktivitäten/Handlungsziele , die unterhalb der
Strategien aufgeführt werden. Schwerpunktmäßig sollen im Handlungsfeld 3 im Jahr 2024
folgende Ziele erreicht werden:
Mittlerziel
Die Qualität und das System, mit dem das Jobcenter der Stadt Münster diese Qualität
steuert, ist verbessert.
Die Frage, welche Voraussetzungen im Jobcenter der Stadt Münster gegeben sein
müssen und wie diese erreicht werden können, um dem Status einer
Beratungsinstitution genügen zu können, ist weitestgehend geklärt.
Beraterisch ausgerichtete Unterstützungsl eistungen im Kernprozess Jobcoaching
werden professioneller erbracht als vorher.
o Die beraterische Qualität der Unterstützungsleistungen im Jobcoaching des
Jobcenters wurde im Rahmen eines (in 2023) vorbereiteten Qualitätsprojektes
verbessert.
o Eine Konzept ion für die Unterstützungsleistungen, die p ersönliche
Ansprechpartner*innen in der Einstiegsphase in Zusammenarbeit mit
Bürgergeldbeziehenden realisieren, liegt vor und wurde modellhaft erprobt.
o Vermittlungsorientiert ausgerichtete Unterstützungsaufgaben i m Kernprozess
Jobcoaching werden professioneller erbracht als zuvor.
Hauptstrategie 1
Das Konzept, das der Beratung und Aktivierung der erwerbsfähigen
Bürgergeldbeziehenden im Jobcenter der Stadt Münster zugrunde liegt, wird systematisch
weiterentwickelt.
Teilstrategien
Professionalisierung der Unterstützungsleistungen, die im Jobcoaching erbracht
werden.
o Weiterentwicklung von beraterischen Kompetenzen auf Seiten von Mitarbeitenden
im Jobcoaching.
o Weiterentwicklung von vermittlungsorientierten Kompeten zen auf Seiten von
Mitarbeitenden.
o Entwicklung von Beratungsverständnis und Beratungskompetenzen auf Seiten
von Führungskräften.
Weiterentwicklung der Konzeptionen für die Unterstützungsleistungen, die im
Jobcoaching erbracht werden.
o Qualitative Ausgesta ltung der Arbeit mit dem Kooperationsplan/
Professionalisierung von personalen Unterstützungsleistungen in der
Einstiegsphase der Ko -Produktion von persönlichen Ansprechpartner*innen und
Bürgergeldbeziehenden.
o Weiterentwicklung einer Konzeption für die Unt erstützung im Segment
„Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme“.
46
Weiterentwicklung des wirkorientierten Steuerungssystems der münsterschen SGB 2-
Arbeit.
o Weiterentwicklung des wirkorientierten Zielsystems des Jobcenters der Stadt
Münster.
o Weiterentwicklung des Fachaufsichtskonzeptes unter Berücksichtigung der
fortschreitenden Professionalisierung der Unterstützungsdienstleistungen.
Besondere Aktivitäten/Handlungsziele, welche Ende de s Jahres 2024 im
Handlungsfeld 3 (zusätzlich zu den Kernaufgaben) realisiert sein sollen, sind wie folgt:
Das Jobcenter hat erfolgreich ein „Qualitätsprojekt zur fachlichen Weiterentwicklung
der professionellen Unterstützungsarbeit“ der persönlichen Ansprechpartner*innen in
der Abteilung Markt und Integration gestartet. Details zum Qualitätsprojekt finden sich
in der Anlage 8.
Das Jobcenter hat seine Sprache geschlechtergerecht und inklusiv weiterentwickelt.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat einen Konzeptentwurf für seine zukünftige
Netzwerkarbeit erarbeitet, den es 2025 operationalisieren und probeweise umsetzen
will.
Der interne Wissenstransfer zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde
intensiviert und strukturell besser verankert.
Die Anforderungen, die an ein Wissensmanagement für das Jobcenter der Stadt
Münster gestellt werden, wurden erarbeitet sowie eine zukunftsfähige und praktikable
Lösung entwickelt. Im dritten Quartal 2024 wird mit der Erprobung begonnen (siehe
Anlage 9 für weitere Erläuterungen).
2.6 Netzwerke
Die in den vorangegan genen Kapiteln beschriebenen Rahmenbedingungen, Ziele,
Strategien und Aktivitäten verdeutlich en die Komplexität der Arbeit des Jobcenters.
Menschen soziale Teilhabe (durch Beschäftigung) zu ermöglichen, ist eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nicht im SGB 2 beziehungsweise im
Jobcenter der Stadt Münster alleine bewältigt werden kann. Hier sind sowohl auf
übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis- und
institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Koo peration mit seinen zahlreichen
Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von zentraler
Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler und lokaler (inklusive sozialräumlicher) Ebene
als auch regional und überregional.
Wichtige Akteur*in nen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenter sind (nicht
abschließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Gesundheits- und Veterinäramt
◦ Amt für Migration und Integration
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
47
◦ Amt für Gleichstellung
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgebendenverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen
Schulen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional45 und überregional)
Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen)
verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene
45 Um Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, besteht bereits seit mehreren Jahren eine
besonders enge Zusammenarbeit besteht mit den anderen münsterländischen Jobcentern (der Kreise Borken, Coesfeld,
Steinfurt und Warendorf), die allesamt kommunale Jobcenter sind, sowie mit dem Münsterland e. V.
48
3. Maßnahmenplanung
Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Angebote im SGB 2 unterstützen die
vorgenannten Elemente des Jobcoachings. Die folgende Abbildung 32 stellt die
Gewichtung der Instrumente, konkret die Anzahl und den Anteil der Maßnahmeneintritte
bezogen auf die definierten Unterstützungsleistungen (siehe Kapitel 2.5) dar.
Abbildung 32: Aufteilung der Maßnahmeneintritte/Förderungen im Jahr 2024 nach Unterstützungsleistungen
Quelle: Eigene Darstellung
Die Verteilung der Ein gliederungsmittel nach Instrumenten beziehungsweise Fördermaßnahmen
für bestimmte Zielgruppen ist aus der Abbildung 33 ersichtlich.
Abbildung 33: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2024 nach Instrumenten/Zielgruppen
Quelle: Eigene Darstellung
Angebotsplanung 2024
Verteilung der Eintritte nach Unterstützungsleistungen
Unterstützung bei der
Stellensucharbeit und
Beschäftigungsaufnahme
21,4 Prozent
Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung,
Entwicklung und
Entscheidung
56,3 Prozent
Unterstützung bei der
Bewältigung von
lebensweltorientierten
Anliegen
22,3 Prozent
30 Prozent
7 Prozent39 Prozent
14 Prozent
6 Prozent
3 Prozent 1 Prozent
Eingliederungsmittel 2024 nach Instrumenten/Zielgruppen
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Maßnahmen zur Unterstützung der
Arbeitsaufnahme
Aktivierung und berufliche Eingliederung
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Förderung von Selbständigen
49
Der größte Anteil ist demnach, mit 39 Prozent, für die zielgruppenübergreifenden und
flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ vorgesehen. Für die
öffentlich geförderte Beschäftigung ist ebenfalls ein sehr hoher Anteil der
Eingliederungsmittel in Höhe von 30 Prozent eingeplant. 14 Prozent entfallen auf die
Förderung der beruflichen Weiterbildung und sieben Prozent für Maßnahmen zur
Unterstützung der Arbeitsaufnahme (zum Beispiel Eingliederungszuschüsse,
Einstiegsgeld und Vermittlungsbudget). Sechs Prozent sind für spezielle Maßnahmen für
Jüngere (insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und die
Förderung schwer zu erreichenden junger Menschen) vorgesehen. Drei Prozent sind für
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ein Prozent für die Förderung von
Selbständigen eingeplant. Zu beachten sind die Überschneidungen zwischen den
Zielgruppen beziehungsweise Instrumenten. So profitieren beispielsweise Menschen mit
Behinderung in großem Maße auch von Maß nahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung Unterstützung, den Instrumenten öffentlich geförderter Beschäftigung oder
der Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 10 dargestellt.
50
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Begriff Definition
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel
Umschulung).
Aktivierungsquote der
Langzeitleistungsbeziehenden
(K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat
(Nenner). In der Basisinform ation des Jobcenters wird die
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils
als Jahresdurchschnittswert abgebildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den
mithelfenden Familienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht
arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine
Beschäftigung suche n, auch wenn sie beispielsweise bereits
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen
(Ehegatten/Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber
Großeltern/Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
BRD haben.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder
51
Begriff Definition
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Vormonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In
der Basisinformation des Jobcenters wird die
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
Kontinuierliche Beschäftigung
nach Integration
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich,
wenn die betreffende Person an jedem der sechs
auf die Integration folgenden Monatsstichtage
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Kontinuierliche
Beschäftigungsquote (K2E3)
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben.
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen
Leistungsberechtigten.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die
Unterkunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und
Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum
Beispiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und
Mehrbedarfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft
und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
52
Begriff Definition
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17.
Lebensjahres ausgewiesen.
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind,
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie
erhalten Sozialgeld.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren
zwischen Leistungsberechtigten und nicht
Leistungsberechtigten.
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige
Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).
Veränderungsrate des
Bestands der
Langzeitleistungs-
beziehenden (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
53
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster
Abbildung 34: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster, Stand 01.01.2024
AGH: Arbeitsgelegenheiten
KSCA: Kommunales Service
Center für Arbeit
KiZ: Kinderzuschlag
BuT: Bildung und Teilhabe
Orga: Organisation
IT: Informationstechnologie
54
Anlage 2: Das Bürgergeld-Gesetz
Regelungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind:
Der Begriff „Bürgergeld“ löst das Arbeitslosengeld und das Sozialgeld ab. Die Behörden
haben aber noch bis Mitte 2023 Zeit, um alle Formulare anzupassen.
Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberechtigten zwischen 35
und 53 Euro.
Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin
werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten,
die im angemessenen Umfang gewährt werden.
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.0 00 Euro geschützt.
Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils
15.000 Euro.
Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der
Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum
werden ebenfalls besser geschützt.
Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit)
wird abgeschafft. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim
Bürgergeld im Vordergrund.
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des
Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium wird zum Jahresende 2022
aufgehoben.
Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert.
Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei
einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30
Prozent für drei Monate gemindert.
Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
Der Soziale Arbeitsmarkt wird entfristet.
Minderjährige, die wegen der Einkommensänderungen ihrer Eltern, Leistungen zurückzahlen
müssen, haften für diese Überzahlung bei Eintritt der Volljährigkeit nur noch d ann, wenn sie
mehr als 15.000 Euro an Vermögen haben.
Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen.
Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch
nehmen.
Die Sonderregelung für Ältere, wonach sie nach einem Jahr des Leistungsbezuges nicht mehr
als arbeitslos erfasst werden, wird aufgehoben.
55
Regelungen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind:
Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen
520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro
mehr im Geldbeutel als bisher.
Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler*innen- und Studierendenjobs und aus
einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-Dienstleistende bis
zur Minijob -Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen
Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schüler *innenjobs in den
Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der
Aufwandsentschädigung behalten.
Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan
ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in einfacher Sprache gemeinschaftlich von
Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld -Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine
Rechtsfolgenbelehrung. Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die
Eingliederungsvereinbarung ab.
Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungs verschiedenheiten auftreten,
kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in
Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs - oder
beschäftigungsbegleitend erfolgen.
In Bezug auf Weiterbildung gilt:
o Wer eine Weiterbildung mit Abschluss absolviert, bekommt für erfolgreiche Zwischen -
und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches
Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
o Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt
es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
o Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines
Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
o Wer eine berufliche Weiterbildung absolviert, erhält danach drei Monate lang
Arbeitslosengeld nach dem SGB 3.
o Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese -, Mathe - oder IT -
Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsberechtigten wird an die Möglichkeiten
moderner Kommunikation angepasst.
Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr bean tragt werden, das
Bürgergeld wird weitergezahlt.
56
Regelungen, die zum 1. Januar 2024 geplant sind
Erhöhung der Regelsätze:
seit 01.01.2023 ab 01.01.2024 Erhöhung
Alleinstehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 Euro 563 Euro +61 Euro
Paare je Partner
(Regelbedarfsstufe 2)
451 Euro 506 Euro +55 Euro
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 Euro 451 Euro +49 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 Euro 471 Euro +51 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 Euro 390 Euro +42 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 Euro 357 Euro +39 Euro
Abbildung 35: Regelsätze des Bürgergeldes ab dem 01.01.2023 und dem 01.01.2024
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erhöhung der Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf im Rahmen der Leistungen für
Bildung und Teilhabe
◦ 1. Schulhalbjahr: von 116 Euro auf 130 Euro
◦ 2. Schulhalbjahr: von 58 Euro auf 65 Euro.
57
Anlage 3: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt gesamt gesamt Frauen Frauen Frauen Männer Männer Männer
gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer-
innen Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete
eLb 14.075 6.215 3.702 7.303 3.563 2.153 6.772 2.652 1.549
unter 25 Jahren 2.660 1.298 942 1.319 641 466 1.341 657 476
25-49 Jahre 7.671 3.619 2.107 4.163 2.182 1.281 3.508 1.437 826
50 Jahre und älter 3.744 1.298 653 1.821 740 406 1.923 558 247
davon
Alleinerziehende 1.930 963 539 1.828 921 525 102 42 14
unter 25 Jahren 110 40 25 110 40 25 0 0 0
25-49 Jahre 1.646 844 472 1.575 816 461 71 28 11
50 Jahre und älter 174 79 42 143 65 39 31 14 3
Schwerbehinderte 937 193 99 412 84 44 525 109 55
unter 25 Jahren 60 4 13 25 2 5 35 2 8
25-49 Jahre 406 89 59 177 41 24 229 48 35
50 Jahre und älter 471 100 27 210 41 15 261 59 12
Erwerbstätige 3.313 1.401 658 1.596 621 246 1.717 780 412
unter 25 Jahren 453 205 137 181 69 47 272 136 90
25-49 Jahre 1.898 936 438 922 409 158 976 527 280
50 Jahre und älter 962 260 83 493 143 41 469 117 42
Abbildung 36: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2023
58
Anlage 4: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt gesamt gesamt Frauen Frauen Frauen Männer Männer Männer
gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete
LZB 8.467 2.968 1.274 4.373 1.691 678 4.094 1.277 596
unter 25 Jahren 1.094 413 246 530 194 110 564 219 136
25-49 Jahre 4.530 1.753 742 2.509 1.069 410 2.021 684 332
50 Jahre und älter 2.843 802 286 1.334 428 158 1.509 374 128
davon
Alleinerziehende 1.277 488 155 1.201 461 148 76 27 7
unter 25 Jahren 69 20 10 69 20 10 0 0 0
25-49 Jahre 1.087 425 131 1.035 409 126 52 16 5
50 Jahre und älter 121 43 14 97 32 12 24 11 2
Schwerbehinderte 726 139 35 310 63 16 416 76 19
unter 25 Jahren 31 4 3 10 0 0 21 4 3
25-49 Jahre 301 52 17 128 23 7 173 29 10
50 Jahre und älter 394 83 15 172 40 9 222 43 6
Erwerbstätige 2.288 848 328 1.143 388 105 1.145 460 223
unter 25 Jahren 219 89 56 92 30 20 127 59 36
25-49 Jahre 1.267 560 218 648 248 59 619 312 159
50 Jahre und älter 802 199 54 403 110 26 399 89 28
Abbildung 37: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2023
59
Anlage 5: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen
eLb
gesamt
ohne
Migrations-
vorge-
schichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
Mit
Migrations-
vorgeschichte
gesamt
Mit eigener
Migrations-
erfahrung
Mit eigener
Migrations-
erfahrung
Mit eigener
Migrations-
erfahrung
Ohne eigene
Migrations-
erfahrung
Ohne eigene
Migrations-
erfahrung
Ohne eigene
Migrations-
erfahrung
Mit Migrations-
vorgeschichte
ohne nähere
Angabe gesamt Ausländer
*innen Deutsche gesamt Ausländer
*innen Deutsche
eLb gesamt 14.024 5.028 8.996 6.860 5.710 1.144 1.926 512 1.413 210
Männer 6.737 2.648 4.089 3.073 2.429 641 932 251 681 85
Frauen 7.287 2.380 4.907 3.788 3.281 503 994 261 731 125
15 - 24 Jahre 2.570 729 1.841 1.238 1.123 112 546 150 397 57
25 - 54 Jahre 8.867 3.142 5.725 4.493 3.805 684 1.103 310 791 129
55 Jahre und älter 2.587 1.157 1.430 1.129 782 348 277 52 225 24
Erwerbstätige 3.295 1.212 2.315 1.820 1.487 328 456 129 326 39
Langzeitleistungsbeziehende 8.466 3.545 4.921 3.590 2.810 778 1.246 261 984 85
Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil
Eine Migrationsvorgeschichte liegt vor, wenn
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach
1949 erfolgte oder
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine
Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
Abbildung 38: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2023 (hochgerechnete Werte anhand einer freiwilligen Befragung)
60
Anlage 6: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©
Abbildung 39: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell©
Quelle: gfa public GmbH
61
Anlage 7: Wirkungsorientierung und die zehn Dimensionen sozialer Teilhabe
In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld wird zum Wegfall der zuvor jährlich durch die
Jobcenter zu erstellenden Eingliederungsbilan zen unter anderem ausgeführt, dass eine
Messung von Integrationsfortschritten, die objektiv, vergleichbar und manipulationssicher ist,
anhand der verfügbaren statistischen Daten 46 nicht möglich ist. Die Wirkung der Leistungen
zur Eingliederung kann nur auf Basis von Wirkungsforschung beurteilt werden (Paragraf 55
Absatz 1 SGB 2), nicht allein auf Grundlage deskriptiver statistischer Vergleiche. In Folge ist
die entsprechende Weiterentwicklung der Zielsteuerung im SGB 2 geplant. Seit Jahresbeginn
2023 prüft e ine Projektgruppe - bestehend aus Vertreter*innen der Länder, kommunalen
Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales - eine Weiterentwicklung des Zielsystems.
Der Anspruch des Jobcenters der Stadt Münster, das vorstehend beschriebene Dilemma
sukzessive auflösen zu wollen, indem es sein Zielsystem zukünftig unter dem Wirkaspekt
weiterentwickelt, brachte eine neue Herausforderung mit sich: Es musste ermittelt werden,
welche Ziele dem Qualitätsanspruch, der mi t der Prämisse Wirkorientierung einhergeht ,
genügen. Um diese Frage zu klären, hat das Jobcenter auf das Wirkmodell von Kurz und
Kubek (siehe „Kursbuch Wirkung“) 47 zurückgegriffen: Dieses Konstrukt ermöglicht ein
systematisches Zusammendenken von organisato rischen und wirkorientierten Zielaspekten
innerhalb eines Steuerungsmodells, dessen Vorzüge auch darin bestehen, dass es sich für
die Arbeit auf Steuerungs - und Durchführungsebene gleichermaßen eignet: Wirkziele und
organisationale Ziele können in eine sinnvolle und plausible Verbindung miteinander gebracht
werden, sodass in einem nächsten Schritt auch die Verständigung darüber, was auf welcher
Ebene eingebracht, erreicht und „gemessen“ werden soll, leichter fällt. Dies gilt auch im
Hinblick darauf, dass zu r Operationalisierung von Zielen immer auch das Entwickeln und
Festlegen von Erfolgs - und Misserfolgskriterien/-indikatoren gehört und erfolgen muss. Die
Abbildung 40 auf der folgenden Seite stellt die sogenannte „Wirktreppe“ dar und wurde in
Anlehnung an eine Darstellung im Kursbuch Wirkung entworfen.
Das Modell von Kurz und Kubek eignet sich gut als Rahmenmodell für die Überprüfung von
Beratungserfolgen. Ursprünglich für die Projektplanung im gemeinnützigen Bereich konzipiert,
basiert das Modell auf der Annahme, dass gesellschaftlich angestrebte Ziele über eine Reihe
von kleinen Zwischenschritten zu erreichen sind, die übersichtlich in einem sequentiellen
Treppenmodell beschrieben werden. Übertragen auf den Bereich der Beratung im SGB 2 heißt
das, dass ei ne Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, die
Integrationsquote und eine Veränderung des Bestands an Langleistungsbeziehenden nur zu
erreichen sind, wenn neben (1) ausreichend Ressourcen, (2) die Beratungsdienstleistungen
der Jobcenter, wie geplant, stattfinden, (3) die Leistungsberechtigten mit dem Beratungs -
angebot erreicht werden, und (4) die Leistungsberechtigten das Beratungsangebot
akzeptieren. Diese Schritte gelten als Voraussetzung für Beratungserfolg. Die Beratungs -
dienstleistungen sollten dann dazu führen, dass die Leistungsberechtigten (5) ihre
Fähigkeiten, (6) ihr Handeln und (7) ihre Lebenssituation ändern, um damit (8) auf
46 Statistisch erhoben wird der Verbleib von geförderten Personen nach einzelnen Maßnahmearten. Dadurch werden sofortige
Integrationen in Beschäftigung sowie auch zeitverzögerte Übergänge in Beschäftigung bis zu 18 Monate nach
Maßnahmeaustritt, Fortschritte in Bezug auf Überwindung der Arbeitslosigkeit, Überwindung der Hilfebedürftigkeit, Eintritt in
Folgeförderung und kurzfristige Beschäftigungsphasen abgebildet.
47 Vergleich „Kursbuch Wirkung. Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“, Bettina Kurz / Doreen Kubek,
Phineo gemeinnützige AG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. 6. Überarbeitete Auflage, Februar 2021. Siehe auch
unter https://www.phineo.org/kursbuch-wirkung.
62
gesellschaftlicher Ebene zur Verringerung von Arbeitslosigkeit beizutragen. Die Schritte fünf
bis sieben gelten bereits als Wirkung der Beratung. Bisherige Dokumentationssysteme
fokussieren diese Schritte nicht ergebnisorientiert, das heißt in ihrer Wirkung im Leben der
Leistungsberechtigten, sondern eher im Sinne einer Abrechnungslogik zur Nachvollziehung
ausgegebener Haushaltsmittel. Diese Lücke in der Überprüfung und Sichtbarmachung von
kleineren Beratungserfolgen verhindert, dass Fachkräfte, und auch ganze Jobcenter, diese
Erfolge für sich verbuchen können. 48 Darüber hinaus verhindert sie auch, dass Erfolg e
reproduziert und Misserfolge erkannt und als Impulse für Verbesserungen verstanden werden
können.
Abbildung 40: „Wirktreppe“, entwickelt in Anlehnung an die Darstellung im Kursbuch Wirkung
48 Rickert, P. (2019)“Zwischen Fördern und Fordern: Professionalisierung von Beratungsdienstleistungen im Kontext des SGB
II“, Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster, Reihe VIII, Band 6, S. 84f.
63
Das Jobcenter der Stadt Münster wird im Rahmen seiner internen Qualitätsarbeit intensiv daran
arbeiten, seine Ziele zukünftig verstärkt als „Wirkziele“ und „organisationale Ziele“ ausweisen zu
können. Dafür ist es zuvor notwendig, sich darüber zu verständigen, was darunter jeweils
verstanden wird: Organisationsziele sind alle Input- und Output-Ziele des Jobcenters, unabhängig
davon, ob sie auf der Ebene des Organisationsmanagements oder auf der Durchführungsebene
der Kernaufgaben des Jobcenters liegen . Sie adressieren Prozesse, Strukturen, eingebrachte
Leistungen, quantitative Ergebnisse, usw. und haben etwas zu tun mit Aspekten wie Leitbild, QM-
Politik, Monitoring und Evaluation, interne und externe Anforderungen, Prozesslandschaft,
Personal (Personalakquise, Personalentwicklung), Kommunikation und Kooperation,
Dokumentation, Leitungsreaktionsmanagement, Planungen, Wirtschaftlichkeit,
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, Überprüfung der Funktionsweise des
Unternehmens und Umgang mit den Ergebnissen der Überprüfungen, Kundenzufriedenheit,
räumliche, technische un d sächliche Ausstattung, Weiterentwicklung der Aufbauorganisation,
u.a.
Wirkziele sind in der Regel Outcome- und/oder Impactziele. Von Wirkzielen wird im Kontext der
Arbeit des Jobcenters immer dann gesprochen, wenn Ziele personale oder lebensweltbezogene
Verbesserungen adressieren, die bei konkreten Adressat*innen am Ende eines - durch
Interventionen von Jobcentermitarbeitenden unterstützten - Entwicklungsprozesses eingetreten
sein sollen. Wirkziele beziehen sich auf Veränderungen von Fähigkeiten, Handeln und
Lebenslagen in unterschiedlichen, aber allesamt für soziale Teilhabe relevanten persönlichen
Entwicklungsbereichen. Die Fragen, die sich für das Jobcenter hierbei stellen sind:
Was sollen / wollen wir erreichen? (Outcome und Output: Wirkungen, Ergebnisse)
Was sollen / wollen wir dazu tun? (Output: Programme, Produkte)
Was sollen / wollen wir dafür einsetzen? (Input: Ressourcen)
Wie sollen / wollen wir es tun? (Prozesse, Strukturen)
Wie sollen / wollen wir zusammenarbeiten? (Rolle, Kultur)
Neben Wirkzielen und organisationalen Zielen unterscheidet das Jobcenter der Stadt Münster
auch zwischen Leit-, Mittler- und Handlungszielen:
Leitziele bilden die Grundintention der Arbeit des Jobcenters ab. Sie verbinden die
Intentionen, die innerhalb der einzelnen Handlungsfelder vorherrschen.
Mittlerziele stellen die Grundintention sowohl in den konzeptionellen als auch in den
strategischen Zusammenhang der Arbeit des Jobcenters.
Handlungsziele beschreiben, was mit konkreten Aktivit äten auf Seiten von
Bürgergeldbeziehenden (Wirkziele) und auf institutioneller Ebene des Jobcenters
(organisationale Ziele) erreicht werden soll. Sie haben daher die gr ößte Alltagsrelevanz f ür
die Mitarbeitenden des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Abbildung 41).
64
Abbildung 41: Leit-, Mittler- und Handlungsziele
Quelle: Eigene Darstellung
Im Kontext der Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 49 fand sich
ein Konstrukt, das benennt, in welchen persönlich und beruflich relevanten
Entwicklungsbereichen Menschen grundsätzlich gut aufgestellt sein müssen. Die
Entwicklungsbereiche, in denen diese Unterstützungsbedarfe und Verbesserungsanliegen
verortet werden, werden als „Dimensionen Sozialer Teilhabe“ bezeichnet. Das Jobcenter hat sich
entschieden, in Anlehnung an die vorstehend erwähnten Forschungsergebnisse, mit folgenden
zehn Dimensionen zu arbeiten.
In der Dimension Lebenszufriedenheit geht es um persönlich geeignete Zielvorstellungen
(lebensweltbezogene und berufliche ), Zufriedenheit mit beruflichen Perspektiven und die
Integrität des persönlichen Lebenskonzeptes aber auch um Merkmale wie das Sicherheitsgefühl
im öffentlichen Raum, und anderes.
Beispiele für Verbesserungsanliegen / Wirkziele
sind mit ihrem Leben zufriedener als zuvor;
leben in Rahmenbedingungen, die ihnen ein menschenwürdiges Leben im Sinne des
SGB 2 ermöglichen;
fühlen sich als Individuum und in der Gruppe im privaten und öffentlichen Raum sicher.
In der Dimension Selbstwirksamkeit beispielsweise dreh t es sich um die Merkmale
Selbstbestimmtheit, Selbstvertrauen, Verantwortungsübernahme für die berufliche Zukunft,
Übernahme von Selbstfürsorge, Eigenwahrnehmung als Expert*innen der eigenen Sache,
Regieführen im eigenen Leben, Bewusstsein über Wirksamkeit eigenen Handelns/Auftretens,
Beteiligung an der Ausgestaltung und Qualität des Beratungsprozesses sowie den Aspekt
Entscheidungssouveränität.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
49 „Evaluation des Forschungsberichts `Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt`- Endbericht“, Forschungsbericht 535,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, November 2019.
65
Bürgergeldbeziehende
haben die an sie persönlich gestellten Herausforderungen reflektiert;
sind sich darüber im Klaren, welche Wirkungen ihr Auftreten und ihr Verhalten im
Umfeld auslöst bzw. auslösen kann;
verfügen im Zusammenhang mit ihren eigenen Angelegenheiten über vertieftes
(reflektiertes) Wissen;
wissen, dass sie Bedeutsames wissen und können;
haben den Anspruch, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten;
haben erfahren, dass es an Punkten des Lebens immer mehrere Gestaltungsoptionen
gibt;
führen in ihrem Leben Regie.
Die Dimension Ressourcen enthält Merkmale wie die Kenntnis der eigenen, für die berufliche
Entwicklung wichtigen Ressourcen und Potenziale, unterstützendes soziales Netz, Sicherung von
Wohnung, Versorgungssicherheit, Finanzmittel, Alltagsbewältigung, Mobilität, häusliche
Aufgabenbewältigung, und ähnliches.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
Bürgergeldbeziehende
verfügen über von ihnen individuell nutzbares, allgemeingültiges berufliches/
persönliches Wissen;
verfügen über grundlegendes Gesundheitswissen;
verstehen, dass ihre Emotionen e ine große Bedeutung für ihren persönlichen/
beruflichen Entwicklungsprozess haben;
sind motivierter, sich mit beruflichen Perspektiven zu beschäftigen;
kennen ihre Bedürfnisse und Wünsche und wissen, welche Ressourcen ihnen für ihre
Weiterentwicklung und Stabilisierung zur Verfügung stehen;
verfügen über mehr konkrete Handlungsmöglichkeiten / Beschäftigungsoptionen;
Im Kontext der Dimension Kompetenzen sind unter anderem Einschätzungskompetenz
hinsichtlich des persönlichen Nutzens des Angebotes, Kenntnisse über eigene berufliche Stärken
und Schwächen, beschäftigungsspezifische Kompetenzerweiterung, Ermöglichung von
Verständigung, Qualifikationsnachweise, Reflexionsvermögen, Vermögen Verhalten zu
verändern, Beschreibungskompetenz für beruflich/persönliche Au sgangssituation, eigene
berufliche Entwicklung, Zielvorstellungen und Unterstützungsbedarf, Bewerbungsfähigkeit,
Einarbeitungsfähigkeit und -erfahrung von Relevanz.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
Bürgergeldbeziehende
sind fähig, ihren Pla tz in der Gemeinschaft mit anderen Menschen angemessen
auszufüllen;
wissen und sind in der Lage, Wege zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen und Wünsche zu realisieren;
stehen dem Arbeitsmarkt- bzw. Ausbildungsmarkt zur Verfügung;
verstehen, welche Fähigkeiten in welchen Beschäftigungskontexten von
Beschäftigten erwartet werden und eignen sich diese an;
bewältigen ihren Lebensalltag gut;
bewegen sich im Sinne des SGB 2;
66
sind in der Lage, sich aktiv am Beratungsprozess zur beruflich en Entwicklung zu
beteiligen;
sind in der Lage, sich zu verändern;
sind in der Lage, aktuelle Gegebenheiten unter zuvor ausgewählten Aspekten zu
betrachten;
sind in der Lage, sich zu entscheiden;
sind fähig, hinsichtlich ihrer Anforderungen an die Ausprägu ng einer Beschäftigung
Abstriche zu machen.
Die Dimension Erwerbsarbeit umfasst Aspekte wie die Aufnahme beruflicher Perspektiven in
das eigene Selbstverständnis, Motivation, sich mit beruflichen Perspektiven zu beschäftigen,
Kenntnis passender Tätigkei tsfelder, Kenntnisse über Anforderungen in passenden
Arbeitsfeldern, Kenntnisse über berufliche Entwicklungsoptionen, Rollenverständnis als
erwerbstätige Arbeitsnehmende, berufliche Orientierung, Arbeitsmarkt - und
Arbeitsweltkenntnisse, Aktualisierung des Realitätsbezugs zur Arbeitswelt, Angemessenheit des
Bewerbungsmanagements, Integration von beruflichen Perspektiven ins Selbstverständnis, usw..
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
Bürgergeldbeziehende
sind in der Lage einen Zusammenhang zwisc hen den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer persönlichen Arbeitsfähigkeit / Beschäftigungsfähigkeit zu
sehen.
haben für sich definiert, wie die Beschäftigung beschaffen sein muss, mit der sie
zufrieden sein können.
Auf der Agenda der Dimension s oziale Integration stehen beispielsweise die Fähigkeit zur
Entwicklung von und zum Eingehen von Kompromissen, Wissen um soziale Anforderungen des
angestrebten Berufes, Konzessionsbereitschaft, familiäre Kooperation, Übernahme und
Ausgestaltung von Erziehungs verantwortung (auch Kindeswohl), Gestaltung von
Arbeitsbeziehungen und Kooperationen und die Kooperation mit staatlichen Institutionen.
Beispiel für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
Bürgergeldbeziehende
verstehen, welche Rolle sie in Beschäftigungskontexten haben;
verstehen, welche Rollenerwartungen an sie im privaten Bereich gestellt werden;
kennen ihre Rechte und Pflichten und die Rechte und Pflichten staatlicher
Institutionen;
arbeiten mit Mitarbeitenden in staatlichen Unterstützungssystemen zusammen.
Zu den Merkmalen der Dimension Anerkennung werden unter anderem gesellschaftliche
Anerkennung, Vertrauen in staatliches Handeln, Bedeutung von Normen und Werten, das
Selbstkonzept im Hinblick auf Integrationsprozess e im Sinne des SGB 2,
gesellschaftsgestaltende Optionen und Aufgaben, Einlassen auf das Arbeitsmarktsystem,
Verantwortungsübernahme für die berufliche Zukunft gezählt.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
67
Bürgergeldbeziehende
erfahren als Person und in ihrer Gruppe gesellschaftliche Anerkennung
haben reflektierte Werte und Normen;
verstehen SGB 2 - Leistungen als berechtigte Ansprüche auf Zeit und nicht als
Almosen.
Die Dimension Gesundheit beinhaltet Merkmale wie das Wissen um Gesundheit und das eigene
gesundheitliche Verhalten, z u denen auch der konstruktive Umgang mit Diagnosen zur
Leistungsfähigkeit, Wissen / Kenntnis der eigenen körperlichen + psychischen Leistungsfähigkeit,
Kenntnis eigener, für die berufliche Entwicklung relevanter Belastungsgrenzen, Umgang mit
Kränkungen und Enttäuschung, Umgang mit Krisensituationen, Resilienz, und anderes gehören.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele:
Bürgergeldbeziehende
wissen um ihre Leistungsfähigkeit;
sind sich der Bedeutung be wusst, die Gesundheitsverhalten als ein Merkmal von
Leistungsfähigkeit hat;
sind in der Lage mit Belastungen und Enttäuschungen umzugehen.
Die Dimension Bildung/Kultur hat etwas zu tun mit der eigenen kulturellen Identität,
Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf gesellschaftliche Prozesse, Interes se an
gesellschaftlichen Fragen, politischem Verständnis, Akzeptanz und Respekt gegenüber
kulturellen Besonderheiten, Diskriminierungs- und Inklusionserfahrungen und so weiter.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele: Bürgergeldbeziehende
nehmen Einfluss auf gesellschaftliche Prozesse;
verfügen über seriöses, gesichertes Wissen, um ihre Lebensaufgaben adäquat
ausgestalten zu können;
verfügen über Bewusstsein und Verstehen, um ihre Lebensaufgaben kultursensibel
verwirklichen zu können
Die Dimension Work-Life-Balance berührt zentrale Aspekte wie die Vereinbarkeit von Care -
Aufgaben und Beruflichkeit, Bewertung der Vereinbarkeit von persönlichen beruflichen Zielen und
Anforderungen SGB II, Lebensstil und so weiter.
Beispiele für Verbesserungsanliegen/Wirkziele: Bürgergeldbeziehende
haben in ihrem persönliches Lebenskonzept Care -Arbeit und eigene Beruflichkeit
integriert.
Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass alle vorstehend genannten Dimensionen
im Zusammenhang mit der s trategischen Grunda usrichtung, s oziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, eine hohe Bedeutung haben und im Rahmen der Ko-Produktion
von p ersönlichen Ansprechpartner*innen und Bürgergeldbeziehenden geklärt und entfaltet
werden müssen. Die Frage, welche dieser Entwic klungsaufgaben beziehungsweise
Verbesserungsanliegen in der Ko -Produktion von p ersönlichen Ansprechpartner*innen und
Bürgergeldbeziehenden wirkorientiert bearbeitet werden, wird letztendlich von den
Bürgergeldbeziehenden entschieden.
68
Anlage 8: Qualitätsprojekt Beratung
Im Mittelpunkt des Projektes steht die Professionalisierung des beraterischen Handelns der
Jobcoaches/persönlichen Ansprechpartner*innen für Bürgergeldbeziehende in der
Einstiegsphase: Persönliche Ansprechpartner*innen reflektieren ihr aktuelles berufliches
Handeln in der Einstiegsphase anhand von geeigneten – aus dem professionellen Kontext von
Bildung, Beratung und Beschäftigung stammenden - Kriterien und verändern/verbessern es bei
Bedarf. Darüber hinaus geht es um die weitere Klärung und Festlegung, um was es in der
Einstiegsphase inhaltlich geht und wie die organisatorischen und sächlichen
Rahmenbedingungen gestaltet sein müssen, damit die Arbeit in dieser Phase gelingen kann.
Die Einstiegsphase hat eine sehr hohe qualitative Bedeutung für den gesamten weiteren Prozess
der Zusammenarbeit zwischen p ersönlichen Ansprechpartner*innen und B ürgergeld-
beziehenden, weil in ihr die zentralen Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit entwickelt und
in einem gemeinsamen Kooperationsplan vereinbart werden.
Zu den Adressat*innen des Qualitätsprojekts zählen:
die pers önlichen Ansprechpartner*innen in der Abteilung Markt und Integration des
Jobcenters als Unterstützende für Bürgergeldbeziehende, wenn es um die Verbesserung von
Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsaufnahme geht und
diejenigen F ührungskräfte des Jobcenters der Stadt M ünster, welche den Umfang, die
Qualität des Leistungsangebotes und den Prozess der Aufgabenerledigung in der Abteilung
Markt und Integration verantworten, lenken u nd überwachen, das hei ßt, f ür
Qualitätssicherung und -entwicklung und f ür die Gew ährleistung der Leistungen zust ändig
sind, sowie
indirekt auch B ürgergeldbeziehende als zu Unterst ützende, wenn es um die
Weiterentwicklung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsaufnahme geht.
Das Qualitätsprojekt soll in Eigenregie geplant, gesteuert und durchgeführt werden. Der Entwurf
wurde bereits im Jahr 2023 erarbeitet. Die Realisierung startet im Frühjahr 2024.
69
Anlage 9: Projekt Wissensmanagement
Die Menge an zu verarbeitenden Informationen im Arbeitsleben ist in den letzten 20 bis 30 Jahren
stark gestiegen – die zunehmend umfangreicheren und schnelleren technischen Möglichkeiten,
Informationen beziehungsweise Wissen zu teilen und zu speichern (zum Beisp iel durch das
Internet und durch E-Mails) führen jedoch nicht zwingend dazu, dass diese von den Anwendern
auch besser gefunden, verarbeitet und angewendet werden können.
Gleichzeitig gibt es zahlreiche Szenarien, die ein Risiko für den Verlust von Wissen i nnerhalb
einer Arbeitsorganisation bergen. Insbesondere werden aufgrund des demografischen Wandels
in den kommenden Jahren vermehrt langjährige Mitarbeitende aus dem Dienst ausscheiden, die
eine große Menge an Wissen aufgebaut haben – dazu gehört auch viel implizites
beziehungsweise „stilles“ Erfahrungswissen, das überwiegend in den Köpfen der Mitarbeitenden
steckt und daher nicht systematisch und anderen offen zugänglich erfasst ist.
Die bestehenden Arbeitsmethoden, Strukturen sowie das Informations - und
Kommunikationsverhalten begegnen diesen geschilderten Herausforderungen jedoch nicht
adäquat. Dies führt unter anderem zu verlängerten Suchzeiten im Rahmen der
Aufgabenerledigung, zu Desorientierung der Mitarbeitenden und im schlimmsten Fall zum Verlust
von Wissen. Erforderlich sind also neue Konzepte und Lösungen, um Wissensarbeit produktiv zu
machen. Das Jobcenter der Stadt Münster hat daher beschlossen, ein strukturiertes
Wissensmanagement aufzubauen, mit dem Ziel, dass alle Mitarbeitenden des Jobcenters über
das für ihre Aufgaben relevante Wissen verfügen und es gut anwenden können.
Alle Bausteine des Wissensmanagements vollumfänglich zu berücksichtigen und für die
unterschiedlichen Fachbereiche des Jobcenters zugänglich zu machen, ist ein sehr
umfangreiches Vorhaben. Aus diesem Grund wurde zunächst ein Projekt initiiert, das sich eines
Teilbereiches annimmt. Das Ziel des Projektabschlusses im zweiten Quartal 2024 besteht in der
Entwicklung eines Konzeptes, welches Prozesse und Zuständigkeiten für ein erf olgreiches
Wissensmanagement im Bereich der Leistungssachbearbeitung festlegt. Weiterhin wird eine
praxisorientierte Struktur für ein „Wiki“ entworfen und dieses mit ersten Informationen aus einem
bestehenden Einarbeitungskonzept befüllt.
Aus den Erfahrun gen dieses Projektes soll dann ebenfalls im Jahr 2024 eine
Ausweitungsstrategie für die anderen Bereiche entwickelt und weiter umgesetzt werden; der
Projekterfolgt bemisst sich somit insbesondere an der Anschlussfähigkeit der Ergebnisse.
70
Anlage 10: Übersicht der geplanten Maßnahmen im Jahr 2024
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Unterstützung der Bürgergeldbeziehenden
bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. Im Rahmen der nachfolgend genannten Angebote erhalten die
Bürgergeldbeziehenden Hilfestellungen, um sich eine wissensbasierte Orientierung über die ihnen zur Verfügung stehenden beruf lichen und
persönlichen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu verschaffen, ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken.
Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf Angeboten, die das Ziel des erfolgreichen Absolvierens einer abschlusso rientierten Umschulung
oder Qualifizierung verfolgen. Die Förderungen der beruflichen Weiterbildung erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den ersten
Arbeitsmarkt erheblich und wirken dem drohenden Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2024 rund 240 Förderungen der beruflichen
Weiterbildung (Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB 3) geplant, davon circa 85 Einzelfallförderungen von betrieblichen und
überbetrieblichen Umschulungen sowie 90 Einzelfallförderungen von Teilq ualifizierungen und 35 Einzelfallförderungen von auf eine
Umschulung/Ausbildung vorbereitenden Angeboten sowie 30 Einzelfallförderungen von Grundkompetenzen. Neben Angeboten zur Erweiterung
der Kompetenzen sowie Stärkung der Selbstwirksamkeit und Angeboten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zählen zu dieser Rubrik
auch Angebote zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
1 Eignungsfeststellung Berufseignungstests
Angebot
für einzelne
Personen
48 TN 1 Tag § 32 SGB 3
2 Grundkompetenzen
Auffrischung von Deutschkenntnissen und
mathematischen Kenntnissen, Vermittlung von IT –
Kompetenzen sowie Lern- und Arbeitstechniken
Gruppenangebot 30 TN 2 Monate § 81 SGB 3
3 Abschlussorientierte
betriebliche Umschulungen gemäß Ausbildungsverordnung
Angebot
für einzelne
Personen
25 TN 24 Monate § 81 SGB 3
4 Abschlussorientierte
überbetriebliche Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer*in,
Bürokaufmann*frau, Fachkraft für Möbel-, Küchen-
und Umzugsservice
Angebot
für einzelne
Personen
50 TN 12 - 24 Monate § 81 SGB 3
71
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
5 Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)
Stützunterricht für Teilnehmende
einer betrieblichen Einzelumschulung
(Hauptfächer der Berufsschule)
Einzelcoaching und
Stützunterricht in
Kleingruppen
10 TN individuell
§ 81 SGB 3 i.V. m.
§ 131a Abs. 2 S. 1
Nr. 3 SGB 3
6
Abschlussorientierte Umschulungen
(u.a. im Berufsförderungswerk (BFW))
für Rehabilitand*innen
gemäß Ausbildungsverordnung
Angebot
für einzelne
Personen
10 TN 12 - 24 Monate § 117 SGB 3
7 Teilqualifizierungen
z.B. Erwerb des Führerscheins C/CE und/oder des
Führerscheins D/DE, Absolvieren von
kaufmännischen oder technisch-gewerblichen
Qualifikationen
Angebot
für einzelne
Personen
90 TN individuell § 81 SGB 3
8 Qualifizierung im Job Förderung von Arbeitnehmenden durch volle oder
teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten
Angebot
für einzelne
Personen
5 TN individuell § 82 SGB 3
9 Rehabilitations-
Vorbereitungstraining (RVT)
Stabilisierung der Teilnehmenden unter
Berücksichtigung ihrer Persönlichkeit,
Abbau von Ängsten, psychologische Betreuung
Gruppenangebot 8 TN 3 Monate § 117 SGB 3
10 Arbeitserprobung
im Berufsförderungswerk (BFW)
Klärung der Chancen und Möglichkeiten der
Teilnehmenden im Hinblick auf eine angestrebte
Umschulung, Qualifizierung oder Integration
in den Arbeitsmarkt
Gruppenangebot
3 TN
2 - 6
Wochen § 117 SGB 3
11 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
für psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit psychischer Erkrankung
auf die Eingliederung in Ausbildung
Gruppenangebot 3 TN bis zu
12 Monate § 117 SGB 3
12
Vorbereitung
auf eine betriebliche Ausbildung
und auf den Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die Externenprüfung
zum Erwerb des Hauptschulabschlusses,
EDV-Training, Praktika, Bewerbungstraining,
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit
Gruppenangebot 20 TN 12 Monate § 81 SGB 3
13 Schulabschluss Plus Nachholen des Hauptschulabschlusses
inkl. sozialpädagogischer Begleitung Gruppenangebot 15 TN 12 Monate § 81 SGB 3
72
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
14 Integrationskurse
Allgemeine Integrationskurse:
Erlernen der deutschen Sprache für den Alltag und
Orientierung (Leben in Deutschland, Kultur, Rechts-
ordnung, jüngere Geschichte des Landes)
Gruppenangebot 1.000 TN
600 UE Sprache
+ 300 UE zur Wiederholung
100 UE Orientierung
Förderprogramm
(Mittel des
Bundesamtes für
Migration und
Flüchtlinge)
Alphabetisierungskurse
900 UE
+ 300 UE zur Wiederholung
Intensivkurse 400 UE
15 Berufsbezogene
Deutschsprachförderung
Verbesserung des Sprachniveaus (mit dem Ziel
A2, B1, B2 oder C1)
Unterstützung von Teilnehmenden, die sich im
Anerkennungsverfahren zu akademischen
Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden
Gruppenangebot 250 TN
400 UE
bis
500 UE
Förderprogramm
(Mittel des
Bundesamtes für
Migration und
Flüchtlinge)
16
Workshops
für Bestandsselbstständige
und Existenzgründer*innen
Rechte und Pflichten des Gründers / der Gründerin,
Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb,
Preisstrategie / Kalkulation, Genehmigungen,
Versicherungen, Rechtsform, SWOT - Analyse,
Kapitalbedarf, Finanzierungs-möglichkeiten,
Gewinnermittlung, Rentabilitätsprognose, etc.
Gruppenangebot
15 TN je WS
ca. 5 WS je Jahr
2 Tage § 16c SGB 2
17
ABO für Selbstständige –
Aufklärung / Bestandsanalyse /
Optimierungscoaching
Aufklärung / Bestandsanalyse:
Persönliche und finanzielle Situation, Motivation,
persönliche und fachliche Kenntnisse,
Analyse der Marktchancen,
Beurteilung der Gewinnerzielungsmöglichkeiten,
Aufzeigen geeigneter Sanierungsmaßnahmen,
Darstellung einer Zeitschiene zur Stabilisierung,
notwendige Betriebsausgaben für Investitionen
Einzelcoaching
30 TN 2 Monate
§ 16c SGB 2
Optimierungscoaching:
weitergehende Beratung und Unterstützung der
Teilnehmenden, um die Hilfebedürftigkeit zu
verringern bzw. zu vermeiden
5 TN 3 Monate
73
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
18 Horizont
Modul 1:
Kompetenzfeststellung, Stabilisierung der
Lebenssituation, berufliche Orientierung und
Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit (u.a. durch
praktische Tätigkeiten in Lernwerkstätten), Aneignung
berufsbezogener Sprachkompetenzen, Vermittlung in
Beschäftigung
Einzelcoaching
und
Kleingruppen-
angebot
32 12 Monate
§ 45 SGB 3
Modul 2:
Stabilisierung der Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Einzelcoaching 10 TN 6 Monate
19 Coaching für gehörlose Menschen
aus der Ukraine
Kompetenzfeststellung, berufliche Orientierung,
Aneignung berufsbezogener Sprachkompetenzen,
Stabilisierung der Lebenssituation,
Vermittlung in Arbeit
Einzelcoaching
Gruppenangebot 30 6 Monate § 45 SGB 3
20
Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung
(Einzelfallförderungen)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung in Arbeit
für verschiedene Zielgruppen)
Einzelcoaching 500 TN individuell § 45 SGB 3
21 Assistierte Ausbildung (AsA)
Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine
betriebliche Berufserstausbildung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf oder eine
Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren
Einzelcoaching und
Stützunterricht in
Kleingruppen
35 TN individuell
§ 74 SGB 3
und
§ 75 SGB 3
22 Stabilisierung einer
Beschäftigungsaufnahme
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes
Einzelcoaching zur Stabilisierung einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsaufnahme
Einzelcoaching
50 TN 6 Monate § 45 Abs. 1 Nr. 5
SGB 3
23
Vermittlungsunterstützendes
und
beschäftigungsbegleitendes
Coaching
Modul 1:
Vermittlungsunterstützendes Einzelcoaching
a) vor Aufnahme einer Beschäftigung
b) im nahtlosen Übergang von einer geförderten in
eine ungeförderte Beschäftigung
c) nach Beendigung einer geförderten
Beschäftigung ohne Perspektive eines nahtlosen
Übergangs in eine ungeförderte Beschäftigung
Unterstützung bei Vermittlungsaktivitäten, betriebliche
Erprobungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Aufbau und Verstetigung von Netzwerken
Einzelcoaching
5 TN / mtl. max. 12 Monate § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.
1 u. Nr. 5 SGB 3
74
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
Modul 2:
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes
Einzelcoaching zur Stabilisierung der (un)geförderten
Beschäftigungsaufnahme
Einzelcoaching
100 TN / monatlich
Eine Teilnahme an
diesem Modul ist nur bei
einer gleichzeitigen
Förderung von
Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt möglich
(sh. die Angebote in
Zeile 24 und Zeile 25
dieser Abbildung).
16 e SGB 2:
6 Monate
16 i SGB 2:
12 Monate
(ggf. Verlängerung um
6 Monate bei Aufnahme eines
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnisses im
Anschluss)
§ 16e SGB 2
und
§ 16i SGB 2
24 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt für die Beschäftigung von
zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb)
--- 50 TN / monatlich maximal 5 Jahre § 16i SGB 2
25 Eingliederung
von Langzeitarbeitslosen
Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt für die Beschäftigung von
zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses
--- 40 TN maximal 2 Jahre § 16e SGB 2
26 Eingliederungszuschuss
Arbeitgebende können zur Eingliederung
von Arbeitnehmern, deren Vermittlung
wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,
einen Zuschuss bis zu 50 Prozent
des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts
zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten
--- 100 TN maximal 12 Monate § 88 SGB 3
27
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit Behinderungen
und schwerbehinderte Menschen
Arbeitgebende können zur Eingliederung von
Menschen mit Schwerbehinderung einen
Eingliederungszuschuss bis zu 70 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts (jährliche
Minderung um 10 Prozent,
mind. 30 Prozent) erhalten
--- 10 TN bis zu 24 Monate § 90 SGB 3
28
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene Menschen
mit Schwerbehinderung
Arbeitgebende können zur Eingliederung von
besonders betroffenen Menschen mit
Schwerbehinderung einen Eingliederungszuschuss
bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden
Arbeitsentgelts (nach Ablauf von 24 Monaten mit
jährlicher Minderung um 10 Prozent, jedoch mind. 30
Prozent) erhalten
--- 40 TN
bis zu 5 Jahre
bei über 55-Jährigen
bis zu 8 Jahre
§ 90 SGB 3
75
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
29 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die Besetzung
eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes
im Rahmen einer Probebeschäftigung
mit einem/einer Langzeitarbeitslosen
oder einem/einer Jugendlichen / jungen Erwachsenen
mit schweren Vermittlungshemmnissen
an Arbeitgebende
--- 50 TN maximal 3 Monate § 16f SGB 2
30
Probebeschäftigung
für Menschen mit Behinderungen
sowie schwerbehinderte
und gleichgestellte Menschen
Erstattung der Kosten
für eine befristete Probebeschäftigung
von Menschen mit (Schwer-) Behinderung
und ihnen gleichgestellter Menschen
an Arbeitgebende,
sofern die Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird
oder vollständig und dauerhaft zu erreichen ist
--- 10 TN 3 Monate § 46 SGB 3
31 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als Lohnkostenzuschuss
bei Aufnahme einer mindestens sechsmonatigen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zur
Überwindung der Hilfebedürftigkeit erbracht werden
--- 180 TN 3 Monate § 16b SGB 2
32 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
--- 15 TN maximal 24 Monate § 16b SGB 2
33 Leistungen zur Eingliederung
von Selbstständigen
Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung
von Sachgütern, die für die Aufnahme
oder Ausübung einer selbstständigen,
hauptberuflichen,
wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit
notwendig und angemessen sind
--- 8 TN --- § 16c SGB 2
Abbildung 42: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2024 zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung
Quelle: Eigene Aufstellung
76
Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme
Zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme werden unter anderem betriebliche Erprobungen und Angebote zur
Unterstützung bei der Aufnahme einer dualen Ausbildung bereitgestellt. Insgesamt können und sollen im Jahr 2024 rund 400 Teilnehmende (TN)
bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden. Zudem sollen rund 700 Bürgergeldbeziehende vom
Vermittlungsbudget zur Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung partizipieren.
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
1 Maßnahme bei
einem Arbeitgeber (MAG)
Betriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgebende
zur Anbahnung einer Arbeitsaufnahme
Angebot
für einzelne
Personen
180 TN
individuell
(i.d.R. bis zu 6 Wochen) § 45 SGB 3
2 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur
Einzelcoaching
und Kleingruppen-
angebot
170 TN
individuell
(Zeitspanne von 1 Tag
bis zu 2 Monaten)
§ 45 Abs. 1 S.1 Nr.
1 u. 2 SGB 3
3 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung oder Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (z.B.
Übernahme von Bewerbungskosten und Übernahme
von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen)
Einzelfallförderung 700 Förderfälle --- § 44 SGB 3
4 Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Vergütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem Bildungsträger, fachpraktische
Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb,
Stützunterricht, sozialpädagogische Begleitung
Gruppenangebot 10 TN individuell
(i.d.R. 2 Jahre) § 76 SGB 3
5 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeitpraktikum mit Vergütung in einem
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit Option auf
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis nach
Beendigung der Einstiegsqualifizierung
Optional:
Besuch der Berufsschule
(bei Minderjährigen zwingend zur Erfüllung der Berufs-
schulpflicht an zwei Tagen pro Woche notwendig)
Angebot
für einzelne
Personen
10 TN
mindestens 6 Monate
bis
maximal 12 Monate
§ 54a SGB 3
6
Teilzeitberufsausbildung –
Einstieg begleiten –
Perspektiven öffnen (TEP)
Berufsvorbereitendes Einzelcoaching für Menschen mit
Familienverantwortung (Kindererziehung und Pflege)
bei der Suche nach einem betrieblichen
Ausbildungsplatz in Teilzeit
Einzelcoaching
und
Seminare
in Kleingruppen
15 TN 6 Monate
Förderprogramm
(Mittel des
Landes NRW
und der
77
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes
Einzelcoaching zur Stabilisierung der Aufnahme der
Teilzeitberufsausbildung
6 Monate
(maximal 8 Monate)
Europäischen Union)
7 Ausbildungswege NRW
Vermittlung von jungen Menschen
in eine duale Ausbildung
ggf. Vermittlung eines
trägergestützten Ausbildungsplatzes
(inkl. 11-monatiger sozialpädagogischer Begleitung
und Stützunterricht)
Förderung von Arbeitgebende durch Zuschüsse
zum Arbeitsentgelt für zusätzliche Ausbildungsplätze
(max. 24 Monate)
und trägergestützte Ausbildungsplätze
(max. 11 Monate)
Einzelcoaching 15 TN individuell
Förderprogramm
(Mittel des
Landes NRW
und der
Europäischen Union)
Abbildung 43: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2024 zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme
Quelle: Eigene Aufstellung
Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Bewältigung von lebenswelto rientierten
Anliegen. Bereitgestellt werden unter anderem eine Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten, die sich
durch eine intensive beraterische Unterstützung auszeichnen. Insgesamt können und sollen im Jahr 2024 rund 1.100 Teilnehmendenplätze (TN-
Plätze) in Angeboten zur Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen besetzt werden.
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
1
Ganzheitliche Betreuung
zum Aufbau
der Beschäftigungsfähigkeit
Modul 1:
Individuelle Aktivierung der Teilnehmenden zur
Mitwirkung in der Fallsteuerung, sozialintegrative
Hilfen, aufsuchende Sozialarbeit, Berufswegplanung
Einzelcoaching
65 TN 3 Monate § 16k SGB 2
78
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
Modul 2:
Individuelle Unterstützung der Teilnehmenden bei der
Umsetzung der Hilfeplanung, sozialintegrative Hilfen,
aufsuchende Sozialarbeit
53 TN 12 Monate
2 Clearingstelle U25 Plus
Modul 1:
Individuelles Coaching mit aufsuchender Sozialarbeit
von Jugendlichen, die den Kontakt zum Jobcenter
(fast) verloren haben
Einzelcoaching
26 TN 3 – 9 Monate
§ 16h SGB 2
Modul 2:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit zur Stabilisierung der
Lebenssituation
13 TN 6 – 15 Monate
3 JuWe – Update
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven, praktische Erprobung in
den Bereichen Metall, Holz und Hauswirtschaft
sowie handwerklich-kreative Arbeiten,
aufsuchende Sozialarbeit
Gruppenangebot 10 TN 12 Monate § 16h SGB 2
4 Gemma!
Entwicklung persönlicher und beruflicher
Perspektiven, praktische Erprobung in den
Bereichen Floristik, Hauswirtschaft / Verkauf,
Bewerbungstraining, EDV
Gruppenangebot 8 TN 12 Monate § 45 SGB 3
Optional:
Besuch der Berufsschule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2 Tagen pro Woche
5 Lernort Süd
Entwicklung persönlicher und beruflicher
Perspektiven, handwerklich-kreative Arbeiten
Gruppenangebot 9 TN 12 Monate § 45 SGB 3
Optional:
Besuch der Berufsschule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2 Tagen pro Woche
79
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
6 Impulse
für Erwerbsarbeit
Individuelles Coaching zur persönlichen und
beruflichen Standortbestimmung, Heranführung an
und Begleitung zu stadtteilorientierten Angeboten
und zur Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung
Einzelcoaching 40 TN 12 Monate § 45 SGB 3
7 Jetzt ich! –
Impulse für Alleinerziehende
Individuelles Coaching zur Vereinbarkeit von Familie
Beruf, zur persönlichen und beruflichen Standort-
bestimmung, Heranführung an und Begleitung zu
stadtteilorientierten Angeboten und zur Aufnahme
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Einzelcoaching 20 TN 12 Monate § 45 SGB 3
8 Kommunale Eingliederungsleistungen
Beratungsangebote von verschiedenen Institutionen
im Münsteraner Hilfenetzwerk zu folgenden Themen:
Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern
mit Behinderungen
Häusliche Pflege von Angehörigen
Schuldnerberatung
Psychosoziale Beratung/Kommunaler Sozialdienst
Psychosoziale Beratung / Beratungsfachdienst für
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Psychosoziale Beratung / Sozialpsychiatrischer
Dienst
Suchtberatung
Einzelcoaching 150 TN individuell § 16a SGB 2
9 Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit
Baustein 1:
Online – Angebote rund um das Thema Gesundheit
(z.B. Podcasts, Workshops, Selbstlern - Module auf
der Internetseite „portALO“ [http://port-alo.de])
Online –
Gruppenangebote
100 TN individuell
Förderprogramm
(Mittel der
gesetzlichen
Krankenkassen
nach § 20a SGB 5)
Baustein 2:
Motivierende gesundheitsorientierende Beratung
zur Stärkung der Kompetenzen und Eigenmotivation
für eine gesundheitsfördernde Lebensweise
durch geschulte Jobcoaches vom Jobcenter Münster
Einzelcoachings
Baustein 3:
Durchführung von Präventionskursen
und Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung
bei Bildungsträgern, Wohlfahrtsverbänden, etc.
Gruppenangebote
80
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förderumfang durchschnittliche Dauer
der Teilnahme eines TN Förderinstrument
10 MAMBA 4U
Individuelles Coaching zur Unterstützung
von Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis,
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
sowie Personen mit einer Duldung, die keinem
absoluten Arbeitsverbot unterliegen,
bei der nachhaltigen Integration in Arbeit
und / oder Ausbildung oder
der (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs
Einzelcoaching 150 TN individuell
Förderprogramm
(Mittel des
Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales
und der
Europäischen Union)
11 Arbeitsdiagnostik
und -erprobung
Modul 1:
Erstgespräch mit Anamnese zur Einschätzung der
Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit
psychischen Erkrankungen und
Krankheitseinsichtigen
Einzelcoaching 60 TN 2 Termine
à 90 Minuten
§ 45 SGB 3 Modul 2:
Eignungsdiagnostik zur Feststellung
der Berufseignung sowie der
Ausbildungs- und Vermittlungsfähigkeit,
praxisnahe Erprobungen durch Ausübung
verschiedener Tätigkeiten (Büro, Handwerk, etc.),
aufsuchende Sozialarbeit
Gruppenangebot 10 TN 2 - 4 Monate
(2 - 6 Std. tägl.)
12 Arbeitsgelegenheiten
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt
durch zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende,
wettbewerbsneutrale Arbeiten
in verschiedenen Arbeitsfeldern
Gruppenangebot 180 TN 6 – 12 Monate § 16d SGB 2
13 Tagelöhner
Sporadische Ausübung praktischer Tätigkeiten
(z. B. Pflege von Parks und Grünflächen),
Tages- und Selbststruktur
Gruppenangebot 7 TN max. 66 Stunden
je Monat § 16f SGB 2
14
Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung
(Einzelfallförderungen)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung in Arbeit
für verschiedene Zielgruppen)
Einzelcoaching 250 TN individuell § 45 SGB 3
Abbildung 44: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2024 zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen
Quelle: Eigene Aufstellung
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludgeriplatz 4
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Details
- Aktenzeichen
- V/0739/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2023
- Erstellt
- 18.12.2023 09:13