2023/0339
Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss)
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2023/0339
5898 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0339
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 05.10.2023
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet in Darmstadt-Innenstadt, zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße,
Schuchardstraße und Luisenstraße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB
aufzustellen mit dem Ziel, die kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO zu stärken.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Stärkung von Einzelhandel sowie anderen Geschäfts -,
Büro- und Verwaltungsgebäuden zu legen. Die Rahmenbedingungen für den Erhalt und die
Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben und kulturellen N utzungen sollen dabei
ebenso Berücksichtigung finden, wie die in Kerngebieten ausnahmsweise Zulässigkeit von
Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0339 vom 05.10.2023:
Das Gebiet der Innenstadt zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße und
Luisenstraße befindet sich im zentralen Innenstadtbereich. Planungsrechtlich wird dieser
Bereich derzeit überwiegend nach § 34 BauGB beurteilt. Lediglich die Hauszeile entlang der
Luisenstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans M 1 – Luisenplatz –, der
für diesen Bereich lediglich eine Baugrenze zur Luisenstraße festsetzt. Weitere Festsetzungen
sind für diesen Bereich nicht getroffen, da der Bebauungsplan M 1 – Luisenplatz – die
Bebauung des „Luisencenters“ festsetzt. Diese Fläche soll durch den neuen Bebauungsplan
M 35 – Carree Innenstadt – überplant werden. Der Geltungsbereich ist zeichnerisch wie folgt
abgegrenzt:
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 35 – Carree Innenstadt – ohne Maßstab
Darmstadt strahlt als Wissenschafts- und Kulturstadt weit über die Region hinaus – die
Innenstadt hingegen bleibt mit den derzeitigen Kerngebietsnutzungen aktuell hinter ihren
Möglichkeiten zurück. In einem einjährigen Prozess wurde gemeinsam mit der Bevölkerung
und der Stadtgesellschaft das der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte und von dieser
beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (MV 2023/0166) erarbeitet. Das Konzept baut
auf der Annahme auf, dass die Innenstadt in Zukunft nicht mehr allein durch den Handel
- 4 -
funktioniert und stellt das Zusammenspiel dreier grundsätzlicher Strategien in den
Mittelpunkt:
- Hybride Orte als Schlüssel schaffen
- Den Wandel der Innenstadt durch mutige Steuerung gestalten
- Die Stadtgesellschaft zur Mitstreiterin machen
Aus den Strategien werden Projekte für die Innenstadt sowohl auf räumlicher als auch auf
organisatorischer Ebene abgeleitet, wie z.B. Nachnutzungsstrategien für leerstehende
Warenhäuser, die Entwicklung eines multifunktionalen Stadtbausteins für Bildung,
Engagement, Erlebnis und Kreativität oder auch ein Klimaanpassungskonzept für die
Innenstadt. Auch das Thema der Mischung von Nutzungen in der Innenstadt wird im
Innenstadtentwicklungskonzept vorgeschlagen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den zentralen Bereich in der Innenstadt soll im Sinne des
Innenstadtentwicklungskonzeptes ein Bebauungsplan entwickelt werden, der die
kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO stärkt und insbesondere die Entwicklung
des Einzelhandels sowie anderer Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude steuert. Die
Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben
und kulturellen N utzungen sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden, wie die in
Kerngebieten ausnahmsweise Zuläs sigkeit von Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen .
Im weiteren Bauleitplanverfahren wird es darauf ankommen, die Mischung der
unterschiedlichen Nutzungen gut zu definieren. So darf die angestrebte Nutzungsmischung
nicht dazu führen, dass der Innenstadtcha rakter aufgegeben wird und Innenstadtnutzungen,
wie Einzelhandel und Gastronomie aber auch kulturelle Veranstaltungen auf öffentlichen
Plätzen verdrängt werden.
Durch die Ankündigung der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, den Standort GALERIA am
Weißen Turm a ufzugeben und die Tendenzen des Strukturwandels in der Innenstadt ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich zur Wahrung der städtebaulichen
Ordnung erforderlich, damit keine Fehlentwicklungen an dieser wichtigen Stelle der
Darmstädter I nnenstadt entstehen.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 1
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0339
Magistratsbeschluss -Nr.
430
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 05.10.2023
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet in Darmstadt-Innenstadt, zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße,
Schuchardstraße und Luisenstraße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB
aufzustellen mit dem Ziel, die kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO zu stärken.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Stärkung von Einzelhandel sowie anderen Geschäfts -,
Büro- und Verwaltungsgebäuden zu legen. Die Rahmenbedingungen für den Erhalt und die
Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben und kulturellen N utzungen sollen dabei
ebenso Berücksichtigung finden, wie die in Kerngebieten ausnahmsweise Zulässigkeit von
Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0339 vom 05.10.2023:
Das Gebiet der Innenstadt zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße und
Luisenstraße befindet sich im zentralen Innenstadtbereich. Planungsrechtlich wird dieser
Bereich derzeit überwiegend nach § 34 BauGB beurteilt. Lediglich die Hauszeile entlang der
Luisenstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans M 1 – Luisenplatz –, der
für diesen Bereich lediglich eine Baugrenze zur Luisenstraße festsetzt. Weitere Festsetzungen
sind für diesen Bereich nicht getroffen, da der Bebauungsplan M 1 – Luisenplatz – die
Bebauung des „Luisencenters“ festsetzt. Diese Fläche soll durch den neuen Bebauungsplan
M 35 – Carree Innenstadt – überplant werden. Der Geltungsbereich ist zeichnerisch wie folgt
abgegrenzt:
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 35 – Carree Innenstadt – ohne Maßstab
Darmstadt strahlt als Wissenschafts- und Kulturstadt weit über die Region hinaus – die
Innenstadt hingegen bleibt mit den derzeitigen Kerngebietsnutzungen aktuell hinter ihren
Möglichkeiten zurück. In einem einjährigen Prozess wurde gemeinsam mit der Bevölkerung
und der Stadtgesellschaft das der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte und von dieser
beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (MV 2023/0166) erarbeitet. Das Konzept baut
auf der Annahme auf, dass die Innenstadt in Zukunft nicht mehr allein durch den Handel
funktioniert und stellt das Zusammenspiel dreier grundsätzlicher Strategien in den Mittelpunkt:
- Hybride Orte als Schlüssel schaffen
- Den Wandel der Innenstadt durch mutige Steuerung gestalten
- Die Stadtgesellschaft zur Mitstreiterin machen
Aus den Strategien werden Projekte für die Innenstadt sowohl auf räumlicher als auch auf
organisatorischer Ebene abgeleitet, wie z.B. Nachnutzungsstrategien für leerstehende
Warenhäuser, die Entwicklung eines mul tifunktionalen Stadtbausteins für Bildung,
Engagement, Erlebnis und Kreativität oder auch ein Klimaanpassungskonzept für die
Innenstadt. Auch das Thema der Mischung von Nutzungen in der Innenstadt wird im
Innenstadtentwicklungskonzept vorgeschlagen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den zentralen Bereich in der Innenstadt soll im Sinne des
Innenstadtentwicklungskonzeptes ein Bebauungsplan entwickelt werden, der die
kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO stärkt und insbesondere die Entwicklung
des Einzelhandels sowie anderer Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude steuert. Die
Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben
und kulturellen N utzungen sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden, wie die in
Kerngebieten ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen .
Im weiteren Bauleitplanverfahren wird es darauf ankommen, die Mischung der
unterschiedlichen Nutzungen gut zu definieren. So darf die angestrebte Nutzungsmischung
nicht dazu führ en, dass der Innenstadtcharakter aufgegeben wird und Innenstadtnutzungen,
wie Einzelhandel und Gastronomie aber auch kulturelle Veranstaltungen auf öffentlichen
Plätzen verdrängt werden.
Durch die Ankündigung der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, den Standor t GALERIA am
Weißen Turm aufzugeben und die Tendenzen des Strukturwandels in der Innenstadt ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich zur Wahrung der städtebaulichen
Ordnung erforderlich, damit keine Fehlentwicklungen an dieser wichtigen Stelle der
Darmstädter Innenstadt entstehen.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 3
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Punkt 4: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0339) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
207 Zeichen
Punkt 7: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0339) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Rheinstraße
- Ernst-Ludwig-Straße
- Schuchardstraße
- Luisenstraße
- Luisenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0339
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.10.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00