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2023/0339

Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 05.10.2023

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2023/0339

5898 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0339 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.10.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das Gebiet in Darmstadt-Innenstadt, zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, 
Schuchardstraße und Luisenstraße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB 
aufzustellen mit dem Ziel, die kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO  zu stärken. 
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Stärkung von Einzelhandel sowie anderen Geschäfts -, 
Büro- und Verwaltungsgebäuden zu legen. Die Rahmenbedingungen für den Erhalt und die 
Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben und kulturellen N utzungen sollen dabei 
ebenso Berücksichtigung finden, wie die in Kerngebieten ausnahmsweise Zulässigkeit von 
Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0339 vom 05.10.2023: 
 
Das Gebiet der Innenstadt zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße und 
Luisenstraße befindet sich im zentralen Innenstadtbereich. Planungsrechtlich wird dieser 
Bereich derzeit überwiegend nach § 34 BauGB beurteilt. Lediglich die Hauszeile entlang der 
Luisenstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans M 1 – Luisenplatz –, der 
für diesen Bereich lediglich eine Baugrenze zur Luisenstraße festsetzt. Weitere Festsetzungen 
sind für diesen Bereich nicht getroffen, da der Bebauungsplan M 1 – Luisenplatz – die 
Bebauung des „Luisencenters“ festsetzt. Diese Fläche soll durch den neuen Bebauungsplan 
M 35 – Carree Innenstadt – überplant werden. Der Geltungsbereich ist zeichnerisch wie folgt 
abgegrenzt: 
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 35 – Carree Innenstadt – ohne Maßstab 
 
Darmstadt strahlt als Wissenschafts- und Kulturstadt weit über die Region hinaus – die 
Innenstadt hingegen bleibt mit den derzeitigen Kerngebietsnutzungen aktuell hinter ihren 
Möglichkeiten zurück. In einem einjährigen Prozess wurde gemeinsam mit der Bevölkerung 
und der Stadtgesellschaft das der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte und von dieser 
beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (MV 2023/0166) erarbeitet. Das Konzept baut 
auf der Annahme auf, dass die Innenstadt in Zukunft nicht mehr allein durch den Handel

- 4 - 
funktioniert und stellt das Zusammenspiel dreier grundsätzlicher Strategien in den 
Mittelpunkt: 
 
- Hybride Orte als Schlüssel schaffen  
- Den Wandel der Innenstadt durch mutige Steuerung gestalten  
- Die Stadtgesellschaft zur Mitstreiterin machen  
 
Aus den Strategien werden Projekte für die Innenstadt sowohl auf räumlicher als auch auf 
organisatorischer Ebene abgeleitet, wie z.B. Nachnutzungsstrategien für leerstehende 
Warenhäuser, die Entwicklung eines multifunktionalen Stadtbausteins für Bildung, 
Engagement, Erlebnis und Kreativität oder auch ein Klimaanpassungskonzept für die 
Innenstadt. Auch das Thema der Mischung von Nutzungen in der Innenstadt wird im 
Innenstadtentwicklungskonzept vorgeschlagen.  
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den zentralen Bereich in der Innenstadt soll im Sinne des 
Innenstadtentwicklungskonzeptes ein Bebauungsplan entwickelt werden, der die 
kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO  stärkt und insbesondere die Entwicklung 
des Einzelhandels sowie anderer Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude steuert. Die 
Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben 
und kulturellen N utzungen sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden, wie die in 
Kerngebieten ausnahmsweise Zuläs sigkeit von Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen . 
 
Im weiteren Bauleitplanverfahren wird es darauf ankommen, die Mischung der 
unterschiedlichen Nutzungen gut zu definieren. So darf die angestrebte Nutzungsmischung 
nicht dazu führen, dass der Innenstadtcha rakter aufgegeben wird und Innenstadtnutzungen, 
wie Einzelhandel und Gastronomie aber auch kulturelle Veranstaltungen auf öffentlichen 
Plätzen verdrängt werden.  
 
Durch die Ankündigung  der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, den Standort GALERIA  am 
Weißen Turm a ufzugeben und die Tendenzen des Strukturwandels in der Innenstadt ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich zur Wahrung der städtebaulichen 
Ordnung erforderlich, damit keine Fehlentwicklungen an dieser wichtigen Stelle der 
Darmstädter I nnenstadt entstehen.  
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt 
gemacht. 
 
 
Dezernat III:  
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 1

5961 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0339 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
430 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.10.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das Gebiet in Darmstadt-Innenstadt, zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, 
Schuchardstraße und Luisenstraße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB 
aufzustellen mit dem Ziel, die kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO  zu stärken. 
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Stärkung von Einzelhandel sowie anderen Geschäfts -, 
Büro- und Verwaltungsgebäuden zu legen. Die Rahmenbedingungen für den Erhalt und die 
Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben und kulturellen N utzungen sollen dabei 
ebenso Berücksichtigung finden, wie die in Kerngebieten ausnahmsweise Zulässigkeit von 
Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0339 vom 05.10.2023:  
 
Das Gebiet der Innenstadt zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße und 
Luisenstraße befindet sich im zentralen Innenstadtbereich. Planungsrechtlich wird dieser 
Bereich derzeit überwiegend nach § 34 BauGB beurteilt. Lediglich die Hauszeile entlang der 
Luisenstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans M 1 – Luisenplatz –, der 
für diesen Bereich lediglich eine Baugrenze zur Luisenstraße festsetzt. Weitere Festsetzungen 
sind für diesen Bereich nicht getroffen, da der Bebauungsplan M 1 – Luisenplatz – die 
Bebauung des „Luisencenters“ festsetzt. Diese Fläche soll durch den neuen Bebauungsplan 
M 35 – Carree Innenstadt – überplant werden. Der Geltungsbereich ist zeichnerisch wie folgt 
abgegrenzt: 
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 35 – Carree Innenstadt – ohne Maßstab 
 
Darmstadt strahlt als Wissenschafts- und Kulturstadt weit über die Region hinaus – die 
Innenstadt hingegen bleibt mit den derzeitigen Kerngebietsnutzungen aktuell hinter ihren 
Möglichkeiten zurück. In einem einjährigen Prozess wurde gemeinsam mit der Bevölkerung 
und der Stadtgesellschaft das der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte und von dieser

beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (MV 2023/0166) erarbeitet. Das Konzept baut 
auf der Annahme auf, dass die Innenstadt in Zukunft nicht mehr allein durch den Handel 
funktioniert und stellt das Zusammenspiel dreier grundsätzlicher Strategien in den Mittelpunkt:  
 
- Hybride Orte als Schlüssel schaffen  
- Den Wandel der Innenstadt durch mutige Steuerung gestalten  
- Die Stadtgesellschaft zur Mitstreiterin machen  
 
Aus den Strategien werden Projekte für die Innenstadt sowohl auf räumlicher als auch auf 
organisatorischer Ebene abgeleitet, wie z.B. Nachnutzungsstrategien für leerstehende 
Warenhäuser, die Entwicklung eines mul tifunktionalen Stadtbausteins für Bildung, 
Engagement, Erlebnis und Kreativität oder auch ein Klimaanpassungskonzept für die 
Innenstadt. Auch das Thema der Mischung von Nutzungen in der Innenstadt wird im 
Innenstadtentwicklungskonzept vorgeschlagen.  
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den zentralen Bereich in der Innenstadt soll im Sinne des 
Innenstadtentwicklungskonzeptes ein Bebauungsplan entwickelt werden, der die 
kerngebietstypischen Nutzungen gem. § 7 BauNVO  stärkt und insbesondere die Entwicklung 
des Einzelhandels sowie anderer Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude steuert. Die 
Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Fortentwicklung von gastronomischen Betrieben 
und kulturellen N utzungen sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden, wie die in 
Kerngebieten ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnen für breite Bevölkerungsgruppen . 
 
Im weiteren Bauleitplanverfahren wird es darauf ankommen, die Mischung der 
unterschiedlichen Nutzungen gut zu definieren. So darf die angestrebte Nutzungsmischung 
nicht dazu führ en, dass der Innenstadtcharakter aufgegeben wird und Innenstadtnutzungen, 
wie Einzelhandel und Gastronomie aber auch kulturelle Veranstaltungen auf öffentlichen 
Plätzen verdrängt werden.  
 
Durch die Ankündigung der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, den Standor t GALERIA am 
Weißen Turm aufzugeben und die Tendenzen des Strukturwandels in der Innenstadt ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich zur Wahrung der städtebaulichen 
Ordnung erforderlich, damit keine Fehlentwicklungen an dieser wichtigen Stelle der 
Darmstädter Innenstadt entstehen.  
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt 
gemacht. 
 
 
Dezernat III:  
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 3

247 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2023/0339) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und 
Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

207 Zeichen

Punkt 7: Bebauungsplan M 35 - Carree Innenstadt - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2023/0339) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 430
TOP 14
TOP 4

Orte (5)

  • Rheinstraße
  • Ernst-Ludwig-Straße
  • Schuchardstraße
  • Luisenstraße
  • Luisenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0339
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.10.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00