Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Direkterwerb des Otto Langen Quartiers für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung
Grüne Antrag nach § 3 AN/0008/2026 vom 23.01.2026
Stand: Am 20.01.2026 im Liegenschaftsausschuss ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Grüne Antrag nach § 3
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Sabine Pakulat Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 08.01.2026 AN/0008/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 20.01.2026 Direkterwerb des Otto Langen Quartiers für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Liegenschaftsausschusses zu setzen. Beschluss: (1) Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung erneut, mit dem Land für einen Direkterwerb des zweiten Teilgrundstücks des Otto Langen Quartiers in Verhandlungen zu treten. Begründung: Unter anderem in den Beschlüssen AN/0659/2020, 0095/2020, AN/0234/2021 und AN/0109/2024 hatten der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Rat der Stadt Köln bereits mehrfach die Absicht geäußert, den sich im Landeseigentum befindlichen Teil des Otto Lan- gen Quartiers zu erwerben. Auf Grund einer Ergänzungsvorlage zum NRW Haushaltsgesetz 2026 wird es nun möglich, dass das Land das Grundstück „Otto Langen Quartier“ „direkt und ohne öffentliches Aus- schreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung“ gem. § 15 - 2 - Abs. 6 HHG NRW direkt veräußern darf. Ein Erwerb der Fläche ist seit einigen Jahren Ab- sicht der Stadt Köln und sollte aufgrund der landesseitigen Gesetzesänderung nun unmittel- bar angegangen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz