2025/0003
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung (Eindämmung durch Ringelung) von acht Robinien und einer Götterbaumgruppe, auf den Artenschutzflächen (Zauneidechse) im Norden des Ludwigshöhviertel
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1 28.11.2024 Fachliche Stellungnahme zur Maßnahmenfläche M1 im Ludwigshöhviertel Auf der im Bebauungsplan S26 des Ludwigshöhviertels festgesetzten Maßnahmenfläche M1, welche dauerhaft als Mauereidechsenersatzhabitat dient, soll eine Fällgenehmigung für die nachfolgend in Tabelle 1 aufgeführten Bäume erzielt werden. Es handelt sich um sieben Einzelbäume der Robinie sowie eine Baumgruppe an Götterbäumen zusammengesetzt aus vier Bäumen, welche unter die Darmstädter Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume sollen trotz teils gegebener Vitalität beseitigt werden, da sie der Funktion der Fläche als Eidechsenhabitat entgegenstehen. Robinien reichern auf Dauer den Boden stark mit Stickstoffen an und stehen dem Entwicklungsziel einer Magerrasengesellschaft entgegen. Zudem führen sowohl Robin ie als auch Götterbaum aufgrund ihrer sowohl starken Samenausbreitung als auch durch Wurzelausläufern zu einer starken, schwer zu kontrollierenden Verbuschung, was sich durch die dadurch resultierende Beschattung ebenfalls negativ auf Qualität des Eidechse nlebensraums auswirkt. Anstelle einer gewöhnlichen Fällung ist eine Ringelung der Bäume angedacht entsprechend der Angaben des Managementpapiers der Landschaftspflege Darmstadt Dieburg e.V. „Handreichung zur Fortbildung „Management baumartiger Neophyten in Sandgebieten“ des Landschaftspflege Darmstadt - Dieburg e.V .“. Es handelt sich um die wirksamste Eindämmungsmethode für beide Arten bei Bäumen über 10 cm Stammdurchmesser. Keiner der Bäume ist im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. Keiner der Bäume weist artenschutzrechtlich relevante Strukturen in Form von Baumhöhlen, - spalten oder Horsten auf. An dreien der Bäume ist jedoch ein Nistkasten angebracht. Dieser würde vor Fällung bzw. Ringelung noch vor Beginn März 2025, sprich vor den nächsten Brutperiode, an einen geeigneten Baum im Umfeld umgehängt werden. Die Ringel ung selbst sollte im M ai /Juni durchgeführt werde n . 2 28.11.2024 Tabelle 1 : Bäume de r Artenschutz - Maßnahmenfläche M1 am Ludwigshöhviertel Darmstadt, für welche ein Fällantrag gestellt wird. Nr. Baumart Höhe [m] Stamm - d urchmesser [cm] Stamm - umfang [cm] Kronendurch - messer [m] Vitali tät 1 Erhaltungs würdigkeit 2 Bemerkung Maßnahme 1 Robinie (Robinia pseudoacacia) 18 40 126 10 1 3 Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 2 Robinie (Robinia pseudoacacia) 19 60 188 12 1 3 Nistkasten; Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 3 Götterbaum ( Ailanthus altissima ) 12 29; 22; 22; 19 90; 70; 70; 60 9 1 4 Baumgruppe 4 dicht beieinander stehend e Einzelbäume ; angebrachter Nistkasten; Beseitigung zur Eindämmung invasive Art Ringeln 4 Robinie (Robinia pseudoacacia) 10 28 88 8 1 3 V - Zwiesel; Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 5 Robinie (Robinia pseudoacacia) 13 30 94 9 3 4 Am absterben; Nistkasten; Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 1 Einstufung Vitalität gemäß Schadstufen in „Verkehrssicherheit und Baumkontrolle – Der Praxisleitfaden zu den FLL Naumkontrollrichtlinien“ ( I NSTITUT FÜR B AUMPFLEGE H AMBURG (Hrsg.) 2022): 0 ohne Schadmerkmale, Bäume ohne erkennbare oder mit nur geringen Schäden (bis 10 % Nadel - /Blattverlust) 1 schwach geschädigt, Bäume mit beginnender Kronenverlichtung (bis 11 - 25 % Nadel - /Blattverlust) 2 mittelstark beschädigt, Bäume mit stärkerer bis starker Kronenverlichtung (26 - 60 % Nadel - /Blattverlust) 3 stark geschädigt, absterbende Bäume mit sehr starker Verlichtung der gesamten Krone, mit starker Dürrastbildung und abgestorb enen Kronenpartien (>60 % Nadel - /Blattverlust) 4 abgestorben 2 Gutachterliche Einstufung der Erhaltungswürdigkeit unter Einbeziehung Vitalität und sonstiger Faktoren wie Invasivität, Entgegegstehen Entwicklungsziele für Artenschutzfläche : 1 Sehr erhaltungswürdig 2 Erhaltungswürdig 3 Wenig erhaltungswürdig 4 Nicht erhaltungswürdig 3 28.11.2024 Nr. Baumart Höhe [m] Stamm - d urchmesser [cm] Stamm - umfang [cm] Kronendurch - messer [m] Vitali tät 1 Erhaltungs würdigkeit 2 Bemerkung Maßnahme 6 Robinie (Robinia pseudoacacia) 12 39 122 8 3 4 Fäule am Kronenansatz, Astabriss, am absterben; Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 7 Robinie (Robinia pseudoacacia) 6 14; 14 43;44 5 1 3 Zweistämmig; Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 8 Robinie (Robinia pseudoacacia) 8 21; 18; 10 67; 57; 30 8 1 3 Dreistämmig; Beseitigung zur Eindämmung Robinienaufwuchs + Nährstoffanreicherung Boden Ringeln 1 Einstufung Vitalität gemäß Schadstufen in „Verkehrssicherheit und Baumkontrolle – Der Praxisleitfaden zu den FLL Naumkontrollrichtlinien“ ( I NSTITUT FÜR B AUMPFLEGE H AMBURG (Hrsg.) 2022): 0 ohne Schadmerkmale, Bäume ohne erkennbare oder mit nur geringen Schäden (bis 10 % Nadel - /Blattverlust) 1 schwach geschädigt, Bäume mit beginnender Kronenverlichtung (bis 11 - 25 % Nadel - /Blattverlust) 2 mittelstark beschädigt, Bäume mit stärkerer bis starker Kronenverlichtung (26 - 60 % Nadel - /Blattverlust) 3 stark geschädigt, absterbende Bäume mit sehr starker Verlichtung der gesamten Krone, mit starker Dürrastbildung und abgestorb enen Kronenpartien (>60 % Nadel - /Blattverlust) 4 abgestorben 1 Gutachterliche Einstufung der Erhaltungswürdigkeit unter Einbeziehung Vitalität und sonstiger Faktoren wie Invasivität, Entgegegstehen Entwicklungsziele für Artenschutzfläche : 1 Sehr erhaltungswürdig 2 Erhaltungswürdig 3 Wenig erhaltungswürdig 4 Nicht erhaltungswürdig
2025/0003
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.01.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0003
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984;
Fällung (Eindämmung durch Ringelung) von acht Robinien und einer
Götterbaumgruppe, auf den Artenschutzflächen (Zauneidechse) im Norden des
Ludwigshöhviertel
Vorlage vom: 17.12.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung (Eindämmung durch Ringelung) von ach t Bäumen (Robinien,
Götterbaum) im Ludwigshöhviertel unter Beachtung der Dienstanweisung für die Überwachung,
Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes zu.
Anlagen: Anlage 1: Stellungnahme Baumkontrolle, 28.11.2024, Planungsgesellschaft Natur
& Umwelt mBH, Rodungsplan mit Baumnr.
Anlage 2: Hand reichung zur Fortbildung „Management baumartiger Neophyten in
Sandgebieten“ des Landschaftspflege Darmstadt Dieburg e.V.
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.12.2024
Auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages und des Erschließungsvertrages mit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt die BVD New Living & Co KG, kurz BVD, derzeit das
Ludwigshöhviertel (LHV) in Darmstadt.
Im Zuge der Erschließungsarbeiten werden derzeit auch die im Bebauungsplan als
Artenschutzflächen ausgewiesenen Bereiche vor der abschließenden Übergabe an die Stadt
Darmstadt optimiert und die letzten Wegeanschlüsse zur Anbindung des LHV an die nördlich
anschließenden Gebiete Bessungens (Kleingärten, Akademie für Tonkunst) hergestellt.
Die Planungsgesellschaft Natur & Umwelt mbH (PGNU) wurde von der BVD mit dem
fünfjährigen Monitoring der Artenschutzflächen beauftragt. Sie gewährleistet die Erfüllung der
Artenschutzfunktion, indem sie die Pflege der Flächen koordiniert und das planende Büro ISA
Ingenieure bei den abschließenden Planungsleistungen berät. Nach dieser fünfjährigen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gehen die Flächen ins Pflegemanagement an das
Grünflächenamt über, um die (Nach-)Pflege der Flächen dauerhaft sicherzustellen.
Im Rahmen einer Baumkontrolle wurden die Bestandsbäume hinsichtlich ihres
Gesundheitszustandes einer aktuellen Begutachtung unterzogen. Der ausführliche Bericht der
PGNU vom 28.11.2024 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die wesentlichen Ergebnisse
des Gutachtens werden im Folgenden zusammengefasst. Neben einigen bereits abgestorbenen
Baumstandorten stehen in der Fläche vereinzelte Robinien sowie eine Götterbaumgruppe, die
schwach bis stark geschädigt und damit wenig bis nicht erhaltenswürdig sind.
Robinien sowie auch Götterbäume führen auf Grund ihrer starken Samenausbreitung und ihren
Wurzelausläufern zu einer starken, schwer kontrollierbaren Verbuschung. Dies wirkt sich durch
die daraus resultierende Beschattung negativ auf die Qualität des Eidechsenhabitats aus.
Zudem reichern Robinien auf Dauer den Boden stark mit Stickstoff an („Knöllchenbakterien“)
und stehen damit dem Entwicklungsziel „Erhalt Magerrasen“ entgegen. Einzudämmen wäre
dies nur durch eine sehr intensive (kostenintensive) Dauerpflege, die nicht gewährleistet
werden kann.
Es wird dringend empfohlen, die genannten Bäume dauerhaft zu entfernen. Die PGNU schlägt
vor, anstelle einer Fällung die Bäume zu ringeln, da dies langfristig die effektivste Methode zur
Eindämmung von Robinien und Götterbäumen ist. Dadurch wird die vegetative Ausbreitung
über Stock- und Wurzelaustriebe begrenzt. Weitere Details sind in der Anlage „Handreichung
zur Fortbildung ‚Management baumartiger Neophyten in Sandgebieten‘ des Landschaftspflege
Darmstadt-Dieburg e. V.“ zu finden.
Der Ringelungsprozess durch eine Baumpflegefirma läuft über ca. zwei Jahre (begleitet im
Rahmen der Pflegeüberwachung der Artenschutzflächen durch die PGNU). Nach drei Jahren
sollten die Bäume abgestorben sein. Abhängig vom Standort und der Situation um die
Verkehrssicherheit wird dann entschieden, ob ein Baum als Totholz/Habitatbaum stehen bleibt
oder oberirdisch zu fällen ist. Der verbleibende Wurzelstubben kann als beliebte
Sonnenstruktur der Eidechsen im Boden verbleiben.
- 4 -
Die acht betroffenen Bäume sind in Tabelle 1 erfasst.
Tabelle 1 – Im Gutachten werden acht Bäume zur Fällung empfohlen; Reihenfolge gemäß Gutachten
(siehe Anlage); die Götterbaumgruppe besteht aus vier Einzeltrieben
Baum-
Nr.
Art Baumhöhe
(m)
Kronendurchmesse
r (m)
Stammumfang
(cm)
1 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
18 10 126
2 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
19 12 188
3 Ailanthus altissima
(Götterbaum)
12 9 90,70,70,60
4 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
10 8 88
5 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
13 9 94
6 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
12 8 122
7 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
6 5 43,44
8 Robinia pseudoacacia
(Robinie)
8 8 67,57,30
Die Robinien und der Götterbaum besitzen eine Vitalität zwischen 1 und 3, damit sind sie zum
Teil nur schwach geschädigt (1 − beginnende Kronenverlichtung, betroffen sind 11-25% der
Blattmasse) in Teilen allerdings auch stark geschädigt (3 − absterbender Baum mit sehr
starker Verlichtung der gesamten Krone > 60% der Blattmasse). Gutachterlich wurde die
Erhaltungswürdigung unter Einbeziehung der Vitalität und sonstiger Faktoren wie Invarsivität,
entgegenstehender Entwicklungsziele der Artenschutzfläche zwischen 3 (wenig
erhaltenswürdig) und 4 (nicht erhaltenswürdig) eingestuft. Details können in der
Stellungnahme der Baumkontrolle durch die PGNU entnommen werden (s. Anlage).
Hinweis
Keiner der benannten Bäume ist im Bebauungsplan als erhaltenswert festgesetzt.
Keiner der Bäume weist artenschutzrechtlich relevante Strukturen auf (PGNU, November
2024). Die an den zu ringelnden Bäumen befestigten Nistkästen werden vor Beginn der Brut -
und Setzzeit umgehängt, so dass die Maßnahme im Juni durchgeführt werden kann.
Aktuell sind keine Ersatzpflanzungen geplant. Es ist vorgesehen nach Durchführung der
Maßnahme durch die PGNU und den beauftragten Landschaftsplaner eine Begehung
vorzunehmen und Aufwertungsbereiche und Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der
Artenschutzflächen (Ansprüche an den Standort) zu besprechen. Eine Ersatzpflanzung an der
nördlichen Grundstücksgrenze wird als sinnvoll erachtet, um die Baumhecke wieder zu
schließen.
- 5 -
Alle Ersatzpflanzungen erfolgen nach den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, eine
fünfjährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist durch den Erschließungsvertrag mit der
BVD New Living GmbH & Co KG sichergestellt.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
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www.lpv-dadi.de Handreichung zur Fortbildung „Management baumartiger Neophyten in Sandgebieten“ des Landschaftspflege Darmstadt-Dieburg e. V. Innerhalb der Landschaftspflege von Schutzgebieten spielt das Management von Neophyten mittlerweile eine immer größere Rolle. Diese Arten verändern das Mikroklima ebenso wie die Bodenverhältnisse und verdrängen so zunehmend die auf ihren Lebensraum spezialisierten und oft konkurrenzschwächeren Arten. In den Sandgebieten im Westen des Landkreises Darmstadt-Dieburg steht vor allem das Zurückdrängen von baumartigen Neophyten wie dem Götterbaum ( Ailanthus altissima), der Robinie (Robinia pseudoacacia), der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) und dem Eschen-Ahorn (Acer negundo) im Vordergrund der landschaftspflegerischen Bemühungen. Diese Handreichung bietet Ihnen eine Praxishilfe durch die Zusammenstellung der wirksamsten Eindämmungsmethoden gemäß den Erfahrungen des Fortbildungs -Referenten Reiner Stürz zu den genannten Neophyten mit Ergänzungen aus der Fachliteratur. Götterbaum (Ailanthus altissima) Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) Einjährige Götterbäume können von Hand ausgerissen werden. An zugänglichen Standorten können auch größere Individuen bis etwa 5 cm BHD mit einer Winde oder einem Traktor ausgerissen werden. Mehrmaliges Zurückschneiden auf den Stock oder Mulchen sind mittelfristig nicht zielführend ( Jörg 2017; Liess 2007 zitiert nach Knüsel et al. 2020 ). Wenn diese Maßnahme nicht konsequent und langfristig weitergeführt w ird, kann sie sogar kontraproduktiv sein. Die Wurzel - und Stockausschläge sind beim Götterbaum, insbesondere bei günstigen Lichtverhältnissen, sehr zahlreich und vital. So sind viele dichte Götterbaumvorkommen (z. B. entlang von Straßen) das Ergebnis von missglückt en mechanischen Bekämpfungsversuchen. (Knüsel et al., 2020) Wichtig ist beim Ausreißen, dass möglichst alle Wurzelfragmente entnommen werden, da auch aus kleinen Wurzelstücken neue Sprosse gebildet werden können. Nach dem Ausreißen können einzelne Pflanzen mit der Wurzel nach oben in benachbarte Vegetation gehängt werden, wo diese austrocknen und absterben. Zum Trocknen liegengelassenes unterirdisches Pflanzenmaterial kann dagegen leicht wieder anwurzeln, weswegen auch eine Kompostierung keine ausreichende Entsorgungsart ist. Alternativ kann unterirdisches Pflanzenmaterial in einer Verbrennungsanlage entsorgt werden („Götterbaum – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014“) . Wenn es vor Ort Möglichkeiten gibt, ausgerissene Pflanzen so abzulegen, dass die Wurzeln keinen Kontakt zum Boden haben, können diese auf der Fläche verbleiben. Eine weitere Methode, die sich in der Praxis bei Reiner Stürz ebenfalls bewährt hat, ist das Fräsen des Bodens (ca. 5-10 cm Tiefe) im Hochsommer mitsamt dem Sämling bzw. der Jungpflanze. Hierfür kann zum Beispiel eine Ackerfräse genutzt werden. www.lpv-dadi.de Abbildung 1: Frisch gefräste Fläche mit (ehemaligen) Vorkommen von Götterbaum-Sämlingen/-Jungpflanzen. Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) Eine Möglichkeit zur Entfernung von Jungpflanzen und kleinen Bäumen von unter 10 cm BHD besteht in der Ausgrabung bzw. dem Ausbaggern der Pflanzen mit dem gesamten Wurzelstock. Auch hierbei ist wichtig, dass möglichst alle Wurzelfragmente entnommen werden, weswegen der Boden mit einer Tiefe von ca. 0,5 m abgebaggert werden sollte. Die ausgebaggerten Pflanzen können anschließend übersandet werden (mit einer Mindesthöhe von 120 cm, besser höher). Eine Nachpflege der abgebaggerten Fläche ist notwendig, nachwachsende Sämlinge und/oder Jungpflanzen sollten in den Folgejahren entfernt werden. Dies kann entweder durch ausreißen per Hand oder ausgraben (zum Beispiel mit einer Wiedehopfhacke) geschehen. www.lpv-dadi.de Abbildung 2: Ausgebaggerter Eschen-Ahorn mit gesamtem Wurzelstock. Abbildung 3: Referent Reiner Stürz auf abgebaggerter Fläche mit Götterbaum-Jungbäumen. Falls nötig, können junge Bäume mit einem Ziehmesser geringelt werden. Allerdings schlagen kleinere Pflanzen nach dem Ringeln oft wieder aus, weshalb diese besser ausgerissen oder zu einem späteren Zeitpunkt (> 10 cm BHD) geringelt werden sollten (Knüsel et al. 2020). Wenn Götterbaum-Jungpflanzen nach womöglich mehrf ach erfolgtem (unwirksamen) Rückschnitt wieder ausgetrieben sind und im Umkreis des zurückgeschnittenen Exemplars Wurzelbrut aufgekommen ist, lassen sich die unterirdisch wachsenden Pflanzenteile, die ein Mehrfaches der www.lpv-dadi.de oberirdischen Pflanzenmasse ausmache n, kaum noch ausgraben. In ca. 30 bis 40 Zentimeter Tiefe zweigen verholzte, horizontal wachsende Ausläufer von der Hauptachse ab, die je nach Begleitvegetation (z. B. verholzte Baumwurzeln von anderen Gehölzen) nicht mehr ohne schweres Gerät und ohne Zers törung des Umfeldes auszugraben sind. Eine einfache und sehr wirksame Bekämpfung dieser Entwicklungsstadien ist das Einpacken der oberirdischen Triebe in schwarze, lichtdichte Plastiksäcke (z.B. alte Blumenerde -Säcke). Die Säcke werden an der Basis des Stämmchens zugebunden und verbleiben ein ganzes Jahr auf den Götterbaum -Trieben. Voraussetzung ist, dass die Pflanzen noch klein sind und die Triebe vollständig in die Plastiktüte hineinpassen. Der Spitzentrieb darf nicht mechanisch verletzt werden, denn dies veranlasst die Pflanze neue Ausläufer zu bilden. Nach dem Entfernen der Folien sind alle grünen Pflanzenteile abgestorben und ein Wiederaustrieb erfolgt nicht. Sie können dann abgeschnitten werden. Auf Risiken einer ungewollten Abdrift der Plastiksäcke, z um Beispiel bei Hochwasserereignissen, ist zu achten. („Götterbaum – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014“) Durch den Landschaftspflegehof Stürz (LPH Stürz) wurde folgende Ringel-Methode zur Eindämmung von Jungbäumen erfolgreich angewandt: www.lpv-dadi.de Abbildung 4: Bis zum Wurzelhals geringelte Robinien. Des Weiteren wurde – wie bereits erwähnt - durch den LPH Stürz das Fräsen von Jungpflanzen mit anschließender intensiver Nachpflege durch bodennahes Abschneiden der aufkommenden Triebe als Eindämmungsmaßnahme erfolgreich durchgeführt. Bäume (Durchmesser über 10 cm) Für Bäume mit einem BHD über 10 c m wird anstelle einer Fällung die Ringelung empfohlen, um die vegetative Ausbreitung via Stock - oder Wurzelausschläge einzuschränken. Es gibt verschiedene Ringelungsmethoden, deren Erfolg stark von einer sorgfältigen Ausführung abhängt ( Doutaz 2016, zitiert nach Knüsel et al. 2020). Durch den LPH Stürz w erden folgende Methoden zur Ringelung von Altbäumen während der Vegetationsperiode Ende Mai bis Ende Juli (kein Ringeln in der Ruheperiode, da sonst starke Stockausschläge aufkommen) erfolgreich angewandt: www.lpv-dadi.de www.lpv-dadi.de Abbildung 5: Referent Reiner Stürz mit drei durch verschiedene Methoden geringelten Robinien. Der größte Erfolg wurde bei einer Ringelung der Bäume bei trockener Witterung erzielt. Im darauffolgenden Jahr sollte der bearbeitete Baum erneut mit der gewählten Ringel ungsmethode bearbeitet werden. Der Zeitaufwand für die Ringelung pro Baum beträgt je nach Erfahrung 5 - 10 Minuten. Robinie (Robinia pseudoacacia) Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) Im Gegensatz zum Götterbaum lassen sich die Sämlinge und Jungpflanzen der Robinie nicht gut ziehen oder ausreißen. Dafür bietet sich die Beweidung mit Eseln, Ziegen und/oder Schafen an, da die Tiere die Jungpflanzen gerne verbeißen. Optimal ist eine zweifache Beweidung pro Jahr, einmal nach dem Austreiben der Bäume im Mai/Juni und dann erneut im Spätsommer. Auch eine Dauerbeweidung mit Ziegen über die gesamte Vegetationsperiode bietet sich zur Bekämpfung von Gehölzen an. www.lpv-dadi.de Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) Gleiche Methodik wie beim Götterbaum. Bäume (Durchmesser über 10 cm) Gleiche Methodik wie beim Götterbaum , allerdings ist das zusätzliche Feilen und Flämmen beim Ringeln nicht nötig, da Robinien schneller von Krankheitserregern befallen werden. Zusätzlich können Stockausschläge der Robine wie Jungpflanzen mit Eseln, Schafen und/oder Ziegen beweidet werden. Da die aufkommenden Stockausschläge bevorzugt von den Tieren abgefressen werden, können große Bäume bei einer Dauerbeweidung der Fläche auch direkt gefällt werden, da eine intensive dauerhafte Nachpflege gesichert ist. Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) Im Gegensatz zum Götterbaum lassen sich die S ämlinge und Jungpflanzen der Spätblühenden Traubenkirsche nicht gut ziehen oder ausreißen. Dafür bietet sich die Beweidung mit Eseln, Ziegen und/oder Schafen an, da die Tiere die Jungpflanzen gerne verbeißen. Optimal ist eine zweifache Beweidung pro Jahr, einmal nach dem Austreiben der Bäume im Mai/Juni und dann erneut im Spätsommer. Auch eine Dauerbeweidung mit Ziegen über die gesamte Vegetationsperiode bietet sich zur Bekämpfung von Gehölzen an. Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) Gleiche Methodik wie beim Götterbaum. Bäume (Durchmesser über 10 cm) Gleiche Methodik wie beim Götterbaum, allerdings ist das zusätzliche Feilen und Flämmen beim Ringeln nicht nötig, da Spätblühende Traubenkirschen schneller von Krankheitserregern befallen werden. Zusätzlich können Stockausschläge der Spätblühenden Traubenkirsche wie Jungpflanzen mit Eseln, Schafen und/oder Ziegen beweidet werden. Da die aufkommenden Stockausschläge bevorzugt von den Tieren abgefressen werden, können große Bäume bei einer Dauerbeweidung der Fläche auch direkt gefällt werden, da eine intensive dauerhafte Nachpflege gesichert ist. Eschen-Ahorn (Acer negundo) Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) Im Gegensatz zum Götterbaum lassen sich die Sämlinge und Jungpflanzen des Eschen -Ahorns nicht gut ziehen oder ausreißen. Dafür bietet sich die Beweidung mit Eseln, Ziegen und/oder Schafen an, da die Tiere die Jungpflanzen gerne verbeißen. Optimal ist eine zweifache Beweidung pro Jahr, einmal nach dem Austreiben der Bäume im Mai/Juni und dann erneut im Spätsommer. Auch eine Dauerbeweidung mit Ziegen über die gesamte Vegetationsperiode bietet sich zur Bekämpfung von Gehölzen an. www.lpv-dadi.de Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) Gleiche Methodik wie beim Götterbaum. Bäume (Durchmesser über 10 cm) Gleiche Methodik wie beim Götterbaum, allerd ings ist das zusätzliche Feilen und Flämmen beim Ringeln nicht nötig, da Eschen-Ahorn schneller von Krankheitserregern befallen wird. Zusätzlich können Stockausschläge des Eschen -Ahorns wie Jungpflanzen mit Eseln, Schafen und/oder Ziegen beweidet werden. Da die aufkommenden Stockausschläge bevorzugt von den Tieren abgefressen werden, können große Bäume bei einer Dauerbeweidung der Fläche auch direkt gefällt werden, da eine intensive dauerhafte Nachpflege gesichert ist. Hintergrundinformation zum Ringeln Die Managementmaßnahmen der aufgeführten Gehölze in Form von Ringelungsmethoden erfolgen möglichst von Mai bis August (idealerweise im Juni/Juli). In diesem Zeitraum werden über das Xylem Wasser und Mineralstoffe von den Wurzeln des Baumes in die Krone trans portiert. Dieser Transport soll mithilfe der dargestellten Methoden nicht unterbrochen werden, um zu verhindern, dass der Druck im Baum abfällt und der Baum als Reaktion auf den Druckabfall seine Leitbündel nach oben abschließt und anschließend neue Seitentriebe oder Ausläufer ausbildet. In der Krone werden mithilfe der Fotosynthese Assimilate gebildet, die im Bast (Phloem) in die Wurzeln bzw. die Speicherorgane transportiert werden. Wenn der Bast beim Ringeln des Stammes rundherum entfernt wird, können keine Assimilate mehr gespeichert werden und der Baum „hungert“ auf diese Weise aus. Nachpflege Alle in dieser Handreichung aufgeführten Maßnahmen zum Management von baumartigen Neophyten in Sandgebieten sind keine finale Lösung. Eine geeignete Nachpflege de r Fläche ist genauso wichtig wie die Erstmaßnahme und sollte bereits vor dem Maßnahmenbeginn gesichert sein. Eine geeignete Nachpflege sollte mindestens über 5 bis 10 Jahre durchgeführt werden. Beweidung Für die Eindämmung von baumartigen Neophyten in Sandgebieten in Form von Beweidung bieten sich vor allem Ziegen an, da diese Gehölze am stärksten verbeißen. Den zweithöchsten Beweidungseffekt erzielt man durch eine Beweidung mit Schafen, etwas weniger effektiv aber immer noch geeignet ist die Beweidung mit Eseln, Rindern oder anderen Weidetieren. www.lpv-dadi.de Materialien Je nachdem, welche Fläche betroffen ist und wie alt die baumartigen Neophyten sind, können folgende Materialien zur Eindämmung verwendet werden: • Ringeln: Ziehmesser • Ausgraben: Wiedehopfhacke • Fräsen: Ackerfräse, Mulcher • Ausbaggern: Bagger Abschließend möchten wir als ergänzende Literaturempfehlung noch auf den Artikel „Praxis der Erstpflege von gehölzreichen, basenreichen Sandrasen“ (2008) von Dr. Andreas Zehm hinweisen: https://www.researchgate.net/profile/Andreas- Zehm/publication/259784368_Praxis_der_Erstpflege_von_geholzreichen_basenreichen_Sandrasen/li nks/53e0f5730cf2235f352714ec/Praxis-der-Erstpflege-von-gehoelzreichen-basenreichen- Sandrasen.pdf. Quellen „Götterbaum – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014“, Stand März 2021. Knüsel, Simon, Wunder, Jan, Moos, Christine, Dorren, Luuk, Schwarz, Massimiliano, Gurtner, Daniela und Conedera, Marco, 2020, „Der Götterbaum in der Schweiz – Ökologie und Managementoptionen“, Merkblatt für die Praxis, WSL Birmesdorf, ISSN 2296 -4428. Stürz, Reiner, mündl., 2024.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0003
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.12.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00