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2025/0003

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung (Eindämmung durch Ringelung) von acht Robinien und einer Götterbaumgruppe, auf den Artenschutzflächen (Zauneidechse) im Norden des Ludwigshöhviertel

Magistratsvorlage 17.12.2024

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1
 
28.11.2024
 
Fachliche Stellungnahme zur Maßnahmenfläche M1 im Ludwigshöhviertel
 
Auf der 
im Bebauungsplan S26 des Ludwigshöhviertels
 
festgesetzten Maßnahmenfläche M1, welche dauerhaft 
als Mauereidechsenersatzhabitat dient, soll eine Fällgenehmigung für die nachfolgend in 
Tabelle 
1
 
aufgeführten 
Bäume erzielt werden. Es handelt sich um sieben Einzelbäume der Robinie sowie eine Baumgruppe an 
Götterbäumen zusammengesetzt aus vier Bäumen, welche unter die Darmstädter Baumschutzsatzung fallen.
 
Die Bäume sollen trotz teils gegebener 
Vitalität beseitigt werden, da sie der Funktion der Fläche als 
Eidechsenhabitat entgegenstehen. Robinien reichern auf Dauer den Boden stark mit Stickstoffen an und stehen 
dem Entwicklungsziel einer Magerrasengesellschaft entgegen. Zudem führen sowohl Robin
ie als auch 
Götterbaum 
aufgrund ihrer sowohl starken Samenausbreitung als auch durch Wurzelausläufern zu einer starken, 
schwer zu kontrollierenden Verbuschung, was sich durch die dadurch resultierende Beschattung ebenfalls 
negativ auf Qualität des Eidechse
nlebensraums auswirkt.
 
Anstelle einer gewöhnlichen Fällung
 
ist eine Ringelung der Bäume angedacht entsprechend der Angaben des 
Managementpapiers der Landschaftspflege Darmstadt Dieburg e.V. „Handreichung zur Fortbildung 
„Management baumartiger Neophyten in Sandgebieten“ des Landschaftspflege Darmstadt
-
Dieburg e.V
.“. Es 
handelt sich um die wirksamste Eindämmungsmethode für beide Arten bei Bäumen über 10
 
cm 
Stammdurchmesser.
 
Keiner der Bäume ist im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. 
Keiner der Bäume weist artenschutzrechtlich 
relevante Strukturen in Form von Baumhöhlen, 
-
spalten oder Horsten auf. An dreien der Bäume ist jedoch ein 
Nistkasten angebracht. Dieser würde vor Fällung bzw. Ringelung noch vor Beginn März 2025, sprich vor den 
nächsten Brutperiode, an einen geeigneten Baum im Umfeld umgehängt werden.
 
Die Ringel
ung selbst sollte im M
ai
/Juni durchgeführt werde
n
.

2
 
28.11.2024
 
 
Tabelle 
1
:
 
Bäume de
r Artenschutz
-
Maßnahmenfläche M1 am Ludwigshöhviertel Darmstadt, für welche ein Fällantrag gestellt wird. 
 
Nr.
 
Baumart
 
Höhe 
[m]
 
Stamm
-
 
d
urchmesser
 
[cm]
 
Stamm
-
 
umfang 
[cm]
 
Kronendurch
-
 
messer [m]
 
Vitali
tät
1
 
Erhaltungs
würdigkeit
2
 
Bemerkung
 
Maßnahme
 
1
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
 
18
 
40
 
126
 
10
 
1
 
3
 
Beseitigung zur Eindämmung 
Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
2
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
 
19
 
60
 
188
 
12
 
1
 
3
 
Nistkasten; Beseitigung zur 
Eindämmung Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
3
 
Götterbaum 
 
(
Ailanthus altissima
)
 
12
 
29; 22; 22; 19
 
90; 70; 70; 
60
 
9
 
1
 
4
 
Baumgruppe
 
4
 
dicht beieinander 
stehend
e Einzelbäume
; angebrachter 
Nistkasten; Beseitigung zur 
Eindämmung invasive Art
 
Ringeln
 
4
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
10
 
28
 
88
 
8
 
1
 
3
 
V
-
Zwiesel; 
Beseitigung zur 
Eindämmung Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
5
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
13
 
30
 
94
 
9
 
3
 
4
 
Am absterben; Nistkasten; 
Beseitigung zur Eindämmung 
Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
 
1
 
Einstufung Vitalität gemäß Schadstufen in „Verkehrssicherheit und Baumkontrolle 
–
 
Der Praxisleitfaden zu den FLL Naumkontrollrichtlinien“ (
I
NSTITUT FÜR 
B
AUMPFLEGE 
H
AMBURG
 
(Hrsg.) 2022): 
 
0
 
ohne Schadmerkmale, Bäume ohne erkennbare oder mit nur geringen Schäden (bis 10 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
1
 
schwach geschädigt, Bäume mit beginnender Kronenverlichtung (bis 11
-
25 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
2
 
mittelstark beschädigt, Bäume mit stärkerer bis starker Kronenverlichtung (26
-
60 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
3
 
stark geschädigt, absterbende Bäume mit sehr starker Verlichtung der gesamten Krone, mit starker Dürrastbildung und abgestorb
enen Kronenpartien (>60 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
4
 
abgestorben
 
2
 
Gutachterliche Einstufung der Erhaltungswürdigkeit
 
unter Einbeziehung Vitalität und sonstiger Faktoren wie Invasivität, Entgegegstehen Entwicklungsziele für Artenschutzfläche 
:
 
1
 
Sehr erhaltungswürdig
 
2
 
Erhaltungswürdig
 
3
 
Wenig erhaltungswürdig 
 
4
 
Nicht erhaltungswürdig

3
 
28.11.2024
 
Nr.
 
Baumart
 
Höhe 
[m]
 
Stamm
-
 
d
urchmesser
 
[cm]
 
Stamm
-
 
umfang 
[cm]
 
Kronendurch
-
 
messer [m]
 
Vitali
tät
1
 
Erhaltungs
würdigkeit
2
 
Bemerkung
 
Maßnahme
 
6
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
12
 
39
 
122
 
8
 
3
 
4
 
Fäule am Kronenansatz, Astabriss, 
am absterben; Beseitigung zur 
Eindämmung Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
7
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
6
 
14; 14
 
43;44
 
5
 
1
 
3
 
Zweistämmig; Beseitigung zur 
Eindämmung Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
8
 
Robinie 
 
(Robinia 
pseudoacacia)
 
8
 
21; 18; 10
 
67; 57; 30
 
8
 
1
 
3
 
Dreistämmig; Beseitigung zur 
Eindämmung 
Robinienaufwuchs + 
Nährstoffanreicherung Boden
 
Ringeln
 
 
1
 
Einstufung Vitalität gemäß Schadstufen in „Verkehrssicherheit und Baumkontrolle 
–
 
Der Praxisleitfaden zu den FLL Naumkontrollrichtlinien“ (
I
NSTITUT FÜR 
B
AUMPFLEGE 
H
AMBURG
 
(Hrsg.) 2022): 
 
0
 
ohne Schadmerkmale, Bäume ohne erkennbare oder mit nur geringen Schäden (bis 10 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
1
 
schwach geschädigt, Bäume mit beginnender Kronenverlichtung (bis 11
-
25 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
2
 
mittelstark beschädigt, Bäume mit stärkerer bis starker Kronenverlichtung (26
-
60 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
3
 
stark geschädigt, absterbende Bäume mit sehr starker Verlichtung der gesamten Krone, mit starker Dürrastbildung und abgestorb
enen Kronenpartien (>60 % Nadel
-
/Blattverlust)
 
4
 
abgestorben
 
1
 
Gutachterliche Einstufung der Erhaltungswürdigkeit
 
unter Einbeziehung Vitalität und sonstiger Faktoren wie Invasivität, Entgegegstehen Entwicklungsziele für Artenschutzfläche 
:
 
1
 
Sehr erhaltungswürdig
 
2
 
Erhaltungswürdig
 
3
 
Wenig erhaltungswürdig 
 
4
 
Nicht erhaltungswürdig

2025/0003

7845 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.01.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0003 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen  
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
Fällung (Eindämmung durch Ringelung) von acht Robinien und einer 
Götterbaumgruppe, auf den Artenschutzflächen (Zauneidechse) im Norden des 
Ludwigshöhviertel  
 
Vorlage vom: 17.12.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung (Eindämmung durch Ringelung) von ach t Bäumen (Robinien, 
Götterbaum) im Ludwigshöhviertel  unter Beachtung der Dienstanweisung für die Überwachung, 
Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes zu.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Stellungnahme Baumkontrolle, 28.11.2024, Planungsgesellschaft Natur 
& Umwelt mBH, Rodungsplan mit Baumnr.  
Anlage 2: Hand reichung zur Fortbildung „Management baumartiger Neophyten in 
Sandgebieten“ des Landschaftspflege Darmstadt Dieburg e.V.

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.12.2024 
 
Auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages und des Erschließungsvertrages mit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt die BVD New Living & Co KG, kurz BVD, derzeit das 
Ludwigshöhviertel (LHV) in Darmstadt.  
 
Im Zuge der Erschließungsarbeiten werden derzeit auch die im Bebauungsplan als 
Artenschutzflächen ausgewiesenen Bereiche vor der abschließenden Übergabe an die Stadt 
Darmstadt optimiert und die letzten Wegeanschlüsse zur Anbindung des LHV an die nördlich 
anschließenden Gebiete Bessungens (Kleingärten, Akademie für Tonkunst) hergestellt.  
 
Die Planungsgesellschaft Natur & Umwelt mbH (PGNU) wurde von der BVD mit dem 
fünfjährigen Monitoring der Artenschutzflächen beauftragt. Sie gewährleistet die Erfüllung der 
Artenschutzfunktion, indem sie die Pflege der Flächen koordiniert und das planende Büro ISA 
Ingenieure bei den abschließenden Planungsleistungen berät. Nach dieser fünfjährigen 
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gehen die Flächen ins Pflegemanagement an das 
Grünflächenamt über, um die (Nach-)Pflege der Flächen dauerhaft sicherzustellen.  
 
Im Rahmen einer Baumkontrolle wurden die Bestandsbäume hinsichtlich ihres 
Gesundheitszustandes einer aktuellen Begutachtung unterzogen. Der ausführliche Bericht der 
PGNU vom 28.11.2024 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die wesentlichen Ergebnisse 
des Gutachtens werden im Folgenden zusammengefasst. Neben einigen bereits abgestorbenen 
Baumstandorten stehen in der Fläche vereinzelte Robinien sowie eine Götterbaumgruppe, die 
schwach bis stark geschädigt und damit wenig bis nicht erhaltenswürdig sind.  
 
Robinien sowie auch Götterbäume führen auf Grund ihrer starken Samenausbreitung und ihren 
Wurzelausläufern zu einer starken, schwer kontrollierbaren Verbuschung. Dies wirkt sich durch 
die daraus resultierende Beschattung negativ auf die Qualität des Eidechsenhabitats aus. 
Zudem reichern Robinien auf Dauer den Boden stark mit Stickstoff an („Knöllchenbakterien“) 
und stehen damit dem Entwicklungsziel „Erhalt Magerrasen“ entgegen. Einzudämmen wäre 
dies nur durch eine sehr intensive (kostenintensive) Dauerpflege, die nicht gewährleistet 
werden kann. 
Es wird dringend empfohlen, die genannten Bäume dauerhaft zu entfernen. Die PGNU schlägt 
vor, anstelle einer Fällung die Bäume zu ringeln, da dies langfristig die effektivste Methode zur 
Eindämmung von Robinien und Götterbäumen ist. Dadurch wird die vegetative Ausbreitung 
über Stock- und Wurzelaustriebe begrenzt. Weitere Details sind in der Anlage „Handreichung 
zur Fortbildung ‚Management baumartiger Neophyten in Sandgebieten‘ des Landschaftspflege 
Darmstadt-Dieburg e. V.“ zu finden. 
 
Der Ringelungsprozess durch eine Baumpflegefirma läuft über ca. zwei Jahre (begleitet im 
Rahmen der Pflegeüberwachung der Artenschutzflächen durch die PGNU). Nach drei Jahren 
sollten die Bäume abgestorben sein. Abhängig vom Standort und der Situation um die 
Verkehrssicherheit wird dann entschieden, ob ein Baum als Totholz/Habitatbaum stehen bleibt 
oder oberirdisch zu fällen ist. Der verbleibende Wurzelstubben kann als beliebte 
Sonnenstruktur der Eidechsen im Boden verbleiben.

- 4 - 
Die acht betroffenen Bäume sind in Tabelle 1 erfasst.  
 
Tabelle 1 – Im Gutachten werden acht Bäume zur Fällung empfohlen; Reihenfolge gemäß Gutachten 
(siehe Anlage); die Götterbaumgruppe besteht aus vier Einzeltrieben  
Baum-
Nr. 
Art Baumhöhe 
(m) 
Kronendurchmesse
r (m) 
Stammumfang 
(cm) 
1 Robinia pseudoacacia 
 (Robinie) 
18 10 126 
2 Robinia pseudoacacia 
 (Robinie) 
19 12 188 
3 Ailanthus altissima  
(Götterbaum) 
12 9 90,70,70,60 
4 Robinia pseudoacacia 
 (Robinie) 
10 8 88 
5 Robinia pseudoacacia 
 (Robinie) 
13 9 94 
6 Robinia pseudoacacia  
(Robinie) 
12 8 122 
7 Robinia pseudoacacia  
(Robinie) 
6 5 43,44 
8 Robinia pseudoacacia  
(Robinie) 
8 8 67,57,30 
 
Die Robinien und der Götterbaum besitzen eine Vitalität zwischen 1 und 3, damit sind sie zum 
Teil nur schwach geschädigt (1 − beginnende Kronenverlichtung, betroffen sind 11-25% der 
Blattmasse) in Teilen allerdings auch stark geschädigt (3 − absterbender Baum mit sehr 
starker Verlichtung der gesamten Krone > 60% der Blattmasse). Gutachterlich wurde die 
Erhaltungswürdigung unter Einbeziehung der Vitalität und sonstiger Faktoren wie Invarsivität, 
entgegenstehender Entwicklungsziele der Artenschutzfläche zwischen 3 (wenig 
erhaltenswürdig) und 4 (nicht erhaltenswürdig) eingestuft. Details können in der 
Stellungnahme der Baumkontrolle durch die PGNU entnommen werden (s. Anlage). 
 
Hinweis 
 
Keiner der benannten Bäume ist im Bebauungsplan als erhaltenswert festgesetzt. 
Keiner der Bäume weist artenschutzrechtlich relevante Strukturen auf (PGNU, November 
2024). Die an den zu ringelnden Bäumen befestigten Nistkästen werden vor Beginn der Brut - 
und Setzzeit umgehängt, so dass die Maßnahme im Juni durchgeführt werden kann.  
 
Aktuell sind keine Ersatzpflanzungen geplant. Es ist vorgesehen nach Durchführung der 
Maßnahme durch die PGNU und den beauftragten Landschaftsplaner eine Begehung 
vorzunehmen und Aufwertungsbereiche und Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der 
Artenschutzflächen (Ansprüche an den Standort) zu besprechen. Eine Ersatzpflanzung an der 
nördlichen Grundstücksgrenze wird als sinnvoll erachtet, um die Baumhecke wieder zu 
schließen.

- 5 - 
Alle Ersatzpflanzungen erfolgen nach den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, eine 
fünfjährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist durch den Erschließungsvertrag mit der 
BVD New Living GmbH & Co KG sichergestellt. 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

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13733 Zeichen

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Handreichung zur Fortbildung „Management 
baumartiger Neophyten in Sandgebieten“ des 
Landschaftspflege Darmstadt-Dieburg e. V. 
Innerhalb der Landschaftspflege von Schutzgebieten spielt das Management von Neophyten 
mittlerweile eine immer größere Rolle.  Diese Arten  verändern das Mikroklima ebenso wie die 
Bodenverhältnisse und verdrängen so zunehmend die auf ihren Lebensraum spezialisierten und oft 
konkurrenzschwächeren Arten. In den Sandgebieten im Westen des Landkreises Darmstadt-Dieburg 
steht vor allem das Zurückdrängen von baumartigen Neophyten wie dem Götterbaum ( Ailanthus 
altissima), der Robinie (Robinia pseudoacacia), der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) 
und dem Eschen-Ahorn (Acer negundo) im Vordergrund der landschaftspflegerischen Bemühungen. 
Diese Handreichung bietet Ihnen eine Praxishilfe durch die Zusammenstellung der wirksamsten 
Eindämmungsmethoden gemäß den Erfahrungen des Fortbildungs -Referenten Reiner Stürz zu den  
genannten Neophyten mit Ergänzungen aus der Fachliteratur. 
Götterbaum (Ailanthus altissima) 
Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) 
Einjährige Götterbäume können von Hand ausgerissen werden. An zugänglichen Standorten können 
auch größere Individuen bis etwa 5 cm BHD mit einer Winde oder einem Traktor ausgerissen werden. 
Mehrmaliges Zurückschneiden auf den Stock oder Mulchen sind mittelfristig nicht zielführend ( Jörg 
2017; Liess 2007  zitiert nach Knüsel et al. 2020 ). Wenn diese Maßnahme nicht konsequent und 
langfristig weitergeführt w ird, kann sie sogar kontraproduktiv sein. Die Wurzel - und Stockausschläge 
sind beim Götterbaum, insbesondere bei günstigen Lichtverhältnissen, sehr zahlreich und vital. So sind 
viele dichte Götterbaumvorkommen (z.  B. entlang von Straßen) das Ergebnis von missglückt en 
mechanischen Bekämpfungsversuchen. (Knüsel et al., 2020) 
Wichtig ist beim Ausreißen, dass möglichst alle Wurzelfragmente entnommen werden, da auch aus 
kleinen Wurzelstücken neue Sprosse gebildet werden können. Nach dem Ausreißen können einzelne 
Pflanzen mit der Wurzel nach oben in benachbarte Vegetation gehängt werden, wo diese 
austrocknen und absterben. Zum Trocknen liegengelassenes unterirdisches Pflanzenmaterial kann 
dagegen leicht wieder anwurzeln, weswegen auch eine Kompostierung keine ausreichende 
Entsorgungsart ist. Alternativ kann unterirdisches Pflanzenmaterial in einer Verbrennungsanlage 
entsorgt werden („Götterbaum – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014“) . 
Wenn es vor Ort Möglichkeiten gibt, ausgerissene Pflanzen so abzulegen, dass die Wurzeln keinen 
Kontakt zum Boden haben, können diese auf der Fläche verbleiben. 
 
Eine weitere Methode, die sich in der Praxis bei Reiner Stürz ebenfalls bewährt hat, ist das Fräsen des 
Bodens (ca. 5-10 cm Tiefe) im Hochsommer mitsamt dem Sämling bzw. der Jungpflanze. Hierfür kann 
zum Beispiel eine Ackerfräse genutzt werden.

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Abbildung 1: Frisch gefräste Fläche mit (ehemaligen) Vorkommen von Götterbaum-Sämlingen/-Jungpflanzen. 
Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) 
Eine Möglichkeit zur Entfernung von Jungpflanzen und kleinen Bäumen von unter 10 cm BHD besteht 
in der Ausgrabung bzw. dem Ausbaggern der Pflanzen mit dem gesamten Wurzelstock. Auch hierbei 
ist wichtig, dass möglichst alle Wurzelfragmente entnommen werden, weswegen der Boden mit einer 
Tiefe von ca. 0,5 m abgebaggert werden sollte. Die ausgebaggerten Pflanzen können anschließend 
übersandet werden  (mit einer Mindesthöhe von 120 cm, besser höher).  Eine Nachpflege der 
abgebaggerten Fläche ist notwendig, nachwachsende Sämlinge und/oder Jungpflanzen sollten in 
den Folgejahren entfernt werden. Dies kann entweder durch ausreißen per Hand oder ausgraben 
(zum Beispiel mit einer Wiedehopfhacke) geschehen.

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Abbildung 2: Ausgebaggerter Eschen-Ahorn mit gesamtem Wurzelstock. 
 
Abbildung 3: Referent Reiner Stürz auf abgebaggerter Fläche mit Götterbaum-Jungbäumen. 
Falls nötig, können junge Bäume mit einem Ziehmesser geringelt werden. Allerdings schlagen kleinere 
Pflanzen nach dem Ringeln oft wieder aus, weshalb diese besser ausgerissen oder zu einem späteren 
Zeitpunkt (> 10 cm BHD) geringelt werden sollten (Knüsel et al. 2020). 
Wenn Götterbaum-Jungpflanzen nach womöglich mehrf ach erfolgtem (unwirksamen) Rückschnitt 
wieder ausgetrieben sind und im Umkreis des zurückgeschnittenen Exemplars Wurzelbrut 
aufgekommen ist, lassen sich die unterirdisch wachsenden Pflanzenteile, die ein Mehrfaches der

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oberirdischen Pflanzenmasse ausmache n, kaum noch ausgraben. In ca. 30 bis 40 Zentimeter Tiefe 
zweigen verholzte, horizontal wachsende Ausläufer von der Hauptachse ab, die je nach 
Begleitvegetation (z. B. verholzte Baumwurzeln von anderen Gehölzen) nicht mehr ohne schweres 
Gerät und ohne Zers törung des Umfeldes auszugraben sind. Eine einfache und sehr wirksame 
Bekämpfung dieser Entwicklungsstadien ist das Einpacken der oberirdischen Triebe in schwarze, 
lichtdichte Plastiksäcke (z.B. alte Blumenerde -Säcke). Die Säcke werden an der Basis des 
Stämmchens zugebunden und verbleiben ein ganzes Jahr auf den Götterbaum -Trieben. 
Voraussetzung ist, dass die Pflanzen noch klein sind und die Triebe vollständig in die Plastiktüte 
hineinpassen. Der Spitzentrieb darf nicht mechanisch verletzt werden, denn dies  veranlasst die 
Pflanze neue  Ausläufer zu bilden. Nach dem Entfernen der Folien sind alle grünen Pflanzenteile 
abgestorben und ein Wiederaustrieb erfolgt nicht. Sie können dann abgeschnitten werden. Auf 
Risiken einer ungewollten Abdrift der Plastiksäcke, z um Beispiel bei Hochwasserereignissen, ist zu 
achten. („Götterbaum – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014“) 
 
Durch den Landschaftspflegehof Stürz (LPH Stürz) wurde folgende Ringel-Methode zur Eindämmung 
von Jungbäumen erfolgreich angewandt:

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Abbildung 4: Bis zum Wurzelhals geringelte Robinien. 
Des Weiteren wurde – wie bereits erwähnt - durch den LPH Stürz das Fräsen von Jungpflanzen mit 
anschließender intensiver Nachpflege durch bodennahes Abschneiden der  aufkommenden Triebe 
als Eindämmungsmaßnahme erfolgreich durchgeführt. 
Bäume (Durchmesser über 10 cm) 
Für Bäume mit einem BHD über 10 c m wird anstelle einer Fällung die Ringelung empfohlen, um die 
vegetative Ausbreitung via Stock - oder Wurzelausschläge einzuschränken. Es gibt verschiedene 
Ringelungsmethoden, deren Erfolg stark von einer sorgfältigen Ausführung abhängt ( Doutaz 2016, 
zitiert nach Knüsel et al. 2020).  
Durch den LPH Stürz w erden folgende Methoden zur Ringelung von Altbäumen während der 
Vegetationsperiode Ende Mai bis Ende Juli (kein Ringeln in der Ruheperiode, da sonst starke 
Stockausschläge aufkommen) erfolgreich angewandt:

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Abbildung 5: Referent Reiner Stürz mit drei durch verschiedene Methoden geringelten Robinien. 
Der größte Erfolg wurde bei einer Ringelung der Bäume bei trockener Witterung erzielt. Im 
darauffolgenden Jahr sollte der bearbeitete Baum erneut mit der gewählten Ringel ungsmethode 
bearbeitet werden.  Der Zeitaufwand für die Ringelung pro Baum beträgt je nach Erfahrung 5 -
10 Minuten. 
 
Robinie (Robinia pseudoacacia) 
Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) 
Im Gegensatz zum Götterbaum lassen sich die Sämlinge und Jungpflanzen der Robinie nicht  gut 
ziehen oder ausreißen. Dafür bietet sich die Beweidung mit Eseln, Ziegen und/oder Schafen an, da 
die Tiere die Jungpflanzen gerne verbeißen. Optimal ist eine zweifache Beweidung pro Jahr, einmal 
nach dem Austreiben der Bäume im Mai/Juni und dann erneut im Spätsommer.  Auch eine 
Dauerbeweidung mit Ziegen über die gesamte Vegetationsperiode bietet sich zur Bekämpfung von 
Gehölzen an.

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Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) 
Gleiche Methodik wie beim Götterbaum. 
Bäume (Durchmesser über 10 cm) 
Gleiche Methodik wie beim Götterbaum , allerdings ist das zusätzliche Feilen und Flämmen beim 
Ringeln nicht nötig, da Robinien schneller von Krankheitserregern befallen werden. 
Zusätzlich können Stockausschläge der Robine wie Jungpflanzen mit Eseln, Schafen und/oder Ziegen 
beweidet werden. Da die aufkommenden Stockausschläge bevorzugt von den Tieren abgefressen 
werden, können große Bäume bei einer Dauerbeweidung der Fläche auch direkt gefällt werden, da 
eine intensive dauerhafte Nachpflege gesichert ist. 
 
Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) 
Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) 
Im Gegensatz zum Götterbaum lassen sich die S ämlinge und Jungpflanzen der Spätblühenden 
Traubenkirsche nicht gut ziehen oder ausreißen. Dafür bietet sich die Beweidung mit Eseln, Ziegen 
und/oder Schafen an, da die Tiere die Jungpflanzen gerne verbeißen. Optimal ist eine zweifache 
Beweidung pro Jahr, einmal nach dem Austreiben der Bäume im Mai/Juni und dann erneut im 
Spätsommer. Auch eine Dauerbeweidung mit Ziegen über die gesamte Vegetationsperiode bietet 
sich zur Bekämpfung von Gehölzen an. 
Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) 
Gleiche Methodik wie beim Götterbaum. 
Bäume (Durchmesser über 10 cm) 
Gleiche Methodik wie beim Götterbaum, allerdings ist das zusätzliche Feilen und Flämmen beim 
Ringeln nicht nötig, da Spätblühende Traubenkirschen schneller von Krankheitserregern befallen 
werden. 
Zusätzlich können Stockausschläge der Spätblühenden Traubenkirsche wie Jungpflanzen mit Eseln, 
Schafen und/oder Ziegen beweidet werden.  Da die aufkommenden Stockausschläge bevorzugt 
von den Tieren abgefressen werden, können große Bäume bei einer Dauerbeweidung der Fläche 
auch direkt gefällt werden, da eine intensive dauerhafte Nachpflege gesichert ist. 
 
Eschen-Ahorn (Acer negundo) 
Sämlinge und Jungpflanzen (unter 1 Jahr alt) 
Im Gegensatz zum Götterbaum lassen sich die Sämlinge und Jungpflanzen des Eschen -Ahorns nicht 
gut ziehen oder ausreißen. Dafür bietet sich die Beweidung mit Eseln, Ziegen und/oder Schafen an, 
da die Tiere die Jungpflanzen gerne verbeißen. Optimal ist eine zweifache Beweidung pro Jahr, 
einmal nach dem Austreiben der Bäume im Mai/Juni und dann erneut im Spätsommer. Auch eine 
Dauerbeweidung mit Ziegen über die gesamte Vegetationsperiode bietet sich zur Bekämpfung von 
Gehölzen an.

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Jungpflanzen und kleine Bäume (Durchmesser unter 10 cm) 
Gleiche Methodik wie beim Götterbaum. 
Bäume (Durchmesser über 10 cm) 
Gleiche Methodik wie beim Götterbaum, allerd ings ist das zusätzliche Feilen und Flämmen beim 
Ringeln nicht nötig, da Eschen-Ahorn schneller von Krankheitserregern befallen wird. 
Zusätzlich können Stockausschläge des Eschen -Ahorns wie Jungpflanzen mit Eseln, Schafen 
und/oder Ziegen beweidet werden.  Da die aufkommenden Stockausschläge bevorzugt von den 
Tieren abgefressen werden, können große Bäume bei einer Dauerbeweidung der Fläche auch direkt 
gefällt werden, da eine intensive dauerhafte Nachpflege gesichert ist. 
 
Hintergrundinformation zum Ringeln 
Die Managementmaßnahmen der aufgeführten Gehölze in Form von Ringelungsmethoden 
erfolgen möglichst von Mai bis August (idealerweise im Juni/Juli). In diesem Zeitraum werden über 
das Xylem Wasser und Mineralstoffe von den Wurzeln des Baumes in die Krone trans portiert. Dieser 
Transport soll mithilfe der dargestellten Methoden nicht unterbrochen werden, um zu verhindern, 
dass der Druck im Baum abfällt und der Baum als Reaktion auf den Druckabfall seine Leitbündel 
nach oben abschließt und anschließend neue Seitentriebe oder Ausläufer ausbildet. In der Krone 
werden mithilfe der Fotosynthese Assimilate gebildet, die im Bast (Phloem) in die Wurzeln bzw. die 
Speicherorgane transportiert werden. Wenn der Bast beim Ringeln des Stammes rundherum 
entfernt wird, können keine Assimilate mehr gespeichert werden und der Baum „hungert“ auf diese 
Weise aus. 
 
Nachpflege 
Alle in dieser Handreichung aufgeführten Maßnahmen zum Management von baumartigen 
Neophyten in Sandgebieten sind keine finale Lösung. Eine geeignete Nachpflege de r Fläche ist 
genauso wichtig wie die Erstmaßnahme und sollte bereits vor dem Maßnahmenbeginn gesichert 
sein. Eine geeignete Nachpflege sollte mindestens über 5 bis 10 Jahre durchgeführt werden.  
 
Beweidung 
 Für die Eindämmung von baumartigen Neophyten in Sandgebieten in Form von Beweidung bieten 
sich vor allem Ziegen an, da diese Gehölze am stärksten verbeißen. Den zweithöchsten 
Beweidungseffekt erzielt man durch eine Beweidung mit Schafen, etwas weniger effektiv aber 
immer noch geeignet ist die Beweidung mit Eseln, Rindern oder anderen Weidetieren.

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Materialien 
Je nachdem, welche Fläche betroffen ist und wie alt die baumartigen Neophyten sind, können 
folgende Materialien zur Eindämmung verwendet werden: 
 
• Ringeln: Ziehmesser 
• Ausgraben: Wiedehopfhacke 
• Fräsen:  Ackerfräse, Mulcher 
• Ausbaggern: Bagger 
 
 
Abschließend möchten wir als ergänzende Literaturempfehlung noch auf den Artikel „Praxis der 
Erstpflege von gehölzreichen, basenreichen Sandrasen“ (2008) von Dr. Andreas Zehm hinweisen: 
https://www.researchgate.net/profile/Andreas-
Zehm/publication/259784368_Praxis_der_Erstpflege_von_geholzreichen_basenreichen_Sandrasen/li
nks/53e0f5730cf2235f352714ec/Praxis-der-Erstpflege-von-gehoelzreichen-basenreichen-
Sandrasen.pdf. 
 
 
 
 
Quellen 
„Götterbaum – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014“, Stand März 2021. 
Knüsel, Simon, Wunder, Jan, Moos, Christine, Dorren, Luuk, Schwarz, Massimiliano, Gurtner, Daniela 
und Conedera, Marco, 2020, „Der Götterbaum in der Schweiz – Ökologie und 
Managementoptionen“, Merkblatt für die Praxis, WSL Birmesdorf, ISSN 2296 -4428. 
Stürz, Reiner, mündl., 2024.

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0003
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.12.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00