A-R/0032/2026
Einheitliches Anmeldeverfahren für mehr Chancengerechtigkeit!
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A-R-0032-2026
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Seite 1 von 3 FDP im Rat der Stadt Münster Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Email: rat@fdp-ms.de Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 22.06.2026 Einheitliches Anmeldeverfahren für mehr Chancengerechtigkeit! Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung beantragt bei der Bezirksregierung Münster die Durchführung eines vorge- zogenen Anmeldeverfahrens für alle weiterführenden städtischen Schulen zur Sekundar- stufe I zum Schuljahr 2027/2028. 2. Die Verwaltung prüft die Nutzung der Online-Plattform „Schulbewerbung.de“ sowie die Ent- gegennahme von Zweit- und Drittwünschen für das Anmeldeverfahren zur Sekundarstufe I und erarbeitet eine Empfehlung. Ein Ergebnis soll dem Ausschuss für Schule und Weiterbi l- dung vorgelegt werden. 3. Die Verwaltung zeigt weitergehende Aufnahmepotenziale an den weiterführenden städti- schen Schulen zur Sekundarstufe I auf. Begründung: Zu 1. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für die Sekundarstufe I der weiterführenden städtischen Schu- len der Stadt Münster zum Schuljahr 2026 / 2027 waren Abweisungen von Schülerinnen und Schü- lern sowie Mehrklassenbildungen in einem bis dato nicht dagewesenen Umfang notwendig: Von 18 weiterführenden Schulen (6 Realschulen, 11 Gymnasien, 1 Primusschule) • mussten vier Schulen eine zusätzliche Klasse bilden (1 Realschule, 3 Gymnasien) • musste eine Schule zwei zusätzlichen Klassen bilden (1 Gymnasium) • mussten vier Schulen insgesamt 72 Schülerinnen und Schüler ablehnen (2 Gymnasien, 1 Re- alschule, Primusschule), • waren bei zwei weiteren Schulen die verfügbaren Plätze ausgeschöpft (1 Realschule, 1 Gym- nasium). Somit waren bei drei der sechs Realschulen, bei sieben der elf Gymnasien und bei der Primusschule die Kapazitäten nachweislich überschritten oder zumindest ausgeschöpft. Nennenswerte freie Aufnahmekapazitäten an den Gymnasien im Rahmen der Regelzügigkeit gab es tatsächlich nur noch bei zwei der elf Schulen (vgl. Pressemitteilung Stadt Münster vom 2.3.26). Zuvor hatten die drei städtischen Gesamtschulen im bisherigen Anmeldeverfahren insgesamt 440 Schülerinnen und Schüler abgelehnt. Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2026 Seite 2 von 3 Diese Entwicklungen sind auf die deutlich steigende Zahl der Schülerinnen und Schüler zurückzufüh- ren: Im Vergleich zu den Anmeldeverfahren in den Jahren 2023 und 2024 mit durchschnittlich rund 2.200 Schülerinnen und Schülern stieg deren Zahl zum Anmeldever fahren 2025 um 100 auf 2.300 und zum Anmeldeverfahren 2026 um 230 auf 2.430 an. Bereits mit der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für den Planungshorizont 2022-2033 war von steigenden Schülerzahlen ab dem Jahr 2025 ausgegangen worden. Mit der im Frühjahr 2026 veröf- fentlichten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für den Planungshorizon t 2025 -2035 wurden diese Zahlen deutlich nach oben korrigiert: Ab dem Jahr 2027 ff. steigen die Schülerzahlen nochmals stärker als zuvor angenommen, und sie gehen auch später und vor allem schwächer als angenom- men zurück. Erst ab der Mitte der 2030er Jahre ist wieder ein Niveau von Anfang der 2020er Jahre zu erwarten, wobei die angemeldeten Schülerinnen und Schüler über die sechs bis neun Jahre ihrer Schullaufbahn an den Schulen verbleiben und entsprechende Kapazitäten benötigen. Somit verschärfen sich für die Anmeldeverfahren mindestens in den nächsten fünf bis sieben Jahren die Rahmenbedingungen deutlich. Um die Planungssicherheit und die Verlässlichkeit für alle weiterführenden Schulen, die Erziehungs- berechtigten und vor allem die Kinder zu erhöhen, braucht es zuvorderst ein transparentes und fai- res Anmeldeverfahren, das insbesondere mehrfache Ablehnungen vermeidet. Dazu eignet sich ein einheitliches vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle weiterführenden Schu- len zur Sekundarstufe I, wie von der Verwaltung bereits zum Schuljahr 2026/2027 empfohlen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, für das kommende Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2027/2028 bei der Bezirksregierung ein vorgezogenes Verfahren für alle Schulformen zu beantra- gen, um so möglichst frühzeitig, nämlich in der ersten Woche des 6 -wöchigen Anmeldezeitraums, starten zu können. Laut landesseitiger Regelung ist die erste Woche generell für vorgezogene Ver- fahren vorgesehen, die zweite Woche für die Abweisungen. Alle anderen Verfahren starten frühes- tens in der dritten Woche. Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) machen die Beantragung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens, wenn es sich nicht um neu genehmigte Schulen im Errichtungsjahr handelt, d avon abhängig, dass für die vorgezogene Schulform an einer oder mehrerer Schulen ein sogenannter Anmeldeüberhang besteht (Nr. 1.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur § 1 APO -S I). Der Anmeldeüberhang führt an den be- troffenen Schulen dazu, dass Eltern nach de r Ablehnung der Anmeldung ihr Kind bzw. ihre Kinder an einer anderen Schule anmelden müssen. Durch das Vorziehen des Anmeldeverfahrens erhalten diese Eltern dafür mehr Zeit. Indem das vorgezogene Anmeldeverfahren alle betroffenen Schulfor- men umfasst, erfolgt eine Gleichbehandlung der betroffenen Eltern. Seite 3 von 3 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anmeldung bereits zum Schuljahr 2025/2026 sowie – nunmehr nochmals bestärkt – zum Schuljahr 2026/2027 liegen die rechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Vorziehen mit Ausnahme der Hauptschulen für alle Schu lformen der städtischen weiterführenden Schulen in Münster vor. Im Sinne der Einheitlichkeit sollten auch die Hauptschulen in das vorgezogene Verfahren einbezogen werden. Auch andere Städte in NRW verfahren in dieser Weise. Da bei der Anwendung des geänder ten Verfahrens nicht vorhersehbar ist, in welchem Um- fang es zu nachfolgenden Ummeldungen / Schulplatzsuchen kommt, der gesamte Anmeldezeitraum aber nach hinten (6 Wochen ab dem letzten möglichen Tag zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse) begrenzt ist, soll das vorgezogene Verfahren für alle Schulformen genutzt werden, um ausreichend Zeit für möglicherweise zahlreiche Ummeldungen zu gewinnen. Das vorgezogene gleichzeitige Anmeldeverfahren vermeidet doppelte bis nicht selten dreifache Ab- sagen und bietet vor allem den Eltern und den Kindern die Möglichkeit, Aufnahmekapazitäten und Entfernungen von alternativen Schulstandorten abzuwägen. zu 2. Die Online-Plattform „Schulbewerbung.de“ wird bereits von zahlreichen Kommunen für das Anmel- deverfahren zur Sekundarstufe I genutzt. Im Jahr 2026 nutzte die Verwaltung der Stadt Münster die Plattform erstmals für die Anmeldungen zur Sekundarstufe II. Die v orliegenden Erfahrungen sollen genutzt werden, um die Möglichkeiten der Nutzung der Online-Plattform „Schulbewerbung.de“ für die Anmeldungen zur Sekundarstufe I zu prüfen bzw. Alternativen aufzuzeigen. Ebenso soll die Ent- gegennahme von Zweit- und Drittwünschen für die Sekundarstufe I geprüft werden. Ziel soll es sein, die Überhänge bei den Anmeldungen entsprechend der Kapazitäten / zu hebenden Potenziale in- nerhalb des vorgezogenen Anmeldeverfahrens bestmöglich zu verteilen. Das Ergebnis der Prüfung sowie ein Vorgehensvorschlag sollen dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Sitzung am 23. September 2026 vorgestellt werden. zu 3. Erkennbar übersteigt mindestens in den nächsten fünf bis sieben Jahren der Bedarf die Kapazitäten an Schulplätzen in der Sekundarstufe I. Um dem entgegenzutreten und ad hoc-Maßnahmen zu ver- meiden, zeigt die Verwaltung bestehende Potenziale auf. Dies können temporäre Mehrklassenbil- dungen oder das Ausschöpfen des Klassenfrequenzhöchstwertes sein. Wichtig ist, dass diese Maß- nahmen im Vorfeld eines Anmeldeverfahrens als Option öffentlich sind und zügig verwirklicht wer- den können. gez. Jörg Berens Claudia Grönefeld FDP im Rat der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0032/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 23.06.2026
- Erstellt
- 23.06.2026 14:42