0483/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0151/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4819 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 26.04.2017 0483/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0151/2017 - Wohnraum für benachteiligte Personengruppen Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten im Rahmen einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates um die Beantwortung von Fragen, die die Versorgung von Wohn- raum für benachteiligte Personengruppen betreffen. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen nachfolgend Stellung. 1. Wie groß ist die betroffene Personengruppe der wohnungslosen, suchtkranken und psy- chisch kranken Menschen in Köln? Valide Zahlen zur Personengruppe der wohnungslosen Menschen, die zudem suchtkrank oder psy- chisch erkrankt sind, liegen der Verwaltung nicht vor. Im Gegensatz zur Wohnungslosigkeit sind diese Erkrankungen häufig nicht sichtbar und damit auch nur schwer einschätzbar. 2. Wie schätzt die Verwaltung die Versorgung dieses Personenkreises mit Wohnraum ein? Eines der drängendsten Themen des sozialen Kölns vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt ist die ausreichende Wohnraumversorgung, insbesondere auch für jene Kölner Bürgerinnen und Bürger, die in Köln ihre Wohnung verloren haben oder denen Wohnungslosigkeit droht. Wohnungslose Menschen haben derzeit auf dem regulären Wohnungsmarkt kaum eine Chance, be- zahlbaren Wohnraum zu erhalten. Ungünstige Lebensbiographien geringes Einkommen, Langzeitar- beitslosigkeit und andere persönliche Schicksalsschläge führen dazu, dass diese Menschen im Wett- bewerb mit anderen Wohnungssuchenden chancenlos sind und regelmäßig als Verlierer hervorge- hen. Dabei ist die Situation der Personengruppe der Wohnungslosen, die an Sucht- und psychischen Er- krankungen leiden, besonders prekär. Ihre Versorgung mit Wohnraum ist aufgrund der Erkrankung zusätzlichen Hindernissen unterworfen. Zur Behebung der akuten Wohnungslosigkeit sind sie ord- nungsbehördlich oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bei Trägern der Wohlfahrt unterge- bracht. Die ansteigenden Zahlen der Wohnungslosen in Köln sowie die kontinuierliche Auslastung der Unter- bringungsangebote der Fachstelle Wohnen und der betreuten Wohnangebote der Träger der Woh- nungslosenhilfe machen einen dringenden Handlungsbedarf deutlich. In den Einrichtungen der Woh- nungslosenhilfe ist der Verwaltung und den Trägern eine wachsende Anzahl an Menschen bekannt, die prinzipiell wohnfähig sind oder mit einer entsprechenden ambulanten Unterstützung eine Woh- nung beziehen könnten. Aufgrund des beschriebenen Nachteils am Wohnungsmarkt können diese Personen aber die Angebote nicht verlassen und blockieren gleichzeitig diese Plätze bei Trägern, die von anderen Personen in Notunterbringungen genutzt werden könnten. Die fehlende Möglichkeit zur 2 Anschlussversorgung notuntergebrachter Haushalte und Personen führt zu einem Verbleib in Notun- terkünften, Wohnheimen und in betreuten Wohneinrichtungen. Eine soziale Integration ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich. Hinzu kommt, dass die Unterbringungen in Hotels, Notschlafstellen und betreuten Wohnprojekten sehr kostenintensiv sind. Eine fehlende Anschlussversorgung führt somit auch zu einer Wohnraum- versorgung, die mit hohen Kosten verbunden ist. 3. Sofern Handlungsbedarf besteht, wie können im öffentlichen Wohnungsbau in Köln die Be- dürfnisse wohnungsloser und/oder psychisch kranker Menschen angemessen berücksich- tigt werden? Bezahlbarer, preisgünstiger Wohnraum in Köln ist knapp. Nur noch rd. 6,8 % des Kölner Wohnungs- bestands sind öffentlich gefördert. Demgegenüber sind rd. 15.000 Haushalte regelmäßig über die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen als wohnungssuchend gemeldet. Da auch das Grundbedürfnis von wohnungslosen und/oder psychisch kranken Menschen in einer angemessenen, bezahlbaren Wohnung liegt, bedarf es der grundsätzlichen Sicherstellung einer aus- reichend quantitativen und qualitativen Versorgung mit Wohnraum. Darüber hinaus müssen Anreize (z.B. durch Belegungsvereinbarungen oder mit Bindungsrechten) für die Vermieter von (öffentlich geförderten) Wohnungen geschaffen werden, um eine ausreichende Berücksichtigung der ansonsten benachteiligten Personengruppe bei der Wohnungsvergabe ermöglichen zu können. 4. Können die Träger der sozialen Arbeit bei öffentlich geförderten Bauvorhaben besser ein- gebunden werden? Grundsätzlich können auch soziale Träger als Eigentümer und Bauherr für öffentlich geförderten Wohnraum tätig werden. Darüber hinaus ist die Einbindung eines Trägers allerdings an die grund- sätzliche Bereitschaft des Investors oder Bauherren gebunden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0483/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27