AN/0150/2021
Änderungsantrag zur Vorlage 1939/2020 „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – Bedarfsfeststellungs-beschluss “
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
4515 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2021 AN/0150/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 23.03.2021 Änderungsantrag zur Vorlage 1939/2020 „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – Bedarfsfeststellungs-beschluss „ Sehr geehrte Damen und Herrn Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 1939/2020 in die Tagesordnungen der Sitzungen des Verkehrsausschusses am 19.01.2021, des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün am 21.01.2021, des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.01.2021, des Stadtentwicklungsausschusses am 28.01.2021 und des Finanzaus- schusses am 01.02.2021 aufzunehmen: - 2 - Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstrichen): 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Pla- nungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.260.000 € (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 630.000 € konsumtiv) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurf- splanung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013). Es wird nur die Planungsvariante 01 (ebenerdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011) weiterverfolgt. Es werden zwei Planungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauf- tragt. Diese haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum („Ringe“ vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Süden bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 28.03.2019 zur Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten. 2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung des Ebertplatzes im Haushaltsjahr 2021. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertre- tung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig – mindestens aber halbjährlich – zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebert- platzes zu berichten. Begründung: Die antragstellenden Fraktionen befürworten aus städtebaulichen Gründen die ebenerdige Umgestaltung des Ebertplatzes. Es sollen von zwei zu beauftragenden Planungsteams insgesamt zwei Vorentwürfe geliefert werden. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit (Foren I und II Stadtgesellschaft, vgl. Anlage 1) sollen sich die zuständigen politischen Gremien abschließend für einen Vorentwurf entschei- den, der weiterverfolgt wird. Zudem sollen Beiträge für die Gestaltung des konzeptionellen Betrachtungsraums erarbeitet werden. Dies bietet die Möglichkeit, die Gestaltungsvorschläge für den Ebertplatz in einen größeren gestalterischen Kontext zu setzen. Insbesondere die Umgestaltung des Hansarings muss endlich mit Hochdruck verfolgt werden. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität sollen bei der Betrachtung des Konzeptbereiches insbesondere auch die Verbesserung der Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr zu den an den Ebertplatz angrenzenden Achsen Berücksichtigung finden. Eine regelmäßige Berichterstattung zum weiteren Verfahren ist aus Sicht der antragstellen- den Fraktionen notwendig. - 3 - Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0150/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 14:01