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AN/0150/2021

Änderungsantrag zur Vorlage 1939/2020 „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – Bedarfsfeststellungs-beschluss “

Gem. Änderungsantrag (SPD) 12.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

4515 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst  und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
An den Vorsitzenden  
des Finanzausschusses 
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2021 
 
AN/0150/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Rat 23.03.2021 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 1939/2020 „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, 
Umgestaltung des Ebertplatzes – Bedarfsfeststellungs-beschluss „ 
Sehr geehrte Damen und Herrn Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 
1939/2020 in die Tagesordnungen der Sitzungen des Verkehrsausschusses am 19.01.2021, 
des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün am 21.01.2021, des Ausschusses Kunst und Kultur 
am 26.01.2021, des Stadtentwicklungsausschusses am 28.01.2021 und des Finanzaus-
schusses am 01.02.2021 aufzunehmen:

- 2 - 
 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstrichen): 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Pla-
nungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in Höhe von 
insgesamt 1.260.000 € (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 630.000 € konsumtiv) an und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurf-
splanung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013). Es wird nur die Planungsvariante 01 
(ebenerdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 
2011) weiterverfolgt. Es werden zwei Planungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauf-
tragt. Diese haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum 
(„Ringe“ vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg 
im Süden bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich 
der angrenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 
28.03.2019 zur Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungs-
ermächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung des 
Ebertplatzes im Haushaltsjahr 2021. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertre-
tung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig 
– mindestens aber halbjährlich –  zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebert-
platzes zu berichten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die antragstellenden Fraktionen befürworten aus städtebaulichen Gründen die ebenerdige 
Umgestaltung des Ebertplatzes. 
 
Es sollen von zwei zu beauftragenden Planungsteams insgesamt zwei Vorentwürfe geliefert 
werden. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit (Foren I und II Stadtgesellschaft, vgl. Anlage 1) 
sollen sich die zuständigen politischen Gremien abschließend für einen Vorentwurf entschei-
den, der weiterverfolgt wird. 
 
Zudem sollen Beiträge für die Gestaltung des konzeptionellen Betrachtungsraums erarbeitet 
werden. Dies bietet die Möglichkeit, die Gestaltungsvorschläge für den Ebertplatz in einen 
größeren gestalterischen Kontext zu setzen. Insbesondere die Umgestaltung des Hansarings 
muss endlich mit Hochdruck verfolgt werden. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität 
sollen bei der Betrachtung des Konzeptbereiches insbesondere auch die Verbesserung der 
Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr zu den an den Ebertplatz angrenzenden 
Achsen Berücksichtigung finden. 
 
Eine regelmäßige Berichterstattung zum weiteren Verfahren ist aus Sicht der antragstellen-
den Fraktionen notwendig.

- 3 - 
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (6)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.01.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0150/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
12.03.2021
Erstellt
18.01.2021 14:01