Mandari Insight

V/0477/2022

Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2022

Vorlagen 11.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 06.09.2022, TOP 8.8

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0477_2022_Anlage 1_2. Statusbericht SWMS_Post-EEG_Fracking

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1277 Zeichen

Anlage A zur V/0477/2022
Kurzüberblick
Der vorliegende Bericht 2022 informiert die Mitglieder des AUKB und AWLFW im jährlichen
Turnus gemäß Vorlage V/0810/2020 zum Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH
bezüglich des:
- Umgangs mit Post EEG-Anlagen
- Ausstiegs aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel des Berichts ist die turnusgemäße Information zu den Sachentscheidungen und Zielen der
Beschlussvorlage V/0810/2020 vom 26.08.2020, insbesondere zu den Themen EEG-Vergütung
für auslaufende EE-Anlagen und dem baldmöglichsten Ausstieg aus dem Bezug von Erdgas aus
unkonventionellem Fracking.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Eventuelle Aufwendungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Jährlicher Bericht gemäß V/0810/2020
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Berichterstattung im Rahmen klimaschutzrelevanter Gremienbeschlüsse

Berichtsvorlage

1737 Zeichen

V/0477/2022
V/0477/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im
3. Quartal 2022
Beratungsfolge
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
Bericht:
In seiner Sitzung am 26.08.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mit der
Vorlage V/0810/2020 u.a. eine jährliche Berichterstattung des Beteiligungsmanagements zu den
Beschlusspunkten der Vorlage beschlossen. Auf Basis dieser Vorlage und den darin behandelten
Ratsanträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0031/2020 -
Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster
Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas) wurde turnusgemäß die fachliche Stellungnahme der
Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH eingeholt.
Die Verwaltung berichtet mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Geschäftsführung der
Stadtwerke Münster GmbH vom 11.08.2022, die auch die Sicht der Stadtnetze Münster GmbH
umfasst, zum zweiten Mal zum Status Quo und über die bereits unternommenen und geplanten
relevanten Maßnahmen bei den Stadtwerken und Stadtnetzen in Münster. Einen besonderen
Fokus legt die Geschäftsführung in dem Statusbericht auch auf die Auswirkungen der Energiekrise
in Folge des Ukraine-Krieges.
Der nächste Bericht ist für das 3. Quartal 2023 geplant.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
17.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
T elefon:492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de

V_0477_2022_Anlage 1_2. Statusbericht SWMS_Post-EEG_Fracking

7277 Zeichen

1 
Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 
„A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken 
Münster“ 
Stand: 11. August 2022 
 
1. Betroffene Post EEG-Anlage bis 2030 
Jahr PV-Anlagen mit 
auslaufender EEG-
Förderung 
installierte Leistung 
(kWp) 
2022  29 224 
2023 34 196 
2024 107 1112 
2025 103 879 
2026 97 1006 
2027 107 1289 
2028 139 2081 
2029 171 3958 
2030 308 9063 
Bei den 2022 und 2023 aus der EEG-Förderung laufenden Anlagen handelt es sich um kleinere 
Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 5 bis 7 kWp. 
 
2. Weiterbetrieb und Vergütung von Post-EEG-Anlagen (Stadtnetze Münster) 
 
Anschlussförderung: Bis zum 31. Dezember 2027 greifen folgende Übergangsregelungen für die 
Anschlussvergütung der so genannten Post-EEG-Anlagen: Ausgeförderte EE-Anlagen können derzeit 
weiterbetrieben werden und erhalten eine gesetzliche Anschlussförderung/Vergütung vom 
Netzbetreiber Stadtnetze (nach § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 b) EEG 2021). Als 
Vergütung erhalten die Betreiber den Jahresmarktwert. Dieser lag in 2021 bei 7,552 Cent / kWh. 
Davon wird ein geringer Betrag abgezogen, den die Übertragungsnetzbetreiber als Kosten für die 
Vermarktung dieses Stroms nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Verordnung ermitteln (gem. 
§53 Abs.2 EEG 2021). Für 2022 liegt dieser Betrag bei 0,187 Cent/kWh.  
Obwohl die Anlagen längst amortisiert/abgeschrieben sind, erhalten Anlagenbetreibende weiterhin 
eine Vergütung für den eingespeisten Strom, wenn auch nicht auf dem bisherigen hohen Niveau 
innerhalb der EEG-Förderung (> 50Cent/kWh für die ersten nach EEG geförderten Anlagen). 
 
Eigenverbrauch: Gerade in der aktuellen Zeit mit hohen Energiepreisen ist auch der Umbau zum 
Eigenverbrauch eine attraktive Option für Anlagenbetreiber_innen, um die eigenen Energiekosten und 
den Fremdbezug von Strom zu reduzieren. Hierfür bieten sich vor allem kleinere Anlagen mit 
geringerer Leistung an, zu denen der überwiegende Teil der aktuell aus der Förderung laufenden 
Anlagen gehört. 
 
Repowering und PV-Dienstleistung: Ziel von Repowering ist es, technisch einwandfreie Anlagen 
weiter betreiben zu können und/oder die Erzeugungskapazitäten zu erhöhen. Ein Repowering von 
Windenergieanlagen und größeren PV-Anlagen bieten die Stadtwerke Anlagenbetreibern als 
individuelle Dienstleistung im Erneuerbare Energien-Bereich an.  
Mit dem im September 2021 eingeführten Produkt Münster:Sonnenschein bieten die Stadtwerke ein 
PV-Pachtmodell für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus einer Hand an. Die Stadtwerke 
kümmern sich um den Bau und Betrieb der PV-Anlage, der oder die Anlagenbetreibende pachtet die 
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0477/2022

2 
Anlage langfristig. Die hohe Nachfrage von interessierten Bürgerinnen und Bürgern trifft aktuell auf 
einen akuten Fachkräfte-Engpass bei den ausführenden Firmen sowie knappe Materialien aufgrund 
gestörter Lieferketten, so dass mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. 
 
3. Entwicklung eines Regionalstrom-Produkts 
Zur regionalen und direkten Vermarktung von Strommengen aus Post-EEG-Anlagen verfolgen die 
Stadtwerke Münster weiterhin die Entwicklung eines Regionalstrom-Angebots, wie im Vorjahr 
berichtet. Im Mittelpunkt steht die digitale Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien-
Anlagen. 
Nach erfolgter Marktrecherche und angesichts veränderter Marktbedingungen (Stichwort: 
Energiekrise) verfolgen die Stadtwerke Münster anstelle der Beauftragung eines externen Plattform-
Dienstleisters nun eine eigene In-House-Lösung. Dies erlaubt eine unabhängigere, schlankere und 
integrierte Lösung, die besser zur Marktlage und Systemwelt passt. Aktuell wird die Möglichkeit einer 
hochwertigen Zertifizierung des Stromprodukts geprüft.  
Für „Regionalen Ökostrom“ fokussieren die Stadtwerke Münster auf die Integration von Strommengen 
aus leistungsstärkeren Post-EEG sowie nicht EEG-geförderten Anlagen. Dieses Anlagenpotenzial 
nimmt jährlich zu.  
Im Zuge der Marktrecherche und dem Austausch mit anderen Versorgern hat sich herausgestellt, 
dass die Aufnahme von Kleinstmengen aus kleinen Anlagen wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für 
kleinere Erneuerbare Energien-Anlagen mit geringer Leistung gibt es mit den beschriebenen Optionen 
zur Weiterförderung, Umrüstung auf Eigenbedarfsdeckung sowie Repowering derzeit mehrere 
Lösungen für den Weiterbetrieb, die für Anlagenbetreiber wirtschaftlich attraktiver sind als die 
Stilllegung einer technisch einwandfreien Anlage.  
 
 
Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 
„A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas“ 
Stand: 11. August 2022 
 
Bezüglich der Beschlusspunkte Nr. 1-3 der Vorlage V/0810/2020 ergänzen wir unsere Stellungnahme 
vom 27. Juli 2020 um eine aktuelle Einschätzung anhand der veränderten Situation am Gasmarkt.  
 
1. Einspeisung von Gas aus unkonventionellem Fracking 
Die aktuelle Gas-Versorgungssituation in Deutschland ist in Folge des russischen Angriffs auf die 
Ukraine und der darauffolgenden Sanktionen geprägt durch ein stark verknapptes Gas-Angebot und 
exorbitante Preissteigerungen an den Beschaffungsmärkten. Im März 2022 wurde erstmal der 
Notfallplan Gas durch die Bundesregierung aktiviert. Seit dem 23. Juni 2022 gilt die zweite von drei 
Stufen im Gas-Notfallplan, die Alarmstufe. Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell stabil, aber 
eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden (Stand: 11. August 2022). 
Um die Gasversorgung in der kommenden Heizperiode 22/23 sicherzustellen, unternimmt das 
Bundeswirtschaftsministerium Anstrengungen, alternative Lieferquellen zu den bisherigen russischen 
zu erschließen, um eine drohende Gasmangellage mit unabsehbaren Verwerfungen für Industrie und 
Haushalte abzuwenden. Dabei wird vermehrt auf Flüssiggas gesetzt, das unter anderem in den USA 
mittels unkonventionellem Fracking gewonnen wird. Zum Jahresende sollen erste LNG-Terminals in 
Deutschland ihre Arbeit aufnehmen.

3 
In der Folge steigt im deutschen Gasnetz absehbar der Anteil an Gas, das aus unkonventionellem 
Fracking gewonnen wird. Technisch ist es nicht zu vermeiden, dass über das vermaschte Gasnetz 
Gas aus unkonventionellem Fracking auch im münsterschen Gasnetz transportiert wird.  
 
2. Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking 
Die Stadtwerke Münster verfolgen weiterhin das Ziel, nachweisbar Erdgas ohne Fracking zu beziehen. 
Voraussetzung dafür ist ein Markt für Herkunftsnachweise, auf dem ähnlich dem Strommarkt, 
„zertifiziert frackingfreiem“ Erdgas gehandelt wird. Ein solches verpflichtendes Nachweis- oder 
Handelssystem existiert zum heutigen Zeitpunkt nicht.  
Auf den Aufbau eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem 
über die entsprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald 
entsprechende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs- und 
Produktstrategie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein. Angesichts 
der aktuell angespannten und extrem volatilen Lage am Erdgasmarkt ist dieses Ziel allerdings nur 
langfristig und im Verbund mit weiteren Versorgern zu realisieren (+/- Jahr 2030).

Beratungsverlauf (2)

30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0477/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2022
Erstellt
04.08.2022 15:10