V/0477/2022
Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2022
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Anlage A
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Anlage A zur V/0477/2022 Kurzüberblick Der vorliegende Bericht 2022 informiert die Mitglieder des AUKB und AWLFW im jährlichen Turnus gemäß Vorlage V/0810/2020 zum Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich des: - Umgangs mit Post EEG-Anlagen - Ausstiegs aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel des Berichts ist die turnusgemäße Information zu den Sachentscheidungen und Zielen der Beschlussvorlage V/0810/2020 vom 26.08.2020, insbesondere zu den Themen EEG-Vergütung für auslaufende EE-Anlagen und dem baldmöglichsten Ausstieg aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Eventuelle Aufwendungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Jährlicher Bericht gemäß V/0810/2020 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Berichterstattung im Rahmen klimaschutzrelevanter Gremienbeschlüsse
Berichtsvorlage
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V/0477/2022 V/0477/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2022 Beratungsfolge 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht Bericht: In seiner Sitzung am 26.08.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mit der Vorlage V/0810/2020 u.a. eine jährliche Berichterstattung des Beteiligungsmanagements zu den Beschlusspunkten der Vorlage beschlossen. Auf Basis dieser Vorlage und den darin behandelten Ratsanträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas) wurde turnusgemäß die fachliche Stellungnahme der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH eingeholt. Die Verwaltung berichtet mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH vom 11.08.2022, die auch die Sicht der Stadtnetze Münster GmbH umfasst, zum zweiten Mal zum Status Quo und über die bereits unternommenen und geplanten relevanten Maßnahmen bei den Stadtwerken und Stadtnetzen in Münster. Einen besonderen Fokus legt die Geschäftsführung in dem Statusbericht auch auf die Auswirkungen der Energiekrise in Folge des Ukraine-Krieges. Der nächste Bericht ist für das 3. Quartal 2023 geplant. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH Amt für Finanzen und Beteiligungen 17.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt T elefon:492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de
V_0477_2022_Anlage 1_2. Statusbericht SWMS_Post-EEG_Fracking
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1 Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 „A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster“ Stand: 11. August 2022 1. Betroffene Post EEG-Anlage bis 2030 Jahr PV-Anlagen mit auslaufender EEG- Förderung installierte Leistung (kWp) 2022 29 224 2023 34 196 2024 107 1112 2025 103 879 2026 97 1006 2027 107 1289 2028 139 2081 2029 171 3958 2030 308 9063 Bei den 2022 und 2023 aus der EEG-Förderung laufenden Anlagen handelt es sich um kleinere Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 5 bis 7 kWp. 2. Weiterbetrieb und Vergütung von Post-EEG-Anlagen (Stadtnetze Münster) Anschlussförderung: Bis zum 31. Dezember 2027 greifen folgende Übergangsregelungen für die Anschlussvergütung der so genannten Post-EEG-Anlagen: Ausgeförderte EE-Anlagen können derzeit weiterbetrieben werden und erhalten eine gesetzliche Anschlussförderung/Vergütung vom Netzbetreiber Stadtnetze (nach § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 b) EEG 2021). Als Vergütung erhalten die Betreiber den Jahresmarktwert. Dieser lag in 2021 bei 7,552 Cent / kWh. Davon wird ein geringer Betrag abgezogen, den die Übertragungsnetzbetreiber als Kosten für die Vermarktung dieses Stroms nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Verordnung ermitteln (gem. §53 Abs.2 EEG 2021). Für 2022 liegt dieser Betrag bei 0,187 Cent/kWh. Obwohl die Anlagen längst amortisiert/abgeschrieben sind, erhalten Anlagenbetreibende weiterhin eine Vergütung für den eingespeisten Strom, wenn auch nicht auf dem bisherigen hohen Niveau innerhalb der EEG-Förderung (> 50Cent/kWh für die ersten nach EEG geförderten Anlagen). Eigenverbrauch: Gerade in der aktuellen Zeit mit hohen Energiepreisen ist auch der Umbau zum Eigenverbrauch eine attraktive Option für Anlagenbetreiber_innen, um die eigenen Energiekosten und den Fremdbezug von Strom zu reduzieren. Hierfür bieten sich vor allem kleinere Anlagen mit geringerer Leistung an, zu denen der überwiegende Teil der aktuell aus der Förderung laufenden Anlagen gehört. Repowering und PV-Dienstleistung: Ziel von Repowering ist es, technisch einwandfreie Anlagen weiter betreiben zu können und/oder die Erzeugungskapazitäten zu erhöhen. Ein Repowering von Windenergieanlagen und größeren PV-Anlagen bieten die Stadtwerke Anlagenbetreibern als individuelle Dienstleistung im Erneuerbare Energien-Bereich an. Mit dem im September 2021 eingeführten Produkt Münster:Sonnenschein bieten die Stadtwerke ein PV-Pachtmodell für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus einer Hand an. Die Stadtwerke kümmern sich um den Bau und Betrieb der PV-Anlage, der oder die Anlagenbetreibende pachtet die Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0477/2022 2 Anlage langfristig. Die hohe Nachfrage von interessierten Bürgerinnen und Bürgern trifft aktuell auf einen akuten Fachkräfte-Engpass bei den ausführenden Firmen sowie knappe Materialien aufgrund gestörter Lieferketten, so dass mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. 3. Entwicklung eines Regionalstrom-Produkts Zur regionalen und direkten Vermarktung von Strommengen aus Post-EEG-Anlagen verfolgen die Stadtwerke Münster weiterhin die Entwicklung eines Regionalstrom-Angebots, wie im Vorjahr berichtet. Im Mittelpunkt steht die digitale Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien- Anlagen. Nach erfolgter Marktrecherche und angesichts veränderter Marktbedingungen (Stichwort: Energiekrise) verfolgen die Stadtwerke Münster anstelle der Beauftragung eines externen Plattform- Dienstleisters nun eine eigene In-House-Lösung. Dies erlaubt eine unabhängigere, schlankere und integrierte Lösung, die besser zur Marktlage und Systemwelt passt. Aktuell wird die Möglichkeit einer hochwertigen Zertifizierung des Stromprodukts geprüft. Für „Regionalen Ökostrom“ fokussieren die Stadtwerke Münster auf die Integration von Strommengen aus leistungsstärkeren Post-EEG sowie nicht EEG-geförderten Anlagen. Dieses Anlagenpotenzial nimmt jährlich zu. Im Zuge der Marktrecherche und dem Austausch mit anderen Versorgern hat sich herausgestellt, dass die Aufnahme von Kleinstmengen aus kleinen Anlagen wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für kleinere Erneuerbare Energien-Anlagen mit geringer Leistung gibt es mit den beschriebenen Optionen zur Weiterförderung, Umrüstung auf Eigenbedarfsdeckung sowie Repowering derzeit mehrere Lösungen für den Weiterbetrieb, die für Anlagenbetreiber wirtschaftlich attraktiver sind als die Stilllegung einer technisch einwandfreien Anlage. Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 „A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas“ Stand: 11. August 2022 Bezüglich der Beschlusspunkte Nr. 1-3 der Vorlage V/0810/2020 ergänzen wir unsere Stellungnahme vom 27. Juli 2020 um eine aktuelle Einschätzung anhand der veränderten Situation am Gasmarkt. 1. Einspeisung von Gas aus unkonventionellem Fracking Die aktuelle Gas-Versorgungssituation in Deutschland ist in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine und der darauffolgenden Sanktionen geprägt durch ein stark verknapptes Gas-Angebot und exorbitante Preissteigerungen an den Beschaffungsmärkten. Im März 2022 wurde erstmal der Notfallplan Gas durch die Bundesregierung aktiviert. Seit dem 23. Juni 2022 gilt die zweite von drei Stufen im Gas-Notfallplan, die Alarmstufe. Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell stabil, aber eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden (Stand: 11. August 2022). Um die Gasversorgung in der kommenden Heizperiode 22/23 sicherzustellen, unternimmt das Bundeswirtschaftsministerium Anstrengungen, alternative Lieferquellen zu den bisherigen russischen zu erschließen, um eine drohende Gasmangellage mit unabsehbaren Verwerfungen für Industrie und Haushalte abzuwenden. Dabei wird vermehrt auf Flüssiggas gesetzt, das unter anderem in den USA mittels unkonventionellem Fracking gewonnen wird. Zum Jahresende sollen erste LNG-Terminals in Deutschland ihre Arbeit aufnehmen. 3 In der Folge steigt im deutschen Gasnetz absehbar der Anteil an Gas, das aus unkonventionellem Fracking gewonnen wird. Technisch ist es nicht zu vermeiden, dass über das vermaschte Gasnetz Gas aus unkonventionellem Fracking auch im münsterschen Gasnetz transportiert wird. 2. Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking Die Stadtwerke Münster verfolgen weiterhin das Ziel, nachweisbar Erdgas ohne Fracking zu beziehen. Voraussetzung dafür ist ein Markt für Herkunftsnachweise, auf dem ähnlich dem Strommarkt, „zertifiziert frackingfreiem“ Erdgas gehandelt wird. Ein solches verpflichtendes Nachweis- oder Handelssystem existiert zum heutigen Zeitpunkt nicht. Auf den Aufbau eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über die entsprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald entsprechende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs- und Produktstrategie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein. Angesichts der aktuell angespannten und extrem volatilen Lage am Erdgasmarkt ist dieses Ziel allerdings nur langfristig und im Verbund mit weiteren Versorgern zu realisieren (+/- Jahr 2030).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0477/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 04.08.2022 15:10