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2020/0017

Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Darmstadt

Magistratsvorlage 16.01.2020

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2020/0017

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 37 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0017 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
42 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: -- Investitionsnummer: -- 
Kostenträger: -- Sachkonto: -- 
 
Betreff: Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 16.01.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
Beauftragung zur Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung mit einem 
Intensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt -Mitte ab 01.01.2022 für 
weitere 5 Jahre. 
1. Mit der Bereitstellung des ITW wird die DRK-Starkenburg, Rettungs- und Sozialdienst 
gGmbH, für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt. 
2. Mit der Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung wird das Institut für 
Notfallmedizin vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt. 
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.02.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.01.2020 : 
 
Aufgrund der Spezialisierung des o.  g. Intensivtransportfahrzeuges und der damit für den 
Leistungserbringer verbundenen sehr hohen Investitionskosten (>270.000,00 €) ist es 
unabdingbar, eine für 2020 notwendige Ersatzbeschaffung mit einer entsprechenden 
rechtssicheren Folge-Beauftragung abzusichern. 
  
Grundlage für die Beauftragung ist der am 26.05.2011 veröffen tlichte Erlass des Hessischen 
Sozialministeriums (Aktenzeichen V9 a -2100), in dem den Trägern des Rettungsdienstes in 
deren Gebiet die aufgelisteten ITW-Standorte fallen, aufgefordert werden, die o. g. Leistung zu 
beauftragen. Im geraden erneuerten Erlass zur Durchführung von ärztlich begleiteten Sekun -
däreinsätzen in Hessen (4. Fortschreibung vom 30.09.2019) wurde der ITW -Darmstadt für 
weitere fünf Jahre als Einsatzmittel in Hessen bestätigt. 
 
Die Mitglieder des Bereichsbeirats (Kostenträger, Hilfsorganisationen (LE), Kliniken und RD-
Träger) wurden in der Sitzung am 18.12.2019 zu diesem Thema angehört. 
 
Die Kostenträger wurden im Vorfeld der Sitzung bereits über die beabsichtigte Beauftragung 
informiert. Von den Kostenträgern waren keine Vertreter (entschuldigt wg. 
Terminüberschneidungen) bei der Sitzung anwesend.  
 
Aus der vorliegenden schriftlichen Stellungnahme der Kostenträger wurden sowohl die 
generelle Zustimmung zur Maßnahme wie auch die Anmerkung zur Ausweitung der Vorrüstzeit 
um eine Stunde zitiert. 
  
Die anwesenden Sitzungsteilnehmer waren sich einig, diese eine Stunde (Vorrüstzeit) 
zusätzlich in die Folgebeauftragung aufzunehmen, um die reine Vorhaltezeit des ITW 
vollumfänglich für den Transport der intensivpflichtigen Patient nutzen zu können. 
 
Es gibt daher keine Gründe die einer Folgebeauftragung im Wege stehen würden. 
 
Für die ab 01.01.2022 notwendigen Beauftragungen (ärztliche und nichtärztliche 
Leistungserbringer) für die überregionale rettungsdienstliche Notfallversorgung in Hessen mit 
einem Intensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Mitte, werden 
daher frühzeitig mit den Folgebeauftragungen für weitere 5 Jahre sichergestellt. 
 
Der städtische Haushalt wird mit der Maßnahme nicht belastet. 
 
Darmstadt, 16.01.2020 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

2020/0017

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.02.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0017 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  -- Investitionsnummer:  -- 
Kostenträger:  -- Sachkonto: -- 
 
Betreff: Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Dar m-
stadt 
 
Vorlage vom: 16.01.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Beauftragung zur Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung mit einem 
Intensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt -Mitte ab 01.01.2022 für 
weitere 5 Jahre.  
1. Mit der Bereitstellung des ITW wird die DRK-Starkenburg, Rettungs- und Sozialdienst 
gGmbH, für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt. 
2. Mit der Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung wird das Institut für Notfallm e-
dizin vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt. 
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.01.2020: 
 
Aufgrund der Spezialisierung des o.  g. Intensivtransportfahrzeuges und der damit für den Lei s-
tungserbringer verbundenen sehr hohen Investitionskosten (>270.000,00 €) ist es unabdin g-
bar, eine für 2020 notwendige Ersatzbeschaffung mit einer entsprechenden rechtssicheren 
Folge-Beauftragung abzusichern. 
  
Grundlage für die Beauftragung ist der am 26.05.2011 veröffentlichte Erlass des Hess ischen 
Sozialministeriums (Aktenzeichen V9 a -2100), in dem den Trägern des Rettungsdienstes in 
deren Gebiet die aufgelisteten ITW -Standorte fallen, aufgefordert werden, die o.  g. Leistung zu 
beauftragen. Im geraden erneuerten Erlass zur Durchführung von är ztlich begleiteten Sekun -
däreinsätzen in Hessen (4. Fortschreibung vom 30.09.2019) wurde der ITW -Darmstadt für 
weitere fünf Jahre als Einsatzmittel in Hessen bestätigt. 
 
Die Mitglieder des Bereichsbeirats (Kostenträger, Hilfsorganisationen (LE), Kliniken und RD-
Träger) wurden in der Sitzung am 18.12.2019 zu diesem Thema angehört. 
 
Die Kostenträger wurden im Vorfeld der Sitzung bereits über die beabsichtigte Beauftragung 
informiert. Von den Kostenträgern waren keine Vertreter (entschuldigt wg. Terminüberschnei-
dungen) bei der Sitzung anwesend.  
 
Aus der vorliegenden schriftlichen Stellungnahme der Kostenträger wurden sowohl die genere l-
le Zustimmung zur Maßnahme wie auch die Anmerkung zur Ausweitung der Vorrüstzeit um 
eine Stunde zitiert. 
  
Die anwesenden Sitzungsteilnehmer waren sich einig, diese eine Stunde (Vorrüstzeit) zusätz-
lich in die Folgebeauftragung aufzunehmen, um die reine Vorhaltezeit des ITW vollumfänglich 
für den Transport der intensivpflichtigen Patient nutzen zu können. 
 
Es gibt daher keine Gründe die einer Folgebeauftragung im Wege stehen würden. 
 
Für die ab 01.01.2022 notwendigen Beauftragungen (ärztliche und nichtärztliche Leistungse r-
bringer) für die überregionale rettungsdienstliche Notfallversorgung in Hessen mit einem I n-
tensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Mitte, werden daher früh-
zeitig mit den Folgebeauftragungen für weitere 5 Jahre sichergestellt. 
 
Der städtische Haushalt wird mit der Maßnahme nicht belastet. 
 
Darmstadt, 16.01.2020 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0017
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.01.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00