2020/0017
Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Darmstadt
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anlage 1
3818 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.02.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 37
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0017
Magistratsbeschluss-Nr.
42
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: -- Investitionsnummer: --
Kostenträger: -- Sachkonto: --
Betreff: Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich
Darmstadt
Vorlage vom: 16.01.2020
Beschlussvorschlag:
Beauftragung zur Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung mit einem
Intensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt -Mitte ab 01.01.2022 für
weitere 5 Jahre.
1. Mit der Bereitstellung des ITW wird die DRK-Starkenburg, Rettungs- und Sozialdienst
gGmbH, für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt.
2. Mit der Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung wird das Institut für
Notfallmedizin vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.02.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.01.2020 :
Aufgrund der Spezialisierung des o. g. Intensivtransportfahrzeuges und der damit für den
Leistungserbringer verbundenen sehr hohen Investitionskosten (>270.000,00 €) ist es
unabdingbar, eine für 2020 notwendige Ersatzbeschaffung mit einer entsprechenden
rechtssicheren Folge-Beauftragung abzusichern.
Grundlage für die Beauftragung ist der am 26.05.2011 veröffen tlichte Erlass des Hessischen
Sozialministeriums (Aktenzeichen V9 a -2100), in dem den Trägern des Rettungsdienstes in
deren Gebiet die aufgelisteten ITW-Standorte fallen, aufgefordert werden, die o. g. Leistung zu
beauftragen. Im geraden erneuerten Erlass zur Durchführung von ärztlich begleiteten Sekun -
däreinsätzen in Hessen (4. Fortschreibung vom 30.09.2019) wurde der ITW -Darmstadt für
weitere fünf Jahre als Einsatzmittel in Hessen bestätigt.
Die Mitglieder des Bereichsbeirats (Kostenträger, Hilfsorganisationen (LE), Kliniken und RD-
Träger) wurden in der Sitzung am 18.12.2019 zu diesem Thema angehört.
Die Kostenträger wurden im Vorfeld der Sitzung bereits über die beabsichtigte Beauftragung
informiert. Von den Kostenträgern waren keine Vertreter (entschuldigt wg.
Terminüberschneidungen) bei der Sitzung anwesend.
Aus der vorliegenden schriftlichen Stellungnahme der Kostenträger wurden sowohl die
generelle Zustimmung zur Maßnahme wie auch die Anmerkung zur Ausweitung der Vorrüstzeit
um eine Stunde zitiert.
Die anwesenden Sitzungsteilnehmer waren sich einig, diese eine Stunde (Vorrüstzeit)
zusätzlich in die Folgebeauftragung aufzunehmen, um die reine Vorhaltezeit des ITW
vollumfänglich für den Transport der intensivpflichtigen Patient nutzen zu können.
Es gibt daher keine Gründe die einer Folgebeauftragung im Wege stehen würden.
Für die ab 01.01.2022 notwendigen Beauftragungen (ärztliche und nichtärztliche
Leistungserbringer) für die überregionale rettungsdienstliche Notfallversorgung in Hessen mit
einem Intensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Mitte, werden
daher frühzeitig mit den Folgebeauftragungen für weitere 5 Jahre sichergestellt.
Der städtische Haushalt wird mit der Maßnahme nicht belastet.
Darmstadt, 16.01.2020
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
2020/0017
3778 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.02.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0017
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: -- Investitionsnummer: --
Kostenträger: -- Sachkonto: --
Betreff: Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Dar m-
stadt
Vorlage vom: 16.01.2020
Beschlussvorschlag :
Beauftragung zur Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung mit einem
Intensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt -Mitte ab 01.01.2022 für
weitere 5 Jahre.
1. Mit der Bereitstellung des ITW wird die DRK-Starkenburg, Rettungs- und Sozialdienst
gGmbH, für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt.
2. Mit der Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung wird das Institut für Notfallm e-
dizin vom 01.01.2022 bis 01.01.2027 beauftragt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.01.2020:
Aufgrund der Spezialisierung des o. g. Intensivtransportfahrzeuges und der damit für den Lei s-
tungserbringer verbundenen sehr hohen Investitionskosten (>270.000,00 €) ist es unabdin g-
bar, eine für 2020 notwendige Ersatzbeschaffung mit einer entsprechenden rechtssicheren
Folge-Beauftragung abzusichern.
Grundlage für die Beauftragung ist der am 26.05.2011 veröffentlichte Erlass des Hess ischen
Sozialministeriums (Aktenzeichen V9 a -2100), in dem den Trägern des Rettungsdienstes in
deren Gebiet die aufgelisteten ITW -Standorte fallen, aufgefordert werden, die o. g. Leistung zu
beauftragen. Im geraden erneuerten Erlass zur Durchführung von är ztlich begleiteten Sekun -
däreinsätzen in Hessen (4. Fortschreibung vom 30.09.2019) wurde der ITW -Darmstadt für
weitere fünf Jahre als Einsatzmittel in Hessen bestätigt.
Die Mitglieder des Bereichsbeirats (Kostenträger, Hilfsorganisationen (LE), Kliniken und RD-
Träger) wurden in der Sitzung am 18.12.2019 zu diesem Thema angehört.
Die Kostenträger wurden im Vorfeld der Sitzung bereits über die beabsichtigte Beauftragung
informiert. Von den Kostenträgern waren keine Vertreter (entschuldigt wg. Terminüberschnei-
dungen) bei der Sitzung anwesend.
Aus der vorliegenden schriftlichen Stellungnahme der Kostenträger wurden sowohl die genere l-
le Zustimmung zur Maßnahme wie auch die Anmerkung zur Ausweitung der Vorrüstzeit um
eine Stunde zitiert.
Die anwesenden Sitzungsteilnehmer waren sich einig, diese eine Stunde (Vorrüstzeit) zusätz-
lich in die Folgebeauftragung aufzunehmen, um die reine Vorhaltezeit des ITW vollumfänglich
für den Transport der intensivpflichtigen Patient nutzen zu können.
Es gibt daher keine Gründe die einer Folgebeauftragung im Wege stehen würden.
Für die ab 01.01.2022 notwendigen Beauftragungen (ärztliche und nichtärztliche Leistungse r-
bringer) für die überregionale rettungsdienstliche Notfallversorgung in Hessen mit einem I n-
tensiv-Transportwagen (ITW) am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Mitte, werden daher früh-
zeitig mit den Folgebeauftragungen für weitere 5 Jahre sichergestellt.
Der städtische Haushalt wird mit der Maßnahme nicht belastet.
Darmstadt, 16.01.2020
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0017
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.01.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00