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Querungsmöglichkeiten über die Äußere Kanalstraße erweitern – sicheren Fußgänger*innenüberweg vom Takufeld zum Ossendorfbad einrichten

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) AN/1355/2016 vom 30.08.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Anlage 1_Lage Überweg Takufeld-Ossendorfbad

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    [7 _ wünschenswerter "x, Fußgängerüberweg
  • Anlage 2_Überweg Äußere Kanalstraße

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  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1355/2016 Stand: 01.03.2022 Sachstandsbericht Querungsmöglichkeiten über die Äußere Kanalstraße erweitern – sicheren Fußgänger*innenüberweg vom Takufeld zum Ossendorfbad einrichten Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 28.08.2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens eine der beiden „Rettungsinseln“ auf der Äußeren Kanal- straße um einen sicheren Fußgänger*innenüberweg (Zebrastreifen) zu ergänzen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 04.06.2018 folgendes mitgeteilt (Vorlage 1440/2018): Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Be- reich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Andernfalls kommen nur linienhaft wirkende Maßnahmen wie Mittelstreifen oder mehrere Inseln in kurzen Abständen in Be- tracht. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges sollte nur nach den Vorgaben der Richtlinien zur Anordnung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, wenn die geforderten Verkehrsverhältnisse vorliegen. Hier werden u.a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den Spitzenbelastungsstunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. Nur wenn beide Werte im zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ausgegangen werden. Dann ist die Anlage zulässig. In dem Zusammenhang wurden Verkehrserhebungen an den beiden bereits vor- handen Querungsinseln an der Äußeren Kanalstraße auf Höhe des Takufeldes durchgeführt. In der durchgeführten Verkehrserhebung am 16.01.2018 wurden zur Spitzenstunde im Zeitraum von 15:15 Uhr bis 16:15 Uhr 40 Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren an der Querungshilfe auf Höhe des Ossendorfer Bads erfasst. Dem gegenüber steht ein ermitteltes Fahrzeugaufkommen vom 02.02.2017 in der gleichen Stunde von 742 Fahrzeugen in Fahrtrichtung Iltisstraße. Das Fußgängeraufkommen im Bereich der Querungshilfe der Äußeren Kanalstraße in Höhe der Kleingärten zeichnet sich bei der durchgeführten Verkehrserhebung vom 16.01.2018 in der Zeit von 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr mit 28 querenden Fußgängerinnen und Fußgängern die Spitzenstunde ab. Dem gegenüber steht ein ermitteltes Fahrzeugaufkommen am 02.02.2017 in der gleichen Stunde von 708 Fahrzeugen in Fahrtrichtung Iltisstraße. Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fuß- gängeraufkommen in der jeweiligen Spitzenstunde der jeweiligen Überquerungsstelle liegt unter der 2 Anzahl von 50 Fußgängerinnen und Fußgängern und folglich unter dem vom den Richtlinien zur An- lage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen möglichen Einsatzbereich von Fußgänger- überwegen. 2 Weiterhin ist das in der Verkehrserhebung ermittelte KFZ-Verkehrsaufkommen mit den Fahrzeugstärken oberhalb von dem von Fußgängerüberwegen empfohlenen Bereich. Deswegen er- höht in diesem Fall die Anlage von Fußgängerüberwegen nicht die Verkehrssicherheit für Fußgänge- rinnen und Fußgänger. Daher sind in diesem Fall baulich angelegte Querungshilfen ausreichend. An beiden Überquerungsstellen sind bereits bauliche Querungsinseln installiert. Sachstand 2016: Zählungen wurden in Auftrag gegeben. Nach Auswertung der Ergebnisse, kann über die Anlage von Fußgängerüberwegen entschieden werden. Nächste Schritte: Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

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