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V/0356/2009

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2009

Vorlagen 12.05.2009

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.06.2009, TOP 2.4

Beschlussvorlage

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Anlage Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2009

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Beschlussvorlage

1719 Zeichen

V/0356/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0011/2009 "Flexible und 
kooperative Gestaltungsmöglichkeiten im Landschaftsrecht nutzen-Flächen sparen 
konkret umsetzen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen ver-
wiesen. 
 
 
 
Begründung: 
Der Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP zielt dar auf ab, alle Möglichkeiten einer flexiblen 
und kooperativen Landschaftsplanung entsprechend dem Landschaftsgesetz zu nutzen, die das 
Landschaftsgesetz seit der Novelle im Jahr 2007 bietet. 
Beabsichtigt ist die Erprobung neuer Inhalte wie beispielsweise die Darstellung geeigneter Kom-
pensationsflächen sowie Suchräume für Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen im 
Landschaftsplan. Das Prinzip der Freiwilligkeit soll tragender Grundsatz der Landschaftsplanung 
sein, deren Umsetzung ggf. unter Mitwirkung der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft als Media-
tor erfolgen könne.  
 
Wie es der Antrag vorsieht, hält es auch die Verwaltung für sinnvoll das Antragsanliegen und die 
Inhalte des Antrags im Zusammenhang mit dem in der Aufstellung befindlichen Landschaftsplan 3 
Roxeler Riedel  zu behandeln. Die betreffende Vorlage wird dem neuen für Landschaftsplanung 
zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Münster vorgelegt.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
 
Anlage 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0356/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Peifer 
Ruf: 
492 67 05 
E-Mail: 
PeiferM@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2009

6153 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2009  
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
 
 
Antrag          17. März 2009 
 
Flexible und kooperative Gestaltungsmöglichkeiten 
im Landschaftsrecht nutzen – 
Flächen sparen konkret umsetzen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Es sind alle flexiblen und kooperativen Gestaltungs möglichkeiten, die das 
Landschaftsgesetz NRW bietet, bei der Landschaftsplanung zu nutzen. 
 
2.  Die Landschaftsplanung soll durch das Prinzip der F reiwilligkeit getragen werden und 
der vertraglichen Kooperation Vorrang vor einer för mlichen Festsetzung eingeräumt 
werden. 
 
3.  Zur Umsetzung sind diese Instrumente in den Beschlu ssvorschlag für den zur Zeit 
diskutierten Landschaftsplan Roxeler Riedel und zuk ünftige Landschaftspläne 
einzuarbeiten. 
 
4.  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Baule itplanung und für 
Infrastrukturprojekte sind nicht isoliert zu betrac hten, sondern im Rahmen einer 
Gesamtschau mit der Landschaftsplanung in den Blick zu nehmen. Es ist somit für die 
Stadt Münster ein ganzheitliches Ausgleichsmanageme nt zu installieren, das 
übersichtlich und nachvollziehbar ist; letzteres gi lt insbesondere für ein transparentes 
Bewertungs- und Bepunktungssystem. 
 
Begründung: 
 
Die CDU/FDP-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit der Änderung des 
Landschaftsgesetzes durch Flexibilisierung neue Möglichkeiten eröffnet. 
Die Stadt Münster stellt als Trägerin der Landschaf tsplanung zur Zeit den Landschaftsplan 
Roxeler Riedel auf und wird in Zukunft noch weitere  Landschaftspläne aufstellen. Darin 
werden insbesondere Naturschutzgebiete, Landschafts schutzgebiete und geschützte 
Landschaftsbestandteile festgesetzt, die mit Ge- un d Verboten versehen sind, die die 
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen beeinträchtigen. 
 
Es stellt sich u.a. die Frage, wie die erhaltenswer te Kulturlandschaft mit ihrem für Münster 
und das Münsterland typischen Landschaftsbild entst anden ist. Auch ohne die großflächige 
Ausweisung von Schutzgebieten hat das Nebeneinander  von landwirtschaftlicher Nutzung 
und landschaftspflegerischer Begleitung durch die L andwirte diese typische münsterländische 
Parklandschaft entstehen lassen. Dieses so entstand ene typische Landschaftsbild entspringt 
also der Verantwortung der Nutzer des ländlichen Ra umes für die Natur und die Landschaft. 
Eine einseitige Unterschutzstellung und umfassende Reglementierung des Umgangs mit 
Natur und Landschaft stellt dementsprechend die Eig enverantwortlichkeit der Bewirtschafter 
des Außenbereichs in Frage. 
 
Bei der Landschaftsplanung ist zunächst zu fragen, ob ein Gebiet schützenswert und auch 
schutzbedürftig ist. Die Schutzbedürftigkeit kann d ann auch ohne einseitige hoheitliche

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2009  
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
Festsetzung durch vielfältige Maßnahmen in ihrem Ziel erreicht werden. Dies sollte jedoch zu 
allererst mit und nicht gegen die Landwirtschaft al s größter Eigentümer der Flächen im 
Außenbereich geschehen. Damit sollte dem Prinzip de r Freiwilligkeit und der vertraglichen 
Kooperation Vorrang vor einer förmlichen Festsetzung eingeräumt werden.  
 
Dabei sollte die mögliche Flexibilität des Landschaftsgesetzes voll ausgeschöpft werden. Dies 
zeigt sich u.a. in der Möglichkeit von wechselnden Kompensationsmaßnahmen (Natur auf 
Zeit) als auch in der Möglichkeit, Suchräume für En twicklungs-, Pflege- und 
Erschließungsmaßnahmen zu schaffen, statt diese an bestimmte Gebietsflächen zu binden. 
Primär sind dafür produktionsintegrierte Maßnahmen vorzusehen. Im Weiteren sind dann 
auch Pflegemaßnahmen und Maßnahmen zur Umsetzung de r Wasserrahmenrichtlinie als 
Kompensationsmaßnahmen anzuerkennen. 
 
Nach der sog. Experimentierklausel kann ein Landsch aftsplan neue Inhalte erproben und so 
können z.B. geeignete Kompensationsflächen und die Beschreibung hierfür geeigneter 
Kompensationsmaßnahmen in den Landschaftsplan aufge nommen werden. Weiterhin können 
Flächen, die im Rahmen eines Ökokontos eingeführt w erden oder für ein solches geeignet 
sind (Flächenpool), dargestellt werden. 
 
Im Hinblick darauf, dass die landwirtschaftliche Nu tzfläche in der Stadt Münster täglich 
neuen Eingriffen unterliegt, die einen erheblichen Flächenverlust von 2.500 qm pro Tag mit 
sich bringen, sollten derartige Maßnahmen zum schon enden Umgang mit der endlichen 
Fläche genutzt werden. Die Stadt Münster als Träger in der „Allianz für die Fläche“ kann dies 
gemeinsam mit der Stiftung Westfälische Kulturlands chaft als im Sinne des 
Landschaftsgesetzes geeigneter Maßnahmenträger umse tzen. Die Stiftung Westfälische 
Kulturlandschaft hat die Aufgabe, möglichst flächen schonend und produktionsintegriert 
Forderungen der öffentlichen Hand nach Ausgleich un d Ersatz mit den Belangen und 
Möglichkeiten der Landwirtschaft zu koordinieren. I m Rahmen der Umsetzung eines 
Landschaftsplanes hätte die Stiftung die Möglichkei t, als Vermittler zwischen der Stadt 
Münster und den von Festsetzungen betroffenen Landw irten zu agieren. Sie kann damit das 
Ziel verfolgen, möglichst flächenschonend die Forde rungen nach Ausgleich und Ersatz mit 
den Zielen des Landschaftsplanes zu koordinieren. N ur durch ein gut organisiertes und 
geplantes Zusammenwirken der verschiedenen Ziele ka nn ein schonender Flächenverbrauch 
im Interesse aller Beteiligten erreicht werden. 
 
Letztendlich sind dann auch Maßnahmen im Landschaft splan als Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen anzuerkennen. In diesem Zusammenhan g sind dann auch Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung und fü r Infrastrukturprojekte nicht isoliert 
zu betrachten, sondern im Rahmen einer Gesamtschau mit der Landschaftsplanung in den 
Blick zu nehmen. Es ist somit für die Stadt Münster  ein ganzheitliches 
Ausgleichsmanagement zu installieren, das übersichtlich und nachvollziehbar ist; letzteres gilt 
insbesondere für ein transparentes Bewertungs- und Bepunktungssystem 
 
Ziel aller Beteiligten ist, für die Natur und Lands chaft mehr Qualität vor Quantität zu 
erreichen. 
 
Gez. H.-Dieter Sellenriek 
CDU-Fraktion 
Gez. Carola Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0356/2009
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37