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Reihenfolge der Listen- bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1272/2025 vom 30.04.2025
Stand: Am 06.05.2025 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/34 Vorlagen-Nummer 30.04.2025 1272/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 06.05.2025 Reihenfolge der Listen- bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025 Antrag des Integrationsrates AN/0452/2025 Antrag des Integrationsrates: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadtverwaltung die Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates neugestaltet und dabei die Reihenfolge der Listen und Einzelkandidat*innen auf dem Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln nicht mehr nach dem Zeitpunkt der Einreichung, sondern nach dem Ergebnis der letzten Wahl festlegt. Sollten Listen- und/oder Einzelbewerber*innen neu hinzukommen, die bei der letzten Wahl nicht angetreten sind, werden sie alphabetisch im Anschluss an die bestehenden Listen ge- ordnet. Stellungnahme der Verwaltung: Die Änderung entsprechend § 23 Abs. 1, Satz 3 und 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW wurde in die Beschlussvorlage 0288/2025 über die Neufassung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln aufgenommen. Der Antrag ist damit erledigt. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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